Landesjugendförderplan 2017 bis 2021

www.tmbjs.de
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021
1
Herausgeber
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Postfach 900463
99107 Erfurt
Verantwortlich
Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt
Referat Jugendpolitik, Angela Lorenz
Redaktion
Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt
Referat Jugendpolitik, Yvonne Hager
September 2016
2
Leitbild
1.
2.
Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
7
1.1
Gesetzliche Grundlagen für den LJFP 2017 bis 2021
7
1.2
Planungskonzept
8
1.3
Durchführung des Planungsverfahrens
12
Bestand
15
2.1
Sozialstruktur
15
2.2
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016
22
2.3
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
27
2.4
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
31
2.4.1
2.4.2
2.4.3
31
44
64
Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden
Angebotsförderung in den Planungsfeldern
Investive Förderung
3.
Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
67
4.
Bedarf
69
4.1
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
70
4.2
Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
81
4.3
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
85
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
5.
Jugendverbandsarbeit
außerschulische Jugendbildung
Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung
Internationale Jugendarbeit
Kinder- und Jugenderholung
Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung
85
92
99
100
102
102
4.4
Investive Förderung
104
4.5
weitere Bedarfe
105
Maßnahmeplanung
106
3
4
Leitbild Landesjugendförderplan 2017 bis 2021
PRÄAMBEL
Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 ist geprägt von einer
gemeinsamen und partnerschaftlichen Verantwortung von
Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe zur Schaffung positiver
Lebensbedingungen für alle jungen Menschen in Thüringen.
Diese beinhaltet die bedarfsgerechte Bereitstellung und Verteilung von
personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen.

Das Land Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die
Planungsverantwortung für die überörtliche Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte,
über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen bei.

Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021
die soziale Daseinsvorsorge der Thüringer Kinder- und Jugendarbeit für die Dauer seiner
Gültigkeit. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes als tragende Säule der
Kinder- und Jugendarbeit.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 sichert Leistungen der überregionalen
Kinder- und Jugendarbeit, deren Qualität durch einen partnerschaftlichen
kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsdialog weiterentwickelt wird.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis
27 Jahren in Thüringen. Dabei werden Kernzielgruppen nach demografischen Aspekten
und fachpolitischen Herausforderungen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit Fluchterfahrungen, stellen einen Schwerpunkt dar.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 steht für eine umfassende und
gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen.

Der Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 leistet einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur in Thüringen. Die Akteure des Landesjugendförderplans 2017 bis 2021
engagieren sich für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit und wenden sich gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit.
5
6
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
1. Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
Das Landesjugendamt Thüringen als überörtlicher
Träger der öffentlichen Jugendhilfe legt mit der
vierten Fortschreibung des Landesjugendförderplanes (LJFP) die überörtliche Jugendhilfeplanung
in den Planungsfeldern der Jugendarbeit und der
Jugendverbandsarbeit für die Jahre 2017 bis 2021
1.1
vor. Der LJFP dient der Information der Fachöffentlichkeit und stellt eine Basis für die Ausgestaltung
der überörtlichen Leistungsbereiche der §§ 11 und
12 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) dar.
Gesetzliche Grundlagen für den LJFP 2017 bis 2021
Der Bundesgesetzgeber verpflichtet im Rahmen
der §§ 79, 80 SGB VIII die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, Jugendhilfeplanung mittels Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmeplanung
durchzuführen.
Nach § 6 des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes (ThürKJHAG) ist das Land
Thüringen überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach
dem SGB VIII errichtet jeder überörtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 3
SGB VIII ein Landesjugendamt. Das Landesjugendamt Thüringen nimmt gemäß § 6 Abs. 1 ThürKJHAG
die Aufgaben des überörtlichen Trägers wahr.
Basierend auf §§ 79, 80 SGB VIII in Verbindung mit
§ 18 ThürKJHAG ergibt sich ein Planungsauftrag für
den überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gemäß § 18 Abs. 1 ThürKJHAG stellt das Landesjugendamt einen LJFP auf, der den Bedarf an
Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der
Jugendarbeit von überregionaler Bedeutung mit
den dafür erforderlichen Gebäuden und Räumlichkeiten sowie den notwendigen Fach- und Hilfskräften feststellt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4
ThürKJHAG sind in den LJFP auch die Rangfolge der
genannten Maßnahmen und die voraussichtlichen
Kosten aufzunehmen. Das Gesetz sieht vor, dass
der LJFP regelmäßig, mindestens einmal in jeder
Wahlperiode, fortzuschreiben ist.
Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) bezog sich
1
mit seinem Beschluss vom 16. März 2015 darauf
und beschloss die Fortschreibung des LJFP auf der
Grundlage fachpolitischer Herausforderungen und
einer damit verbundenen Bedarfsermittlung für die
Jahre 2017 bis 2021. Erstmalig waren junge Menschen an dem Prozess der Fortschreibung unmittelbar zu beteiligen. Der LJHA legte in seinem Beschluss die inhaltliche Ausrichtung, die Rahmenbedingungen und die Zusammensetzung der Planungsgruppe für die Fortschreibung des LJFP fest.
Nach § 18 Abs. 2 ThürKJHAG werden Träger der
freien Jugendhilfe, die im LJFP mit Einrichtungen,
Diensten und Veranstaltungen ausgewiesen sind,
nach Maßgabe der im Landeshaushalt hierfür ausgewiesenen Mittel und den vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) erlassenen Förderrichtlinien gefördert. Die überregionale Arbeit der im Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT) zusammengeschlossenen Jugendverbände wird unter Berücksichtigung ihrer Tätigkeit, Struktur und Größe gemäß § 18 Abs. 3
ThürKJHAG im Rahmen des LJFP vom Freistaat
Thüringen gefördert.
Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 12
Abs. 1 ThürKJHAG hat der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu
beteiligen und über Inhalte, Ziele und Verfahren
der Planung umfassend zu unterrichten.
© Sebastian Kretzschmar, Bildungswerk Blitz e. V.
1
LJHA Beschluss Nummer 3/15 vom 16. März 2015
7
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
1.2
Planungskonzept
Für die vierte Fortschreibung des LJFP erfolgte eine
Anpassung und Weiterentwicklung bisheriger Planungsansätze und des Planungsverfahrens auf der
Grundlage fachlicher Entwicklungen und der vorliegenden sozialwissenschaftlichen Analyse des
Planungsprozesses für den LJFP 2012 bis 2016.
Das Planungskonzept nahm folgende Veränderungen vor:
 Erhöhung der Steuerfunktion der Planungsgruppe durch eine veränderte Zusammensetzung,
 Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an eine externe Person,
 Erhöhung der Transparenz des Planungsprozesses durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit,
 Qualifizierung der Datenbereitstellung und Datenaufbereitung durch die Fokussierung auf
vorliegende Förderdaten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen,
 Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess
-
der internationalen Jugendarbeit (Ines Gast,
JugendSozialwerk Nordhausen e. V.),
-
der Kinder- und Jugenderholung (Siegfried
Wetzel, Deutsches Jugendherbergswerk,
Landesverband Thüringen e. V.),
 vier Vertreterinnen und ein Vertreter aus den
im Landtag vertretenen Fraktionen
-
CDU-Fraktion ( Andreas Bühl, MdL),
-
SPD-Fraktion (Diana Lehmann, MdL)
-
Fraktion Die LINKE (Kati Engel, MdL),
-
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Astrid Rothe-Beinlich, MdL),
-
AfD-Fraktion (Wiebke Muhsal, MdL),
 ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes
Thüringen (Olaf Hopfgarten, Jugendamt Erfurt),
 eine Vertreterin des Thüringer Landkreistages
(Sabine Bräunicke, Jugendamt Kyffhäuserkreis),
 eine Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung
Kinder, Jugend, Sport, Landesjugendamt
(Angela Lorenz),
Erhöhung der Steuerfunktion der Planungsgruppe
durch eine veränderte Zusammensetzung
 eine Vertreterin des TMBJS aus der Abteilung
Schulentwicklung (Dr. Marion Malz),
Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015
wurde eine Arbeitsgruppe des LJHA (Planungsgruppe) für die Erarbeitung des LJFP 2017 bis 2021
eingerichtet. Sie wurde im gleichberechtigten Verhältnis aus Vertreterinnen und Vertretern der im
Landtag vertretenen Fraktionen, aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen und überörtlichen
öffentlichen Jugendhilfe sowie des TMBJS sowie
aus Vertreterinnen und Vertretern der anerkannten überörtlichen Träger der freien Jugendhilfe zusammengesetzt.
 eine Vertreterin des Landesjugendamtes aus
dem
Bereich
der
Jugendhilfeplanung
(Yvonne Hager).
Im Einzelnen waren dies:
 eine Vertreterin und vier Vertreter aus den Planungsfeldern
- der Jugendverbandsarbeit (Peter Weise,
Landesjugendring Thüringen e. V.),
-
der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg Kasper, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.),
-
der außerschulischen Jugendbildung (Uwe
Flurschütz, ARBEIT UND LEBEN Thüringen),
Den Mitgliedern der Planungsgruppe kam während
des gesamten Planungsprozesses die Aufgabe zu,
transparent und offen in ihren Planungsfeldern
bzw. innerhalb ihrer Entsendestrukturen über die
jeweiligen Verfahrensschritte zu informieren.
Aus den Reihen der Planungsgruppe wurde entsprechend der Beschlussfassung des LJHA eine
Kernarbeitsgruppe gebildet. Dieser gehörten die
Vertreter aus den Planungsfeldern der Jugendverbandsarbeit (Peter Weise, Landesjugendring Thüringen e. V.), der kulturellen Jugendarbeit (Dr. Jürg
Kasper, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.) sowie der außerschulischen Jugendbildung (Uwe Flurschütz, ARBEIT UND
LEBEN Thüringen), die Vertreterin des TMBJS aus
der Abteilung Schulentwicklung (Dr. Marion Malz)
und die Vertreterin des Landesjugendamtes aus
dem Bereich der Jugendhilfeplanung (Yvonne Hager) an.
8
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
Aufgaben der Kernarbeitsgruppe waren im gesamten Planungsprozess die inhaltliche Aufbereitung
und Vorbereitung jeweiliger Verfahrensinhalte für
die Planungsgruppe. In diesem Beratungsprozess
stand die tiefgreifende fachinhaltliche Erörterungsarbeit im Vordergrund. Arbeitsaufträge erhielt die Kernarbeitsgruppe durch Beschlussfassung in der Planungsgruppe. Ihre Treffen fanden
mindestens einmal monatlich statt.
Steigerung der Zielgerichtetheit des Planungsprozesses durch Vergabe der Moderationsaufgabe an
eine externe Person
Die Moderation der Planungsgruppe wie auch der
Kernarbeitsgruppe wurde entsprechend der Beschlussfassung des LJHA nach einer Ausschreibung
durch das TMBJS im gesamten Planungsprozess an
das Organisationsberatungsunternehmen, Andreas
Stäbe, vergeben. Herr Andreas Stäbe moderierte
ab Oktober 2015 die Arbeitstreffen der Planungsgruppe und der Kernarbeitsgruppe.
Erhöhung der Transparenz des Planungsprozesses
durch eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit
Qualitative Planungsprozesse zielen darauf ab, die
Fachöffentlichkeit über Planungsschritte und Planungsinhalte fortlaufend zu informieren. Die Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 wurde vor diesem Hintergrund folgendermaßen durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit transparent gemacht:
 Informationsschreiben zum Start des Fortschreibungsprozesses und der namentlichen
Besetzung der Planungsgruppe an den Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT), die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen), die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW), die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
gemäß § 78 SGB VIII (LAG §§ 11-14 SGB VIII),
den Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V.
und den Thüringischen Landkreistag am
31. März 2015,
 Information über den Beginn des Fortschreibungsverfahrens auf der Internetseite des
TMBJS am 1. April 2015,
 Veröffentlichung des Fortschreibungsverfahren
im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2015 mit
dem Angebot der grundsätzlichen Beteiligung
aller Träger am Fortschreibungsprozess,
 laufende mündliche Berichterstattung zum
Stand des Fortschreibungsprozesses in den Sitzungen des LJHA im September und Dezember
2015 sowie im März und Juni 2016 durch die
Landesjugendhilfeplanung,
 Information über die Beteiligungsveranstaltungen junger Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP auf der Internetseite des
TMBJS und im LJHA,
 laufende Informationsweitergabe der Arbeitsprozesse der Planungsgruppe und die Aufforderung zur Mitwirkung an die LIGA der freien
Wohlfahrtspflege in Thüringen und die LAG
§§ 11-14 SGB VIII,
 Übersendung des in der Planungsgruppe beschlossenen Kapitels Bestand LJFP 2017 bis
2021 und fachpolitische Herausforderungen
des LJFP 2017 bis 2021 an den LJHA, die LIGA
der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen und
die LAG §§ 11-14 SGB VIII.
Qualifizierung der Datenbereitstellung und Datenaufbereitung durch die Fokussierung auf vorliegende Förderdaten und Ergebnisse wissenschaftlicher Expertisen
Eine qualitative Jugendhilfeplanung erfordert ein
verlässliches Datenkonzept. Die Datenerhebung
zur Beschreibung der Ausgangssituation überörtlicher Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit in
Thüringen wurde bewusst auf die Darstellung von
mit Landesmitteln der Kinder- und Jugendhilfe geförderten Strukturen und Angeboten begrenzt. Das
Datenkonzept beinhaltet neben den Förderdaten
in den Planungsfeldern des LJFP auch die Planung
beeinflussende soziostrukturelle Daten. Die Erhebung des eigenen Datenmaterials wurde mit der
Durchführung von zwei wissenschaftlichen Expertisen unterstützt, deren Ergebnisse in den Planungsprozess unmittelbar einflossen:
1.
Evaluation der Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016
Die Evaluation wurde nach erfolgter beschränkter
Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015 bis
Februar 2016 durch das Institut für Sozialarbeit
und Sozialpädagogik e. V. in Frankfurt/Main durchgeführt. Der Gesamtbericht der Untersuchung ist
auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht. Die
Ergebnisse wurden sowohl der Planungsgruppe als
auch dem LJHA vorgestellt.
9
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
2.
Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP
2012 bis 2016
Die Untersuchung wurde nach erfolgter beschränkter Ausschreibung im Zeitraum von Oktober 2015
bis Dezember 2015 als partnerschaftlich angelegter
Dialog durch den Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. in Berlin durchgeführt. Der Gesamtbericht der Untersuchung ist auf der Internetseite des
TMBJS veröffentlicht. Die Ergebnisse wurden sowohl der Planungsgruppe als auch dem LJHA vorgestellt.
Festschreibung und Optimierung von Beteiligungsprozessen im gesamten Planungsprozess
Unter Beteiligung an der Fortschreibung des LJFP
2017 bis 2021 sind alle Prozesse und Aktivitäten zu
fassen, die es den Zielgruppen und den Akteuren
des LJFP ermöglichen, am Verfahren mitzuwirken.
Beteiligung junger Menschen
Mit Beschlussfassung des LJHA am 16. März 2015
wurde für das Fortschreibungsverfahren des LJFP
2017 bis 2021 erstmalig die unmittelbare Beteiligung junger Menschen festgelegt.
„Im Fortschreibungsprozess des LJFP sind junge Menschen unmittelbar zu beteiligen. Über geeignete Beteiligungsformate sind insbesondere in den Strukturen der
Jugendverbandsarbeit, der Schülervertretungen, der Hilfen zur Erziehung, der Kinder- und Jugendparlamente,
den Einrichtungen und Diensten der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und den kulturellen Verbänden die Lebenswelten und deren Bedarfslagen im Hinblick auf Angebote
der Jugendarbeit zu erfragen. Strukturen und Einrichtungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
und Flüchtlingen sind entsprechend zu berücksichtigen.“
sche Planungen in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit und den Strukturen der Jugendverbände, denen ohne die Expertise der Adressaten wichtige Informationen und Erfahrungen fehlen. Junge
Menschen haben einen anderen Blick auf die Angebote und Leistungen und können aus ihrer Perspektive wichtige Hinweise geben. Mit der direkten
Beteiligung der jungen Menschen wurde in der
Landesjugendförderplanung eine neue, fachlich
und fachpolitisch wichtige Richtung eingeschlagen.
Als Ausdruck demokratischer Werteorientierung
meinte Beteiligung hier, dass die jungen Menschen
als Adressaten an den Diskussionsprozessen teilhaben, sich einmischen und sich damit von Planungsbetroffenen zu Planungsmitbestimmenden
entwickeln.
Folgende Ziele wurden in diesem Rahmen verfolgt:
1. Auf das Expertenwissen der Adressaten - junge
Menschen - wird in der Fortschreibung des LJFP
nicht verzichtet.
2. Die Landesjugendförderplanung betrachtet
junge Menschen durch unmittelbare Beteiligung als Akteure ihrer Lebensumwelt und
schätzt sie entsprechend wert.
3. Der Maßstab einer wirklichen Beteiligung an
der Landesjugendförderplanung ist eine gelingende Kommunikation mit den jungen Menschen.
4. Durch die unmittelbare Beteiligung junger
Menschen im Rahmen der Landesjugendförderplanung liegt ein Einblick in das Freizeitverhalten junger Menschen in Thüringen vor.
5. Die Professionellen sind bereit, ihre Ansichten
und Einschätzungen möglichst breit und umfassend stören zu lassen.
6. Die Beteiligung junger Menschen am Planungsprozess des LJFP beeinflusst die örtliche Jugendhilfeplanung, junge Menschen stärker direkt in Planungsprozesse einzubeziehen.
(Auszug Beschluss Nr. 3/15 LJHA vom 16. März 2015)
Der LJFP nimmt die Lebenslagen junger Menschen
in Thüringen in den Blick und leitet auf der Grundlage fachpolitischer Herausforderungen Angebote,
Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit ab, die auf überregionaler
Ebene dem Bedarf der heranwachsenden Generation entsprechen. Damit werden hier Dinge erörtert, die sich unmittelbar auf die Lebenssituation
junger Menschen in Thüringen beziehen. Auf der
Ebene der Landesjugendförderplanung geht es dabei vor allem um konzeptionelle und programmati-
© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landesjugendring Thüringen e. V.
10
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
Da kein in sich geschlossenes, ganzheitlich angelegtes Gesamtkonzept der Partizipation für alle Ebenen und Situationen im Land Thüringen vorlag, auf
welches in der Fortschreibung des LJFP zurückgegriffen werden konnte, wurde die direkte Beteiligung junger Menschen in Form von fünf Veranstaltungen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 projektbezogen organisiert.
Der LJFP spielte in der Lebenswelt junger Menschen bisher eine sehr geringe bis gar keine Rolle.
Es war also nicht davon auszugehen, dass junge
Menschen ihre Rolle bei der Beteiligung an der
Landesjugendförderplanung bereits reflektieren
konnten. Die Beteiligung hatte damit ausdrücklich
einen initiierenden Charakter, d. h. es ging nicht
um eine bloße Abfrage von Einstellungen und
Sichtweisen junger Menschen, sondern darum,
junge Menschen dort abzuholen, wo sie stehen
und gemeinsam Entwicklungen zu vollziehen. Die
Durchführung der Veranstaltungen und die Teilnahme der jungen Menschen wurden daher über
die einzelnen Strukturen und Einrichtungen der
freien Träger organisiert. Damit wurde an vorhandenen Regelstrukturen angesetzt, in denen sich
derzeit junge Menschen in Thüringen bewegen.
Insgesamt 241 junge Menschen im Alter von 12 bis
21 Jahren traten in fünf Veranstaltungen mit der
Landesjugendhilfeplanung in den direkten Austausch und brachten dabei ihre Sichtweisen, Einstellungen und Interessenlagen zum Planungsgegenstand und zur eigenen Lebenssituation in Thüringen ein. Die Ergebnisse dieser Veranstaltungsforen wurden anschließend durch die Landesjugendhilfeplanung ausgewertet. Dabei wurde in der Ausführung der Veranstaltungen auf externe fachliche
Begleitung und Unterstützung zurückgegriffen.
Die fünf Veranstaltungen waren als Tagesveranstaltungen konzipiert. Die jungen Menschen arbeiteten mit jeweils mindestens zwei Workshopleiterinnen und Workshopleitern in insgesamt vier
Workshops. Ziel der Workshops war es, Themen
junger Menschen in Thüringen herauszuarbeiten,
die deren Lebenswelt, deren Lebensphase „Jugend“, aber auch deren Sicht auf herausfordernde
Themen beschreiben. Das Gesamtergebnis legte
eine Vielzahl an Themen junger Menschen in Thüringen offen, die im Rahmen der Fortschreibung
des LJFP 2017 bis 2021 als eine Grundlage für die
Entwicklung der fachpolitischen Herausforderungen herangezogen wurden. Weiterhin leiteten sich
aus den Ergebnissen wichtige Hinweise für die Entscheidung über grundlegende Bedarfe im Rahmen
von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auf überörtlicher Ebene ab.
Beteiligung der überörtlich anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe
An der Planung des LJFP sind neben den jungen
Menschen insbesondere auch die Träger der freien
Jugendhilfe beteiligt. Der Gesetzgeber schreibt eine Pflicht der Beteiligung für alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe verbindlich in allen Phasen der Planung frühzeitig vor. § 12 ThürKJHAG regelt hierzu, dass die von der Landesjugendförderplanung berührten anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe von Anfang an zu beteiligen sind. Die
Zusammenschlüsse der anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe und die nach Kenntnis des Ausschusses von der Planung besonders betroffenen
einzelnen Träger sind über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung umfassend zu unterrichten.
Der LJHA hat mit seiner Beschlussfassung zum
Fortschreibungsverfahren des LJFP den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe den Beginn des
Fortschreibungsverfahrens zur Kenntnis gegeben.
Unterstützt wurde dies durch die Veröffentlichung
des Beginns des Fortschreibungsprozesses auf der
Internetseite des TMBJS und im Thüringer Staatsanzeiger. Beide Veröffentlichungen wiesen wie
auch der Beschluss des LJHA darauf hin, dass sich
Träger der freien Jugendhilfe grundsätzlich und
ohne Hinderungsgründe an der Fortschreibung des
LJFP beteiligen konnten. Über die Besetzung der
Planungsgruppe in allen Planungsfeldern des LJFP
wurden entsendete Personen bestimmt, die wiederum für die Mitwirkung an der Planung in ihren
Planungsfeldern geworben haben. Gleichzeitig
wurde in jeder Sitzung des LJHA für eine Beteiligung am Planungsprozess seitens der Verwaltung
des Landesjugendamtes eingeladen.
Im Rahmen der Bestandserstellung wurden die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen, LAG §§ 11-14 SGB VIII und die Stiftung
EJBW mit Schreiben vom 17. November 2015 angeschrieben und um Rückmeldungen im laufenden
Planungsverfahren gebeten.
Nach Erstellung des Bestandes und der Erarbeitung
der fachpolitischen Herausforderungen für den
LJFP 2017 bis 2021 wurden explizit alle überörtlich
anerkannten Träger der Jugendhilfe und alle im
LJFP 2012 bis 2016 relevanten Träger der freien Jugendhilfe durch die Landesjugendhilfeplanung am
14. Januar 2016 angeschrieben und um Mitteilung
ihrer fachlichen Bedarfe bis einschließlich 7. März
2016 gebeten (Anlage 2). Die Träger wurden explizit eingeladen, ihre fachliche Expertise, fachlichen
Vorstellungen und ihre Bedürfnisse für die Jahre
2017 bis 2021 entlang der von der Planungsgruppe
11
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
beschriebenen fachpolitischen Herausforderungen
einzubringen. Damit wurde die direkte Beteiligung
aller überörtlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen der Bedarfsermittlung erstmalig auf der Ebene der einzelnen Träger durchgeführt und diese gleichzeitig unter dem Aspekt der
fachlichen Orientierung strukturiert. Im Rahmen
dieses Beteiligungsverfahrens wurde allen freien
Trägern die Möglichkeit gegeben, andere fachpolitische Herausforderungen zu benennen und diese
mit dem jeweiligen individuellen Bedarf zu unter-
1.3
setzen. Von der Erfassung bloßer Bedürfnisse ohne
inhaltliche Zuordnung wurde im Zuge der Qualifizierung von Planungsprozessen abgesehen. Sollten
Träger neben den von der Planungsgruppe definierten fachpolitischen Herausforderungen für die
Jahre 2017 bis 2021 weitere sehen, konnten sie
diese in dem Beteiligungsverfahren unter Benennung ihrer entsprechenden Vorstellungen, Bedürfnisse und fachlichen Expertise einbringen.
Durchführung des Planungsverfahrens
Der Planungszeitraum der Fortschreibung umfasste
18 Monate. Die Planungsorganisation oblag der
Verwaltung des Landesjugendamtes/Landesjugendhilfeplanung. Die Fortschreibung folgte dem
Planungskreislauf von Bestandserhebung über die
Bedarfsermittlung zur Maßnahmeplanung (§ 80
Abs. 1 SGB VIII).
Die Planungsgruppe erarbeitete in den Arbeitstreffen im Juli und August 2015 ein Leitbild für den
LJFP 2017 bis 2021. Auf Grundlage dessen wurden
fortlaufend im Prozess Handlungsziele für den LJFP
entwickelt.
Zeitgleich zur Arbeitsaufnahme der Planungsgruppe erfolgten die Ausschreibungen zur Durchführung der wissenschaftlichen Untersuchungen zur
Evaluation der Konzeptförderung und der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen. Die Evaluation
der Konzeptförderung wurde nach erfolgtem Auswahlverfahren in der Zeit von Oktober 2015 bis
Februar 2016 durchgeführt. Die Untersuchung der
Jugendbildungseinrichtungen erfolgte im Zeitraum
von Oktober 2015 bis Dezember 2015.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Planungsgruppe
lag nach Beschlussfassung über das Leitbild auf der
Erarbeitung des Bestandes. Parallel dazu begleitete
sie die inhaltliche Vorbereitung der Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen
der Fortschreibung des LJFP. Organisiert und
durchgeführt wurden die Beteiligungsveranstaltungen im Zeitraum von Oktober 2015 bis Dezember 2015 durch die Landesjugendhilfeplanung mit
Unterstützung des LJRT, der LKJ Thüringen e. V.,
der Landesschülervertretung Thüringen, der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen zur Erziehung und
der Jugendhilfeträger von stationären Einrichtungen der Stadt Erfurt, die mit jungen geflüchteten
Menschen in der stationären Jugendhilfe arbeiten.
Die Beteiligungsveranstaltungen wurden ausführlich durch die Landesjugendhilfeplanung dokumentiert.
Parallel zur Durchführung der Beteiligungsveranstaltungen wurde seitens der Landesjugendhilfeplanung der Bestand des LJFP datenbasiert untersetzt. Vorhandene Daten aus den Förderjahren
2012 bis 2015 wurden aufbereitet und der Planungsgruppe zur Diskussion gestellt. Die Zusammenschlüsse der freien Träger LJRT, LKJ Thüringen,
die EJBW und die LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII wurden
unmittelbar in die Bestandserfassung einbezogen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse in den Beteiligungsveranstaltungen, der Fachexpertise der Planungsgruppenmitglieder und vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen zu den Lebenslagen
junger Menschen formulierte die Planungsgruppe
im Januar 2016 ihre ersten Vorstellungen zu fachpolitischen Herausforderungen für den LJFP 2017
bis 2021.
Diese waren im Zeitraum vom 14. Januar 2016 bis
7. März 2016 die fachliche Grundlage einer Bedarfsabfrage bei den anerkannten und den im LJFP
2012 bis 2016 relevanten Trägern der freien Jugendhilfe. Die Träger waren hier aufgefordert ihre
fachliche Expertise, ihre Vorstellungen und Bedürfnisse auf dem fachlichen Tableau der vorgeschlagenen fachpolitischen Herausforderungen zu
formulieren. Gleichzeitig waren die Träger gebeten, ihre Zustimmung oder Ablehnung sowie notwendige Ergänzungen zu den fachpolitischen Herausforderungen zu formulieren und mit ihren entsprechenden Bedarfsgrößen zu untersetzen. .Im
Rahmen der Trägerbefragung wurde ersichtlich,
dass die fachpolitischen Herausforderungen kritisch diskutiert und im Einzelnen teilweise abgelehnt wurden.
12
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
Die Planungsgruppe setzte sich mit den Rückmeldungen der Träger intensiv auseinander, ergänzte
die Querschnittsthemen und arbeitete bis einschließlich April 2016 an der inhaltlichen Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen. Hierbei wurden die Rückmeldungen der Träger der
freien Jugendhilfe umfassend gewürdigt.
Insofern weist der LJFP nunmehr nicht die gemeldeten Bedarfsgrößen der Träger der freien Jugendhilfe aus. Zudem wurden diese nicht im vollen
Umfang übernommen. Es erfolgte eine Prüfung
hinsichtlich Realisierbarkeit, fachlicher Notwendigkeit und Finanzierbarkeit.
Die festgestellten Bedarfsgrößen wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung im Juni 2016 finanziell
und zeitlich untersetzt.
Mit Blick auf





