Anlage NSG (PDF 84KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anlage 2 zur PI vom
Die Landesregierung hat für 9 Naturschutzgebiete, die Flächenanteile in der Ostsee haben, den Erlass einer Befahrensverordnung bei dem zuständigen Bundesverkehrsministerium beantragt. Es handelt sich dabei um die Naturschutzgebiete
„Halbinsel Holnis“,
„Geltinger Birk“,
„Schleimündung“,
„Schwansener See“,
„Bottsand“,
„Sehlendorfer Binnensee mit Umgebung“,
„Graswarder/Heiligenhafen“,
„Krummsteert-Sulsdorfer Wiek/Fehmarn“ und
„Grüner Brink“.
Für das Naturschutzgebiet „Dassower See und Inseln Buchhorst und Graswerder“ ist bereits eine Befahrensregelung in Kraft
Dienstgebäude: Mercatorstraße 3, 5, 7, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-7239 | [email protected]
www.melur.schleswig-holstein.de | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch verschlüsselte Dokumente. In der Mercatorstrasse 3
steht eine Ladesäule für E-Fahrzeuge (22kw) zur Verfügung.