Verbraucherschützer klagen gegen Volkswohl Bund

Angeblicher Verstoß gegen BGB
Verbraucherschützer klagen gegen Volkswohl Bund
Der Bund der Versicherten verklagt den Volkswohl Bund. Grund soll ein angeblicher Verstoß gegen das
Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sein. Dabei handelt es sich um die Klausel der
„erhöhten Kraftanstrengung“.
Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) haben kürzlich Klage gegen den Volkswohl
Bund eingereicht. „Der Versicherungsnehmer kann in den Versicherungsbedingungen der
Unfallversicherung des Volkswohl Bunds nicht erkennen, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und
wann nicht“, nennt BdV-Chef Axel Kleinlein, den Grund.
Das sei als Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und das darin enthaltene Transparenzgebots
zu verstehen. In der Vergangenheit hatte der BdV bereits eine Unterlassungserklärung eingereicht. Die
hatte der Versicherer aber abgelehnt. „Nun klagen wir“, so Kleinlein.
Der Volkswohl Bund wollte das Ganze auf Nachfrage von Pfefferminzia nicht kommentieren: „In diesem
sehr frühen Stadium des Verfahrens möchten wir noch keine Stellungnahme abgeben“, so eine
Sprecherin des Versicherers.
Dieser Artikel erschien am 22.09.2016 unter folgendem Link:
http://www.pfefferminzia.de/angeblicher-verstoss-gegen-bgb-verbraucherschuetzer-klagen-gegen-volkswohl-bund--1474552154/
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