Drucksache LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode 16/12864 14.09.2016 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Wahl von Mitgliedern des Rundfunkrates des "Westdeutschen Rundfunks Köln" In den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks Köln werden gewählt: Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder SPD SPD Karsten Rudolph Alexander Vogt Petra Kammerevert Gabriele Hammelrath Elvan Korkmaz Inge Blask Annette Watermann-Krass Daniel Rinkert Jochen Ott Volker Wilde CDU CDU Thorsten Schick Serap Güler Wilhelm Brüggemeier Silke Gorißen Klaus Kaiser Elke Müller Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg Thomas Jarzombek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oliver Keymis Karin Knöbelspies Dr. Ruth Seidl Amina Johannsen Datum des Originals: 14.09.2016/Ausgegeben: 14.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12864 FDP FDP Ralf Witzel Dr. Gerhard Papke PIRATEN PIRATEN Prof. Dr. Christoph Bieber Peter Finkelgruen Grundlage Die Amtsperiode des aktuellen Rundfunkrates endet am 1. Dezember 2016. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) werden 13 Mitglieder, davon mindestens sechs Frauen und sechs Männer, vom Landtag entsandt. Hiervon wird je ein Mitglied durch jede Fraktion benannt. Im Übrigen oder wenn die Zahl der Fraktionen die Zahl der zu entsendenden Mitglieder übersteigt, werden die Mitglieder aufgrund von Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d'Hondtsches Höchstzahlverfahren) bestimmt. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Bestimmung des letzten Mitglieds das von der Präsidentin des Landtags zu ziehende Los. Bis zu neun dieser Mitglieder dürfen dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einem Landtag angehören. Gemäß § 15 Abs. 6 des WDR-Gesetzes ist für jedes Mitglied zugleich ein stellvertretenes Mitglied zu bestimmen. Das stellvertretende Mitglied nimmt bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vollberechtigt an den Sitzungen des Rundfunkrates und seiner Ausschüsse teil. Scheidet ein Mitglied während einer laufenden Amtsperiode aus, scheidet auch sein stellvertretendes Mitglied aus (§ 15 Abs. 11 Satz 1 des WDR.-Gesetzes). Norbert Römer Marc Herter Armin Laschet Lutz Lienenkämper Mehrdad Mostofizadeh Sigrid Beer uns Fraktion und Fraktion und Fraktion Christian Lindner Christof Rasche Michele Marsching Marc Olejak und Fraktion und Fraktion 2
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