Filmförderung - Sigrid Hupach

Deutscher Bundestag
Ausschuss für
Kultur u. Medien
Deutscher Bundestag
Ausschussdrucksache
Ausschuss für Kultur und Medien
18(22)192
19.09.2016
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Änderungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold, Dr. Diether Dehm, Herbert
Behrens und der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Kultur und Medien
am 21.09.2016 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)
– BT-Drs. 18/9200
Einzelplan:
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Kapitel:
0902
Titel:
686 06 – 651
Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
Seite:
38-39
Ansatz im
Haushaltsentwurf:
16.016 T€
Antrag:
Kürzung des Ansatzes um 10.000 T€ (10 Mio. Euro)
auf 6.016 T€ (6,016 Mio. Euro) und Umwidmung
zugunsten des Titels 683 22 – 187 im Kapitel 0452,
Titelgruppe 02
Einzelplan:
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Kapitel:
0452
Titelgruppe:
02 Kulturförderung im Inland
Titel:
683 22 – 187
Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in
Deutschland
Seite:
56 (61 in Erläuterungen der BKM)
Ansatz im
Haushaltsentwurf :
50.000 T€ (50 Mio. Euro)
Antrag:
Erhöhung des Ansatzes um 10.000 T€ (10 Mio. Euro)
auf 60.000 T€ (60 Mio. Euro)
Begründung:
Die im Jahr 2007 angelaufene Filmförderung hatte neben der kulturellen
Filmförderung zum Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Filmwirtschaft zu erhöhen und den Produktionsstandort Deutschland attraktiver zu
gestalten. Um die seither eingetretenen positiven Effekte nicht nachhaltig zu
gefährden, bedarf es mindestens der Wiederherstellung des mit dem
Bundeshaushalt 2013 erreichten Förderungsniveaus von 70.000 T€ jährlich.
Nachdem begrüßenswerter Weise die kulturelle Filmförderung sowohl für den
Haushalt 2016 als auch im Haushaltsentwurf 2017 im Titel 683 21 „Filmförderung“,
Erl.-Ziffer 2.2 „Einzelmaßnahmen Deutscher Film“ um 15.000 T€ auf insgesamt
23.057 T€ erhöht wurde, ist es nun angebracht, auch die wirtschaftliche Seite der
Förderung angemessen abzusichern.
Dies sollte zum einen dadurch geschehen, dass die im Jahr 2016 erstmals im
Haushalt eingestellten 10.000 T€ Filmförderungsmittel des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) im Einzelplan 09, Kapitel 0902, Titel 686 06 – 651
„Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ wieder dem Einzelplan 04 zugeführt
werden, um das hier gekürzte Förderungsniveau auszugleichen. Grundsätzlich
kritisieren wir die Parallelförderung durch das BMWi. Filmförderung ist zentral bei der
Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelt und sollte eine Förderung aus
„einem Guss“ bleiben. Aufsplittung birgt immer die Gefahr von Doppelstrukturen und
bedeutet zudem einen erhöhten Verwaltungsaufwand.
Statt immer neuen Fördertöpfen und komplizierten Antragsverfahren braucht der
Filmstandort Deutschland eine einheitliche, schlanke Förderstruktur, die die deutsche
Filmförderlandschaft sowohl für hier ansässige Kreative als auch für internationale
Produktionen attraktiv macht. Mit der aktuellen Novellierung des FFG hätte hierfür die
Chance bestanden, leider wurde sie vergeben.
Zum anderen beantragen wir, den Etat des Deutschen Filmförderfonds (DFFF)
zusätzlich zu den aus dem EP 09 umgewidmeten Mitteln um 10.000 T€
aufzustocken. Auch der DFFF wurde 2007 mit dem Ziel geschaffen, dem
Filmstandort Deutschland eine belastbare Planungsgrundlage zu geben und so auch
international attraktiv zu werden. Aber seit 2014 wurden seine Mittel von 70.000 T€
im Haushalt 2013 kontinuierlich abgesenkt. 2015 standen für den Deutschen
Filmförderfonds nur noch 50.000 T€ zur Verfügung. Dieses Budget war bereits im
Herbst 2015 komplett vergeben. Um weitere Projekte ohne einen Vorgriff auf die
Mittel 2016 bewilligen zu können, räumten die Staatsministerin für Kultur und Medien
und das Bundesfinanzministerium die Nutzung sogenannter Verpflichtungsermächtigungen ein.
Durch diesen „Kunstgriff“ konnten im Förderjahr 2015 insgesamt 107 Produktionen –
darunter 78 Spiel-, 26 Dokumentar- und drei Animationsfilme – mit 61.300 T€
gefördert werden. Inklusive der Nachbewilligungen vergab der DFFF 2015 insgesamt
62.700 T€, also 12.700 T€ mehr als im Haushaltsentwurf ursprünglich eingestellt.
Dennoch wurden im Haushaltsjahr 2016 im Titel 683 22 erneut nur 50.000 T€
eingestellt, sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019
in Höhe von 15.000 T€ bewilligt.
Am 12. August 2016 meldete die Süddeutsche Zeitung, dass die Mittel des DFFF in
Höhe von 50.000 T€ für das Jahr 2916 bereits im August vollständig ausgegeben
worden wären. Förderanträge würden nicht mehr entgegen genommen.
Dem widersprach der DFFF auf seiner Homepage und stellte klar, dass von den
Mitteln für 2016 im August 2016 knapp 27.000 T€ und damit 54 % der Mittel bewilligt
worden seien, Förderanträge würden weiterhin entgegen genommen. Der DFFF sei
inzwischen so flexibel ausgestaltet, dass über Anträge, die gegen Ende des Jahres
eingehen, auch noch im Folgejahr entschieden werden könne. Damit könne der
DFFF der üblichen „Überjährigkeit“ der Filmprojekte Rechnung tragen.
Übersetzt heißt das, dass auch 2016 nur durch die eingegangenen
Verpflichtungsermächtigungen das für die Förderung bewilligter Anträge nötige Geld
bereitgestellt werden kann, der Etat im Titel 683 22 hierfür aber nicht ausreicht.
Vor diesem Hintergrund ist die im Haushalt 2017 vorgesehene Beibehaltung des
gekürzten Förderungsniveaus von 50.000 T€ unverständlich. Die an sich positive
Verstetigung der Mittel erweist sich um den Preis massiver Kürzungen als
kontraproduktiv. Der Deutsche Filmförderfond hatte seine etatisierten Mittel in 2015
und 2016 jeweils schon Mitte des Jahres aufgebraucht, ein Indiz für seine aktuelle
Unterfinanzierung.
Wir beantragen daher eine Aufstockung der Mittel für den DFFF auf die
Gesamtsumme von 70.000 T€ durch eine Umwidmung der Mittel aus dem Titel 686
06 – 651 des Einzelplans 09 in Höhe von 10.000 T€ und eine zusätzliche
Aufstockung des Titels 683 22 – 187 im Einzelplan 04 um 10.000 T€.
Der Produktionsstandort Deutschland droht sonst an Attraktivität einzubüßen und bei
der internationalen Standortkonkurrenz entsprechend Nachteile in Kauf nehmen zu
müssen. Dies schadet der heimischen Filmproduktion und hätte den Verlust
zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge. Im Rahmen internationaler Koproduktionen ist
darüber hinaus Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit der jeweiligen
Kooperationspartner Bedingung. Das niedrige Förderungsniveau und die komplexen
deutschen Förderstrukturen bringen auch die Anzahl der (internationalen)
Koproduktionen in ernsthafte Gefahr.
Berlin, den 14. September 2016