Veranstaltungsticket SWR 3 New Pop Festival

Anlage 1
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes
„Veranstaltungsticket SWR 3 New Pop Festival in Baden-Baden“
Gültig vom 15.09. bis 17.09.2016
1.
Grundsatz
Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen
Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten
(Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
2.
Aktionszeitraum
Das Veranstaltungsticket „SWR 3 New Pop Festival“ wird als Aktionsangebot vom 15. Sept.
bis 17. Sept. 2016 angeboten.
3.
Fahrkarten
Das Veranstaltungsticket „SWR 3 New Pop Festival“ kann genutzt werden, wenn der Kunde
im Besitz einer Eintrittskarte des SWR 3 für die Veranstaltung in Baden-Baden ist. Die Eintrittskarte des SWR 3 und das Veranstaltungsticket müssen denselben Gültigkeitstag haben.
Ein Veranstaltungsticket „SWR 3 New Pop Festival“ gibt es in DB-Reisezentren, DB–
Agenturen und im Online-Shop.
Ein Veranstaltungsticket „SWR 3 New Pop Festival“ berechtigt zur Fahrt in Zügen der 2. Klasse der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Baden-Württemberg und der beteiligten Partnerbahnen (Anlage 2 Geltungsbereich).
Busse, Straßenbahnen und Stadtbahnen dürfen nicht genutzt werden.
Für Verbindungen innerhalb von Verkehrsverbünden (Züge der Produktklasse C) ist das Veranstaltungsticket nicht gültig. Es gilt nur im verbundübergreifenden Verkehr (ein- und ausbrechender Verkehr).
Weitere Ermäßigungen auf das Veranstaltungsticket gibt es nicht.
Ein Veranstaltungsticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für die Hinund Rückfahrt vom Abgangsbahnhof des Reisenden in Baden-Württemberg (Streckennetz
des Baden-Württemberg-Tickets) nach Baden-Baden in Verbindung mit einer Eintrittskarte
zum SWR 3 New Pop Festival.
Bei der Fahrkartenkontrolle ist unaufgefordert die aktuelle Eintrittskarte der Veranstaltung zur
Prüfung der Gültigkeit des Fahrscheins vorzuzeigen.
4.
Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder
Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt:
Veranstaltungsticket
„SWR 3 New Pop
Festival“
Entgelt für die 2. Klasse
Fahrpreis für eine
Person
10 €
Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme
Regio).
5.
Erstattung und Umtausch
Erstattung und Umtausch von Veranstaltungsticket „SWR 3 New Pop Festival“ ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt
eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
6.
Sonstige Bestimmungen
Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m.
§ 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.
Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die
Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr.