Flyer «Die Zuger Kantonalbank macht ihren Zahlungsverkehr fit für

Die Zuger Kantonalbank macht ihren Zahlungsverkehr fit für die Zukunft
ISO 20022 ist der neue internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Finanzbranche, der
weltweit und insbesondere in Europa eine immer wichtigere Rolle einnimmt. Auch der Schweizer Finanzplatz führt
diesen nutzbringenden Standard ein. Ziel ist, die vielen unterschiedlichen Formate, Normen und Verfahren im Zahlungsverkehr zu reduzieren und so zu harmonisieren.
Der Migrationsprozess bei den Finanzinstituten ist bereits gestartet. Die Zuger Kantonalbank stellt schrittweise auf das neue
Überweisungsverfahren um. Auf dem Finanzplatz Schweiz wird ab 2018 der Zahlungsverkehr nach dem ISO-20022Standard funktionieren. Der neue Einzahlungsschein wird zwischen Mitte 2018 und Mitte 2020 eingeführt.
Ab Dezember 2016 bieten wir Ihnen die Schnittstelle zur Übermittlung der neuen Formate an. Bis spätestens Mitte 2018
müssen auch Sie auf ISO 20022 umgestellt haben. Dieser internationale Standard bringt folgende Vorteile:
– vereinheitlichte Verfahren, Standards und Formate – bisherige Formate wie DTA, EZAG, Debit Direct, LSV+, MT940
usw. werden abgelöst
– IBAN als einheitliches Kontonummernformat
– Reduktion der Belegvielfalt – die verschiedenen Einzahlungsscheine werden durch einen neuen Beleg abgelöst, welcher
mit einem QR-Code sowie ESR-IBAN versehen ist
– Raschere Verfügbarkeit von Geldern
– Reduktion von IT-Investitions- und Wartungskosten
– Optimiertes Cash-Management dank standardisierter Avisierungen und massgeschneidertem Reporting
– Erhöhte Automatisierung Ihrer Prozesse
– Einfachere Umsetzung regulatorischer Anforderungen
Was müssen Sie tun?
– Verwenden Sie ab sofort für Ihre Zahlungen und Zahlungsvorlagen im E-Banking die IBAN
– Nutzen Sie für Ihre Zahlungen ausschliesslich das Zuger Kantonalbank E-Banking?
Dann müssen Sie nichts Weiteres unternehmen.
– Erfassen Sie Ihre Zahlungen über eine Standardsoftware?
Informieren Sie sich bei Ihrem Software-Lieferanten, wann die neuen Meldungstypen für Ihre Zahlungssoftware
einsetzbar sind.
– Wenden Sie eine individuelle oder angepasste Softwarelösung an?
Beauftragen Sie schnellst möglich Ihre IT-Abteilung und/oder den externen Softwarepartner mit der Angleichung
an den neuen Standard.
Was Unternehmen sonst noch wissen sollten – Informationsmaterial zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs
Sämtliche Nutzen, Vorteile, hilfreiche Checklisten und detaillierte Hintergrundinfos finden Sie in der Broschüre «Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz», die unter www.zugerkb.ch/zvharmonisierung zum Download bereit steht. Auf
www.paymentstandards.ch finden Sie ausserdem weiterführende Handlungsempfehlungen, Neuigkeiten und allgemein
Wissenswertes zum Thema.
Für Fragen und Anregungen kontaktieren Sie bitte [email protected].
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