Los 4 - Bayern

214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
53 2 3 1_4
Baumaßnahme
Bau der Wasserkraftanlage Eixendorf II
Leistung
Los 4: Bauleistungen zur Errichtung der Wasserkraftanlage Eixendorf II, Bautechnik und Stahlwasserbau
1
Vergütung
2
2.1
Vertragsfristen
Beginn der Ausführung
Spätestens
Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am
(Datum)
Frühestens
Spätestens
Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am
Spätestens am 12.09.2016
(Datum)
Hinweis:
siehe Baubeschreibung, Ziff. 5.2
2.2
2.3
Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.
spätestens
nach
Einzelfristen für
2.2.1
= spätestens
nach
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
= spätestens
= spätestens
= spätestens
= spätestens
nach
nach
nach
nach
Vollendung der Ausführung nach Datum
03.02.2017
spätestens am
(Datum)
Einzelfristen für
2.3.1 Funktionsfähigkeit Revisionsverschlüsse WKW
2.3.2
Fertigstellung Betonbau für Turbinenmontage
2.3.3
Fertigstellung Aufstellfläche Mobilkran
2.3.4
Fertigstellung Schaltwartenboden Betriebsgeb.
2.3.5
2.4
= spätestens 25.11.2016 (Datum)
= spätestens 25.11.2016 (Datum)
= spätestens 02.12.2016 (Datum)
= spätestens 02.12.2016 (Datum)
Fertigstellung Leitungsverbindung WKW-Betr.geb. = spätestens 02.12.2016 (Datum)
Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
© VHB Bayern – Stand April 2016
=
=
=
von
von
von
bis
bis
bis
(Datum)
(Datum)
(Datum)
1 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
3
Vertragsstrafen
Bei Überschreitung der Vertragsfristen hat gemäß § 11 VOB/B der Auftragnehmer für jeden Werkbzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe zu zahlen:
3.1
Bei Überschreitung der Fristen für die Vollendung der Ausführung
EUR (netto)/Werktag
EUR (netto)/Kalendertag
3.2
3.3
Bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung der Ausführung
nach 2.2.1
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.2
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.3
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.4
EUR (netto)/Werktag
nach 2.2.5
EUR (netto)/Werktag
nach 2.3.1
1.000
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.2
1.000
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.3
500
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.4
EUR (netto)/Kalendertag
nach 2.3.5
EUR (netto)/Kalendertag
Bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.2
EUR (netto)/
nach 2.4.3
EUR (netto)/
nach 2.4.4
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
3.4
Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlagsschreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den
bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5
% der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung).
4
Beschleunigungsvergütungen
Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung wird vereinbart gem. Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB.
4.1
4.2
Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen
nach 2.4.1
EUR (netto)/
nach 2.4.2
EUR (netto)/
nach 2.4.3
EUR (netto)/
nach 2.4.4
EUR (netto)/
nach 2.4.5
EUR (netto)/
nach 2.4.6
EUR (netto)/
Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme
begrenzt.
© VHB Bayern – Stand April 2016
2 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
5
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Jahre
für
=
Jahre
für
=
Jahre
6
Abrechnung mit IT-Anlagen
Führt der Auftragnehmer die Abrechnung mit IT-Anlage durch, so gelten neben Nr. 109 der Ergänzung
Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB folgende Bedingungen:
6.1
Für die Anwendung der „Sammlung REB“ ist deren Stand Juli 2009 maßgebend.
6.2
Der Auftraggeber beabsichtigt,
- alle Berechnungen mit IT-Anlagen zu prüfen, die der Auftragnehmer mit IT-Anlagen aufgestellt hat
und
-
zusätzlich folgende REB-VB anzuwenden:
20.203 - Auswertung von Tachymeteraufnahmen
20.303 - Terrestrische Querprofilaufnahme
25.003 - Gewichtsberechnung von Bewehrungsstahl
27.003 - Massen und Böschungsflächen von Grabenaushub
29.004 - Berechnung von Kanaloberflächen lüftungstechnischer Anlagen
-
6.3
6.4
folgende REB-VB nicht anzuwenden:
Der Auftragnehmer darf bei der Aufstellung der Abrechnung
-
folgende IT-Programme nicht verwenden:
-
folgende Rechenstelle nicht einsetzen:
Die Datenträger für die Prüfberechnung
sind vom Auftragnehmer als Doppel der von ihm für die Leistungsberechnung verwendeten Datenträger zu liefern; IT-spezifische Einzelheiten der Datenträger:
werden vom Auftragnehmer selbst erstellt:
Weitere Bedingungen:
7
Sicherheitsleistung
Abweichend von Nr. 110 der Ergänzung Zusätzliche Vertragsbedingungen - 2150.StB gilt:
© VHB Bayern – Stand April 2016
3 von 4
214.StB
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Rechnungen
Alle Rechnungen (siehe Nr. 13 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 215) und beizufügenden Unterlagen (Mengenberechnungen, Zeichnungen usw.) sind dreifach einzureichen, davon abweichend:
- Abschlagsrechnungen
-fach
- Teilschlussrechnungen
-fach
- Schlussrechnungen
-fach
- Unterlagen
-fach
Für folgende Teilleistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
9
Zahlungsfristen
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
10
Preisgleitklauseln
10.1
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart:
Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225
11
60
Tage.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
11.1
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
11.2
Baustoffe, Bauteile und Bauarten,
die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind, weil noch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik existieren (neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten) dürfen nur mit Zustimmung des
Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden.
Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf
der Auftragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind.
11.3
Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle
abzustimmen.
11.4
Bautagesberichte (zu Nr. 103 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen - 2150.StB) sind zu führen.
11.5
Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen (§ 18 Abs. 2 VOB/B)
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Staatlichen
Bauämter die jeweilige Regierung.
Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Dienststellen der Autobahndirektionen die zuständige Autobahndirektion, bei Baumaßnahmen der Autobahndirektionen die Oberste Baubehörde.
Fortsetzung siehe Beiblatt
© VHB Bayern – Stand April 2016
4 von 4
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines und Veranlassung ..................................................................................... 4 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 Bestehende Verhältnisse ..................................................................................................... 4 Lage ...................................................................................................................................... 4 Bauwerksbestand ................................................................................................................ 5 Baugrund, Geologie, Grundwasser ...................................................................................... 5 Hydrologische Situation und Speicherbewirtschaftung ...................................................... 6 Schutzgebiete, besondere umweltrechtliche Vorschriften ................................................. 7 Aufteilung des Vorhabens in Lose ....................................................................................... 7 Aufteilung in Lose ................................................................................................................ 7 Zeitliche Abfolge der Lose, Schnittstellen............................................................................ 8 Geplante Maßnahmen und Ziele – Los 4 Bautechnik und Stahlwasserbau ........................ 9 Neubau eines Wasserkraftwerks ......................................................................................... 9 Neubau eines Betriebsgebäudes ....................................................................................... 10 Neubau einer Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude..... 11 Aufgliederung der Leistungen im Leistungsverzeichnis .................................................... 12 OZ 1: Allgemein erforderliche Leistungen für alle OZ ....................................................... 12 OZ 2: Leistungen für den Neubau des Wasserkraftwerks ................................................. 13 OZ 3: Leistungen für den Neubau des Betriebsgebäudes ................................................. 13 OZ 4: Leistungen für den Neubau der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude......................................................................................................... 13 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Richtlinien, Vorschriften ..................... 13 3 Nebenangebote ......................................................................................................... 14 4 Angaben des Bieters im Bietergespräch...................................................................... 14 5 Angaben zur Baustelle ................................................................................................ 15 5.1 Besonderheiten der Baustelle ........................................................................................... 15 5.2 Zeitliche Restriktionen der Baustelle ................................................................................. 15 5.3 Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung .......................................................... 16 5.4 Baufeld ............................................................................................................................... 18 5.5 Zufahrt zur Baustelle.......................................................................................................... 19 5.6 Baustelleneinrichtungs‐ und Zwischenlagerflächen des AG .............................................. 19 5.7 Baustrom‐ und Wasseranschluss ....................................................................................... 19 5.8 Wohnlager ......................................................................................................................... 20 5.9 Hochwasser, Gefahrenübergang ....................................................................................... 20 5.10 Ort für Besprechungen ...................................................................................................... 21 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 1 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6 Angaben zur Ausführung ............................................................................................ 21 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 Vom Auftragnehmer zu übergebende Unterlagen ............................................................ 21 Vorlage 2 Wochen vor Baubeginn ..................................................................................... 21 Vorlage 2 Wochen vor Beginn der entsprechenden Arbeiten .......................................... 21 Vorlage nach Fertigstellung der Bauleistungen ................................................................. 21 Vorlage weiterer Unterlagen ............................................................................................. 22 6.2 Beweissicherungsmaßnahmen .......................................................................................... 22 6.3 Besondere Erschwernisse .................................................................................................. 22 6.4 Mobile Ersatzstromversorgung ......................................................................................... 23 6.5 Baugrube, Umschließung ................................................................................................... 23 6.6 Abbrucharbeiten ................................................................................................................ 24 6.6.1 6.6.2 Betonabbrucharbeiten ...................................................................................................... 24 Asbestabbrucharbeiten ..................................................................................................... 24 6.7 Erdarbeiten ........................................................................................................................ 26 6.8 Wasserhaltung ................................................................................................................... 26 6.9 Baustelleneinrichtungs‐ und Zwischenlagerflächen des AN.............................................. 27 6.10 Verkehrssicherung ............................................................................................................. 27 6.11 Abfälle, Verwertung, Entsorgung ...................................................................................... 27 6.12 Bautagesberichte ............................................................................................................... 28 6.13 Arbeitszeit .......................................................................................................................... 28 6.14 Baustellenverordnung ....................................................................................................... 28 6.15 Umwelt .............................................................................................................................. 29 6.15.1 6.15.2 6.15.3 6.15.4 6.15.5 Schutz von Bäumen und Gehölzen .................................................................................... 29 Immissionsschutz ............................................................................................................... 29 Wasser‐ und Naturschutz .................................................................................................. 29 Wassergefährdende Stoffe ................................................................................................ 30 Materialanforderungen nach LAGA ................................................................................... 30 6.16 Prüfung und Überwachung ................................................................................................ 30 6.17 Baubehelfe ......................................................................................................................... 30 6.17.1 6.17.2 Verbauten, Arbeitsebenen ................................................................................................ 30 Gerüste, Sicherungsmaßnahmen ...................................................................................... 30 6.18 Leitungen ........................................................................................................................... 31 6.19 Vermessung, Aufmaße, Bestandspläne ............................................................................. 31 6.19.1 6.19.2 6.19.3 6.20 6.20.1 6.20.2 6.20.3 6.21 Vermessungsleistungen des AN ........................................................................................ 31 Aufmaße, Mengenermittlung ............................................................................................ 32 Bestandspläne nach Fertigstellung .................................................................................... 32 Bauarbeiten ....................................................................................................................... 32 Neubau des Wasserkraftwerks .......................................................................................... 32 Neubau des Betriebsgebäudes .......................................................................................... 36 Neubau der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude ....... 38 Bauablauf ........................................................................................................................... 39 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 2 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6.22 Behebung von Mängeln ..................................................................................................... 40 6.23 Vergütung und Abrechnung .............................................................................................. 40 6.23.1 6.24 7 Einheitspreise .................................................................................................................... 40 Abnahme ........................................................................................................................... 40 Termine ..................................................................................................................... 40 Anlagenverzeichnis Anlage 1
Bestandsunterlagen der Vorsperre Anlage 2
Baugrunderkundung und Geotechnischer Bericht Anlage 3
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Biotop‐ und Nutzungstypen (Stand Mai 2014) (Verfasser: Team 4 – Landschafts‐ und Ortsplanung) Anlage 4
Auszug aus dem Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch Anlage 5
Ausführungsstatik Anlage 6
Planliste Ausführungspläne Los 4 Anlage 7
Planunterlagen Los 1 Maschinenbau Anlage 8
Terminplan Los 1 Maschinenbau Anlage 9
Fotos Baufeld Wasserkraftwerk bei WSp. Hauptsperrensee 428,80 müNN (Oktober 2015) Planverzeichnis Plan.‐Nr. 1412‐0101 1412‐0102 1412‐0106 1412‐0107 1412‐4111 1412‐4112 1412‐4113 1412‐4114 1412‐4121 Darstellung Übersichtslageplan Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude ‐ Lageplan BE‐ und Zufahrtenplan Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude ‐ Außenanlagen Wasserkraftwerk – Bauwerksplan Grundriss Wasserkraftwerk – Bauwerksplan Schnitte Wasserkraftwerk ‐ Umschließung Wasserkraftwerk ‐ Sohl‐ und Böschungssicherungen Betriebsgebäude ‐ Bauwerksplan Maßstab 1 : 25.000 1 : 100 1 : 1.000 1 : 100 1 : 50 1 : 50 1 : 100, 1 : 50 1 : 100 1 : 50 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 3 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 1
