Allgemeine Geschäftsbedingungen

AXSOL GmbH
Frankenstraße 55
97078 Würzburg
Telefon: +49 176 620 18 747
Web:
www.axsol.eu
Email: [email protected]
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten als rechtliche Grundlage
der Verträge zwischen der AXSOL GmbH und ihren Geschäftspartnern.
Durch Annehmen eines Angebotes, bzw. einer Auftragsbestätigung, oder Aufgabe einer Bestellung bestätigt die
einkaufende Partei (nachstehend als Kunde bezeichnet) die Anerkennung dieser AGB. Entgegenstehende oder von
unseren AGB abweichende Regeln des Kunden werden von der AXSOL GmbH (nachfolgend als AXSOL bezeichnet)
nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn die AXSOL GmbH als AXSOL keine ausdrücklichen Einwände hierzu erhebt.
Die von AXSOL erbrachten Lieferungen, Angebote und Dienstleistungen werden einzig auf der Basis dieser AGB
durchgeführt, bzw. erstellt und gelten somit für sämtliche Geschäftsbeziehungen in der Zukunft auch ohne weitere
ausdrückliche Zustimmung. Die AGB gelten spätestens mit dem Erhalt der Ware oder der Dienstleistung als
anerkannt. Sämtliche sonstigen Dokumente, wie beispielsweise Broschüren, Prospekte, Werbemittel oder Kataloge
und sonstige Unterlagen dienen lediglich dem Zwecke der Information und haben keinerlei vertragliche Bedeutung.
Produktspezifisches Text- und Bildmaterial, sowie Spezifikationen zu Produkten wurden mit Sorgfalt erstellt,
jedoch wird in sämtlichen Dokumenten und Medien, digital und real, der AXSOL für die Richtigkeit und
Vollständigkeit dieser Informationen keine Garantie übernommen. Jeder bestätigte Auftrag, jede Bestellung, oder
die Annahme eines Verkaufsangebots für ein von AXSOL angebotenes Produkt unterliegt den im hier vorliegenden
Dokument festgelegten AGB. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden
wird von der AXSOL GmbH widersprochen, es sei denn, die AXSOL GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich und
schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten für jeden zwischen AXSOL und Kunde individuell geschlossenen
Kaufvertrag. Sollten in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder
anderen der Information dienenden und von AXSOL erstellten Dokumenten typographische und orthographische
Fehler oder Unterlassungen jeglicher Natur zu finden sein, werden diese von AXSOL unter Ausschluss jeglicher
weiteren Haftung bei Hinweis seitens des Kunden entsprechend korrigiert.
2. Produktspezifikationen und Aufträge
(1) Mit Erhalt des durch den Kunden an AXSOL übermittelten Auftrags einsteht ein Kaufvertrag. Angebote und
Kostenvoranschläge erzeugen keinerlei rechtliche Bindung. Bestellungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben
wurden, gelten erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch AXSOL, oder einer seiner Vertreter als
anerkannt. Mit einem Stellvertreter der AXSOL geschlossene mündliche Vereinbarungen sind erst nach einer
schriftlichen Bestätigung durch AXSOL bindend. Abnahmeerklärungen und beauftragte Bestellungen sind nur mit
einer schriftlich erstellten Auftragsbestätigung durch AXSOL rechtswirksam. Eine schriftliche Bestätigung per EMail oder Fax ist hierfür ausreichend. Die Annahme des Auftrags erfolgt ausschließlich auf der Basis dieser AGB.
Jürgen Zinecker • General Manager • [email protected]
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Zusätze, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen bedürfen für die Rechtsverbindlichkeit eine schriftliche
Bestätigung durch AXSOL. Die Rücknahme eines Auftrags, der durch den Kunden bereits abgegeben und durch
AXSOL bereits bestätigt wurde, ist unzulässig. Änderungen am bereits bestätigten Auftrag, welche
Auftragsvereinbarungen wie Mengen, Stückzahlen, Artikelbezeichnungen, oder technische Spezifikationen
betreffen, sind durch den Kunden nur innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Auftragsbestätigung durch
AXSOL zulässig.
(2) Alle Mengen und Stückzahlen, Qualitätskriterien und sämtliche produktbezogenen Spezifikationen folgen den
Angaben des von AXSOL abgegebenen Angebots (sofern sie vom Kunden durch eine Bestellung schriftlich
bestätigt wurden), oder den Angaben in der Bestellung des Kunden (sofern sie von AXSOL schriftlich durch eine
Auftragsbestätigung angenommen wurde). Sämtliche produktbezogenen Spezifikationen, Unterlagen für den
Verkauf, Angebote, etc. dürfen keiner dritten Partei zugänglich gemacht werden und bleiben hierbei streng
vertraulich. Der Kunde ist in der Bestellung AXSOL gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten
Angaben verantwortlich und dazu verpflichtet, AXSOL innerhalb eines angebrachten Zeitraums sämtliche
notwendigen Informationen zur Erfüllung der genannten Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Falls
AXSOL bei der Herstellung oder dem Versand der Waren wegen der angegebenen Produktspezifikationen des
Kunden entsprechende Veränderungen am Produkt vornimmt, ist der Kunde AXSOL gegenüber verpflichtet,
Schadensersatzleistung für sämtliche AXSOL entstandenen Beschädigungen, Verluste, Kosten und Aufwendungen
zu leisten. Er ist weiterhin für Verletzungen von Patent-, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen, sowie die
Verletzung von anderen gewerblichen Schutzrechten oder Rechten des geistigen Eigentums zur Zahlung von
Schadensersatz verpflichtet, wenn diese durch vom Kunden beauftrage Änderungen an den Spezifikationen von
Produkten entstanden sind. AXSOL behält sich unter Vorbehalt des Haftungsausschlusses das Recht vor,
notwendige Änderungen an den Spezifikationen des Kunden vorzunehmen, wenn die Erfüllung gesetzlicher
Vorgaben dies notwendig macht.
(3) Wenn eine Lieferung auf Basis der Produktspezifikationen der AXSOL erfolgt, behält dieser sich das Recht vor,
jederzeit jedwede Änderung an Produkten und deren Spezifikationen vorzunehmen, sofern sie deren Qualität oder
Leistungsfähigkeit nicht negativ beeinflussen.
(4) Alle Informationen, die AXSOL in Form von für den Verkauf notwendigen Dokumenten zur Verfügung stellt, sind
nicht vertraglich bindend und haben lediglich informativen Charakter.
(5) Gibt der Kunde bei AXSOL Analysen, bzw. Studien in Auftrag, müssen diese nach der Erstellung, bzw. Lieferung
und vor Verwendung der Produkte verifiziert werden. Hierbei übernimmt AXSOL gegenüber dem Kunden, sowie
Drittparteien, für den Inhalt solcher Dokumente keinerlei Haftung und schließt diesbezüglich jedwede
Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen aus.
(6) Für Bestellungen bei AXSOL gilt ein Mindestauftragswert von 100,00 Euro. Falls der Auftragswert unter diesem
Betrag liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro für jeden Auftrag erhoben.
(7) Für die Rücknahme einer vom Kunden bereits in Auftrag gegebenen und von AXSOL bestätigten Bestellung
erhebt AXSOL eine Gebühr von 10% des Auftragswertes.
3. Preise
(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten sämtliche Preise von AXSOL auf einer „ab-Werk“-Basis = Ex Works
(EXW) (Incoterms 2010). Ist zwischen Kunde und AXSOL die Lieferung an eine Lieferadresse vereinbart, verpflichtet
sich der Kunde zur Übernahme der AXSOL dadurch entstehenden Kosten für Verpackung, Versicherung und
Transport.
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(2) Falls nichts Anderes vereinbart wurde, sind die angegebenen Preise im Angebot ab Datum des Angebots über
einen Zeitraum von 30 Tagen für AXSOL verbindlich.
