Drucksache 16/12928

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12928
13.09.2016
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zur Vorlage der Landesregierung „Entwurf einer Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan“ (Vorlage 16/3836)
Der Landeshochschulentwicklungsplan setzt die richtigen Eckpunkte für die weitere erfolgreiche Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen
I. Ausgangslage:
Für eine positive Zukunftsentwicklung in einer immer stärker vernetzten und globalisierten Welt
sind Innovation, Exzellenz und gut ausgebildete Fachkräfte die wesentlichen Schlüssel. Nordrhein-Westfalen mit seiner großen Zahl an Wissenschaftseinrichtungen – 70 Hochschulen, darunter 30 öffentliche Universitäten und Fachhochschulen, und über 50 außerhochschulische
Forschungseinrichtungen, darunter 12 Max-Planck-Institute, drei Helmholtz-Forschungszentren, 13 Fraunhofer Institute, 11 Leibniz-Institute und 15 Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft – ist dabei die bedeutendste und profilierteste Wissenschaftslandschaft
in Europa. Die neue Rekordzahl von rund 750.000 Studierenden und der Wissenschaftsetat
im Landeshaushalt von über 8,2 Milliarden Euro im Jahr 2016, der eine Steigerung von über
40 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 darstellt, bilden die herausgehobene Stellung innerhalb
des Landes ab.
Seit der Verselbstständigung der öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen im Jahr
2006 haben die einzelnen Hochschulen ihre Profile erfolgreich weiterentwickelt und sind dabei
immer mehr zueinander in den Wettbewerb getreten. Die weitgehende Autonomie wurde dabei
auch zur Entwicklung eines modernen Hochschulmanagements erfolgreich genutzt.
Erkennbar war, dass es keine hinreichende Verabredung auf gemeinsame Entwicklungsziele
gegeben hat, die miteinander erarbeitet wurden. Deshalb sieht das 2014 vom Landtag beschlossene Hochschulzukunftsgesetz eine von Land und Hochschulen gemeinsam verantwor-
Datum des Originals: 13.09.2016/Ausgegeben: 14.09.2016
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tete Entwicklungsplanung des Hochschulwesens vor. Neben den Hochschulentwicklungsplänen ist der Landeshochschulentwicklungsplan das Kernelement dieser Planung. Ziel ist ein
geregeltes Verfahren, an dem Legislative, Exekutive und Hochschulen gleichermaßen beteiligt
sind. Dafür sollen strategisch wichtige und zukunftsträchtige Eckpunkte über einen Zeitraum
von fünf Jahren festgelegt werden, welche die Hochschulen in ihren individuellen Planungen
berücksichtigen. Damit kommt ein verändertes und moderneres Verständnis von Hochschulentwicklung zum Tragen. Dieser Prozess setzt auf ein kooperatives Verständnis und eine gemeinsame Verantwortung von Hochschulen, Landesregierung und Parlament für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes NRW.
Gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten und den Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium einen Entwurf des ersten Landeshochschulentwicklungsplanes für die
Jahre 2017 bis 2021 erarbeitet, der auf den vom Landtag gebilligten Planungsgrundsätzen
basiert. Der Entwurf wurde dem Landtag am 5. April 2016 vorgelegt und der zuständige Wissenschaftsausschuss hat sich im Rahmen einer Anhörung intensiv damit befasst. Festzustellen ist, dass sowohl das Verfahren, als auch der Inhalt des Landeshochschulentwicklungsplanes auf breite Zustimmung aller Beteiligten gestoßen ist.
In der Schlussbemerkung des Entwurfs der Landesregierung wird richtigerweise festgestellt:
„Ausgehend von den Planungsgrundsätzen beschreibt der Landeshochschulentwicklungsplan die Kernanforderungen für die weitere erfolgreiche Entwicklung des Hochschulsystems in Nordrhein-Westfalen. Diese Entwicklung kann auf der vorhandenen
Leistungsstärke der Hochschulen aufbauen (...) Grundlage der erfolgreichen Entwicklung des Hochschulsystems in Nordrhein-Westfalen ist das partnerschaftliche Zusammenwirken aller Beteiligten, insbesondere von Hochschulen und Land (...) Das Einvernehmen des Landtags verleiht dem LHEP darüber hinaus eine feste Verankerung in der
Planung und Prioritätensetzung für die Entwicklung des Landes insgesamt.“
II. Der Landtag stellt fest:
Der Entwurf der Landesregierung für eine Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Vorlage 16/3836) vom 5. April 2016 entspricht der Intention des § 6 Abs. 1 und 2
Hochschulgesetz. Der Entwurf greift die vom Landtag am 21. Mai 2015 gebilligten Planungsgrundsätze in Gänze auf, die Hochschulen und der Landtag wurden bei der Erarbeitung umfassend beteiligt, die Abstraktheit der Formulierungen wird dem Anspruch einer angemessenen Landeshochschulplanung gerecht.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag den vorliegenden Entwurf für den Landeshochschulentwicklungsplan ausdrücklich. Der vorbildliche Dialogprozess hat zu einem tragfähigen
Ergebnis geführt, das aus Sicht des Landtags punktuell präzisiert und ergänzt werden sollte.
Der Landtag begrüßt darüber hinaus die Bestrebungen der Landesregierung, der Aufforderung
des Landtags aus dem Entschließungsantrag „Planungssicherheit für unsere Hochschulen“
(Drs. 16/8730) zu entsprechen und mittels einer Hochschulvereinbarung finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen. Uns ist davon unabhängig bewusst, dass die im
Landeshochschulentwicklungsplan beschriebene Verschiebung der Aufnahmekapazitäten
nach Auslaufen des Hochschulpaktes, hin zu einem Verhältnis von 40 zu 60 zwischen Fachhochschulen und Universitäten aus gegenwärtiger Sicht eine Anpassung der Grundfinanzierung der Fachhochschulen erforderlich macht. Die Planungssicherheit der Hochschulverein-
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barung und das gemeinsame Vorgehen im Landeshochschulentwicklungsplan sind zwei Seiten einer Medaille, die mit dazu beitragen, dass Nordrhein-Westfalen auch weiterhin die taktgebende und innovativste Wissenschaftsregion in Europa bleibt.
Norbert Römer
Marc Herter
Nadja Lüders
Dietmar Bell
Mehrdad Mostofizadeh
Sigrid Beer
Dr. Ruth Seidl
und Fraktion
und Fraktion
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