Drucksache 16/12864

Drucksache
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
16/12864
14.09.2016
Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD
der Fraktion der CDU
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Wahl von Mitgliedern des Rundfunkrates des "Westdeutschen Rundfunks Köln"
In den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
SPD
SPD
Karsten Rudolph
Alexander Vogt
Petra Kammerevert
Gabriele Hammelrath
Elvan Korkmaz
Inge Blask
Annette Watermann-Krass
Daniel Rinkert
Jochen Ott
Volker Wilde
CDU
CDU
Thorsten Schick
Serap Güler
Wilhelm Brüggemeier
Silke Gorißen
Klaus Kaiser
Elke Müller
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg
Thomas Jarzombek
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Oliver Keymis
Karin Knöbelspies
Dr. Ruth Seidl
Amina Johannsen
Datum des Originals: 14.09.2016/Ausgegeben: 14.09.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/12864
FDP
FDP
Ralf Witzel
Dr. Gerhard Papke
PIRATEN
PIRATEN
Prof. Dr. Christoph Bieber
Peter Finkelgruen
Grundlage
Die Amtsperiode des aktuellen Rundfunkrates endet am 1. Dezember 2016.
Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)
werden 13 Mitglieder, davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer, vom Landtag
entsandt. Hiervon wird je ein Mitglied durch jede Fraktion benannt. Im Übrigen oder wenn die
Zahl der Fraktionen die Zahl der zu entsendenden Mitglieder übersteigt, werden die Mitglieder
aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d'Hondtsches
Höchstzahlverfahren) bestimmt. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Bestimmung
des letzten Mitglieds das von der Präsidentin des Landtags zu ziehende Los.
Bis zu neun dieser Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder
einem Landtag angehören.
Gemäß § 15 Abs. 6 des WDR-Gesetzes ist für jedes Mitglied zugleich ein stellvertretenes
Mitglied zu bestimmen. Das stellvertretende Mitglied nimmt bei Verhinderung des ordentlichen
Mitglieds vollberechtigt an den Sitzungen des Rundfunkrates und seiner Ausschüsse teil.
Scheidet ein Mitglied während einer laufenden Amtsperiode aus, scheidet auch sein
stellvertretendes Mitglied aus (§ 15 Abs. 11 Satz 1 des WDR.-Gesetzes).
Norbert Römer
Marc Herter
Armin Laschet
Lutz Lienenkämper
Mehrdad Mostofizadeh
Sigrid Beer
uns Fraktion
und Fraktion
und Fraktion
Christian Lindner
Christof Rasche
Michele Marsching
Marc Olejak
und Fraktion
und Fraktion
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