9. September 2016 | 32 Aus Freude am erwachenden Leben Bildforum Henau, Peter Dotzauer Ende Oktober geht in Uzwil eine Ära zu Ende. Dr. Christoph Francke schliesst seine Kinderarzt-Praxis. Gelegenheit, auf sein Wirken zurück zu blicken. Hüte Verhandlungen auf dem internationalen Parkett müssen stets bis zum letzten Blutstropfen geführt werden. So kann man mit der Gewissheit nach Hause kehren, sich mit aller Kraft für sein Land eingesetzt zu haben. Selbst wenn man sich um 17 Uhr einig wäre, muss bis morgens um 4 Uhr gekämpft werden. Kürzlich hörte ich einige Anekdoten aus der Welt der grossen Diplomatie. 1982: Die Garage Gröbli preist den Manta Sport 2000SE für weniger als 15‘000 Franken an. Für die Sportanlage Rüti wird der Spaten gestochen, der versetzte und renovierte Kornspeicher wird eingeweiht. Die Stimmbürger sagen ja zum neuen Gewerbe-Schulhaus, der Uzwiler Emil Bollhalder wird zusammen mit Charly Büsser Weltmeister im Seitenwagencross und der Neubau des Pflegeheimes Sonnmatt beschäftigt. Auf all das stösst, wer den Allgemeinen Anzeiger des Jahres 1982 durchblättert. Und: In der Ausgabe vom 12. Februar kündigt ein gewisser Dr. med. Christoph Francke, Kinderarzt FMH, die Grüezi miteinander Jackpot im Lotto, das Glück winkt. Ein anderer Glücksfall für Uzwil heute prominent auf unserem Uzwiler Blatt. Langjährig, professionell, sympathisch: «Unser» Kinderarzt Dr. Christoph Francke. Er schliesst seine Praxis. Es heisst Abschied nehmen. Auch ganz am Schluss steht die Ausgabe im Zeichen des Abschieds. Leider. Beste Grüsse aus dem Gemeindehaus Thomas Stricker Eröffnung seiner Kinderarzt-Praxis am Bäckerweg 8 in Uzwil für den 15. Februar an. Nun, über 34 Jahre später, schliesst die KinderarztPraxis per Ende Oktober. Kein Nachfolger «Mangels Nachfolger beendige ich meine Tätigkeit als Kinderarzt in Uzwil und danke allen Eltern und Kinder für das Vertrauen, das sie mir entgegengebracht haben» sagt Uzwils Kinderarzt. Seit fünf Jahren habe er sich um eine Nachfolge bemüht, Fühler ausgestreckt, in der Ärzte-Zeitung inseriert. Erfolglos. Und so kommt es, dass Uzwil bald ohne Kinderarzt dasteht. Für die Fachleute im Gesundheitswesen kein Problem. Die Versorgung mit Kinderärzten in der Region sei ausreichend, die Gesellschaft mobil. Und trotzdem: «Ein Kin- Die Region Uzwil ist ein guter Standort für eine Kinderarzt-Praxis. derarzt ist ein Standortvorteil. Wir bedauern, künftig ohne auskommen zu müssen» meint Gemeindepräsident Lucas Keel. Er ist überzeugt, dass die Region Uzwil mit ihren 25‘000 Das «Spiel mit den Hüten» ist auch auf lokaler Ebene anspruchsvoll. Etwa dann, wenn ein Kollege Gemeindepräsident in einer kantonalen oder einer regionalen Arbeitsgruppe sitzt, das grosse Ganze im Auge haben soll, unbesehen der Konsequenzen für die eigene Gemeinde. Das bringt jeden an Grenzen, besonders wenn man das Präsidium einer Organisation hat und sich besonders zurücknehmen sollte. Frieden entsteht, wenn man andere bei komplexeren Handlungen beobachten kann, schrieb Zukunftsforscher Matthias Horx. Erfreulich, dass die Gemeinden der Region um diese Herausforderungen wissen, ein gemeinsames Verständnis dafür haben. Das erleichtert die Zusammenarbeit enorm und ist so nicht selbstverständlich. Weshalb den Nachbarn nicht einmal einen Dank dafür ausrichten? Lucas Keel Gemeindepräsident 9. September 2016 Einwohnern ein guter Standort für eine Kinderarzt-Praxis sei. Deshalb habe