Aus Freude am erwachenden Leben

9. September 2016 | 32
Aus Freude am erwachenden Leben
Bildforum Henau, Peter Dotzauer
Ende Oktober geht in Uzwil eine Ära zu Ende. Dr. Christoph Francke schliesst seine Kinderarzt-Praxis. Gelegenheit, auf sein Wirken zurück zu blicken.
Hüte
Verhandlungen auf dem internationalen Parkett müssen stets
bis zum letzten Blutstropfen geführt werden. So kann man mit
der Gewissheit nach Hause kehren, sich mit aller Kraft für sein
Land eingesetzt zu haben. Selbst
wenn man sich um 17 Uhr einig wäre, muss bis morgens um
4 Uhr gekämpft werden. Kürzlich
hörte ich einige Anekdoten aus
der Welt der grossen Diplomatie.
1982: Die Garage Gröbli preist den Manta
Sport 2000SE für weniger als 15‘000 Franken
an. Für die Sportanlage Rüti wird der Spaten gestochen, der versetzte und renovierte
Kornspeicher wird eingeweiht. Die Stimmbürger sagen ja zum neuen Gewerbe-Schulhaus,
der Uzwiler Emil Bollhalder wird zusammen
mit Charly Büsser Weltmeister im Seitenwagencross und der Neubau des Pflegeheimes
Sonnmatt beschäftigt. Auf all das stösst, wer
den Allgemeinen Anzeiger des Jahres 1982
durchblättert. Und: In der Ausgabe vom
12. Februar kündigt ein gewisser Dr. med.
Christoph Francke, Kinderarzt FMH, die
Grüezi miteinander
Jackpot im Lotto, das Glück winkt. Ein anderer Glücksfall für Uzwil heute prominent
auf unserem Uzwiler Blatt. Langjährig,
professionell, sympathisch: «Unser» Kinderarzt Dr. Christoph Francke. Er schliesst
seine Praxis. Es heisst Abschied nehmen.
Auch ganz am Schluss steht die Ausgabe
im Zeichen des Abschieds. Leider.
Beste Grüsse aus dem Gemeindehaus
Thomas Stricker
Eröffnung seiner Kinderarzt-Praxis am Bäckerweg 8 in Uzwil für den 15. Februar an. Nun,
über 34 Jahre später, schliesst die KinderarztPraxis per Ende Oktober.
Kein Nachfolger
«Mangels Nachfolger beendige ich meine Tätigkeit als Kinderarzt in Uzwil und danke allen Eltern und Kinder für das Vertrauen, das
sie mir entgegengebracht haben» sagt Uzwils
Kinderarzt. Seit fünf Jahren habe er sich um
eine Nachfolge bemüht, Fühler ausgestreckt,
in der Ärzte-Zeitung inseriert. Erfolglos. Und
so kommt es, dass Uzwil bald ohne Kinderarzt
dasteht. Für die Fachleute im Gesundheitswesen kein Problem. Die Versorgung mit Kinderärzten in der Region sei ausreichend, die
Gesellschaft mobil. Und trotzdem: «Ein Kin-
Die Region Uzwil ist
ein guter Standort für eine
Kinderarzt-Praxis.
derarzt ist ein Standortvorteil. Wir bedauern,
künftig ohne auskommen zu müssen» meint
Gemeindepräsident Lucas Keel. Er ist überzeugt, dass die Region Uzwil mit ihren 25‘000
Das «Spiel mit den Hüten» ist
auch auf lokaler Ebene anspruchsvoll. Etwa dann, wenn
ein Kollege Gemeindepräsident
in einer kantonalen oder einer
regionalen Arbeitsgruppe sitzt,
das grosse Ganze im Auge haben
soll, unbesehen der Konsequenzen für die eigene Gemeinde. Das
bringt jeden an Grenzen, besonders wenn man das Präsidium
einer Organisation hat und sich
besonders zurücknehmen sollte.
Frieden entsteht, wenn man andere bei komplexeren Handlungen beobachten kann, schrieb
Zukunftsforscher Matthias Horx.
Erfreulich, dass die Gemeinden
der Region um diese Herausforderungen wissen, ein gemeinsames Verständnis dafür haben.
Das erleichtert die Zusammenarbeit enorm und ist so nicht
selbstverständlich. Weshalb den
Nachbarn nicht einmal einen
Dank dafür ausrichten?
