einer Verwaltungsprüferin

Bei der Stadt Borken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich
Rechnungsprüfung die Stelle
einer Verwaltungsprüferin/
eines Verwaltungsprüfers
zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
Die Stadt Borken mit 42.000 Einwohnern hat für die örtliche
Rechnungsprüfung einen eigenen Fachbereich Rechnungsprüfung
eingerichtet. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der
örtlichen Rechnungsprüfung hat der Rat der Stadt Borken einen
Aufgabenschwerpunkt auf die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit gelegt. Weitere wichtige Aufgaben sind die
Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Aufgabenerledigung sowie Prüfung und Verbesserung des Internen Kontrollsystems
(IKS).
Unsere
Anforderungen:
Gesucht wird eine engagierte und qualifizierte Persönlichkeit, die über die
Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst, den Angestelltenlehrgang II
oder einen vergleichbaren Abschluss verfügt. Praktische Verwaltungserfahrung sowie gute Kenntnisse des kommunalen Finanzmanagements
sind erwünscht. Wirtschaftliches Denken wird ebenso erwartet wie eine
stete Lernbereitschaft.
Wir bieten:
Eine Bezahlung entsprechend der Qualifikation und Erfahrung nach
Besoldungsgruppe A 11 LBesO bzw. E 10 TVöD.
Bewerbungen:
Falls Sie sich für diese Stelle interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung mit
den üblichen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 17.09.2016 an die
Bürgermeisterin der Stadt Borken,
Fachbereich Personal, Organisation und Archiv,
Postfach 1764, 46322 Borken.
Sie können Ihre vollständige Bewerbung auch per Mail mit angehängten
pdf-Dateien an die Mailadresse [email protected] versenden. Als
Betreff geben Sie bitte „VerwaltungsprüferIn“ an.
Informationen:
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung, Herr Rentmeister (Tel. 02861/939-225) sowie die Fachbereichsleiterin Personal, Orga und Archiv, Frau Nagel (Tel. 02861/939-112),
gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen. Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig. Die konkrete Ausgestaltung der
Wochenarbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit von den Anforderungen des zu
besetzenden Arbeitsplatzes.