Statuten des VEB - Gründerversammlung vom 29. August 1907 - "übersetzt" bzw. übertragen aus der alten Handschrift von E. Gall, Aktuar durch René Probst Versammlung Ehemaliger, in Schöftland wohnender Bezirksschüler von Schöftland -------- Donnerstag, den 29.August 1907 --------abends 8 Uhr im Gasthof z. Löwen Anwesend: 16 ehemalige Bezirksschüler Vorsitzender: Ad. Lüthy, Gemeindeammann Der Herr Vorsitzende macht auf die Beschlussnahme vom 25.August 1907 aufmerksam, worauf die in Schöftland wohnenden, ehemaligen Bezirksschüler den Auftrag erhalten haben, für den beschlossenen Verein ehemaliger Bezirksschüler von Schöftland, Statuten aufzustellen und einen Vorstand zu wählen. Er beantragt heute schon auf die Sache einzutreten und zur Statutenberatung zu schreiten, was beschlossen wird. Statuten des Vereins ehemaliger Bezirksschüler der Bezirksschule Schöftland ____________ §1 In dankbarer Anerkennung der seinerzeit in der Bezirksschule Schöftland erhaltenen Bildung und zur Erhaltung und Pflege kameradschaftlicher Beziehungen wird ein Verein ehemaliger Schüler gegründet mit dem Gedanken: die Bezirksschüler in Zukunft finanziell zu Seite 1/3 Statuten des VEB - Gründerversammlung vom 29. August 1907 - "übersetzt" bzw. übertragen aus der alten Handschrift von E. Gall, Aktuar durch René Probst unterstützen. insbesondere a. durch Beschaffung von allgemeinen Schulmitteln und Erweiterung der Bibliothek, b. Zuschüsse in die Reisekasse für bedürftige Schüler c. um ärmeren Schülern den Besuch der Schule zu ermöglichen durch Verabfolgung von Büchern und Materialien, d. ferner zur Betreuung an derer dringender Bedürfnisse der Schule. §2 Die Mitgliedschaft kann erworben werden durch Entrichtung eines Jahresbeitrages von mindestens Fr. 2.— §3 Ein Vorstand von 5 Mitgliedern, bestehend aus Präsident, Vize-Präsident, Aktuar, Kassier und Beisitzer, besorgt den Inkasso der Jahresbeiträge, verwaltet allfl Schenkungen und bestimmt die Verwendung der verfügbaren Gelder nach Beratung mit der Lehrerschaft. Alljährlich legt er der Generalversammlung Rechnung ab. Er ist beschlussfähig, wenn 3 Mitglieder anwesend sind. Seite 2/3 Statuten des VEB - Gründerversammlung vom 29. August 1907 - "übersetzt" bzw. übertragen aus der alten Handschrift von E. Gall, Aktuar durch René Probst §4 Die Generalversammlung findet ordentlicherweise jährlich in Schöftland statt und hat folgende Befugnisse: a. Aufstellung & Revision der Statuten b. Wahl des Vorstandes auf 3 Jahre c. Wahl des Präsidenten aus der Mitte des Vorstandes d. Prüfung & Genehmigung der Jahresrechnung e. Beschlussfassung über Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens zu Gunsten der Bezirksschule. In der Generalversammlung entscheidet das absolute Mehr der Anwesenden. Den Vorsitz führt der Präsident des Vorstandes, das Protokoll dessen Aktuar In offener Abstimmung wird der Vorstand bestellt wie folgt: Präsident: Vize-Präsident: Aktuar: Kassier: Beisitzer: Ad. Lüthy, Gemeindeammann J. Wacker, Lehrer Edw. Gall, Gedeschrbr (=Gemeindeschreiber) Otto Lüthy, Verwalter Edmund Lüthy, Kaufmann Für getreues Protokoll testiert: Der Präsident: gez. Ad. Lüthy Der Aktuar: E. Gall Seite 3/3
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