Beim Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin – Referat 40 zentrale Analytik – ist ab sofort die Stelle einer/eines Chemielaborantin/ Chemielaboranten unbefristet mit 19,6 Wochenstunden zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgelt-gruppe 6 TV-L. Aufgabengebiete: • Probenvorbereitung von pflanzlichen Lebensmitteln für die Bestimmung von Pflanzenschutzmitteln und Mykotoxinen • allgemeine unterstützende Labortätigkeiten Voraussetzungen: • Belastbarkeit für leichte bis schwere körperliche Arbeiten (im Rahmen der Homogenisierung von Mykotoxinproben entstehen Probenmengen bis zu 30 kg) • Erfahrung im Laborbereich, wünschenswert wäre eine abgeschlossene Ausbildung als Chemielaborant/-in oder eine vergleichbare Qualifikation • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten - Planung der Arbeitszeit nach Probenaufkommen innerhalb der Kernarbeitszeit Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Selbstständigkeit. Als interdisziplinäres Labor setzen wir die Bereitschaft zur Arbeit in anderen chemischen und mikrobiologischen Laborbereichen unserer Einrichtung voraus. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt. Allgemeine Hinweise: Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wambold unter der Rufnummer 0421/3616179 zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist der 4. Oktober 2016. Kontakt Sollte diese Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung an das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin - Personalsachbearbeitung Stichwort: Chemielaborant/in; Referat 40 Lloydstraße 4 28217 Bremen Bewerbungshinweise Bitte reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
© Copyright 2024 ExpyDoc