Im Zeitraum vom 20. Juni 2016 bis einschließlich
29. Juli 2016 wurde der Entwurf des LJFP 2017 bis
2021 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Von
insgesamt 17 Trägern der freien Jugendhilfe lagen
nach Beendigung des Anhörungsverfahrens Einwände, Anregungen und Hinweise vor.
den Inhalt der Zielsetzungen der fachpolitischen Herausforderungen und der Querschnittsthemen für die Jahre 2017 bis 2021,
die Ergebnisse der beiden wissenschaftlichen
Untersuchungen,
die gemeldeten Bedarfe der Träger der freien
Jugendhilfe,
die Erkenntnisse aus der Bestandsbewertung
sowie
die Rückmeldungen junger Menschen aus den
Beteiligungsveranstaltungen
Die Planungsgruppe setzte sich mit den Rückmeldungen auseinander und würdigte die Hinweise
und Anmerkungen umfassend. Der Entwurf wurde
abschließend unter Berücksichtigung der vorliegenden Anregungen und der hierzu getroffenen
Entscheidungen der Planungsgruppe überarbeitet.
erfolgte im Mai 2016 die Formulierung der Bedarfsgrößen in den Planungsfeldern des LJFP 2017
bis 2021.
Am 12. September 2016 wurde der LJFP 2017 bis
2021 dem LJHA zur Beschlussfassung zugeleitet.
Abb. 1: Prozess der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021
Jun 15
Jul 15
Aug 15
Sep 15
Okt 15
Nov 15
Dez 15
Jan 16
Feb 16
Mrz 16
Apr 16
Mai 16
Jun 16
Jul 16
Aug 16
Sep 16
Beteiligung junger Menschen
Evaluation der Konzeptförderung
Evaluation Jugendbildungseinrichtungen
Leitbild LJFP
Zielformulierung
Bestandsdarstellung
Trägerbefragung
Bedarfsermittlung
Trägerbefragung
Maßnahmeplanung
Auslegung
Würdigung der
Rückmeldungen
im Anhörungsverfahrens
Beschlussfassung
Arbeitstreffen der Planungsgruppe
Arbeitstreffen der Kernarbeitsgruppe
13
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Gesetzliche Grundlagen und Planungskonzept
14
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
2. Bestand
Im folgenden Kapitel wird der Bestand im Planungsbereich der §§ 11 und 12 SGB VIII beschrieben. Die Darstellungen beziehen sich auf Aspekte
der Sozialstruktur, der Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016 und der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016 sowie
den Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012
bis 2016.
© Florian Schmigalle, LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V.
2.1
Sozialstruktur
Ausgangspunkt für eine Planung der überörtlichen
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit muss eine
Aufnahme der die Planung beeinflussenden Aspekte der Sozialstruktur sein. Soziale Strukturen bilden
den Rahmen für das Handeln von Individuen. Welche und wie viele Handlungsalternativen zur Verfügung stehen, ist wesentlich von der sozialen
Struktur bestimmt.
Sozialstrukturelle Bedingungen beeinflussen damit
auch die Sozialisationsbedingungen von jungen
Menschen und nehmen Einfluss auf die Inanspruchnahme aller Jugendhilfeleistungen.
Demographischer Aufbau der Bevölkerung in Thüringen von 2011 bis 2014
Am 31. Dezember 2014 hatte Thüringen 2.156.759
Einwohner, davon 1.062.930 Personen männlichen
und 1.093.829 weiblichen Geschlechts. Damit verringerte sich die Bevölkerungszahl seit 2011 um
insgesamt 24.844 Personen. Nach den Angaben
der Bevölkerungsvorausberechnungen wird für
Thüringen ein weiterer Bevölkerungsrückgang um
ca. 78.000 Menschen bis zum Jahr 2021 erwartet.
Dies bedeutet eine jährliche Reduzierung von ca.
2
11.000 Menschen durchschnittlich .
Abb. 2:
Entwicklung der Bevölkerung in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent
70,0
Seit 2011 ist der Anteil der jungen Menschen an der
Bevölkerung in Thüringen leicht gesunken und der Anteil der Älteren hat dagegen zugenommen.
Der Anteil der Kinder unter 6 Jahren liegt seit 2011
in Thüringen durchschnittlich bei ca. 5 Prozent der
Gesamtbevölkerung. Auf kommunaler Ebene liegt
der geringste Wert der unter 6-jährigen im Durchschnitt für die Jahre 2011 bis 2014 bei 3,8 Prozent
in der kreisfreien Stadt Suhl und der höchste Wert
bei durchschnittlich 5,7 Prozent in den kreisfreien
Städten Weimar und Jena.
Abb. 3: Anteil der Kinder unter sechs Jahren, Anteil der Kinder und Jugendlichen bis
unter 18 Jahren, Anteil der jungen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 27 Jahren an der Gesamtbevölkerung in Thüringen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent
60,0
50,0
53,7
53,8
54,0
53,9
15,0
40,0
30,0
9,7
23,3
23,5
23,7
24,0
23,0
22,7
22,4
22,1
20,0
10,0
2012
Anteil der unter 27-Jährigen
2013
2014
Anteil der 27 bis unter 65-jährigen
Anteil der 65-jährigen und älter
9,1
9,3
8,7
8,9
8,4
7,9
4,7
4,8
4,8
4,9
2011
2012
2013
2014
5,0
0,0
2011
9,0
10,0
0,0
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
Anteil unter 6-jähriger
Anteil 18 bis unter 27-jährige
Anteil 6 bis unter 18-jähriger
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
2
Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
15
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Abb. 5: Entwicklung des jeweiligen Anteils der 18- bis unter 27-jährigen an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis
2014 in Prozent
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
Stadt Erfurt
Stadt Gera
Stadt Jena
Stadt Suhl
Stadt Weimar
Stadt Eisenach
Eichsfeld
Nordhausen
Wartburgkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
Schmalkalden-Meiningen
Gotha
Sömmerda
Hildburghausen
Ilm-Kreis
Weimarer Land
Sonneberg
Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Holzland-Kreis
Saale-Orla-Kreis
Greiz
Altenburger Land
Der Anteil der 6- bis unter 18-jährigen steigt in
Thüringen seit 2011 tendenziell leicht an. In der
Betrachtung der kommunalen Ebene wird deutlich,
dass diese Entwicklung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zwar grundsätzlich
ebenfalls zutreffend, wobei die Steigerungsrate
zwischen 2011 und 2014 unterschiedlich ist. Mit
einer Steigerung von 0,3 Prozent hat sich in der
kreisfreien Stadt Suhl die Zahl der 6- bis unter 18jährigen am geringsten nach oben entwickelt. In
den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, SaaleOrla, Saale-Holzland, Sonneberg, Gotha, Schmalkalden, Unstrut-Hainich, Wartburgkreis und in der
kreisfreien Stadt Eisenach liegt eine Steigerung von
0,5 Prozent vor. Die höchste Steigerung von 1 Prozent verzeichnet die Stadt Weimar.
Anteil der 18 bis unter 27-jährigen 2011
Anteil der 18 bis unter 27-jährigen 2014
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
Abb. 4: Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011 bis 2014 in
Prozent
15,0
10,0
0,0
Stadt Erfurt
Stadt Gera
Stadt Jena
Stadt Suhl
Stadt Weimar
Stadt Eisenach
Eichsfeld
Nordhausen
Wartburgkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
Schmalkalden-Meiningen
Gotha
Sömmerda
Hildburghausen
Ilm-Kreis
Weimarer Land
Sonneberg
Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Holzland-Kreis
Saale-Orla-Kreis
Greiz
Altenburger Land
5,0
Anteil 2011
Anteil 2012
Anteil 2013
Anteil 2014
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
Die Entwicklung des Anteils der 18- bis unter 27jährigen ist in Thüringen in den Jahren 2011 bis
2014 zurückgegangen. Waren in 2011 noch durchschnittlich 9,7 Prozent der jungen Menschen 18bis unter 27-jährig, ist dieser Wert im Jahr 2014 auf
7,9 Prozent zurückgegangen.
Die kommunale Entwicklung zeigt sich in dieser Altersgruppe sehr heterogen. Bereits in 2011 liegen
die Standardabweichungen zum Mittelwert (7,9
Prozent) bei 7,4 Prozent im Landkreis Greiz und 17,
3 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Diese Entwicklung setzte sich auch bis zum Jahr 2014 fort.
Hier liegt wiederum der geringste Wert bei 5,8
Prozent im Landkreis Greiz und der höchste Wert
mit 15 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena. Dies
bedeutet, dass alle Landkreise und kreisfreien
Städte – zwar in sehr heterogenem Maße – von einem Absenken des Anteils der 18- bis unter 27jährigen betroffen sind.
Der Anteil der unter 6-jährigen ist in Thüringen im
Zeitraum von 2011 bis 2014 konstant. Der Anteil
der 6- bis unter 18-jährigen dagegen leicht gestiegen. Die Abnahme des Bevölkerungsanteils junger
Menschen ist allein auf einen stärkeren Rückgang
in der Altersgruppe der 18- bis 27-jährigen zurückzuführen.
Die Bevölkerungsvorausberechnung für das Jahr
2020 zeigt, dass die Anzahl der jungen Menschen
im Alter von 0 bis unter 6 Jahren um ca. 3,5 Prozent (3.660) sinken, aber auch weiterhin bei einem
Bevölkerungsanteil von ca. 4,9 Prozent liegen wird
(Statistisches Landesamt Thüringen 31.12.2014).
Weiterhin gibt die Bevölkerungsvorausberechnung
die Entwicklung des Anteils der jungen Menschen
im Alter von 6 bis 15 Jahren an. In dieser Altersgruppe wird eine Steigerung von 4,7 Prozent
(7.075) prognostiziert. Diese Altersgruppe wird
dann einen Anteil von 7,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung ausmachen. Weiterhin zeichnet sich
eine deutliche Zunahme der Bevölkerungsgruppe
der Menschen ab 65 Jahren um fast 10 Prozent ab.
Diese Bevölkerungsgruppe wird wahrscheinlich
2020 einen Anteil von 27 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Thüringen ausmachen
Neben den Kennzahlen zur Charakterisierung des
Altersaufbaus der Bevölkerung in Thüringen wird
der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung
dokumentiert. Zum einen dient dies einer umfassenden Betrachtung der Bevölkerungszusammensetzung in Thüringen. Zum anderen wird vor dem
Hintergrund der veränderten Ausrichtung in der
Flüchtlingspolitik und der Menschen, die aktuell
aufgrund von internationalen Krisen nach Deutschland und damit auch nach Thüringen kommen, diese Kennzahl für die Fortschreibung des LJFP 2017
bis 2021 möglicherweise an Bedeutung zunehmen.
16
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Wie die folgende Abbildung zeigt, zeichnet sich bei
einem insgesamt sehr geringen Anteil seit 2011 im
Hinblick auf den Ausländeranteil an der Bevölkerung in Thüringen eine leichte Zunahme ab.
Abb. 7: Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in den
jeweiligen Altersgruppen in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent
10,0
8,0
7,3
6,0
5,2
Abb. 6: Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung und Verteilung des Anteils des
Ausländeranteils in Alterskohorten in den Jahren 2011 bis 2014 in Prozent
(Stand des Ausländeranteils gesamt 30.06.2015)
4,0
3,1
2,0
30,0
18,8
22,9
21,3
20,2
0,0
2011
20,0
2012
unter 6-jährige
18- bis unter 27-jährige
9,8
9,2
9,2
9,4
4,5
5,0
5,7
10,0
4,2
0,0
4,0
2011
2012
Anteil Bevölkerung
Anteil der 6 bis unter 18-jährigen
2013
2014
6- bis unter 18-jährige
27 und älter
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 30.06.2015
2,5
2,1
1,8
1,6
2013
2014
Anteil der unter 6 jährigen
Anteil der 18 bis unter 27-jährigen
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Stand 31.12.2014
Zum 31.12.2014 hatte die Bevölkerung einen Ausländeranteil von 2,5 Prozent (54.003 Personen). Eine differenzierte Betrachtung der Bevölkerungsgruppe zeigt, dass die ausländischen Kinder und
Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe nahezu stabil
geblieben ist, wobei der Anteil der 18- bis unter 27jährigen stark und der Anteil der unter 6-jährigen
innerhalb der Bevölkerungsgruppe leicht zugenommen hat. Eine Betrachtung des Anteils der jeweiligen Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung
Thüringens gibt dazu noch ein anderes Bild.
Vor allem die Steigerung des Anteils der 18- bis unter 27-jährigen ausländischen Bevölkerung an der
Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe in Thüringen gibt vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Reduzierung dieser Altersgruppe in der Gesamtbetrachtung Hinweise und Aufgabenstellungen für die Ausrichtung von Angeboten der Jugendarbeit in Thüringen.
© DJH Landesverband Thüringen e.V.
Entwicklung von Ganztagsschulbildung
Bildung ist die aktive Auseinandersetzung mit der
3
Welt und sich selbst . Junge Menschen wachsen in
einer natürlichen und zugleich von Menschen gestalteten Umgebung auf. Im Laufe ihrer Entwicklung setzen sie sich zunehmend selbstbestimmt mit
dieser Umgebung auseinander. Dieses im Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre beschriebene Bildungsverständnis setzt darauf, dass junge Menschen die komplexe materiale, soziale und kulturelle Welt und ihre eigene Position in ihr verstehen,
darüber reflektieren können und handlungsfähig
werden. Gleichzeitig haben sie einen Anspruch darauf, gebildet, also urteils- und handlungsfähig zu
sein. Bildung als umfassenderes Geschehen betont
dabei stark die Eigentätigkeit des jungen Menschen, also Bildung in seiner je eigenen Weise, seinem je eigenen Tempo und nach seinen je eigenen
Interessen.
Bildungserfahrungen können zu jeder Zeit, an jedem Ort und bei jeder Gelegenheit gemacht werden. Lernen passiert nicht nur in formalen Bildungssettings. Die Lebenswelt junger Menschen
bietet unzählige Formen und Anlässe zu lernen: in
der Familie, bei der Bewegung in Natur oder Stadt,
im Jugendverband oder Verein, im freiwilligen Engagement und vor allem auch im Zusammensein
4
mit Freunden .
3
4
Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015
Vor dem Hintergrund dieses Bildungsverständnisses wurde bundesweit insbesondere seit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (2003 – 2007) die Diskussion zur Entwicklung
von Ganztagsschulen sowohl bildungspolitisch als
auch familien- und wirtschaftspolitisch geführt.
Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2015
17
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Ganztagsschulen wird zugeschrieben, dass sie
mehr Chancen für individuelle Entwicklungswege
und -erfolge und zudem zahlreiche Möglichkeiten
für einen kreativen Umgang mit Zeit, Raum und
Lerngestaltung bieten. Die Stärke der Ganztagsschule liegt nach dem Ergebnis der bundesweiten
Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG)
in einer positiven Wirkung auf psychosoziale Ent5
wicklungsfaktoren junger Menschen .
Diese und weitere Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Gestaltung von Angeboten der
Jugendarbeit aus. Zum einen ist Jugendarbeit zur
Ausgestaltung von Ganztagschulbildung ein tragender Partner. Zum anderen verbringen junge
Menschen in der (Ganztags)_schule viel Zeit. Für
den LJFP 2017 bis 2021 ist es aus diesem Grund
wichtig, explizit einen Blick auf die Entwicklung von
Ganztagsschulen zu werfen.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote der
Schule gibt es an mindestens drei Wochentagen für
jeweils mindestens sieben Zeitstunden.
 In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
 In der teilweise gebundenen Form verpflichtet
sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z. B.
einzelne Klassen oder Klassenstufen) an den
ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
 In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen.
Abb. 9: absolute Anzahl der Ganztagsschulen nach Form und Schulart getrennt betrachtet in Thüringen zum Stand 31.12.2015
420
450
400
350
Im Freistaat Thüringen gibt es zum Stand
31.12.2015 insgesamt 902 Schulen, von denen sich
695 zu Ganztagsschulen (77 Prozent) entwickelt
haben. In der Statistik der Ganztagsschulen werden
der Primärbereich und der Sekundarbereich I berücksichtigt und zwar bei Schulen in staatlicher als
auch freier Trägerschaft gleichermaßen.
300
250
200
124
150
81
100
50
9 6
17
3
1000
902
800
499
600
400
204
200
140
58
offene Ganztagsschule
teilweise gebunden
Ganztagsschule
vollgebundene
Ganztagsschule
keine Ganztagsschule
Schulen gesamt
0
Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016
Das Angebot von Ganztagsschulen ist in Thüringen
seit 2012 als primär konstant zu beschreiben. Im
Jahr 2013 hatte Thüringen 694 Ganztagsschulen
bei insgesamt 905 Schulen. Die Anzahl der offenen
Ganztagsschulen ist von 523 auf 500 zurückgegangen und die teilweise gebundene Ganztagsschule
von 32 auf 58 im Jahr 2015 gestiegen.
Nach der Definition für Ganztagsschulen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (kurz: Kultusministerkonferenz KMK) von
2011 werden drei Formen der Ganztagsschule wie
folgt bestimmt:
5
7
20
6 0
21
4
11 0 14 3
0
0 2 5
0
voll gebundene
Form
Abb. 8: absolute Anzahl der Ganztagsschulen nach Form getrennt betrachtet in Thüringen zum Stand 31.12.2015
74
51
24
teilweise
gebundene Form
offene Form
keine
Ganztagsschule
Grundschule
Regelschule
Gymnasium
Förderzentrum
Gemeinschaftsschule
weitere Schulformen (KGS, IGS, Waldorf, Kolleg, International Scool, Universale Jena)
Quelle: amtliche Schulstatistik TMBJS 2016
In der obigen Abbildung wird deutlich, dass sich
vor allem die Thüringer Grundschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Zu fast 100 Prozent bieten sie Kindern ein Angebot ganztägiger Bildung
und Erziehung in schulischer Verantwortung bis zu
10 Stunden täglich an. Dieses umfasst zu 94 Prozent offene, zu 2 Prozent teilweise gebundene und
zu 4 Prozent gebundene Ganztagsangebote. Mit
dem Übergang der Kinder in weiterführende Schulen und für die Thüringer Gemeinschaftsschulen
bestehen noch abzusichernde Bedarfe. Es ist festzustellen, dass im Bereich der 369 weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen und den Thüringer
Gemeinschaftsschulen 48 Prozent der Schulen
ganztägige Angebote unterbreiten. Dies allein lässt
jedoch noch keinen Schluss auf die Beeinflussung
von Angeboten und Institutionen der Jugendarbeit
sowie das zur Verfügung stehenden Zeitfenster von
Schülern zu.
https://www.projekt-steg.de/
18
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Veränderungen der sozialen Lage
Die soziale Lage als Indikator für Planungsprozesse
gibt Aufschluss über die Lebenssituation der Bevölkerung, ihrer Entwicklungschancen und damit einhergehend auch über die Entwicklungschancen der
heranwachsenden Generation. Um Ausschnitte der
sozialen Lage der jungen Bevölkerung in Thüringen
für den LJFP 2017 bis 2021 zu beschreiben, werden
Kennzahlen zum Bezug von SGB II Leistungen sowie
zur Jugendarbeitslosigkeit abgebildet. Vorangestellt sei hierzu, dass der LJFP 2017 bis 2021 nicht
das Gesamtspektrum sozialer Lebenslagen und Lebensbedingungen junger Menschen in Thüringen
6
betrachtet , sondern sich bewusst auf soziale Belastungsfaktoren fokussiert.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der
SGB II Quote von 2011 bis 2014 für Thüringen. Da
Leistungen nach dem SGB II nur bis zum Alter von
unter 65 Jahren bezogen werden können, wird die
Quote auf die Bevölkerung bis 64 Jahren bezogen.
Daneben wird der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren an der Bevölkerung der jungen Menschen im Alter von 0 bis 15 Jahren ausgewiesen, die in Bedarfsgemeinschaften von SGB II
Empfängern leben und damit Sozialgeld erhalten.
Abb. 10: Anteil der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in Thüringen in den
Jahren 2011 bis 2014 in Prozent
50,0
Mit Blick auf die Ergebnisse der SHELL Jugendstu7
die , lässt sich auch für Thüringen feststellen, dass
es jungen Menschen zu einem großen Anteil gut
geht und ihre Lebensbedingungen positive Entwicklungschancen ermöglichen. Die hier nachfolgenden beschriebenen Kriterien zeigen soziale Belastungsfaktoren eines Teils der heranwachsenden
Generation auf, die in der Angebotsgestaltung von
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Berücksichtigung finden.
40,0
30,0
18,5
18,1
17,6
17,0
11,7
11,4
11,0
10,7
2011
2012
2013
2014
20,0
10,0
0,0
Bevölkerung unter 65 Jahren
Bevölkerung unter 15 Jahren
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2015
Bezug von Leistungen nach dem SGB II
Die materielle Situation der Familie ist von großer
Bedeutung für die Bedingungen unter denen junge
Menschen aufwachsen. Sie bestimmt den Spielraum, innerhalb dessen junge Menschen und ihre
Familien ihr Leben gestalten können. Sie beeinflusst die Wohnsituation, die Ausstattung mit
Spielzeug und Lernmaterialien und die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie nimmt damit unmittelbar Einfluss auf Bildungschancen und
die zukünftigen Erwerbs- und Einkommenschancen
von jungen Menschen.
Wie die Abbildung verdeutlicht, hat sich der Anteil
der Personen, die auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind, in Thüringen insgesamt kaum verändert. Der nur geringe
Rückgang um 1 Prozent vollzog sich in den Jahren
2011 bis 2014 kontinuierlich. Der Anteil der Kinder
und Jugendlichen unter 15 Jahren, die Sozialgeld
erhalten, ist deutlich höher als der Anteil der SGB II
Leistungsempfänger an der unter 65-jährigen Bevölkerung. Insgesamt wuchsen 2014 durchschnittlich 17 Prozent der unter 15-jährigen in Familien
mit SGB II Bezug auf. Auch im Hinblick auf die Quote ist seit 2011 eine marginal rückläufige Entwicklung zu beobachten, welche jedoch geringfügig höher war als die der Bevölkerung unter 65 Jahren.
Nicht erfasst sind an dieser Stelle Familien im weiteren Sozialleistungsbezug, die zwar knapp über
der Einkommensgrenze zum SGB II liegen, aber ihren täglichen Lebensunterhalt nur durch ergänzende Unterstützungsleistungen bestreiten können.
6
7
Sozialstrukturatlas Thüringen, 2011
17. SHELL Jugendstudie, 2015
19
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Zentrale Aussage dieser Entwicklung für Thüringen
ist, dass mehr junge Menschen mit Armut konfrontiert sind als Erwachsene. Angebote der Jugendarbeit müssen vor diesem Hintergrund so gestaltet
sein, dass diese Zielgruppe bewusst in Betracht genommen wird und Rahmenbedingungen müssen
so entwickelt werden, dass die Teilnahme an Angeboten für diese Zielgruppe überhaupt ermöglicht
wird.
Zieht man neben der landesweiten eine differenzierte Betrachtung der regionalen Situation zur Beschreibung heran, wird deutlich, wie weit die Situation von einem scheinbaren Mittelmaß von durchschnittlich 11 Prozent abweicht.
Abb. 11: Entwicklung des Anteils der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an der Bevölkerung bis unter 65 Jahren in den Thüringer Gebietskörperschaften in den Jahren 2011
bis 2014 in Prozent
Anteil 2011
Anteil 2012
Anteil 2013
Anteil 2014
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2015
In der oben dargestellten Abbildung ist erkennbar,
dass die Verteilung sozialer Belastung in Thüringen
sehr heterogen ist und sich Angebote und Maßnahmen daher auch auf regionale Besonderheiten
einstellen müssen. Landkreise in Thüringen, wie
der Wartburgkreis, der Eichsfeldkreis, die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und
Sonneberg, welche an die Bundesländer Hessen,
Bayern und Niedersachsen grenzen, haben einen
sehr niedrigen Anteil an Menschen, die im Bezug
von SGB II Leistungen leben. Sie bewegen sich in
ihrem Anteil deutlich unter dem Mittelwert von 11,
2 Prozent in den Jahren 2011 bis 2014. Die Landkreise Sömmerda, Gotha, Ilmkreis und SaalfeldRudolstadt sowie die kreisfreie Stadt Suhl erreichten den durchschnittlichen Landesanteil. Konstant
höher belastet zeigen sich die kreisfreien Städte
Gera, Erfurt, Weimar und Eisenach sowie die Landkreise Nordhausen, Unstrut-Hainich, Kyffhäuserkreis und Altenburger Land.
20
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Sozialstruktur
Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen
Seit 2011 sinkt die Arbeitslosigkeit in Thüringen
anhaltend. Die Quote aller arbeitslosen Thüringer
an zivilen Erwerbspersonen fiel von 8,2 Prozent auf
6,9 Prozent, in der Altersgruppe der 15 bis 25jährigen stieg sie jedoch – auch demographisch
bedingt - leicht von 5,8 Prozent auf 5,9 Prozent.
Ungeachtet dessen nahm die Zahl aller arbeitslosen jungen Menschen im genannten Zeitraum von
7.004 auf 4.974 ab. Der Rückgang war im Vergleich
zu allen Altersgruppen im Bereich des SGB III – relativ - mehr als doppelt so hoch. Im Verantwortungsbereich der Thüringer Grundsicherungsträger
entwickelte sich der Rückgang betroffener junger
Menschen im gleichen Maße wie über alle Altersgruppen: zwischen 2011 und 2015 reduzierte sich
die Zahl arbeitsloser erwerbsfähiger Hilfebedürftiger um 15,5 Prozent.
Tabelle 1: arbeitslose junge Menschen in der Altersgruppe 15 bis 25 Jahre
Dezember
SGB III
Anteil an Arbeitslosen im SGB III in
Prozent
SGB II
Anteil an Arbeitslosen im SGB II in
Prozent
2011
3.207
10,4
3.797
5,8
2012
3.406
10,0
3.546
5,8
2013
2.648
8,5
3.497
5,9
2014
2.041
7,2
3.167
5,6
2015
1.768
7,1
3.206
5,8
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015
Junge Menschen, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, profitieren offensichtlich nur wenig
von der guten, konjunkturell bedingten Arbeitsmarktsituation, weil sie in der Regel über schlechte
qualifikatorische Voraussetzungen verfügen (zwei
Drittel sind ohne beruflichen Abschluss) und bzw.
oder individuellen bzw. sozialen Benachteiligungen
unterliegen. So hat sich auch die Zahl arbeitsloser
hilfebedürftiger junger Menschen in Thüringer
Landkreisen und kreisfreien Städten in den letzten
5 Jahren – ganz unabhängig von der regionalen Arbeitsmarktsituation - kaum verändert. Unterschiede zwischen den Thüringer Kommunen sind jedoch
bei der Gesamtzahl arbeitsloser junger Menschen
auszumachen und korrespondieren mit der regionalen Arbeitsmarktsituation. Traditionell sind hier
die Südthüringer Landkreise – auch mit Blick auf
den Ausbildungsmarkt und einem Überangebot an
betrieblichen Ausbildungsstellen – im Vorteil.
Gleichwohl gelang im Zuge der konjunkturellen
Entwicklung auch Landkreisen mit einer hohen Zahl
jugendlicher SGB III-Arbeitsloser im Jahr 2011 eine
deutliche Reduzierung der Betroffenenzahlen, in
Einzelfällen um die Hälfte. Im Dezember 2015 ist
jedoch auf Grundlage der Quoten Arbeitsloser an
zivilen Erwerbspersonen in der Altersgruppe junger
Menschen zu erkennen, dass insbesondere die
Landkreise Altenburger Land (9,7 Prozent), Nordhausen (9,4 Prozent), Unstrut-Hainich-Kreis (9,3
Prozent) sowie die kreisfreie Stadt Gera vor anhaltend großen Integrationsherausforderungen stehen: hier ist jeder zehnte junge Mensch arbeitslos.
In den grenznahen Landkreisen Südthüringens sowie im Eichsfeldkreis ist die genannte Betroffenenquote dagegen nur halb so hoch.
21
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016
2.2
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016
Zentrales Element innerhalb der Fortschreibung
des LJFP für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Bewertung der Zielerreichung des LJFP 2012 bis 2016. Der
folgende Abschnitt stellt die Zielerreichung des
LJFP 2012 bis 2016 in Form eines Ampelsystems
dar und geht nur kurz inhaltlich auf einzelne Aspek8
te ein .
Leitziele des Landesjugendförderplanes 2012 bis
2016

