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23.09.2016
PRESSEMITTEILUNG
Erbschaftssteuer-Reform:
Steuerexperte hält Kompromiss für nicht tragfähig
Wissenschaftler der Universität Hohenheim hält Korrekturen an Verschonungsregeln für
unzureichend. Er beharrt auf einer Neukonzeption.
PRESSEFOTOS unter www.uni-hohenheim.de
Es war eine schwere Geburt: In der Nacht auf Donnerstag verkündete der
Vermittlungsausschuss eine Einigung von Bund und Ländern in Sachen Erbschaftssteuer.
Ein fauler Kompromiss, findet Prof. Dr. Holger Kahle, Steuerexperte an der Universität
Hohenheim. Er sieht die Gefahr von Steuer-Schlupflöchern nach wie vor nicht gebannt –
und erwartet, dass sich das Verfassungsgericht erneut mit dem Thema beschäftigen muss.
Eine Reform sieht eigentlich anders aus. Statt das Gesetz zur Erbschaftssteuer grundlegend zu
überarbeiten, haben Bund und Länder jetzt einen Kompromiss mit relativ kleinen
Nachbesserungen errungen. „Aus ökonomischer und rechtlicher Sicht führt das jedoch zu nicht
tragfähigen Ergebnissen“, warnt Prof. Dr. Holger Kahle, Steuerexperte an der Universität
Hohenheim.
Es sind einige Stellschrauben, an denen die Politik gedreht hat: Unternehmen werden jetzt
niedriger bewertet mit dem 13,75-fachem ihres Jahresgewinns statt bisher mit dem 18-fachen, die
Steuerstundung ist von zehn auf sieben Jahre gesenkt. Kleinbetriebe, die keinen Joberhalt
nachweisen müssen, sind jetzt nur noch solche mit bis zu fünf Mitarbeitern statt bisher zwanzig.
Und Luxusgüter wie Oldtimer, Jachten und Kunstgegenstände sind künftig nicht mehr steuerlich
begünstigt.
„Grundsätzlich bleiben damit die Verschonungsregeln bestehen, und das schafft Fehlanreize und
Abgrenzungsprobleme“, befürchtet Prof. Dr. Kahle. „Auch eine Vereinfachung des Steuerrechts
ist mit der neuen Regelung nicht verbunden.“ Aus ökonomischer Sicht sei eine komplette
Neukonzeption des Erbschaftsteuergesetzes weitaus überzeugender.
Flat Tax-Vorschlag schafft Verschonungsregeln ab
Er plädiert für eine sogenannte Flat Tax-Regelung, wie sie auch bereits der Wissenschaftliche
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Beirat des Bundesfinanzministeriums vorgeschlagen hat. „Das beinhaltet eine Abschaffung der
Verschonungsregeln, wobei gleichzeitig die Steuersätze gesenkt und die Stundungsregelung
verbessert werden muss.“
Die Flat Tax-Regelung erfasst alle Vermögensarten mit ihrem Verkehrswert und unterwirft sie
einem einheitlichen Steuersatz von etwa 10 Prozent. „Die Liquiditätsbelastung für Unternehmen
könnte man auf diese Weise deutlich reduzieren und gleichzeitig Abgrenzungsprobleme
beseitigen“, erklärt der Experte.
Grundlegende Neukonzeption für mehr Steuergerechtigkeit
Schließlich sei es oberstes Ziel des Steuergesetzgebers, eine ökonomische Neuregelung zu
treffen, die den Fortbestand der Unternehmen sicherstellt, aber gleichzeitig verfassungsfest sein
muss. „Dies ließe sich mit einer Flat Tax-Regelung am besten umsetzen“, so Prof. Dr. Kahle.
„Firmenerben könnten die Erbschaftsteuer dann regelmäßig aus den künftigen Erträgen zahlen.
Ohne Frage könnten wir so die Probleme mit dem Gleichheitssatz lösen und eine gerechte und
effiziente Erbschaftsteuer erreichen.“
Der jetzt vorgelegte Kompromiss dagegen, befürchtet Prof. Dr. Kahle, schafft enorme
Gestaltungsspielräume und führt zu Ungleichbehandlungen. Er ist überzeugt: „Die Richter in
Karlsruhe haben das Thema bald wieder auf dem Tisch. Und einer erneuten
verfassungsrechtlichen Prüfung dürfte der jetzige Entwurf sehr wahrscheinlich nicht standhalten.
Vielleicht ist das dann eine Chance für die dringend nötige grundlegende Reform der
Erbschaftsteuer.“
Text: Elsner
Kontakt für Medien:
Prof. Dr. Holger Kahle, Universität Hohenheim,
betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen,
T 0711 459 22904, E [email protected]
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Fachgebiet
Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere