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Markt Wendelstein; Bildungs- und Kulturreferat l Schwabacher Str. 2 l 90530 Wendelstein
Informationen
über die pauschale Geschwisterkindförderung 2016/2017
Die Gemeinde Wendelstein fördert im Betreuungsjahr 2016/2017 Wendelsteiner Geschwisterkinder.
Hierzu ist es notwendig bis Ende August 2016, jedoch spätestens bis zum 12.09.2016 bei der jeweiligen
Kindertageseinrichtung ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen und dieses durch die
Einrichtung bestätigen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach dem 19.09.2016 bei der
Gemeinde Wendelstein eingehen für den Monat September nicht mehr berücksichtigt werden können.
Die Einrichtung leitet den Antrag an die Gemeinde Wendelstein weiter. Zahlungen erfolgen
ausschließlich an den Träger. Die Beitragslast sinkt vom Ersten des Monats nach Antragsabgabe bei der
Gemeinde.
I. Geschwisterkindförderung
Der pauschale Förderbetrag beträgt für ein
Kindergarten- oder Hortkind
Krippenkind
80,00 Euro
150,00 Euro
Die pauschalierte Förderung eines Geschwisterkind erfolgt nur dann, wenn auch ein weiteres Kind in
einer Wendelsteiner Kindertagesstätte betreut wird. Kinder in Kindergärten und Horten werden vor
Krippenkindern gefördert.
Ist ein Kind ein Vorschulkind, so erfolgt keine Förderung für das Geschwisterkind. Erst ab dem dritten
Geschwisterkind erfolgt wieder eine Basisförderung.
Beispiel 1:
Familie Wendelmann hat zwei Kinder. Ein Kind besucht die Krippe. Das andere Kind besucht einen Kindergarten
mit. Für das Krippenkind zahlt die Familie voll, für das zweite Kind erhält die Familie eine pauschale Förderung in
Höhe von 80,00 Euro.
Beispiel 2:
Familie Wendelmann hat drei Kinder. Kind A besucht die Krippe, Kind B besucht einen Kindergarten und ist
Vorschulkind. Kind C besucht auch den Kindergarten. Für das Krippenkind (Kind A) zahlt die Familie voll, für das
Vorschulkind Kind B erhält die Familie eine Förderung in Höhe von 100 Euro durch den Freistaat Bayern. Kind C wird
von der Gemeinde pauschal mit 80,00 Euro gefördert.
Beispiel 3:
Familie Wendelmann hat drei Kinder. Kind A und B besuchen die Krippe, Kind C besucht einen Kindergarten. Für das
Krippenkind (Kind A) zahlt die Familie voll, für das Kind B erhält die Familie eine Förderung in Höhe von 150,00
Euro, für Kind C erhält die Familie eine Förderung in Höhe von 80,00 Euro
Diese Förderung wird an die Einrichtung ausgezahlt, diese gibt die Förderung in Form einer Beitragssenkung an die
Eltern weiter. Ein Kostenübernahmeanspruch durch das Jugendamt in Roth besteht nicht, dieser würde die
Förderung durch die Gemeinde ausschließen.
II. Vorschulkindförderung
Die zusätzliche Vorschulkindförderung des Markt Wendelstein wurde mit Beschluss vom 28.10.2015
eingestellt.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Herr Morgenstern, Gemeinde
Wendelstein, Tel. 09129 / 401-123 oder per Email: [email protected] zur
Verfügung.
Markt Wendelstein Stand: 15.07.2015