Allgemeines und Veranlassung Die Bayerische Landeskraftwerke GmbH plant an der bestehenden Vorsperre des Eixendorfer Sees an der Schwarzach bei Rötz im Landkreis Schwandorf die Errichtung eines Wasserkraftwerkes mit den fol‐
genden Eckdaten: 
Turbinentyp: Kaplanrohrturbine (bewegliches Kraftwerk) 
Bruttofallhöhe: max. 5,00 m 
Ausbauabfluss: max. 4,5 m³/s 
Nennleistung (elektrisch): ca. 175 kW 
Mittlere Jahresarbeit: ca. 800.000 kWh Auftraggeber, im Folgenden AG genannt: Bayerische Landeskraftwerke GmbH Zeltnerstraße 3 90443 Nürnberg Technischer Ansprechpartner: Hr. Zehender Tel: +49(0)911/235639‐15 Fax: +49(0)911/235639‐29 Kaufmännischer Ansprechpartner: Hr. Scheitinger Tel: +49(0)911/235639‐20 Fax: +49(0)911/235639‐29 Betreiber der Vor‐ und Hauptsperre: Wasserwirtschaftsamt Weiden Gabelsbergerstr. 2 92637 Weiden Ansprechperson: Hr. Hafenbradl Tel: +49(0)961 304‐259 1.1
Bestehende Verhältnisse 1.1.1
Lage Die Talsperre Eixendorf liegt an der Schwarzach östlich von Neunburg vorm Wald im Landkreis Schwan‐
dorf. Der Standort des geplanten Wasserkraftwerks (WKS) liegt am östlichen Ende des Stausees an der bestehenden Vorsperre im Ortsteil Hillstett der Stadt Rötz. Der Standort weist, neben einem Golfplatz, keine unmittelbare angrenzende Bebauung auf. Der Zugang erfolgt durch eine Abzweigung von der Kreisstraße SAD 49/CHA 33 im Ortsteil Hillstett. Die Vorsperre, Hauptsperre und die Seefläche sind im Eigentum des Freistaates Bayern und liegen im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamts Weiden (WWA Weiden). Die Lage der Vorsperre ist im Plan Nr. 1412‐0101 dargestellt. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 4 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 1.1.2
Bauwerksbestand Vorsperre Die Vorsperre des Wasserspeichers Eixendorf befindet sich am östlichen Ende des Stausees und dient primär zur Verhinderung des Trockenfallens der Stauwurzel mit den damit verbundenen Sicht‐ und Ge‐
ruchsbelästigungen. Zusätzlich dient die Vorsperre der besseren Sedimentation von eingetragenen Schwebstoffen und damit als Verlandungsschutz des Hauptstausees. Die Kronenhöhe liegt bei 436,00 müNN, die Überfallkrone auf 435,00 müNN. Unter Berücksichtigung der Überfallhöhe stellt sich bei MW ein Oberwasserspiegel von 435,09 müNN ein. Die gesamte Kronenbreite beträgt ca. 130 m, davon 60 m Überfallbereich in Form eines festen Wehres. Auf der orographisch linken Seite befinden sich zwei Grundablässe, die derzeit nur mechanisch mit Hilfe eines Mobilkrans geöffnet und daher nicht reguliert werden können. Die Vorsperre ist als Betonschwergewichtsmauer ausgeführt. Eine Druckfestigkeitsprüfung an einem entnommenen Bohrkern ergab einen Bruchwert von ca. 30 MN/m² (siehe Anlage 2). Der mittlere Teil der Mauer wird über die als Überfallkrone ausgebildete Oberkante planmäßig überströmt. Die maximale Höhe der Staumauer beträgt etwa 7,0 m. Die Gründung erfolgte über die gesamte Breite im Fels. Die Untergrundabdichtung wurde als Injektionsschirm ausgeführt, wobei die Injektionsarbeiten durch Man‐
schettenrohre aus Asbestzement vom oberwasserseitigen Fundamentvorsprung der Vorsperrenmauer aus durchgeführt wurden. Am nördlichen Ufer ragt der Fels im Bereich des Maueranschlusses steil aus dem Flussbett auf. Am Sü‐
dufer bindet die Mauer in einen bis ca. 10 m breiten, ebenen Uferbereich ein, von dem aus der Zugang zu den Grundablässen erfolgen kann. Zu diesem Uferbereich führt ein Zufahrtsweg vom ehemaligen Bahndamm herab (siehe nächster Abschnitt). Details zum Bauwerksbestand sind der Anlage 1 zu entnehmen. Ehemaliger Bahndamm Entlang des Südufers des Vor‐ und Hauptsperrensees verläuft der ehemalige Bahndamm der Linie Bo‐
denwöhr – Rötz, dessen Krone derzeit auf einer Breite von ca. 3,0 m mit einer wassergebundenen Deck‐
schicht ausgebildet ist und als öffentlicher Wanderweg dient. Die OK des Wanderweges befindet sich etwa auf 445,00 müNN. Es ist davon auszugehen, dass sich unter der Deckschicht noch der Schotter‐
oberbau der ehemaligen Bahntrasse befindet. 1.1.3
Baugrund, Geologie, Grundwasser Einen detaillierten Überblick zum Baugrund und zur regionalen Geologie sowie zur erwarteten Grund‐
wassersituation im Baugrund gibt der Geotechnische Untersuchungsbericht der Dr. Ebel & Co. Ingeni‐
eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft GmbH in Anlage 2. Zusätzlich wird auf die Be‐
standsunterlagen der Vorsperre in Anlage 1 verwiesen. Zusammenfassend stellt sich der Baugrund unterhalb der Oberbodenschicht wie folgt dar: 
Oberflächlich bindige und nichtbindige Auffüllungen; Schichtmächtigkeit bis ca. 3,5 m (i.M. 1,0 bis 2,0 m) 
Verwitterungs‐/Entfestigungszone: klüftiger Granit/Gneis; Schichtmächtigkeit 1,5 bis 3,5 m (i.M. 1,0 bis 2,0 m) 
Kompakter Fels: Granit/Gneis Die Entfestigungszone sowie der kompakte Fels bilden einen Kluftgrundwasserleiter mit i.d.R. geringer Gebirgsdurchlässigkeit. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 5 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 1.1.4
Hydrologische Situation und Speicherbewirtschaftung Es stehen im Umfeld des Eixendorfer Sees drei Pegel zur Verfügung: Eixendorf Speicherabfluss, Eixen‐
dorfer Seepegel und Rötz Speicherzufluss. Der Auszug aus dem Deutschen Gewässerkundlichen Jahr‐
buch (DGJ) ist in Anlage 4 beigestellt. Das Wasserdargebot der WKA wird durch den Zufluss der Schwarzach bestimmt. Die Hauptwerte des Speicherzuflusses sind nachfolgend aufgeführt: Pegel „Rötz Speicherzufluss“ Zeitreihe (1959‐2006): 
Lage: 
Einzugsgebiet: 399,00 km² 
NQ: 0,38 m³/s (06.12.1983) 
MNQ: 1,33 m³/s 
MQ: 4,35 m³/s 
MHQ: 43,00 m³/s 
HQ: 99 m³/s (16.01.1968) Schwarzach, Fluß‐km 55,30 Der Wasserspiegel im Hauptsperrensee wurde bisher außerhalb der (i.d.R. zwischen Januar und April liegenden) Hochwasserzeit auf einem Stauziel von ca. 430,50 müNN gehalten. Das künftige Stauziel wird mit 430,00 müNN festgelegt. Der Vorsperrenwasserspiegel wird über den Abfluss über die Wehrkrone bestimmt und ist unreguliert und vom Zufluss der Schwarzach abhängig. Die Höhe der Wehrkrone liegt bei 435,00 müNN. Unter Mit‐
telwasserabfluss stellt sich in der Vorsperre eine Wasserspiegelkote von 435,09 müNN ein. Die Grundab‐
lassschütze können nur bei einem ausreichenden Gegendruck von der UW‐Seite her angehoben werden und sind im Regelfall geschlossen. Seespiegellagen, Eixendorf Seepegel, HND Bayern: 
Lage: 
Einzugsgebiet: Schwarzach, Fluß‐km 45,40 416 km² Winter Sommer Jahr müNN müNN müNN NW 428,19 428,52 428,19 MNW 430,29 430,06 429,75 MW 431,90 431,14 431,51 MHW 435,63 432,97 436,09 HW 438,17 436,31 438,17 Tabelle 1: Seespiegellagen Eixendorfer See (Zeitreihe 1998 / 2007) 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 6 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 1.1.5
Schutzgebiete, besondere umweltrechtliche Vorschriften Im direkten Maßnahmenumfeld befinden sich folgende Schutzgebiete: 
Naturpark Oberpfälzer Wald 
Landschaftsschutzgebiet Oberpfälzer Wald 
Biotope der amtlichen Bayerischen Biotopkartierung Details zu den o.a. Schutzgebieten sind Anlage 3 zu entnehmen. Besondere umweltrechtliche Vorschriften, die für den AN – soweit sie seine Leistungen betreffen – bin‐
dend werden, sind unter Ziff. 5.3 aufgeführt. 1.2
Aufteilung des Vorhabens in Lose 1.2.1
Aufteilung in Lose Das Bauvorhaben ist in folgende Lose aufgeteilt: 
Los 1: Maschinenbau 
Los 2: Energieanschluss 
Los 3: Elektrotechnik Betriebsgebäude 
Los 4: Bautechnik und Stahlwasserbau Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich das Los 4 Bautechnik und Stahlwasserbau. Das Los 1 Maschinenbau betrifft die Turbinen‐Generatoreinheit (=bewegliches Wasserkraftwerk) sowie die zugehörigen Anlagenkomponenten im Betriebsgebäude und die hierfür erforderlichen Medienlei‐
tungen. Im Rahmen des Loses 2 (Energieanschluss) erfolgt die Anbindung der Vorsperre (Grundablassschütze und Wasserkraftwerk) an das nördlich des Eixendorfer Sees vorhandene Mittelspannungsnetz in Form einer erdverlegten Mittelspannungsleitung. Diese führt von einer Trafostation, die neben dem Betriebs‐
gebäude des Wasserkraftwerks errichtet wird, über die Zufahrts‐/Uferwege zu einer etwa 100 m unter‐
wasserseitig der Vorsperre gelegenen Flussquerung und wird vom Nordufer über einen Waldweg zu einer Übergabestation geführt. Von dieser erfolgt die Anbindung an einen Freileitungsmast der Bayern‐
werk AG. Die Anlagen für die Versorgung und Steuerung der Grundablassschützen und des Wasser‐
kraftwerks im Betriebsgebäude werden niederspannungsseitig an die Trafostation angeschlossen. Das Los 3 (Elektrotechnik Betriebsgebäude) beinhaltet die technische Gebäudeausrüstung (NS‐
Verteilung, Elektroinstallationen, Erdung und Blitzschutz sowie Alarmanlage) des Betriebsgebäudes. Parallel zu den Ausführungsarbeiten für die o.g. Baulose erfolgen Arbeiten zur Automatisierung der Grundablassschütze der Vorsperre durch Auftragnehmer des Wasserwirtschaftsamtes Weiden. Weiterhin ist an der Vorsperre die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage, ebenfalls im Auftrag des Was‐
serwirtschaftsamtes Weiden geplant. Die Bauausführung der Fischaufstiegsanlage erfolgt erst nach Ab‐
schluss der Bauarbeiten für das vorliegende Los 4. Jedoch sind einzelne Leistungen im Rahmen des Loses 4 bereits auf die Errichtung der Fischaufstiegsanlage abzustimmen, weshalb die Maßnahme entspre‐
chend des gegenwärtigen Planungsstandes (Stand Genehmigungsplanung) in den beiliegenden Plänen dargestellt ist. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 7 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 1.2.2
Zeitliche Abfolge der Lose, Schnittstellen Die Ausführungsarbeiten für das vorliegende Los 4 starten zuerst, gefolgt bzw. parallel mit Arbeiten im Rahmen des Loses 2 (Energieanschluss: Erdarbeiten und Kabelverlegung). Die Schnittstellen zwischen den Losen 4 und 2 sind: 
Leitungsgraben zwischen Betriebsgebäude und Zufahrtsweg zur Vorsperre (gemeinsame Leitungs‐
führung des Energieanschlusses und der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk / Grundab‐
lass und Betriebsgebäude): Herstellung und Verfüllung Leitungsgraben im Rahmen des vorliegen‐
den Loses; der AN Los 2 verlegt lediglich die Leitungen im Leitungsgraben 
Leitungsgraben für den Energieanschluss im Zufahrtsweg (Einschränkung Zufahrt) 
Errichtung der Trafostation neben und deren Leitungsanschluss an das Betriebsgebäude: die Aus‐
hubarbeiten, die Herstellung der Außenanlagen sowie die Leerrohrverbindung erfolgen im Rahmen des vorliegenden Loses 
Das Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung (ggf. BE‐Fläche, Baustrom, Trinkwasser, Sani‐
täreinrichtungen) 
Die Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes Die Arbeiten für das Los 3 (Elektrotechnik Betriebsgebäude) erfolgen in zeitlicher Überschneidung zu den Bauarbeiten des Betriebsgebäudes im Rahmen des vorliegenden Loses 4. Die wesentlichen Schnitt‐
stellen sind: 
Gebäudeerdung / Blitzschutz 
Montagearbeiten Technische Gebäudeausrüstung (Aufputzmontage) 
Verkabelung und Kabelabfangung im und durch den Schaltwartenboden 
Das Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung (Baustrom, Trinkwasser, Sanitäreinrichtun‐
gen) 
Die Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes Die Bauausführung für das vorliegende Los 4 hat in enger Abstimmung mit dem Los 1 (Maschinenbau) zu erfolgen (vgl. Terminplan in Anlage 8). Die wesentlichen Schnittstellen sind: 
Montage Einbauteile im Erstbeton des Wasserkraftwerks nach Plänen und Anweisung des AN Los 1: Leerrohrführung, Hubzylinderverankerung, Kabelkleinschächte, Schleifbleche 
Montage Einbauteile für Verguss mit Zweitbeton im Wasserkraftwerk nach Plänen und Anweisung des AN Los 1: Sohlschiene, Dichtbleche 
Besondere Anforderungen an Ebenheit und Maßhaltigkeit der Trogwände des Wasserkraftwerks 
Montage und Einheben des beweglichen Wasserkraftwerks in die vorbereiteten Erstbetonausspa‐
rungen des Wasserkraftwerks mit 300 t Mobilkran von vorbereiteter Aufstellfläche aus durch den AN Los 1 
Verguss der Hohlräume im Stahlrahmen des beweglichen Wasserkraftwerks 
Kabelzugarbeiten durch den AN Los 1 in Leerrohren der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraft‐
werk und Betriebsgebäude 
Lieferung, Montage und Verkabelung/Leitungsanbindung der Anlagenkomponenten für das Was‐
serkraftwerk im Betriebsgebäude (z.B. 650 kg Hydraulikaggregat) durch den AN Los 1 mit Hebezeu‐
gen des AN Los 4. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 8 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 
Inbetriebnahme des Wasserkraftwerks 
Das Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung (Baustrom, Trinkwasser, Sanitäreinrichtun‐
gen) 
Die Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes Für einen detaillierten Überblick über den Bauablauf siehe Ziff. 6.21. Über die zeitliche Abfolge der Automatisierungsarbeiten an der Schützenanlage der Grundablässe in der Vorsperre liegen derzeit – mit Ausnahme des derzeit vorgesehenen Aus‐ und Einbaus des orografisch linken Grundablassschützes am 01.09. bzw. bis 31.10.2016 – keine weiteren Angaben vor (gesonderte Beauftragung durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden). Es ist jedoch vereinbart, dass während der Bauarbeiten im Rahmen des vorliegenden Loses 4 (zumindest für die Dauer der erforderlichen Baugru‐
benumschließung im Unterwasser der Vorsperre) der orografisch linke Grundablasskanal mittels einer oberwasserseitig der Vorsperrenmauer angebrachten Stauwand verschlossen sein wird. Gemeinsame Schnittstellen umfassen vor allem: 
Die ständig erforderliche Zugänglichkeit des Grundablasses über die Mauerkrone der Vorsperre für den Auftragnehmer für die Automatisierung der Grundablassschütze 
Mobilkranarbeiten für das Aus‐/Einheben sowie An‐ und Abtransporte der instand zu setzenden Schützentafeln und zugehöriger Komponenten 
Das Bereitstellen von Teilen der Baustelleneinrichtung (Baustrom, Trinkwasser, Sanitäreinrichtun‐
gen) 
Die Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes 1.3
Geplante Maßnahmen und Ziele – Los 4 Bautechnik und Stahlwasserbau Das Bauvorhaben umfasst die in den nachstehenden Ziffern 1.3.1 bis 1.3.3 im Detail beschriebenen Ob‐
jekte. 1.3.1
Neubau eines Wasserkraftwerks Das Wasserkraftwerk soll an der bestehenden Staumauer der Vorsperre im Bereich des linken Ufers errichtet werden und künftig den Wasserspiegelunterschied zwischen dem neuen Vorsperren‐Stauziel 435,00 müNN und dem neuen Hauptsperren‐Stauziel 430,00 müNN für die Energieerzeugung nutzen. Hierzu ist ein Eingriff in die bestehende Betonkonstruktion erforderlich, indem diese bereichsweise aus‐
zubrechen ist. In die entstehende Öffnung ist kraftschlüssig eine trogförmige Stahlbetonkonstruktion einzusetzen, die als Triebwasserweg dient und in dem das bewegliche Wasserkraftwerk angeordnet ist (Dreh‐ und Hubzylinderlager werden in Erstbetonaussparungen in den Trogwänden eingebaut). Die Gründung erfolgt überwiegend auf dem anstehenden, kompakten Fels bzw. – wo erforderlich – auf ei‐
ner Magerbetonauffüllung, die ihrerseits wiederum auf den Fels ablastet. Das Trogbauwerk weist im Bereich des beweglichen Wasserkraftwerks eine Sohlneigung von 20° auf. Ober‐ und unterwasserseitig des beweglichen Kraftwerks ist je ein Revisionsverschluss mittels Damm‐
balken vorgesehen, die in entsprechende Nischen eingesetzt werden können. Die mindestens durch die Revisionsverschlüsse aufzunehmenden Wasserspiegelhöhen betragen: 
Für den OW‐Revisionsverschluss: 435,20 m plus Freibord 0,50 m (Einstauhöhe 3,45 m) 
Für den UW‐Revisionsverschluss: 430,50 m plus Freibord 0,50 m (Einstauhöhe 2,60 m) 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 9 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Das Trogbauwerk wird im Bereich der unterwasserseitigen Kante der bestehenden Staumauer – unter‐
wasserseitig des herzustellenden Revisionsverschlusses – sowie im Unterwasser des beweglichen Kraft‐
werks – hier oberwasserseitig des herzustellenden Revisionsverschlusses – jeweils mittels einer Gitter‐
rostbrücke mit beidseitigem, demontierbaren Geländer überspannt, sodass der Zugang zum Grundab‐
lass sowie für den Einsatz der Revisionsverschlüsse möglich ist. Im Anschluss an den Kraftwerkstrog wird das abgearbeitete Triebwasser über ein Auslaufbauwerk in den Hauptsee geleitet. Dieses besteht aus einer in Längsrichtung mit ca. 13° ansteigenden Sohlplatte mit Gegenschwelle, einer landseitigen Ufermauer und einer wasserseitigen Schwellenmauer aus Stahlbeton. Letztere besitzt im Grundriss einen schrägen Verlauf zur Bauwerksachse, sodass die Breite des Auslaufs über die Länge zunimmt. Details zur Baukonstruktion sind dem Plan Nr. 1412‐4111 zu entnehmen. Der Raum zwischen der Baugrubenböschung und der uferseitigen Trogwand wird zunächst mit Mager‐
beton und darüber bis zu einem Planum für die spätere Errichtung der Fischaufstiegsanlage mit zwi‐
schengelagertem Aushub‐ sowie ggf. zugeliefertem Schüttmaterial aufgefüllt. Zur Ableitung von Sicker‐
wasser wird auf der Magerbetonhinterfüllung ein Sickerkörper mit Teilsickerrohr und Vliesummantelung angeordnet. Die Entwässerung erfolgt unterwasserseitig des Auslaufbauwerks über eine Rückstauklap‐
pe. Über der Hinterfüllung wird der zwischengelagerte Oberboden aufgetragen und begrünt. Die schräg abfallende Oberkante der landseitigen Wand des Trogbauwerks wird in Form einer Treppe ausgeführt. Auf den Trogwänden wird ein Geländer angeordnet, das je nach öffentlicher Zugänglichkeit als Füllstabgeländer ausgeführt wird. Für die Beschränkung der Zugänglichkeit von Wasserkraftwerk und Grundablass werden 2 Geländertüren an der oberwasserseitigen Gitterrostbrücke vorgesehen. Das Ge‐
länder wird auf der landseitigen Mauer beidseitig installiert, sodass ein gefahrloser (öffentlicher) Zugang zum unterwasserseitigen Gitterroststeg möglich ist. Auf der gegenüber liegenden Trogwand wird ledig‐
lich ein wasserseitiges Geländer für Revisionsarbeiten am beweglichen Wasserkraftwerk vorgesehen. Die begehbaren Oberflächen der Trogwände werden mittels Besenstrich aufgeraut. Die Gewässersohle wird im Bereich der Gegenschwelle und der wasserseitigen Schwellenmauer des Auslaufbauwerks mittels Wasserbausteinen gesichert (Steinsatz bzw. Steinwurf). Die an die neue Kon‐
struktion unterwasserseitig anschließende und anzupassende linke Uferböschung wird ebenfalls mittels Steinwurf aus Wasserbausteinen befestigt, soweit hier nicht ohnehin ein Einschnitt im standfesten Fels vorliegt (siehe Plan Nr. 1412‐4113). Zur Herstellung einer Aufstellfläche für den 300 t Mobilkran zum Einheben des Wasserkraftwerks wird die vorhandene Uferfläche unterwasserseitig der Vorsperrenmauer auf einer Länge von ca. 12 m mittels einer Aufschüttung um 3 m verbreitert und die Oberfläche eines ca. 185 m² umfassenden Bereichs mit‐
tels Schottertragschicht und Splitt‐Deckschicht erhöht tragfähig hergestellt. Die Außenanlagen sind im Plan Nr. 1412‐0107 dargestellt. 1.3.2
Neubau eines Betriebsgebäudes An der südlich des Wasserkraftwerks befindlichen Uferböschung wird in paralleler Ausrichtung zum Wanderweg auf dem alten Bahndamm ein Betriebsgebäude errichtet. Dieses soll die elektro‐, steuer‐ und regelungstechnischen Anlagen für das Kraftwerk (Lieferung und Montage durch den AN Los 1) sowie für die Automatisierung der Grundablassschützen (Lieferung und Montage durch den Auftragnehmer des Wasserwirtschaftsamtes Weiden) aufnehmen und besitzt im Grundriss die Bruttoabmessungen 7,77 x 4,10 m. Das Betriebsgebäude besteht aus einem Kabelkeller (lichte Höhe min. 80 cm) und dem darüber befindlichen Betriebsraum (Raumhöhe 2,50 m). Die Sohlplatte ist dreiseitig (Frostsicherheit) auf Streifenfundamenten aus Beton gegründet. Durch die Sohlplatte aus Stahlbeton führen die einzelnen Leitungen der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude (siehe nächste Ziff.) von außen mittels wasserdichter Mauerdurchführungen in den Kabelkeller. Auch die Leitungsverbin‐
dung zur neben dem Betriebsgebäude im Zuge Los 2 zu errichtenden Trafostation erfolgt auf diese Wei‐
se. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 10 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Die Wände und des Kabelkellers sowie die Decke des Betriebsraumes und die darüber liegende Pult‐
dach‐Firstwand werden ebenfalls in Stahlbetonbauweise errichtet. Der Fußboden des Betriebsraumes wird in Form eines Schaltwartenbodens (Doppelboden) hergestellt. Der Kabelkeller ist durch Ausheben eines Bodenelementes zugänglich. Der Kabelkellerboden erhält eine Beschichtung mit Epoxidharzlack. Die Betriebsraumwände bestehen aus beidseitig verputztem Mauerwerk. Als einzigen Zugang weist das fensterlose Betriebsgebäude ein Stahltor auf, durch das der Betriebsraum vom Wanderweg aus ebener‐
dig zu erreichen ist. Dieses enthält Zuluftöffnungen für das Hydraulikaggregat sowie Oberlichter. In der südwestlichen Wand des Betriebsraumes wird eine Abluftöffnung hergestellt und ein Lüftungsgitter eingesetzt. Das Pultdach erhält eine Dachziegeleindeckung auf einer Holz‐Unterkonstruktion und ist unter 10° ge‐
neigt. An den Außenflächen wird im erdberührten Bereich eine Bauwerksabdichtung mittels Bitumen‐
dickbeschichtung und Schutzbahn, im sichtbaren Sockelbereich ein Sockelputz mit Armierung aufge‐
bracht. Darüber erhält das Gebäude eine Holzfassade aus einer vertikal überlappenden Lärchenholzver‐
schalung (Boden‐Deckel‐Schalung) auf einer Holz‐Unterkonstruktion. An der dem Wanderweg zuge‐
wandten Außenwand wird eine Informationstafel angebracht. Details zur Baukonstruktion des Betriebs‐
gebäudes können dem Plan Nr. 1412‐3121 entnommen werden. Neben dem Betriebsgebäude wird an dessen Nordostseite im Zuge des Loses 2 eine fabrikfertige Kom‐
paktstation errichtet, die einen MS/NS‐Transformator sowie eine MS‐Schaltanlage beinhaltet. Diese Anlage ist, mit Ausnahme der angrenzenden Außenanlagen (Tragschicht aus Frostschutzkies und Splitt‐
Deckschicht), nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen. An der Südwestseite des Gebäudes werden eine Zufahrt und ein PKW‐Stellplatz errichtet. Die Ausbil‐
dung des Oberbaus erfolgt mittels Tragschicht aus Frostschutzkies und Splitt‐Deckschicht. Über eine Außentreppe aus Blockstufen (Betonfertigteile) ist eine kurze Wegverbindung zum Wasserkraftwerk möglich. Die Treppe befindet sich dabei direkt über dem Leitungsgraben für die Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude. Der PKW‐Stellplatz ist mit der Außentreppe über einen gepflasterten Weg verbunden. Die Einzelheiten zu den Außenanlagen sind im Plan Nr. 1412‐0107 darge‐
stellt. 1.3.3
Neubau einer Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude Die Kabelverbindung vom Kraftwerk zum Betriebsgebäude wird erdverlegt – beginnend an einem Rechteckschacht (=Übergabeschacht) direkt an der uferseitigen Trogwand – zunächst durch die neu herzustellende Geländeauffüllung zum Uferweg geführt und verläuft sodann im vorhandenen Unter‐
grund entlang des uferparallelen Zufahrtsweges Richtung Südwesten. Direkt beim Rechteckschacht wird das Kabelpaket unterhalb der später gesondert zu errichtenden Fischaufstiegsanlag im Magerbeton ver‐
legt. Die Böschung zum Betriebsgebäude wird ebenfalls erdverlegt überbrückt. Jeweils an den Knick‐
punkten werden unten offene Kabelzugschächte aus Betonfertigteilen angeordnet, durch die die Leitun‐
gen im Mindestkurvenradius von 1,00 m verlegt werden. Aufgrund erforderlicher Frostsicherheit für die Einbauten sind an den Unterseiten der Schachtabdeckungen Dämmplatten anzubringen. Im i.d.R. 1,70 m tiefen und an der Sohle 1,00 m breiten Kabelgraben werden die Leitungen durch die Auftragnehmer für die Lose 1 (Maschinentechnik / Turbine) und für die Automatisierung des Grundab‐
lasses in den in der vorliegenden Ausschreibung umfassten Leerrohren wie folgt verlegt: 
20 x DN63 
4 x DN75 
6 x DN110 In der Böschung zwischen Zufahrtsweg und Betriebsgebäude werden die o.g. Leerrohre gemeinsam mit den darunter liegenden Leitungen des Energieanschlusses (1 MS‐Kabel und 1 DSL‐Leitung) durch den AN für das vorliegende Los 4 verlegt, in Kabelsand gebettet und überdeckt. Der Tiefe des Leitungsgrabens 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 11 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 sowie die Höhe der Leitungszone werden hierfür um 30 cm vergrößert. Zum Schutz werden über der Leitungszone Kunststoffplatten sowie ein Trassenwarnband verlegt. Die Hauptverfüllung erfolgt mit vorhandenem Aushubmaterial. Die Oberfläche wird gemäß den Vorgaben im Außenanlagenplan (wie‐
der‐) hergestellt. 1.4
Aufgliederung der Leistungen im Leistungsverzeichnis Im Leistungsverzeichnis ist der besseren Übersichtlichkeit halber eine objektweise Trennung der Leis‐
tungen vorgenommen worden. Die Positionen unter der OZ 01 umfassen Leistungen, die allgemein für die Bauausführung aller Objekte notwendig sind bzw. nicht einem einzelnen Objekt eindeutig zugeord‐
net werden können. Die OZ 02 bis 04 enthalten die Leistungspositionen für die unter den Ziffern 1.3.1 bis 1.3.3 beschriebenen Objekte. 1.4.1
OZ 1: Allgemein erforderliche Leistungen für alle OZ Baustelleneinrichtung: Hierunter fallen einrichten, vorhalten und betreiben sowie räumen der allgemeinen Baustelleneinrich‐
tung. Weiterhin ist eine Baustelleneinrichtung für die weiteren Baulose sowie für den Auftragnehmer für die Automatisierung des Grundablasses gemäß den Angaben im Leistungsverzeichnis durch den AN be‐
reit zu stellen. Der AN richtet seine Baustelle in eigener Verantwortung ein. Spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Arbeiten zur Baustelleneinrichtung ist dem AG ein ausführlicher Baustelleneinrichtungs‐
plan vorzulegen, in dem der Platzbedarf für die einzelnen Bauphasen berücksichtigt ist. Sicherungsmaßnahmen: Darunter werden alle erforderlichen Maßnahmen der Verkehrssicherung (an und außerhalb der Baustel‐
le), Beweissicherung (Bauwerksbestand, Grenzsteine, Vermessungspunkte), Spartenerhebung (frühere Spartenanfragen waren negativ) sowie die geodätische Überwachung der Vorsperre während der Bau‐
arbeiten verstanden. Baustraßen und Zufahrtswege: Mit den betreffenden Positionen sind je nach Erfordernis Herstellung bzw. Ertüchtigung, vorhalten und betreiben sowie rückbauen bzw. instand setzen der benötigten Baustraßen und Zufahrtswege für alle Objekte erfasst, einschließlich das Einholen der ggf. erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO. Die Aufwendungen für die Instandsetzung von Baustraßen und Zu‐
fahrtswegen infolge von Schäden aus der Beanspruchung im Rahmen anderer Baulose sind durch den Verursacher zu tragen. Hochwasser / Stillstandszeiten: Damit sind jene Leistungen und Aufwendungen des AN umfasst, die im Zusammenhang mit Hochwäs‐
sern anfallen, für die gemäß Ziffer 5.9 das Risiko beim AG liegt. Regiearbeiten Hierunter fallen sämtliche für alle Objekte anfallenden Stundenlohnarbeiten nach §15 VOB/B. Technische Bearbeitung, Ingenieurleistungen Hierunter sind Leistungen der technischen bzw. ingenieurmäßigen Bearbeitung für alle oder auch nur einzelne Objekte des vorliegenden Bauloses zusammengefasst. Die Leistungen umfassen: 
Baustelleneinrichtungsplan 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 12 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 
Bauzeitenplan 
Beweissicherungsmaßnahmen 
Vermessungs‐ und Absteckarbeiten 
Dokumentation (Bestandspläne, Qualitätssicherung, Fotos) 
Hochwasserkonzept 
Schal‐ und Betonierkonzept 
Werkplanungen (Wasserkraftwerk: Revisionsverschluss, Geländer, Gitterroststege; Betriebsgebäude: Schaltwartenboden, Stahltor, Außenwandbekleidung, Zimmer‐ und Dachdecker‐
arbeiten) 1.4.2
OZ 2: Leistungen für den Neubau des Wasserkraftwerks Mit den unter dieser Ordnungszahl angeführten Positionen werden die Leistungen für den Neubau des Wasserkraftwerks einschließlich der angrenzenden Außenanlagen, Sohl‐ und Böschungssicherungen erfasst. 1.4.3
OZ 3: Leistungen für den Neubau des Betriebsgebäudes Mit den unter dieser Ordnungszahl angeführten Positionen werden die Leistungen für den Neubau des Betriebsgebäudes einschließlich der angrenzenden Außenanlagen und der Treppe zum Uferweg um‐
fasst. Die Lieferung und der Einbau der Trafo‐Kompaktstation wie auch die Leistungen zur Installation der technischen Gebäudeausrüstung sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. 1.4.4
OZ 4: Leistungen für den Neubau der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude Mit den unter dieser Ordnungszahl angeführten Positionen werden die Leistungen für die Herstellung der Leitungsverbindung zwischen dem Wasserkraftwerk und dem Betriebsgebäude, jeweils ab / bis zur Bauwerksaußenkante, einschließlich der Kabelzugschächte und Leerrohre umfasst, jedoch nicht die Au‐
ßenanlagen (siehe Ziff. 1.3.1 und 1.3.2). Die in die Leerrohre zu verlegenden Leitungen und Kabel sowie deren Verlegung sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. 2
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Richtlinien, Vorschriften Folgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen, Richtlinien und Vorschriften werden, soweit nicht bereits in den besonderen Vertragsbedingungen umfasst, Vertragsbestandteil: 
Alle technischen Vorschriften und Normen in der zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Fassung wie DIN‐Normen, EN‐Normen, ISO‐Normen, VDI/VDE‐Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, wenn und soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien und ‐vorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Tech‐
nik zum Zeitpunkt der Beauftragung 
Nachfolgende zusätzliche technische Vertragsbedingungen, jeweils in der gegenwärtigen Fassung: ○
ZTV‐W (http://vzb.baw.de/stlk‐w_ztv‐w): zutreffende Leistungsbereiche (insbesondere LB‐
Nrn.: 204, 205, 206, 208, 209, 210, 215, 216/1, 217, 218, 219) sowie die damit in Zusammen‐
hang stehenden Technischen Lieferbedingungen sowie Technischen Prüfvorschriften 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 13 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 

○
ZTV‐ING (http://www.bast.de/DE/FB‐B/Publikationen/Regelwerke/Baudurchfuehrung/ZTV‐
ING.html) ○
ZTVE‐Stb, ZTV SoB‐Stb, ZTV Asphalt‐Stb, ZTV‐KOR‐Stahlbauten sowie die damit in Zusammen‐
hang stehenden Technischen Lieferbedingungen sowie Technischen Prüfvorschriften gemäß Liste der Einführungsschreiben auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des In‐
neren, für Bau und Verkehr (https://www.stmi.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/technischeregelwerke/i
ndex.php) Anzuwendende DAfStB‐Richtlinien, insbesondere: ○
Fließbeton ○
Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen ○
Massige Bauteile aus Beton ○
Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel (Ver‐
gussbeton‐Richtlinie) ○
Selbstverdichtender Beton (SVB‐Richtlinie) Anzuwendende BAW‐Merkblätter, insbesondere: ○
Zweitbeton (MZB) 
Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle (LAGA Mitteilung 20) ‐ Techni‐
sche Regeln 
Technische Richtlinie für Gefahrstoffe TRGS 519 „Besondere Regelungen für Abbruch‐ und Sanie‐
rungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten“ 3
Nebenangebote Nebenangebote sind ausschließlich für die nachgenannten Leistungen / Positionen im LV zulässig: 
Baugrubenumschließung Wasserkraftwerk, Positionen unterhalb OZ 02.03. 
Schächte LVB, Pos. 04.03.0010 und 04.03.0020 Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig. Bieter, die im Zuge etwaiger Nebenangebote Leistungen anbieten, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbe‐
dingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, haben im Angebot entsprechende Angaben / Beschreibungen über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen. Die Einzelleistungen für Nebenangebote sind mindestens in der Gliederungstiefe der Hauptleistungen anzubieten. Insbeson‐
dere müssen sich daraus die zugrunde gelegten Mengen (Abmessungen, Zeitansätze) und Randbedin‐
gungen eindeutig ergeben. 4
Angaben des Bieters im Bietergespräch Durch den Bieter sind im Bietergespräch folgende stichpunktartige Erläuterungen zu machen bzw. Fra‐
gen zu folgenden Themen zu beantworten und ggf. durch Skizzen, Zeichnungen o. dgl. zu untermauern: 
Herstellungsabfolge / geplante Art der Durchführung unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Restriktionen 
Baustelleneinrichtungskonzept 
Hochwasserkonzept 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 14 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 
Abbruchkonzept unter besonderer Berücksichtigung des Asbestabbruchs 
Zusammenarbeit mit Auftragnehmern der anderen Baulose 
Maßnahmen zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle 
Etwaige Nebenangebote 5
Angaben zur Baustelle 5.1
Besonderheiten der Baustelle Die Baustelle befindet sich zum Großteil (mit Ausnahme des Betriebsgebäudes) im Hochwasserabfluss‐
bereich der Schwarzach bzw. im Hochwasserrückhalteraum des Eixendorfer Stausees. Der maximale Stauwasserspiegel im Hochwasserfall befindet sich auf Niveau 440,90 müNN, wobei dieser Wert in der bisherigen Geschichte des Stausees noch nicht erreicht wurde (Maximalwert 439,32 müNN am 06.06.2013). Im oberwasserseitigen Fundamentvorsprung der Vorsperrenmauer sind Manschettenrohre DN 100 aus Asbestzement verbaut, die im Rahmen eines Teilabbruch im Zuge der vorliegenden Baumaßnahme aller Voraussicht nach in geringem Umfang berührt werden und in diesem Fall ebenfalls abzubrechen sind. In mittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle, sowie direkt an die Baustellenzufahrt angrenzend, befindet sich der Golfplatz Rötz des Golfclubs Eixendorfer See. Etwa 600 m nordöstlich der Baustelle liegt das Resort „Die Wutzschleife“. Der AN hat die beauftragten Leistungen unter der Zielsetzung zu erbringen, etwaige störende Einflüsse auf den Betrieb dieser Einrichtungen auf das unbedingt erforderliche Aus‐
maß zu begrenzen. Die Forderungen des Immissionsschutzes (B.Im.Sch.G. ‐ neueste Fassung), der „All‐
gemeinen Verwaltungsvorschrift für Baulärm“ und die DIN 4150 sind einzuhalten. 5.2
Zeitliche Restriktionen der Baustelle Beginnend am 13. September Bbis zum 119. September 2016 wird der Hauptsperrensee durch das Was‐
serwirtschaftsamt Weiden ausgehend von einem Wasserspiegel von ca. 430,00 müNN auf das Niveau von ca. 429,00 müNN eingeregelt undunter ein Niveau von 429,00 müNN abgesenkt. der Der orografisch linke Grundablasskanal wird bereits davor oberwasserseitig durch eine Stauwand verschlossen. Vorbe‐
reitende Arbeiten müssen bereits vor diesem Zeitpunkt, d.h. ab Mitte August 2016 erfolgen (z.B. Baustelleneinrichtung – soweit für nachstehende Leistungen erforderlich, Spätestens am 19. September 2016 ist mit dem Nassaushub, und dem Vorbereiten der Aufstandsfläche sowie der Herstellung der im Nassen für die Baugrubenumschließung für das Wasserkraftwerk bei einer Wassertiefe im Grundablass‐
graben bis 1,20 m) zu beginnen. Der Hauptsperrensee wird später für Revisionsarbeiten an der Haupt‐
sperre innerhalb der folgenden 2 Wochen weiter und auf Dauer bis unter ein Niveau von 427,00 müNN abgesenkt. Der Vorsperrensee kann nur über die Grundablassschütze abgelassen werden. Eine anderweitige bau‐
zeitliche Umleitung der Schwarzach ist nicht möglich. Am 1. September Am 13. September wird das landseitige Grundablassschütz ausgebaut und das wasserseitige Schütz angehoben und somit der Vor‐
sperrensee abgelassen. Das Schütz bleibt bis zum 31. Oktober zur KW47/2016 in angehobener Stellung, sodass die Schwarzach weitestgehend drucklos durch den wasserseitigen Grundablass geleitet wird und die Vorsperre vollständig abgesenkt ist. Während dieser Zeit müssen folgende Arbeiten erfolgen: 
Herstellung der Baugrubenumschließung für das Wasserkraftwerk im und am Grundablassgraben (bei Abfluss der Schwarzach im UW‐seitigen Grundablassgraben). 
