Stand: 18 08 2016 Auf den Punkt. Informationen aus dem Bundesfinanzministerium. ZOLL EDITORIAL „Die Arbeit des Zolls ist heute wichtiger denn je.“ Liebe Leserin, lieber Leser, „Haben Sie Waren anzumelden?“ – Auf diese Frage lässt sich die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner schon lange nicht mehr reduzieren. Im Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht des Zolls gewandelt. Neben der Arbeit an der Grenze haben die Zöllnerinnen und Zöllner heute noch viele andere wichtige Aufgaben: Mit der Gewährleistung eines reibungslosen internationalen Warenverkehrs und eines fairen Wettbewerbs fördern sie den Wirtschaftsstandort Europa und sichern durch die Erhebung von Steuern und Abgaben die Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens. Durch den Kampf gegen Schwarzarbeit tragen sie zur Stabilisierung unserer Sozialsysteme bei. Sie schützen die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. Nicht zuletzt sind sie täglich im Einsatz gegen Produktpiraterie und zuständig für den Erhalt bedrohter Tiere und Pflanzen. Der Zoll ist mit seinen rund 39.000 Beschäftigten eine moderne Wirtschaftsverwaltung unter dem Dach des Bundesministeriums der Finanzen. Das Tätigkeitsspektrum der Zollverwaltung reicht von reiner Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln. Als eine der größten Bundesverwaltungen hat sich der Zoll immer wieder rasch und flexibel an neue politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Dabei hat er in den vergangenen Jahren durch neue Aufgaben an Bedeutung gewonnen – seine Arbeit ist heute wichtiger denn je. Zum 1. Januar 2016 wurde in Bonn die Generalzolldirektion als neue Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gegründet. Damit präsentiert sich der Zoll in einer neuen und effizienteren Struktur, um in Zukunft noch besseren Service für die Bürger und die Wirtschaft zu gewährleisten. Diese Reform möchten wir zum Anlass nehmen, die vielschichtigen Aufgaben und Strukturen des deutschen Zolls für Sie „auf den Punkt zu bringen“. Ihr Bundesfinanzministerium AUSGANGSPUNKT Der Zoll in Europa Der Gedanke, den Handel und das Reisen durch Wegfall der Zölle an den Grenzen zu erleichtern, geht in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert zurück. 1834 gründeten viele deutsche Kleinstaaten einen handelspolitischen Zusammenschluss – den Deutschen Zollverein. Auch das Deutsche Kaiserreich bildete nach seiner Gründung 1871 mit seinen einzelnen Bundesstaaten ein weitestgehend geschlossenes Zollgebiet. Mit der Weimarer Verfassung von 1919 wurde eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung mit reichseigenen Zoll- und Steuerbehörden geschaffen. Diese hatte in ihren Grundzügen bis zum Ende des zweiten Weltkriegs bestand. Ab 1949 bis zur Wiedervereinigung existierten in den zwei deutschen Staaten jeweils eigene Zollverwaltungen. Zölle wurden im innerdeutschen Warenverkehr jedoch nicht erhoben. 1968 beschlossen die sechs Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) die Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif für Wareneinfuhren und verzichteten fortan auf die Erhebung von Zöllen an den innergemeinschaftlichen Grenzen. Dies war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Europäischen Union. Heute ist die Europäische Union ein Raum ohne Binnengrenzen. Zwischen den Mitgliedstaaten der EU können Waren ohne Kontrollen transportiert werden. Gleichwohl ist die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung unionsweit eine entscheidende Aufgabe des Zolls, insbesondere der Schutz der finanziellen Interessen der EU. Um den Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu erhalten und fortzuentwickeln, ist es im europäischen Binnenmarkt unverzichtbar, dass die Zollverwaltungen eng und intensiv zusammenarbeiten. Für ein einheitliches europäisches Handeln engagieren sich deutsche Zöllnerinnen und Zöllner auch in Unterstützungsprogrammen für ausländische Zollverwaltungen, um diese z. B. bei der Angleichung von Vorschriften zu beraten. Sie besuchen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, führen Seminare für Partnerverwaltungen durch und veranschaulichen die tägliche Arbeit bei Besuchen ausländischer Delegationen in Deutschland. 1 MITTELPUNKT Die Aufgaben des Zolls Das Aufgabenspektrum des deutschen Zolls geht heute weit über die grenzbezogene Tätigkeit hinaus. Er ist eine moderne, international vernetzte und innovative Wirtschafts- und Sicherheitsverwaltung. Durch effiziente Abgabenerhebung gewährleistet er die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens und sorgt mit seiner Arbeit für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Umwelt. Er trägt dazu bei, dass Steuern und Abgaben korrekt erhoben und von allen gleichmäßig gezahlt werden. Das garantiert Gerechtigkeit im Wettbewerb. 