auch die Gemeinde ihre Fühler ausgestreckt, Versuche unternommen. Leider erfolglos. Einzelkämpfer? Schon viel früher hätte Uzwil diese Problematik treffen können. Schliesslich hat «unser» Kinderarzt das Pensionsalter längst erreicht. Früher aufhören war für ihn kein Thema. «Es ist die Freude am erwachenden Leben, die mich immer faszinierte und noch immer fasziniert. Mein Beruf ist Berufung, macht mir Freude und Spass.» Die Frage Gemeinschaftspraxis oder «Einzelkämpfer» sieht er differenziert und entspannt. Er habe sich damals bewusst aus der Spitalwelt und einer grösseren Organisation verabschiedet und in die Grundversorgung gewechselt. Um eigenständiger zu sein, um Verantwortung zu tragen und Entscheide zu fällen. Das habe er in all den Jahren nie bereut. Vielleicht, so meint er, hätte er in einer Gemeinschaftspraxis etwas mehr freie Zeit gehabt. Aber sonst? Auch in seinen Strukturen habe er nicht auf den fachlichen Austausch verzichten müssen, er organisierte ihn einfach bewusst. Und auch sonst habe er sich vernetzt, sich organisiert. Ob als Schularzt oder als Mitglied der Gesundheitskommission der Gemeinde. Kinder und Eltern Christoph Francke korrigiert auch das Bild, dass sich ein Kinderarzt ausschliesslich mit Kindern beschäftige. Einerseits seien die Eltern meist dabei und der Kontakt mit den Eltern und den Lehrpersonen sei für einen Kinderarzt entscheidend, anderseits sei er 28 Jahre in den ärztlichen Notfalldienst eingebunden gewesen, habe so immer auch ein Bein in der Erwachsenen-Medizin gehabt. Nummer eins in Uzwil Damals, vor über 30 Jahren, ist er vor dem Entscheid gestanden, eine Praxis in Wil oder Uzwil zu eröffnen. Seinen Entscheid für Uzwil fasst er so zusammen: «Lieber in Uzwil die Nummer eins als in Wil die Nummer drei». Die Nummer eins in Uzwil ist er geblieben. Und er hat die Zusammenarbeit mit den Uzwilerinnen und Uzwilern sehr geschätzt, sich «im Schoss der Bevölkerung», wie er sich ausdrückt, wohl gefühlt. Er erwähnt auch: Dank seiner langjährigen Tätigkeit begegnet er auch Eltern, die schon als Kind und nun wieder mit ihren Kindern bei ihm in der Praxis sind. Wichtige Elternrolle Was gibt er jungen Eltern mit auf den Weg? «Eltern sollten sich immer bewusst sein, was sie ihren Kindern im direkten Kontakt fürs Leben mitgeben können, wie wichtig ihre Rolle und ihre Vorbildwirkung ist. Wie wichtig die gemeinsam genutzte und erlebte Zeit ist.» Ihn schmerze, wenn Eltern und teils auch Kinder nebeneinander an elektronischen Kommunikationsmitteln hingen, statt gemeinsam etwas zu tun und zu erleben, sich auszutauschen. Dank Und so bleibt der Gemeinde nur, Dr. Christoph Francke für seinen langjährigen und wertvollen Einsatz für Uzwils Kinder und Eltern, für sein Engagement für den Standort Uzwil herzlich zu danken! Bitte Unterlagen abholen Die Praxis am Bäckerweg 8 in Uzwil schliesst ihre Türen am 31. Oktober 2016. Bis dahin übergibt die Praxis die Unterlagen der Kinder gerne deren Eltern. Wahl der GPK unter erschwerten Umständen Für die fünf Sitze der Uzwiler Geschäftsprüfungskommission gibts sechs gültige Wahlvorschläge, sie sind auf den Stimmzetteln vorgedruckt. Welche Auswirkungen hat der Tod von Adrian Stauffer auf die Wahlen? Die Unterlagen für die Gemeindewahlen vom 25. September sind in den Haushaltungen. Zu besetzen ist auch die Geschäftsprüfungskommission. Der Blick auf den Wahlzettel zeigt: Drei Bisherige treten wieder an, drei neue Kandidaten wollen sich ebenfalls in der GPK engagieren. Ein zweiter Wahlgang ist bei dieser Ausgangslage denkbar. Fragen und Antworten Der tragische Tod von Adrian Stauffer verändert die Ausgangslage und wirft Fragen zur Wahl auf. Gibts neue Wahlzettel? Was ist mit Stimmen, die für ihn schon abgegeben wurden oder noch abgegeben werden? Fragen, mit denen man sich aus Respekt vor dem Verstorbenen und seinen Angehörigen lieber nicht beschäftigen würde. Aber muss, weil die Wahlen unaufhaltsam näher rücken, briefliche Stimmen bei der Gemeinde eingehen. Kein neuer Wahlzettel Basis für die Abstimmung ist der Wahlzettel, so wie er sich in den Unterlagen der Stimmenden findet. Aus rechtlichen wie praktischen Gründen ist die Zustellung eines neuen Wahlzettels nicht mehr möglich. Dies würde zudem für Verwir- rung sorgen. «Stimmen, die für den Verstorbenen abgegeben wurden oder werden, sind aus rechtlicher Sicht gültig und fliessen in das Ergebnis ein» erklärt Ratsschreiber Marcel De Tomasi. Er ergänzt: «Auch wenn der Verstorbene schlussendlich eine allfällige Wahl nicht antreten kann, haben seine Stimmen einen Einfluss auf die Berechnung des absoluten Mehrs im ersten Wahlgang und somit auf den Wahlausgang insgesamt.» Last-Minute Kandidaturen Könnte Adrian Stauffers Partei, die FDP, nun noch rasch eine Ersatzkan- 9. September 2016 didatur aus dem Hut zaubern? Marcel De Tomasi präzisiert: «Das wäre grundsätzlich möglich, denn wählbar sind nicht nur die auf den Wahlzetteln aufgeführten Kandidaten. Nicht nur die FDP, sondern alle Kreise könnten somit sogenannte Last-Minute-Kandidaten ins Rennen schicken. Diese sind zwar auf dem Wahlzettel nicht vorgedruckt, können aber auf den leeren Linien von Hand ergänzt und angekreuzt werden.» Bruno Lusti, Präsident der FDP sagt dazu: «Die FDP wird keine kurzfristige Kandidatur vornehmen. Der würdevolle Abschied von Adrian Stauffer verbietet uns das. Auch wenn es sehr schmerzt, allenfalls keine Vertretung mehr in der GPK zu haben. Sollte es einen zweiten Wahlgang geben, werden wir selbstverständlich mit einer Kandidatur aufwarten.» Langsamer um die Schulen Die Kantonspolizei hat die Tempo 30 Zone «Niederuzwil Herrenhof» rund um die Schulen genehmigt. Sie liegt ab nächster Woche öffentlich auf. Ein Meilenstein auf ihrem Weg. Im Vollzug muss die Gemeinde an verschiedenen Orten noch für Verbesserungen der Sichtweiten sorgen. Damit ist der Weg frei für das offizielle Auflageverfahren. Es startet kommenden Montag und ist zweigeteilt. Die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei beinhaltet Signalisationen und Geschwindigkeit, die Beschlussfassung des Rates die baulichen Massnahmen. Läuft alles rund, kann ab Frühjahr umgesetzt werden. Niederuzwil Ost: Diese Zone ist schon umgesetzt. Nun gehts rund um den Herrenhof und damit um wichtige Schulstandorte weiter. Rückblende. Mit dem Voranschlag 2014 bewilligte die Bürgerschaft Kredite für zwei Tempo 30 Zonen in Niederuzwil. Auslöser war eine Petition. 1‘200 Personen forderten solche Zonen für verschiedene Quartiere in der Gemeinde. Die Zone «Niederuzwil Ost» ist inzwischen umgesetzt. Nun wirds auch für die Zone «Niederuzwil Herrenhof» rund um die Schulen konkret. Im Frühjahr umsetzen Die Zone «Niederuzwil Herrenhof» umfasst ein grosses Gebiet rund um die Herrenhof-, Kirch- und Schöntalstrasse. Und beherbergt damit den Schul-Schwer- punkt der Gemeinde. Die Zone erhielt in der damaligen Vernehmlassung positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. In der weiteren Bearbeitung harzte es. Knackpunkte waren die Fussgängerstreifen am Knoten Herrenhofstrasse-Schöntalstrasse und die durchgezogenen Trottoirs entlang der Herrenhofstrasse. Die Gemeinde wollte diese Elemente in die Tempo 30 Zone überführen, das schien zunächst nicht möglich. Diese Differenzen sind nun ausgeräumt. Fussgängerstreifen und durchgezogene Trottoirs bleiben auch in der Tempo 30 Zone. Die Kantonspolizei hat das Vorhaben bewilligt und die Signalisationen angeordnet. Zurückhaltend und robust Ohne bauliche Massnahmen gibts keine Tempo 30 Zonen. Uzwil will seine Tempo 30 Zonen nicht «übermöblieren». Beruhigende Elemente gibts nur dort, wo sie zwingend nötig sind. Je nach Standpunkt stehen sie dem motorisierten Verkehr im Weg. Das haben sie naturgemäss an sich. Sie sorgen dafür, dass das Geschwindigkeitsniveau unabhängig von der Signalisation sinkt. Die erforderlichen Elemente – etwa die Eingangstore – werden robust und langlebig ausgeführt. Die realisierte Zone Niederuzwil Ost zeigt, in welche Richtung es geht. Die Erfahrungen von dort fliessen in die neue Zone ein. Sicht der Experten Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sieht in Tempo-30-Zonen einen wichtigen Beitrag für sichere Strassen. Ihre Erfahrungen: Die reduzierte Geschwindigkeit vermindert den Durchgangsverkehr, führt zu ruhigerem Fahrverhalten und erhöht die Sicherheit. Anzahl und Schwere von Unfällen nehmen ab, die Schulwege werden weniger gefährlich 9. September 2016 und die langsameren Verkehrsteilnehmer fühlen sich sicherer. Die Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sind eindrücklich. Bei Tempo 30 beträgt der Anhalteweg auf trockener Fahrbahn gut 21 Meter. Bei Tempo 50 fast 41 Meter. Wer mit 30 unterwegs ist und 22 Meter vor sich ein Kind auf der Strasse entdeckt, kann rechtzeitig anhalten. Wer an glei- cher Stelle mit 50 unterwegs ist, wird das Kind ungebremst mit Tempo 50 erfassen. Er braucht zuerst 28 Meter, um zu reagieren. Von zehn angefahrenen Fussgängern überleben bei einer Geschwindigkeit von 50 drei, bei 30 neun. Kaum erstaunlich deshalb, dass sich VerkehrssicherheitsFachleute für Tempo 30 einsetzen. Deshalb ist nach der Zone «Niederuzwil Herrenhof» nicht Schluss. Ist sie umgesetzt, will die Gemeinde Schritt für Schritt die anderen, in der Petition geforderten Zonen angehen: Birkenstrasse, Meisenstrasse, Niederuzwil West und Wattstrasse. Reihenfolge und Fahrplan sind noch offen. Verkehrsanordnungen Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG (SR 741.01), Art. 2a, Art. 22a, Art. 107 Abs. 1 und Art. 108 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnungen: Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) das Projekt Uzwil-Niederuzwil, Planungsgebiet «Tempo-30-Zone Herrenhof» Herrenhofstrasse (Nr. 7) | Kirchstrasse (Nr. 8) | Schöntalstrasse (Nr. 134) | Höhenstrasse (Nr. 148.2) | Obere Rosenbergstrasse (Nr. 148.1) | Untere Rosenbergstrasse (Nr. 149) | Neuschöntalstrasse (Nr. 150) | Büelstrasse (Nr. 133) | Kindergartenweg (Nr. 135) | Herrenhofstrasse (Nr. 419) Tempo-30-Zone Herrenhof (Herrenhof-, Kirch-, Schöntal-, Höhen-, Neuschöntal-, Büel-, Obere und Untere Rosenbergstrasse sowie Kindergartenweg) Massnahmen Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und Signalisation als «Tempo30-Zone» (Signal 2.30 integriert in Zonensignal 