Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch EPH und PPF Investments Brüssel, 22. September 2016 Die Europäische Kommission hat die vorgeschlagene Übernahme von Vattenfall Europe Generation und Vattenfall Europe Mining durch Energetický a Průmyslový Holding (EPH) und PPF Investments (PPF) genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben auf den relevanten Märkten keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf den Märkten für i) den Abbau und die Lieferung von Braunkohle, ii) die Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland und iii) die Erzeugung und den Großhandel mit Strom gewürdigt. Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass der geplante Zusammenschluss keine nachteiligen Auswirkungen auf den Markt für den Abbau und die Lieferung von Braunkohle haben wird, da keiner der Beteiligten einen Wettbewerbsdruck ausübt. Die Tätigkeiten von Vattenfall beschränken sich auf das Lausitzer Revier in Deutschland, wohingegen EPH über ihre Tochtergesellschaft Mibrag den Tagebau im mitteldeutschen Revier betreibt. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass eine Änderung der Lieferung von Braunkohle zwischen den Vattenfall-Bergwerken und den EPH-Bergwerken in Zukunft aus mehreren Gründen, einschließlich hoher Transportkosten und Unterschiede in der Braunkohlequalität, zwischen den Vattenfall- und EPHBergwerken unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus wird die Braunkohle vor dem Hintergrund zunehmender Konkurrenz seitens anderer Energiequellen wie Erdgas in den nächsten Jahren aufgrund der Energiepolitik Deutschlands zur Senkung der CO2-Emissionen weiter unter Druck geraten, was die Parteien nach dem Zusammenschluss erheblich beeinträchtigen dürfte. Beide Parteien sind auch auf dem Gebiet der Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland tätig. Der Braunkohlestaub beider Parteien ist jedoch aufgrund der Unterschiede in der Qualität nicht substituierbar. Außerdem steigt der Marktanteil durch den Zusammenschluss nur geringfügig, und das neue Unternehmen wird sich weiterhin erheblichem Wettbewerb von RWE, dem Marktführer in diesem Sektor, gegenüber sehen Die Kommission prüfte ferner, ob das neue Unternehmen in der Lage wäre, Wettbewerber vom Zugang zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel abzuschotten. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass das neue Unternehmen nach der Übernahme weder dazu in der Lage ist noch den Anreiz hat, Kunden den Zugang zu Lieferungen zu verweigern. Dies gilt insbesondere angesichts der begrenzten Substituierbarkeit unterschiedlicher Braunkohlelieferungen, der Existenz langfristiger Lieferverträge und der gegenseitigen Abhängigkeit der Lieferanten und Kunden. Das Vorhaben wurde am 18. August 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Unternehmen und Produkte Vattenfall Europe Generation ist auf dem Gebiet der Stromerzeugung tätig. Vattenfall Europe Mining ist im Bereich der Gewinnung von Rohbraunkohle in der Lausitz in Ostdeutschland tätig und beliefert konzerneigene Braunkohlekraftwerke und Veredelungsanlagen mit der abgebauten Braunkohle. Beide Unternehmen befinden sich vollständig im Besitz von Vattenfall GmbH, einer Holdinggesellschaft nach deutschem Recht. EPH ist eine Holdinggesellschaft in der Tschechischen Republik und auf dem Gebiet der Kohleförderung, Strom- und Wärmeverteilung und -erzeugung aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen sowie der Gasverteilung und -lieferung tätig. PPF ist ein internationaler Private-Equity-Konzern mit beschränkter Haftung unter der Gerichtsbarkeit der Insel Jersey. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8056 veröffentlicht. IP/16/3161 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Angela NARDELLA (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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