Deutscher Bundestag Ausschuss für Kultur u. Medien Deutscher Bundestag Ausschussdrucksache Ausschuss für Kultur und Medien 18(22)192 19.09.2016 ______________________________________________________________ Änderungsantrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Harald Petzold, Dr. Diether Dehm, Herbert Behrens und der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Kultur und Medien am 21.09.2016 zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) – BT-Drs. 18/9200 Einzelplan: 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kapitel: 0902 Titel: 686 06 – 651 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft Seite: 38-39 Ansatz im Haushaltsentwurf: 16.016 T€ Antrag: Kürzung des Ansatzes um 10.000 T€ (10 Mio. Euro) auf 6.016 T€ (6,016 Mio. Euro) und Umwidmung zugunsten des Titels 683 22 – 187 im Kapitel 0452, Titelgruppe 02 Einzelplan: 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Kapitel: 0452 Titelgruppe: 02 Kulturförderung im Inland Titel: 683 22 – 187 Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland Seite: 56 (61 in Erläuterungen der BKM) Ansatz im Haushaltsentwurf : 50.000 T€ (50 Mio. Euro) Antrag: Erhöhung des Ansatzes um 10.000 T€ (10 Mio. Euro) auf 60.000 T€ (60 Mio. Euro) Begründung: Die im Jahr 2007 angelaufene Filmförderung hatte neben der kulturellen Filmförderung zum Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhöhen und den Produktionsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten. Um die seither eingetretenen positiven Effekte nicht nachhaltig zu gefährden, bedarf es mindestens der Wiederherstellung des mit dem Bundeshaushalt 2013 erreichten Förderungsniveaus von 70.000 T€ jährlich. Nachdem begrüßenswerter Weise die kulturelle Filmförderung sowohl für den Haushalt 2016 als auch im Haushaltsentwurf 2017 im Titel 683 21 „Filmförderung“, Erl.-Ziffer 2.2 „Einzelmaßnahmen Deutscher Film“ um 15.000 T€ auf insgesamt 23.057 T€ erhöht wurde, ist es nun angebracht, auch die wirtschaftliche Seite der Förderung angemessen abzusichern. Dies sollte zum einen dadurch geschehen, dass die im Jahr 2016 erstmals im Haushalt eingestellten 10.000 T€ Filmförderungsmittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Einzelplan 09, Kapitel 0902, Titel 686 06 – 651 „Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft“ wieder dem Einzelplan 04 zugeführt werden, um das hier gekürzte Förderungsniveau auszugleichen. Grundsätzlich kritisieren wir die Parallelförderung durch das BMWi. Filmförderung ist zentral bei der Beauftragten für Kultur und Medien angesiedelt und sollte eine Förderung aus „einem Guss“ bleiben. Aufsplittung birgt immer die Gefahr von Doppelstrukturen und bedeutet zudem einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Statt immer neuen Fördertöpfen und komplizierten Antragsverfahren braucht der Filmstandort Deutschland eine einheitliche, schlanke Förderstruktur, die die deutsche Filmförderlandschaft sowohl für hier ansässige Kreative als auch für internationale Produktionen attraktiv macht. Mit der aktuellen Novellierung des FFG hätte hierfür die Chance bestanden, leider wurde sie vergeben. Zum anderen beantragen wir, den Etat des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) zusätzlich zu den aus dem EP 09 umgewidmeten Mitteln um 10.000 T€ aufzustocken. Auch der DFFF wurde 2007 mit dem Ziel geschaffen, dem Filmstandort Deutschland eine belastbare Planungsgrundlage zu geben und so auch international attraktiv zu werden. Aber seit 2014 wurden seine Mittel von 70.000 T€ im Haushalt 2013 kontinuierlich abgesenkt. 2015 standen für den Deutschen Filmförderfonds nur noch 50.000 T€ zur Verfügung. Dieses Budget war bereits im Herbst 2015 komplett vergeben. Um weitere Projekte ohne einen Vorgriff auf die Mittel 2016 bewilligen zu können, räumten die Staatsministerin für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium die Nutzung sogenannter Verpflichtungsermächtigungen ein. Durch diesen „Kunstgriff“ konnten im Förderjahr 2015 insgesamt 107 Produktionen – darunter 78 Spiel-, 26 Dokumentar- und drei Animationsfilme – mit 61.300 T€ gefördert werden. Inklusive der Nachbewilligungen vergab der DFFF 2015 insgesamt 62.700 T€, also 12.700 T€ mehr als im Haushaltsentwurf ursprünglich eingestellt. Dennoch wurden im Haushaltsjahr 2016 im Titel 683 22 erneut nur 50.000 T€ eingestellt, sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 in Höhe von 15.000 T€ bewilligt. Am 12. August 2016 meldete die Süddeutsche Zeitung, dass die Mittel des DFFF in Höhe von 50.000 T€ für das Jahr 2916 bereits im August vollständig ausgegeben worden wären. Förderanträge würden nicht mehr entgegen genommen. Dem widersprach der DFFF auf seiner Homepage und stellte klar, dass von den Mitteln für 2016 im August 2016 knapp 27.000 T€ und damit 54 % der Mittel bewilligt worden seien, Förderanträge würden weiterhin entgegen genommen. Der DFFF sei inzwischen so flexibel ausgestaltet, dass über Anträge, die gegen Ende des Jahres eingehen, auch noch im Folgejahr entschieden werden könne. Damit könne der DFFF der üblichen „Überjährigkeit“ der Filmprojekte Rechnung tragen. Übersetzt heißt das, dass auch 2016 nur durch die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen das für die Förderung bewilligter Anträge nötige Geld bereitgestellt werden kann, der Etat im Titel 683 22 hierfür aber nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund ist die im Haushalt 2017 vorgesehene Beibehaltung des gekürzten Förderungsniveaus von 50.000 T€ unverständlich. Die an sich positive Verstetigung der Mittel erweist sich um den Preis massiver Kürzungen als kontraproduktiv. Der Deutsche Filmförderfond hatte seine etatisierten Mittel in 2015 und 2016 jeweils schon Mitte des Jahres aufgebraucht, ein Indiz für seine aktuelle Unterfinanzierung. Wir beantragen daher eine Aufstockung der Mittel für den DFFF auf die Gesamtsumme von 70.000 T€ durch eine Umwidmung der Mittel aus dem Titel 686 06 – 651 des Einzelplans 09 in Höhe von 10.000 T€ und eine zusätzliche Aufstockung des Titels 683 22 – 187 im Einzelplan 04 um 10.000 T€. Der Produktionsstandort Deutschland droht sonst an Attraktivität einzubüßen und bei der internationalen Standortkonkurrenz entsprechend Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Dies schadet der heimischen Filmproduktion und hätte den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge. Im Rahmen internationaler Koproduktionen ist darüber hinaus Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit der jeweiligen Kooperationspartner Bedingung. Das niedrige Förderungsniveau und die komplexen deutschen Förderstrukturen bringen auch die Anzahl der (internationalen) Koproduktionen in ernsthafte Gefahr. Berlin, den 14. September 2016
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