Lenzen der Baugrube, Wasserhaltung 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 15 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 
Aushubarbeiten im Trockenen und Herstellen der nötigen Magerbetonauffüllungen / Sauberkeits‐
schichten 
Teilabbruch (Asbestabbruch) und anschließend Unterwasserbetonauffüllung am oberwasserseiti‐
gen Fundamentvorsprung der Vorsperre für den Vorboden des Wasserkraftwerks (neben Abfluss der Schwarzach im OW‐seitigen Grundablassgraben) 
Ausbruch der Vorsperrenmauer für das Trogbauwerk 
Betonnage des Wasserkraftwerks 
Wasserseitige Verfüllung der Baugrube 
Herstellung des vergossenen Steinsatzes auf dem Vorboden des Wasserkraftwerks 
Herstellung und Setzen der Revisionsverschlüsse Am 31. Oktober Im Verlauf der KW47/2016 wird der Grundablass geschlossen und die Vorsperre wieder angestaut. Die Revisionsverschlüsse müssen daher zu diesem Zeitpunkt bereits tragfähig hergestellt sein. Der Abfluss der Schwarzach erfolgt letztlich wieder über das feste Wehr der Vorsperrenmauer. Weitere zeitliche Restriktionen ergeben sich aus dem Zusammenwirken mit der Montage des bewegli‐
chen Wasserkraftwerks. Diese betreffen im Wesentlichen den Zeitraum zwischen der KW 43 48/2016 und KW 50 / 2016 3/2017. Da der Betonbau des Wasserkraftwerks bis auf die Zweitbetonverfüllungen nach Einbau der Turbinenkomponenten aus den o.g. Restriktionen heraus ohnehin schon vorher abge‐
schlossen sein muss, sind im Wesentlichen die Herstellungsarbeiten des Betriebsgebäudes sowie der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude soweit abzuschließen, dass durch den AN Turbine (Los 1) die Einzieharbeiten der Kabel und Leitungen in die Leerrohre der Leitungsverbin‐
dung sowie die Aufstellung der Aggregate und die Installationen im Betriebsgebäude ohne Einschrän‐
kungen erfolgen können. Dabei ist weiterhin zu beachten, dass die Rodungsarbeiten für die Errichtung des Betriebsgebäudes und des anschließenden Abschnitts der Leitungsverbindung frühestens mit 01.10.2016 beginnen dürfen. Die Arbeiten im Zuge des Loses 2 (Energieanschluss) finden innerhalb des Zeitraums zwischen KW 40 und KW 47 50 /2016 statt. 5.3
Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung Im Folgenden werden die für die Ausführung der Bauleistungen relevanten Passagen der wasserrechtli‐
chen Genehmigung vom 05.12.2014 zitiert, die für den Auftragnehmer – soweit sie in seine Sphäre fal‐
len – bindend werden: „2.1 Wasserrecht 2.1.1. Das Vorhaben ist plangemäß und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, auszufüh‐
ren. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Mit der Ausführung einzelner Bau‐
teile darf erst begonnen werden, wenn die durch einen anerkannten Prüfingenieur geprüften Standsi‐
cherheitsnachweise vorliegen und die Prüfung keine Bedenken gegen die Standsicherheit ergeben hat. […] 2.1.4. Oberstromig des Beton‐Troggerinnes hat der Übergang zur Felssohle mit Steinsatz oder Magerbe‐
ton zu erfolgen. Unterstromig ist der Übergang zur natürlichen Sohle auf einer Länge von mindestens 5 m mit Wasserbausteinen auszuführen. 2.1.5. Der Zugangssteg über die Wasserkraftanlage zu den Grundablässen der Vorsperre ist einvernehm‐
lich mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden zu planen und auszuführen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 16 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 2.1.6. Das Geländeplateau linksseitig neben der Wasserkraftanlage darf weder während der Bauzeit noch später höhenmäßig verändert werden. Eine Baustelleneinrichtung ist hier oberhalb der Höhenkote von 436 m ü NN zulässig, wenn sichergestellt wird, dass sie bei drohendem Hochwasser auf Anweisung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden innerhalb einer Vorwarnzeit von 36 Stunden aus dem Speicherbe‐
reich entfernt wird. Diese Auflage gilt auch an Wochenenden und Feiertagen und ist in den Bauverträgen mit den Auftragnehmern festzuschreiben. Betankungsanlagen und WC‐Anlagen sind außerhalb des Spei‐
cherbereichs aufzustellen. Die Baustelleneinrichtung ist nach Beendigung der Baumaßnahme komplett zu entfernen. Überschüssiges Aushubmaterial oder eventuelle Baustelleneinrichtungsflächen (Bauwagen, Lagerflächen und ähnliches) sind nicht in ökologisch besonders empfindlichen Bereichen, wie zum Bei‐
spiel gesetzlich geschützte Biotope oder Lebensstätten von Tieren einzubringen bzw. anzulegen. Ein aus‐
reichend bemessener Sicherheitsabstand (min. 5m) von derartigen Flächen ist einzuhalten. […] 2.1.8. Die Unternehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Bau und Betrieb der Anlagen keine was‐
sergefährdenden Stoffe in den Stausee gelangen. Zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sin‐
ne vom § 62 WHG hat die Unternehmerin bis spätestens 31.01.2015 dem Landratsamt Schwandorf, Team 610‐fKS (fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft) eine Darlegung zu übermitteln, wie mit was‐
sergefährdenden Stoffen beim Bau und dem Betrieb der Anlage umgegangen wird. Diese Darlegung rich‐
tet sich nach der Anlage 6 der Anlagenverordnung – VAwS. Zudem sind Wassertrübungen bei den Bau‐
maßnahmen zu vermeiden. Zementschlämme dürfen nicht in den Stausee fließen. 2.1.9. Die Abwasserbeseitigung während des Baubetriebs (WC, Duschen, Handwaschbecken, Spüle) ist vor Baubeginn einvernehmlich mit dem Wasserwirtschaftsamt Weiden festzulegen. Sollte eine Bauwas‐
serhaltung erforderlich sein, so ist diese vor Baubeginn dem Wasserwirtschaftsamt anzuzeigen. 2.1.10. Die Unternehmerin hat beim Bau, bei der Unterhaltung und beim Betrieb der Anlagen stets dafür Sorge zu tragen, dass den Belangen von Natur‐ und Landschaftsschutz Rechnung getragen wird. 2.1.11. Beginn und Vollendung der Bauarbeiten sind dem Landratsamt Schwandorf, dem Wasserwirt‐
schaftsamt Weiden und dem Fischereiverein Neunburg vorm Wald spätestens 2 Wochen vor Beginn und nach Vollendung der Bauarbeiten anzuzeigen. 2.1.12. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen hat die Unternehmerin die Bauabnahme nach Art. 61 BayWG von einem privaten Sachverständigen durchführen zu lassen und die Bestätigung dem Landrats‐
amt Schwandorf sowie dem Wasserwirtschaftsamt Weiden vorzulegen. 2.1.13. Innerhalb von 6 Monaten nach Bauabnahme sind Bestandspläne der Anlage anzufertigen. Jeweils eine Fertigung ist dem Landratsamt Schwandorf und dem Wasserwirtschaftsamt Weiden vorzulegen. 2.1.14. Das Vorhaben ist entsprechend den genehmigten Plänen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, auszuführen. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. B, 2.2 Naturschutzrecht 2.2.1. Sämtliche am Bau bzw. Betrieb beteiligten Personen sind vor Beginn der Arbeiten über den Inhalt der Gestattung zu unterrichten. 2.2.2. Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch Bautätigkeiten sind auf ein Minimum zu beschränken: Baumaschinen sind boden‐ und auelandschaftsschonend einzusetzen. Die Bauarbeiten sind auf einer möglichst geringen Fläche (Arbeitsbereich) auszuführen. Die Flächeninan‐
spruchnahme durch Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen ist zu optimieren und zu minimieren. Die Baumaßnahmen sind durch eine ökologische Baubegleitung zu betreuen. 2.2.3. Oberboden ist vor Verschwendung und Vergeudung zu schützen. Oberboden, der nur zeitweise entnommen oder zwischengelagert wird, ist sachgemäß zu behandeln: Die Entnahmemengen sind ent‐
1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 17 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 sprechend gering zu halten, Ober‐ und Unterboden sind getrennt auszubauen, zwischenzulagern und in der ursprünglichen Schichtung wieder‐einzubauen. 2.2.4. Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass unvermeidbare Bodenbelastungen, wie zum Beispiel durch Verdichtung, auf das engere Baufeld (Arbeitsbereich) beschränkt bleiben. 2.2.5. Überschüssiges Aushubmaterial oder eventuelle Baustelleneinrichtungsflächen (Bauwagen, Lager‐
flächen und ähnliches) dürfen nicht in ökologisch besonders empfindlichen Bereichen, wie zum Beispiel gesetzlich geschützten Biotopen oder Lebensstätten, eingebracht bzw. angelegt werden. Ein ausreichend bemessener Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zu derartigen Flächen ist einzuhalten. 2.2.6. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig zu räumen. 2.2.7. Für Gehölzpflanzungen sind standortheimische Laubgehölze aus dem Naturraum 401 „Vorderer Oberpfälzer Wald“ und autochthones (gebietseigenes) Pflanzmaterial der Herkunftsregion 05 „Ostbaye‐
rische Grundgebirge“ zu verwenden. 2.2.8. Die Pflanzungen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Fertigstellung der Wasserkraftanlage vorzunehmen. 2.2.7. Die ökologische Wirksamkeit der Pflanzungen und Ansaaten ist zu gewährleisten. 2.2.9. Bei Bau‐ oder Betriebsarbeiten im oder nahe des Hauptsees und/oder Vorsperrensees sind Gewäs‐
sertrübungen durch qualifizierte Schutzmaßnahmen zu vermeiden. 2.2.10. Bei Einsatz von wiederverwendeten Baustoffen und Baumaterialien (Recycling‐Stoffen und –
Materialien), deren Anwendung grundsätzlich erwünscht ist, sind die aktuellen technischen Vorgaben und Regelwerke zu beachten. 2.2.11. Sollte bei einem Arbeitsunfall oder anderen Vorkommnissen verunreinigtes Wasser in die Schwarzach oder den Eixendorfer See gelangen, sind die Kreisverwaltungsbehörden (Schwandorf und Cham) oder die Polizei und die Fischereiberechtigten zu informieren. B 2.3 Fischerei […] 2.3.2. Der Fischereiberechtigte ist rechtzeitig (mindestens eine Woche) vor Beginn der Arbeiten zu ver‐
ständigen. 2.3.3. Während der Bauarbeiten ist eine Verunreinigung des Gewässers, insbesondere durch gewässerge‐
fährdende Stoffe, sorgfältig zu vermeiden. Dieseltanks und ähnliche wassergefährdende Stoffe dürfen nicht im Überschwemmungsgebiet gelagert werden. 2.3.4. Überschüssiges Aushubmaterial ist aus dem Überschwemmungsgebiet abzufahren. 2.3.5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass frischer Beton und Zement fischgiftig sind und im Gewässer nicht verbaut bzw. nicht ins Gewässer eingeleitet werden dürfen. 2.3.6. Eine beim Baubetrieb nötige Wasserhaltung von Gruben ist so zu betreiben, dass das geförderte Grundwasser über Absetzbecken geleitet wird, damit es zu keiner Gewässerverunreinigung kommt. 2.3.7. Ein Arbeiter der bauausführenden Firma ist im Zeitraum der Bauausführung als Gewässerschutz‐
beauftragter zu benennen; ihm ist eine Kopie dieses Bescheides auszuhändigen. 5.4
Baufeld Das Baufeld für alle Objekte – unterteilt in die Bereiche Wasserkraftwerk (WKW) und Betriebsgebäude – ist im Lageplan Baustelleneinrichtung und Zufahrten, Plan Nr. 1412‐0106 dargestellt. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 18 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Das Baufeld für das Betriebsgebäude befindet sich innerhalb einer Waldfläche, die vor Baubeginn durch den AN im erforderlichen Ausmaß zu roden ist. Das Baufeld für das WKW umfasst im Wesentlichen den orografisch linken Uferbereich im UW der Vor‐
sperrenmauer, zwischen dem Grundablass und dem Böschungsfuß des alten Bahndammes an der hori‐
zontalen Uferfläche, mit einer Länge in Fließrichtung von ca. 50 m. Die Geländeoberfläche stellt sich oberhalb der Uferlinie zum Teil als Grünflächen, zum Teil als Wegfläche („Schotterrasen“) dar, wobei letztere bei feuchter Witterung oberflächlich zum Aufweichen tendiert. 5.5
Zufahrt zur Baustelle Die vorgesehenen Zufahrten zur Baustelle und zu den o.g. Baufeldern sind detailliert im Plan Nr. 1412‐
0106 dargestellt. 5.6
Baustelleneinrichtungs‐ und Zwischenlagerflächen des AG Die durch den AG vorgesehenen Baustelleneinrichtungs‐ und Zwischenlagerflächen sind im Plan Nr. 1412‐0106 ersichtlich. Die BE‐Fläche I wird durch den AG zur Verfügung gestellt und befindet sich auf der Uferfläche direkt neben dem Baufeld des WKW auf einem Niveau von ca. 436,00 müNN und damit im Hochwasserabflussbereich. Gemäß Genehmigungsbescheid ist durch den AN sicherzustellen, dass die BE‐Fläche I auf Anweisung des Wasserwirtschaftsamtes Weiden innerhalb einer Vorwarnzeit von 36 Stunden geräumt wird. Dies gilt auch an Wochenenden und Feiertagen. Ein über dem Niveau von 436,00 müNN befindlicher Wasserspiegel – und damit ein Einstau der Uferfläche / der BE‐Fläche I tritt etwa jährlich bis 2‐jährlich auf, überwiegend im Winterhalbjahr. Auf der Fläche sind keine Auffüllungen zulässig. Die BE‐Fläche II befindet sich im Privateigentum (Flurstück Nr. 122, Gem. Hillstett, Gemeinde Rötz) und liegt hochwassersicher landseitig des ehemaligen Bahndammes, innerhalb einer Grünfläche. In Vorge‐
sprächen hat der Eigentümer dem AG seine Zustimmung signalisiert, die Fläche für die Baustellenein‐
richtung zum Neubau der Wasserkraftanlage nutzen zu dürfen. Der AN hat sich die Fläche auf eigenen Namen und Rechnung zu beschaffen und sämtliche Aufwendungen in die Preise für die Baustellenein‐
richtung einzukalkulieren. Die Fläche weist ein unregelmäßiges und in Richtung des Sees geneigtes Ge‐
lände auf. Der AN hat sich für die Angebotserstellung vor Ort ein Bild von der Fläche zu verschaffen und in die Kalkulation einfließen zu lassen. Hinsichtlich ggf. weiterer für die Ausführung der Leistungen er‐
forderlicher Flächen siehe Ziff. 6.9. 5.7
Baustrom‐ und Wasseranschluss Auf der Baustelle steht keine Stromversorgung zur Verfügung. Der Baustrom ist daher durch den AN mittels mobiler Ersatzstromversorgung bereitzustellen. Hierbei ist eine Mitbenutzung durch die Auftrag‐
nehmer für die Lose 1, 2 und 3 sowie für die Automatisierung der Grundablassschütze zu ermöglichen. Die mobile Ersatzstromversorgung muss schallgedämmt sein. Das Installieren, Vor‐ und Instandhalten sowie Räumen der Stromversorgungsanlage, einschließlich der notwendigen Antragstellungen und Prüf‐
gebühren sowie des Treibstoffverbrauchs ist in die Preise für die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. An der Baustelle steht keine Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Der AN hat sich eigenverantwortlich um die netzunabhängige Trinkwasserversorgung zu bemühen. Die Wasserversorgungsanlage soll für Trink‐ und Brauchwasser geeignet sein. Der Anschluss und die Wasserverteilung einschl. der Messung ist Sache des AN. Die behördlichen Vorschriften und Auflagen bei der Wasserableitung sind einzuhalten. Stark schwebstoffhaltige Wässer sind vor Einleitung in Oberflächengewässer über hintereinander gestaf‐
felte Absetzbecken vorzuklären. Sämtliche für die Versorgung und Ableitung von Trinkwasser erforderli‐
che Aufwendungen sind in die Preise für die allgemeine Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 19 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 5.8
Wohnlager Die Errichtung eines Wohnlagers ist ggf. auf der BE‐Fläche II möglich. 5.9
Hochwasser, Gefahrenübergang Da ein großer Teil der Arbeiten innerhalb des Staubereichs des Hauptsperrensees bzw. im Hochwasser‐
abflussbereich der Schwarzach auszuführen sind, sind Teile des Baufeldes potentiell hochwassergefähr‐
det. Bis zu 3 Unterbrechungen der Bauarbeiten wegen Hochwassers gemäß unten stehender Definition, jeweils bis zu einer Dauer von 2 Kalendertagen oder 1 Unterbrechung bis zu 6 zusammenhängenden Werktagen berechtigen nicht zu Nachforderungen. Diese Ausfallzeiten sind in den dafür vorgesehenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Materialzwischenlagerung innerhalb des Baufeldes unterhalb eines Niveaus von 436,00 müNN wegen der Lage im Hochwasserabflussbereich sowie der Sensibilität des Flussbettes verboten ist (siehe auch Ziff. 5.6). Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, folgende amtliche hydrographische Daten und Informationen täglich – auch an Sams‐, Sonn‐ und Feier‐
tagen – in Eigenverantwortung zu erheben, aufzuzeichnen und auf Aufforderung dem AG vorzuweisen: 
Pegel Rötz / Speicherzufluss Schwarzach: Wasserstand und Durchfluss 
Seepegel Eixendorf: Wasserstand 
Eixendorf Seeabfluss: Durchfluss 
Informationen des Hochwassernachrichtendienstes Der AN hat den maßgebenden Abfluss über den Hochwassernachrichtendienst Bayern unter der Inter‐
net‐Adresse www.hnd.bayern.de abzufragen. Der AN benennt einen Ansprechpartner, der im HW‐Fall ständig – auch an Wochenenden und Feiertagen – telefonisch erreichbar sein muss. Sämtliche Maschinen und Geräte sind täglich spätestens zum Ende der Arbeitszeit aus der Baugrube für das Wasserkraftwerk zu entfernen. Bis zu den nachfolgenden Wasserspiegelniveaus haftet der AN zu 100% für die ausgeführten bzw. teil‐
ausgeführten Leistungen, für alle Verzögerungen sowie Schäden am Bauwerk: 
Hauptsperrensee‐Wasserspiegel bis 429,50 müNN 
Vorsperrensee‐Wasserspiegel vor Ausbruch der Vorsperrenmauer bis 436,00 müNN (darüber er‐
folgt eine Überströmung der Mauer und eine Überflutung der Uferflächen). 