2.59.1) verbunden mit baulichen Massnahmen erlassen und das Strassenprojekt genehmigt. Die Projektunterlagen liegen vom Montag, 12. September 2016, bis Dienstag, 11. Oktober 2016, bei der Bauverwaltung an der Bahnhofstrasse 115, Uzwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt beim Gemeinderat, 9240 Uzwil, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) Rekurs an das Sicherheitsund Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Aufgrund der gleichzeitigen Auflage des Strassenprojektes nach Art. 41 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) ist der Rekurs innert 30 Tagen zu erheben. Rekursberechtigt ist, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP). Das Polizeikommando Gemeinderat Uzwil Jetzt für die Enkelkinder: Der öffentliche Verkehr Grosse Würfe im öffentlichen Verkehr brauchen oft Jahrzehnte, bis sie umgesetzt sind. Es ist deshalb Zeit, sich zu engagieren. Der öffentliche Verkehr - Fachleute sprechen vom öV - steht immer wieder im Fokus. Der Disput darüber, welches Verkehrsmittel das bessere sei, wird nie enden. Tatsache ist: Es gibt den Fussgänger, das Velo, das Auto und den öV nicht nur. Es braucht sie alle! Gemeinsam haben sie, dass sie eine Infrastruktur brauchen. Und zwar eine leistungsfähige und sichere. Und ebenso klar ist, dass der Idealzustand nie erreicht sein wird. Man muss um ihn kämpfen. Hier setzt dieser Text ein. Konzept 1985, Bau 2030 Zugegeben: Radwege haben auch eine lange Zeit vom ersten Beschluss bis zur Umsetzung. Im Vergleich zu Busspuren und Autobahnen ist dieser Prozess geradezu kurz. Ganz zu schweigen von 9. September 2016 der Eisenbahn. Die Eisenbahn ist wohl auch der komplexeste Verkehrsträger. Bahn2000 ist vielen Menschen noch ein Begriff. Der Taktfahrplan war eine grosse Errungenschaft. Das Konzept von Bahn2000 stammt aus dem Jahr 1985, ist 30 Jahre alt. Die erste Etappe ist realisiert, einschliesslich NEAT. Die Ostschweiz hat davon nicht viel gesehen: Es wurde gerademal die Strecke Goldach-Mörschwil auf zwei Spuren ausgebaut. Dann gab es noch Verbesserungen im Raum Landquart. Sonst nichts. Dabei hatte es nicht so schlecht ausgesehen. Nur: Wer kennt schon den «Brüttener Tunnel»? Dieser wurde aus Kostengründen aus der Bahn2000 gekippt und ins aktuelle Nachfolgeprojekt Fabi/Step verschoben. Realisierungszeitraum Jahr 2030. Immerhin haben im Februar 2016 Probebohrungen stattgefunden. Der Brüttener Tunnel (Kosten bis 2,1 Mia Franken) und andere bauliche Massnahmen sollen die Kapazität im Vergleich zu 2007 verdoppeln. Erinnern an Fabi/Step Dass die Schweizer Stimmbürger am 9. Februar 2014 Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur gesagt haben und was genau der Inhalt war, dürfte kaum noch in Erinnerung sein. Hier liegt eine grosse Schwierigkeit. Die Zusammenhänge im öV sind äusserst komplex. Der Planungshorizont ist enorm lang und abhängig von der politischen Tagesform. Was heisst das für die Ostschweiz, die Region Wil und für Uzwil? Es genügt nicht, dass man am 9. Februar 2014 Ja zu Fabi/Step gesagt hat. Wir brauchen die Umsetzung dieser Infrastruktur-Massnahmen. Weil letztlich viele dieser Schwierigkeiten, sei es mit dem Bahnhof Algetshausen-Henau oder jetzt mit dem Knoten Wil, zur Hauptsache auf unzureichende Infrastrukturen im dichtbesiedelten Raum Zürich-Winterthur zurückzuführen sind. Das hat sich noch verschärft, weil der Bund dem Güterverkehr - nicht zu Unrecht - eine