LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12934 14.09.2016 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „FreifunkInitiativen als gemeinnützig einstufen!“ (Drs. 16/12855) Medienvielfalt, Qualitätsjournalismus und mobilen Internetzugang in Nordrhein-Westfalen stärken – Journalismus und Freifunk als gemeinnützige Tätigkeiten anerkennen I. Ausgangslage Das deutsche Steuerrecht ermöglicht die Anerkennung zahlreicher Tätigkeiten zum Wohle der Allgemeinheit als gemeinnützig. Nach § 52 Abs. 1 S. 1 der Abgabenordnung (AO) verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. § 52 Abs. 2 AO enthält einen Katalog zahlreicher solcher Tätigkeiten, die als gemeinnützig anerkannt werden können. Dazu gehören neben der Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur oder der Jugendhilfe auch die Förderung etwa der Tier- und Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des Modellflugs und des Hundesports. II. Handlungsbedarf Die Abgabenordnung muss nicht zuletzt im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung weiterentwickelt werden. Die Rahmenbedingungen für mediale Vielfalt, Kommunikation und politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger müssen modernisiert werden. Das gilt für die Herstellung medialer Inhalte genauso wie für die Verbreitung sowie den Zugang zu diesen. Deshalb sollte erstens die Anerkennung von Journalismus als gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht werden. Das würde einen zusätzlichen Anreiz schaffen, privates Engagement zur Förderung journalistischer Arbeit zu aktivieren, und damit die Presse- und Meinungsvielfalt stärken. Datum des Originals: 14.09.2016/Ausgegeben: 14.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12934 Zweitens sollten Freifunk-Initiativen ebenfalls als gemeinnützig anerkannt werden können. Denn Freifunker stellen offene Internet-Zugänge zur Verfügung und stärken so die Verfügbarkeit digitaler Inhalte und die Mobilität im Land. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, zur politischen Partizipation und zum gesellschaftlichen Austausch. III. Beschlussfassung Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Abgabenordnung zu ergreifen und so die Anerkennung von Journalismus sowie von FreifunkInitiativen als gemeinnützige Tätigkeiten zu ermöglichen. Christian Lindner Christof Rasche Thomas Nückel und Fraktion 2
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