Lucas Keel
Gemeindepräsident
9. September 2016
Einwohnern ein guter Standort für eine
Kinderarzt-Praxis sei. Deshalb habe auch
die Gemeinde ihre Fühler ausgestreckt,
Versuche unternommen. Leider erfolglos.
Einzelkämpfer?
Schon viel früher hätte Uzwil diese Problematik treffen können. Schliesslich hat
«unser» Kinderarzt das Pensionsalter
längst erreicht. Früher aufhören war für
ihn kein Thema. «Es ist die Freude am
erwachenden Leben, die mich immer faszinierte und noch immer fasziniert. Mein
Beruf ist Berufung, macht mir Freude und
Spass.» Die Frage Gemeinschaftspraxis
oder «Einzelkämpfer» sieht er differenziert und entspannt. Er habe sich damals
bewusst aus der Spitalwelt und einer
grösseren Organisation verabschiedet
und in die Grundversorgung gewechselt.
Um eigenständiger zu sein, um Verantwortung zu tragen und Entscheide zu
fällen. Das habe er in all den Jahren nie
bereut. Vielleicht, so meint er, hätte er in
einer Gemeinschaftspraxis etwas mehr
freie Zeit gehabt. Aber sonst? Auch in
seinen Strukturen habe er nicht auf den
fachlichen Austausch verzichten müssen, er organisierte ihn einfach bewusst.
Und auch sonst habe er sich vernetzt,
sich organisiert. Ob als Schularzt oder als
Mitglied der Gesundheitskommission der
Gemeinde.
Kinder und Eltern
Christoph Francke korrigiert auch das
Bild, dass sich ein Kinderarzt ausschliesslich mit Kindern beschäftige. Einerseits
seien die Eltern meist dabei und der
Kontakt mit den Eltern und den Lehrpersonen sei für einen Kinderarzt entscheidend, anderseits sei er 28 Jahre in den
ärztlichen Notfalldienst eingebunden gewesen, habe so immer auch ein Bein in
der Erwachsenen-Medizin gehabt.
Nummer eins in Uzwil
Damals, vor über 30 Jahren, ist er vor
dem Entscheid gestanden, eine Praxis in
Wil oder Uzwil zu eröffnen. Seinen Entscheid für Uzwil fasst er so zusammen:
«Lieber in Uzwil die Nummer eins als in
Wil die Nummer drei». Die Nummer eins
in Uzwil ist er geblieben. Und er hat die
Zusammenarbeit mit den Uzwilerinnen
und Uzwilern sehr geschätzt, sich «im
Schoss der Bevölkerung», wie er sich ausdrückt, wohl gefühlt. Er erwähnt auch:
Dank seiner langjährigen Tätigkeit begegnet er auch Eltern, die schon als Kind
und nun wieder mit ihren Kindern bei ihm
in der Praxis sind.
Wichtige Elternrolle
Was gibt er jungen Eltern mit auf den
Weg? «Eltern sollten sich immer bewusst
sein, was sie ihren Kindern im direkten
Kontakt fürs Leben mitgeben können,
wie wichtig ihre Rolle und ihre Vorbildwirkung ist. Wie wichtig die gemeinsam genutzte und erlebte Zeit ist.» Ihn
schmerze, wenn Eltern und teils auch
Kinder nebeneinander an elektronischen
Kommunikationsmitteln hingen, statt gemeinsam etwas zu tun und zu erleben,
sich auszutauschen.
Dank
Und so bleibt der Gemeinde nur,
Dr. Christoph Francke für seinen langjährigen und wertvollen Einsatz für Uzwils Kinder und Eltern, für sein Engagement für den Standort Uzwil herzlich zu
danken!
Bitte Unterlagen abholen
Die Praxis am Bäckerweg 8 in Uzwil
schliesst ihre Türen am 31. Oktober
2016. Bis dahin übergibt die Praxis
die Unterlagen der Kinder gerne
deren Eltern.
Wahl der GPK unter erschwerten Umständen
Für die fünf Sitze der Uzwiler Geschäftsprüfungskommission gibts sechs gültige
Wahlvorschläge, sie sind auf den Stimmzetteln vorgedruckt. Welche Auswirkungen hat der Tod von Adrian Stauffer auf die Wahlen?
Die Unterlagen für die Gemeindewahlen
vom 25. September sind in den Haushaltungen. Zu besetzen ist auch die Geschäftsprüfungskommission. Der Blick
auf den Wahlzettel zeigt: Drei Bisherige
treten wieder an, drei neue Kandidaten
wollen sich ebenfalls in der GPK engagieren. Ein zweiter Wahlgang ist bei dieser
Ausgangslage denkbar.