Vorsperrensee‐Wasserspiegel nach Ausbruch der Vorsperrenmauer und vor Einbau des OW‐
Revisionsverschlusses bis 430,75 müNN (Ausbruch‐UK). Bis zu diesem Wasserspiegel wählt der AN die Höhe der Verdämmung des Ausbruchquerschnitts für den HW‐Fall auf sein Risiko und werden die Baufeldräumung, Stillstandszeiten sowie trocken legen und säubern der Baugrube nicht geson‐
dert vergütet. 
Vorsperrensee‐Wasserspiegel nach Einbau des OW‐Revisionsverschlusses bis 435,75 müNN (=Bemessungswasserspiegel Dammbalken) 
Natürlicher Abfluss in der Schwarzach bis 7,0 m³/s Über diesen Wasserspiegellagen bzw. Abflusswerten liegende Ereignisse werden als Hochwasser im Sinne dieser Ziffer betrachtet. Die Haftung im Fall von überflutungsbedingten Schäden an Personen, Grundstücken, Bauwerken oder Sachgütern, die ursächlich mit einer unzureichenden Hochwassersicherheit der vom AN gewählten Bau‐
grubenumschließung zusammenhängen, trägt ebenfalls der AN. Bei Hochwässern mit über den o.a. Ni‐
veaus liegenden Wasserspiegellagen bzw. Abflüssen geht das Risiko auf den AG über. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 20 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 5.10
Ort für Besprechungen Baubesprechungen sowie sonstige Besprechungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben finden in einem eigens hierfür durch den AN zu stellenden Container auf der Baustelle statt. Der Besprechungs‐
raum ist hierfür mit den entsprechenden Einrichtungen auszustatten (Tische, Stühle, Beleuchtung, Be‐
heizung). 6
Angaben zur Ausführung 6.1
Vom Auftragnehmer zu übergebende Unterlagen 6.1.1
Vorlage 2 Wochen vor Baubeginn Folgende Unterlagen sind durch den Auftragnehmer spätestens 2 Wochen vor Baubeginn dem Auftrag‐
geber vorzulegen: 
Baustelleneinrichtungsplan 
Bauzeitenplan, abgestimmt auf die zeitlichen Restriktionen gemäß Ziff. 5.2. 
Hochwasserkonzept (Hochwasseralarmplan) 6.1.2
Vorlage 2 Wochen vor Beginn der entsprechenden Arbeiten Folgende Unterlagen sind durch den Auftragnehmer spätestens 2 Wochen vor Beginn der entsprechen‐
den Arbeiten dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen: 
Dokumentation Spartenabfrage 
Abbruchanweisung unter besonderer Berücksichtigung des Asbestabbruches und Arbeiten am Wasser, z.B. nach der Vorlage der BG Bau. 
Schal‐ und Betonierkonzept Wasserkraftwerk: Statische Berechnung und Gründungskonzept der Traggerüste und ggf. der Schalungselemente, Maßnahmen zur Einhaltung der (erhöhten) Anforde‐
rungen an Toleranz und Maßhaltigkeit, Schalung der Aussparungen und Konsolen, Einbauteile, Be‐
tonierfortschritt, Fugenausbildung, Vergussarbeiten, Eigenüberwachungsprüfungen, etc. Aus dem Schal‐ und Betonierkonzept muss eindeutig und fachlich verständlich hervorgehen, wie der AN die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sicherzustellen und die Bauausführung zu bewerkstelligen gedenkt. 
Montagepläne (Werkstattpläne) und Montageanweisungen: Traggerüst Schalung Wasserkraftwerk, Behelfsbrücke über den Betonausbruch in der Vorsperre, Arbeits‐ und Schutzgerüste (nur Monta‐
geanweisung), Schaltwartenboden und Dachausbildung Betriebsgebäude, Grabenverbau (nur Mon‐
tageanweisung), Fertigteile (Schächte), Dammbalkenverschluss, Geländer und Fußplatten samt Verankerung, Gitterroststege, Stahltor Betriebsgebäude 6.1.3
Vorlage nach Fertigstellung der Bauleistungen Folgende Unterlagen sind durch den Auftragnehmer spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Bau‐
arbeiten dem Auftraggeber vorzulegen: 
Endberichte Beweissicherung (Vorsperre, Zufahrtswege, beanspruchte Flächen) mit Freistellungs‐
bescheinigung der Eigentümer, Zwischenstand nach Erstaufnahme vorab per E‐Mail an den AG 
Fotodokumentation: arbeitstägliche Fotoaufnahmen des Baugeschehens 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 21 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 
Dokumentation Qualitätssicherung (Eigen‐ und Fremdüberwachung) 
Bestandspläne 6.1.4
Vorlage weiterer Unterlagen Weitere ggf. zu übergebende Unterlagen siehe Ziff. 6.11 (Entsorgungsnachweise), 6.12 (Bautagesberich‐
te) sowie 6.14 (Gefährdungsbeurteilung). 6.2
Beweissicherungsmaßnahmen Die durch den AN sowie für den Transport der Turbine und den 300 t Mobilkran für deren Installation genutzten Zufahrtsstraßen genauso wie die BE‐Flächen des AG sind vor Beginn der Ausführung gemein‐
sam mit der Örtlichen Bauüberwachung des AG beweis zu sichern. Der IST‐Zustand ist in geeigneter Form zu dokumentieren (kurze schriftliche Beschreibung, Fotos, Abmessungen, etc.) und die Dokumen‐
tation dem AG als Zwischenbericht innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme sowie nach Abnahme der Bauleistungen zu übergeben. Die bestehende Vorsperrenmauer ist vor Beginn der Ausführung beweis zu sichern sowie während der Dauer der Arbeiten ständig geodätisch auf Verformungen / Lageänderungen zu überwachen (mind. 1x tägliche Messung). Die Messergebnisse sind in geeigneter Form lückenlos aufzuzeichnen und dem AG auf Aufforderung vorzuweisen und nach Abnahme der Bauleistungen zu übergeben. 6.3
Besondere Erschwernisse Im Baugrund ist aufgrund der regionalen Geologie bei einem erheblichen Teil der Aushubmassen von den Bodenklassen 6 bis 7 auszugehen. Beim vorliegenden Gestein handelt es sich um Granit und Migma‐
titgneis, charakterisiert durch hohe Gesteinsfestigkeit, hohe Abrasivität und schwere Lösbarkeit. Der Untergrund ist i.A. nicht rammbar. Sprengungen sind aufgrund der möglichen Gefährdung des Dich‐
tungsschirmes der Vorsperre nicht zulässig. Weitere Details sind dem Geotechnischen Untersuchungs‐
bericht, Anlage 2 zu entnehmen. Sämtliche sich aus diesen Umständen ergebenden Erschwernisse sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Für die Absenkung und Niedrigwasserhaltung des Vorsperrensees muss der orografisch rechte Grundab‐
lass geöffnet und offen gehalten werden. Der Abfluss in Höhe von bis zu 7 m³/s durch den Grundablass fließt dabei mit einer Fließgeschwindigkeit bis zu ca. 3,1 m/s unmittelbar an der Baugrubenumschlie‐
ßung entlang. Diese ist daher entsprechend gegen die Strömung im Grundablassgraben zu sichern bzw. standsicher auszubilden. Dabei ist die Sohle des Grundablassgrabens in einer Mindestbreite von 1,0 m frei zu halten, um einen ausreichenden Abflussquerschnitt sicherzustellen. Hierzu siehe weiterhin Ziff. 6.5 sowie den Plan Nr. 1412‐4113 WKW Umschließung. Weiterhin sind in Vorbereitung der Baugru‐
benumschließung Aushubarbeiten im Nassen bei Wassertiefen von bis zu ca. 1,20 m durchzuführen. Sämtliche damit in Zusammenhang stehende Erschwernisse sind in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Auf das Vorhandensein von Asbestzementrohren im oberwasserseitigen Fundamentvorsprung der be‐
stehenden Vorsperrenmauer wurde bereits mehrfach hingewiesen. Im Rahmen eines Teilabbruches des Fundamentvorsprungs müssen diese ebenfalls in geringem Umfang abgebrochen werden. Weitere Aus‐
führungen hierzu siehe unter Ziff. 6.6. Es wird besonders auf die fugenlose Herstellung der Stahlbeton‐Trogwände des Wasserkraftwerks über ihre gesamte Höhe hingewiesen. Die vertikale Wandhöhe über der OK der Trogsohle beträgt bis zu rd. 7,00 m. Weiterhin erfordert der lediglich 30 cm dicke Restquerschnitt im Bereich der Drehlager‐ und Hubzylinderaussparungen im Kraftwerkstrog besondere Sorgfalt. Mehraufwand bzw. Erschwernisse, die 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 22 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 hierdurch – etwa für Schalung, Rüstung und Betonnage – entstehen, sind in die entsprechenden Positio‐
nen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Dabei ist u.a. der eingeschränkte Arbeitsraum zwi‐
schen der Umschließung und der Bauwerksaußenkante des Wasserkraftwerks zu berücksichtigen. 6.4
Mobile Ersatzstromversorgung Für Aufstellung und Betrieb mobiler Ersatzstromerzeuger gelten folgende Sicherheitsanforderungen: 
Aufstellung und Betrieb nach Betriebsanleitung (Betriebsanleitung am Einsatzort bereit halten und beachten). 
Schutzart der Geräte mindestens IP 54. 
Beim Einsatz in leitfähigen Bereichen nur einen Verbraucher anschließen. 
Bei der Schutzmaßnahme „Schutztrennung“ Gerät nicht erden. 
Beim Einsatz einer Fehlerstromschutzeinrichtung Generator durch Elektrofachkraft zwingend er‐
den. 
Die gesamte Anlage ist gemäß den einschlägigen VDE‐Bestimmungen zu errichten und in den erfor‐
derlichen Zeitabständen zu überprüfen. 6.5
Baugrube, Umschließung Für die Errichtung des Wasserkraftwerks ist eine trockene Baugrube im Schutz einer Baugrubenum‐
schließung erforderlich. Für die Umschließung wurde ein Fangedamm gewählt. Dieser hat die Aufgabe, während der Bauarbeiten den Wasserdruck aus der außerhalb des Fangedammes entlang fließenden Grundablassströmung (=Abfluss der Schwarzach) aufzunehmen und den auftretenden Schleppspannun‐
gen standzuhalten. Im Regelfall ergibt sich der hydrostatische Wasserdruck auf den Fangedamm aus einer Einstauhöhe bis 1,20 m. Dies entspricht einem Abfluss der Schwarzach bis ca. 4,5 m³/s. Bei einem Abfluss von 7,0 m³/s steigt der Wasserspiegel um ca. 30 cm. Die Standsicherheit des Fangedammes un‐
ter hydrostatischer Belastung ist bis zu einer Einstauhöhe von 2,00 m gegeben. Der Fangedamm besteht aus nebeneinander gereihten und übereinander gestapelten Big Bags mit Sand‐
füllung. Zur Wasserseite hin wird auf die Big Bags eine Abdichtungsfolie aufgelegt und mit Sandsäcken beschwert. Zur Verstärkung gegen die Strömung im Grundablassgraben sind Betonschutzwände (Fertig‐
teile), Wasserbausteine o.ä. dem Fangedamm vorzusetzen. Am Anschluss an den orografisch linken Grundablasskanal ist der Fangedamm zur Betonkonstruktion hin möglichst dicht anzuschließen, bei‐
spielsweise mittels Gewebeschläuchen mit PUR‐Verpressung. Die Aufstandsfläche für den Fangedamm ist in ihrer Breite durch den erforderlichen Arbeitsraum für die Herstellung des Wasserkraftwerks einerseits sowie durch die Lage des rechten Grundablasskanals ande‐
rerseits auf max. 3,00 m Breite eingeschränkt. Der Fangedamm umschließt das Baufeld auf einer Länge von ca. 45 m, sodass neben dem Wasserkraftwerk auch der überwiegende Teil der anschließenden Sohl‐ und Böschungssicherung aus Wasserbausteinen im Trockenen hergestellt werden können. Die Baugrube kann über eine vorhandene Zufahrtsrampe erreicht werden. Für Vorbereitung des Fangedammes ist ein Aushub sowie die Herstellung und Säuberung der Aufstands‐
fläche im Nassen erforderlich, während der Wasserspiegel in der Hauptsperre sich etwa auf Niveau 429,00 bis 429,20 müNN befindet und der Abfluss der Schwarzach über die Vorsperrenkrone erfolgt. Gegebenenfalls muss das Traggerüst der wasserseitigen Trogwandschalung auf dem Big‐Bag‐
Fangedamm ablasten. Dies ist bereits bei der Konstruktion des Fangedamms zu berücksichtigen. Sämtli‐
che Erschwernisse hieraus sind in die entsprechende Position des Leistungsverzeichnisses einzurechnen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 23 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Eine Umschließung im OW der Vorsperre für die Herstellung der Aussparung und die anschließende Errichtung des Trogbauwerkes wird aufgrund der Nähe zum Grundablassgraben und dessen uferseitiger Böschung (Neigung ca. 1:1,4) als nicht wirtschaftlich angesehen. Stattdessen ist auf dem vorhandenen, OW‐seitigen Fundamentvorsprung der Vorsperrenmauer nach teilweisem Beton‐ / Asbestabbruch ein Arbeitsplanum aus Magerbeton mit einer Breite von ca. 2,0 m zu erstellen, dessen Niveau sich auf 430,60 müNN befinden soll. Der Zugang zum Arbeitsplanum kann über die Uferböschung erfolgen. Die Einzelheiten der Baugrubenumschließung sind dem Plan Nr. 1412‐4113 WKW Umschließung zu ent‐
nehmen. Die Neigung der Baugrubenböschungen für das Wasserkraftwerk beträgt je nach Bodenklasse (gemäß DIN 18300 Ausgabe 2012): 
Für Bodenklasse 3‐5: bis 1:1,5 
Für Bodenklasse 6: bis 1:1 
Für Bodenklasse 7: bis 2:1 Die Baugrubenböschungen sind nach ihrer Fertigstellung gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung / dem SiGe‐Koordinator des AG zu besichtigen und hinsichtlich ihrer Standfestigkeit zu beurteilen. An der Abbruchkante der Baugrube ist ein Schutzgeländer nach den Vorgaben der BG Bau zu errichten, das der Absturzsicherung, der Sicherung gegen örtliches Versagen der Böschung infolge von Maschinen‐
/Gerätelasten sowie dem Schutz vor Steinschlag und sonstigen Gegenständen dient. Die Böschung ist vor Aufweichungen infolge schädlicher Witterungseinflüsse und abfließendem Wasser zu schützen (z.B. Plane mit sicherer Befestigung, Fassung und Ableitung von Oberflächenwässern an der OK der Baugru‐
be). Mit den Ausführungsunterlagen wird dem AN im Auftragsfall ein Aushub‐ und Abbruchplan für die Her‐
stellung des Wasserkraftwerks übergeben. Die Baugrube für das Betriebsgebäude kann geböscht nach DIN 4124 ausgeführt werden. Die Herstellung des Leitungsgrabens für die Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Be‐
triebsgebäude ist mittels Grabenverbau nach DIN 4124 vorgesehen. Für sämtliche Erd‐ und Tiefbauarbeiten sind die Sicherungsanforderungen nach den einschlägigen DGUV‐Unfallverhütungsvorschriften sowie der DIN 4124 zu befolgen. Zum Betreten und Verlassen der Baugruben sind bevorzugt Treppen, alternativ Leitern vorzusehen. 6.6
Abbrucharbeiten Für jegliche Art von Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung zu erstellen und vorzulegen. 6.6.1
Betonabbrucharbeiten Die Betonabbrucharbeiten an der Vorsperrenmauer sollen möglichst lärm‐, erschütterungs‐1 und staub‐
arm erfolgen. Die Ausbruchkanten sind mittels Seilsäge herzustellen. Angaben zum Bauwerksbestand können Ziff. 0 sowie den Bestandsunterlagen in Anlage 1 entnommen werden. 6.6.2
Asbestabbrucharbeiten Im Zusammenhang mit den Teilabbrucharbeiten des oberwasserseitigen Fundamentvorsprungs mit in‐
tegrierten Asbestzementrohren DN 100 ist die Technische Richtlinie für Gefahrstoffe TRGS 519 „Beson‐
1
Schwingungsrichtwert kleiner oder gleich 2,5 m/s² 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 24 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 dere Regelungen für Abbruch‐ und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten“ ein‐
zuhalten. Die Arbeiten zur Asbestbeseitigung dürfen nur durch Unternehmen erfolgen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: 
Sachkundenachweis nach TRGS 519 
Zulassungsbescheinigung für Abbruch‐/Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestproduk‐
ten nach Gefahrstoffverordnung 
Fachpersonal und sachgerechte Geräteausstattung Folgende Maßnahmen sind im Zusammenhang mit o.g. Richtlinie mindestens durchzuführen: 
Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde gemäß GefStoffV und Nr. 3.2 TRGS 519 sowie bei der Berufs‐
genossenschaft. 