(3) Die angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der von AXSOL erstellten
Auftragsbestätigung sind zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung verbindlich. Zusätzliche
Lieferungen und Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise
enthalten keine Kosten für Versand und Verpackung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) AXSOL kann nach einem Ablauf von mindestens drei (3) Monaten ab Vertragsabschluss und ohne dass die
Lieferung stattgefunden hätte, ungeachtet der Gründe hierfür, den Verkaufspreis unter Berücksichtigung folgender
Gesichtspunkte erhöhen:
–
Steigung der Lebenshaltungskosten
–
Gestiegene Produktionskosten
–
Änderungen vereinbarter Preise
–
Erhöhung von Materialkosten oder anderen Herstellungskosten
–
Änderung der Lieferzeiten
–
Steuererhöhungen
–
Devisenbestimmungen
(5) Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht explizit anderweitig ausgewiesen, exklusive Mehrwertsteuer. Diese
muss vom Kunden zusätzlich entrichtet werden.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ist innerhalb der von AXSOL bestimmten Zeit ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rabatte
bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch AXSOL.
(2) Zahlungen werden ausschließlich durch Überweisung vorgenommen; Schecks oder Wechsel werden nicht als
Zahlungsmittel akzeptiert. Der Kunde darf nach entsprechender vorhergehender Vereinbarung ein von einer durch
AXSOL akzeptierten Bank ausgestelltes Dokumentenakkreditiv vorlegen, vorausgesetzt, dass sämtliche
Dokumentenakkreditive in Übereinstimmung mit den einheitlichen Richtlinien und der Praxis für
Dokumentenakkreditive, Revision 2007, ICC Publikation No. 600 stehen. Sollte Der Kunde, die Zahlung an AXSOL
nicht fristgerecht leisten, so ist AXSOL, unbeschadet anderer Rechte, nach eigenem Ermessen dazu berechtigt
–
jede weitere Lieferung an den Kunden auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen;
–
dem Kunden bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrags auf diesen ab Fälligkeitsdatum
einen Zinssatz in Höhe von jährlich 7% (gemäß Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank) zu
berechnen. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass aufgrund der säumigen Zahlung nur
geringfügiger oder kein Schaden entstanden ist.
(3) AXSOL nimmt Aufträge unter der Bedingung an, dass Der Kunde in der Lage ist den vollständigen Kaufpreis zu
zahlen. Stellt sich eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden heraus oder werden fällige Zahlungen nicht innerhalb der
vereinbarten Zahlungsfrist geleistet, kann AXSOL eine vollständige und sofortige Barzahlung vor der Lieferung der
Waren, ungeachtet des zuvor vereinbarten Zahlungsziels, verlangen. Falls AXSOL eine eingeschränkte
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Zahlungsfähigkeit des Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsverzögerungen oder nach Vertragsabschluss
bekannt wird, ist AXSOL berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine sofortige Begleichung aller fälligen
und noch nicht fälligen Außenstände zu fordern. Wenn AXSOL von seinem Rücktrittsrecht vom Vertrag Gebrauch
macht, ist Der Kunde ihm gegenüber verpflichtet, die entstandenen Kosten bzw. die entgangenen Gewinne
verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur für den Auftrag aufgewendeten Arbeitszeit verpflichtet. Entsprechende
Zahlungen sind ausschließlich an AXSOL zu leisten.
(4) Eine Verrechnung ist nicht gestattet.
5. Lieferung
(1) Falls es nicht nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde, sind die von AXSOL angegebenen Fristen
und Lieferzeiten nicht bindend. AXSOL haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung durch AXSOL erheblich erschweren oder unmöglich machen. Er haftet
auch dann nicht, wenn vorab bestimmte Liefertermine oder Lieferfristen vereinbart wurden. Derartige
Vorkommnisse berechtigen AXSOL für den Zeitraum der Verhinderung zur Aussetzung der Lieferung oder
Dienstleistung bzw. zum gänzlichen oder teilweisen Vertragsrücktritt im Bezug auf die Vertragsbedingungen, die
wegen der Verhinderung nicht erfüllt wurden. AXSOL ist jederzeit zu Teillieferungen bzw. teilweisen
Dienstleistungen berechtigt.
