Konsolidierungsmaßnahmen im Doppelhaushalt 2005/06

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Behörde für Schule und Berufsbildung,
Hamburger Straße 129, 22083 Hamburg
Abteilung B5
Beratungsstelle Gewaltprävention
Caroline Becker, Sabine Schmiegelow
B55
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Telefon
040/ 428 63 – 7002
Fax
040/ 427313-646
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Hamburg, 7. April 2016
Begleitung von Opfern in Schulen
Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft „Begleitung von Opfern in Schulen“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Beratungsstelle Gewaltprävention (B55) bietet im Schuljahr 2016/2017 zum vierten
Mal die Qualifizierungsmaßnahme „Begleitung von Opfern in Schulen“ für pädagogische
Fachkräfte aus den Beratungsdiensten (STS, Gym., Berufl. Schulen, ReBBZ und BZBS)
an.
Hintergrund
Zum Schuljahr 2015/16 wurde der Gewaltmeldebogen verändert. Das heutige Meldeformular für Gewaltvorfälle an Hamburger Schulen erfasst die gefährliche Körperverletzung, Raub und Erpressung, gegenwärtige Sexualdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die Straftat gegen das Leben. Wenn eine solche Tat vorausgegangen ist, wird mit dem aktuellen Meldebogen auch das zuständige Kriminalkommissariat informiert. Dies sind schwere Gewaltvorfälle für die der/die Betroffene eine professionelle Begleitung im schulischen Kontext unbedingt benötigt.
Auch die Betroffenen von leichten Körperverletzungen, Diebstahl oder Mobbingvorfällen
sollten das Angebot einer schulischen Opferbegleitung erhalten.
Gewalthandlungen im schulischen Kontext müssen seit 2008 gemäß der Richtlinie
„Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Hamburger Schulen“ entsprechend
bearbeitet und dokumentiert werden. Opfer dieser Gewalttaten können Schülerinnen
und Schüler aller Schulformen, Altersgruppen und Klassenstufen sein.
Schulische Systeme, deren Fachkräfte sich zusätzliche und vertiefende Kompetenzen
im Umgang mit Opfern aneignen, können eine größere Handlungssicherheit im Umgang
mit Gewaltvorfällen und deren Aufarbeitungen erzielen.
2
Inhalte
Die Fortbildungsmodule und Supervisionsangebote basieren unter anderem auf den
wissenschaftlichen Erkenntnissen der Traumatologie, der Notfallpsychologie, der Notfallseelsorge, der Kriminologie und der systemischen Supervision. Die professionelle
Arbeit der Krisenintervention wird ebenso berücksichtigt wie die therapeutischen Aspekte der Opferbegleitung.
Die Fortbildung vermittelt Kompetenzen im Bereich der Gesprächsführung und im Umgang mit schulischen Opfern. Dazu gehört das Erfassen frühzeitiger Anzeichen und
Signale einer Traumatisierung, das Vermitteln betroffener junger Menschen an entsprechende Fachstellen und Institutionen, das Anbieten konstruktiver Wege der Konfliktbewältigung, um den Opfern so eine möglichst unbeschwerte Rückkehr in den Schulalltag
zu ermöglichen.
Die Zielgruppe dieser Qualifizierungsmaßnahme sind Fachkräfte der Beratungsdienste
Hamburger Stadtteilschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen, Fachkräfte der regionalen Beratungs- und Bildungszentren (ReBBZ) Abteilung Beratung sowie Fachkräfte
des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen (BZBS). Die Qualifizierungsmaßnahme wird mit insgesamt 18 Modulen inklusive einer Auftaktveranstaltung
(Gesamtumfang: 70 Std.) von September 2016 bis Juli 2017 umgesetzt (siehe Anlage).
Die Fortbildung wird für 24 Fachkräfte ausgeschrieben.
Die verantwortlichen Schulleitungen verpflichten sich, mit der Abgabe der Bewerbung ihren Fachkräften entsprechende zeitliche Ressourcen bereitzustellen.
Empfehlung: Lehrkräften sollten für das Schuljahr der Qualifizierungsmaßnahme
2 WAZ zur Verfügung gestellt werden.
Den schulischen Fachkräften anderer Berufsgruppen (sozialpädagogische Fachkräfte oder Psychologen/-innen) oder ReBBZ- bzw. BZBS-Fachkräften sind Zeitressourcen im Rahmen ihrer Stellenbeschreibungen bzw. ihres Tätigkeitsprofils
anzurechnen.
Die Fahrtzeiten (An- und Abfahrt) sind auf die Arbeitszeit anzurechnen.
Die Umsetzung der Maßnahme BeOS fordert der Einrichtung Stundenressourcen
ab, darum sollte die Leitung im Vorwege prüfen, wie diese ermöglicht werden
können. Die Absprachen sollten schriftlich mit der zukünftigen BeOS-Fachkraft
fixiert und nach einer Pilotierung erneut verhandelt und festgeschrieben werden.
Voraussichtliche Moduleinheiten:
Module
1.
Thema
Auftakt:
 Begrüßung
Referent/in


