Teilnahmebedingungen - Glasplastik und Garten

10 . In t e rn at io n a le Au sst e llu n g
GLASPLASTIK
UND
GARTEN
27 . Au g u st – 18 . S ep t emb e r 2 01 6
M u n st er , L ü n eb u rg e r He id e
Teilnahmeregelungen (Bestandteil der Ausschreibung)
1. Die internationale Ausstellung GLASPLASTIK UND
GARTEN findet vom 27. August – 18. September
2016 in Munster, Lüneburger Heide, im Garten des
Ollershofes, im Garten der Glas Galerie an der Örtze
und auf der Wiese der St. Urbani Kirche statt.
2. Veranstalter ist die Stadt Munster. Während der Ausstellungsdauer findet ein Begleitprogramm statt.
3. Für die Glaskunstwerke im Außenbereich wird ein
Kunstpreis in Höhe von 6.000 € ausgeschrieben. Eine unabhängige Jury wird hierüber entscheiden. Der
Preis kann geteilt werden. Zur Finissage wird ein
Publikumspreis in Höhe von 500 € ausgelobt.
4. Jede Künstlerin und jeder Künstler kann bis zu zwei
Glaskunstwerke im Außenbereich ausstellen. Zusätzlich können bis zu zwei Kleinplastiken im Saal der
Stadtbücherei oder in der St. Urbani Kirche ausgestellt werden.
5. Die ausgestellten Kunstwerke müssen mit dem angemeldeten Kunstwerken einschließlich Titel identisch
sein.
6. Die ausgestellten Kunstwerke müssen überwiegend
aus Glas sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass
sie zur Ausstellung im öffentlichen Außenraum geeignet sind.
7. Der Standort aller Kunstwerke wird durch den künstlerischen Leiter Milan Vobruba festgelegt. Ein
Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht
nicht.
8. Die Anlieferung und der Aufbau der Kunstwerke sowie deren Abbau und Rücktransport sind alleinige
Sache der Künstlerinnen und Künstler.
9. Der Aufbau der Kunstwerke erfolgt in der Zeit von
Donnerstag, 25. August 2016, ab 10.00 Uhr bis
Samstag, 27. August 2016, 09.00 Uhr.
Der Aufbau muss am 27. August um 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Verspätete Anlieferungen kann
zum Ausschluss aus der Ausstellung führen.
Der Abbau der Kunstwerke erfolgt ab Sonntag, 18.
September 2016 ab 16.00 Uhr bis Montag, 19. September 2016 bis 16.00 Uhr.
10. Die Kunstwerke sind nicht versichert. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Schäden.
11. Jeder Künstlerin und jedem Künstler wird nach der
Teilnahme an der Glasplastik und Garten 2016 unter
Angabe seiner Bankverbindung eine Fahrtkostenpauschale gezahlt. Diese ist wie folgt nach dem
Herkunftsland gestaffelt:
-Innerhalb Deutschland:
300,00 €
-Innerhalb Europa:
400,00 €
-Außerhalb Europa:
500,00 €
12. Die Bewerbungen sind zu richten an:
Stadt Munster
Stabstelle Kultur, Frau Holz
Wilhelm-Bockelmann-Str. 32
D 29633 Munster.
13. Bewerbungsschluss ist der 01. Dezember 2015
(Datum des Poststempels).
14. Die Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen:
•
Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, inkl.
Unterschrift. Bewerbungen ohne Unterschrift führen zum Ausschluss.
•
Fotos / Zeichnungen über die auszustellenden
Kunstwerke.
•
Fotos über bereits realisierte Kunstwerke, die eine Beurteilung zulassen.
•
Lebenslauf über den künstlerischen Werdegang
(max. 500 Zeichen) mit hochwertigem Foto der
Künstlerin / des Künstlers (300dpi, jpg).
15. Es kann sich jeder Glaskünstler/-in bewerben. Eine
unabhängige Jury entscheidet bis Ende Januar 2016
über die jeweilige Teilnahme. Entsprechende Zubzw. Absagen erfolgen schriftlich.
16. Zur Ausstellung wird ein Katalog herausgegeben.
Hierzu sind bis spätestens 01. Mai 2016 Fotos der
Kunstwerke einzureichen (per Mail oder Post). Die
nicht rechtzeitige Einreichung kann zum Ausschluss
aus dem Katalog führen.
Es sind ausschließlich authentische Fotos der im
Außenbereich auszustellenden Glaskunstwerke in
Druckqualität bzw. Dateien einzureichen (300dpi,
jpg).
Skizzen oder Zeichnungen werden für den Katalog
nicht akzeptiert.
17. Mit Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen
stimmt jeder Künstler und jede Künstlerin einer Veröffentlichung der eingereichten Fotos sowie seiner
persönlichen Daten (Vita, Name, Vorname, Straße,
Hausnr., PLZ, Ort, Telefon, Fax und E-mail sowie
Daten der Kunstwerke) in Druckerzeugnissen sowie
in Medien zu.
18. Alle teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler erhalten je 2 Belegexemplare des Katalogs.
19. Werden Kunstwerke aus der Ausstellung verkauft,
erfolgt die Kaufabwicklung über die Stadt Munster.
Die Kunstwerke verbleiben bis zum Ende in der
Ausstellung. Von jedem verkauften Exponat erhält
die Stadt Munster zur Abdeckung ihrer mit der Ausstellung verbundenen Kosten eine Provision von
25% des Verkaufspreises. Der Verkaufspreis abzüglich der Provision wird dem Künstler / der Künstlerin
auf das bei der Anmeldung angegebene Bankkonto
überwiesen nach Beendigung der Ausstellung überwiesen.
Munster 16.Juli 2015
Kontakt:
Stadt Munster, Kulturbeauftragte Andrea Holz
Mail: [email protected]
Tel.: 0049 5192 130 3400
www.glasplastik-und-garten.de