Chemielaboranten

Beim Landesuntersuchungsamt für
Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin – Referat 40 zentrale Analytik
– ist ab sofort die Stelle einer/eines
Chemielaborantin/
Chemielaboranten
unbefristet mit 19,6 Wochenstunden zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach persönlichen Voraussetzungen bis zur
Entgelt-gruppe 6 TV-L.
Aufgabengebiete:
• Probenvorbereitung von pflanzlichen Lebensmitteln für die Bestimmung
von Pflanzenschutzmitteln und Mykotoxinen
• allgemeine unterstützende Labortätigkeiten
Voraussetzungen:
• Belastbarkeit für leichte bis schwere körperliche Arbeiten (im Rahmen der
Homogenisierung von Mykotoxinproben entstehen Probenmengen bis zu
30 kg)
• Erfahrung im Laborbereich, wünschenswert wäre eine abgeschlossene
Ausbildung als Chemielaborant/-in oder eine vergleichbare Qualifikation
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten - Planung der Arbeitszeit nach
Probenaufkommen innerhalb der Kernarbeitszeit
Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Selbstständigkeit. Als interdisziplinäres Labor setzen
wir die Bereitschaft zur Arbeit in anderen chemischen und mikrobiologischen
Laborbereichen unserer Einrichtung voraus. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern
wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund
werden begrüßt.
Allgemeine Hinweise:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wambold unter der Rufnummer 0421/3616179 zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 4. Oktober 2016.
Kontakt
Sollte diese Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, übersenden
Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung an das
Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin
- Personalsachbearbeitung Stichwort: Chemielaborant/in; Referat 40
Lloydstraße 4
28217 Bremen
Bewerbungshinweise
Bitte reichen Sie nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können. Sofern
Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen
bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.