Fragen und Antworten
Der tragische Tod von Adrian Stauffer
verändert die Ausgangslage und wirft
Fragen zur Wahl auf. Gibts neue Wahlzettel? Was ist mit Stimmen, die für ihn schon
abgegeben wurden oder noch abgegeben werden? Fragen, mit denen man sich
aus Respekt vor dem Verstorbenen und
seinen Angehörigen lieber nicht beschäftigen würde. Aber muss, weil die Wahlen
unaufhaltsam näher rücken, briefliche
Stimmen bei der Gemeinde eingehen.
Kein neuer Wahlzettel
Basis für die Abstimmung ist der Wahlzettel, so wie er sich in den Unterlagen
der Stimmenden findet. Aus rechtlichen
wie praktischen Gründen ist die Zustellung eines neuen Wahlzettels nicht mehr
möglich. Dies würde zudem für Verwir-
rung sorgen. «Stimmen, die für den Verstorbenen abgegeben wurden oder werden, sind aus rechtlicher Sicht gültig und
fliessen in das Ergebnis ein» erklärt Ratsschreiber Marcel De Tomasi. Er ergänzt:
«Auch wenn der Verstorbene schlussendlich eine allfällige Wahl nicht antreten
kann, haben seine Stimmen einen Einfluss
auf die Berechnung des absoluten Mehrs
im ersten Wahlgang und somit auf den
Wahlausgang insgesamt.»
Last-Minute Kandidaturen
Könnte Adrian Stauffers Partei, die
FDP, nun noch rasch eine Ersatzkan-
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didatur aus dem Hut zaubern? Marcel
De Tomasi präzisiert: «Das wäre grundsätzlich möglich, denn wählbar sind nicht
nur die auf den Wahlzetteln aufgeführten
Kandidaten. Nicht nur die FDP, sondern
alle Kreise könnten somit sogenannte Last-Minute-Kandidaten ins Rennen
schicken. Diese sind zwar auf dem Wahlzettel nicht vorgedruckt, können aber auf
den leeren Linien von Hand ergänzt und
angekreuzt werden.» Bruno Lusti, Präsident der FDP sagt dazu: «Die FDP wird
keine kurzfristige Kandidatur vornehmen.
Der würdevolle Abschied von Adrian
Stauffer verbietet uns das. Auch wenn es
sehr schmerzt, allenfalls keine Vertretung
mehr in der GPK zu haben. Sollte es einen
zweiten Wahlgang geben, werden wir
selbstverständlich mit einer Kandidatur
aufwarten.»
Langsamer um die Schulen
Die Kantonspolizei hat die Tempo 30 Zone «Niederuzwil Herrenhof» rund um die
Schulen genehmigt. Sie liegt ab nächster Woche öffentlich auf. Ein Meilenstein
auf ihrem Weg.
Im Vollzug muss die Gemeinde an verschiedenen Orten noch für Verbesserungen der Sichtweiten sorgen. Damit ist der
Weg frei für das offizielle Auflageverfahren. Es startet kommenden Montag und
ist zweigeteilt. Die Verkehrsanordnung
der Kantonspolizei beinhaltet Signalisationen und Geschwindigkeit, die Beschlussfassung des Rates die baulichen
Massnahmen. Läuft alles rund, kann ab
Frühjahr umgesetzt werden.
Niederuzwil Ost: Diese Zone ist schon umgesetzt. Nun gehts rund um den Herrenhof und
damit um wichtige Schulstandorte weiter.
Rückblende. Mit dem Voranschlag 2014
bewilligte die Bürgerschaft Kredite für
zwei Tempo 30 Zonen in Niederuzwil.
Auslöser war eine Petition. 1‘200 Personen forderten solche Zonen für verschiedene Quartiere in der Gemeinde. Die
Zone «Niederuzwil Ost» ist inzwischen
umgesetzt. Nun wirds auch für die Zone
«Niederuzwil Herrenhof» rund um die
Schulen konkret.
Im Frühjahr umsetzen
Die Zone «Niederuzwil Herrenhof» umfasst ein grosses Gebiet rund um die Herrenhof-, Kirch- und Schöntalstrasse. Und
beherbergt damit den Schul-Schwer-
punkt der Gemeinde. Die Zone erhielt in
der damaligen Vernehmlassung positive
Rückmeldungen aus der Bevölkerung.
In der weiteren Bearbeitung harzte es.