Gefährdungsbeurteilung des Unternehmers 
Betriebsanweisung 
Arbeitsplan 
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 
Persönliche Schutzausrüstung: 



○
Atemschutzgeräte; geeignete Atemschutzgeräte sind: Halbmasken mit P2‐Filter, partikelfiltrie‐
rende Halbmasken FF P2 oder Masken mit Gebläse und Partikelfilter TM1P ○
Schutzanzüge Kategorie II Typ 4 ‐ 5, bei Sprühnebel und Feuchtigkeit Typ 3‐4, Sicherheitshand‐
schuhe, etc. Hygienemaßnahmen: Es sind Duschmöglichkeiten vor Ort vorzusehen. Weiterhin muss sicherge‐
stellt sein, dass: ○
eine getrennte Aufbewahrung der Straßen‐ und Arbeitskleidung möglich ist, ○
Pausenräume vorhanden sind und ○
sofern Mehrwegschutzkleidung verwendet wird, diese vom Arbeitgeber regelmäßig gereinigt wird. Allgemeine sicherheitstechnische Maßnahmen gemäß TRGS 519 Nr. 7: ○
Asbestbelastete Arbeitsbereiche gegen Betreten durch Unbefugte deutlich absperren und mit Verbotszeichen nach BGV A 8 kennzeichnen. ○
Es sind Verfahren und Techniken anzuwenden, mit denen weitgehend eine Faserfreisetzung und –ausbreitung verhindert wird. Bereitstellung bzw. Vorhalten von Arbeitsmitteln und Geräten: ○
Müssen handgeführte Maschinen/Geräte eingesetzt werden, dürfen nur langsam laufende Maschinen/Geräte mit Absaugung verwendet werden. ○
Behältnisse zur Aufnahme der ausgebauten AZ‐Produkte, Bruchstücke und dergleichen ○
Transportmittel ○
Sprühgerät, Staubbindemittel ○
Industriestaubsauger (H‐Sauger) Vorkehrungen für Arbeiten: ○
Geeignete Absturzsicherungen vorsehen 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 25 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 ○
Benutzung von Atemschutz und Schutzanzug ○
Abbruchoberfläche mit Staubbindemittel besprühen oder feucht halten ○
AZ‐Rohre möglichst zerstörungsfrei rundherum freilegen ○
Nach Möglichkeit AZ‐Rohre mit langsam laufenden oder grob spanenden Sägen trennen, Schnittstellen mit Staubbindemittel behandeln ○
ausgebautes Material nicht werfen ○
Material staubdicht verpacken (Big‐Bags, Platten Big‐Bags, PE‐Folien), Verpackung kennzeich‐
nen ○
Nach dem Abbau Unterkonstruktion/Gerüstlagen sorgfältig reinigen (raue Flächen absaugen, glatte Flächen feucht wischen) ○
Arbeitsgeräte reinigen ○
Schutzanzug und Atemschutz im Freien ablegen. 
Für den Transport der AZ‐Abfälle ist ggf. bei der Kreisverwaltungsbehörde eine Beförderernummer für den genehmigungsfreien Transport zu beantragen. Die Transportfahrzeuge sind nach dem Ab‐
fallrecht durch Warntafeln mit dem schwarzen "A" zu kennzeichnen. 
Entsorgungsnachweis führen. Die vorgenannten Maßnahmen entbinden den AN bzw. dessen Nachunternehmer nicht von der eigen‐
ständigen Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sowie der Sicherstellung des Arbeitnehmer‐
schutzes nach ArbSchG, GefStoffV sowie TRGS 519 und sonstiger Unfallverhütungsvorschriften und sind daher nicht abschließend. Vergibt der AN die gesamte Leistung oder Teile davon an einen oder mehrere Nachunternehmer, hat er dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Vertrages auch Bestandteil des oder der Nachunter‐
nehmerverträge werden. 6.7
Erdarbeiten Mit dem Ergänzungsband 2015 der VOB/C Ausgabe 2012 sind zahlreiche ATV fachtechnisch überarbeitet worden. Die wesentlichste Änderung besteht in der Einführung von Homogenbereichen für alle Tiefbau‐
ATV. Es wurden die bisherigen Boden‐ und Felsklassen durch Homogenbereiche ersetzt. Einer sofortigen Umsetzung der VOB/C 2015 stehen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung entgegen: 
Die entsprechende ZTV E‐Stb wurde von der FGSV im Hinblick auf die Homogenbereiche noch nicht fortgeschrieben (voraussichtlich frühestens 2017) 
Die vorhandenen Baugrundgutachten und bisher durchgeführten Planungen basieren noch auf den Boden‐ und Felsklassen. Daher werden im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung jene Leistungen, die von einer Bodenklassifi‐
zierung berührt sind, weiterhin nach Bodenklassen gemäß VOB/C Ausgabe 2012 beschrieben. 6.8
Wasserhaltung Wegen der unvollständigen Abdichtungswirkung des Big Bag Fangedamms sowie infolge eines gewissen Sickerwasserzustroms aus dem Uferbereich ist in der Baugrube für die Errichtung des Wasserkraftwerks Wasserzutritt zu erwarten. Es ist daher ein Sammelschacht mit Tauchpumpe vorzusehen und das Wasser nach Passieren zweier hintereinander geschalteter Absetzcontainer in den Hauptsperrensee abzugeben. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 26 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Die Errichtung und der Betrieb der Wasserhaltung gehört zum Leistungsumfang des AN. Das Wasserhal‐
tungskonzept ist Sache des AN. Hinweise auf die Grundwasserverhältnisse sind der Anlage 2 zu entneh‐
men. Der AN hat die Sammelleitungen, Sammelschächte, Pumpensümpfe und Pumpen, Absetz‐
Container und alle erforderlichen Einrichtungen ausreichend zu dimensionieren. Die Einholung der er‐
forderlichen öffentlich‐rechtlichen Genehmigungen ist Sache des AN und mit den Einheitspreisen für die Wasserhaltung abgegolten. Frühestens, sobald die Stahlbetonkonstruktion des Wasserkraftwerks tragfähig ist und die Revisionsver‐
schlüsse eingesetzt sind, kann die Wasserhaltung beendet und die Baugrubenumschließung entfernt werden. 6.9
Baustelleneinrichtungs‐ und Zwischenlagerflächen des AN Der AN hat sich für die Angebotserstellung vor Ort ein Bild über die durch den AG bereit gestellten BE‐
Flächen (gemäß Ziff. 5.6) zu verschaffen. Die Anmietung eventueller weiterer Flächen für die Baustelleneinrichtung und / oder Zwischenlagerung ist Sache des AN und mit den Preisen für die Baustelleneinrichtung abgegolten. 6.10
Verkehrssicherung Der AN hat dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehr im Umfeld der Baumaßnahme während der gesamten Bauzeit nicht behindert wird. Der AN verpflichtet sich dazu, alle Maßnahmen zur Verkehrssi‐
cherung nach Anweisung des Bauherrn bzw. der Verkehrssicherungsbehörde durchzuführen, während der Baumaßnahme zu unterhalten, nach Abschluss der Arbeiten wieder rückzubauen und den ursprüng‐
lichen Zustand wiederherzustellen. Ggf. sind verkehrsrechtliche Genehmigungen und Anordnungen nach der StVO einzuholen. Desweiteren ist der herzustellende Ausbruch in der Vorsperrenmauer bis zur Herstellung des oberwas‐
serseitigen Gitterroststeges mittels einer Behelfsbrücke zu überbrücken, wie auch der Zugang über die uferseitige Krone der Vorsperrenmauer mittels entsprechender Sicherungsmaßnahmen zu versehen, sodass dem AN für die Automatisierung der Grundablassschütze der ständige, gefahrlose Zutritt zu sei‐
nem Arbeitsbereich ermöglicht wird. Durch Verkehrsführung entstehende Behinderungen im Bauablauf werden nicht gesondert vergütet. 6.11
Abfälle, Verwertung, Entsorgung Ablagerungsstellen bzw. Deponien für unbrauchbares Material wie Wurzelstöcke, Bäume, Räumgut, Betonblöcke und Sonstiges hat sich der AN eigenverantwortlich zu beschaffen. Es muss sich hierbei um genehmigte Deponien handeln. Anfallende Deponiegebühren sind in die jeweiligen Einheitspreise einzu‐
rechnen. Für die Lagerung und geordnete Entsorgung anfallender Abfälle (z.B. Abbruch‐, Aufbruchmassen, Verpa‐
ckungsmaterial, etc.) sind vom AN die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Da eine Trennung der unterschiedlichen Materialien vorgeschrieben ist, hat der AN ggf. die Vorhaltung mehrerer Container bzw. Haufwerke vorzusehen. Die Kosten für die oben genannten Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Der AN hat für sämtliches zu entsorgendes Material Verwertungs‐ bzw. Entsorgungsnachweise an den AG zu übergeben. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 27 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6.12
Bautagesberichte Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese in 2‐facher Form dem AG und der örtli‐
chen Bauüberwachung unaufgefordert wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Arbeiten von Subunter‐
nehmern oder Kolonnen, die mit unterschiedlichen Arbeiten beschäftigt sind, müssen vom verantwortli‐
chen Bauleiter des AN in einem Bautagebuch zusammengefasst werden. Die Bautagesberichte sind vollständig auszufüllen, vom Polier und vom Bauleiter zu unterschreiben und wöchentlich der Bauüberwachung des AG vorzulegen. Die Bautagesberichte müssen mindestens folgen‐
de Angaben enthalten 
Wetter, Witterung, Temperatur, Wasserstand und Durchfluss am Pegel Rötz, Wasserstand Eixen‐
dorf Seepegel, Durchfluss Eixendorf Speicherabluss 
Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte 
Stundenaufwand einzelner Leistungen 
Zahl und Art der eingesetzten Geräte 
täglicher Baufortschritt, Beginn und Ende von in sich geschlossenen Teilleistungen 
besondere Vorkommnisse, die den Bauablauf oder die ordnungsgemäße Abwicklung beeinträchti‐
gen oder behindern 
Besuche von Projektbeteiligten auf der Baustelle mit Namen und Firma / Behörde. 
Ggf. Beanstandungen des SiGe‐Koordinators 6.13
Arbeitszeit Die Arbeitszeit darf Mo ‐ Fr nur von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr andauern. Mehrschichtbetrieb, Samstags‐ bzw. Sonntagsarbeit sind vom AG nicht vorgesehen. Sollte dies aus terminlichen Gründen erforderlich werden, so bedürfen sie der Absprache mit der Bauüberwachung und deren Genehmigung (behördliche Genehmigungen sind Sache des AN). Sofern es die terminliche Situation erfordert, hat der AN durch eine verstärkte Besetzung der Baustellenmannschaft für eine Beschleunigung der Arbeiten zu sorgen. 6.14
Baustellenverordnung Die ausgeschriebene Maßnahme unterliegt der Baustellenverordnung vom 10.06.1998, geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 23. Dezember 2004. Danach hat der AN bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, insbesondere in Bezug auf die 
Instandhaltung der Arbeitsmittel, 
Vorkehrung zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahr‐
stoffe, 
Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle, 
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 
Wechselwirkung zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden. Die Hinweise des SiGe‐Koordinators und der Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzplan sind zu berücksich‐
tigen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 28 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Der Auftragnehmer und alle in seinem Namen am Bauvorhaben beteiligten Arbeitgeber haben dem Si‐
Ge‐Koordinator auf Verlangen ihre Gefährdungsbeurteilung vorzuweisen und die Beschäftigten in ver‐
ständlicher Form und Sprache über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Auftragnehmer und Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflich‐
ten. Der Auftragnehmer hat einen Alarmplan für das Vorgehen bei Unfällen zu erstellen, seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer darin zu unterweisen und den Alarmplan auf der Baustelle dauerhaft, frei zu‐
gänglich und übersichtlich kenntlich zu machen. Darin sind mindestens folgende Angaben zu machen: 
Notrufnummern (112, Giftnotruf etc.) 
Name, Anschrift und Telefonnummern des nächsten Ersthelfers 
Name, Anschrift und Telefonnummer des nächsten Durchgangsarztes 
Anschrift des nächsten Krankenhauses 
Die 5 „W“: „Wo geschah es?, „Was geschah?“, „Wie viele Verletze?“, „Welche Art von Verlet‐
zung?“, Warten auf Rückfragen Die Erstellung des Alarmplans liegt im Interesse des AN bei der Durchführung seiner Arbeitsschutzpflich‐
ten und wird nicht gesondert vergütet. 6.15
Umwelt 6.15.1 Schutz von Bäumen und Gehölzen Der vorhandene Bewuchs außerhalb der Baugrenze ist zu schonen. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern außerhalb des Baufeldes darf nur nach vorheriger Genehmigung durch den AG oder dessen Vertreter erfolgen. Rodungsarbeiten sind innerhalb des Zeitraumes vom 01.03. bis 30.09. verboten. Der vorhandene, an das Baufeld für das Betriebsgebäude angrenzende Gehölzbestand ist mittels geeigneter Maßnahmen nach den Vorgaben der DIN 18920 zu schützen. 6.15.2 Immissionsschutz Die Forderungen des Immissionsschutzes (B.Im.Sch.G. ‐ neueste Fassung), der „Allgemeinen Verwal‐
tungsvorschrift für Baulärm“ und die DIN 4150 sind einzuhalten. 6.15.3 Wasser‐ und Naturschutz Jegliche Risiken einer möglichen Gewässerverunreinigung sind auszuschließen. Es ist darauf zu achten, dass keine Gewässerverschmutzung durch Baumaterialien bzw. Mineralöle oder sonstige schädliche Stoffe entstehen. Das Versickern von Schadstoffen im Untergrund muss unbedingt vermieden werden. Die Vorschriften der Verordnung über die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sind zu beachten. Das Betanken von Baufahrzeugen sowie die Durchführung von Reparaturen und Ölwechsel im Bereich unbefestigter Flächen sind nicht gestattet. Der AN hat dafür zu sorgen, dass dies im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche (gepflasterte oder asphaltierte Flächen) durchgeführt wird. Sämtliche Aufwendungen für die Gewährleistung des Wasser‐ und Naturschutzes sind in die Baustellenein‐
richtung einzurechnen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 29 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6.15.4 Wassergefährdende Stoffe Sofern bei der Bauausführung wassergefährdende Stoffe angetroffen werden, ist der AG hiervon unver‐
züglich zu unterrichten. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe darf nur außerhalb des Überschwem‐
mungsgebiets nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen erfolgen (z.B. befestigte Flächen im Be‐
reich der BE). 6.15.5 Materialanforderungen nach LAGA Baustoffrecyclingmaterial bzw. bitumenhaltiger Straßenaufbruch darf bei der Baumaßnahme nicht ver‐
wendet werden. Liefermaterial darf die geforderten Eluatwerte für Bodenmaterial der Kategorie Z 0 nach der o.g. TR‐
LAGA 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Stand November 2003) nicht überschreiten. Auf Nachfrage des AG hat der AN zur Qualitätssicherung und Dokumentation des Einbaus von geeigne‐
tem Bodenmaterial die Einhaltung der genannten Eluatkriterien nachzuweisen. Eine gesonderte Vergü‐
tung für die Nachweise erfolgt nicht. 6.16
Prüfung und Überwachung Alle Güteprüfungen, Eignungsprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen sind vom AN, die dem AN über‐
tragene Fremdüberwachungsprüfungen durch von ihm beauftragte, anerkannte Überwachungsstellen durchzuführen. Die Kosten hierfür sind, sofern nicht besondere Positionen im Leistungsverzeichnis aus‐
gewiesen sind, in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen. Kontrollprüfungen werden vom AG durchgeführt bzw. sind nach besonderer Anordnung des AG vom AN auszuführen. Alle Prüfergebnisse sind schriftlich festzuhalten und dem AG in 3‐facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreis der Leistungsposition für die Dokumentation der Qualitätssicherung einzurechnen. 6.17
Baubehelfe 6.17.1 Verbauten, Arbeitsebenen Der Verbau, die Sicherung von Leitungsgräben und Schachtbaugruben sowie das Schütten von Ram‐
pen/Arbeitsebenen gemäß des vom AN (abweichend von den Angaben in der vorliegenden Ausschrei‐
bung) gewählten Arbeitsablaufes zur Herstellung der Bauwerke werden, soweit nicht anders angegeben, nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6.17.2 Gerüste, Sicherungsmaßnahmen Unabhängig von der Absturzhöhe sind Absturzssicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungen an allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen erforderlich, die am oder über Wasser liegen. Bei der Anord‐
nung von Gerüsten, Absturzssicherungen u.dgl. des AN ist stets zu beachten, dass diese ggf. von weite‐
ren Auftragnehmern (Los 1, Automatisierung der Grundablassschütze) mitbenutzt werden. Absturzsi‐
cherungen sind insbesondere auf der Vorsperrenmauer sowie auf den Oberkanten der fertigen Trogwände erforderlich. Die Kosten für Baubehelfe wie Arbeits‐, Schutz‐ und Traggerüste, Hilfs‐ und Abstützkonstruktionen sind, soweit nicht gesondert angegeben bzw. besondere Leistung i.S.d. VOB, in die Einheitspreise einzurech‐
nen. Alle notwendigen Aufwendungen für Betonrezeptur, Schalung, Abstützung der Schalung, sind Sa‐
che des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 30 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Die fertiggestellten Gerüste sind durch den Aufsichtsführenden zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Die Prüfprotokolle sind mindestens drei Monate über die Standzeit des Gerüstes hinaus aufzubewahren. Ausführungsplanungen für Baubehelfe gemäß den gesondert im LV ausgewiesenen Positionen sind durch den AN zu erbringen, einschließlich geprüfter Statik. 6.18
