Einwohnergemeinde Gelterkinden Information zu den Abstimmungen und Wahlen vom 25. September 2016 Erneuerungswahl Sozialhilfebehörde Gelterkinden für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 Die laufende Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet im Kanton Basel-Landschaft am 31. Dezember 2016. Die Sozialhilfebehörde besteht gemäss Gemeindeordnung aus 7 Mitgliedern, wovon 1 Mitglied aus dem Gemeinderat delegiert wird. Somit werden 6 Mitglieder durch Volkswahl gewählt. Für die Erneuerungswahlen Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 wurden fristgerecht mehr Personen vorgeschlagen als gemäss Gemeindeordnung Mandate zu besetzen sind. Die Stille Wahl kam nicht zu Stande. Somit findet am 25. September 2016 eine Volkswahl statt. Eine allfällige Nachwahl findet am 27. November 2016 statt. Es ist jede in Gelterkinden Gemeindegesetz SGS 180). Gemeindeverwaltung Gelterkinden stimmberechtigte Person wählbar (Ausnahme: § 9
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