Knackpunkte waren die Fussgängerstreifen am Knoten Herrenhofstrasse-Schöntalstrasse und die durchgezogenen Trottoirs entlang der Herrenhofstrasse. Die
Gemeinde wollte diese Elemente in die
Tempo 30 Zone überführen, das schien
zunächst nicht möglich. Diese Differenzen sind nun ausgeräumt. Fussgängerstreifen und durchgezogene Trottoirs
bleiben auch in der Tempo 30 Zone. Die
Kantonspolizei hat das Vorhaben bewilligt und die Signalisationen angeordnet.
Zurückhaltend und robust
Ohne bauliche Massnahmen gibts keine
Tempo 30 Zonen. Uzwil will seine Tempo 30 Zonen nicht «übermöblieren». Beruhigende Elemente gibts nur dort, wo sie
zwingend nötig sind. Je nach Standpunkt
stehen sie dem motorisierten Verkehr im
Weg. Das haben sie naturgemäss an sich.
Sie sorgen dafür, dass das Geschwindigkeitsniveau unabhängig von der Signalisation sinkt. Die erforderlichen Elemente
– etwa die Eingangstore – werden robust
und langlebig ausgeführt. Die realisierte
Zone Niederuzwil Ost zeigt, in welche
Richtung es geht. Die Erfahrungen von
dort fliessen in die neue Zone ein.
Sicht der Experten
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung
(bfu) sieht in Tempo-30-Zonen einen
wichtigen Beitrag für sichere Strassen. Ihre
Erfahrungen: Die reduzierte Geschwindigkeit vermindert den Durchgangsverkehr, führt zu ruhigerem Fahrverhalten
und erhöht die Sicherheit. Anzahl und
Schwere von Unfällen nehmen ab, die
Schulwege werden weniger gefährlich
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und die langsameren Verkehrsteilnehmer fühlen sich sicherer. Die Zahlen der
Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
sind eindrücklich. Bei Tempo 30 beträgt
der Anhalteweg auf trockener Fahrbahn
gut 21 Meter. Bei Tempo 50 fast 41 Meter.
Wer mit 30 unterwegs ist und 22 Meter
vor sich ein Kind auf der Strasse entdeckt,
kann rechtzeitig anhalten. Wer an glei-
cher Stelle mit 50 unterwegs ist, wird das
Kind ungebremst mit Tempo 50 erfassen.
Er braucht zuerst 28 Meter, um zu reagieren. Von zehn angefahrenen Fussgängern
überleben bei einer Geschwindigkeit von
50 drei, bei 30 neun. Kaum erstaunlich
deshalb, dass sich VerkehrssicherheitsFachleute für Tempo 30 einsetzen. Deshalb ist nach der Zone «Niederuzwil
Herrenhof» nicht Schluss. Ist sie umgesetzt, will die Gemeinde Schritt für Schritt
die anderen, in der Petition geforderten
Zonen angehen: Birkenstrasse, Meisenstrasse, Niederuzwil West und Wattstrasse. Reihenfolge und Fahrplan sind
noch offen.
Verkehrsanordnungen
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 und Art. 32 Abs. 3 SVG (SR
741.01), Art. 2a, Art. 22a, Art. 107 Abs. 1 und Art. 108 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19
Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnungen:
Der Gemeinderat hat gestützt auf
Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG)
das Projekt
Uzwil-Niederuzwil, Planungsgebiet «Tempo-30-Zone Herrenhof»
Herrenhofstrasse (Nr. 7) | Kirchstrasse (Nr. 8) | Schöntalstrasse (Nr. 134) | Höhenstrasse (Nr. 148.2) | Obere Rosenbergstrasse (Nr. 148.1) | Untere Rosenbergstrasse (Nr. 149) | Neuschöntalstrasse (Nr. 150) | Büelstrasse (Nr. 133) | Kindergartenweg (Nr. 135) | Herrenhofstrasse (Nr. 419)
Tempo-30-Zone Herrenhof
(Herrenhof-, Kirch-, Schöntal-, Höhen-, Neuschöntal-, Büel-, Obere
und Untere Rosenbergstrasse sowie
Kindergartenweg)
Massnahmen
Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und Signalisation als «Tempo30-Zone» (Signal 2.30 integriert in Zonensignal 2.59.1) verbunden mit baulichen
Massnahmen
erlassen und das Strassenprojekt
genehmigt. Die Projektunterlagen
liegen vom Montag, 12. September 2016, bis Dienstag, 11. Oktober
2016, bei der Bauverwaltung an der
Bahnhofstrasse 115, Uzwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb
der Auflagefrist kann gegen das
Projekt beim Gemeinderat, 9240
Uzwil, Einsprache erhoben werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer
ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat
eine Darstellung des Sachverhalts,
eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) Rekurs an das Sicherheitsund Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Aufgrund der gleichzeitigen Auflage des Strassenprojektes nach Art. 41 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) ist der Rekurs innert 30 Tagen zu erheben.