höhere Priorität eingeräumt hat. Auch der Eurocity-Zug nach München frisst viele lokale Kapazitäten. ■ Handänderungen im August je ½ -; Objekt: Grundstück Nr. 286, Einfamilienhaus Nr. 257 und Garage Nr. 2222, 756 m² Boden in Uzwil, Wilenstrasse 6 Stockwerkeigentum Nr. S7374, 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 23 (50/1000 Miteigentum an Nr. 3000) und Benützungsrechte am Auto-Einstellplatz Nr. 5 und am AutoAbstellplatz Nr. 3 im Freien in Niederuzwil, Henauerstrasse 62 V = Veräusserer / E = Erwerber 02.08.2016 - V: Esser-Ebersold Elisabeth, St. Gallen; E: Hämmerle Selma, Bühler; Objekte: Grundstück Nr. 3367, Einfamilienhaus Nr. 3644, 210 m² Boden in Uzwil, Alpsteinstrasse 6a, und Miteigentumsanteil Nr. M20525, Garage Nr. 5 (¹⁄₂₀ Miteigentum an Nr. 17) in Uzwil, Alpsteinstrasse 11.08.2016 - V: Hadorn Roger, Uzwil; E: Hadorn-Bühler Lydia, Uzwil; Objekt: ½ Miteigentumsanteil an Grundstück Nr. 3139, Einfamilienhaus Nr. 3364, 771 m² Boden in Uzwil, Eschenring 11 12.08.2016 - V: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG, St. Gallen; E: RR Real Estate & Recovery AG, Wil; Objekt: Grundstück Nr. 2726, Wohn- und Betriebsgebäude Nr. 2817, 2'387 m² Boden in Uzwil, Schützenwiesweg 2 19.08.2016 - V: Baumgartner Beat und Baumgartner-Röhrig Liselotte, Frauenfeld -Miteigentümer zu je ½ -; E: Harzenmoser Daniel und Harzenmoser-De Gregorio Marion, Uzwil -Miteigentümer zu 24.08.2016 - V: Brändle Johann, Erbengemeinschaft; E: Brändle-Gämperle Maria Louise, Niederuzwil; Objekt: Grundstück Nr. 701, Zweifamilienhaus Nr. 774, 563 m² Boden in Niederuzwil, Bienenstrasse 76 24.08.2016 - V: Püntener Augustin, Henau; E: Karcher Thomas, Dussnang; Objekt: Grundstück Nr. 1755, Einfamilienhaus Nr. 1792, 435 m² Boden in Henau, E.F. Wernerstrasse 5a 26.08.2016 - V: Hasler Waldimar, Erbengemeinschaft; E: Lussi Manfred und Lussi-Schaub Susanne, Niederuzwil -Miteigentümer zu je ½-; Objekte: Stockwerkeigentum Nr. S8103, 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 3 (147/1000 Miteigentum an Nr. 993) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse 30a, sowie Miteigentumsanteil Nr. M1819, Auto-Einstellplatz Nr. 14 (¹⁄₂₈ Miteigentum an Nr. S7128) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse 36 26.08.2016 - V: Frick Jakob, Oberbüren; E: Prenrecaj Albert, Niederuzwil; Objekt: Engagement nötig Man kann sich heute über volle und alte Züge, verpasste Anschlüsse und vieles mehr ärgern. Ein robustes Konzept braucht Reserven, auch für weitere Entwicklungen. Die besondere Herausforderung ist, dass man aufgrund der grossen Zeiträume keine «Betroffenheitspolitik» machen kann. Wenn sich Menschen heute der Petition «Ausbau statt Abbau» anschliessen, dann nicht für sich, sondern für ihre Kinder und Enkelkinder. Für einmal müssen die Menschen der Region auf die Trommel hauen. Nicht kurz und heftig, Ausdauer ist gefragt. Details zur Petition rund um den öV gibt es auf www.ausbbaustattabbau.ch oder auf der Kanzlei. | Lucas Keel 29.08.2016 - V: Fässler Roland, Henau; E: Fässler-Blöchlinger Marianne, Henau; Objekt: ½ Miteigentumsanteil an Grundstück Nr. 3688, Einfamilienhaus Nr. 4087, 592 m² Boden in Henau, Lochweidstrasse 19 30.08.2016 - V: Hasler Waldimar, Erbengemeinschaft; E: Hutter Patrik, Niederbüren; Objekt: Miteigentumsanteil Nr. M1151, Auto-Einstellplatz Nr. 1 (¹⁄₂₈ Miteigentum an Nr. S7128) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse 36 31.08.2016 - V: Neidhardt-Cotalini Pina, Niederuzwil; E: Lindauer Othmar, Arnegg; Objekte: Stockwerkeigentum Nr. S7964, 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 3 (68/1000 Miteigentum an Nr. 930) und Stockwerkeigentum Nr. S7950, Garage Nr. 3 (5/1000 Miteigentum an Nr. 930) in Niederuzwil, Friedeckstrasse 1 9. September 2016 ■ Talk übers Wetter ■ Energieberatung im September ■ Grünabfuhr Thomas Bucheli, der Leiter von SRFMeteo und Urs Heinz Aerni, Autor und Journalist, reden über das zweitwichtigste Thema des Lebens - das Wetter. Was macht der Föhn mit uns? Wie wandelt sich das Klima wirklich? Warum beschäftigt uns Wind und Sonne? Wie schaut es hinter den Kulissen von SRF Meteo aus? Die Besucher werden den sympathischen Wettermann hautnah erleben und erhalten durch seine lebendigen und philosophischen Schilderungen einen angeregten Einblick in die Welt der Meteorologie. Wann und wo? Dienstag, 20. September um 19 Uhr in der Gemeindebibliothek. Der Eintritt ist frei und es gibt im Anschluss einen Apéro. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen unter 071 950 00 85 oder [email protected] Die nächste Energieberatung findet am Mittwoch, 14. September, im Gemeindehaus Bahnhofstrasse 115 statt. Für Beratungen von 13.30 bis 17.30 Uhr vereinbaren Sie bitte Termine. Und das am besten online auf www.energieagentursg.ch > Beratung > Erstberatung > Uzwil oder telefonisch unter 058 228 71 71. Die nächsten Beratungen finden am 12. Oktober statt. Informationen finden Sie unter www.uzwil.ch/energieberatung. Montag in Niederuzwil, Uzwil und Stolzenberg, Dienstag in Algetshausen, Henau, Niederstetten und Oberstetten. ■ Kehrichtsammlungen Freitag in Algetshausen, Henau, Niederstetten und Oberstetten. Mittwoch in Niederuzwil. Donnerstag in Uzwil und Stolzenberg. Bitte stellen Sie Ihren Kehricht am Abfuhrtag bis 07.00 Uhr bereit. ■ Papiersammlung Samstag, 10. September, Papier- und Kartonsammlung in der ganzen Gemeinde. Bitte stellen Sie Papier und Karton bis 07.00 Uhr bereit. ■ +++ Nachbarschaft +++ «Vo Puur zu Puur» zu Gast in der Region. Am Bettag, 18. September 2016 zwischen 10.00 – 17.00 Uhr, öffnen Betriebe in Flawil, Wolfertswil, Niederglatt, Züberwangen und Schwarzenbach ihre Stalltüren und ermöglichen der Bevölkerung einen Blick hinter die Kulissen. Mehr dazu erfahren sie auf www.vopuurzupuur-sg.ch ■ +++ Gezwitscher +++ Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Projekt L-225211.1: 0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Pumpwerk Rifenau - Teilersatz der Freileitung inkl. Verteilkabine Erlenhof der St. GallischApp. Kraftwerke AG, NEP, Postfach 2041, 9001 St. Gallen Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 13. September 2016 bis zum 12. Oktober 2016 in der Bauverwaltung Uzwil, Bahnhofstrasse 115, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf Bei der Bauverwaltung liegt bis zum 19. September ein Baugesuch für den Abbruch einer Scheune mit Nebengebäude sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am Büeleggweg 6/6a in Niederuzwil (Grundstück Nr. 4277) öffentlich auf. Gesuchsteller sind Thomas Vetter, Wil und Astrid Peter, Bettwiesen. Während der Auflagefrist sind Einsprachen möglich. +++ Die neue Verbindung zwischen der Sonnenhügelstrasse beim Gemeindesaal und der Schöntalstrasse ist fertig und steht Fussgängern und Velofahrenden zur Verfügung. +++ Der Sonnentalersteg ist saniert und wieder ohne Einschränkungen