Der LJFP fördert mit seinen Maßnahmen die
Sozialisation von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen, um ihre Selbst- und Sozialkompetenz zu stärken und sie in ihrer Entwicklung zu demokratisch denkenden und
handelnden Persönlichkeiten zu unterstützen.
Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden,
welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden sind, trugen dieser Zielerreichung
bei.

Die Akteure des LJFP setzen sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik
ein, so dass sie wirksam auf der Grundlage einer eigenständigen Legitimation als Zukunftspolitik zum Wohle ihrer Zielgruppe agieren
kann.
Mit der Festlegung im § 1 SGB VIII, dass Jugendhilfe
dazu beitragen soll, positive Lebensbedingungen
für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten
bzw. zu schaffen , haben die Akteure der Kinderund Jugendhilfe und damit auch die Akteure des
LJFP per Gesetz den Auftrag, sich für eine ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik einzusetzen. Insbesondere der LJHA hat sich im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 dahingehend mit vielfältigen ressortübergreifenden Themen befasst und die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt. Diese waren u. a. die Entwicklung einer praxisnahen Berufsorientierung von jungen
Menschen, die Entwicklung des operationellen
Programms für die Strukturfonds der EU, die Erarbeitung des Gleichstellungsgesetzes und die Evaluation des Jugendstrafvollzugs und des Jugendarrestes. Insbesondere die Thüringer Jugendverbände
haben sich zudem mit ihren jugendpolitischen Stellungnahmen und Aktionen für diese Zielerreichung
eingesetzt.

Die Stärkung der Demokratie durch die Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit leistet einen Beitrag für die Zukunft des
gesamten Gemeinwesens.
Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden,
welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden, trugen zu dieser Zielerreichung bei.
Handlungs- und Wirkungsziele des
Landesjugendförderplanes 2012 bis 2016
Berücksichtigung des demografischen Wandels

Den unterschiedlichen demografischen Entwicklungen in den Landkreisen und kreisfreien
Städten des Freistaats Thüringen wird durch
die regionale Orientierung der Maßnahmen
des Landesjugendförderplans Rechnung getragen.
In der Umsetzung von Maßnahmen und Angeboten
des LJFP 2012 bis 2016 wurde diesem Ziel dahingehend Rechnung getragen, dass die Betrachtung
verschiedener Regionen Thüringens in den Teilnahmen der jeweiligen Angebote diskutiert wurde.

Unter Berücksichtigung der regionalen Ausdehnung und der Pluralität ist Jugendverbandsarbeit für junge Menschen räumlich erreichbar.
Die Zielformulierung ist nicht hinreichend konkret
und damit nicht umfassend überprüfbar. Es ist
festzustellen, dass eine Bewertung der Zielerreichung nur aus Sicht der Verteilung der Thüringer
Jugendverbände in den Thüringer Gebietskörperschaften vorgenommen werden kann. In allen
Landkreisen gibt es mindestens 9 Jugendverbände.
Mit ihrer grundsätzlichen Offenheit sind diese für
junge Menschen erreichbar, sofern diese wollen
und Kenntnis vom „Dasein“ der Jugendverbände
haben.
8
Grün unterlegte Felder bedeuten die Erfüllung des Zieles, orange unterlegte Felder
bedeuten die teilweise Erfüllung des Zieles und die rot unterlegten Felder bedeuten
die Nichterfüllung des Zieles
22
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016

Die Wirksamkeit der überörtlich geförderten
Jugendverbandsarbeit auf die örtliche Ebene
(durch Unterstützung, Anregung) ist in der
kommunalen Jugendförderplanung thüringenweit abgebildet.
Durch die Mehrzahl der Landesverbände wurden
Angebote zur Sensibilisierung und strategischen
Ausrichtung in den Thüringer Gebietskörperschaften durchgeführt. Im Rahmen der Fachberatung
des Landesjugendamtes wurden die Thüringer Jugendämter zur Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Jugendhilfeplanung beraten. Zur
grundsätzlichen Förderverpflichtung von Jugendverbandsarbeit auf kommunaler Ebene wurde eine
Fachveranstaltung mit Prof. Reinhard Wiesner
durchgeführt.

Die Fachkräfteentwicklung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit wird
durch Fort- und Weiterbildung unterstützt,
welche die Anforderung des demografischen
Wandels berücksichtigt.
Der LJHA hat sich sehr umfassend in einer Arbeitsgruppe mit der Fachkräftesicherung und qualifizierung in der Kinder- und Jugendhilfe in
Thüringen befasst und weitreichende Schlussfolgerungen gezogen. Dazu wurden Gespräche mit den
verantwortlichen Ministerien geführt und eine
Studie zum Fachkräftebedarf in Thüringen ausgelöst. Darüber hinaus haben alle Akteure des LJFP
durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote
die Fachkräfteentwicklung unterstützt. Diese Angebote bezogen sich jedoch nicht auf die Anforderungen für Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
im Rahmen des demografischen Wandels.

Stärkung der Demokratie

Die Thüringer Akteure der Jugendhilfe engagieren sich für Demokratie, Toleranz und
Weltoffenheit und wenden sich gegen antidemokratische, gewaltaffine und menschenfeindliche Strukturen und Handlungen.
Das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz
und Weltoffenheit (LDTW) verpflichtet die Thüringer Akteure der Jugendhilfe darauf, sich mit antidemokratischen, gewaltaffinen und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen auseinanderzusetzen. Ziel war es, dass in Jugendeinrichtungen Strategien zum souveränen und kompetenten
Umgang mit rechtsextremen oder anderen demokratiefeindlichen Vorfällen bekannt sind und angewendet werden. Die stetige Fort- und Weiterbildung der hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendhilfe sollte dabei die Basis gelingender Prävention und Gegensteuerung erkennbarer undemokratischer Entwicklungen im Frühstadium sein. So
konnten seit 2012 insgesamt 84 Fortbildungen in
den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe angeboten werden. Darüber beteiligten sich im Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 auch
die Akteure des LJFP am LDTW; darunter 10 Thüringer Jugendverbände und der LJRT. Zum einen
gaben sie den Untergliederungen Anregungen zur
Nutzung des LDTW, zum anderen regten sie eine
Beteiligung in den Bürgerbündnissen an. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird in den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang fanden internationale Jugendbegegnungen statt, die sich mit
dieser Thematik schwerpunktmäßig auseinandersetzten.
Die Zusammenarbeit in überregionalen Vernetzungsstrukturen wird gefördert.

Das Landesjugendamt hat nach § 78 SGB VIII den
gesetzlichen Auftrag die Bildung und Existenz von
Arbeitsgemeinschaften anzuregen und zu fördern.
Die Verwaltung des Landesjugendamtes ist beratendes Mitglied in der LAG §§ 11 bis 14 SGB VIII
und unterstützte diese Arbeit in den Jahren der
Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016. Darüber hinaus
hat das Landesjugendamt mit seinen Fortbildungen
dafür gesorgt, dass die Träger des LJFP, aber auch
alle anderen Träger der Kinder- und Jugendarbeit,
sich in den fachlichen Austausch begeben konnten
und Netzwerkstrukturen aufbauen.
Ein Grundanliegen und Grundprinzip von Jugendverbandsarbeit ist Demokratiebildung
und Demokratiestärkung. Dies spiegelt sich in
der Struktur und Organisation ihrer Untergliederungen wider.
Im Rahmen der Studie Partizipation in der Jugendverbandsarbeit wurde durch die Fachhochschule
Jena, Herrn Prof. Dr. Lakemann, die Erfüllung dieses Zieles festgestellt.
23
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016

Die Träger der Jugendhilfe nehmen europapolitische und insbesondere internationale Fragestellungen in den Blick, um sie mit jungen
Menschen zu erörtern.
Im Rahmen des LJFP hatte insbesondere die EJBW
den Auftrag sich mit europapolitischen Themen zu
beschäftigen und diese so aufzubereiten, dass sie
von den Multiplikatoren der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen genutzt werden können. Dazu wurde im Arbeitsbereich europäische Bildung u. a.
Zielsetzungen wie Geschichte Europas ergründen,
Zukunft Europas denken, Bürgerschaftliches Engagement auf europäischer Ebene stärken oder Wissen über die Europäische Union vermitteln bearbeitet. Die Thüringer Jugendverbände nutzten europäische Förderprogramme und thematisierten in
ihren Angeboten europapolitische und internationale Fragestellungen wie europäische Agrarpolitik,
Klimaschutz , Globalisierung, Europawahlen, internationale Solidarität, Humanitäres Völkerrecht, kritischer Konsum, Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen, europäische Umweltstandards und europäische Identität.


Der LJHA hat 2015 die Qualitätsstandards für die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Diese liegen vor und müssen nun in geeigneter Form in eine verbindliche Struktur übergeleitet werden.
Kompetenzstärkung von jungen Menschen durch
aktive und partizipative Auseinandersetzung mit
der Gesellschaft

Jungen Menschen stehen Räume, Orte und
Gelegenheiten zur Verfügung, um erfolgreich
politisch mitzubestimmen.
Die politische Mitbestimmung junger Menschen ist
vordergründig auf kommunaler Ebene in den Jahren 2012 bis 2014 entwickelt worden. Das Land hat
in der fachlichen Unterstützung der Kinder- und
Jugendparlamente als Orte politischer Mitbestimmung in den Thüringer Kommunen einen Arbeitsauftrag im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis
2016 gesehen. Dazu wurde seit 2014 ein jährliches
überregionales Treffen der Thüringer kommunalen
Mitbestimmungsgremien finanziert und organisiert. Darüber hinaus wurde auf überregionaler
Ebene in der Laufzeit des LJFP der Thüringer Kindergipfel 2013 in Jena und 2015 in Eisenach durchgeführt. Es wurden politische Themen wie „Kinderrechte – Wir wollen’s gerecht!“, „Mitbestimmung –
das will ich auch!“ und „Menschenfeindlichkeit –
Wir sagen NEIN!“ mit Vertretern der Landesregierung diskutiert. Der abgeschlossene Zukunftsvertag
wurde der Landesregierung übergeben und fließt
ins politische Geschehen ein. Zudem stehen jungen
Menschen in Jugendverbänden Orte der politischen Mitbestimmung zur Verfügung.
In der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
in Thüringen sind die Qualitätsstandards für
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
verbindlich. Dabei werden alle Maßnahmen
und Projekte daraufhin geprüft, auf welcher
Partizipationsstufe die Beteiligung stattfindet.
Als Mindeststandard gilt die Stufe der Mitsprache/Mitwirkung.
Die Maßnahmen des Landesjugendförderplans
sind auf die Stärkung der:
 Sozialkompetenz,
 Selbstkompetenz,
 Methodenkompetenz und
 Sachkompetenz
von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgerichtet.
Alle Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
und die Arbeit in den Thüringer Jugendverbänden,
welche im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 unterstützt worden sind, trugen zu dieser Zielerreichung
bei.

Das gemeinsame Handeln mit jungen Menschen anderer Kulturen stärkt die interkulturelle Kompetenz junger Menschen.
Die Grundaussage der Zielformulierung kann bestätigt werden. Um ein entsprechendes Handeln
und damit eine Bewertung der Zielerreichung vorzunehmen, fehlen jedoch messbare Indikatoren.
Diese sind in der Zielformulierung nicht festgeschrieben worden.
24
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016
Umsetzung von Teilhabegerechtigkeit
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule


Die Maßnahmen des Landesjugendförderplans
berücksichtigen eine geschlechtergerechte
Perspektive.
In der Umsetzung des LJFP sind alle Maßnahmen
hinsichtlich einer konstruktiven Auseinandersetzung mit der Verteilung der Geschlechter der Teilnehmenden mit der Verwaltung des Landesjugendamtes diskutiert worden. Im Rahmen des qualitativen Berichtswesens in der außerschulischen
Jugendbildung bei den Jugendverbänden und in
der fortlaufenden Evaluation der Konzepte außerschulischer Jugendbildung wurden umfassende Erörterungen durchgeführt.

In Folge der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention wird jungen
Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigter Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen und damit auch zu den Maßnahmen des
Landesjugendförderplans ermöglicht.
Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit im Rahmen des LJFP 2012
bis 2016 ermöglichten eine formale Teilhabegerechtigkeit. D. h. für alle jungen Menschen mit Behinderungen standen die Angebote grundsätzlich
offen zur Verfügung. Teilweise fehlte es jedoch an
der Barrierefreiheit, um die tatsächliche Teilhabe
auch umzusetzen. Die Thüringer Jugendverbände
haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis
2016 strategische Entscheidungen und Ausrichtungen des jeweiligen Verbandes zur Ermöglichung
von Teilhabegerechtigkeit getroffen.

Die Berücksichtigung von chancenarmen Kindern und Jugendlichen in den Maßnahmen des
Landesjugendförderplans ist zu verstärken.
Dem Inklusionsgedanken folgend wurde im Jahr
2013 die Richtlinie Landesjugendförderplan im Bereich der Förderung von Angeboten der Jugendarbeit verändert. Um die Teilnahme aller jungen
Menschen an den Angeboten zu ermöglichen,
wurden die Tagessätze zum einen erhöht, zum anderen wurde die Übernahme von Verpflegungsgeldern im Rahmen der Förderung ermöglicht. Die
Thüringer Jugendverbände ermöglichten jungen
Menschen eine Teilnahme an ihren Angeboten
durch Beitragserlässe bzw. Beitragsermäßigungen,
errichten Sozialfonds oder stellten Sachausstattungen wie Bekleidung und Ausrüstung zur Verfügung.
Im Rahmen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wird vom TMSFG und dem
TMBWK sichergestellt, dass die Kooperation
von Jugendhilfe und Schule in allen Thüringer
Schulen umgesetzt und die Qualitätsentwicklungsprozesse weiter vorangetrieben werden.
Die Zusammenarbeit zwischen dem für Jugendhilfe
und dem für Schule zuständigen Ministerium wurde bis 2014 weiter forciert. Danach wurden beide
Ressorts in einem Ministerium verortet. Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule konnten
im Planungszeitraum weiter vorangebracht werden. Das zeigt sich insbesondere daran, dass über
die Förderrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ca.
370 Schulen gefördert werden, die Angebote der
schulbezogenen Jugendarbeit vorhalten. Dazu sind
entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule notwendig. Darüber hinaus wurde
im Förderprogramm schulbezogene Jugendsozialarbeit die Verbesserung der Kooperation zwischen
Jugendhilfe und Schule festgeschrieben. Die letzte
Evaluation des Landesprogramms schulbezogene
Jugendsozialarbeit zeigt, dass dieses Ziel umgesetzt
wird. Außerdem sind im LJHA die Themen der
Schule, wie u. a. der Umgang mit Schuldistanz, auf
der Tagesordnung.

Im Rahmen der Entwicklung von Ganztagsangeboten in Schulen ist die Rolle der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu klären.
In die weitere Entwicklung der Ganztagsangebote
wurde das für Jugend zuständige Ministerium auf
Landesebene einbezogen. In den Fachtagungen der
Serviceagentur „ganztägig Lernen“ wurde die Rolle
der Jugendarbeit diskutiert und Handlungsempfehlungen von der regionalen Ebene aufgenommen.
Auf der regionalen Ebene wurde die ganztägige
Bildung durch das Angebot schulbezogene Jugendarbeit unterstützt. Mit Verabschiedung der fachlichen Empfehlungen zu diesem Handlungsfeld kann
auch die qualitative Entwicklung weiter vorangebracht werden.
25
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung des Zielerreichungsgrades des LJFP 2012 bis 2016
Förderung der Medienkompetenz

Angesichts der zunehmenden Mediatisierung
der Gesellschaft ist die Medienkompetenz
auch bei jungen Menschen zu fördern, indem
ihnen entsprechende Qualifikationen in der
Anwendung, der rezeptiven und kreativen
Nutzung sowie in der kritischen Haltung gegenüber Medien und Medieninhalten vermittelt werden.

Die vorhandenen Strategien und die gesundheitsbezogenen Erfahrungen der Kinder- und
Jugendarbeit werden im Dialog von politischadministrativen Akteuren, Fachverbänden und
Trägern zu einem gemeinsamen Fachstandard
Gesundheitsförderung entwickelt.
Obwohl der Bedarf im gesamten Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 bestand und fortwährend als aktuell zu beschreiben ist, ist in den Jahren
2012 bis 2016 hierzu keine Umsetzung erfolgt.
Diese Zielformulierung enthält eine grundsätzlich
zu bestätigende Aussage.
Nachhaltige Entwicklung

Durch spezielle Maßnahmen, die zur Stärkung
der Demokratie und zur Stärkung der Sozialund Selbstkompetenz beitragen, fördern die
Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit die Medienkompetenz junger Menschen.
Die Förderung von Medienkompetenz fand im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 entsprechend Berücksichtigung. Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind explizit ausgeschrieben
worden. Bei den Thüringer Jugendverbänden wurden Angebote im Bereich der außerschulischen Jugendbildung mit medienpädagogischem Schwerpunkt durchgeführt.
Gesundheitliche Aufklärung

In den Angeboten und Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit werden
die vorhandenen Ansätze zur Entwicklung gesundheitsfördernder institutioneller Kulturen
fortgeführt, verbreitert und verstärkt.
Die Träger der Jugendhilfe befassten sich in ihren
Angeboten mit dem Thema Gesundheit. Zum einen
boten sie eigene Angebote aktiv an, zum anderen
entwickelten sie im Rahmen ihrer eigenen Institution eine gesundheitsfördernde Kultur. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen
e. V. (AGETHUR) als bis Ende 2015 verantwortliche
Koordinierungsstelle für das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführte Programm „Gut Drauf“ hat Träger der Jugendarbeit als Gut Drauf Partner zertifiziert. Ab
2016 stand transfer e. V im Auftrag des Bundes für
zertifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erkennen die Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit
und integrieren die Themenschwerpunkte der
Nachhaltigen Entwicklung in ihre Bildungspraxis.
Die Thüringer Jugendverbände haben im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 eigene Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Nachhaltigkeit genutzt. Sie haben auf einen umweltbewussten Umgang mit Ressourcen, insbesondere
durch ein nachhaltiges Beschaffungswesen, durch
Energieeffizienz, durch Müllvermeidung, tendenziell zunehmende papierlose Kommunikation und
den Einsatz von Produkten aus dem FAIR-Handel
bzw. der Verwendung von Bio-Produkten aus dem
Umfeld, geachtet und dies zum Gegenstand in der
Kommunikation mit jungen Menschen gemacht.

Durch spezielle Angebote werden den Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen die
Schlüsselkompetenzen (z. B. vorausschauendes und vernetztes Denken) für ein nachhaltiges Handeln vermittelt.
Im gesamten Umsetzungszeitraum des LJFP 2012
bis 2016 wurde es im Rahmen der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung ermöglicht, jungen Menschen Kompetenzen für ein
nachhaltiges Handeln zu vermitteln. Die Thüringer
Jugendverbände haben spezielle Angebote wie
Baumpflanzaktion 2013, die Aufklärungskampagne
„Kritischer Konsum“ im Internet oder die Vorstellung eines „Fairphones“ mit jungen Menschen
durchgeführt.
26
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
2.3
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
Tabelle 2: Umsetzungskontrolle des Landesjugendförderplans 2012 bis 2016
Geplante Maßnahme
Bewertung
1
Prüfung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016
1.
2.
2
Einrichtung einer Arbeitsgruppe des LJHA zur
Begleitung der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016
Beschluss im LJHA Nr. 58/12
3
Erarbeitung eines Verfahrens zur vierten Fortschreibung des LJFP
Beschluss im LJHA Nr. 3/15
4
strukturgerechte Erstellung des Bestandserhebungsbogens
in Vorbereitung und Durchführung der Fortschreibung des LJFP
Im Rahmen der Erarbeitung des Fortschreibungsverfahrens wurde die Bestandsabbildung im LJFP verändert. Vor diesem Hintergrund war keine standardisierte Abfrage mehr nötig.
5
Umsetzungskontrolle der Maßnahmeplanung der EJBW
Der Bericht im LJHA ist im Januar 2014 erfolgt.
6
Prüfung, ob eine institutionelle Förderung EJBW
durch den Bund bzw. die Europäische Union möglich ist
Die Prüfung ist sowohl auf Bundesebene wie auch auf europäischer Ebene erfolgt. Es ist keine institutionelle Förderung möglich. Über den Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. erfolgte die Förderung einer Referentenstelle
bei der EJBW.
7
Umsetzung von Fortbildungsangeboten zur Qualifizierung von Fachkräften
und zur Multiplikatorenausbildung in der internationalen Jugendarbeit
Im Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes wurden jährlich zwei bis drei Veranstaltungen zum Themenfeld internationale Jugendbildung ausgeschrieben, die von den Teilnehmenden auch gut angenommen wurden.
8
Entwicklung geeigneter Kooperationsstrukturen, die die Vernetzung von
Trägern im Bereich der internationalen Jugendarbeit in Thüringen stärkt
Das Landesjugendamt hat mit seinen Fortbildungen unterstützt, dass sich die Träger der internationalen Jugendarbeit in den fachlichen Austausch begeben konnten und beginnend Netzwerkstrukturen aufbauen.
9
fachliche Begleitung der Konzeptträger und bei zusätzlich zur Verfügung
stehenden Maßnahmemitteln außerhalb der Konzeptförderungen und der
Globalförderung der Jugendverbände sonstiger Träger von Maßnahmen
außerschulischer Jugendbildung mit regelmäßigen Trägergesprächen
1.
2.
3.
Eine Berichterstattung zum Umsetzungsstand des LJFP im jeweiligen Umsetzungsjahr ist im LJHA jährlich erfolgt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden seitens der Fachabteilung jährlich angemeldet.
Die Träger von Konzepten wurden jährlich in gemeinsamen Trägergesprächen im Rahmen der Fachberatung zur
Umsetzung des Konzeptes beraten. Zweimal jährlich fanden Austausch- und Reflektionsrunden mit den Jugendbildungsreferenten statt. Die Evaluation der Umsetzung der Konzepte wurde auf eine begleitende Form umgestellt. Um die Umsetzung der Konzepte fortlaufend begleiten zu können, wurde die Form der Evaluation umgestellt. Die Erstellung des qualitativen Berichtes erfolgte bis 31. März des jeweiligen Folgejahres.
Ein Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt.
Die Ergebnisse der Fachberatung und der fortlaufenden Evaluation flossen neben einer externen Evaluation der
Konzepte unmittelbar in die Fortschreibung des LJFP ein.
27
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
10
bedarfsgerechte Fortbildungsangebote für
Fachkräfte der außerschulischen Jugendbildung
Seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes wurden jährlich Fortbildungsangebote erstellt.
11
Verstetigung des Qualitätssicherungsprozesses auf der
Grundlage der Qualitätskriterien für außerschulische Jugendbildung
1.
2.
3.
12
Träger der außerschulischen Jugendbildung wurden durch die Verwaltung des Landesjugendamtes bei Bedarf beraten und begleitet. Geförderte Angebote wurden mit dem qualitativen Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung evaluiert.
Der Zwischenbericht im LJHA ist im Dezember 2013 erfolgt.
Die Ergebnisse der Fachberatung und des qualitativen Berichtswesens flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.
Überprüfung der Aufgaben und Qualitätskriterien
der außerschulischen Jugendbildung, ob die
Gesundheitsförderung als Aufgabe ausreichend berücksichtigt ist
1.
13
Entwicklung von Standards zur Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit
und Schule zur Thematik schulbezogene Jugendarbeit
In die fachlichen Empfehlungen zur offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden Ausführungen zur schulbezogenen Jugendarbeit aufgenommen und dem LJHA zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss im LJHA Nr. 89/13
14
Festschreibung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als
Bildungsorte bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung des
Thüringer Bildungsplans
In der Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 wurde die Kinder- und Jugendhilfe als Lern-und Bildungsort festgeschrieben. Dabei wurden die Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit als Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Die Vorsitzende des wissenschaftlichen Konsortiums zur Erstellung des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre hat diesen im LJHA vorgestellt.
15
Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für überörtliche Maßnahmen
der außerschulischen Jugendbildung für Träger, die nicht
von den Globalmitteln der Jugendverbände
oder der Konzeptförderung partizipieren
1.
2.
16
Entwicklung von Strategien zur Umsetzung einer
bedarfsgerechten Förderung von Maßnahmen der
Ferienerholung für sozial benachteiligte Kinder
Eine Abfrage des für Jugend zuständigen Ministeriums in 2012 hat den Bedarf nicht ergeben, für Kinder aus sozial benachteiligen Lebenslagen, explizite Angebote der Kinder- und Jugenderholung zu unterbreiten. Maßgeblich wurde hier
der Inklusionsgedanke formuliert. Vor diesem Hintergrund wurde die Förderrichtlinie verändert. (Anpassung der Teameranzahl und der Aufnahme von Verpflegungskosten als zuwendungsfähige Ausgaben)
17
Profilschärfung der LKJ zur Stärkung und Weiterentwicklung
der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
Mit der personellen Änderung der Geschäftsführerposition zum 1. Januar 2015 ist eine Profilschärfung der LKJ eingetreten. Dieser Prozess dauert an. Die Verbände der LKJ erhielten seitens der Geschäftsstelle eine qualitative Beratung
in Förderfragen. Eine Berichterstattung zu dem Aufgabenspektrum der LKJ ist im LJHA in 2014 erfolgt.
18
Entwicklung von Förderkriterien und Förderstandards für das
Arbeitsfeld der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
Die Erarbeitung war für das Umsetzungsjahr 2016 vorgesehen.
2.
3.
Die Abteilung Gesundheit des ehemaligen Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit sprach eine Empfehlung zur Änderung der Qualitätskriterien in 2012 nach eigener Prüfung aus.
Die Änderung der Qualitätskriterien wurde im Dezember 2013 dem LJHA vorgestellt und beschlossen.
Beschluss im LJHA Nr. 85/13.
Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung.
In den Jahren 2012 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung für sog. Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung angemeldet und durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.
Vorliegende Daten und das qualitative Berichtswesens flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.
28
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
19
Übernahme landesweiter Kooperationsprojekte zur
Weiterentwicklung der kulturellen Kinder- und Jugendbildung
incl. Durchführung und Präsentation von Praxisbeispielen
20
Erarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung des
Prinzips Gender Mainstreaming in der Jugendarbeit
21
Überprüfung und ggf. Modifizierung der Förderbedingungen
hinsichtlich der Sicherung und Ermöglichung auf Teilhabegerechtigkeit
Eine Abfrage bei den Trägern der Jugendarbeit in 2012 hat aufgezeigt, dass Teilhabegerechtigkeit nicht real greifbar
an konkreten Maßnahmen ist. Hier wurde der Inklusionsgedanke maßgeblich formuliert. Es erfolgte vor diesem Hintergrund keine Erarbeitung von Strategien, aber eine Anpassung der Förderrichtlinie RL-LJFP.
22
Anpassung des qualitativen Berichtsbogens für Maßnahmen
der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden
in seiner Gestaltung und seinem Inhalt
1.
23
Prüfung einer Förderung des Solar-Dorf Kettmannshausen
mit dem TMBWK und dem TMLFUN
24
Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtungen
durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarer
Mindeststandards
25
Prüfung, der Bereitstellung finanzieller Mittel auf der
Grundlage § 74 Abs. 6 SGB VIII bei überörtlichen
Jugendfreizeit – und Jugendbildungseinrichtungen
Erarbeitung von Qualitätsstandards für die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit
und Jugendverbandsarbeit in Thüringen
26
27
Prüfung zusätzlicher Haushaltsmittel für Maßnahmen
der internationalen Jugendarbeit für Träger, die nicht
vom Zentralstellenverfahren des Bundes partizipieren
1.
Mit der Einrichtung von „kulturellen Salons“ (ab 2015 Kultur-Labore) wurde zum einen ein dezentraler Austausch von Fachkräften der kulturellen Jugendbildung mit Künstlern, Politikern und Wissenschaftlern zu Themen
der kulturellen Bildung in Thüringen etabliert. Zum anderen wurde eine dezentrale partizipative Dialogplattform
für junge Menschen entwickelt, die es ermöglicht, Themen der kulturellen Bildung mit Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kunst zu diskutieren. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit lokalen Aktionspartnern.
2. Über die Netzwerkbildung "Kulturverbände und Flüchtlingshilfe" fand ein regelmäßiger Informationsaustausch
unter Anleitung der Geschäftsstelle LKJ Thüringen mit dem Ziel der mittel- und langfristigen Integration geflüchteter junger Menschen in Thüringen statt.
Der Bedarf zur Erarbeitung von Strategien wurde seitens der Verwaltung des Landesjugendamtes aufgegriffen und
konzeptionell durch ein Verfahren untersetzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund fehlender personeller Kapazitäten der Verwaltung des Landesjugendamtes nicht erfolgt.
Der qualitative Berichtsbogen für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden
wurde in seiner Gestaltung und seinem Inhalt nach einer gemeinsamen Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert und kam erstmalig für das Jahr 2014 zum Einsatz.
2. Beschluss im LJHA Nr. 112/13
3. Die erhobenen Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.
2012 ist eine Prüfung zur Förderung des SolarDorfs Kettmannshausen zwischen den zuständigen Ministerien erfolgt.
Der Träger wünschte eine langfristige institutionelle Förderung. Diese war ausgeschlossen. Alle Häuser haben den
Träger über Ihre jeweiligen Projektfördermöglichkeiten informiert.
1. Es liegt eine Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen vor, welche im Rahmen einer wissenschaftlichen Expertise bis Mai 2014 erarbeitet wurde.
2. Beschluss im LJHA Nr. 127/14
3. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 erfolgte eine Überprüfung aller im LJFP relevanten Jugendbildungseinrichtungen, inwieweit sie die Definition erfüllen bzw. welchen Handlungsbedarf sie haben.
Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung. DemTMBJS lagen für 2016 drei Anträge auf Förderung nach § 74 Abs. 6 SGB VIII vor, die in die Fortschreibung des LJFP einflossen.
1.
2.
Beschluss im LJHA Nr. 4/15
Die Qualitätsstandards beinhalten Checklisten für die Anwendung zur eigenen Einschätzung, inwieweit Partizipation bereits als Qualitätsmerkmal untersetzt ist.
1.
2.
Die Prüfung erfolgte jährlich durch die Fachabteilung.
In den Jahren 2013 bis 2016 wurden jährlich Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit angemeldet.
Vorliegende Daten flossen in die Fortschreibung des LJFP ein.
3.
29
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bewertung der Umsetzungskontrolle des LJFP 2012 bis 2016
28
Fachberatung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zur Beplanung der Jugendverbandsarbeit
29
Fortbildungsangebote für Jugendverbände in Bereichen JuleiCa,
Zielsetzung und Zielformulierung (SMART) und im Coaching
Öffentlichkeitsarbeit
Seit 2012 führte die Verwaltung des Landesjugendamtes Fachberatung der Jugendämter durch. Thematisch wurde
hier auch die Betrachtung von Jugendverbandsarbeit in der Jugendhilfeplanung thematisiert. Der LJRT führte im Jahr
2013 zur Steigerung der Öffentlichkeitswirksamkeit von Jugendverbandsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien
Städten die Kampagne Jugendverbandsarbeit durch.
Zur Umsetzung der getroffenen Bedarfsfeststellung wurden 3 Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit dem
LJRT mit den Inhalten „Zielsetzung und Zielformulierung (SMART)“ in 2012, „JuleiCa“ in 2013 und „Öffentlichkeitsarbeit im Jugendverband“ in 2015 umgesetzt.
30
Entwicklung von Lösungsstrategien zur Stärkung und Festigung
des Ehrenamtes in der Jugendverbandsarbeit im ländlichen Raum
Es wurden keine Lösungsstrategien erarbeitet, da eine Unterstützung und damit zusammenhängende Schwerpunktsetzung in kommunaler Zuständigkeit entsprechend der Verteilung der Mittel durch die Stiftung Ehrenamt liegt.
31
Entwicklung von Indikatoren für eine konkrete transparente
Abrechenbarkeit der Jugendverbandsarbeit
1.
32
Umsetzungskontrolle der Maßnahmeplanung der Jugendverbandsarbeit
33
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur Anhebung der Förderhöhe
struktursicherndes Personal bei den Jugendverbänden auf 23.040 €/pro
Jahr/pro VbE
34
sach- und strukturgerechte Überarbeitung des
Berichtswesens für die Jugendverbände
Im Rahmen der Veränderung des Sachberichtes der Jugendverbandsarbeit haben die Thüringer Jugendverbände
innerhalb eines eigenen Arbeitsprozesses Indikatoren erarbeitet.
2. Hierzu erfolgte eine Berichterstattung im LJHA im Dezember 2013.
Der Bericht im LJHA ist im Juni 2014 erfolgt.
1.
2.
3.
4.
1.
2.
3.
35
36
37
38
nachrangige Schaffung von Fachreferentenstellen innerhalb der
Jugendverbände durch die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel
Erarbeitung eines Investitionsprogramms durch die Ermittlung
des mittel- und langfristigen Investitionsbedarf bei den
überörtlichen Trägern der Jugendarbeit
Beachtung des grundsätzlichen Förderbedarfs bei den Haushaltsanmeldungen für Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
zur Umsetzung der UN Behindertenkonvention
Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel zur
Personalkostenförderung als Kompensation aus Tarifsteigerungen
Ab dem Umsetzungsjahr 2012 wurde die Erhöhung durch die Fachabteilung bei den Haushaltsaufstellungen angemeldet.
Rückwirkend zum 01. Januar 2013 ist die Anhebung der Förderhöhe auf 23.040€/pro Jahr/pro VbE erfolgt.
Die Förderrichtlinie RL-LJFP ist in Punkt 5.4 Höhe der Zuwendung, Buchstabe A) Nr. 1.1 entsprechend angepasst.
Beschluss im LJHA Nr. 69/12
Der Sachbericht für die Jugendverbandsarbeit wurde in seiner Gestaltung und seinem Inhalt nach einer gemeinsamen Arbeitsphase mit Vertretern der Jugendverbände verändert.
Beschluss im LJHA Nr. 113/13
Nach dem erstmaligen Einsatz im Jahr 2014 flossen die erhobenen Daten in die Fortschreibung des LJFP ein.
Trotz jährlicher Haushaltsanmeldung standen für diesen Bereich keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Ein Investitionsprogramm wurde nicht erarbeitet. Im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Fortschreibung des LJFP
konnten die Träger ihren mittel- und langfristigen Investitionsbedarf angeben.
Im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmeplans Inklusion wurden jährlich notwendige Mittel in der Haushaltsaufstellung angemeldet, um Einrichtungen der Jugendhilfe barrierefrei umzubauen.
Die Haushaltsanmeldung ist jährlich seitens der Fachabteilung erfolgt. In 2015 konnten erstmalig aufgrund der Mittelsteigerung bei der Ausgestaltung des LJFP Tarifsteigerungen bei den Personalkosten der EJBW und der Geschäftsstelle des LJRT bei der Förderung berücksichtigt werden.
30
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
2.4
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Innerhalb der zentralen Bestandsdaten werden in
Form von Übersichten geförderte Leistungsanbieter von Angeboten der Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit in ihrer strukturellen Verfasstheit dargestellt. Ebenso erfolgt eine Abbildung der
geförderten Angebote in den Leistungsbereichen
des § 11 SGB VIII in den Jahren 2012 bis 2014. Liegen Daten zur Förderung in den Jahren 2015 vor,
2.4.1
werden diese in den Darstellungen mit abgebildet.
Den Abschluss findet die Bestandsabbildung in den
Darstellungen der investiven Förderungen von Eirichtungen der Jugendarbeit in den Jahren 2012 bis
2015.
Zentrale Förderung von Einrichtungen und Verbänden
Mit dem LJFP 2012 bis 2016 wurden insgesamt 23
Träger der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in ihren Strukturen gefördert.
a. Förderung der Thüringer Jugendverbände
b. Förderung der Geschäftsstelle des Landesjugendringes Thüringen e.V. (LJRT)
c. Förderung der Europäischen Jugendbildungund Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW)
d. Förderung der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen
e.V. (LKJ Thüringen)
© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landesjugendring Thüringen e. V.
Förderung der Thüringer Jugendverbände
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 18
ThürKJHAG fördert das Land Thüringen die überregionale Arbeit der im LJRT zusammengeschlossenen Jugendverbände unter Berücksichtigung ihrer
Tätigkeit, Struktur und Größe im Rahmen des LJFP.
Damit gibt das ThürKJHAG die Rahmenbedingungen der Förderung von Jugendverbandsarbeit auf
überregionaler Ebene vor.
Entsprechend der Satzung des LJRT können die auf
Landesebene arbeitenden Jugendverbände eine
ordentliche Mitgliedschaft im LJRT erwerben, wenn
sie in mindestens acht Landkreisen und kreisfreien
Städten Thüringens tätig sind. Darüber hinaus sollen die Jugendverbände mindestens 500 Mitglieder
und 40 Gruppen nachweisen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Jugendverbände als außerordentliches Mitglied im LJRT aufgenommen werden.
Zum Stand 31.12.2015 zählen zum LJRT in Thüringen 21 landesweit tätige Jugendverbände mit 85
landesweiten Untergliederungen, eine regionale
Arbeitsgemeinschaft örtlicher Jugendringe und vier
parteipolitischen Jugendverbände.
Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016
wurde die Arbeit von 20 überörtlichen Jugendverbänden, gefördert. Hierbei handelte es sich um 6
9
Dachverbände , in denen 85 landesweite rechtlich
selbstständige Untergliederungen (Jugendverbände) sowie 48 rechtlich selbstständige Verbände auf
Kreisebene organisiert sind sowie um 14 Einzelverbände, von denen ein Einzelverband 26 Kreisverbände ausweist.
Folgende Mitglieder des LJRT sind in den Jahren
2012 bis 2015 im Rahmen des LJFP gefördert worden:
9
Als Dachverband wird eine Organisation verstanden, die aus mehreren thematischfachlich oder regional zusammengehörigen Unterorganisationen besteht. Ein Dachverband ist davon geprägt, dass die Mitglieder in der Regel keine natürlichen, sondern nur juristische Personen sind. (vgl. Definition
https://de.wikipedia.org/wiki/Dachverband).
31
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Abb. 12: geförderte Mitglieder des LJRT und ihre Untergliederungen (Stand August 2016)10
Dachverbände
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)
Evangelische Jugend in
der Evangelischen
Kirche in
M itteldeutschland
Christlicher Verein
Junger M enschen
Thüringen – CVJM
Thüringen e. V.
Evangelische
Studierendengemeinden
VCP M itteldeutschland
Thüringer EC-Verband
Thüringer Sportjugend (THSJ)
LV Thüringen des
Deutschen
Alpenvereins e.V.
Thüringer-AthletenVerband e.V.
Thüringer BadmintonVerband e.V.
Thüringer-BasketballVerband e.V.
Thür. Behind.-/RehaSportverband e.V.
Thüringer BillardVerband e.V.
Thüringer BogensportVerband e.V.
Thüringer BoxVerband e.V.
DLRG-LV
Thüringen e.V.
Thüringer Eis- und
Rollsportverband e.V.
Thüringer
Fechtverband e.V.
Thüringer FußballVerband e.V.
GehörlosenSportverband
Thüringen e.V.
Thüringer LandesSeesportverband e.V.
Thüringer HandballVerband e.V.
Thüringer Schlitten-/
Bobsportverband e.V.
Thüringer HockeySportverband e.V.
Thüringer JudoVerband e.V.
Thüringer Ju-Jutsu
Verband e.V.
Thüringer KanuVerband e.V.
Thüringer
Karateverband e.V.
Thüringer KeglerVerband e.V.
Thüringer
Ruderverband e.V.
Thüringer
Schachbund e.V.
Thüringer LeichtathletikVerband e.V.
Luftsportverband
Thüringen e.V.
Thüringer Verband für
M odernen
Fünfkampf e.V.
Thüringer M otorsport
Bund e.V.
Thüringer RadsportVerband e.V.
Thüringer Reit- und
Fahrverband e.V.
Thüringer RingerVerband e.V.
Kickboxverband e. V.
Taekwondo Union
Thüringen e.V.
Landestauchsportverband Thüringen e.V.
Thüringer TennisVerband e.V.
Thüringer
Schützenbund e.V.
Thüringer TriathlonVerband e.V.
Thüringer
Seglerverband e.V.
Thüringer
Skiverband e.V.
Thüringer
Turnverband e.V.
Thüringer
Schwimmverband e.V.
Thüringischer
Tanzsportverband e.V.
Aikido-Verband
Thüringen e.V.
Thüringer TischtennisVerband e.V.
Tai-Jitsu u. Jiu-Jitsu LV
Thüringen e. V.
CVJM Thüringen e. V.
DJK Landesverband
Thüringen e. V.
Thüringer Gebirgs- u.
Wanderverein e.V.
Thüringer
Volleyballverband e.V.
Spezial Olympics
Thüringen e. V.
Schutz- und
Gebrauchshundesportverband e. V.
Kath. Landjugendbewegung
Diözesanverband
Erfurt
Dt. Pfadfinderschaft
St. Georg
(Thür. Pfadfinderwerk
St. Georg im Bistum
Erfurt e.V.)
Schönstatt
M annesjugend
(Schönstattbewegung
im Bistum Erfurt e.V.)
Junge BAU (Bau,
Argrar, Umwelt)
Junge Gruppe GdP
(Polizei)
Junge GEW
Bund der Deutschen Katholischen Jugend Thüringen e. V. (BDKJ)
DJK-Sportjugend
(Deutsche Jugendkraft
LV Thüringen e.V.)
M alteser Jugend
Diözesanverband
Erfurt (M alteser
Hilfsdienst e.V.)
Bund der Katholischen
Rhönjugend e.V.
Dekanatsjugend Gera
(Bistum DresdenM eißen)
Kolpingjugend
(Kolpingwerk
Erfurt e.V.)
Kinder- und
Jugendseelsorge im
Bistum Erfurt
Unitas Ostfalia zu
Erfurt (Verband der
Wissenschaftlichen
Katholischen
Studentenvereine
Unitas e.V.)
DGB-Jugend
IG-M etalljugend
Ver.di-Jugend
EVG-Jugend
(Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft)
junge NGG (Nahrund-,
Genuss und
Gaststätten)
IG BCE-Jugend
(Bergbau, Chemie,
Energie)
Kinderinteressen Thüringen e. V.
LV Kindervereinigung
Thüringen e.V.
Junge M edien-Junge
Presse Thüringen e.V.
Landesring der
Philatelistenjugend
Thüringen e.V.
Pfadfinderbund
Boreas e.V.
Christliche
Pfadfinderinnen und
Pfadfinder der
Adventjugend
Bund der
Pfadfinderinnen und
Pfadfinder, LV
Thüringen e.V.
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände e. V.
Pfadfinderbund
Weltenbummler, LV
Thüringen e.V.
Einzelverbände
Thüringer Jugendfeuerwehr
Jugendrotkreuz
Thüringer Trachtenjugend
Arbeiter-Samariter-Jugend
Johanniterjugend
Landjugendverband Thüringen e. V.
Landesjugenwerk der AWO
Interessengemeinschaft
Sozialistische Jugend Deutschlands-Die Falken
Naturfreundejugend
Interessengemeinschaft
Bund Deutscher PfadfinderInnen Landesverband Thüringen e. V.
Gemeindejugendwerk
Interessengemeinschaft
Jugendbund Deutscher Regenbogen Thüringen e. V.
Naturschutzjugend
Interessengemeinschaft "JANUNT"
BUNDjugend
10
Die Jugendverbände Landesjugendwerk der AWO und SJD Die Falken; Naturfreundejugend und BDP; Gemeindejugendwerk und Jugendbund Dt. Regenbogen sind im Landesjugendring
Thüringen e.V. als jeweilig einzelne Interessegemeinschaft Mitglied. Die Jugendverbände Naturschutzjugend und BUNDjugend sind als Gemeinschaft „JANUNT“ Mitglied.
32
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Die dem LJRT darüber hinaus angehörigen Mitgliedsorganisationen erhielten im Umsetzungszeitraum keine Landesförderung. Die geförderten Jugendverbände des LJRT haben unterschiedliche
Zielsetzungen und Schwerpunkte. Ihnen ist gemeinsam, dass sie selbstorganisierte Kinder- und
Jugendarbeit ermöglichen und sich für die Interessen junger Menschen einsetzen.
Die Jugendverbände sind jeweils eigene Träger(Strukturen), die demokratisch verfasst ihre Ziele und Schwerpunktsetzungen selbstbestimmt verantworten und auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips und ihres je eigenen Wertekanons tätig sind.
Ihr Wirkungsbereich reicht von einer flächendeckenden Tätigkeit in allen Gebietskörperschaften
des Freistaates Thüringen bis zu einer in wenigstens fünf örtlichen Gebietskörperschaften punktuellen Tätigkeit. Die Einordnung der Profilausrichtung im jeweiligen Jugendverband wurde entsprechend der eigenen Schwerpunktsetzung im Rahmen der Zuarbeit des LJRT und den satzungsgemäßen Zielen der Verbände entsprechend der vorliegenden Sachberichte vorgenommen. So erhält die
pluralistische Wertevielfalt der Jugendverbände
auf Landesebene eine Darstellung.
Abb. 13: Profilausrichtung der Thüringer Jugendverbände
Die Förderung der Jugendverbandarbeit erfolgte in
den Jahren 2012 bis 2015 in Form der Förderung
struktursichernder Personalstellen und der einer
jährlichen Globalförderung. Die folgende Übersicht
verdeutlicht die Förderung der Jugendverbände
auf der Grundlage der Richtlinie LJFP im zurückliegenden Umsetzungszeitraum:
© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landesjugendring Thüringen e. V.
33
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Abb. 14: Struktur der Förderung der Jugendverbandsarbeit in Thüringen (Stand 31.12.2015)
Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016
erhielten die Thüringer Jugendverbände auf Landesebene eine anteilige Förderung von insgesamt
16 VBE im Rahmen der strukturbildenden Förderung.
Die Ausreichung der Förderung an die einzelnen
Jugendverbände erfolgte jährlich im Rahmen eines
durch die Vollversammlung des LJRT legitimierten
Verteilverfahrens. Diese Förderung stellt sich für
die einzelnen Jahre wie folgt dar:
Tabelle 3: bewilligte Mittel zur strukturbildenden Förderung der Jugendverbände in
Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015
Jahr
Höhe der
Förderung in €
Anzahl der
anteilig geförderten
Stellen
2012
2013
2014
2015
289.920
368.640
368.640
368.640
16 VBE
16 VBE
16 VBE
16 VBE
Aufgrund der Erhöhung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und einer Änderung der Richtlinie LJFP konnte die anteilige Förderung einer VBE
ab dem 1. Januar 2013 von 18.120,00 € auf
23.040,00 €/pro Jahr/pro anteilig geförderter
struktursichernder VBE angehoben werden.
© Matthias Sengewald, Bund evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
Tabelle 4: Verteilung der anteiligen strukturbildenden Förderung der Jugendverbände in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm)
Thüringer Sportjugend
Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
DGB-Jugend
Thüringer Jugendfeuerwehr
Jugendrotkreuz
Johanniterjugend
Arbeiter-Samariter-Jugend
Trachtenjugend
Landjugend
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände (VTPV)
Kinderinteressen
Landesjugendwerk der AWO
Sozialistische Jugend – Die Falken Landesverband Thüringen
Naturfreundejugend
Bund Dt. PfadfinderInnen
Gemeindejugendwerk Thüringen
Jugendbund Deutscher Regenbogen
Naturschutzjugend und
BUND jugend Thüringen
VBE in 2012
3,05
3,00
2,00
1,00
0,95
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,50
1,00
VBE in 2013
3,05
3,00
2,00
1,00
0,95
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,50
1,00
VBE in 2014
3,05
3,00
2,00
1,00
0,95
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,50
1,00
VBE in 2015
3,23
3,00
2,00
1,00
0,95
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,50
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
0,83
0,50
0,50
0,50
0,50
34
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Neben der strukturbildenden Förderung erhielten
die Thüringer Jugendverbände in den Jahren 2012
bis 2015 jährlich 605.080 € Globalförderung. Mit
dieser wurden entsprechend der Richtlinie Landesjugendförderplan zusätzliche Personalkosten, anteilig Betriebs- und Sachausgaben, inklusive der
Materialausgaben für Jugendarbeit und anteilig
Maßnahmekosten in den Planungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der internationalen Jugendarbeit
und der Durchführung von Großveranstaltung mit
jugendpolitischem Höhepunkt finanziert. Ähnlich
der Verteilung der strukturellen Förderung der Jugendverbände wurden dabei die zur Verfügung
stehenden Globalmittel entsprechend eines unter
den Jugendverbänden vereinbarten Verteilvorschlages verteilt.
Mit der in den Jahren 2012 bis 2016 ausgereichten
Förderung waren nachfolgende Zielstellungen der
Jugendverbandsarbeit in Thüringen verbunden:
Verstetigung und Ausbau der Hauptamtlichen Beschäftigten in der Jugendverbandarbeit durch die
Sicherstellung des Fördervolumens für mindestens
die in Rang 1 der Bedarfsanmeldung ausgewiesenen Jugendverbände
Die oben dargestellte Entwicklung zeigt, dass die
anteilige Förderung von 16 VBE in den Jahren 2012
bis 2015 konstant blieb. Es hat lediglich eine Anpassung in der Höhe der Fördersumme pro anteilig
geförderte VBE mit Wirkung zum 1. Januar 2013
stattgefunden. Ein Ausbau von hauptamtlich Beschäftigten hat unter diesen Rahmenbedingungen
nicht stattgefunden.
Ausbau des Organisationsgrad in der Alterskohorte
der unter 18-Jährigen in den Thüringer Jugendverbänden.
Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen konnte
es ausgehend vom Jahr 2011 gelingen, die Anzahl
der jungen Menschen im Alter von 6 bis unter 18
Jahren in den Thüringer Jugendverbänden leicht
auszubauen (2013: 178.612, 2015: 184.921).
Abb. 15: Mitgliederentwicklung in den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren
11
2011 bis 2015 in absoluten Zahlen
Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V. 2016
Diese Aussage kann jedoch nicht für alle Jugendbände gleichermaßen getroffen werden. Die allgemeine Steigerung der jungen Menschen im Alter
von 6 bis unter 18 Jahren ist auf eine Steigerung
dieser Alterskohorte bei den Jugendverbänden mit
über 10.000 Mitgliedern zurückzuführen (2013:
168.541, 2015:176.025) Dagegen ist die Mitgliederzahl in den Jugendverbänden unter 10.000 Mitgliedern gesunken (2013: 10.071, 2015: 8.896). Der
Organisationsgrad der 6- bis unter 18-jährigen in
den Thüringer Jugendverbänden ist damit zwar annähernd gleichgeblieben (2013: 38,2 Prozent;
2015: 37,4 Prozent). Während bei den Verbänden
mit über 10.000 Mitgliedern der Organisationsgrad
stabil bei 33 Prozent liegt, sinkt jedoch der Organisationsgrad bei den Verbänden mit unter 10.000
Mitgliedern um 0,79 Prozent auf 4,44 Prozent.
Stabilisierung des Organisationsgrades in der Alterskohorte der 18- bis unter 27-Jährigen in den
Thüringer Jugendverbänden
In der Betrachtung der absoluten Zahlen sind junge
Menschen im Alter zwischen 18 und unter 27 Jahren als Mitglieder bei den Thüringer Jugendverbänden zurückgegangen (2013: 134.033, 2015:
115.733). Diese Einschätzung gilt sowohl für die
Verbände mit mehr, als auch für die Verbände mit
weniger als 10.000 Mitgliedern. Die rückläufige
Entwicklung der Mitglieder in dieser Altersgruppe
ist jedoch nicht so stark ausgefallen wie der Rückgang der absoluten Bevölkerungszahlen selbiger.
Setzt man die Mitgliederzahlen in Relation zur Bevölkerungsentwicklung in dieser Alterskohorte
konnte der Organisationsgrad stabilisiert werden.
Er weist sogar einen leichten Zuwachs von 1,12
Prozent auf und liegt damit bei 33,6 Prozent.
11
© Landjugendverband Thüringen e.V.
Im Jahr 2012 wurde das Zählverfahren der Mitglieder der Thüringer Jugendverbände vereinheitlicht. Gezählt werden ab 2013 alle Mitglieder in den Thüringer Jugendverbänden ab einem Lebensalter von 6 Jahren.
35
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Aufhalten des Mitgliederschwunds durch Aktivitäten der Kleinverbände
Im Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016
weisen fast alle Jugendverbände Mitgliederverluste in absoluten Zahlen auf. Die Thüringer Jugendverbände haben individuelle Strategien und Maßnahmen zur Stabilisierung bzw. zur Gewinnung von
neuen Mitgliedern entwickelt.
Fortsetzung der positiven Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements der bis 27-Jährigen in den
Thüringer Jugendverbänden
Die positive Entwicklung des ehrenamtlichen Engagements der bis 27-Jährigen in den Thüringen Jugendverbänden konnte nicht fortgesetzt werden.
Gegenüber 2013 ist ein Verlust von 1.043 Ehrenamtlichen (- 5,03 Prozent) dieser Altersgruppe auf
19.695 eingetreten. Die Aktivitäten der Thüringer
Jugendverbände im Ehrenamtsbereich - vor allem
im Bereich der JULEICA-Ausbildung - sind als sehr
vielschichtig zu beschreiben. 13 Thüringer Jugendverbände bilden Jugendleiterinnen und Jugendleiter aus. Jährlich werden hierfür über 130 Angebote
durchgeführt. Zum Stand 31.12.2015 gibt es 1.281
ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter
nach dem durch den LJHA beschlossenen Rahmenkonzept.
Aufbau bzw. Verstetigung von Gruppenstrukturen
der Thüringer Jugendverbände in möglichst allen
Kreisen und kreisfreien Städten
Aufgabe der Thüringer Jugendverbände auf Landesebene ist es unter anderem, die Gruppenentwicklung strategisch und strukturell im Jugendverband zu begleiten. Eine Betrachtung, inwieweit
dies gelungen ist, kann die Existenz von Jugendgruppen des jeweiligen Verbandes in den kommunalen Gebietskörperschaften sein. An dieser Stelle
sei jedoch darauf verwiesen, dass das Vorhalten
eines bedarfsgerechten Angebotes von Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Gebietskörperschaften in deren eigenen jugendhilfeplanerischen Aufgabenbereich fällt und damit nur bedingt zu beeinflussen ist. In allen Landkreisen und kreisfreien
Städten Thüringens findet Jugendverbandsarbeit
statt. 6 Jugendverbände sind in allen Landkreisen
und kreisfreien Städten Thüringens mit mehreren
Gruppen vertreten. 15 Jugendverbände haben sich
in den Gebietskörperschaften stabilisiert bzw. verzeichnen eine geringfügige Verbreiterung.
Der durch den LJFP 2012 bis 2016 formulierte Bedarf zur Auflage des Fachreferentenprogramms bei
den Thüringer Jugendverbänden konnte aufgrund
fehlender Haushaltsmittel im gesamten Umsetzungszeitraum nicht realisiert werden.
Entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP
2012 bis 2016 führte der LJRT durch Unterstützung
von Fördergeldern in Höhe von im Zeitraum vom
7. bis 19. Oktober 2013 die thüringenweite Kampagne „Jugendverbandsarbeit“ durch. An dieser
Kampagne beteiligten sich zwölf Verbände in 14
Landkreisen und kreisfreien Städten. Aufgabe der
landesweiten Jugendverbände bestand während
der Kampagne in der Vermittlung (Aufklärung über
die Ziele der Kampagne), in der Motivation der örtlichen Untergliederungen und der Koordination.
Die Aufgabe des LJRT bestand in der Erarbeitung
des Konzeptes zur Kampagne, der Antragstellung
auf Förderung, der Beratung und Unterstützung
der Koordinatorinnen und Koordinatoren in allen
Landkreisen und kreisfreien Städten, der Erarbeitung von Vorlagen und dem Erstellen des Kampagnenmaterials. Die Geschäftsstelle des LJRT fungierte in der Umsetzung dieser Aufgaben als Dienstleister, Koordinator und Informationsgeber. Zusammenfassend kann im Ergebnis festgehalten werden, dass dort, wo die Kampagne durchgeführt
wurde, positive Impulse gesetzt werden konnten.
Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass Fortbildungen der Jugendverbände, in den Bereichen JULEICA, Zielsetzung und
Zielformulierung in der Jugendverbandsarbeit und
Coaching im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Umsetzungszeitraum in die Fortbildungsplanung des
Landesjugendamtes Thüringen aufzunehmen sind
und gemeinsame mit den Jugendverbänden geplant und umgesetzt werden sollten. Folgende
Fortbildungen konnten umgesetzt werden:
Tabelle 5: Durchführung von Fortbildungen für die Thüringer Jugendverbände in
den Jahren 2011 bis 2015
Jahr
Titel
Zeitraum
Teilnehmer
Kosten
2012
Zielplanung
2013
Fachtag JULEICA
9./10.10.2012
13
1.654,80 €
19.01.2013
42
1.747,50 €
2015
Öffentlichkeitsarbeit
im Jugendverband
18./19.02.2015
16
1.826,50 €
36
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Förderung der Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e.V.
Der LJRT unterhält entsprechend seiner Satzung
12
eine Geschäftsstelle . Die Förderung der Geschäftsstelle des LJRT erfolgt im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP. Sie erfolgt weiterhin auf
Vorschlag der Vollversammlung oder des Vorstandes des LJRT und nach einer entsprechenden Genehmigung durch das für Kinder- und Jugendhilfe
zuständige Ministerium. Der LJFP 2012 bis 2016
legte im Rahmen seiner Gültigkeit eine Förderung
der Geschäftsstelle des LJRT von jährlich
275.000,00 € für Personal-, Betriebs- und Sachkosten auf Basis des Beschlusses der Vollversammlung
fest.
Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist
auf die Erhöhung der finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurückzuführen. Der LJFP 2012
bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln bei der Förderung der
Personalkosten der Träger im Landesjugendförderplan 2012 bis 2016 tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen.
Die Geschäftsstelle des LJRT wurde in den Jahren
2012 bis 2015 wie folgt gefördert:
Tabelle 6: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle des LJRT
in den Jahren 2012 bis 2015
gesamt in €
2012
275.000
2013
275.000
2014
275.000
2015
282.335
Personalkosten
244.500
244.500
244.500
252.935
VBE
Betriebs-und
Sachkosten
4, 55 VBE
30.500
4, 55 VBE
30.500
4, 55 VBE
30.500
4, 55 VBE
29.400
© Landesjugendring Thüringen e. V.
Die Förderung der Geschäftsstelle des LJRT im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 erfolgt für insgesamt 4,55 VBE, die sich wie folgt verteilen:
Abb. 16: Aufgabenverteilung in der Geschäftsstelle des LJRT
Geschäftsführung (1VBE)
-
-
Kommunikation und
Technik
(1 VBE)
Öffentlichkeitsarbeit
Landeszentralstellenverfahren
JULEICA
Technische
Kommunikation
Systemadministration
-
Leitung und Planung von Prozessen
Mitarbeiterführung
jugendpolitische Interessenvertretung
Grundsatz- und Rechtsfragen
Lobby- u. Öffentlichkeitsarbeit
Grundlagenreferent (1VBE)
- Erarbeitung von Analysen, Stellungnahmen, Arbeitshilfen, Vorlagen
- Beobachtung und Auswertung fachlicher Erkenntnisse für die
(verbandliche) Jugendbildungsarbeit
- Planung, Durchführung, Auswertung von Projekten in
Trägerschaft des LJRT
- fachliche Begleitung von Arbeitsgruppen des LJRT
- Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
Organisation (0,75 VBE)
- Organisation von Veranstaltungen und Arbeitsgruppen
- Büroorganisation
- Zuarbeiten Homepage LJRT
-
Mittelbewirtschaftung und
Buchhaltung (0,8 VBE)
Vorprüfstelle/Beratung
Buchhaltung/Finanzplanung/
Controlling
Projektabrechnung
Versicherung
Quelle: Landesjugendring Thüringen, 2014
12
Satzung des LJRT vom 01.12.2012
37
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Die Geschäftsstelle des LJRT war in den Jahren
2012 bis 2015 mit folgenden Aufgaben betraut:
 Lobbyarbeit zur Stärkung der Wahrnehmung
jugendpolitischer Interessen durch Politik und
Öffentlichkeit,
 Koordinierung/Organisation der Zusammenkünfte der Gremien der Jugendverbände,
 Organisation von Fortbildungen mit jugendrelevanten Themen von überörtlicher Bedeutung,
 Organisation und Begleitung von verbandsübergreifenden Projekten der Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit,
 Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Mitgliedsverbände des LJRT,
 Service- und Informationsdienste für die Mitgliedsverbände des LJRT und weitere Träger der
Jugendarbeit.
Der LJRT sollte sich im Umsetzungszeitraum des
LJFP 2012 bis 2016 als ernst zu nehmender Partner
in der (jugend)politischen Diskussion weiter etablieren. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden basierend auf dem damaligen „Regierungsprogramm“
vielfältige jugendpolitische Gespräche auf Landesebene zu folgenden Themen (Beschlüsse der Vollversammlung) geführt:
 Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie im
(Regierungs)Handeln,
 Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
 Lebenspartnerschaften,
 Ablehnung der Förderung von Schiefergasvorkommen mittels Fracking,
 Schluss mit dem „Jugendbashing“,
 für ein menschliches Asylrecht,
 politische Bildung ohne Verfassungsschutz,
 Bildungsfreistellungsgesetz für junge Menschen
 Leitlinien zur Entwicklung ländlicher Raum.
Auf der Grundlage des Regierungsprogramms „ 25
Forderungen der Jugendverbände für ein besseres
Thüringen“, wurde das „Regierungsprogramm der
Jugendverbände 2014 bis 2019“ im November
2013 beschlossen. Die im Anschluss geführten Gespräche mit den im Landtag vertretenden Parteien
und deren Spitzenkandidaten waren zielführend
und ergebnisreich im Sinne der jugendpolitischen
Forderungen des LJRT. Hierzu wurden beginnend
im Jahr 2015 Positionen vertiefend dargestellt und
im (fach)politischen Raum zur Diskussion gestellt.
In 2015 wurden zu folgenden Themen Beschlüsse
gefasst, die in 2016 auf Landesebene jugend- und
fachpolitisch diskutiert werden:
 gleiche Lebensbedingungen und -chancen für
junge Menschen,
 Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen,
 Eigenständige Jugendpolitik in Thüringen,
 Inklusion als der Weg,
 Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform
 Stärkung der Jugendverbände,
 Landesprogramm „Integration durch Jugendverbandsarbeit“,
 Umgang mit der AfD
Bezogen auf die Situation der Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Gebietskörperschaften führte
der Landesgeschäftsführer Gespräche mit einigen
Jugendämtern vor Ort. Darüber hinaus nutzte der
Landesgeschäftsführer die Fachtage der Jugendringe, um auf die Planungsrelevanz der Jugendverbandsarbeit in ihrer Vielfalt hinzuweisen. Weiterhin ist der LJRT bei den regelmäßig stattfindenden
Beratungen des „Runden Tisch der Sozialen Verantwortung für Thüringen“ vertreten, um dort bei
jugendrelevanten Themen zu agieren und Informationen aufzunehmen. Im Rahmen der fachpolitischen Funktion verabschiedete der LJRT eigene Indikatoren zur verbandlichen Jugendarbeit. Ebenso
erfolgte eine grundsätzliche Überarbeitung des
Handouts JULEICA, welches den Jugendleiterinnen
und Jugendleitern nach Abschluss der Qualifizierung ausgehändigt wird.
In seiner Dienstleistungsfunktion für seine Mitglieder führte die Geschäftsstelle des LJRT unter anderem folgende Aufgaben aus:
 Abschluss und Betreuung von Großaufträgen
(GEMA, Versicherungen, Gehaltsberechnungen
zur Entlastung der Mitgliedsverbände),
 Beratung zur Mittelbewirtschaftung,
 Vorprüfstelle für Antragstellung und Verwendungsnachweisführung über die Förderung der
Jugendverbandsarbeit im Rahmen des LJFP,
 (internetgestützte) Öffentlichkeitsarbeit und Informationsdienste,
 organisatorische Vorbereitung und Begleitung
von Konferenzen und Tagungen,
 Publikationserstellung.
Die Geschäftsstelle des LJRT verantwortete eigene
Projekte, deren Inhalte von überverbandlichen Interesse geprägt waren: Nachfolgende Maßnahmen
und Projekte wurden durch finanzielle Mittel des
LJFP unterstützt:
Tabelle 7: bewilligte Mittel zur Förderung eigener Projekte der Geschäftsstelle des
LJRT im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016
Landesjugendserver
„Yougend.com“
Thüringer Geschichtstag
2012
3.000
2013
3.000
2014
3.000
6.500
0
0
2015
3.000
0
38
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Förderung der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Die Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar ist eine Stiftung
des Freistaates Thüringen und der Stadt Weimar.
„Zweck der Stiftung ist die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
(EJBW) mit dem Ziel, die Begegnung junger Menschen, die Jugendbildung und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit zu fördern
oder zu ermöglichen und entsprechende Maßnahmen und Veranstaltungen anzubieten. Dazu gehören gleichfalls Maßnahmen und Veranstaltungen
für Multiplikatoren und Fachkräfte der Bildungsund Begegnungsarbeit i. S. der Kinder- und Ju13
gendhilfe“ .
Zur Erfüllung dieses Stiftungszwecks erhielt die
EJBW jährlich ausschließlich eine anteilige Personalkostenförderung. Betriebs- und Sachkosten
wurden seitens des Landes in den Jahren 2012 bis
2016 nicht gefördert. Entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 beteiligte sich
das Land Thüringen damit an der Finanzierung des
laufenden Betriebs der EJBW. Anteilig gefördert
wurde also das gesamte Personal der Einrichtung,
das für die Unterhaltung und den Betrieb der Bildungsstätte erforderlich ist. Dazu gehören auch die
pädagogisch Mitarbeitenden.
Die anteilige Personalkostenförderung im Rahmen
des LJFP 2012 bis 2016 hat sich in den Jahren 2012
bis 2015 wie folgt entwickelt:
Abb. 17: bewilligte Mittel im Rahmen der Anteilsfinanzierung der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
© Steffen Walther/ Jan Bernert,
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Den Anteil der Personalkosten, der nicht über die
Zuwendung des Landes abgedeckt werden konnte,
generierte die EJBW selbst durch die Einnahmen
aus ihrem Eigenbetrieb als Bildungsstätte. Darüber
hinaus warben die pädagogischen Mitarbeiter
Sachmittel ein, um die Projekte umzusetzen, die
das pädagogische Profil der EJBW ausmachen.
Die anteilige Personalkostenförderung umfasste im
Umsetzungszeitraum des LJFP 2012 bis 2016 zum
einen pädagogische Planstellen. Seit 2013 verfügte
die EJBW hier über eine pädagogische Leitung, die
seitens des Landes Thüringen mit 0,5 VBE anteilig
gefördert wurde. Neben der pädagogischen Leitung und den pädagogischen Planstellen wurden
über die Anteilsfinanzierung des LJFP 2012 bis 2016
zudem Personalstellen im nicht-pädagogischen Bereich gefördert. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Verteilung der anteilig geförderten Personalstellen in den Jahren 2012 bis 2015.
Abb. 18: Anzahl und Verteilung der anteilig geförderten Stellen in der EJBW in den
Jahren 2012 bis 2015 in Prozent
Quelle: GFAW Thüringen, 2015
Die Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2015 ist
auf die Erhöhung der finanziellen Mittel des Haushaltsgesetzgebers zurückzuführen. Der LJFP 2012
bis 2016 legte fest, bei zusätzlich zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln bei der Förderung der
Personalkosten der Träger im LJFP 2012 bis 2016
tarifliche Steigerung entsprechend zu berücksichtigen.
13
Quelle: EJBW, 2016
vgl. Satzung der EJBW vom 09.12.2011
39
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Im Mittelpunkt der Bildungsarbeit am Lernort
Weimar standen die Begriffe Gesellschaft, Demokratie, Kultur, Europa und Internationalität. Diese
zentralen Begriffe umschreiben zugleich die unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkte der Einrichtung, die im Zusammenhang von historischen,
sozialen, politischen, religiösen und kulturellen
Themen behandelt wurden. Die verschiedenen Bildungsinhalte ordneten sich den fünf anteilig geförderten pädagogischen Planstellen wie folgt zu:
© Steffen Walther/ Jan Bernert,
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Abb. 19: inhaltliche Arbeitsbereiche und Bildungsinhalte der EJBW 2012 bis 2015
Quelle: EJBW, 2016
In ihren fünf Arbeitsbereichen realisierte die EJBW
Veranstaltungen der Jugendbildung und machte
Fortbildungsangebote für Multiplikatoren. Mit Hilfe des über den Personalkostenzuschuss des Landes Thüringen anteilig geförderten pädagogischen
Personals konnte die EJBW 2012-2015 insgesamt
pädagogische Veranstaltungen in folgendem Umfang realisieren:
Tabelle 8: Veranstaltung der EJBW in den Jahren 2012 bis 2015
2012
2013
2014
2015
Veranstaltungen gesamt
108
109
148
156
Zielgruppe Jugendliche
88
86
101
107
Zielgruppe Fachkräfte
20
23
47
49
Quelle: EJBW, 2016
Die Gesamtanzahl der Veranstaltungen stieg in den
Jahren 2012 bis 2015 kontinuierlich an. Vor allem
der Anteil der Fortbildungsangebote für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nahm im Vergleich zu
den Angeboten für junge Menschen stärker zu.
Damit realisierte die EJBW ihre eigene in der Bedarfsbeschreibung des LJFP 2012 bis 2016 formulierte Zielstellung, das Angebotsspektrum für Fachkräfte der Jugendbildung im Planungszeitraum bei
30 Prozent in allen Themen bzw. Fachbereich
gleichermaßen umzusetzen sowie den Anteil der
internationalen Fortbildung zu erhöhen und zu verstetigen.
Über die Gestaltung von Bildungsveranstaltungen
in den fünf inhaltlichen Bildungsbereichen arbeiteten die über den Personalkostenzuschuss des Landes geförderten Pädagoginnen und Pädagogen an
einer Reihe von Querschnittsaufgaben. Diese Aufgaben lassen sich wie folgt beschreiben:
40
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016



Die EJBW arbeitete von 2012 bis 2015 modellhaft in der außerschulischen Bildungsarbeit
und leistete mit ihrer Erfahrung einen Beitrag
zur Weiterentwicklung der Jugendbildung und
internationalen Jugendarbeit in Thüringen,
Deutschland und in Europa. Dies konnte u. a.
dadurch gelingen, da die Bildungsarbeit in der
EJBW in Kooperation und in Vernetzung auf
regionaler, landes- und bundesweiter sowie
internationaler Ebene stattfand. Dabei wurden
auch projektbezogene Partnerschaften im Interesse des Freistaates Thüringen gesucht. Im
Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten stellte die Einrichtung vorhandene pädagogische,
konzeptionelle, organisatorische und strukturelle Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung und beriet Träger der Jugendbildung in
Fragen der Drittmitteleinwerbung und Projektentwicklung.
Die EJBW entwickelte Bildungskonzepte und
qualifizierte Fachkräfte, da sie sich als „Laboratorium“ für pädagogische Konzepte und Modelle der Bildungsarbeit sowie als Multiplikator
erfolgreicher Konzepte versteht. Die Einrichtung leistete daher in ihren Kompetenzfeldern
einen wesentlichen Beitrag zur Qualifizierung
des pädagogischen Personals in der außerschulischen Bildung und in der internationalen
Jugendarbeit. Ca. 35 Prozent der Bildungsangebote richtete sich in 2015 an Fachkräfte der
Jugendbildung.
Die EJBW realisierte Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen aus dem In- und
Ausland. Mit zielgruppenspezifischen Angeboten wurden insbesondere auch bildungsferne
und benachteiligte Zielgruppen angesprochen.
Benachteiligung wurde dabei als sozial benachteiligt, bildungsbenachteiligt und geografisch benachteiligt verstanden. Die Zielgruppenerreichung erfolgte maßgeblich durch eine
enge Zusammenarbeit mit Schulen, mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Trägern der stationären Jugendhilfe
und über ein Förderprogramm der „Roland
Berger Stiftung“ für benachteiligte Jugendliche. Als Begegnungsstätte unterschiedlichster
Zielgruppen legte die Einrichtung besonderen
Wert darauf, junge Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen anzusprechen
und zusammen zu führen: dies galt vor allem
für junge Menschen aus West- und Osteuropa
sowie für junge Menschen mit Migrationserfahrungen.

