Brief aus Berlin - Ursula von der Leyen

Berlin, 23. September 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Kommunalwahl am 11. September hat gezeigt, dass sich Engagement und Einsatzfreude lohnen. Allen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im
Rat, in der Region und in den Bezirksräten gratuliere ich von Herzen und wünsche
viel Freude bei den kommenden Aufgaben. Sowohl im Rat der Stadt als auch in der
Region Hannover hat Rot-Grün die Mehrheit verloren. Jetzt gilt es, Hannover mit den
Ideen aus unserem Kommunalwahlprogramm und mit Initiativen vor Ort voranzubringen.
Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem Bundesteilhabegesetz standen in
der zurückliegenden Sitzungswoche wichtige Vorhaben auf der Tagesordnung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den nächsten Seiten. Ebenso wurde die Beteiligung der Bundeswehr an der Maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im
Mittelmeer debattiert. Sie ist die Nachfolgemission der Operation Active Endeavour
und wird von der NATO geführt. Mit der Mission sollen im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen und maritimer Terrorismus frühzeitig erkannt werden. Schiffe und
Flugzeuge erstellen ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Dabei
werden multinationale Informationssysteme der Bündnispartner genutzt. Gleichzeitig dürfen Schiffe kontrolliert und durchsucht werden, wenn sie im Verdacht stehen,
eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Zudem soll der Ausbau
der maritimen Sicherheitskapazitäten der Anrainerstaaten durch Ausbildung und gemeinsame Übungen vorangebracht werden.
Ein weiteres Ziel der Operation Sea Guardian ist die Unterstützung anderer Missionen wie der EU-Operation Sophia oder des Einsatzes in der Ägäis durch die Bereitstellung von Informationen. Die EU-Operation Sophia bekämpft illegalen Waffenschmuggel und Menschenhandel vor den Küsten Libyens. Die ständigen maritimen
NATO-Einsatzverbände in der Ägäis engagieren sich im östlichen Mittelmeer bei der
Aufspürung von Flüchtlingsbooten, um diese an die die türkischen und griechischen
Küstenwachen sowie an die Agentur Frontex zu melden. Die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Sea Guardian soll bis zum 31. Dezember 2017 bei einer Personalobergrenze von 650 Soldatinnen und Soldaten mandatiert werden.
Mit den besten Grüßen aus Berlin
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Brief aus Berlin – Post für Hannover
Sitzungswoche des Bundestages vom
20. bis 23. September 2016
Der Bundesverkehrswegeplan 2030
Der Bundesverkehrswegeplan ist das zentrale
Element der Infrastrukturplanung des Bundes.
Im Planungshorizont bis zum Jahr 2030 stehen
Mittel in Höhe von 269,6 Milliarden Euro zur
Verfügung, um wichtige verkehrspolitische
Weichen zu stellen. Für Deutschland ist eine
funktionsfähige
und
gut
ausgebaute
Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Deswegen werden 1.000 Baumaßnahmen für den
Erhalt, die Sanierung sowie den Aus- und Neubau von Straßen, Schienen- und Wasserwegen
konkret benannt. Die Bundesregierung legt
damit das stärkste Programm für die Infrastruktur vor, das es je gab.
Dies ist ein klares Zeichen für den Standort
Deutschland. Der neue Bundesverkehrswegeplan legt Schwerpunkte auf die Modernisierung der wichtigen Verkehrsachsen, in die
etwa 70 Prozent der Mittel fließen. Aber auch
für den Ausbau wichtiger Verbindungen und
die Entlastung von Kommunen durch
Umgehungsstraßen sind ausreichende Mittel
eingeplant. Schließlich wird die Verkehrsleistung im Personenverkehr bis zum Jahr
2030 im Vergleich zu 2010 um 12,2 Prozent
zunehmen. Viele Menschen in Deutschland
sind auf gute Verkehrswege angewiesen, da
sie zur Arbeit pendeln. Als Land in der Mitte
Europas kommt Deutschland darüber hinaus
eine
große
Bedeutung
für
den
grenzüberschreitenden Verkehr zu. Deswegen
besteht an vielen Stellen der Netze ein bedarf
für Aus- und Neubauvorhaben.
Religionsfreiheit weltweit schützen
In der vergangenen Woche haben mehr als
100 Abgeordnete aus 45 Ländern über den
weltweiten Schutz der Glaubensfreiheit diskutiert. Alle Teilnehmer der von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten „Internationalen
Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit“ mit Vertretern aus allen Weltreligionen
einte das unbedingte Eintreten für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, das gerade
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für Angehörige religiöser Minderheiten von
besonderer Bedeutung ist.
