Angeblicher Verstoß gegen BGB Verbraucherschützer klagen gegen Volkswohl Bund Der Bund der Versicherten verklagt den Volkswohl Bund. Grund soll ein angeblicher Verstoß gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sein. Dabei handelt es sich um die Klausel der „erhöhten Kraftanstrengung“. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) haben kürzlich Klage gegen den Volkswohl Bund eingereicht. „Der Versicherungsnehmer kann in den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung des Volkswohl Bunds nicht erkennen, wann eine Kraftanstrengung versichert ist und wann nicht“, nennt BdV-Chef Axel Kleinlein, den Grund. Das sei als Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und das darin enthaltene Transparenzgebots zu verstehen. In der Vergangenheit hatte der BdV bereits eine Unterlassungserklärung eingereicht. Die hatte der Versicherer aber abgelehnt. „Nun klagen wir“, so Kleinlein. Der Volkswohl Bund wollte das Ganze auf Nachfrage von Pfefferminzia nicht kommentieren: „In diesem sehr frühen Stadium des Verfahrens möchten wir noch keine Stellungnahme abgeben“, so eine Sprecherin des Versicherers. Dieser Artikel erschien am 22.09.2016 unter folgendem Link: http://www.pfefferminzia.de/angeblicher-verstoss-gegen-bgb-verbraucherschuetzer-klagen-gegen-volkswohl-bund--1474552154/ Der Pfefferminzia Newsletter ‐ für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)
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