(2) Der Beginn der von AXSOL festgesetzten Lieferfrist unterliegt der vorherigen Klärung aller technischen Fragen.
Die Lieferverpflichtung der AXSOL setzt eine pünktliche und vollständige Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Lieferung der Waren erfolgt per Abholung am Lagerort der AXSOL durch den Kunden nachdem AXSOL den
Kunden darüber über die Bereitschaft der Ware zur Abholung informiert hat, oder, falls eine andere Lieferadresse
vereinbart wurde, per Zustellung durch AXSOL an die vereinbarte Lieferadresse. Bei schuldhafter Verzögerung der
Warenannahme oder schuldhafter Verletzung anderer vertraglich vereinbarter Verpflichtungen seitens des Kunden
ist AXSOL berechtigt, die ihm dadurch entstandenen Kosten einschließlich sämtlicher zusätzlicher Aufwendungen
vom Kunden zurückzufordern. Das Recht der AXSOL, andere Forderungen geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
(4) Erfolgt die Lieferung der Ware lose, behält sich AXSOL das Recht vor, ohne Preisänderung bis zu 3% mehr oder
3% weniger als die bestellte Menge zu liefern. Diese tatsächlich gelieferte Menge wird dabei als die bestellte
Menge angesehen.
(5) Sieht der Kaufvertrag eine verbindliche Lieferfrist vor, und AXSOL gerät (in Übereinstimmung mit Punkt 3 dieses
Abschnitts) hinsichtlich der vereinbarten Lieferzeit oder deren vereinbarter Verlängerung in Lieferverzug, ist Der
Kunde nach schriftlicher Benachrichtigung der AXSOL innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, und
vorausgesetzt, die Lieferverzögerung beruht auf einem vorsätzlichen Vertragsbruch oder grober Fahrlässigkeit
seitens der AXSOL, berechtigt, für jede volle Woche der Lieferverzögerung 0,1% des Lieferwertes in Abzug zu
bringen, jedoch insgesamt nicht mehr als 3% des Lieferwertes, es sei denn, dies ist durch die Umstände des
jeweiligen Falles gerechtfertigt.
(6) Für Gewinnausfälle jedweder Art oder in der Folge entstehende finanzielle Ausfälle einschließlich
Einkommensverluste, die üblicherweise mit den verkauften Waren hätten erzielt werden können, ist eine Haftung
ausgeschlossen.
(7) Die vom Kunden bestellten Mengen werden nachgeliefert. Abweichungen von der auf dem Lieferschein oder der
Rechnung ausgewiesenen Menge müssen AXSOL innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich
mitgeteilt werden.
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(8) Gerät Der Kunde bei der Warenannahme in Verzug, ist er dennoch zur Zahlung unter Einhaltung der vorher
vereinbarten Fristen und Bedingungen verpflichtet. AXSOL lagert die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden
ein. Auf Anfrage des Kunden kann AXSOL die Ware auf Kosten des Kunden versichern.
6. Gefahrenübergang
(1) Für den Fall, dass die Übergabe der Ware am Lagerort der AXSOL „ab Werk“ = Ex Works (EXW) (Incoterms 2010)
erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald AXSOL den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware zur
Abholung bereitsteht.
(2) Ist der Versand der Ware ohne Verschulden der AXSOL unmöglich, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald
AXSOL den Kunden über die Bereitschaft zum Versand der Ware informiert hat.
(3) Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Spediteur, bzw. der Person, die den Transport der Ware ausführt, übergeben worden ist, bzw. die Ware das Lager
der AXSOL verlassen hat. Dies gilt auch für den Fall der Transportkostenübernahme durch AXSOL.
