Information Behinderung / Sperrung Spillstattstrasse 03.

Bauverwaltung
Telefon 033 854 14 44
Telefax 033 854 14 45
E-Mail: [email protected]
Postfach 104
EINWOHNERGEMEINDE
3818 GRINDELWALD
G
Grindelwald, 13. September 2016
Einwohnergemeinde
Grindelwald
Information Behinderungen / Sperrung Spillstattstrasse,
03. – 14. Oktober 2016
Infolge Vorbereitungen für die Belagsarbeiten muss auf der Spillstattstrasse in der KW 40, ab Montag
03. bis Freitag 07. Oktober mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.
Am Montag 10. Oktober, 7.00 – 20.00 Uhr finden Belagsarbeiten auf der Kreuzung Tuftbach
statt. Die Spillstattstrasse wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Abzweigungen
Eschengasse und Geissstutzstrasse werden ebenfalls gesperrt. Zufahrt bis Baustelle gestattet.
Am Dienstag 11. Oktober, 7.00 – 20.00 Uhr finden Belagsarbeiten auf der Spillstattstrasse statt.
Der Einbau erfolgt mit zwei Maschinen gleichzeitig. In der Folge wird die Spillstattstrasse vor der Abzweigung Weidweg bis Tuftbach für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrzeiten können Witterungsbedingt geändert oder verschoben werden.
Der ÖV ist von den Behinderungen ebenfalls betroffen:
Ab Montag, 3. Oktober, bis Freitag, 14. Oktober kann es beim Linienverkehr Grindelwald Bus via
Spillstattstrasse/Tuftbach zu Verspätungen kommen (allgemeine Verkehrsbehinderungen). Die Anschlüsse an die BOB können nicht gewährleistet werden.
Zusätzliche Änderung Fahrpläne Linien 2,6 und 7 am Montag und Dienstag, 10./11.Oktober:
Die Kurse der Linie 2 Bahnhof-Stutz-Tuftbach-Geissstutz verkehren nicht an diesen beiden Tagen.
Die Linie 2 verkehrt als Ersatz ab Bahnhof via Klusi bis Gaggi Säge (bitte andere Abfahrtszeiten
bei den Haltestellen beachten).
Die Linien 6 Bussalp und 7 Waldspitz verkehren an diesen beiden Tagen ebenfalls via Klusi.
Die Haltestellen Gemeindehaus, Salzmannsegg, Tuftbach, Stein, Stutz werden nicht bedient an
diesen beiden Tagen.
Wir verweisen zudem auf den Spezialfahrpläne von Grindelwald Bus unter www.grindelwaldbus.ch
Die Verkehrsbeschränkung wird gestützt auf Art. 65, Abs. 2 des Strassengesetzes vom 01.01.2009
erlassen.
Die Anordnungen der örtlichen Bauorgane und der Abteilung Sicherheit sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen wird jede Haftung abgelehnt.
Wir bauen für Sie und bitten Strassenbenützer und Anstösser um Verständnis.
Implenia AG, Prantl Bauplaner AG, Bauverwaltung Grindelwald Tel. 033 854 14 44
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EINWOHNERGEMEINDE
3818 GRINDELWALD
G
Publikation:
Anzeiger:
15.09.2016
29.09.2016
Echo von Grindelwald:
16.09.2016
30.09.2016
Bitte um Weiterleitung an:
Rettungsdienste / Feuerwehr / Polizei, Abteilunge Sicherheit, ENTRAG, Autoverkehr Grindelwald, GT usw.
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