1. Einnahmen für Deutschland und Europa Keine Zahl sagt mehr aus über die Bedeutung des Zolls: Rund 130 Mrd. Euro nimmt der Zoll jedes Jahr ein – das entspricht etwa der Hälfte des Steueraufkommens des Bundes. Damit erfüllt er einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Staates. Denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Zoll- und Steuereinnahmen Woher stammen diese 130 Mrd. Euro? Der Zoll erhebt u. a. die Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland, die Kraftfahrzeugsteuer und die Verbrauchsteuern, welche den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören u. a. die Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Branntweinsteuer, Kaffeesteuer oder Biersteuer. Als nationale Steuern fließen diese Einnahmen dem Bundeshaushalt zu. Daneben erhebt der Zoll auch die klassischen Zölle, die dem EU-Haushalt zufließen. Einnahmestruktur des Zolls Zölle: 4 % Stromsteuer: 5 % sonstige Steuern: 4 % Einfuhrumsatzsteuer: 38 % Kraftfahrzeugsteuer: 7 % Tabaksteuer: 11 % Energiesteuer: 31 % 2 MITTELPUNKT Moderne und effiziente Warenabfertigung Deutschland ist eine der größten Wirtschaftsnationen und eines der exportstärksten Länder der Welt. Nur mit modernen IT-Verfahren kann der Zoll die enormen Warenströme an den See- und Flughäfen, an der Schweizer Grenze und bei den Zollämtern im Inland bewältigen und gleichzeitig die Sicherheit der Lieferkette gewährleisten. Als Einnahme- und Sicherheitsverwaltung des Bundes arbeitet der Zoll dabei eng mit der Wirtschaft zusammen. Jährliche Zollanmeldungen in Millionen 600 Ausfuhr 500 400 Einfuhr 300 200 100 0 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Prüfungsdienst Der Prüfungsdienst des Zolls kontrolliert bei Unternehmen vor Ort, ob die Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften eingehalten und die Waren ordnungsgemäß erfasst worden sind. Der Prüfungsdienst des Zolls ist zugleich auch Partner der Wirtschaft. Er gibt Unternehmen Hinweise, wie Zollverfahren vereinfacht, beschleunigt und damit kostengünstiger als bisher gestaltet werden können. Vollstreckungsdienst des Bundes Der Zoll kümmert sich neben eigenen auch um andere öffentlich-rechtliche Forderungen, wie die der Agenturen für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Vollziehungsbeamte im Außendienst sorgen dafür, dass alle Schuldner ausstehende Steuern oder Beiträge entrichten oder zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückzahlen. Bei Kontrollen kann der Zoll auch ausstehende Forderungen ausländischer Schuldner beitreiben. Im Interesse der Schuldner werden gepfändete Gegenstände vom Goldschmuck bis zum Sportwagen im Internet unter www.zoll-auktion.de versteigert. 3 MITTELPUNKT 2. Schutz für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt Zollkontrollen schützen Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren überwacht der Zoll die Einhaltung von rund 80 Rechtsvorschriften, die den Warenverkehr entweder beschränken oder ganz verbieten. Dabei kontrolliert der Zoll gezielt, um den schnellen Warenfluss so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Eine zentrale Risikoanalyse bewertet permanent die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen die verschiedenen Vorschriften und stellt den Zolldienststellen die Informationen elektronisch zur Verfügung. So wird der Warenfluss für die Wirtschaft durch die Zollkontrollen möglichst wenig beeinträchtigt. Kampf gegen Produktpiraterie Offensichtlich gefälschte Sonnenbrillen oder Textilien, die billig auf Straßenmärkten angeboten werden, sind nur die Spitze des Eisberges: Durch Produktpiraterie sind allein in Deutschland zehntausende Arbeitsplätze gefährdet. Produktpiraten beuten fremde Ideen aus, ohne selbst in die Entwicklung zu investieren. Damit verzerren sie den Wettbewerb und schädigen die Reputation bekannter Hersteller. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher können manche der vermeintlich günstigen Produkte sogar gefährlich werden. Gefälschte Arzneimittel mit fraglichen Wirkstoffen oder minderwertige Fahrzeugteile können ungeahnte Risiken bergen. Die Kontrollen des Zolls sind zentrale Maßnahmen im Kampf gegen die Produktpiraten. Überwachung von Sicherheitsvorschriften Der Zoll überwacht darüberhinaus weitere Sicherheitsvorschriften, um den Handel mit gefährlichen Waren wie zum Beispiel verunreinigten Lebensmitteln, giftigem Spielzeug oder nicht geprüften und lebensgefährlichen Feuerwerkskörpern zu stoppen. Stellt der Zoll Transporte mit entsprechenden Waren fest, hält er sie an und übergibt sie den zuständigen Fachbehörden. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Waren für den Verbraucher eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet. Schutz der Artenvielfalt Täglich sterben weltweit zahlreiche Tier- und Pflanzenarten aus. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe dafür. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zum lukrativen Geschäft entwickelt. Mit seinen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Verstöße gegen den Artenschutz aufzudecken und die Vielfalt der Natur mit ihren Farben, Formen und Geräuschen zu bewahren. Es sind keineswegs nur skrupellose Sammler. Auch viele Reisende tragen – wissentlich oder unwissentlich – dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht. Oft handelt es sich um Souvenirs, die Touristinnen und Touristen im Gepäck haben. 