Kommission genehmigt Übernahme von Vattenfall

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Vattenfall Europe
Generation und Vattenfall Europe Mining durch EPH und PPF Investments
Brüssel, 22. September 2016
Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von Vattenfall Europe
Generation und Vattenfall Europe Mining durch Energetický a Průmyslový Holding (EPH) und
PPF Investments (PPF) genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das
Vorhaben auf den relevanten Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken
gibt.
Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf den Märkten
für i) den Abbau und die Lieferung von Braunkohle, ii) die Lieferung von Braunkohlestaub in
Deutschland und iii) die Erzeugung und den Großhandel mit Strom gewürdigt.
Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass der geplante Zusammenschluss keine
nachteiligen Auswirkungen auf den Markt für den Abbau und die Lieferung von Braunkohle haben
wird, da keiner der Beteiligten einen Wettbewerbsdruck ausübt. Die Tätigkeiten von Vattenfall
beschränken sich auf das Lausitzer Revier in Deutschland, wohingegen EPH über ihre
Tochtergesellschaft Mibrag den Tagebau im mitteldeutschen Revier betreibt.
Die Kommission vertrat die Auffassung, dass eine Änderung der Lieferung von Braunkohle zwischen
den Vattenfall-Bergwerken und den EPH-Bergwerken in Zukunft aus mehreren Gründen, einschließlich
hoher Transportkosten und Unterschiede in der Braunkohlequalität, zwischen den Vattenfall- und EPHBergwerken unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird die Braunkohle vor dem Hintergrund
zunehmender Konkurrenz seitens anderer Energiequellen wie Erdgas in den nächsten Jahren aufgrund
der Energiepolitik Deutschlands zur Senkung der CO2-Emissionen weiter unter Druck geraten, was die
Parteien nach dem Zusammenschluss erheblich beeinträchtigen dürfte.
Beide Parteien sind auch auf dem Gebiet der Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland tätig.
Der Braunkohlestaub beider Parteien ist jedoch aufgrund der Unterschiede in der Qualität nicht
substituierbar. Außerdem steigt der Marktanteil durch den Zusammenschluss nur geringfügig, und das
neue Unternehmen wird sich weiterhin erheblichem Wettbewerb von RWE, dem Marktführer in diesem
Sektor, gegenüber sehen
Die Kommission prüfte ferner, ob das neue Unternehmen in der Lage wäre, Wettbewerber vom Zugang
zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel abzuschotten. Die Marktuntersuchung bestätigte,
dass das neue Unternehmen nach der Übernahme weder dazu in der Lage ist noch den Anreiz hat,
Kunden den Zugang zu Lieferungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere angesichts der begrenzten
Substituierbarkeit unterschiedlicher Braunkohlelieferungen, der Existenz langfristiger Lieferverträge
und der gegenseitigen Abhängigkeit der Lieferanten und Kunden.
Das Vorhaben wurde am 18. August 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Vattenfall Europe Generation ist auf dem Gebiet der Stromerzeugung tätig. Vattenfall Europe Mining ist
im Bereich der Gewinnung von Rohbraunkohle in der Lausitz in Ostdeutschland tätig und beliefert
konzerneigene Braunkohlekraftwerke und Veredelungsanlagen mit der abgebauten Braunkohle. Beide
Unternehmen befinden sich vollständig im Besitz von Vattenfall GmbH, einer Holdinggesellschaft nach
deutschem Recht.
EPH ist eine Holdinggesellschaft in der Tschechischen Republik und auf dem Gebiet der Kohleförderung,
Strom- und Wärmeverteilung und -erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen
sowie der Gasverteilung und -lieferung tätig.
PPF ist ein internationaler Private-Equity-Konzern mit beschränkter Haftung unter der Gerichtsbarkeit
der Insel Jersey.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser
Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register
unter der Nummer M.8056 veröffentlicht.
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