Ehrenordnung - des TuS Helmlingen

Ehrenordnung TuS Helmlingen 1920 e.V.
Präambel
Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in
dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung
verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung.
Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes
Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern
Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.
§1 Ermächtigungsgrundlage
(1) Grundlage für diese Ehrenordnung ist §18 Absatz 1 a. der Satzung des Vereins in ihrer derzeit gültigen
Fassung.
(2) Auf Grund dieser Ermächtigung hat die Verwaltung die folgende Ehrenordnung erlassen.
§2 Ehrungen
(1) Der TuS Helmlingen 1920 e.V. ehrt Personen, die sich um den Verein und dessen Belange und Aufgaben
verdient gemacht hat.
(2) Der TuS Helmlingen 1920 e.V. verleiht folgende Ehrungen
a) Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
b) Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften
c) Persönliche/sonstige Ehrungen
§3 Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein
Verdiente Mitglieder können von übergeordneten Verbänden, Kommunen oder Organisationen geehrt werden.
Maßgebend hierfür sind die einschlägigen Ordnungen dieser Institutionen in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Die verdienten Mitglieder werden durch den Vorstand des TuS Helmlingen an die Organisation gemeldet.
Eine Entscheidung über die Verleihung liegt ausschließlich im Ermessen dieser Institution
(2) Verdiente Sportler können für Ihre Erfolge ebenfalls eine Auszeichnung erhalten. Auch hier meldet der
Vorstand des TuS Helmlingen die Namen an die Institution. Die Entscheidung über die Ehrung liegt
ebenfalls ausschließlich bei der Institution.
§4 Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
Der TuS Helmlingen kann Mitglieder für ihre langjährige Treue zum Verein ehren. Hierfür vorgesehen sind
folgende Auszeichnungen;
(1) Für 25-jährige Mitgliedschaft wird das Mitglied mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet.
(2) Für 40-jährige Mitgliedschaft wird das Mitglied mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.
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(3) Die Ehrungen erfolgen in der dem Jubiläumsjahr folgenden Hauptversammlung, die zu Ehrenden werden
hierzu schriftlich eingeladen.
§5 Ehrenmitglieder
(1) Mitglieder, die mindestens 40 Jahre dem Verein angehören und das 70. Lebensjahr vollendet haben werden
zu Ehrenmitgliedern ernannt.
(2) Stichtag für die Ehrung ist der 31.August eines Jahres.
(3) Die Ehrung wird in der dem 31. August folgenden Hauptversammlung verliehen.
(4) Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft einher geht die Beitragsfreistellung ab dem folgenden
Vereinsjahr.
§6 Persönliche-/sonstige Ehrungen
Hierzu zählen persönliche Jubiläen, Geburtstage, Hochzeiten, Trauerfälle etc.
(1) Konfirmation/Kommunion eines jugendlichen Mitgliedes
•
Keine Anerkennung
(2) Geburtstag:
•
Aktive Vewaltungsmitglieder ab 50 Jahre, anschließend alle 10 Jahre
•
Mitglieder mit besonderen Verdiensten ab 50 Jahre nach Verwaltungsbeschluss
•
Mitglieder aktiv und passiv ab 70 Jahren, anschließend alle 10 Jahre
(3) Hochzeiten (erste)
•
Aktive Mitglieder
jedes aktive Vereinsmitglied erhält einmalig ein Präsent im Wert von 30 €
•
aktive Verwaltungsmitglieder
jedes aktive Verwaltungsmitglied erhält einmalig ein Präsent im Wert von 40 €
(4) Geburt (erstes Kind):
•
Aktive Mitglieder Bild vom Baby mit TuS-Body in der Vereinszeitschrift
(5) Todesfälle:
•
Alle Mitglieder erhalten einen Nachruf auf der TuS-Homepage, sowie eine Beileidskarte
•
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder werden mit einem Geldbetrag in Höhe von 30 € bedacht
•
verdiente Mitglieder des Vereins
Für verdiente Mitglieder wird durch den Vorstand oder die Verwaltung eine individuellee
Regelung nach Vorstands- oder Verwaltungsbeschlussherbeigeführt
§7 Gültigkeit dieser Ordnung
(1) Die Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in der Hauptversammlung in Kraft.
(2) Änderungen können von der Verwaltung vorgenommen werden. Diese treten nach der erneuten
Bekanntmachung in der der Änderung folgenden Hauptversammlung in Kraft.
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