In ihrer Eröffnungsrede betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wichtigkeit der
Vermittlung von Religionsfreiheit bei der
Integration von Flüchtlingen. Der gegenseitige
Respekt und der kontinuierliche Dialog
zwischen den Religionsführern sind von herausragender Bedeutung. Religionsfreiheit ist
ein wichtiger Teil der Menschenwürde und
der wertegebundenen Außenpolitik der Bundesrepublik. Sie steht als zentrale
Voraussetzung für ein Leben in Freiheit im
Zentrum des Einsatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Eindrucksvoll belegten die Berichte, wie
Parlamentarier für die Religionsfreiheit
wirken können. Oft sind ihnen dabei jedoch
enge Grenzen gesetzt – sei es als Christin in
Pakistan, als Jesidin im Irak oder als Muslim in
Myanmar. Der UN-Sonderbeauftragte Dr.
Shaheed mahnte an, dass sich die Staaten mit
muslimischer Mehrheit dringend um die
Verbesserung der Lage von Konvertiten
kümmern müssen. Die Beiträge des neuen
Sonderbeauftragten der EU für internationale Religionsfreiheit und des USSonderbotschafters
für
internationale
Religionsfreiheit zeigten, dass der Einsatz für
Religions- und Glaubensfreiheit weltumspannend ist.
In diesem Sinne haben wir in dieser Woche
den ersten Bericht der Bundesregierung zur
weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit beraten. Er basiert auf einem weiten Verständnis von Religion und
Weltanschauung und zeigt, dass unterschiedliche Rechtsverletzungen weltweit und durch
alle Rechtssysteme hindurch stattfinden. Einzelne Religionsgemeinschaften, meist religiöse Minderheiten, stehen in einigen Staaten
jedoch ganz besonders unter Druck. Auch das
Spannungsfeld zwischen Religions- und Meinungsfreiheit wird im Bericht beleuchtet.
Bundesteilhabegesetz
Am vergangenen Donnerstag haben wir den
Entwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz
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Brief aus Berlin – Post für Hannover
erstmals parlamentarisch beraten. Dabei geht
es um die Frage, wie die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen im Einklang mit der UNBehindertenrechtskonvention weiterentwickelt und gestärkt werden kann. Dazu planen
wir, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe
in das neu gefasste SGB IX „Rehabilitation und
Teilhabe behinderter Menschen“ zu überführen, das damit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet wird. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Ebenso erhoffen wir uns eine
verbesserte Integration von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt und eine
nachhaltige Besserung der Beschäftigungssituation. Für uns ist die flächendeckende
Schaffung von unabhängigen Beratungsstellen wichtig und wir befürworten höhere
Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen
für Arbeitnehmer mit Behinderungen. Dabei
setzt die Union ihr Augenmerk besonders
darauf,
dass
die
Einkommen
der
Lebenspartner nicht länger für die
Finanzierung
der
Leistungen
der
Eingliederungshilfe herangezogen werden.
Dies war für viele Paare bisher ein faktisches
Heiratsverbot. Weiter wurde über den
Übergang von Schwerbehinderten in den
ersten Arbeitsmarkt beraten.
Steuerliche Förderung von Elektromobilität
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum
Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf
die Straße zu bringen. Bis zum Jahr 2030 sollen
es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung
dieses Ziels wurde in der vergangenen Woche
über die steuerliche Förderung von Elektromobilität beraten und ein Maßnahmenpaket
verabschiedet. Dazu zählen beispielsweise die
Einräumung von Sonderparkplätzen oder die
Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge
sowie steuerliche Anreizmechanismen, wie
der Befreiung sämtlicher Elektrofahrzeuge
von der KfZ-Steuer für einen Zeitraum von
zehn Jahren. Vom Arbeitgeber gewährte Vor23. September 2016
teile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb sowie die genehmigte private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge oder Ladevorrichtungen befreien wir von der Steuer,
während der Arbeitgeber diese pauschal mit
25 Prozent Lohnsteuer versteuern kann. Die
Maßnahmen sind von Anfang 2017 bis Ende
2020 befristet. Die bisherige Steuerbefreiung
bei der Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge verlängern wir rückwirkend zum 1. Januar 2016 von fünf auf zehn Jahre und weiten
diese auf genehmigte Umrüstungen zu reinen
Elektrofahrzeugen aus.
328 Aufklärungsflüge im Anti-IS-Einsatz
Seit Beginn des Einsatzes gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Dezember
2015 hat die Bundeswehr mit den in der Türkei stationierten Tornado-Aufklärungsflugzeugen bis Mitte Juni dieses Jahres 328 Aufklärungsflüge absolviert. Rund 70 Prozent der
Aufklärungsziele lagen im Irak, 30 Prozent in
Syrien. Die Ergebnisse der Aufklärungsflüge
wurden ausschließlich zur Bekämpfung des IS
an die 20 anderen Staaten der Anti-IS-Koalition weitergegeben.
9.278 Bewerberinnen bei der Bundeswehr
Im Jahr 2015 haben sich 9.278 Frauen bei der
Bundeswehr beworben. Dies entspricht einem Anteil von 17 Prozent aller Bewerbungen
für eine Laufbahn als Zeitsoldat und 14 Prozent der Bewerbungen als Freiwillig Wehrdienstleistende.
Impressum:
Dr. Ursula von der Leyen, MdB
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
www.ursula-von-der-leyen.de
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