Rekursberechtigt ist, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein
eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando
Gemeinderat Uzwil
Jetzt für die Enkelkinder: Der öffentliche Verkehr
Grosse Würfe im öffentlichen Verkehr brauchen oft Jahrzehnte, bis sie umgesetzt sind. Es ist deshalb Zeit, sich zu engagieren.
Der öffentliche Verkehr - Fachleute sprechen vom öV - steht immer wieder im
Fokus. Der Disput darüber, welches Verkehrsmittel das bessere sei, wird nie enden. Tatsache ist: Es gibt den Fussgänger,
das Velo, das Auto und den öV nicht nur.
Es braucht sie alle! Gemeinsam haben sie,
dass sie eine Infrastruktur brauchen. Und
zwar eine leistungsfähige und sichere.
Und ebenso klar ist, dass der Idealzustand
nie erreicht sein wird. Man muss um ihn
kämpfen. Hier setzt dieser Text ein.
Konzept 1985, Bau 2030
Zugegeben: Radwege haben auch eine
lange Zeit vom ersten Beschluss bis zur
Umsetzung. Im Vergleich zu Busspuren und Autobahnen ist dieser Prozess
geradezu kurz. Ganz zu schweigen von
9. September 2016
der Eisenbahn. Die Eisenbahn ist wohl
auch der komplexeste Verkehrsträger.
Bahn2000 ist vielen Menschen noch ein
Begriff. Der Taktfahrplan war eine grosse Errungenschaft. Das Konzept von
Bahn2000 stammt aus dem Jahr 1985, ist
30 Jahre alt. Die erste Etappe ist realisiert,
einschliesslich NEAT. Die Ostschweiz hat
davon nicht viel gesehen: Es wurde gerademal die Strecke Goldach-Mörschwil
auf zwei Spuren ausgebaut. Dann gab
es noch Verbesserungen im Raum Landquart. Sonst nichts. Dabei hatte es nicht
so schlecht ausgesehen. Nur: Wer kennt
schon den «Brüttener Tunnel»? Dieser wurde aus Kostengründen aus der
Bahn2000 gekippt und ins aktuelle Nachfolgeprojekt Fabi/Step verschoben. Realisierungszeitraum Jahr 2030. Immerhin
haben im Februar 2016 Probebohrungen stattgefunden. Der Brüttener Tunnel
(Kosten bis 2,1 Mia Franken) und andere
bauliche Massnahmen sollen die Kapazität im Vergleich zu 2007 verdoppeln.
Erinnern an Fabi/Step
Dass die Schweizer Stimmbürger am
9. Februar 2014 Ja zur Finanzierung und
zum Ausbau der Bahninfrastruktur gesagt haben und was genau der Inhalt
war, dürfte kaum noch in Erinnerung sein.
Hier liegt eine grosse Schwierigkeit. Die
Zusammenhänge im öV sind äusserst
komplex. Der Planungshorizont ist enorm
lang und abhängig von der politischen
Tagesform. Was heisst das für die Ostschweiz, die Region Wil und für Uzwil?
Es genügt nicht, dass man am 9. Februar 2014 Ja zu Fabi/Step gesagt hat. Wir
brauchen die Umsetzung dieser Infrastruktur-Massnahmen. Weil letztlich viele dieser Schwierigkeiten, sei es mit dem
Bahnhof Algetshausen-Henau oder jetzt
mit dem Knoten Wil, zur Hauptsache auf
unzureichende Infrastrukturen im dichtbesiedelten Raum Zürich-Winterthur
zurückzuführen sind. Das hat sich noch
verschärft, weil der Bund dem Güterverkehr - nicht zu Unrecht - eine höhere
Priorität eingeräumt hat. Auch der Eurocity-Zug nach München frisst viele lokale
Kapazitäten.
■ Handänderungen im August
je ½ -; Objekt: Grundstück Nr. 286, Einfamilienhaus Nr. 257 und Garage Nr. 2222,
756 m² Boden in Uzwil, Wilenstrasse 6
Stockwerkeigentum Nr. S7374, 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 23 (50/1000 Miteigentum an Nr. 3000) und Benützungsrechte
am Auto-Einstellplatz Nr. 5 und am AutoAbstellplatz Nr. 3 im Freien in Niederuzwil,
Henauerstrasse 62
V = Veräusserer / E = Erwerber
02.08.2016 - V: Esser-Ebersold Elisabeth,
St. Gallen; E: Hämmerle Selma, Bühler; Objekte: Grundstück Nr. 3367, Einfamilienhaus Nr. 3644, 210 m² Boden
in Uzwil, Alpsteinstrasse 6a, und Miteigentumsanteil Nr. M20525, Garage Nr. 5
(¹⁄₂₀ Miteigentum an Nr. 17) in Uzwil, Alpsteinstrasse
11.08.2016 - V: Hadorn Roger, Uzwil;
E: Hadorn-Bühler Lydia, Uzwil; Objekt:
½ Miteigentumsanteil an Grundstück
Nr. 3139, Einfamilienhaus Nr. 3364, 771 m²
Boden in Uzwil, Eschenring 11
12.08.2016 - V: St. Gallisch-Appenzellische
Kraftwerke AG, St. Gallen; E: RR Real Estate
& Recovery AG, Wil; Objekt: Grundstück
Nr. 2726, Wohn- und Betriebsgebäude
Nr. 2817, 2'387 m² Boden in Uzwil, Schützenwiesweg 2
19.08.2016 - V: Baumgartner Beat und
Baumgartner-Röhrig Liselotte, Frauenfeld -Miteigentümer zu je ½ -; E: Harzenmoser Daniel und Harzenmoser-De Gregorio Marion, Uzwil -Miteigentümer zu
24.08.2016 - V: Brändle Johann, Erbengemeinschaft; E: Brändle-Gämperle Maria
Louise, Niederuzwil; Objekt: Grundstück
Nr. 701, Zweifamilienhaus Nr. 774, 563 m²
Boden in Niederuzwil, Bienenstrasse 76
24.08.2016 - V: Püntener Augustin, Henau; E: Karcher Thomas, Dussnang; Objekt: Grundstück Nr. 1755, Einfamilienhaus
Nr. 1792, 435 m² Boden in Henau, E.F. Wernerstrasse 5a
26.08.2016 - V: Hasler Waldimar, Erbengemeinschaft; E: Lussi Manfred und
Lussi-Schaub Susanne, Niederuzwil -Miteigentümer zu je ½-; Objekte: Stockwerkeigentum Nr. S8103, 4 ½-Zimmerwohnung Nr. 3 (147/1000 Miteigentum an
Nr. 993) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse
30a, sowie Miteigentumsanteil Nr. M1819,
Auto-Einstellplatz Nr. 14 (¹⁄₂₈ Miteigentum
an Nr. S7128) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse 36
26.08.2016 - V: Frick Jakob, Oberbüren;
E: Prenrecaj Albert, Niederuzwil; Objekt:
Engagement nötig
Man kann sich heute über volle und alte
Züge, verpasste Anschlüsse und vieles mehr ärgern. Ein robustes Konzept
braucht Reserven, auch für weitere Entwicklungen. Die besondere Herausforderung ist, dass man aufgrund der grossen
Zeiträume keine «Betroffenheitspolitik»
machen kann. Wenn sich Menschen heute der Petition «Ausbau statt Abbau»
anschliessen, dann nicht für sich, sondern für ihre Kinder und Enkelkinder. Für
einmal müssen die Menschen der Region auf die Trommel hauen. Nicht kurz
und heftig, Ausdauer ist gefragt. Details
zur Petition rund um den öV gibt es auf
www.ausbbaustattabbau.ch oder auf der
Kanzlei. | Lucas Keel
29.08.2016 - V: Fässler Roland, Henau;
E: Fässler-Blöchlinger Marianne, Henau; Objekt: ½ Miteigentumsanteil an
Grundstück Nr. 3688, Einfamilienhaus
Nr. 4087, 592 m² Boden in Henau,
Lochweidstrasse 19
30.08.2016 - V: Hasler Waldimar, Erbengemeinschaft; E: Hutter Patrik, Niederbüren; Objekt: Miteigentumsanteil
Nr. M1151, Auto-Einstellplatz Nr. 1
(¹⁄₂₈ Miteigentum an Nr. S7128) in Niederuzwil, Herrenhofstrasse 36
31.08.2016 - V: Neidhardt-Cotalini Pina,
Niederuzwil; E: Lindauer Othmar, Arnegg;
Objekte: Stockwerkeigentum Nr. S7964,
4 ½-Zimmerwohnung Nr. 3 (68/1000 Miteigentum an Nr. 930) und Stockwerkeigentum Nr. S7950, Garage Nr. 3 (5/1000
Miteigentum an Nr. 930) in Niederuzwil,
Friedeckstrasse 1
9. September 2016
■ Talk übers Wetter
■ Energieberatung im September
■ Grünabfuhr
Thomas Bucheli, der Leiter von SRFMeteo und Urs Heinz Aerni, Autor und
Journalist, reden über das zweitwichtigste Thema des Lebens - das Wetter. Was
macht der Föhn mit uns? Wie wandelt
sich das Klima wirklich? Warum beschäftigt uns Wind und Sonne? Wie schaut es
hinter den Kulissen von SRF Meteo aus?