(4) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Wareneingang zu überprüfen. Reklamationen jeder Art sind
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
(5) Reklamationen oder Ersatzleistungen aufgrund von versteckten Mängeln oder Defekten, die während der
routinemäßigen Überprüfung schwer zu entdecken sind, müssen AXSOL direkt nach deren Entdeckung gemeldet
werden.
(6) Ist eine Lieferung teilweise beschädigt, ist Der Kunde nicht zur Forderung von Ersatzleistungen für sämtliche in
dieser Lieferung enthaltenen Waren berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
(1) AXSOL behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag,
ungeachtet der Lieferung, des Gefahrenübergangs, bzw. sämtlicher damit verbundener Bedingungen vor.
(2) AXSOL ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, weiterzuverkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen.
(3) Der Kunde behält die Waren bis zum Übergang der Ware in das Eigentum des Kunden als Treuhänder der AXSOL
und ist somit zur sorgfältigen Behandlung und Versicherung der Ware auf eigene Kosten verpflichtet.
(4) Der Kunde ist bis zur Eigentumserlangung berechtigt, die Kaufsache üblicherweise weiter zu verkaufen oder zu
gebrauchen; Der Kunde informiert AXSOL über solche Vorgänge und tritt AXSOL alle Forderungen ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
(5) Die Verarbeitung oder Veränderung der Kaufsache durch den Kunden mit anderen, AXSOL nicht gehörenden
Gegenständen bewirkt gemeinsames Eigentum des Kunden und der AXSOL an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, ausschließlich Mehrwertsteuer) zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat Der Kunde AXSOL unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AXSOL
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die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet Der Kunde für
den entstandenen Ausfall gegenüber AXSOL.
(7) AXSOL löst auf Anfrage des Kunden einzelne Teile des Pfandgutes aus wenn der Wert des zugunsten der
AXSOL einbehaltenen Pfandes den Wert der gesicherten Forderung übersteigt. AXSOL trifft die Auswahl der für ihn
geeigneten Teile des Pfandgutes.
8. Haftungssauschluss
(1) Allgemeine Bestimmungen: Ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit der AXSOL, sowie bei Personenschäden,
ist die Haftung der AXSOL für sämtliche Forderungen des Kunden insgesamt auf die vom Kunden zum Zeitpunkt
des Anspruchs bezahlten Beträge für die von AXSOL zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen
beschränkt. Der Kunde garantiert den Erlass der Haftungsverpflichtung gegenüber AXSOL oder Versicherer der
AXSOL seitens seiner Versicherer oder dritter Parteien, die mit ihm gesonderte vertragliche Vereinbarungen
außerhalb der oben genannten Beschränkungen und Ausschlussklauseln geschlossen haben.
(2) Haftung für fehlerhafte Dokumente des Kunden: AXSOL haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Fehlern des
Kunden oder Dritter im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung, noch für Schäden die, von AXSOL
unbemerkt, durch die Nutzung von fehlerhaften technischen Dokumentationen, Daten oder anderem, vom Kunden
zur Verfügung gestellten fehlerhaften Informationsmaterial entstanden sind.
(3) Haftung für Folgeschäden und/oder immaterielle Schäden: Unter keinen Umständen haftet AXSOL für direkt
oder indirekt entstandene Schäden, oder Folgeschäden, wie entgangener Betriebsgewinn, wirtschaftliche Verluste
oder sonstige Folgeschäden (inklusive etwaige Ansprüche für Installationskosten, Transportkosten,
Bearbeitungsgebühren, Anfahrtskosten oder sonstige vom Kunden gemachte indirekte Ansprüche).
9. Ausschluss und Garantie
(1) Der Kunde prüft die Ware bei jeder Lieferung gemäß §§ 377, 378 Handelsgesetzbuch.
