10 . In t e rn at io n a le Au sst e llu n g GLASPLASTIK UND GARTEN 27 . Au g u st – 18 . S ep t emb e r 2 01 6 M u n st er , L ü n eb u rg e r He id e Teilnahmeregelungen (Bestandteil der Ausschreibung) 1. Die internationale Ausstellung GLASPLASTIK UND GARTEN findet vom 27. August – 18. September 2016 in Munster, Lüneburger Heide, im Garten des Ollershofes, im Garten der Glas Galerie an der Örtze und auf der Wiese der St. Urbani Kirche statt. 2. Veranstalter ist die Stadt Munster. Während der Ausstellungsdauer findet ein Begleitprogramm statt. 3. Für die Glaskunstwerke im Außenbereich wird ein Kunstpreis in Höhe von 6.000 € ausgeschrieben. Eine unabhängige Jury wird hierüber entscheiden. Der Preis kann geteilt werden. Zur Finissage wird ein Publikumspreis in Höhe von 500 € ausgelobt. 4. Jede Künstlerin und jeder Künstler kann bis zu zwei Glaskunstwerke im Außenbereich ausstellen. Zusätzlich können bis zu zwei Kleinplastiken im Saal der Stadtbücherei oder in der St. Urbani Kirche ausgestellt werden. 5. Die ausgestellten Kunstwerke müssen mit dem angemeldeten Kunstwerken einschließlich Titel identisch sein. 6. Die ausgestellten Kunstwerke müssen überwiegend aus Glas sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie zur Ausstellung im öffentlichen Außenraum geeignet sind. 7. Der Standort aller Kunstwerke wird durch den künstlerischen Leiter Milan Vobruba festgelegt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. 8. Die Anlieferung und der Aufbau der Kunstwerke sowie deren Abbau und Rücktransport sind alleinige Sache der Künstlerinnen und Künstler. 9. Der Aufbau der Kunstwerke erfolgt in der Zeit von Donnerstag, 25. August 2016, ab 10.00 Uhr bis Samstag, 27. August 2016, 09.00 Uhr. Der Aufbau muss am 27. August um 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Verspätete Anlieferungen kann zum Ausschluss aus der Ausstellung führen. Der Abbau der Kunstwerke erfolgt ab Sonntag, 18. September 2016 ab 16.00 Uhr bis Montag, 19. September 2016 bis 16.00 Uhr. 10. Die Kunstwerke sind nicht versichert. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Schäden. 11. Jeder Künstlerin und jedem Künstler wird nach der Teilnahme an der Glasplastik und Garten 2016 unter Angabe seiner Bankverbindung eine Fahrtkostenpauschale gezahlt. Diese ist wie folgt nach dem Herkunftsland gestaffelt: -Innerhalb Deutschland: 300,00 € -Innerhalb Europa: 400,00 € -Außerhalb Europa: 500,00 € 12. Die Bewerbungen sind zu richten an: Stadt Munster Stabstelle Kultur, Frau Holz Wilhelm-Bockelmann-Str. 32 D 29633 Munster. 13. Bewerbungsschluss ist der 01. Dezember 2015 (Datum des Poststempels). 14. Die Bewerbung besteht aus folgenden Unterlagen: • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular, inkl. Unterschrift. Bewerbungen ohne Unterschrift führen zum Ausschluss. • Fotos / Zeichnungen über die auszustellenden Kunstwerke. • Fotos über bereits realisierte Kunstwerke, die eine Beurteilung zulassen. • Lebenslauf über den künstlerischen Werdegang (max. 500 Zeichen) mit hochwertigem Foto der Künstlerin / des Künstlers (300dpi, jpg). 15. Es kann sich jeder Glaskünstler/-in bewerben. Eine unabhängige Jury entscheidet bis Ende Januar 2016 über die jeweilige Teilnahme. Entsprechende Zubzw. Absagen erfolgen schriftlich. 16. Zur Ausstellung wird ein Katalog herausgegeben. Hierzu sind bis spätestens 01. Mai 2016 Fotos der Kunstwerke einzureichen (per Mail oder Post). Die nicht rechtzeitige Einreichung kann zum Ausschluss aus dem Katalog führen. Es sind ausschließlich authentische Fotos der im Außenbereich auszustellenden Glaskunstwerke in Druckqualität bzw. Dateien einzureichen (300dpi, jpg). Skizzen oder Zeichnungen werden für den Katalog nicht akzeptiert. 17. Mit Unterzeichnung der Teilnahmebedingungen stimmt jeder Künstler und jede Künstlerin einer Veröffentlichung der eingereichten Fotos sowie seiner persönlichen Daten (Vita, Name, Vorname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort, Telefon, Fax und E-mail sowie Daten der Kunstwerke) in Druckerzeugnissen sowie in Medien zu. 18. Alle teilnehmenden Künstlerinnen und Künstler erhalten je 2 Belegexemplare des Katalogs. 19. Werden Kunstwerke aus der Ausstellung verkauft, erfolgt die Kaufabwicklung über die Stadt Munster. Die Kunstwerke verbleiben bis zum Ende in der Ausstellung. Von jedem verkauften Exponat erhält die Stadt Munster zur Abdeckung ihrer mit der Ausstellung verbundenen Kosten eine Provision von 25% des Verkaufspreises. Der Verkaufspreis abzüglich der Provision wird dem Künstler / der Künstlerin auf das bei der Anmeldung angegebene Bankkonto überwiesen nach Beendigung der Ausstellung überwiesen. Munster 16.Juli 2015 Kontakt: Stadt Munster, Kulturbeauftragte Andrea Holz Mail: [email protected] Tel.: 0049 5192 130 3400 www.glasplastik-und-garten.de
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