Informationen Erneuerungswahl Sozialhilfebehörde

Einwohnergemeinde Gelterkinden
Information zu den Abstimmungen und Wahlen vom
25. September 2016
Erneuerungswahl Sozialhilfebehörde Gelterkinden
für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020
Die laufende Amtsperiode der Sozialhilfebehörde endet im Kanton Basel-Landschaft am
31. Dezember 2016.
Die Sozialhilfebehörde besteht gemäss Gemeindeordnung aus 7 Mitgliedern, wovon
1 Mitglied aus dem Gemeinderat delegiert wird. Somit werden 6 Mitglieder durch Volkswahl
gewählt.
Für die Erneuerungswahlen Sozialhilfebehörde für die Amtsperiode vom 1. Januar 2017 bis
31. Dezember 2020 wurden fristgerecht mehr Personen vorgeschlagen als gemäss
Gemeindeordnung Mandate zu besetzen sind. Die Stille Wahl kam nicht zu Stande. Somit
findet am 25. September 2016 eine Volkswahl statt. Eine allfällige Nachwahl findet am
27. November 2016 statt.
Es ist jede in Gelterkinden
Gemeindegesetz SGS 180).
Gemeindeverwaltung Gelterkinden
stimmberechtigte
Person
wählbar (Ausnahme:
§ 9