Die Besucher werden den sympathischen
Wettermann hautnah erleben und erhalten durch seine lebendigen und philosophischen Schilderungen einen angeregten Einblick in die Welt der Meteorologie.
Wann und wo? Dienstag, 20. September
um 19 Uhr in der Gemeindebibliothek.
Der Eintritt ist frei und es gibt im Anschluss einen Apéro. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldungen unter
071 950 00 85 oder [email protected]
Die nächste Energieberatung findet am
Mittwoch, 14. September, im Gemeindehaus Bahnhofstrasse 115 statt. Für Beratungen von 13.30 bis 17.30 Uhr vereinbaren Sie bitte Termine. Und das am
besten online auf www.energieagentursg.ch > Beratung > Erstberatung > Uzwil
oder telefonisch unter 058 228 71 71. Die
nächsten Beratungen finden am 12. Oktober statt. Informationen finden Sie unter www.uzwil.ch/energieberatung.
Montag in Niederuzwil, Uzwil und Stolzenberg, Dienstag in Algetshausen, Henau,
Niederstetten und Oberstetten.
■ Kehrichtsammlungen
Freitag in Algetshausen, Henau, Niederstetten und Oberstetten. Mittwoch in Niederuzwil. Donnerstag in Uzwil und Stolzenberg. Bitte stellen Sie Ihren Kehricht am
Abfuhrtag bis 07.00 Uhr bereit.
■ Papiersammlung
Samstag, 10. September, Papier- und Kartonsammlung in der ganzen Gemeinde.
Bitte stellen Sie Papier und Karton bis 07.00
Uhr bereit.
■ +++ Nachbarschaft +++
«Vo Puur zu Puur» zu Gast in der Region.
Am Bettag, 18. September 2016 zwischen
10.00 – 17.00 Uhr, öffnen Betriebe in Flawil, Wolfertswil, Niederglatt, Züberwangen und Schwarzenbach ihre Stalltüren
und ermöglichen der Bevölkerung einen
Blick hinter die Kulissen. Mehr dazu erfahren sie auf www.vopuurzupuur-sg.ch
■ +++ Gezwitscher +++
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Projekt L-225211.1:
0,4 kV-Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Pumpwerk
Rifenau - Teilersatz der Freileitung inkl. Verteilkabine Erlenhof der St. GallischApp. Kraftwerke AG, NEP, Postfach 2041, 9001 St. Gallen
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 13. September 2016 bis zum 12. Oktober
2016 in der Bauverwaltung Uzwil, Bahnhofstrasse 115, während den ordentlichen
Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des
Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder
des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache
erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände
sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls
beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Bei der Bauverwaltung liegt bis zum
19. September ein Baugesuch für den Abbruch einer Scheune mit Nebengebäude
sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am Büeleggweg 6/6a in Niederuzwil (Grundstück
Nr. 4277) öffentlich auf. Gesuchsteller
sind Thomas Vetter, Wil und Astrid Peter, Bettwiesen. Während der Auflagefrist
sind Einsprachen möglich. +++ Die neue
Verbindung zwischen der Sonnenhügelstrasse beim Gemeindesaal und der
Schöntalstrasse ist fertig und steht Fussgängern und Velofahrenden zur Verfügung. +++ Der Sonnentalersteg ist saniert und wieder ohne Einschränkungen
benutzbar.
Das «Uzwiler Blatt» enthält die amtlichen Publikationen der Gemeinde Uzwil. Es erscheint mit
wenigen Ausnahmen wöchentlich. Texte soweit
nicht anders vermerkt von Thomas Stricker.
