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4. Medieninformation
Ihr Ansprechpartner
Thomas Knaup (tk)
16. September 2016, 17:30 Uhr
Landkreis Bautzen
Polizeirevier Bautzen
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Telefon +49 3581 468-2030
Telefax +49 3581 468-2006
Polizeidirektion Görlitz richtet Kontrollbereich ein
presse.pd-gr@
polizei.sachsen.de
Bautzen
16.09.2016, 17:00 Uhr - 26.09.2016, 10:00 Uhr
Görlitz,
16. September 2016
Die Polizeidirektion Görlitz ordnet mit Zustimmung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern ab sofort (Freitag, den
16. September 2016, 17:00 Uhr) um den Kornmarkt in Bautzen
einen Kontrollbereich gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6
des Sächsischen Polizeigesetzes an.
Dieser gilt für die Dauer von zehn Tagen bis Montag, dem 26.
September 2016, um 10:00 Uhr.
Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren
Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung
beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um

Straftaten der Volksverhetzung
Strafgesetzbuch,
gemäß
Paragraf
130

des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch,

des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf
308 Strafgesetzbuch sowie

Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28
Sächsisches Versammlungsgesetz.
Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet,
kann von Polizisten jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur
Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur
Dienststelle gebracht werden.
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Hausanschrift:
Polizeidirektion Görlitz
Conrad-Schiedt-Straße 2
(Zufahrt über Teichstraße)
02826 Görlitz
www.polizei.sachsen.de
Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt:
(siehe angefügte Karte)

im Norden durch die verlängerte Steinstraße, die
Reichenstraße und die Heringstraße abgekürzt in Luftlinie über
die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich
der Straßen und Gehwege);

im
Osten
durch
die
Kurt-Pchalek-Straße,
die
Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich
der Straßen und Gehwege);

im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur
Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);

im Westen durch die Hauptspree inklusive der Friedensbrücke.
(tk)
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