benutzbar. Das «Uzwiler Blatt» enthält die amtlichen Publikationen der Gemeinde Uzwil. Es erscheint mit wenigen Ausnahmen wöchentlich. Texte soweit nicht anders vermerkt von Thomas Stricker. «Uzwiler Blatt» nicht erhalten? Wenden Sie sich an die kostenlose Kundendienst-Hotline der Post, Telefon 0848 888 888. Copyright: 2016, Gemeinde Uzwil. Gemeinde Uzwil 071 955 44 31, www.uzwil.ch, [email protected] 9. September 2016 Agenda ■ Kino Das Programm des Uzwiler Kinos finden Sie unter www.kinocity.ch ■ Freitag, 9.September 2016 08.30 bis 11.30 Uhr Genussmarkt Uzwil – Genuss aus der Region, Zentrum Uzwil, Culinarium 19.00 bis 22.00 Uhr Ausstellung «Instrumentenbilder» von Bruno Reuter, Galerie Fafou Freudenbergstr. 1 Oberuzwil ■ Samstag, 10.September 2016 07.45 bis 12.02 Uhr NaThurKinder - Schnecken, ab Bahnhof Uzwil, Natur- und Vogelschutzverein Uzwil 09.00 bis 16.00 Uhr ecocars testen, Raiffeisenplatz Niederuzwil, Gemeinde Uzwil, e’mobile und Garagisten 10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20 Niederuzwil, Galerie zur alten Bank ■ Mittwoch, 14.September 2016 13.00 bis 16.00 Uhr Brockenstube und Rustico offen, Scheune bei Sonnmatt 13.00 bis 16.00 Uhr Brockenstube und Rustico offen, Scheune bei Sonnmatt 18.00 bis 21.30 Uhr Frauenanlass, CUBO Eventlocation Möbel Svoboda, Raiffeisenbank Regio Uzwil ab 15.00 Uhr Niederglättler Chilbi, Dorf Niederglatt, Ortsvereine Niederglatt; auch Sonntag, 11. September ab 10 Uhr. ■ Sonntag, 11.September 2016 14.00 bis 17.00 Uhr Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20 Niederuzwil, Galerie zur alten Bank 14.00 bis 18.00 Uhr Ausstellung «Instrumentenbilder» von Bruno Reuter, Galerie Fafou Freudenbergstr. 1 Oberuzwil ■ Donnerstag, 15.September 2016 14.00 Uhr Seniorennachmittag – Work Live Balance, Bahnhofstr. 82 Uzwil, Clientis Beratungszentrum Uzwil 14.15 bis 15.45 Uhr Internationale Kreistänze, Bahnhofstr. 83a Uzwil, Pro Senectute Wil & Toggenburg 18.00 bis 20.00 Uhr Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20 Niederuzwil, Galerie zur alten Bank ■ Freitag, 16.September 2016 08.30 bis 11.30 Uhr Genussmarkt Uzwil – Genuss aus der Region, Zentrum Uzwil, Culinarium 19.00 bis 21.30 Uhr Schminken für Teenies, kath. Pfarreizentrum Niederuzwil, Frauengemeinschaft Niederuzwil-Uzwil ab 20.00 Uhr MuuZ Festival Lina Button und Anna Känzig, Bahnhofstr. 111 Uzwil, Muuz; auch am Samstag, 17. September ■ Unter www.uzwil.ch/agenda finden Sie weitere Informationen zu den Anlässen. Dort können Sie auch eigene Veranstaltungen eintragen. 9. September 2016 Adrian Stauffer wurde am 11. März 2007 von Uzwils Stimmberechtigten als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt und übte dieses Mandat seither aus. Auch die nächsten vier Jahre wollte er einen Teil seiner Lebenszeit so der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Es sollte nicht sein. Als verlängerter Arm der Bürgerschaft hat Adrian in der GPK die Tätigkeit von Rat und Verwaltung überprüft. Sein Gremium schätzte ihn als Freund und Kollegen, schätzte seine Art, sein vielseitiges Wissen, sein seriöses und korrektes Arbeiten, seine Ausgeglichenheit. Als Gemeinde kannten, schätzten und respektierten wir ihn als konstruktiv kritisches, interessiertes und faires Mitglied unseres Aufsichtsgremiums und als engagierten, feinen Menschen. Lieber Adrian: Herzlichen Dank. Ruhe in Frieden.
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