Zoll - Bundesfinanzministerium

Stand: 18 08 2016
Auf den Punkt.
Informationen aus dem Bundesfinanzministerium.
ZOLL
EDITORIAL
„Die Arbeit des Zolls ist heute wichtiger denn je.“
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Haben Sie Waren anzumelden?“ – Auf diese Frage lässt sich die Arbeit der Zöllnerinnen und
Zöllner schon lange nicht mehr reduzieren. Im Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht
des Zolls gewandelt.
Neben der Arbeit an der Grenze haben die Zöllnerinnen und Zöllner heute noch viele andere
wichtige Aufgaben: Mit der Gewährleistung eines reibungslosen internationalen Warenverkehrs und eines fairen Wettbewerbs fördern sie den Wirtschaftsstandort Europa und sichern
durch die Erhebung von Steuern und Abgaben die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens.
Durch den Kampf gegen Schwarzarbeit tragen sie zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme bei.
Sie schützen die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. Nicht zuletzt sind sie täglich im Einsatz gegen Produktpiraterie und zuständig für den Erhalt bedrohter Tiere und Pflanzen.
Der Zoll ist mit seinen rund 39.000 Beschäftigten eine moderne Wirtschaftsverwaltung unter
dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Das Tätigkeitsspektrum der Zollverwaltung
reicht von reiner Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln. Als eine der größten Bundesverwaltungen hat sich der Zoll immer wieder rasch und flexibel an neue politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Dabei hat er in den vergangenen Jahren durch neue Aufgaben
an Bedeutung gewonnen – seine Arbeit ist heute wichtiger denn je.
Zum 1. Januar 2016 wurde in Bonn die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet. Damit präsentiert sich der
Zoll in einer neuen und effizienteren Struktur, um in Zukunft noch besseren Service für die
Bürger und die Wirtschaft zu gewährleisten. Diese Reform möchten wir zum Anlass nehmen,
die vielschichtigen Aufgaben und Strukturen des deutschen Zolls für Sie „auf den Punkt zu
bringen“.
Ihr Bundesfinanzministerium
AUSGANGSPUNKT
Der Zoll in Europa
Der Gedanke, den Handel und das Reisen durch Wegfall der Zölle an den Grenzen zu erleichtern,
geht in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert zurück. 1834 gründeten viele deutsche Kleinstaaten einen handelspolitischen Zusammenschluss – den Deutschen Zollverein. Auch das Deutsche Kaiserreich bildete nach seiner Gründung 1871 mit seinen einzelnen Bundesstaaten ein
weitestgehend geschlossenes Zollgebiet. Mit der Weimarer Verfassung von 1919 wurde eine
einheitliche Reichsfinanzverwaltung mit reichseigenen Zoll- und Steuerbehörden geschaffen.
Diese hatte in ihren Grundzügen bis zum Ende des zweiten Weltkriegs bestand. Ab 1949 bis zur
Wiedervereinigung existierten in den zwei deutschen Staaten jeweils eigene Zollverwaltungen.
Zölle wurden im innerdeutschen Warenverkehr jedoch nicht erhoben.
1968 beschlossen die sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) die Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif für Wareneinfuhren und verzichteten fortan auf die Erhebung von Zöllen an den innergemeinschaftlichen Grenzen. Dies war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Europäischen
Union.
Heute ist die Europäische Union ein Raum ohne Binnengrenzen. Zwischen den Mitgliedstaaten
der EU können Waren ohne Kontrollen transportiert werden. Gleichwohl ist die Gewährleistung
der Sicherheit der Bevölkerung unionsweit eine entscheidende Aufgabe des Zolls, insbesondere
der Schutz der finanziellen Interessen der EU. Um den Raum der Freiheit, Sicherheit und des
Rechts zu erhalten und fortzuentwickeln, ist es im europäischen Binnenmarkt unverzichtbar,
dass die Zollverwaltungen eng und intensiv zusammenarbeiten.
Für ein einheitliches europäisches Handeln engagieren sich deutsche Zöllnerinnen und Zöllner
auch in Unterstützungsprogrammen für ausländische Zollverwaltungen, um diese z. B. bei der
Angleichung von Vorschriften zu beraten. Sie besuchen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort,
führen Seminare für Partnerverwaltungen durch und veranschaulichen die tägliche Arbeit bei
Besuchen ausländischer Delegationen in Deutschland.
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MITTELPUNKT
Die Aufgaben des Zolls
Das Aufgabenspektrum des deutschen Zolls geht heute weit über die grenzbezogene Tätigkeit
hinaus. Er ist eine moderne, international vernetzte und innovative Wirtschafts- und Sicherheitsverwaltung. Durch effiziente Abgabenerhebung gewährleistet er die Leistungsfähigkeit
des Gemeinwesens und sorgt mit seiner Arbeit für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern,
Wirtschaft und Umwelt. Er trägt dazu bei, dass Steuern und Abgaben korrekt erhoben und von
allen gleichmäßig gezahlt werden. Das garantiert Gerechtigkeit im Wettbewerb.
1. Einnahmen für Deutschland und Europa
Keine Zahl sagt mehr aus über die Bedeutung des Zolls: Rund 130 Mrd. Euro nimmt der Zoll jedes Jahr ein – das entspricht etwa der Hälfte des Steueraufkommens des Bundes. Damit erfüllt
er einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Staates.
Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung
oder Infrastruktur erst möglich.
Zoll- und Steuereinnahmen
Woher stammen diese 130 Mrd. Euro? Der Zoll erhebt u. a. die Umsatzsteuer bei der Einfuhr
von Waren nach Deutschland, die Kraftfahrzeugsteuer und die Verbrauchsteuern, welche den
Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören u. a. die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer,
Kaffeesteuer oder Biersteuer. Als nationale Steuern fließen diese Einnahmen dem Bundeshaushalt zu. Daneben erhebt der Zoll auch die klassischen Zölle, die dem EU-Haushalt zufließen.
Einnahmestruktur des Zolls
Zölle: 4 %
Stromsteuer: 5 %
sonstige Steuern: 4 %
Einfuhrumsatzsteuer: 38 %
Kraftfahrzeugsteuer: 7 %
Tabaksteuer: 11 %
Energiesteuer: 31 %
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MITTELPUNKT
Moderne und effiziente Warenabfertigung
Deutschland ist eine der größten Wirtschaftsnationen und eines der exportstärksten Länder
der Welt. Nur mit modernen IT-Verfahren kann der Zoll die enormen Warenströme an den
See- und Flughäfen, an der Schweizer Grenze und bei den Zollämtern im Inland bewältigen und
gleichzeitig die Sicherheit der Lieferkette gewährleisten. Als Einnahme- und Sicherheitsverwaltung des Bundes arbeitet der Zoll dabei eng mit der Wirtschaft zusammen.
Jährliche Zollanmeldungen in Millionen
600
Ausfuhr
500
400
Einfuhr
300
200
100
0
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Prüfungsdienst
Der Prüfungsdienst des Zolls kontrolliert bei Unternehmen vor Ort, ob die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß erfasst worden sind. Der
Prüfungsdienst des Zolls ist zugleich auch Partner der Wirtschaft. Er gibt Unternehmen Hinweise, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können.
Vollstreckungsdienst des Bundes
Der Zoll kümmert sich neben eigenen auch um andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie
die der Agenturen für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Vollziehungsbeamte im Außendienst sorgen dafür, dass alle Schuldner ausstehende Steuern
oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Bei Kontrollen
kann der Zoll auch ausstehende Forderungen ausländischer Schuldner beitreiben. Im Interesse
der Schuldner werden gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert.
3
MITTELPUNKT
2. Schutz für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt
Zollkontrollen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr
von Waren überwacht der Zoll die Einhaltung von rund 80 Rechtsvorschriften, die den Warenverkehr entweder beschränken oder ganz verbieten. Dabei kontrolliert der Zoll gezielt, um
den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Eine zentrale Risikoanalyse
bewertet permanent die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen die verschiedenen Vorschriften und stellt den Zolldienststellen die Informationen elektronisch zur Verfügung. So wird der
Warenfluss für die Wirtschaft durch die Zollkontrollen möglichst wenig beeinträchtigt.
Kampf gegen Produktpiraterie
Offensichtlich gefälschte Sonnenbrillen oder Textilien, die billig auf Straßenmärkten angeboten werden, sind nur die Spitze des Eisberges: Durch Produktpiraterie sind allein in Deutschland
zehntausende Arbeitsplätze gefährdet. Produktpiraten beuten fremde Ideen aus, ohne selbst
in die Entwicklung zu investieren. Damit verzerren sie den Wettbewerb und schädigen die Reputation bekannter Hersteller.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher können manche der vermeintlich günstigen Produkte sogar gefährlich werden. Gefälschte Arzneimittel mit fraglichen Wirkstoffen oder minderwertige Fahrzeugteile können ungeahnte Risiken bergen. Die Kontrollen des Zolls sind zentrale
Maßnahmen im Kampf gegen die Produktpiraten.
Überwachung von Sicherheitsvorschriften
Der Zoll überwacht darüberhinaus weitere Sicherheitsvorschriften, um den Handel mit gefährlichen Waren wie zum Beispiel verunreinigten Lebensmitteln, giftigem Spielzeug oder nicht
geprüften und lebensgefährlichen Feuerwerkskörpern zu stoppen. Stellt der Zoll Transporte
mit entsprechenden Waren fest, hält er sie an und übergibt sie den zuständigen Fachbehörden.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Waren für den Verbraucher eine Gefahr darstellen,
werden sie beschlagnahmt und vernichtet.
