4. Medieninformation Ihr Ansprechpartner Thomas Knaup (tk) 16. September 2016, 17:30 Uhr Landkreis Bautzen Polizeirevier Bautzen _________________ Durchwahl Mobil +49 173 961 86 41 Telefon +49 3581 468-2030 Telefax +49 3581 468-2006 Polizeidirektion Görlitz richtet Kontrollbereich ein presse.pd-gr@ polizei.sachsen.de Bautzen 16.09.2016, 17:00 Uhr - 26.09.2016, 10:00 Uhr Görlitz, 16. September 2016 Die Polizeidirektion Görlitz ordnet mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ab sofort (Freitag, den 16. September 2016, 17:00 Uhr) um den Kornmarkt in Bautzen einen Kontrollbereich gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Sächsischen Polizeigesetzes an. Dieser gilt für die Dauer von zehn Tagen bis Montag, dem 26. September 2016, um 10:00 Uhr. Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um Straftaten der Volksverhetzung Strafgesetzbuch, gemäß Paragraf 130 des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28 Sächsisches Versammlungsgesetz. Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet, kann von Polizisten jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden. Seite 1 von 2 Hausanschrift: Polizeidirektion Görlitz Conrad-Schiedt-Straße 2 (Zufahrt über Teichstraße) 02826 Görlitz www.polizei.sachsen.de Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt: (siehe angefügte Karte) im Norden durch die verlängerte Steinstraße, die Reichenstraße und die Heringstraße abgekürzt in Luftlinie über die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Osten durch die Kurt-Pchalek-Straße, die Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege); im Westen durch die Hauptspree inklusive der Friedensbrücke. (tk) Seite 2 von 2
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