Zur Anfrage - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Anfrage Nr. VI-F-03261
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
21.09.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete
Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten des Bundesintegrationsgesetzes zum 6.8.2016 gilt die so genannte
Wohnsitzauflage auch für anerkannte Geflüchtete. Für maximal drei Jahre gilt für jene die
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in demjenigen Bundesland, in das die Zuweisung zur
Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erfolgte (vgl. § 12a
Aufenthaltsgesetz). Die Regelung gilt rückwirkend zum 1.1.2016.
Laut Medienberichten will die Landesregierung im November den Wohnsitzes für anerkannte
Flüchtlinge auf die jeweiligen Landkreise beschränken, auf die sie nach ihrer Erstaufnahme verteilt
worden sind.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Position vertritt die Stadt Leipzig zur Einführung einer landesinternen
Wohnsitzauflage?
2. Wie viele Geflüchtete, die bis zu ihrer Anerkennung als Asylberechtige/r, Flüchtling oder
subsidiär Schutzberechtigte/r zur Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des
Aufnahmeverfahrens nach Leipzig zugewiesen wurden, haben die Stadt seit 1.1.2016
verlassen und werden Personen bereits wieder nach Leipzig „zurückgeschickt“?
3. Schickt die Stadt Leipzig seit 1.1.2016 zugezogene anerkannte Geflüchtete wieder in die
Orte ihrer Erstzuweisung in Sachsen und außerhalb Sachsens zurück?
Wenn ja, viele sind davon betroffen?
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