(2) AXSOL sichert ab der ersten Rechnungstellung für die gelieferten Produkte die Herstellergarantie limitiert auf
12 Monate zu.
(3) AXSOL haftet nicht für die Eignung der Ware zu einem anderen als dem mit dem Kunden vereinbarten Gebrauch,
sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die unter (2) von AXSOL gewährte Garantie unterliegt folgenden Bedingungen:
AXSOL haftet nicht für Schäden, die durch vom Kunden gelieferte produktbezogene Spezifikationen entstanden
sind. AXSOL gewährleistet die unter (2) genannte Garantie erst nach pünktlichem und vollständigem
Zahlungseingang der fälligen Gesamtsumme. Die obengenannte Garantie umfasst keine vom Kunden hergestellten
oder zur Herstellung in Auftrag gegebenen Teile, Material oder Ausrüstung, es sei denn, diese Garantie wird AXSOL
durch den Hersteller gewährleistet.
5) Diese Garantie umfasst keine in oder am Produkt auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Installation
oder Wartung, missbräuchlichen Einsatz, Unterlassung oder jegliche andere als die vorgesehene Nutzung
entstanden sind.
(6) Sämtliche auf Fehler oder Beschädigungen hinsichtlich Qualität oder Zustand des Produktes beruhenden
Ansprüche des Kunden sind AXSOL innerhalb zwei Wochen ab Lieferdatum mitzuteilen.
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(7) Der Kunde hat Anspruch auf die Lieferung von Ersatzartikeln bzw. die Reparatur des beschädigten Artikels oder
einen Preisnachlass in Höhe der für diesen Fall definierten Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages. Eine
Haftung für Gewinnausfälle jeglicher Art oder in der Folge entstehende finanzielle Ausfälle einschließlich
Einkommensverluste, die üblicherweise mit den verkauften Waren hätten erzielt werden können, ist
ausgeschlossen.
(8) Bestehen berechtigte Ansprüche des Kunden auf Ersatzleistungen für fehlerhafte oder defekte Ware und wird
AXSOL gemäß den Vertragsbedingungen davon in Kenntnis gesetzt, so liegt es im alleinigen Ermessen der AXSOL,
ob er dem Kunden einen kostenlosen Ersatz für das beanstandete Produkt zur Verfügung stellt, oder aber eine
Reparatur vornimmt.
(9) AXSOL ist nicht identisch mit dem Hersteller der von AXSOL verkauften Produkte. AXSOL übernimmt daher
keinerlei aus der vom Hersteller gewährleisteten Garantie resultierenden Verpflichtungen, oder Gebühren.
Schriftliche Garantiezusagen des Herstellers bleiben davon unberührt.
(10) AXSOL übernimmt keine Garantie für die Leistungsfähigkeit der an den Kunden gelieferten Systeme, bzw.
Komponenten.
10. Sonstiges
(1) AXSOL behält das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Modifizierungen bzw. Produktverbesserungen
vorzunehmen, vorausgesetzt, diese Modifizierungen beeinträchtigen weder Art noch Funktion des Produktes.
(2) Die vorliegende Vereinbarung ersetzt jede sowohl mündliche als auch schriftliche zwischen den
Vertragsparteien zu einem früheren Zeitpunkt getroffene Garantieverpflichtung. Sämtliche zu einem früheren
Zeitpunkt getroffenen Garantievereinbarungen sind mit Datum der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung
somit nichtig.
(3) Diese Vereinbarung ist ohne schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien nicht übertragbar.
(4) Beide Parteien verpflichten sich zur Übernahme sämtlicher für die Erfüllung der Vertragsvereinbarung
anfallenden Kosten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht in Bezug auf Verträge, die zwischen der AXSOL GmbH und
dem Kunden geschlossen wurden. Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht in Bezug auf Verträge, die
zwischen der AXSOL GmbH und dem Kunden geschlossen wurden.
(2) Jede Partei erklärt sich hiermit einverstanden eine Klage an dem von AXSOL ausgewählten Gerichtsstand
einzureichen.
(3) Sofern Der Kunde Kaufmann ist, ist Geschäftssitz der AXSOL Gerichtsstand; AXSOL ist berechtigt, den Kunden
auch vor dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Im Falle einer Abweichung bei den Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche
Version Gültigkeit.
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