Schutz der Artenvielfalt
Täglich sterben weltweit zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Der Raubbau an der Natur,
aber auch Profitgier sind die Hauptgründe dafür. Der internationale Handel mit geschützten
Tieren und Pflanzen hat sich zum lukrativen Geschäft entwickelt. Mit seinen Kontrollen trägt
der Zoll dazu bei, Verstöße gegen den Artenschutz aufzudecken und die Vielfalt der Natur mit
ihren Farben, Formen und Geräuschen zu bewahren.
Es sind keineswegs nur skrupellose Sammler. Auch viele Reisende tragen – wissentlich oder
unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht. Oft handelt es sich um
Souvenirs, die Touristinnen und Touristen im Gepäck haben.
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MITTELPUNKT
Bekämpfung des Schmuggels und der Kriminalität
Offene Grenzen in Europa dürfen nicht zu Drogen- und Waffenhandel, Zigarettenschmuggel
oder Geldwäsche führen. Im ganzen Bundesgebiet sind deshalb mobile Kontrolleinheiten unterwegs. Gleichzeitig sind die Zöllnerinnen und Zöllner an der Grenze zur Schweiz sowie an den
Flug- und Seehäfen im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken.
Ziel der Arbeit ist es dabei immer, Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren, illegal erlangte
Vermögenswerte sicherzustellen und kriminelle Organisationen aufzudecken. Dies gelingt über
eine enge internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden und den Einsatz moderner
Technik. Der Zoll trägt dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und
Europa zu garantieren.
Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen das Gemeinwohl. Sie zahlen oft keine Sozialversicherungsbeiträge, hinterziehen Steuern und gefährden dadurch Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen dieses
Preisdumping konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll besonders wirksam zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben bei. Zudem kontrolliert er
seit 2015 auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Die Aufgaben des Zolls
1. Einnahmen für
Deutschland und Europa
2. Schutz für Bürger,
Wirtschaft und Umwelt
Zoll- und Steuereinnahmen
Kampf gegen Produktpiraterie
Warenabfertigung
Überwachung von
Sicherheitsvorschriften
Prüfungsdienst
Vollstreckungsdienst
Schutz der Artenvielfalt
Bekämpfung des Schmuggels
und der Kriminalität
Einsatz gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung
5
MITTELPUNKT
Die Struktur der deutschen Zollverwaltung
Dem Bundesministerium der Finanzen obliegt die politische und die strategische Steuerung der
Zollverwaltung.
Die sich wandelnde Rolle des Zolls und die Übernahme neuer Aufgaben haben in den letzten
Jahren eine Anpassung und Fortentwicklung der inner- und zwischenbehördlichen Strukturen
und Prozesse erforderlich gemacht. So wurde zum 1. Januar 2016 die Generalzolldirektion eingerichtet, die zentrale Organisationsaufgaben erfüllt und die Rechts- und Fachaufsicht über die
örtlichen Behörden der Zollverwaltung ausübt
Die Hauptzollämter und Zollämter sind erste Ansprechpartner für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die
Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren.
Die Zollfahndungsämter sind zuständig für die Ermittlung von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen, die dem Zoll zur Verfolgung zugewiesen wurden. Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht.
Oberste Bundesbehörde
Bundesministerium
Bundesoberbehörde
Generalzolldirektion
Örtliche Behörden
der Finanzen
Zollfahndungsämter
Hauptzollämter
Zollämter
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BLICKPUNKT
Standorte der Generalzolldirektion, der Haupzollämter
und der Zollfahndungsämter
Hauptsitz Generalzolldirektion (GZD)
Dienstsitze der Generalzolldirektion
Hauptzollämter
Zollfahndungsämter
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AUF DEN PUNKT
Zusammengefasst: Der Zoll
In Europa wurde im Jahre 1968 mit der Schaffung der Zollunion und dem Beschluss eines
gemeinsamen Zolltarifes für Wareneinfuhren fortan auf die Erhebung von Zöllen an den
innergemeinschaftlichen Grenzen verzichtet.
Heute können Waren innerhalb der EU frei gehandelt werden.
Durch eine intensive Zusammenarbeit der europäischen Zollverwaltungen werden die
Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleistet.
Der deutsche Zoll in seiner heutigen Form
• sichert die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens durch effiziente Abgabenerhebung
von Verbrauchsteuern, der Einfuhrumsatzsteuer und von Zöllen.
• fördert mit modernen IT-basierter Warenabfertigung den Handel und die Wirtschaft
und damit den Wirtschaftsstandort Europa.
• bekämpft die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom Drogenhandel
über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwäsche.
• überwacht die Einhaltung der Vorschriften zur Produktsicherheit und zum Artenschutz.
• geht zur Stabilisierung der Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.
Zum 1. Januar 2016 wurde die Generalzolldirektion mit Sitz in Bonn neu gegründet. Als
Bundesoberbehörde untersteht sie dem Bundesministerium der Finanzen.
Mit neuer und effizienterer Struktur kann der Zoll noch besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft gewährleisten und ist damit stark aufgestellt für
zukünftige Herausforderungen.
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Weitere Informationen zum Thema:
www.zoll.de
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Zoll und Post
Zoll und Reise
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