Einführung in die Thematik, Kriminalitätsopfer
– Situation, Problematik, Hilfe


Caroline Becker, Sabine
Schmiegelow (Beratungsstelle
Gewaltprävention)
Dr. Christian Böhm (Referatsleitung Beratungsstelle Gewaltprävention)
Wolfgang Zumpe ( Weisser
Ring )
Adelina Michalk (Weisser Ring)
3


Einführung in die Psychotraumatologie

„Wer hat Schuld? Betroffene von sexualisierter Gewalt begleiten“

Beate Proll (Landesinstitut für
Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), (Abteilungsleitung
LIB, Beratung,-Vielfalt, Gesundheit und Prävention)
Jessika Distelmeyer (Inhaberin
Fortbildungsinstitut Fortschritte
Hamburg)
2.

Krisenintervention aus Sicht des DRK-KIT

Malte Stüben (DRK-KIT)
3.

Beratung beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – was tun?

Dr. med. Dragana Seifert (Universitätsklinikum HamburgEppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Koordinatorin)
4.

Gesprächsführung mit belasteten Kindern
und Jugendlichen

Jessika Distelmeyer (Inhaberin
Fortbildungsinstitut Fortschritte
Hamburg)

5.

Umgang mit Mobbing und Cybermobbing
im Kontext Schule

6.

Wie arbeiten wir mit den Einbrüchen in
unserer „heilen“ Welt?

Erneli Martens (Feuerwehrseelsorge/Pastorin)
7.

Hausarbeit, Raster und Rahmenbedingungen

Caroline Becker, Sabine
Schmiegelow
8.

Täter-Opfer-Gespräche

Monika Lübbert (Freie Trainerin)
9.

Suizidprävention

10.

Planung PowerPointPräsentation, Tätigkeitsprofil

Gyöngyvér Sielaff
Dipl.-Psch., Psych. Psychotherapeutin
Zentrum für Psychosoziale Medizin
Sozialpsychiatrische Psychosen- Ambulanz, Projekt EX-IN;
UKE
Caroline Becker, Sabine
Schmiegelow
11.

Vorstellung des Ansatzes „No Blame Approach“

12.


13.

14.

Abschied, Trauer, Verlust – Sensibilisierung und Gesprächsführung im Umgang
mit der Thematik
Implementierung BeOS, Fakten, Gewaltmeldungen
Wissensgrundlagen psychischer Traumatisierung im Kindes- und Jugendalter“


Kaj Buchhofer (Beratungsstelle
Gewaltprävention)
Ellen Küll (selbständige Psychotherapeutin und zertifizierte No
Blame Approach Trainerin)
Martina Barnert (Freie Trainerin)
Dr. Christian Böhm, Caroline
Becker, Sabine Schmiegelow
Sabine Lehmann (FIFAP)
4
15.
16.

17.