«Uzwiler Blatt» nicht erhalten? Wenden Sie sich
an die kostenlose Kundendienst-Hotline der
Post, Telefon 0848 888 888.
Copyright: 2016, Gemeinde Uzwil.
Gemeinde Uzwil 071 955 44 31,
www.uzwil.ch, [email protected]
9. September 2016
Agenda
■ Kino
Das Programm des Uzwiler Kinos finden
Sie unter www.kinocity.ch
■ Freitag, 9.September 2016
08.30 bis 11.30 Uhr
Genussmarkt Uzwil – Genuss aus der
Region, Zentrum Uzwil, Culinarium
19.00 bis 22.00 Uhr
Ausstellung «Instrumentenbilder»
von Bruno Reuter, Galerie Fafou
Freudenbergstr. 1 Oberuzwil
■ Samstag, 10.September 2016
07.45 bis 12.02 Uhr
NaThurKinder - Schnecken,
ab Bahnhof Uzwil,
Natur- und Vogelschutzverein Uzwil
09.00 bis 16.00 Uhr
ecocars testen,
Raiffeisenplatz Niederuzwil, Gemeinde
Uzwil, e’mobile und Garagisten
10.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20
Niederuzwil, Galerie zur alten Bank
■ Mittwoch, 14.September 2016
13.00 bis 16.00 Uhr
Brockenstube und Rustico offen,
Scheune bei Sonnmatt
13.00 bis 16.00 Uhr
Brockenstube und Rustico offen,
Scheune bei Sonnmatt
18.00 bis 21.30 Uhr
Frauenanlass,
CUBO Eventlocation Möbel Svoboda,
Raiffeisenbank Regio Uzwil
ab 15.00 Uhr
Niederglättler Chilbi,
Dorf Niederglatt,
Ortsvereine Niederglatt;
auch Sonntag, 11. September ab 10 Uhr.
■ Sonntag, 11.September 2016
14.00 bis 17.00 Uhr
Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20
Niederuzwil, Galerie zur alten Bank
14.00 bis 18.00 Uhr
Ausstellung «Instrumentenbilder»
von Bruno Reuter, Galerie Fafou
Freudenbergstr. 1 Oberuzwil
■ Donnerstag, 15.September 2016
14.00 Uhr
Seniorennachmittag – Work Live
Balance,
Bahnhofstr. 82 Uzwil,
Clientis Beratungszentrum Uzwil
14.15 bis 15.45 Uhr
Internationale Kreistänze,
Bahnhofstr. 83a Uzwil,
Pro Senectute Wil & Toggenburg
18.00 bis 20.00 Uhr
Ausstellung von Rosmarie Abderhalden und Marianne Chiu, Henauerstr. 20
Niederuzwil, Galerie zur alten Bank
■ Freitag, 16.September 2016
08.30 bis 11.30 Uhr
Genussmarkt Uzwil – Genuss aus der
Region, Zentrum Uzwil, Culinarium
19.00 bis 21.30 Uhr
Schminken für Teenies,
kath. Pfarreizentrum Niederuzwil,
Frauengemeinschaft Niederuzwil-Uzwil
ab 20.00 Uhr
MuuZ Festival Lina Button und Anna
Känzig, Bahnhofstr. 111 Uzwil,
Muuz; auch am Samstag, 17. September
■ Unter www.uzwil.ch/agenda finden Sie
weitere Informationen zu den Anlässen.
Dort können Sie auch eigene Veranstaltungen eintragen.
9. September 2016
Adrian Stauffer wurde am 11. März 2007
von Uzwils Stimmberechtigten als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission gewählt und übte dieses Mandat
seither aus. Auch die nächsten vier Jahre
wollte er einen Teil seiner Lebenszeit so
der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Es sollte nicht sein.
Als verlängerter Arm der Bürgerschaft
hat Adrian in der GPK die Tätigkeit von
Rat und Verwaltung überprüft. Sein
Gremium schätzte ihn als Freund und
Kollegen, schätzte seine Art, sein vielseitiges Wissen, sein seriöses und korrektes Arbeiten, seine Ausgeglichenheit.
Als Gemeinde kannten, schätzten und
respektierten wir ihn als konstruktiv
kritisches, interessiertes und faires Mitglied unseres Aufsichtsgremiums und
als engagierten, feinen Menschen.
Lieber Adrian: Herzlichen Dank. Ruhe in
Frieden.