4 MITTELPUNKT Bekämpfung des Schmuggels und der Kriminalität Offene Grenzen in Europa dürfen nicht zu Drogen- und Waffenhandel, Zigarettenschmuggel oder Geldwäsche führen. Im ganzen Bundesgebiet sind deshalb mobile Kontrolleinheiten unterwegs. Gleichzeitig sind die Zöllnerinnen und Zöllner an der Grenze zur Schweiz sowie an den Flug- und Seehäfen im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken. Ziel der Arbeit ist es dabei immer, Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren, illegal erlangte Vermögenswerte sicherzustellen und kriminelle Organisationen aufzudecken. Dies gelingt über eine enge internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden und den Einsatz moderner Technik. Der Zoll trägt dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren. Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen das Gemeinwohl. Sie zahlen oft keine Sozialversicherungsbeiträge, hinterziehen Steuern und gefährden dadurch Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen dieses Preisdumping konkurrieren. Mit seinem Einsatz gegen die Schwarzarbeit trägt der Zoll besonders wirksam zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben bei. Zudem kontrolliert er seit 2015 auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Aufgaben des Zolls 1. Einnahmen für Deutschland und Europa 2. Schutz für Bürger, Wirtschaft und Umwelt Zoll- und Steuereinnahmen Kampf gegen Produktpiraterie Warenabfertigung Überwachung von Sicherheitsvorschriften Prüfungsdienst Vollstreckungsdienst Schutz der Artenvielfalt Bekämpfung des Schmuggels und der Kriminalität Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung 5 MITTELPUNKT Die Struktur der deutschen Zollverwaltung Dem Bundesministerium der Finanzen obliegt die politische und die strategische Steuerung der Zollverwaltung. Die sich wandelnde Rolle des Zolls und die Übernahme neuer Aufgaben haben in den letzten Jahren eine Anpassung und Fortentwicklung der inner- und zwischenbehördlichen Strukturen und Prozesse erforderlich gemacht. So wurde zum 1. Januar 2016 die Generalzolldirektion eingerichtet, die zentrale Organisationsaufgaben erfüllt und die Rechts- und Fachaufsicht über die örtlichen Behörden der Zollverwaltung ausübt Die Hauptzollämter und Zollämter sind erste Ansprechpartner für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Die Zollfahndungsämter sind zuständig für die Ermittlung von Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbeständen, die dem Zoll zur Verfolgung zugewiesen wurden. Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht. Oberste Bundesbehörde Bundesministerium Bundesoberbehörde Generalzolldirektion Örtliche Behörden der Finanzen Zollfahndungsämter Hauptzollämter Zollämter 6 BLICKPUNKT Standorte der Generalzolldirektion, der Haupzollämter und der Zollfahndungsämter Hauptsitz Generalzolldirektion (GZD) Dienstsitze der Generalzolldirektion Hauptzollämter Zollfahndungsämter 7 AUF DEN PUNKT Zusammengefasst: Der Zoll In Europa wurde im Jahre 1968 mit der Schaffung der Zollunion und dem Beschluss eines gemeinsamen Zolltarifes für Wareneinfuhren fortan auf die Erhebung von Zöllen an den innergemeinschaftlichen Grenzen verzichtet. Heute können Waren innerhalb der EU frei gehandelt werden. Durch eine intensive Zusammenarbeit der europäischen Zollverwaltungen werden die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleistet. Der deutsche Zoll in seiner heutigen Form • sichert die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens durch effiziente Abgabenerhebung von Verbrauchsteuern, der Einfuhrumsatzsteuer und von Zöllen. • fördert mit modernen IT-basierter Warenabfertigung den Handel und die Wirtschaft und damit den Wirtschaftsstandort Europa. • bekämpft die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom Drogenhandel über Produktpiraterie und Schmuggel bis hin zur Geldwäsche. • überwacht die Einhaltung der Vorschriften zur Produktsicherheit und zum Artenschutz. • geht zur Stabilisierung der Sozialsysteme und des Arbeitsmarktes gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Zum 1. Januar 2016 wurde die Generalzolldirektion mit Sitz in Bonn neu gegründet. Als Bundesoberbehörde untersteht sie dem Bundesministerium der Finanzen. Mit neuer und effizienterer Struktur kann der Zoll noch besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft gewährleisten und ist damit stark aufgestellt für zukünftige Herausforderungen. 8 9 Weitere Informationen zum Thema: www.zoll.de Kostenlose Zoll-Apps erhältlich unter: Zoll und Post Zoll und Reise Weitere Ausgaben der Reihe: www.bundesfinanzministerium.de/aufdenpunkt IMPRESSUM Redaktion: Referat Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 · 10117 Berlin Telefon: 030 18682-0 · Fax: 030 18682-3260 E-Mail: [email protected] www.bundesfinanzministerium.de www.ministere-federal-des-finances.de www.federal-ministry-of-finance.de www.youtube.com/finanzministeriumtv www.twitter.com/bmf_bund www.bundeshaushalt-info.de www.so-klingt-europa.de
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