Einladung Aktivitäten im Ausland Ertragsteuerliche Betriebsstätte - ist da eine oder ist da keine? Aktivitäten im Ausland ... ... sollten auch bei nur kurzfristigen Tätigkeiten geplant werden. Sonst "passieren" Betriebsstätten meist ungewollt. Das führt dann zu oft hohen Steuerbelastungen an Einkommen- oder Körperschaftsteuer im Tätigkeitsstaat. G-20 und OECD haben die Staaten aufgefordert, sicherzustellen, dass Gewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet worden sind. Dazu wurden unter anderem die Betriebsstätten begründenden Tatbestände erheblich verschärft. Aktivitäten österr. Unternehmen werden daher bei ESt und KöSt wesentlich rascher zur Besteuerung im Ausland führen, als das bislang der Fall war. • Feste Geschäftseinrichtungen - Homeoffice, wiederkehrende Tätigkeiten, regelmäßige Dienstreisen • Dienstleistungsbetriebsstätten - Reparaturen/Wartungen, kaufmännische und technische Beratungen, Training/Schulungen • Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff - Auslieferungslager, Warenbestände, Repräsentanzen • Vertreterbetriebsstätten - Abschlussvollmacht, Verkaufsbüros, Handelsvertreter • Bauausführungen und Montagen • Abzugssteuern im Ausland • Vermeidung von Betriebsstätten • Folgen einer Auslandsbetriebsstätte - Gewinnermittlung im Ausland, Steuerentlastung im Inland Programm Montag, 10. Oktober 2016 14:00 - 16:30 Uhr Julius-Raab-Saal WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 4020 Linz 14:00 Uhr Begrüßung & Einleitung Mag. Anette Klinger, IFN Beteiligungs GmbH Vorsitzende der Strategiegruppe "Steuern & Finanzierung" 14:15 Uhr Aktivitäten im Ausland Ertragsteuerliche Betriebsstätte - ist da eine oder ist da keine? Prof. Dr. Stefan Bendlinger, Steuerberater Partner bei ICON Wirtschaftstreuhand GmbH 16:00 Uhr Fragen & Diskussion Moderation: Leopold Alois Gassler, WKO Oberösterreich Zu dieser Veranstaltung des Service-Center und der sparte.industrie der WKOÖ in Kooperation mit ICON Wirtschaftstreuhand GmbH laden wir Sie recht herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Kosten 39,00 Euro für Mitglieder der WKO Oberösterreich / 49,00 Euro für Nichtmitglieder. Sie erhalten die Rechnung nach der Veranstaltung per Post übermittelt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der WKOÖ: http://wko.at/ooe/AGB Anmeldung per E-Mail: [email protected] oder per Online-Service: https://online.wkooe.at/WKO/2016-32833 Wirtschaftskammer Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-3661 | F 05-90909-3588 E [email protected] Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. Diese Veranstaltung wird als Fortbildung nach § 33 Abs. 3. BiBuG 2014 im Ausmaß von 2 Lehreinheiten anerkannt.
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