meinde wohnhaften Fraue

Feuerwehrrekrutierung
Gemäss Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde Kandersteg werden alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer mit Schweizerbürgerrecht sowie Ausländerinnen
und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), zwischen dem 20. und dem 50.
Altersjahr der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wir bitten um Beachtung des auf der Gemeindeverwaltung aufgelegten Feuerwehrreglements.
Gesuch um Einteilung in den aktiven Feuerwehrdienst
Frauen und Männer, welche ab 1. Januar 2017 der Feuerwehrdienstpflicht (Jahrgänge 1967
bis 1997) unterstellt sind, haben die Möglichkeit, mittels eines auf der Gemeindeverwaltung
aufgelegten Gesuchformulars die Einteilung zum aktiven Feuerwehrdienst zu beantragen.
Entsprechend ausgefüllte Gesuche sind unterzeichnet bis Freitag, 21. Oktober 2016, bei der
Gemeindeverwaltung abzugeben.
Personen die zurzeit Ersatzsteuer bezahlen, steht dieses Antragsrecht ebenfalls zu.
Am Samstag, 22. Oktober 2016 findet um 10.00 Uhr im Feuerwehrmagazin bei der
Gemeindeverwaltung eine Informationsveranstaltung statt.
Für allfällige Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen der Feuerwehrkommandant
Beat Müller oder die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Feuerwehrkommando Kandersteg