Bei der Stadt Borken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Rechnungsprüfung die Stelle einer Verwaltungsprüferin/ eines Verwaltungsprüfers zu besetzen. Ihre Aufgaben: Die Stadt Borken mit 42.000 Einwohnern hat für die örtliche Rechnungsprüfung einen eigenen Fachbereich Rechnungsprüfung eingerichtet. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung hat der Rat der Stadt Borken einen Aufgabenschwerpunkt auf die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt. Weitere wichtige Aufgaben sind die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerledigung sowie Prüfung und Verbesserung des Internen Kontrollsystems (IKS). Unsere Anforderungen: Gesucht wird eine engagierte und qualifizierte Persönlichkeit, die über die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst, den Angestelltenlehrgang II oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt. Praktische Verwaltungserfahrung sowie gute Kenntnisse des kommunalen Finanzmanagements sind erwünscht. Wirtschaftliches Denken wird ebenso erwartet wie eine stete Lernbereitschaft. Wir bieten: Eine Bezahlung entsprechend der Qualifikation und Erfahrung nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO bzw. E 10 TVöD. Bewerbungen: Falls Sie sich für diese Stelle interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 17.09.2016 an die Bürgermeisterin der Stadt Borken, Fachbereich Personal, Organisation und Archiv, Postfach 1764, 46322 Borken. Sie können Ihre vollständige Bewerbung auch per Mail mit angehängten pdf-Dateien an die Mailadresse [email protected] versenden. Als Betreff geben Sie bitte „VerwaltungsprüferIn“ an. Informationen: Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung, Herr Rentmeister (Tel. 02861/939-225) sowie die Fachbereichsleiterin Personal, Orga und Archiv, Frau Nagel (Tel. 02861/939-112), gerne zur Verfügung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig. Die konkrete Ausgestaltung der Wochenarbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit von den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes.
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