Leitungen Der Bestand ggf. vorhandener Leitungen und Kabel ist durch Anfrage bei den zuständigen Spartenträ‐
gern zu erheben und zu dokumentieren. Vorhandene Leitungen sind vom AN in Rücksprache mit dem Spartenträger zu sichern und zu schützen. Durch die Bauarbeiten hervorgerufene Beschädigungen der vorhandenen Leitungen gehen zu Lasten des AN. 6.19
Vermessung, Aufmaße, Bestandspläne 6.19.1 Vermessungsleistungen des AN Die Vermessungsleistungen sind vom AN durch einen Vermessungsingenieur oder ‐techniker durchzu‐
führen. Die Leistungsfähigkeit und Qualifikation ist seitens des AN dem AG zu belegen. Der AN trägt für die richtige und planmäßige Lage und Höhe aller von ihm auszuführenden Arbeiten die alleinige Verant‐
wortung. Abweichungen von der planmäßigen Ausführung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den AG. Vorhandene Vermessungspunkte Der AN ist verpflichtet, vorhandene Vermessungspunkte wie Höhenbolzen und sonstige Markierungen gemäß Leistungsbeschreibung sorgfältig zu erheben und entsprechend zu sichern. Sollten durch die Bauarbeiten oder durch den Baubetrieb Vermessungspunkte gefährdet sein oder wegfallen, so hat der AN rechtzeitig zum Zweck der Sicherung bzw. Verlegung das Vermessungsamt und die Bauüberwachung zu verständigen. Ohne Zustimmung des Vermessungsamtes dürfen Vermessungspunkte nicht verändert werden. Im Fall des Abhandenkommens von Vermessungspunkten durch die Bauarbeiten oder den Bau‐
betrieb hat der AN die Kosten für die Wiederherstellung zu tragen. Vermessung Urgelände (Nullmessung) Der Urzustand des Geländes im Baufeld unterhalb einem Niveau von 430,50 müNN unterwasserseitig der Vorsperre sowie unterhalb einem Niveau von 435,00 müNN oberwasserseitig der Vorsperre (=Grenze der vorliegenden geodätischen Vermessung) ist von einem Vermesser des AN aufzunehmen. Diese Daten werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Das Aufmaß des Urgeländes ist vor Beginn der Bauarbeiten an den AG zu übergeben. Der AG behält sich vor, Kontrollmessungen durch ein unabhängiges Vermessungsbüro durchzuführen. Alle Vermessungsleistungen sind von einem vom AG bestätigten Vermessungsbüro auszuführen. Alle Abrechnungsprofile sind geodätisch aufzumessen und vom AG bestätigen zu lassen. Die Übergabe der Vermessungsdaten vom AN an den AG muss als dwg‐Datei und zusätzlich als Excel‐Datei (Koordinaten) erfolgen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 31 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Einmessen der Hauptachsen nach Absteckdaten und ‐plänen des AG Das Einmessen der Hauptachsen der Bauwerke ist durch den AN auf Basis der Absteckpläne des AG durchzuführen. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Hauptachsen vom AG abgenommen. Vermes‐
sungsleistungen werden, sofern sie nicht unter Nebenleistungen nach VOB/C fallen, durch eine beson‐
dere Position im Leistungsverzeichnis vergütet. Als Absteckdaten werden an den AN übergeben: 
Hauptachsen in Gauß‐Krüger‐Koordinaten (Hauptachse der Einzelobjekte, Eckpunkte der Bauwerke und Außenanlagen) 
Längsschnitt Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude mit Höhenlage der Leerrohre 
Aushub‐ und Abbruchplan Wasserkraftwerk (Lageplan, Längs‐ und Querschnitte) Die Datenübergabe erfolgt im Excel und DWG‐Format. Formate wie z.B. d66 können nicht übergeben werden. Alle in den Plänen angegebenen Höhenkoten sind durch den AN vor Ort vor der Baudurchfüh‐
rung zu überprüfen. 6.19.2 Aufmaße, Mengenermittlung Die Bauwerke werden, soweit es möglich ist, nach Plan abgerechnet. Örtliche Aufmaße sind zusammen mit der örtlichen Bauüberwachung durchzuführen. Das Aufmaßsystem der örtlichen Bauüberwachung ist zu übernehmen. Bei Abrechnung von Leistungen nach Gewicht werden nur Liefer‐ bzw. Wiegescheine anerkannt, die vom AG bzw. von der örtlichen Bauüberwachung unterschrieben sind. 6.19.3 Bestandspläne nach Fertigstellung Der AN hat Bestandspläne der fertiggestellten Maßnahmen gemäß den Angaben in der betreffenden LV‐
Position zu liefern. Die Bestandspläne sind auf der Basis der übergebenen Ausführungsunterlagen im jeweils gleichen Maßstab und gleichem Format neu zu erstellen. Wichtige Aufmaße der Bauvermessung sind einzuarbeiten. Änderungen, die sich während der Ausführung ergeben, sind vom AN nachzutragen. Der Planstempel des AG ist nach dessen Anweisung anzuwenden. Die Bestandspläne sind bis längstens 3 Monate nach Baufertigstellung als revidierte Enddokumentation 1‐fach im Original, 5‐fach in Kopie und 1‐fach digital auf CD/DVDin den Formaten .dwg sowie .pdf an den AG zu liefern. 6.20
Bauarbeiten In den folgenden Ausführungen werden ergänzende Hinweise für einzelne Leistungen und Leistungs‐
gruppen des Leistungsverzeichnisses gegeben, um die geplante Maßnahmen und die zu erreichenden Ziele eingehender zu erläutern bzw. zu definieren. 6.20.1 Neubau des Wasserkraftwerks Erdarbeiten Nach aktuellem Kenntnisstand ist für die Aushubmassen von unbedenklichem Material auszugehen. Der AN hat dies durch Entnahme und Laboruntersuchung von Mischproben aus dem Aushubmaterial im Ausmaß gemäß LV zu überprüfen. Die Entsorgung von Erdaushub, der gemäß dieser Untersuchung nicht der Zuordnungsklasse Z0 entspricht, wird ggf. gesondert vergütet. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 32 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Für den Wiedereinbau von der Aushubsohle bis ca. 1,0 m unter die planmäßige Geländeoberkante als Bauwerkshinterfüllung ist nur unbelastetes örtliches Aushubmaterial der Bodenklassen 3‐5 nichtbindig sowie 6, ggf. ergänzt durch Liefermaterial zugelassen. Baustoffrecyclingmaterial bzw. bitumenhaltiger Straßenaufbruch darf bei der Baumaßnahme nicht ver‐
wendet werden. Liefermaterial darf die geforderten Eluatwerte für Bodenmaterial der Kategorie Z 0 nach der TR‐LAGA 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Stand November 2003) nicht überschreiten. Auf Nachfrage des AG hat der AN zur Qualitätssicherung und Dokumentation des Einbaus von geeigne‐
tem Bodenmaterial die Einhaltung der genannten Eluatkriterien nachzuweisen. Eine gesonderte Vergü‐
tung für die Nachweise erfolgt nicht. Die Baugrubensohle ist vor Herstellung der notwendigen Betonauffüllungen und Sauberkeitsschichten für die Herstellung der Bauwerkssohle gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu bege‐
hen und zu dokumentieren. Die nachfolgenden Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung erfolgen. Die uferseitige Hinterfüllung des Wasserkraftwerks und der anschließende Oberbodenauftrag erfolgen in Vorbereitung für die Errichtung der Fischaufstiegsanlage bis zu den in den Bauzeichnungen angege‐
benen Niveaus. Die Hinterfüllung muss soweit verdichtet werden, dass an ihrer Oberkante ein Verfor‐
mungsmodul von EV2 ≥ 100 MN/m² vorliegt. Abbrucharbeiten Der Stahlbetontrog des Wasserkraftwerks wird innerhalb eines Ausbruches in der ca. 3 m dicken Vor‐
sperrenmauer errichtet. Der Ausbruch soll mittels zweier vertikaler und eines horizontalen Sägeschnit‐
tes (Seilsäge) erfolgen. Aufgrund des schrägen Verlaufs der OW‐ und UW‐seitigen Fundamentüberstän‐
de sind diese jeweils uferseitig keilförmig auf erforderliche Tiefe abzutragen, um die Sägeschnitte auf Solltiefe herstellen zu können. Oberwasserseitig ist dabei ein Asbestzementabbruch erforderlich (vgl. Ziff. 6.6.2). Nach Herstellung der Sägeschnitte wird der abgetrennte Betonblock maschinell bis auf die Solltiefe abgetragen und eine horizontale Abbruchfläche hergestellt. Letztere wird auf eine Sollabwei‐
chung von max. +20/‐70 mm vom angegebenen Niveau nachbearbeitet bzw. feinprofiliert. Für das an‐
schließende Aufbringen des Betons für das Trogbauwerk ist eine Untergrundvorbehandlung und –
vorbereitung nach den Angaben im Leistungsverzeichnis durchzuführen. Die Angaben zum Bauwerksbe‐
stand sind der Anlage 1 zu entnehmen. Beton‐ und Stahlbetonarbeiten Der Beton für die Stahlbetonbauwerke ist gemäß DIN 1045‐3 / DIN EN 13670 in die Überwachungsklasse 2 einzuordnen. Alle Güteprüfungen, Eignungsprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen sind vom AN, die dem AN übertragene Fremdüberwachungsprüfungen durch die von ihm beauftragte, anerkannte Überwachungsstelle durchzuführen. Die Kosten hierfür sind, sofern nicht besondere Positionen im Leis‐
tungsverzeichnis ausgewiesen sind, in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzurech‐
nen. Kontrollprüfungen werden vom AG durchgeführt bzw. sind nach besonderer Anordnung des AG vom AN auszuführen. Die Baustelle ist entsprechend der normativen Vorgaben zu kennzeichnen. Alle Prüfergebnisse sind schriftlich festzuhalten und dem AG in 3‐facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen. Die Erdungsanlage des Wasserkraftwerks ist nach DIN 18014 durch einen Fachkundigen (Elektriker) zu errichten und in Abstimmung mit der Fachfirma des AG herzustellen. Auf die gemäß den Angaben im Geotechnischen Untersuchungsbericht (siehe Anlage 2) vorbereitete Aushubsohle wird unterhalb der Stahlbetonbauwerke eine Füll‐ bzw. Sauberkeitsschicht aus Magerbe‐
1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 33 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 ton aufgebracht. In die horizontalen und vertikalen Ausbruchflächen der Vorsperre werden im Raster von 0,50 x 0,50 m Steckeisen aus Betonstahl B500 B, Ø16 mm, in 300 mm tiefe Bohrlöcher Ø20 mm ein‐
gebracht und mit Verbundmörtel (Zementmörtel) verpresst. Die Verarbeitungsanweisungen des Herstel‐
lers sind bei dabei zu beachten und einzuhalten. Es wird angestrebt, folgende Einzelbauteile jeweils in einem Arbeitsgang (ohne Arbeitsfugen) herzustel‐
len: 
Trogsohle 
Auslaufsohle 
Trogwände 
Wände des Auslaufbauwerks Sämtliche sich daraus ergebenden Erschwernisse sind in die Preise für die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Für die Schalung der Trogwände und der uferseitigen Wand des Auslaufbauwerks ist ein Traggerüst zu erstellen, das wasserseitig aller Voraussicht nach auf dem Umschließungsdamm ablasten muss. Die Aufwendungen für die Schalung der Aussparungen in Sohle und Trogbauwerken werden entspre‐
chend der hierfür vorgesehenen Positionen vergütet. Gleiches gilt für die Montage, Bewehrung und Betonnage der im Erstbeton zu vergießenden Einbauteile (ggf. nach Anweisungen des Turbinenlieferan‐
ten), wie die Hubzylinderverankerung oder die seitlichen Schleifbleche. Die Arbeitsfuge zwischen Trogsohle und Trogwänden wird wie folgt ausgebildet: An der innen liegenden, aufgehenden Bewehrung wird eine Aufkantung mittels Streckmetallabschalung (h = 6 cm) hergestellt. An der Außenseite wird die horizontale bzw. im Winkel von 20° geneigte Arbeitsfuge mit einer Dachlatte 30/50 mm gemäß ZTV‐W LB 215 abgekantet. Die Arbeitsfuge wird mittels innen liegendem Arbeitsfu‐
genband aus Elastomer, Typ F200 o. glw. abgedichtet. Die Arbeitsfuge zwischen der Auslaufsohle und den Wänden des Auslaufbauwerks verläuft ohne Aufkan‐
tung und Arbeitsfugenband in Höhe der Sohl‐Oberkante. An der Außenseite wird die Arbeitsfuge wie beim Trogbauwerk mit einer Dachlatte abgekantet. Die vertikale Bauwerksfuge zwischen Trog‐ und Aus‐
laufbauwerk wird als Arbeitsfuge mit durchlaufender Bewehrung ausgebildet. Die später zu vergießenden Anschlussfugen in den Zweitbetonaussparungen für die Revisionsverschlüs‐
se, die Sohlschiene an der Aufsatzkante des beweglichen Wasserkraftwerks sowie die Drehlagerausspa‐
rungen sind gemäß dem BAW‐Merkblatt Zweitbeton im auszuarbeiten Schal‐ und Betonierkonzept ge‐
sondert zu erläutern. Die Wandoberkanten werden mit Dreikantleisten 2,0x2,0 cm gebrochen. Die beidseitigen Oberkanten der Endschwelle sowie der wasserseitigen Schwellenwand des Auslaufbauwerkes werden mit den Ab‐
messungen 5x5 cm abgeschrägt. Die sichtbaren Betonseiten‐ und –oberflächen sind gemäß der Sichtbe‐
tonklasse SB2 auszubilden. Innerhalb der Stahlbetonkonstruktion der Trogwände sowie der Trogsohle werden Leerrohre für Elekt‐
ro‐, Hydraulik‐, Pneumatik‐, Sonden‐ und Steuerleitungen für den Betrieb des Wasserkraftwerks geführt. Ebenso werden 2 Leerrohre DN 75 für die Versorgungsleitungen der zu automatisierenden Grundablass‐
schütze in der uferseitigen Trogwand bis zum Übergabeschacht verlegt (Anm.: noch nicht in den der Ausschreibung beiliegenden Plänen dargestellt). In der uferseitigen Trogwand werden weiterhin 3 Pe‐
gelmessonden installiert. Hierfür sind entsprechende Wandaussparungen vorgesehen, die jeweils über ein Leerrohr mit Kabelkleinschächten an der Wandoberkante verbunden sind. Die uferseitigen Bauwerkswände werden zur Baugrubenböschung hin nach den Angaben in den beilie‐
genden Plänen teilweise mittels Magerbeton hinterfüllt, um den seitlichen Erddruck auf das Bauwerk zu begrenzen. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 34 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Verguss‐ und Injektionsarbeiten In die Anschlussfuge zwischen Ausbruchfläche Vorsperrenmauer und Trogbauwerk werden an 2 Stellen U‐förmig Injektionsschläuche für die nachträgliche Verpressung eingelegt und lagegesichert. In ange‐
messenem Abstand nach Fertigstellung der Trogwände werden die Injektionsschläuche mit Zementsus‐
pension verpresst und nachverpresst. Die Aussparungen für die durch den AN zu liefernden und einzubauenden Sohl‐ und Seitenprofile für den Revisionsverschluss, für die durch den Turbinenlieferanten zu liefernden und durch den AN nach dessen Anweisungen einzubauenden Teile Sohlprofil sowie Dicht‐ und Schleifbleche und die Drehlager nach Montage des Drehauflagers durch den Turbinenlieferanten werden mit Zweitbeton mit den Anfor‐
derungen gemäß den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis verfüllt. Hierfür sind die Aus‐
sparungen entsprechend den Vorgaben im BAW‐Merkblatt Zweitbeton (MZB) vorzubehandeln und vor‐
zubereiten. Der Zweitbeton in den Drehlageraussparungen ist bewehrt. Nach der Montage des beweglichen Wasserkraftwerks werden die Hohlräume der Hüllkonstruktion durch den AN über eine Einfüllöffnung mit selbstverdichtendem Beton (SVB) verfüllt. Die Aufwendungen des AN im Zusammenhang mit der nach der Montage des beweglichen Wasser‐
kraftwerks anfallenden Vergussarbeiten sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Entwässerungsarbeiten Auf der uferseitigen Magerbetonauffüllung hinter der Bauwerkswand wird ein Sicker‐ und Dränkörper, bestehend aus einem Teilsickerrohr innerhalb eines vliesummantelten Kieskörpers angeordnet und bis unterwasserseitig des Auslaufbauwerks geführt, wo das Rohr mittels Rückstauklappe in den Hauptsper‐
rensee entwässert. Oberwasserseitig endet das Teilsickerrohr unterhalb des Übergabeschachtes, von dem aus ein Entwässerungsrohr zu ihm hinab führt. Steinsatz‐, Ufer‐ und Sohlsicherungsarbeiten Es sind nur frostunempfindliche Wasserbausteine nach den „Technischen Lieferbedingungen für Was‐
serbausteine“ (TLW) mit der DIN EN 13383 zugelassen. Es sollen bevorzugt ortsübliche Gesteinsarten verwendet werden (Granit, Gneis). Metallbauarbeiten Die Metallbauarbeiten umfassen die Revisionsverschlusseinrichtungen, 2 Gitterroststege sowie Gelän‐
der. Hierfür sind jeweils die Werkstattplanungen einschließlich der Schweißnahtnachweise (auf Basis der Lastangaben durch den AG) bis spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn dem AG zu übergeben. Außenanlagen Auf die im Plan Nr. 1412‐0107 (Außenanlagen) gekennzeichnete Fläche für die Aufstellung des 300 t Mobilkrans wird nach Herstellung der bis zum Planum 0,35 m unter der fertigen Geländeoberkante rei‐
chenden Auffüllung sowie nach Abtrag des vorhandenen Schotterrasens auf der Uferfläche eine Schott‐
ertragschicht sowie eine Splittdeckschicht aufgebracht und verdichtet. Das Unterbauplanum soll einen Verformungsmodul von mind. EV2 ≥ 45 MN/m² aufweisen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Herstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit für den Einsatz des Mobilkranes zum Einheben des beweglichen Was‐
serkraftwerks. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 35 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6.20.2 Neubau des Betriebsgebäudes Freimachen des Baufeldes Das geplante Baufeld für das Betriebsgebäude liegt innerhalb einer Waldfläche und ist im erforderlichen Umfang vom vorhandenen Gehölz freizustellen. Die Rodungsarbeiten dürfen erst im Oktober beginnen. Erdarbeiten Bei den Erdarbeiten ist von einer nahe an die Geländeoberkante heranreichenden Felsoberkante auszu‐
gehen und daher in Gewissem Umfang mit Aushub der Bodenklasse 7 zu rechnen. Die darüber liegenden Fraktionen setzen sich voraussichtlich überwiegend aus verwittertem / vergrustem Material des Mut‐
tergesteins zusammen und entsprechen somit den Bodenklassen 3 bis 6. Es ist von hoher Abrasivität des Aushubmaterials auszugehen. Entlang des bestehenden Wanderwegs am ehemaligen Bahndamm wird im Untergrund noch Gleisschotter vermutet, der gegebenenfalls im Zuge der Aushubarbeiten ebenfalls angeschnitten wird. Bis auf Teilmengen des abgetragenen Oberbodens sind die anfallenden Aushubmassen vollständig von der Baustelle abzufahren und zu verwerten. Nach aktuellem Kenntnisstand ist für die Aushubmassen von unbedenklichem Material auszugehen. Liefermaterial darf die geforderten Eluatwerte für Bodenmaterial der Kategorie Z 0 nach der TR‐LAGA 20 (Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Stand November 2003) nicht überschreiten. Auf Nachfrage des AG hat der AN zur Qualitätssicherung und Dokumentation des Einbaus von geeigne‐
tem Bodenmaterial die Einhaltung der genannten Eluatkriterien nachzuweisen. Eine gesonderte Vergü‐
tung für die Nachweise erfolgt nicht. Die Baugrubensohle ist vor Herstellung der Streifenfundamente, Drainage und der Frostschutzschicht für die Herstellung der Bauwerkssohle gemeinsam mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu begehen und zu dokumentieren. Die nachfolgenden Arbeiten dürfen erst nach Freigabe durch die örtliche Bau‐
überwachung erfolgen. Entwässerungsarbeiten Um den Gebäudesockel wird eine Ringdrainage aus Vollsickerrohren DN 100 im Kieskörper verlegt und mit Filtervlies ummantelt. An den Gebäudeecken werden Putz‐/Kontrollschächte vorgesehen. Eine vor dem Eingangstor angeordnete Entwässerungsrinne zum Schutz vor Oberflächenwasser entwässert über ein Fallrohr in das Drainagerohr. Die Dachentwässerung (Fallrohr) wird ebenfalls über einen Regenwas‐
serablauf eingebunden. Der Ablauf erfolgt über eine Sammelleitung von der westlichen Gebäudeecke und entwässert in die unterliegende Böschung. Zur Kondensatentwässerung des Kompressors im Betriebsgebäude wird ein Abflussrohr DN 32 vertikal durch Fußboden und Sohlplatte geführt und endet in einem 90° Bogen im Frostschutzkörper (Anm.: noch nicht in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt). Beton‐ und Stahlbetonarbeiten Zur frostsicheren Gründung wird das Gebäude dreiseitig auf Streifenfundamenten aus unbewehrtem Ortbeton errichtet. Die Erdung des Betriebsgebäudes erfolgt im Zuge des Loses 3. Die Fundamentplatte sowie die Deckenplatte des Betriebsraumes werden jeweils in einer Stärke von 20 cm in Stahlbetonbauweise hergestellt. Die ebenfalls aus Stahlbeton bestehenden Wände des Kabel‐
kellers sowie die Firstwand über der Deckenplatte des Betriebsraumes besitzen eine Wanddicke von 24 cm. Die Leerrohre und Leitungen aus der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Be‐
triebsgebäude, ebenso wie die Leitungsverbindung zwischen Betriebsgebäude und Trafo‐
1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 36 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Kompaktstation werden mittels Gebäudeeinführungen durch die Fundamentplatte geführt (Anm.: noch nicht in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt). Innerhalb des Kabelkellers werden die Leitungen verteilt und an den vorgesehenen Stellen durch Öffnungen in der Kabelkellerdecke in den Betriebsraum geführt. Abdichtungsarbeiten Die Abdichtung der erdberührten vertikalen Gebäudeaußenkanten erfolgt gemäß DIN 18195 mittels Bitumendickbeschichtung, die gegen das Erdreich mittels Noppenbahn (mit Schutz‐ und Dränfunktion) geschützt wird. Unebenheiten des Untergrundes sind mittels Kratzspachtelung auszugleichen. Der Über‐
gang zwischen Streifenfundament und Außenkante der Sohlplatte ist mittels Hohlkehle abzumildern. Der über der Abdichtungsschicht liegende, armierte Sockelputz wird bis 15 cm unter die fertige Gelän‐
deoberkante geführt. Mauerwerks‐ und Putzarbeiten Die Betriebsgebäude‐Außenwand ist als Mauerwerk mit Planziegeln im Dünnbettmörtel auszuführen und innen und außen in jeweils 1 cm Stärke zu verputzen. In der Außenwand sind Öffnungen für das Stahltor sowie für ein Lüftungsgitter vorgesehen. Das Aufbringen einer Beschichtung im Kabelkeller dient primär dem Ziel, den Untergrund gegen Öle, Fette, Schmierstoffe u.dgl. zu versiegeln. Es sind lösemittelfreie Produkte mit einem hellen, halbtransparenten Farbton nach Wahl des AG zu ver‐
wenden. Die Mindestschichtdicken und Einbauhinweise des Herstellers sind einzuhalten. Die Unter‐
grundvorbereitung und –vorbehandlung ist in die Einheitspreise der entsprechenden Leistungspositio‐
nen einzukalkulieren. Zur Böschungssicherung werden in Verlängerung der dem Wanderweg zugewandten Längswand L‐
förmige Trockenmauern aus Natursteinen (Gneis) in einer Stärke von 30 cm und einer sichtbaren Höhe von 90 cm als Stützmauern errichtet und hinterfüllt. Schaltwartenboden Die Kabelkellerdecke / der Betriebsraumfußboden werden in Form eines Schaltwartenbodens ausge‐
führt. Dieser ist auf die Erfordernisse der Aggregate und Steuerschränke des Betriebsraumes in Bezug auf Lasteinleitungen und Kabeldurchführungen zu planen und auszuführen. Weiterhin werden die über die Gebäudeeinführungen in der Sohlplatte in das Betriebsgebäude geführten Leitungen an der Trag‐
konstruktion für den Schaltwartenboden abgefangen. Die Oberkante des Schaltwartenbodens (=OK FFB) befindet sich genau 100 cm über der OK der Sohlplatte. Die Bodenplatten sind als Holzwerkstoffplatten auszuführen. Für den Schaltwartenboden ist eine Werkstattplanung anzufertigen und dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Die Montage hat nach einer schriftlichen Montageanweisung zu erfolgen. Metallbauarbeiten Das Tor ist als Außentor mit einem Gehflügel und einem Standflügel auszubilden. Der Gehflügel dient als einziger Zugang zum Betriebsgebäude und muss abschließbar sein. Es ist ein Panikbeschlag vorzusehen. Der Standflügel soll bei geöffnetem Gehflügel ebenfalls geöffnet werden können. Das Tor ist aus Stahl‐
blech mit Pulverbeschichtung in einem RAL‐Farbton nach Wahl des AG herzustellen. Es ist eine Eckzarge (außenliegend) einzubauen. Beide Flügel verfügen über Lüftungsgitter (=Zuluftöffnungen für den Kom‐
pressor) sowie Oberlichter. An der Torunterkante ist eine Bodenabsenkdichtung zur Abdichtung gegen den Fertigfußboden anzubringen (keine Schwelle, kein Gegenanschlag). 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 37 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Für das Tor ist eine Werkstattplanung anzufertigen und dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungs‐
beginn zu übergeben. Die Montage hat nach einer schriftlichen Montageanweisung zu erfolgen. In der entsprechenden Öffnung in der Außenwand wird ein Lüftungsgitter mit hinterlagertem Vogel‐ und Insektenschutz aus verzinktem Stahlblech eingebaut (=Abluftöffnung für den Kompressor). Zimmer‐ und Holzbauarbeiten Für sämtliche Zimmer‐ und Holzbauarbeiten ist durch den AN eine Werkplanung einschließlich der Nachweise der Befestigungsmittel für die vom AG gemachten Lastangaben anzufertigen und dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Die Zimmer‐ und Holzbauarbeiten umfassen die Bekleidung der Außenwand in Form einer vertikalen Boden‐Deckel‐Bekleidung aus Lärchenholz auf 2‐lagiger, gekreuzter Unterkonstruktion sowie die Pfet‐
ten, Sparren und die Holzschalung für das Pultdach (24 mm Holzschalung auf Sparren 10/20, Pfetten 12/12). Bauspenglerarbeiten Für das mit 10° geneigte Pultdach ist eine Metalleindeckung (Stehfalzdach) auf der oben beschriebenen Holz‐Unterkonstruktion geplant, auf welche eine Trennlage aufgebracht wird. Die Werkplanung für sämtliche Bestandteile und konstruktiven Details (First‐, Trauf‐ und Ortgangabschlüsse) sowie die stati‐
schen Nachweise der Befestigungsmittel gegen abhebende Lastwirkungen nach den Angaben des AG sind vom AN zu erstellen und dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Außenanlagen Die Treppe vom Wanderweg zum KFZ‐Abstellplatz südwestlich des Betriebsgebäudes wie auch die Trep‐
pe zum Zufahrtsweg zur Vorsperre wird mittels Fertigteil‐Blockstufen auf Betonfundament hergestellt. Auf der 30 cm starken Frostschutzschicht des Abstellplatzes soll der Verformungsmodul EV2 ≥ 80 MN/m² sein. Die Frostschutzschichten für die restlichen, planlich ausgewiesenen Flächen sind mit handgeführ‐
ten Geräten für die Erfordernisse von Fußwegflächen zu verdichten. Anschließend sind die Deckschich‐
ten (Betonpflaster mit Bettung, Bekiesung) aufzubringen. Die Randeinfassung der Verkehrsflächen wird mittels Betonbordsteinen im Betonfundament hergestellt. 6.20.3 Neubau der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude Die Leitungsverbindung beinhaltet die Strecke von der uferseitigen Trogwand des Wasserkraftwerks bis zur Unterkante der Sohlplatte des Betriebsgebäudes. Generell gilt für die Leitungsverbindung, dass die Leitungen frei von Frosteinwirkung zu halten sind und die Schutzrohre in den Schächten zugänglich sein müssen. Dabei sind die nachfolgend beschriebenen Bauwerke herzustellen. Übergabeschacht Wasserkraftwerk Der Übergabeschacht ist aus einem Betonfertigteil mit den lichten Innenabmessungen lxbxt = 150x100x410 cm geplant. Das Fertigteil ist unten und auf einer Längsseite offen auszuführen, auf ein Streifenfundament aus unbewehrtem Beton zu stellen und mit der offenen Seite mittels Verbundankern an die Trogaußenwand zu montieren. An der Trogwand‐abgewandten Seite ist eine Öffnung mit den Abmessungen 80x80 cm für die Durchführung des Kabelpaketes vorzusehen. Die Schachtabdeckung ist in der Klasse B 125, tagwasserdicht auszuführen. An der Deckelunterseite sind zum Schutz gegen Frost‐
einwirkungen XPS‐Platten fest anzubringen. Die Schachtwand dient später als verlorene Schalung für die Errichtung des Trogbauwerks der Fischaufstiegsanlage. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 38 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 Leitungsgraben / Leitungszone Der Leitungsgraben dient der frostsicheren Führung der Leitungsverbindung zwischen Wasserkraftwerk und Betriebsgebäude und beinhaltet ein Schutzrohrpaket aus folgenden Komponenten (flexible Kabel‐
schutzrohre): 
20 x DN63 
4 x DN75 
6 x DN110 Die Leitungszone weist eine Breite von 100 cm und eine Höhe von 75 cm auf und ist mit Kabelsand zu verfüllen. Das Leitungspaket ist (nach Herstellerangaben) mittels Abstandhaltern in entsprechenden Abständen lagezusichern. Die Grabentiefe beträgt ca. 1,70 m. Die Durchführung der Leitungen unter dem später gesondert auszuführenden Trogbauwerk der Fisch‐
aufstiegsanlage erfolgt innerhalb eines Magerbetonkörpers, der direkt an den Übergabeschacht an‐
schließt. In der Böschung zwischen Zufahrtsweg zur Vorsperre und Betriebsgebäude wird die Grabentiefe (bezo‐
gen auf den Normalabstand zur Geländeoberkante) um 30 cm erhöht und unter dem o.g. Leitungspaket auch das Energieanschlusskabel zur Trafostation neben dem Betriebsgebäude sowie eine DSL‐Leitung verlegt. Kabelziehschächte An Richtungsänderungen der Leitungsverbindungsachse werden Kabelziehschächte aus Betonfertigtei‐
len angeordnet und das Leitungspaket daran angeschlossen. Die Schächte müssen die Zugänglichkeit für spätere Kontroll‐ und Revisionsarbeiten an den Leitungen ermöglichen und daher mit Steighilfen ausge‐
stattet sein. Die Zugänglichkeit zu den Leitungen in den Leerrohren ist in Form von Ausbaustücken ge‐
plant. Die Schachtabdeckungen sind aufgrund der Belastung durch schwere Fahrzeuge in der Klasse D 400, tagwasserdicht auszuführen. An der Deckelunterseite sind zum Schutz gegen Frosteinwirkungen XPS‐Platten fest anzubringen. Nebenangebote bezüglich der Kabelziehschächte sind zugelassen und müssen die vorgenannten technischen Anforderungen erfüllen. Die Hauptverfüllung des Leitungsgrabens sowie die Hinterfüllung der Kabelziehschächte erfolgt inner‐
halb des vorhandenen Untergrundes mittels örtlichen Aushubmaterials der Bodenklasse 3‐5. Angren‐
zend an das Wasserkraftwerk ist ggf. Zufuhrmaterial entsprechend der Leistungsposition für die Hinter‐
füllung des Wasserkraftwerks zu verwenden. An der Sohle des Übergangs‐ sowie der Kabelzugschächte wird ein Kiesgemisch 2/32 RK in einer Stärke von 30 cm aufgebracht. Die Schächte sind unten offen und daher nicht gegen Auftrieb zu sichern. 6.21
Bauablauf Der Bauablauf hat sich an den Zeitlichen Restriktionen gemäß Ziff. 5.2 auszurichten und erfordert eine enge Abstimmung insbesondere mit dem Los 1 (Maschinenbau / Turbine), aber auch mit den anderen Losen, um eine möglichst frühzeitige Inbetriebnahme der Wasserkraftanlage im Dezember 2016 sicher zu stellen. Mit der Errichtung des Betriebsgebäudes kann erst Anfang Oktober begonnen werden, da früher keine Rodung der Baufläche zulässig ist. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 39 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 6.22
Behebung von Mängeln Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mängel in den ausgeführten Beton‐ und Stahlbetonbau‐
teilen, wie Kiesnester, Abplatzungen u.dgl. nach dem technischen Regelwerk für Betoninstandsetzung (Instandsetzungs‐Richtlinie der BASt) zu beheben sind. Die Mängelbehebung ist von nachweislich ge‐
schultem Fachpersonal auszuführen (SIVV‐Schein). 6.23
Vergütung und Abrechnung Die Leistungen werden gemäß Leistungsverzeichnis nach Aufmaß abgerechnet. Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind in der Regel gemeinsam vorzunehmen und vom AN dem AG in prüfba‐
rer Form in 3‐facher Ausfertigung zu übergeben. Die Originale und eine Durchschrift/Kopie der Aufmaßblätter erhält der AG, eine Durchschrift/Kopie geht an den AN. Dies hat auch für Wiegescheine bei Abrechnung nach Gewicht Gültigkeit. Alle Rechnungen sind nachvollziehbar und prüfbar aufzustellen und in 3‐facher Ausfertigung über die örtliche Bauüberwachung dem AG zu übergeben. Wenn die Schlussrechnung nicht prüfbar ist, beginnt die Frist für die Schlusszahlung erst mit der Vorlage der für eine Prüfung und Feststellung vollständigen, geeigneten Schlussrechnung. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, so‐
wie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 6.23.1 Einheitspreise Die Einheitspreise sind Festpreise auf die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit. Erschwernisse und Be‐
hinderungen, die sich aus der Tätigkeit anderer am Projekt beteiligter Unternehmen im Baustellenbe‐
reich ergeben, werden – sofern nicht anders angegeben – nicht besonders vergütet. 6.24
Abnahme Die Abnahme der Leistung erfolgt förmlich nach § 12 Abs. 4 VOB/B. Voraussetzung für die Abnahme der Leistungen ist die vollständige und durch den AG bestätigte Vorlage der Bestandsunterlagen und geforderten Nachweise gemäß Ziff. 6.1. 7
Termine Vorgesehener Zeitraum der Durchführung der Maßnahme ist August bis Dezember 2016September 2016 bis Januar 2017. Die Zeitspanne, innerhalb derer Arbeiten bei abgesenktem Wasserspiegel in der Vorsperre stattfinden können, ist auf maximal 6 zusammenhängende Wochen begrenztden unbedingt erforderlichen Zeitraum zu begrenzen. Ziel ist ein Wiederanstau in der KW 47 /2016. Zu den weiteren zeitlichen Restriktionen siehe Ziff. 5.2. Die Lieferung und Montage des beweglichen Wasserkraftwerks ist ab der KW 43 48 /2016 vorgesehen. Der Beginn des Probebetriebs ist in der KW 50 / 20161 / 2017 geplant. Der AN hat seine Leistungen nach diesen Terminen so auszurichten, dass die Arbeiten zur Mon‐
tage der maschinenbau‐ und elektrotechnischen Anlagen und der Beginn des Kraftwerksbetriebs ohne Verzögerungen erfolgen können. Es wird ausdrücklich auf das Ziel einer möglichst frühzeitigen Inbetriebnahme noch im Jahr 2016 Anfang 2017 hingewiesen. Bei einer Nichteinhaltung dieser Zielvorgabe entsteht dem Auftraggeber ein Schaden 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 40 von 41
Vorsperre Eixendorfer See – Neubau eines Wasserkraftwerks Los 4 – Bautechnik und Stahlwasserbau Ausschreibung – Baubeschreibung Änderungspaket 23.06.2016 infolge geringerer Vergütung der Energieproduktion gemäß Erneuerbare‐Energien‐Gesetz für einen Zeit‐
raum von mind. 20 Jahren. 1412_BB_Los_4_Bautechnik_Aenderungspaket_20160623.docx1412_BB_Los_4_Bautechnik_20160601.docx Seite 41 von 41