Einführung in das Motivational Interviewing (MI)
Evtl. Opferschutz aus polizeilicher Sicht

Klaus Pape,(LI-LIB-SPZ)

Einladung der Leitungen - Umfrageergebnisse (30.06.2016, 15:00 bis 17:30 Uhr)

Evtl. (Landeskriminalamt Fachstab 32 (Opferschutz)
Bruno-Georges-Platz 1
Birgit Benecke-Quent plus ein
Jugendbeauftragter
Dr. Christian Böhm, Caroline
Becker, Sabine Schmiegelow
Beratungsstelle Gewaltprävention

18.

Abschluss der Fortbildung, Bilanzierung,
Zertifikatsübergabe(14.07.2016, 15:00 bis
17:30 Uhr)

Dr. Christian Böhm, Caroline
Becker, Sabine Schmiegelow
Die Referentinnen und Referenten der Fortbildungsmodule sind qualifizierte Fachkräfte
aus unterschiedlichsten Bereichen der Opferbetreuung und -begleitung. Sie haben langjährige Berufserfahrungen, zertifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsnachweise und
arbeiten zum Teil in entsprechenden Fachberatungsstellen der Opferhilfe bzw. in anerkannten behördlichen Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen wie z. B.
Weisser Ring e.V., Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes Notfallseelsorge … .
Nach der Qualifizierung
Jede BeOS Fachkraft sollte an kollegialen Supervisionen in Kleingruppen teilnehmen.
Wir bieten den BeOS Fachkräften Zusatzmodule an, die das erworbene Fachwissen
vertiefen. Außerdem werden wir uns mit den zuständigen Leitungen und den ausgebildeten Fachkräften in Verbindung setzen, um bei der Implementierung unterstützend zu
beraten.
Schulische Rahmenbedingungen
Damit die Maßnahme greifen kann, ist es erforderlich, dass die teilnehmenden Fachkräfte mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen von der Schulleitung ausgestattet
werden. Nur so haben sie im Rahmen ihrer Regelarbeit die Möglichkeit, sich nach Abschluss der Maßnahme um Betroffene im schulischen Kontext zu kümmern.
Wünschenswert ist, dass das Thema Opferschutz in ein nachhaltiges Angebot der
Schulentwicklung einbettet ist, z. B. kann dies eine Ziel- und Leistungsvereinbarung
sein. Das Qualifizierungsangebot richtet sich an Einzelpersonen der Beratungsdienste.
Die Fachkräfte der Beratungsdienste Hamburger Stadtteilschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen, Fachkräfte der regionalen Beratungs- und Bildungszentren (ReBBZ)
Abteilung Beratung sowie Fachkräfte des Beratungs- und Unterstützungszentrums Berufliche Schulen können an dieser Qualifizierung teilnehmen.
Zum Erlangen des Zertifikats bedarf es der regelmäßigen Teilnahme (maximal werden
zwei entschuldigte Termine akzeptiert). Außerdem werden die Teilnehmer/-innen eine
im Tandem anzufertigende Abschlussdokumentation erarbeiten. Im Rahmen einer Lehrerkonferenz bzw. einer Gesamtteamsitzung wird noch während der Qualifizierung das
Angebot BeOS vorgestellt. Die Rahmenbedingungen dazu sind festgelegt.
In der Abschlussdokumentation werden spezifische Angaben zur Einbettung BeOS in
das Gesamtkonzept bzw. der Beratung am Schulstandort, die Vorbereitung der schuli-
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schen bzw. institutionellen Installation von BeOS, anonymisierte Falldokumentationen
und eine Dokumentation erster Schritte der fachlichen Vernetzung sowie Ausblicke auf
die Weiterarbeit (Abgabe: 31. Mai 2017) aufgezeigt.
Teilnahmemodalitäten:
Teilnahmeberechtigt sind neben den schulischen Fachkräften auch ausdrücklich Mitarbeiter/-innen der ReBBZ Abteilung Beratung und Mitarbeiter/-innen des Beratungs- und
Unterstützungszentrums Berufliche Schulen. Bei mehr Bewerbungen als Plätzen wird
es ein Losverfahren geben.
Eine interne Evaluation der gesamten Maßnahme erfolgt über ein Feedbackverfahren
einzelner Module. Eine Gesamtevaluation der Qualifizierungsmaßnahme ist zu einem
späteren Zeitpunkt geplant.
Bewerbungsschluss ist der 10. Juni 2016. Es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung, ob
die gemeldete Fachkraft Ihrer Schule an der Maßnahme teilnehmen wird.
Einbindung in die Schule
Für die Umsetzung und Nachhaltigkeit dieser Qualifizierung BeOS sollen Schulen, die
sich für dieses Projekt bewerben, folgende Rahmenbedingungen erfüllen:

Zustimmung der Schulleitung

Zustimmung der Schulkonferenz (ggf. spätere Nachreichung)

Zustimmung des schulischen Personalrats

Planung einer Verankerung in Schule

Entscheidung über Funktionsstunden

Einbindung des Kollegiums (Transparenz und Entlastung)
Die zukünftige schulische BeOS Fachkraft soll:

Schulinterne Fortbildungen in diesem Bereich leiten oder organisieren

Kollegiale Fachberatung im Ganztag durchführen

Netzwerke erstellen und die Zusammenarbeit mit externen Trägern pflegen

Einen geschützten Raum für Opfergespräche sicherstellen
Bei Gewalttaten in Schulen und Nutzung des Meldebogens hat sich bewährt, wenn
die Opferschutzfachkräfte - inklusive der Begleitung der Eltern der Geschädigten verbindlich eingesetzt werden. Die Rückkehr des Betroffenen in den schulischen Alltag wird dadurch deutlich erleichtert.
Wir freuen uns auf ein interessantes Projekt und eine gute Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Christian Böhm, Caroline Becker und Sabine Schmiegelow
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Anlagen: Termine und Rückfax
Voraussichtliche Termine:
Qualifizierungsmaßnahme zur Fachkraft „Begleitung von Opfern in Schulen“
Zeit
Ort
Fortbildungsumfang = 70 h
Auftakt:
Samstag:
10.09.2016, von 09:00 - 14:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 15.09.2016, von 14:00 - 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 13.10.2016, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 10.11.2016. von 15:00 – 17:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 24.11.2016, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 08.12.2016, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 19.01.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 02.02.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 09.02.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 16.02.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 02.03.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 23.03.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 06.04.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 20.04.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 18.05.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 01.06.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 09.06.2017, von 14:00 – 18:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 22.06.2017, von 15:00 – 17:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
Donnerstag: 06.07.2017, von 14:00 – 16:00 LI, Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg
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Rückfax
an B55: Caroline Becker, Beratungsstelle Gewaltprävention (040-427313-646)
Begleitung von Opfern in Schulen
Die Schulleitung/Leitung hat sich in Absprache mit dem Kollegium darauf verständigt,
die Inhalte der Qualifizierung verbindlich umzusetzen und die gesetzten Termine einzuhalten. Außerdem erklärt sie sich mit der Evaluation der Maßnahme einverstanden.
Schulleitung/Leitung:…………………………………………….…………………………
Unterschrift (Datum, Stempel)
Folgende Teilnehmer/innen nehmen an der Qualifikation zum „Begleitung von Opfern
in Schulen“ teil:
1. Frau / Herr ……………………………………….
Beruf: ……………………
(Vor- und Nachname)
Einrichtung: ……………………….
E-Mail: ……………………………
Der Schulpersonalrat stimmt der Auswahl zur Fortbildung zu.
Schulpersonalrat:…………………………………………….…………………………
Unterschrift (Datum)
Die Zustimmung des Schulvorstandes der Beruflichen Schulen ist erfolgt.
Ja
wird nachgereicht
Bitte dieses Fax bis spätesten zum 10.06.2016 zurücksenden. Vielen Dank!