Berlin, 23. September 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, die Kommunalwahl am 11. September hat gezeigt, dass sich Engagement und Einsatzfreude lohnen. Allen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Rat, in der Region und in den Bezirksräten gratuliere ich von Herzen und wünsche viel Freude bei den kommenden Aufgaben. Sowohl im Rat der Stadt als auch in der Region Hannover hat Rot-Grün die Mehrheit verloren. Jetzt gilt es, Hannover mit den Ideen aus unserem Kommunalwahlprogramm und mit Initiativen vor Ort voranzubringen. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 und dem Bundesteilhabegesetz standen in der zurückliegenden Sitzungswoche wichtige Vorhaben auf der Tagesordnung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den nächsten Seiten. Ebenso wurde die Beteiligung der Bundeswehr an der Maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer debattiert. Sie ist die Nachfolgemission der Operation Active Endeavour und wird von der NATO geführt. Mit der Mission sollen im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen und maritimer Terrorismus frühzeitig erkannt werden. Schiffe und Flugzeuge erstellen ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Dabei werden multinationale Informationssysteme der Bündnispartner genutzt. Gleichzeitig dürfen Schiffe kontrolliert und durchsucht werden, wenn sie im Verdacht stehen, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Zudem soll der Ausbau der maritimen Sicherheitskapazitäten der Anrainerstaaten durch Ausbildung und gemeinsame Übungen vorangebracht werden. Ein weiteres Ziel der Operation Sea Guardian ist die Unterstützung anderer Missionen wie der EU-Operation Sophia oder des Einsatzes in der Ägäis durch die Bereitstellung von Informationen. Die EU-Operation Sophia bekämpft illegalen Waffenschmuggel und Menschenhandel vor den Küsten Libyens. Die ständigen maritimen NATO-Einsatzverbände in der Ägäis engagieren sich im östlichen Mittelmeer bei der Aufspürung von Flüchtlingsbooten, um diese an die die türkischen und griechischen Küstenwachen sowie an die Agentur Frontex zu melden. Die Beteiligung der Bundeswehr an der Operation Sea Guardian soll bis zum 31. Dezember 2017 bei einer Personalobergrenze von 650 Soldatinnen und Soldaten mandatiert werden. Mit den besten Grüßen aus Berlin 2 Brief aus Berlin – Post für Hannover Sitzungswoche des Bundestages vom 20. bis 23. September 2016 Der Bundesverkehrswegeplan 2030 Der Bundesverkehrswegeplan ist das zentrale Element der Infrastrukturplanung des Bundes. Im Planungshorizont bis zum Jahr 2030 stehen Mittel in Höhe von 269,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um wichtige verkehrspolitische Weichen zu stellen. Für Deutschland ist eine funktionsfähige und gut ausgebaute Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Deswegen werden 1.000 Baumaßnahmen für den Erhalt, die Sanierung sowie den Aus- und Neubau von Straßen, Schienen- und Wasserwegen konkret benannt. Die Bundesregierung legt damit das stärkste Programm für die Infrastruktur vor, das es je gab. Dies ist ein klares Zeichen für den Standort Deutschland. Der neue Bundesverkehrswegeplan legt Schwerpunkte auf die Modernisierung der wichtigen Verkehrsachsen, in die etwa 70 Prozent der Mittel fließen. Aber auch für den Ausbau wichtiger Verbindungen und die Entlastung von Kommunen durch Umgehungsstraßen sind ausreichende Mittel eingeplant. Schließlich wird die Verkehrsleistung im Personenverkehr bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2010 um 12,2 Prozent zunehmen. Viele Menschen in Deutschland sind auf gute Verkehrswege angewiesen, da sie zur Arbeit pendeln. Als Land in der Mitte Europas kommt Deutschland darüber hinaus eine große Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr zu. Deswegen besteht an vielen Stellen der Netze ein bedarf für Aus- und Neubauvorhaben. Religionsfreiheit weltweit schützen In der vergangenen Woche haben mehr als 100 Abgeordnete aus 45 Ländern über den weltweiten Schutz der Glaubensfreiheit diskutiert. Alle Teilnehmer der von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten „Internationalen Parlamentarierkonferenz zur Religionsfreiheit“ mit Vertretern aus allen Weltreligionen einte das unbedingte Eintreten für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, das gerade 23. September 2016 2 für Angehörige religiöser Minderheiten von besonderer Bedeutung ist. In ihrer Eröffnungsrede betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wichtigkeit der Vermittlung von Religionsfreiheit bei der Integration von Flüchtlingen. Der gegenseitige Respekt und der kontinuierliche Dialog zwischen den Religionsführern sind von herausragender