Stadt Rosbach v.d.Höhe, Wetteraukreis 61186 Rosbach v.d.Höhe, Postfach 12 63 An alle Eltern DER MAGISTRAT Telefon: Unsere Zeichen: 06003 822-0 Durchwahl: Sachbearbeiter/in: 06003 822-25 Frau Faber Telefax: Datum: 19. September 2016 06003 822-51 E-Mail: [email protected] Kinderland Rosbach – das tun wir! Liebe Eltern, aufgrund der aktuell durch den Stadtelternbeirat ausgelösten Diskussionen um die Struktur und die Höhe der künftigen Kostenbeiträge wollen wir Sie gerne aus erster Hand informieren und so zu einer Versachlichung beitragen. In der Anlage finden Sie aktuelle Informationen rund um unsere Kinderbetreuung. Wichtig für Sie: Die Stadt und damit alle Bürgerinnen und Bürger von Rosbach werden auch künftig den größten Teil der Kosten tragen. Über 3 Millionen Euro jährlich werden aus städtischen Steuermitteln bereitgestellt. Mit dem Qualitätspaket KiFöG+ wird weiter zusätzliches Personal über die gesetzliche Vorgabe hinaus beschäftigt. Allein 10,5 Prozent mehr Fachkräfte, dazu Sozialassistenten/innen, Anerkennungspraktikanten/innen, Küchenkräfte, FSJ’ler/innen, angelernte Kräfte. Hierfür werden rd. 630.000 Euro bereitgestellt. Bezieher von geringen und mittleren Einkommen werden auch weiterhin entlastet. Hierfür stehen ebenfalls über 600.000 Euro zur Verfügung. Neu ist eine gerechtere lineare Berechnung der Entlastung auf den Elternanteil. Künftig wird der Kostenbeitrag bei Anträgen auf Ermäßigung nicht mehr nach Einkommensstufen, sondern auf den Euro genau nach dem individuellen Einkommen berechnet. Die Kostenbeiträge unterteilen sich künftig in den allgemeinen Betreuungsbeitrag, das Verpflegungsentgelt sowie eine Getränke-/Hygienepauschale. Die Getränke-/Hygienepauschale wird kostendeckend erhoben, der Kostenbeitrag für die Betreuung durch Satzung festgelegt. Der künftige Kostenbeitrag wird durchschnittlich bei ca. 1,75 € je Betreuungsstunde liegen, dabei zahlen Geringverdiener dann rund 1,20 €/h, Gutverdiener maximal das 3,2 fache. Die genauen Sätze legt die Stadtverordnetenversammlung noch fest. Hausanschrift: Homburger Straße 64, 61191 Rosbach v.d.Höhe Internet: www.rosbach-hessen.de Bankkonto der Stadtkasse: Sparkasse Oberhessen Kto.-Nr.: 70000032 BLZ: 518 500 79 USt-IdNr.: DE112591525 E-mail: [email protected] IBAN: DE75 5185 0079 0070 0000 32 SWIFT-BIC: HELADEF1FRI Termine in allen Fachbereichen nach telefonischer oder persönlicher Vereinbarung auch außerhalb der unten aufgeführten Öffnungszeiten! Bürgerservice, Ordnungsamt, Finanzverwaltung, Innere Dienste: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14:00 bis 19:00 Uhr Technische Verwaltung, Stadtentwicklung, Immobilienwirtschaft: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr 2 Weiterhin werden die Kinder neben dem Mittagessen mit kleinen Snacks und Getränken versorgt. Das Verpflegungsentgelt im U3-Bereich beträgt dann für das Mittagessen 3,70 €/Tag, im Ü3-Bereich 4,60 €. Für eine Getränke-/Hygienepauschale sind 0,50 € je Tag zu zahlen. Diese wurde für alle pauschaliert, da die älteren Kinder mehr trinken, dafür die Hygieneartikel bei den Kleinen anfallen. Die Grundschulbetreuung wird als freiwillige Aufgabe der Stadt mit 270.000 Euro jährlich weiterhin gefördert, obwohl der Pakt für den Nachmittag des Landes Hessen seit über einem Jahr angekündigt ist. Die Geschwisterkindförderung bleibt im U3 und Ü3-Bereich erhalten. Das bedeutet weiterhin nur das erste Kind wird voll bezahlt, das zweite nur zu 50 % und alle weiteren Kinder sind frei. Die Arbeitsgruppe Kinderbetreuung berät zu den dargestellten Themen, der Stadtelternbeirat ist dabei satzungsgemäß beteiligt. Wir hoffen, Ihnen mit den anliegenden Fakten zu unserem Kinderland Rosbach einen Überblick zu verschaffen. Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Hierzu steht Ihnen Frau Faber als Sachgebietsleiterin für die Kinderbetreuung gerne zur Verfügung (Tel.: 06003 822-25, mail: [email protected]). Wir haben dazu im Rathaus zusätzlich auch eine Bürgermeistersprechstunde eingerichtet. Diese findet dienstags von 17-19 Uhr statt Hier bitten wir, soweit möglich, um kurze Voranmeldung (Tel.: 06003 822-11, Frau Böhme). Herzliche Grüße Thomas Alber 3 Für unsere Kinder – der Faktencheck Wieviel Kitas haben wir und wo sind sie? Sechs Kindertagesstätten, in jedem Stadtteil zwei. Ober-Rosbach: Kinderhaus Bergstraße mit Kita Kirschenberg, Kita Brüder-Grimm Nieder-Rosbach: Villa Konfetti, Kita Luna (Taunusblick) Rodheim: Kita Alte Schule, Kita Regenbogen Großes Platzangebot 587 Kita-Plätze und 270 Plätze in der Betreuungsschule und Hort 112 U3-Plätze, 475 Ü3-Plätze, 20 Hortplätze, 250 Plätze in der Betreuungsschule (Förderung freier Träger JJ) In den Stadtteilen: Ober-Rosbach (88 Plätze U3/ 175 Plätze Ü3) Nieder-Rosbach (125 Plätze Ü3 / 20 Plätze Hort) Rodheim (24 Plätze U3 / 175 Plätze Ü3) Wer betreut die Kinder? 95 vollausgebildete Erzieher/innen (Fachkräfte) 7 FSJ’ler (freiwilliges soziales Jahr) 3 Sozialassistentinnen 2 Anerkennungspraktikantinnen 3 angelernte Kräfte 11 Küchenkräfte Was kostet das und wer bezahlt das? 6,38 Millionen Euro/Jahr, davon übernimmt die Stadt Rosbach mit über 3 Millionen Euro den größten Anteil. Das Land Hessen übernimmt rd. 18 % der Kosten (1,2 Millionen)*. Den Rest teilen sich die Eltern, die eine Essensgebühr und eine Betreuungsgebühr zahlen müssen. * vorläufiger Abschluss 2015 Wie hoch ist der Anteil aus Steuermitteln? Im U3 Bereich werden rund 85 % der Kosten aus Steuermitteln des Landes und der Stadt finanziert, im Ü3 Bereich rund 70 %. Wie hoch ist der Beitrag je Einwohner dabei und wie verteilt sich das? Jeder Einwohner bezuschusst die Kinderbetreuung in Rosbach mit 316 € im Jahr. 80 % der erwachsenen Rosbacher Bevölkerung haben keine Kinder in den Einrichtungen und unterstützen damit aber die Kinderbetreuung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ohne diese Unterstützung aus den Einnahmen der Gewerbe- und Einkommensteuer der Stadt müssten die Eltern monatliche Beiträge von 1000 - 1200 Euro (U3) und 400 - 500 Euro (Ü3) zahlen. 4 Welchen Nutzen haben die Eltern? Die Eltern werden durch die Beteiligung der gesamten Rosbacher Bevölkerung an den Kosten nicht nur finanziell entlastet. Ihnen wird damit auch eine persönliche Lebensführung ermöglicht, die Familie und Beruf zusammenführt. Es ermöglicht Frauen gegenüber früheren Zeiten nicht nur eine aktuelle Berufstätigkeit, sondern auch die eigenständige Lebensgestaltung. Muss die Grundsteuer B dafür angehoben werden? Nein, auch mit dem Qualitätspaket KiFöG+ kann die Grundsteuer B von 453 Prozentpunkten gehalten werden. Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten einer Stunde in der Kita? Eine Stunde kostet die Stadt (ohne Getränke, Essen und Hygieneartikel) im U3-Bereich: 9,70 € im Ü3-Bereich: 3,75 € Werden die Kosten angepasst und was müssen die Eltern künftig zahlen je Betreuungsstunde? Die Kosten werden zum 01. Januar 2017 wieder angepasst (Schulförderung JJ zum 01.08.2017). Im Durchschnitt zahlen die Eltern dann in der Kita 1,75 € je Stunde, Geringverdiener 1,20 €, Gutverdiener maximal den 3,2 fachen Satz. Die genauen Sätze legt die Stadtverordnetenversammlung noch fest. Was bekommen die Kinder zu essen und zu trinken in den Kitas und was zahlen die Eltern? Die Kinder erhalten von unseren Küchenkräften den ganzen Tag über Getränke wie Wasser und Tee sowie kleine Snacks, dazu ein gesundes Mittagessen. Hinzu kommt oft noch ein gesundes Frühstück je nach Einrichtung. Künftig wird eine kostendeckende Pauschale erhoben für das Mittagessen und die am Tag den Kindern zur Verfügung stehenden Getränke. U3 3,70 € Verpflegungsentgelt je Tag 0,50 € Getränke-/Hygienepauschale je Tag Ü3 4,60 € Verpflegungsentgelt je Tag 0,50 € Getränkeentgelt je Tag Ist der Bedarf an Hygieneartikeln im U3-Bereich wesentlich höher und wer zahlt das? Ja, der Bedarf an Hygieneartikeln wie Einmalhandschuhe, Tücher, Creme, etc. und das Entsorgen der Windeln ist ein besonderer Bedarf, der bei der Betreuung der Kleinkinder entsteht. Zusammen mit den sonstigen Getränken für die Kinder (die älteren trinken dafür mehr) entstehen hier Kosten von 72.000 € jährlich. Bisher trägt die Stadt diese Kosten, umgelegt auf die Eltern bedeutet das 0,50 € je Tag. Werden geringe und mittlere Einkommen auch künftig entlastet? Ja, die Stadt Rosbach bezuschusst geringe und mittlere Einkommen auch zukünftig mit rund 600.000 Euro jährlich. 5 Erfüllt die Stadt damit nur ihre Pflicht? Nein, die Stadt Rosbach leistet in der Kinderbetreuung auch künftig weitaus mehr als sie gesetzlich müsste. - rd. 600.000 jährlich für zusätzliches Personal (KiFöG+) - 270.000 Euro pro Jahr Zuschuss für die Grundschulbetreuung (freiwillige Aufgabe) - 600.000 Euro jährlich als Entlastung für geringe und mittlere Einkommen Was heißt das Qualitätspaket KiFöG+ im Kinderland Rosbach? Allein 10,5 % mehr Fachkräfte als im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vorgegeben Davon 2,5 % Mehrpersonal für Verfügungszeiten ( Vor- und Nachbereitung der Kinderbetreuung, Elterngespräche) Freistellung der Leitungen in den Kitas von der Kinderbetreuung (10 Wochenstunden Grundfreistellung + 4 Stunden je Gruppe) Sprachförderung der Kinder Zusätzlich Beschäftigung von Anerkennungspraktikanten/innen Zusätzlich Sozialassistenten/innen in den Einrichtungen Zusätzlich FSJ’ler/innen in allen Kitas Zusätzlich angelernte Kräfte zur Unterstützung Springerpool bei kurzfristigen Personalausfällen Werden neue Kitas gebaut oder umgebaut? Ja. Im Neubaugebiet „Sang“ entsteht eine neue 5- oder 9-zügige Kindertagesstätte. Die Kita Brüder-Grimm (Ober-Rosbach) wird grundsaniert oder durch den Neubau „Sang“ ersetzt. Für die Kita’s Villa Konfetti und Kita Luna (Nieder-Rosbach) wird die Erweiterung der Betriebserlaubnisse zur U3-Betreuung geprüft. Entstehen den Eltern dadurch weitere Kosten? Nein, die investiven Kosten für den Neubau oder eine Sanierung werden aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert.
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