Bedeutung. Religionsfreiheit ist ein wichtiger Teil der Menschenwürde und der wertegebundenen Außenpolitik der Bundesrepublik. Sie steht als zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit im Zentrum des Einsatzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eindrucksvoll belegten die Berichte, wie Parlamentarier für die Religionsfreiheit wirken können. Oft sind ihnen dabei jedoch enge Grenzen gesetzt – sei es als Christin in Pakistan, als Jesidin im Irak oder als Muslim in Myanmar. Der UN-Sonderbeauftragte Dr. Shaheed mahnte an, dass sich die Staaten mit muslimischer Mehrheit dringend um die Verbesserung der Lage von Konvertiten kümmern müssen. Die Beiträge des neuen Sonderbeauftragten der EU für internationale Religionsfreiheit und des USSonderbotschafters für internationale Religionsfreiheit zeigten, dass der Einsatz für Religions- und Glaubensfreiheit weltumspannend ist. In diesem Sinne haben wir in dieser Woche den ersten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit beraten. Er basiert auf einem weiten Verständnis von Religion und Weltanschauung und zeigt, dass unterschiedliche Rechtsverletzungen weltweit und durch alle Rechtssysteme hindurch stattfinden. Einzelne Religionsgemeinschaften, meist religiöse Minderheiten, stehen in einigen Staaten jedoch ganz besonders unter Druck. Auch das Spannungsfeld zwischen Religions- und Meinungsfreiheit wird im Bericht beleuchtet. Bundesteilhabegesetz Am vergangenen Donnerstag haben wir den Entwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz 3 Brief aus Berlin – Post für Hannover erstmals parlamentarisch beraten. Dabei geht es um die Frage, wie die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der UNBehindertenrechtskonvention weiterentwickelt und gestärkt werden kann. Dazu planen wir, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in das neu gefasste SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ zu überführen, das damit zu einem Leistungsgesetz aufgewertet wird. Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Ebenso erhoffen wir uns eine verbesserte Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und eine nachhaltige Besserung der Beschäftigungssituation. Für uns ist die flächendeckende Schaffung von unabhängigen Beratungsstellen wichtig und wir befürworten höhere Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen. Dabei setzt die Union ihr Augenmerk besonders darauf, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Dies war für viele Paare bisher ein faktisches Heiratsverbot. Weiter wurde über den Übergang von Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt beraten. Steuerliche Förderung von Elektromobilität Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. Zur Unterstützung dieses Ziels wurde in der vergangenen Woche über die steuerliche Förderung von Elektromobilität beraten und ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Dazu zählen beispielsweise die Einräumung von Sonderparkplätzen oder die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge sowie steuerliche Anreizmechanismen, wie der Befreiung sämtlicher Elektrofahrzeuge von der KfZ-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Vom Arbeitgeber gewährte Vor23. September 2016 teile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridfahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb sowie die genehmigte private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge oder Ladevorrichtungen befreien wir von der Steuer, während der Arbeitgeber diese pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern kann. Die Maßnahmen sind von Anfang 2017 bis Ende 2020 befristet. Die bisherige Steuerbefreiung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge verlängern wir rückwirkend zum 1. Januar 2016 von fünf auf zehn Jahre und weiten diese auf genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen aus. 328 Aufklärungsflüge im Anti-IS-Einsatz Seit Beginn des Einsatzes gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Dezember 2015 hat die Bundeswehr mit den in der Türkei stationierten Tornado-Aufklärungsflugzeugen bis Mitte Juni dieses Jahres 328 Aufklärungsflüge absolviert. Rund 70 Prozent der Aufklärungsziele lagen im Irak, 30 Prozent in Syrien. Die Ergebnisse der Aufklärungsflüge wurden ausschließlich zur Bekämpfung des IS an die 20 anderen Staaten der Anti-IS-Koalition weitergegeben. 9.278 Bewerberinnen bei der Bundeswehr Im Jahr 2015 haben sich 9.278 Frauen bei der Bundeswehr beworben. Dies entspricht einem Anteil von 17 Prozent aller Bewerbungen für eine Laufbahn als Zeitsoldat und 14 Prozent der Bewerbungen als Freiwillig Wehrdienstleistende. 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