Die EJBW konnte durch Modellprojekte die
Kooperation von außerschulischer Jugendbildung und Schule in Thüringen positiv beeinflussen.
Durch den seit 2013 gestiegenen Personalkostenzuschuss des Landes für die EJBW als Gesamteinrichtung um 81.000 € konnten folgende Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 und folgende
weiteren Entwicklungen realisiert werden:

Der Unterhalt und Betrieb eines weiteren Bettenhauses konnte realisiert werden, indem das
Personal des nicht-pädagogischen Bereiches
im Bereich Haustechnik aufgestockt wurde.
Die Bettenkapazität der EJBW war in 2012
durch die Inbetriebnahme eines weiteren Hauses von 134 Betten auf 162 Betten um 20 Prozent gestiegen. Gleichzeitig musste der Anstieg
der Personalkosten durch die Tariferhöhungen
aufgefangen werden.

Im pädagogischen Bereich konnte ab 2013 eine mit 0,5 VBE ausgestattete pädagogische
Leitung eingerichtet werden. Darüber hinaus
konnte der internationale Bereich um 0,25 VBE
aufgestockt werden. Die Qualität der Arbeit im
pädagogischen Team konnte so erhöht und die
Anzahl der Veranstaltungen gesteigert werden.

Insbesondere durch die Einrichtung der Landeskoordination „Schule ohne Rassismus,
Schule mit Courage“ konnte die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gefördert
werden. Das Projekt bringt systematisch Träger der Jugendhilfe mit Schulen zusammen,
die im Themenfeld Auseinandersetzung mit
Gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit
Projekte realisieren möchten.
© Steffen Walther/ Jan Bernert,
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
41
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Förderung der Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung in
Thüringen e. V. (LKJ Thüringen) ist akzeptierter
Fachpartner für kulturelle Kinder -und Jugendarbeit. Als Dach- und Fachverband für die kulturelle
Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen vertritt sie
die Interessen ihrer Mitgliedsverbände. Vertreten
sind die Bereiche Musik, Spiel, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Museum, Medien, Zirkus
und kulturpädagogische Fortbildung.
Im engeren Sinne vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen
der kulturellen Bildung. Für ihre Mitglieder leistet
die LKJ Thüringen fachliche und konzeptionelle Beratung und regt den Informations- und Erfahrungsaustausch an.
Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 sah
eine Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen für den gesamten Umsetzungszeitraum vor.
Abb. 20: bewilligte Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ
Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
Tabelle 9: Verteilung der bewilligten Mittel im Rahmen der Förderung der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen in den Jahren 2011 bis 2015
gesamt
anteilige Personalkosten in €
Betriebs-und Sachkosten in €
Maßnahmekosten in €
geförderte Personalstellen
2012
113.000
78.078
2013
137.130
95.923
2014
137.130
133.700
2015
137.130
104.550
29.832
38.407
3.430
24.531
5.090
2 VBE
2.800
2 VBE
0
2 VBE
8.050
2 VBE
Entsprechend der Satzung der LKJ Thüringen erwerben Organisationen, Vereinigungen und Institutionen die Mitgliedschaft in der LKJ Thüringen,
wenn sie in der kulturellen Kinder- Jugendbildung
tätig sind und sich ihr Wirken auf das Land Thürin14
gen erstreckt . Als außerordentliches Mitglied
wurde das Theater „Die Schotte“ in der LKJ Thüringen e. V. aufgenommen, da sich deren Wirken regional auf die Stadt Erfurt beschränkt.
Die LKJ Thüringen hat mit Stand 31.12.2015 22
Mitgliedsorganisationen. Diese Zahl hat sich im
Zeitraum der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016
deutlich erhöht.
In den Jahren 2012 bis 2013 zählten folgende 15
ordentliche Mitglieder und 1 außerordentliches
Mitglied zur LKJ Thüringen:
Quelle: GFAW Thüringen, 2015
Mit der Förderung wurden anteilig 2 VBE in der
Geschäftsführung und die Referentenstelle für Jugendarbeit unterstützt. Beide Stellen bilden das
organisatorische Rückgrat der LKJ Thüringen. Hier
tritt die LKJ Thüringen als Träger verschiedener jugendpolitischer Maßnahmen auf. Die angegliederten Projekte geben der LKJ Thüringen zudem die
fachpolitische Kompetenz auf dem Gebiet der kulturellen Jugendbildung, die wiederum Ausgangspunkt und Voraussetzung für eine wirkungsvolle
Arbeit für die Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen
ist.
- Landesarbeitsgemeinschaft
Jugendkunstschulen e.V. Thüringen
- Landesarbeitsgemeinschaft
Puppenspiel e.V. Thüringen
- Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V
- Gesellschaft für Fotografie e.V.
Landesverband Thüringen
- Museumsverband Thüringen e.V.,
Arbeitsgruppe Museumspädagogik
- Music College Erfurt e.V.
- Landesverband der Musikschulen Thüringen e.V.
- Thüringer Tanzverband e.V.
- Spiel- und Theaterwerkstatt e.V. im Bundesverband
Kulturarbeit in der Evangelischen Jugend e.V.
- KUNSTHOF Friedrichsrode, Kulturland Hainleite e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft
Spiel und Theater in Thüringen e.V.
- Kinder- und Jugendzirkus Tasifan
Kindervereinigung Weimar e.V.
- Bläserjugend im Blasmusikverband Thüringen e. V.
- Thüringer Theaterverband e.V.
- Kinder- und Jugendchöre des
Thüringer Sängerbundes e.V.
- Theater „Die Schotte“ (außerordentliches Mitglied)
14
Satzung der LKJ Thüringen vom 29. Mai 2013
42
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
In 2015 wurden der Landesverband Thüringen im
Deutschen Bibliotheksverband e.V., der Landesverband der Thüringer Schullandheime e.V., der
Circus MoMoLo, die Stiftung Ettersberg und der
Zirkus Zappelini als neue ordentliche Mitglieder
aufgenommen. Mit den Neuaufnahmen der Mitglieder „Zirkus MoMoLo“ und „Zirkus Zappelini“
soll in Kooperation mit dem Zirkus Tasifan und
durch Unterstützung der LKJ Thüringen ein Netzwerk für die Thüringer Kinder- und Jugendzirkusse
entstehen.
©Annett Schneider, LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V.
2014 wurde die Thüringer Landesmusikakademie
Sondershausen e. V. ordentliches Mitglied der LKJ
Thüringen.
Mit der Entwicklung der Mitgliedsorganisationen in
den Jahren 2012 bis 2015 lässt sich folgende Verteilung des kulturellen Profils innerhalb der LKJ
Thüringen feststellen:
Abb. 21: kulturelles Profil der Mitgliedsverbände der LKJ Thüringen (stand 31.12.2015)
Quelle: LKJ Thüringen, 2015
Im ersten Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis
2016 feierte die LKJ Thüringen ihr 20jähriges Bestehen. Mit der Großveranstaltung „Freie/Kulturelle Energie“ wurde die kulturelle Vielfältigkeit zum
Ausdruck gebracht, die in den vorangegangenen 20
Jahren prägend für die LKJ Thüringen war. An verschiedenen Orten in Thüringen wurde die „freie
kulturelle Energie“ junger Menschen in ihren Formen dargestellt. Auf der Ebene der Fachkräfte
wurde das Jubiläum als Anlass genommen, sich
ganz konkret mit zukünftigen Entwicklungen der
kulturellen Bildung auseinanderzusetzen. Viele verschiedene Aktivitäten mündeten im September des
Jahres in einem Jubiläumsfest, welches der Grün-
dung der LKJ Thüringen gedachte, das Jetzt feierte
und einen Blick nach Vorn warf.
Die Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 legte für die LKJ Thüringen vor allem die Aufgabe fest,
ihr Profil in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen zu schärfen und zu entwickeln. Ausdruck der
Umsetzung dieser Aufgabe und damit zukünftiger
Veränderungen im Portfolio der LKJ Thüringen war
die Einführung des Veranstaltungsformates „Kultureller Salon“. Hier wurden in den Jahren 2012 bis
2015 jugendpolitische und kulturpolitische Fragestellungen mit jungen Menschen, Fachkräften und
politischen Akteuren diskutiert.
43
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
2014 verfasste die LKJ Thüringen auf Wunsch zahlreicher Mitgliedsverbände ein öffentliches Positionspapier zur kulturellen Jugendbildung, welches
die Rahmenbedingungen der Arbeit von Fachkräften und thematische Eckfeiler formulierte. Mit der
Ausformulierung dieses Papiers ging zudem eine
Überarbeitung der Zusammenarbeit innerhalb der
Mitglieder des Verbandes einher.
Nach mehrmonatiger Vakanz der Geschäftsführung
der LKJ Thüringen erfolgte mit Beginn des Jahres
2015 die Neubesetzung der Position des Geschäftsführers. Dem schloss sich eine inhaltliche sowie organisatorische Überarbeitung des Verbands und
seiner Arbeitsstrukturen an.
Mit der inhaltlichen Neuausrichtung der LKJ Thüringen in 2015 wurde das bisherige Veranstaltungsformat „Kultureller Salon“ verändert. Als „KulturLabore“ wurde der Fokus verstärkt auf junge Menschen und deren Befähigung zur Meinungsäußerung zu aktuellen Themenfeldern Bezug zu nehmen
gesetzt. Hier wurde auch der Maßnahmepunkt des
LJSP 2012 bis 20216 „Einbeziehung von Kindern
und Jugendlichen aus sozial benachteiligten und
/oder bildungsfernen Familien in die Angebote der
kulturellen Jugendbildung“ umgesetzt.
Die Themenfelder der zukünftigen Arbeit der LKJ
Thüringen verstehen sich als inhaltliche Schärfung
des Profils der LKJ Thüringen und wurden für die
Jahre 2015 und 2016 wie folgt definiert:





Partizipation
Teilhabegerechtigkeit
Interkulturelle Bildung
Integration
Medienkompetenz
© Britta Schadon, LAG Jugendkunstschulen Thüringen e.V.
2.4.2 Angebotsförderung in den Planungsfeldern
Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung
Der LJFP 2012 bis 2016 legte sein Augenmerk verstärkt auf die Förderung der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen. Angebote der außerschulischen Jugendbildung wurden in den Jahren
2012 bis 2015 in Form der Konzeptförderung, in
Form von auf das Haushaltsjahr bezogenen Einzelprojekten und im Rahmen der Globalförderung bei
den Thüringer Jugendverbänden unterstützt.
Weiterhin wurde entsprechend der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016 eine Definition für
Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen erarbeitet. Die Betrachtung dieser geförderten Angebotsstruktur ist Gegenstand des folgenden Abschnitts.
Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden
Außerschulische Jugendbildung in den Thüringer
Jugendverbänden beschreibt Lernen in anderen
Formen, Erkenntnisgewinn durch eigenes Tun,
durch Experimentieren, Beobachten, Ausprobieren
und die kritische Auseinandersetzung mit Themen
und Sachverhalten. Jugendverbände treten hier als
Bildungsorte für ein gemeinschaftliches, selbstbestimmtes und aktives Lernen von jungen Menschen
auf. Im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde die
außerschulische Jugendbildung in den Jugendverbänden gefördert.
Der LJFP 2012 bis 2016 beschrieb in seiner Maßnahmebeschreibung das Ziel, dass die Thüringer
Jugendverbände mindestens 30 Prozent ihrer Globalförderung für die Durchführung von Angeboten
der außerschulischen Jugendbildung einsetzen.
Diese Zielstellung konnte in allen Jahren erfüllt
werden. 2012 wurden den Thüringer Jugendverbänden 32 Prozent, 2013 und 2014 bereits 37 Prozent und im Jahr 2015 42 Prozent der Globalmittel
für Angebote der außerschulischen Jugendbildung
für junge Menschen in Thüringen bewilligt.
44
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Abb. 22: bewilligte Mittel der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen der
Globalförderung der Jugendverbände in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses
von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen wurden auch für die Angebote
der Thüringer Jugendverbände jährlich qualitative
Berichtsbögen an die Bewilligungsbehörde übermittelt, die als Grundlage des gemeinsamen Fachaustausches und der Weiterentwicklung im Handlungsfeld dienen. Zeitgleich wurden quantitative
Daten zur Durchführung der Bildungsveranstaltungen erfasst. Die nachfolgenden Aussagen beziehen
sich auf diese quantitative und qualitative Berichterstattung und ihre gemeinsame Diskussion.
Quelle: GFAW Thüringen, 2015
Die Darstellungen und Ausführungen weisen ausschließlich den Anteil der Landesförderung im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 zur Durchführung
der Angebote außerschulischer Jugendbildung bei
den Thüringer Jugendverbänden aus. Dieser beträgt in den Jahren der Umsetzung des LJFP 2012
bis 2016 durchschnittlich 29 Prozent der gesamten
Aufwendungen der Thüringer Jugendverbände in
diesem Handlungsfeld. An dieser Stelle ist explizit
darauf zu verweisen, dass die Thüringer Jugendverbände zur Finanzierung der Angebote in der außerschulischen Jugendbildung Teilnehmendenbeiträge erheben.
Im Zeitraum von 2012 bis 2014 führten die Jugend15
verbände 2.047 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung durch, wobei der Anteil
16
mehrtägiger Angebote leicht zunahm.
Die Thüringer Jugendverbände führten in den Jahren 2012 685 Veranstaltungen, 2013 660 Veranstaltungen und in 2014 702 Veranstaltungen der
außerschulischen Jugendbildung unter Nutzung
von Fördermitteln des LJFP 2012 bis 2016 durch.
Waren davon in 2012 noch 400 Angebote mehrtägig konzipiert, nahm diese Anzahl in 2014 auf 437
zu. Das Verhältnis zwischen den eintägigen und
mehrtägigen Veranstaltungen entwickelt sich leicht
ansteigend in Richtung mehrtägiger Angebote.
Abb. 23: Verteilung der mehrtägigen und eintägigen Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis
2014 in Prozent
© Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e. V.
Quelle: TMBJS, 2015
Die Maßnahmemittel für Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden sollten im Rahmen des LJFP zum einen
für Veranstaltungen genutzt werden, die den fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2012 bis
2016 entsprechen. Zum anderen drücken sich in
der Gestaltung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung durch die Thüringer Jugendverbände deren jeweilige verbandliche Schwerpunktsetzungen aus.
Die Thüringer Jugendverbände führten Angebote
der außerschulischen Jugendbildung unter Nutzung
der Landesmittel im Rahmen des LJFP 2012 bis
2016 im Rahmen ihrer verbandlichen Schwerpunktsetzung durch. Die Veranstaltungsdauer und
die Veranstaltungsanzahl variierten dabei deutlich
15
Als Veranstaltung zählt jedes durchgeführtes Bildungsangebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum
jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unabhängig von der
Definition „mehrtägig und eintägig“ werden fortlaufend gezählt.
16
Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden.
45
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
unter den Jugendverbänden. Bei den in 2014
durchgeführten 702 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung wurden insgesamt
1.942 Veranstaltungstage mit jungen Menschen
durchgeführt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Veranstaltungsdauer von 2,8 Tagen. Auch
hier zeigt sich unter den einzelnen Jugendverbänden ein sehr heterogenes Bild. Allein im Jahr 2014
bewegte sich die durchschnittliche Veranstaltungsdauer von einem Minimalwert von 1,1 Tagen bis
hin zu einem Maximalwert von 4,3 Veranstaltungstagen. Es ist zwar zu konstatieren, dass in den Jahren 2012 bis 2014 kein Jugendverband ausschließlich mehrtägige bzw. eintägige Angebote der außerschulischen Jugendbildung anbot, jedoch lässt
die Auswertung der durchschnittlichen Veranstaltungsdauer erkennen, dass Thüringer Jugendverbände konzeptionelle Schwerpunkte in der Ausrichtung auf eintägige oder mehrtägige Angebote
der außerschulischen Jugendbildung setzen.
Im Rahmen der 2.047 realisierten Angebote wur17
den insgesamt 39.730 Teilnahmen registriert .
Mit den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung erreichten die Thüringer Jugendverbände
in den Jahren 2012 bis 2014 insgesamt bis zu
39.720 Teilnahmen. Dabei sank die Anzahl der
Teilnahmen im Jahr 2014 ab, nachdem sie in 2013
zum Vergleichsjahr 2012 leicht zugenommen hatte.
Das Verhältnis der männlichen und weiblichen
Teilnehmenden ist im gesamten Angebotszeitraum
ausgeglichen.
Die Thüringer Jugendverbände boten teilweise explizit Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung für junge Menschen mit Migrationshintergrund, für junge Menschen mit Behinderungen und für junge Menschen aus sozialen Randlagen an. Im Rahmen des qualitativen Berichtswesens dokumentieren die Jugendverbände unter
anderem die Durchführung geschlechtsspezifischer
Angebote, integrierte oder eigene Angebote für
Menschen mit Migrationshintergrund und spezielle
Angebote für Menschen mit Behinderung. Teilnehmende an den einzelnen Bildungsangeboten
werden dabei von den Jugendverbänden nicht mit
Blick auf eine mögliche Kategorisierung abgefragt.
Es ist jedoch zu bestätigen, dass junge Menschen
mit individuellen Beeinträchtigungen, sozialen Benachteiligen und mit Migrationshintergrund an den
Angeboten teilnehmen.
Die Thüringer Jugendverbände boten jährlich Angebote der außerschulischen Jugendbildung an und
griffen in der Umsetzung auf Fachkräfte mit (sozial)pädagogischen Abschlüssen, wie auch auf ehrenamtliche Kräfte mit und ohne (sozial) pädagogische Abschlüsse zurück. Durch verbandsinterne
und externe Fortbildung wurde das eingesetzte
Personal fachlich begleitet und angeleitet.
Alle Jugendverbände legen einen Schwerpunkt in
der Gestaltung außerschulischer Bildungsangebote
im Themenfeld der sozialen Jugendbildung. Weiterhin liegen die Schwerpunkte der politischen,
kulturellen und religiösen Jugendbildung stabil und
an meist genannter Position in den Jahren 2012 bis
2014
Die Angebote der außerschulischen Jugendbildung
bei den Thüringer Jugendverbänden fanden entsprechend der Qualitätskriterien außerschulischer
Jugendbildung in Thüringen unter bestimmten
Schwerpunktsetzungen statt. In der Auswertung
wurde über die Jahre 2012 bis 2014 konstant deutlich, dass die Thüringer Jugendverbände in ihrer
Angebotsgestaltung einen deutlichen Schwerpunkt
in der Sensibilisierung für soziale Fragestellungen
und der Förderung der Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe sowie der Stärkung der Konfliktlösungskompetenzen legen. Neben der sozialen
Jugendbildung ist die politische Jugendbildung
Schwerpunkt. Hier informierten die Thüringer Jugendverbände junge Menschen über gesellschaftliche Zusammenhänge, befähigen sie zum demokratischen Denken und Handeln und ermöglichen so
die kritische Urteilsbildung über gesellschaftliche
18
Vorgänge.
© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller, Landesjugendring Thüringen e. V.
17
Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbesuche von Veranstaltungen
durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf
Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte.
18
Aufgaben und Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung im Freistaat Thüringen
46
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Abb. 24: Schwerpunktsetzung der Angebote der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014
4
4 4
soziale JB
24
5
politische JB
kulturelle JB
5
religiöse JB
ökologischeJB
6
weltanschauliche JB
6
13
7
JB in Sport
arbeitsweltbezogene JB
gesundheitliche JB
11
12
interkulturelle JB
techn.-naturwissenschaftliche JB
medienpädagogische JB
Quelle: TMBJS, 2015
Für die Thüringer Jugendverbände kann eingeschätzt werden, dass sie die Ziele des LJFP 2012 bis
2016 im Bereich der außerschulischen Jugendbildung erfüllt haben. In den Angeboten der außerschulischen Jugendbildung wird die pluralistische
Wertevielfalt der Jugendverbände auf Landesebene deutlich.
Aus dieser heraus nehmen alle Angebote der außerschulischen Jugendbildung mittelbar auf die
fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2012
bis 2016 Bezug.
Konzeptförderung
Das Land Thüringen förderte auf Basis des LJFP
2012 bis 2016 die außerschulische Jugendbildung
konzeptbezogen entlang von vier Fachinhalten.
Diese umfassten Demokratiestärkung, Interkulturelle Kompetenz, Nachhaltige Entwicklung und Gesundheitliche Aufklärung. Die Förderung erfolgte
im Wege der Anteilsfinanzierung (70:30). Der Landesanteil lag dabei bei maximal 50.000,00 € pro
Jahr und pro VZÄ. Zur Ausfinanzierung des eigenen
Angebotes nutzte ein Träger die Möglichkeit der
19
Erhebung von Teilnehmendenbeiträgen .
Für die Konzepte der außerschulischen Jugendbildung wurden in den Jahren 2012 bis 2015 folgende
Mittel ausgereicht:
Abb. 25: bewilligte Mittel der Förderung der Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
Quelle: GFAW Thüringen , 2015
© Jana Hesse, Ferienpark Feuerkuppe e. V.
Von den zehn Trägern, deren Anträge positiv beschieden wurden, haben in 2012 sechs aus der ersten Priorität der Maßnahmeplanung des LJFP 2012
bis 2016, ab 2013 acht und ab 2015 sieben mit der
Umsetzung begonnen. Diese sind im Detail:
19
Die Aussagen zur Bestandsbewertung entstammen zum einen dem Bericht „Evaluation der Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.
V. Frankfurt am Main, 2016 und werden durch Aussagen der Jugendhilfeplanung ergänzt
47
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Tabelle 10: Konzepten der außerschulischen Jugendbildung im Zeitraum des LJFP 2012 bis 2016
TRÄGER
FACHINHALT
KONZEPTTITEL
ZEITRAUM DER
UMSETZUNG
Naturfreundejugend Thüringen
Demokratiestärkung
„Mitmischen leicht gemacht – Demokratiebildung für
Kinder und Jugendliche in Thüringen“
2012-2016
Kinder‐ und Jugendpfarramt der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Demokratiestärkung
„Demokratische und gesellschaftliche Bildung für bildungsferne Kinder und Jugendliche“
2013-2016
Landesjugendwerk der
Arbeiterwohlfahrt
Interkulturelle Kompetenz
„K.U.R.T. – Kulturelle Vielfalt und respektvolles
Miteinander in Thüringen“
2012-2016
Bistum Erfurt / Bund der Deutschen
Katholischen Jugend Thüringen e.V.
Demokratiestärkung,
Arbeit und Leben Thüringen e.V.
Nachhaltigkeit
Ferienpark Feuerkuppe e. V.
Gesundheitliche Aufklärung
„Gesunde Zukunft“
2012-2016
Gesundheitliche Aufklärung
„Konzept – Gesundheitliche Jugendbildung“
2012-2016
Thüringer Sportjugend im
Landessportbund Thüringen e. V.
CVJM Thüringen e.V.
Interkulturelle Kompetenz
Nachhaltigkeit
Für die Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung wurde im Rahmen des Fortschreibungsverfahren eine externe Evaluation durch das
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in
Frankfurt am Main durchgeführt, um den Erfolg
des Fördermodells datenbasiert und auf Grundlage
fundierter Erkenntnisse zu überprüfen. Es war zum
einen festzustellen, ob die expliziten Zielstellungen
in angedachtem Umfang erreicht worden sind.
Zum anderen sollten eventuelle Schwächen der
Förderpraxis identifiziert und Perspektiven ihrer
Bearbeitung aufgezeigt werden. Auswertungen
und Ergebnisse dieser Untersuchung fließen maßgeblich in die folgenden umfangreichen Bestandsbeschreibungen ein. Für eine ausführliche Betrachtung der Evaluation wird auf den vorliegenden Ge20
samtbericht des ISS Frankfurt verwiesen.
Die Träger der Konzepte lt. Tabelle 10 begannen in
den Jahren 2012 bzw. 2013 mit der inhaltlichen
Umsetzung. Dabei unterschieden sie sich nicht nur
hinsichtlich ihrer strukturellen Voraussetzungen,
sondern auch in den zur Realisierung eingesetzten
personellen Ressourcen. Zwar war über sämtliche
Jahre hinweg mehrheitlich ein Jugendbildungsreferent bzw. ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit der
Durchführung der Maßnahmen betraut. In drei Fällen standen jedoch zumindest zeitweise 1,5 VZÄ
zur Verfügung. Hiermit einher gingen quantitative
Unterschiede in den von den Trägern zu erbringenden Bildungstagen. Im Falle eines VZÄ lagen
diese bei 70 in den jeweilig ersten Jahren der Konzeptförderung sowie 80 in den weiteren Jahren.
Demgegenüber standen 105 bzw. 120 Bildungstage
bei 1,5 VZÄ.
„DEMOKRATIE MACHT KULTUR“
2012-2016
„Pfadwechsel – Ein Bildungsprojekt für
Nachhaltige Entwicklung“
„Nachhaltige Entwicklung“
2012-2016
2013-2014
Bei insgesamt stabilen Realisierungsquoten wurden zwischen 2012 und 2014 1.660 von 1.788 geplanten Bildungstagen erbracht.
Unter Berücksichtigung der nachträglichen Aufnahme eines Trägers im Jahr 2013 waren in den
Jahren 2012 bis 2014 insgesamt 1.788 Bildungstage
vorgesehen. Hiervon wurden 93 Prozent (1.660)
tatsächlich erbracht. Im Zeitverlauf war diese Quote nur geringen Schwankungen unterworfen und
verblieb zwischen 92 Prozent und 93 Prozent. Die
Analyse auf Trägerebene lässt allerdings deutliche
Unterschiede erkennen, so dass die vermeintliche
Konstanz weniger auf ein allgemein stabiles Niveau
zurückzuführen ist, denn auf sich wechselseitig
ausgleichende Schwankungen. Im Extremfall veränderte sich der Anteil realisierter Bildungstage eines Trägers um 38 Prozent innerhalb eines Jahres.
Diese Heterogenität bildet sich auch in den Einschätzungen der Träger zur Bildungstageregelung
ab. Sie wird unterschiedlich bewertet: Einerseits
wird sie als Orientierung und Qualitätsstandard
wertgeschätzt; andererseits auch als eine Einschränkung der Flexibilität. Das bezog sich aus Trägerperspektive auf oftmals aufwendige und kleinteilige Abrechnungsprozeduren und die Anerkennung eines Bildungstages nach Ableistung von
sechs Zeitstunden.
20
Hilkert, M./Saßmannshausen, J.: Evaluation der Umsetzung der Konzeptförderung
der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen des Landesjugendförderplanes 2012
bis 2015 (verlängert bis 2016) – Gesamtbericht, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., 2016
© Stefanie Ott, Landesjugendwerk der AWO
48
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Im Untersuchungszeitraum führten die Bildungs21
träger 968 Veranstaltungen durch, wobei der An22
teil mehrtägiger Angebote leicht zunahm.
Mit dem kontinuierlichen Anstieg der Bildungstage
ging eine Zunahme der Maßnahmen einher. Wurden im Jahr 2012 noch 280 Veranstaltungen von
den Trägern durchgeführt, stieg diese Zahl auf zunächst 339 in 2013 und schließlich 349 im Jahr
2014 an. Somit wurden im Zeitraum zwischen 2012
bis 2014 968 Veranstaltungen mit Mitteln der Konzeptförderung umgesetzt. Auch hier lässt der Blick
auf die Trägerebene unterschiedliche Entwicklungen erkennen, so dass sich in der Gesamtschau erneut ein eher heterogenes Bild ergibt. Teilweise
gegenläufige Tendenzen sind dabei unter anderem
auf die unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtung der Träger zurückzuführen. So veränderte ein
Träger während des Umsetzungszeitraums den
Schwerpunkt bewusst von ein‐ hin zu mehrtägigen
Veranstaltungen. Ein Träger hingegen wies in sämtlichen Jahren den niedrigsten Anteil mehrtägiger
Bildungsangebote auf, steigerte aber zugleich die
absolute Zahl seiner Veranstaltungen. Die Träger
verbinden die allgemeine Umsetzung sowie die
trägerspezifische Orientierung auf ein‐ oder mehrtägige Veranstaltungen zentral mit den infrastrukturellen Rahmenbedingungen und den Zielgruppen. D.h. Träger, die nicht über leicht erreichbare
oder angeschlossene Jugendbildungsstätten verfügen fokussieren sich weniger auf mehrtägige Veranstaltungen. Insgesamt wurden während der Jahre 2012 und 2014 336 (35Prozent) mehrtägige und
632 (65Prozent) eintägige Angebote vorgehalten,
der Anteil mehrtägiger Maßnahmen nahm dabei
von 33 Prozent im Jahr 2012 auf 38 Prozent im Jahr
2014 zu.
Im Rahmen der 968 realisierten Maßnahmen wur23
den insgesamt 12.730 Teilnahmen registriert.
Neben den erbrachten Bildungstagen sowie den
durchgeführten Maßnahmen stieg auch die Anzahl
der Teilnahmen im Zeitverlauf. Diese entwickelte
sich von zunächst 3.469 auf 4.615 (2013) und
schließlich 4.646 im Jahr 2014. Nach Auswertung
der Teilnehmerlisten wurden somit über den gesamten Untersuchungszeitraum hinweg 12.730
Teilnahmen registriert. Dabei zeichnen sich auch
21
Als Veranstaltung im Rahmen der Konzepte außerschulischer Jugendbildung zählt
jedes durchgeführtes Bildungsangebot unabhängig der jeweiligen Durchführungsdauer. Alle Bildungsangebote vom jeweiligen Beginn bis zum jeweiligen Ende unabhängig der durchgeführten Stundenanzahl, unabhängig von der Definition „mehrtägig
und eintägig“ werden fortlaufend gezählt werden.
22
Das Kriterium mehrtägige Veranstaltung wurde immer dann erfüllt, wenn ein Bildungsangebot gruppenbezogen an mehreren Tagen mit fortlaufendem Inhalt durchgeführt wurde. Die Tage mussten nicht am Stück erbracht werden.
23
Die vorliegenden Datenbestände schließen Mehrfachbesuche von Veranstaltungen
durch einzelne Heranwachsende nicht aus. Die Analysen beziehen sich daher auf
Teilnahmen bzw. Teilnahmeakte.
hier die obig beschriebenen Entwicklungslinien ab.
Einerseits ist ein deutlicher Anstieg von 2012 auf
2013 bzw. 2014 (um 1.146 bzw. 1.177 Teilnahmen)
zu beobachten. Dieser ist jedoch das Resultat heterogener Verläufe auf Ebene der einzelnen Träger.
Augenscheinlich ist, dass die in der Tendenz positive Entwicklung zwischen den Jahren 2012 und
2013 nicht allein auf die weitere Aufnahme von
zwei Konzepten der zweiten Priorität in die Konzeptförderung zurückzuführen ist. Vielmehr verzeichneten die Konzepte der ersten Förderpriorität
in diesem Zeitraum deutliche Zuwächse, so dass
ein kombinierter Effekt naheliegt. Auch auf rückläufige Tendenzen weisen die Analysen der Teilnahmeanzahlen von Konzepten hin. Hier scheint
abermals ein Zusammenhang mit der verstärkten
Ausrichtung auf mehrtägige Veranstaltungen
wahrscheinlich.
Schwerpunkt der Förderung lag im Umsetzungszeitraum auf den Fachinhalten Gesundheitliche
Aufklärung und Demokratiestärkung
Schon im Zuge des Bewilligungsverfahrens wurde
sichergestellt, dass sämtliche Fachinhalte berücksichtigt und entsprechende Bildungsangebote entwickelt werden. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden drei Konzepte im Fachinhalt Demokratiestärkung, zwei im Bereich interkulturelle Kompetenz,
zwei zur Gesundheitlichen Aufklärung und eines
zur nachhaltigen Entwicklung realisiert. Die Anzahl
der geförderten Konzepte variiert folglich je
Fachinhalt. Dies hat in Verbindung mit den jeweils
eingesetzten VZÄ eine unterschiedliche Gewichtung hinsichtlich der zu leistenden Bildungstage zur
Folge. Im Fachinhalt Gesundheitliche Aufklärung
war die Erbringung von 505 Bildungstagen vorgesehen, in jenem der Demokratiestärkung waren
mindestens 478 angedacht. Deutlich geringer hingegen fällt die Zahl der Bildungstage in den Fachinhalten Nachhaltige Entwicklung (230) und Interkulturelle Kompetenz aus (mindestens 230). Diese mit
der Auswahl der Konzepte und der Festlegung des
zu erbringenden Leistungsumfangs einhergehende
Gewichtung wurde durch die unterschiedlichen
Anteile tatsächlich realisierter Bildungstage weiter
verstärkt. So konnten die vereinbarten Zeitkontingente im Bereich Nachhaltige Entwicklung zu
82Prozent (188 von 230), jene zur Gesundheitlichen Aufklärung hingegen zu 97Prozent (491 von
24
505) umgesetzt werden.
24
Das Konzept DEMOKRATIE MACHT KULTUR fokussiert zwei Fachinhalte – Demokratiestärkung und Interkulturelle Kompetenz. Anhand der vorliegenden Datengrundlage
ließen sich jedoch weder die zu leistenden noch die tatsächlich realisierten Bildungstage konkret den beiden Fachinhalten zuordnen.
49
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Die beschriebene Schwerpunktsetzung drückt sich
erwartungsgemäß auch in den Veranstaltungseilnahmen je Fachinhalt aus. Während des gesamten
Untersuchungszeitraums wurden die höchsten
Teilnahmeanzahlen im Rahmen der Gesundheitlichen Aufklärung registriert (2012: 1227; 2013:
1672; 2013: 1279). Zwar fallen die entsprechenden
Angaben im Bereich Nachhaltige Entwicklung in
der Gesamtschau geringer aus (2012: 335; 2013:
592; 2014: 1034), sie weisen allerdings eine deutlich ansteigende Tendenz auf. So erhöhten sich die
Teilnahmen kontinuierlich und glichen sich zunehmend an das Niveau der übrigen Fachinhalte an.
Die wachsenden Teilnahmeanzahlen korrespondieren mit den Einschätzungen der Konzeptträger. Sie
beschreiben die Fachinhalte überwiegend als anschlussfähig und zeitgemäß. Allerdings wurde auch
betont, dass die Wahl evtl. abstrakter Themen von
eher untergeordneter Bedeutung für die Attraktivität der Bildungsangebote sei und eine zu starke
Fokussierung der Fachinhalte der Akquise neuer
Zielgruppen entgegenstehe.
Die Bildungsveranstaltungen waren zu einem
Großteil an Jugendgruppen adressiert. Diese Nutzergruppe ist über die Förderjahre deutlich angestiegen.
Die Ziel‐ und Nutzergruppen der Konzepte lassen
sich in Jugendgruppen, Schulklassen, ehrenamtliche Multiplikatoren und hauptamtlich Beschäftigte
unterscheiden. Das Konzept der Konzeptförderung
enthält zudem die Regel, dass maximal 20 Prozent
der Bildungstage im schulischen Kontext realisiert
werden können. Diese Vorgabe wurde grundsätzlich von allen Konzeptträgern eingehalten. Mit
Blick auf die durchgeführten Veranstaltungen zeigt
sich, dass diese zwischen 2012 bis 2014 63 Prozent
Jugendgruppen adressierten. Waren in den Jahren
2012 und 2013 der Anteil der Jugendgruppen konstant bei unter 60 Prozent, stieg er im Jahr 2014
auf nahezu 70 Prozent an. Der Anteil der ehrenamtlichen Multiplikatoren sank im Verlauf der Förderjahre kontinuierlich auf einen Anteil von 11
Prozent in 2014. Der Anteil der hauptamtlich Beschäftigten ist im Vergleich zu den anderen Nutzergruppen gering und nimmt im Durchschnitt einen Anteil von 5 Prozent ein. Hierbei ist wichtig zu
benennen, dass Bildungsveranstaltungen nicht
ausschließlich mit einer Ziel- und Nutzergruppe
durchgeführt werden konnten, sondern sich diese
auch gemeinsam in Bildungsangeboten wiederfanden.
Abb. 26: Zielgruppen der Veranstaltungen im Zeitverlauf
Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung
der außerschulischen Jugendbildung im Dezember 2015
Der Anteil der erreichten bis 18-jährigen Kinder
und Jugendlichen ist hoch und stieg im Laufe des
Förderzeitraumes zudem kontinuierlich an.
Der Anteil der jungen Menschen im Alter von bis zu
18 Jahren war im Laufe der Förderjahre zum einen
konstant hoch und stieg zum anderen kontinuierlich an. Demgegenüber sank der Anteil der 19‐27‐
jährigen stetig von 19 Prozent (2012) auf 12 Prozent (2014). Waren im Jahr 2012 62 Prozent der erreichten Teilnahmen den bis zu 18-jährigen Kindern und Jugendlichen zuzuordnen, so stiegen sie
bis 2014 auf einen Anteil von 70 Prozent an. Die Erreichung der 0‐10‐jährigen innerhalb dieser Altersgruppe schwankte, erreichte im Jahr 2014 jedoch
einen Tiefststand. Der Anteil der 0‐10‐jährigen lässt
sich auch mit Blick auf einzelne Trägerkonzepte erklären, die diese Altersgruppe zusätzlich anvisieren, bzw. nicht gänzlich aus ihren Angeboten ausschließen.
Abb. 27: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf
Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen
Jugendbildung im Dezember 2015
50
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Aus Sicht der befragten Konzeptträger ist die detaillierte Steuerung der Zielgruppenzusammensetzung nur bedingt zu realisieren, andererseits ist sie
zudem ebenfalls von den Institutionen abhängig, in
denen die Jugendlichen mit dem Bildungsangebot
erreicht werden. Darüber hinaus werden sozialpädagogische Anliegen formuliert, die darauf hinweisen, dass es teilweise gewinnbringend sei, Themen
auch an jüngere Kinder heranzutragen.
Die Anteile der erreichten männlichen und weiblichen Jugendlichen waren ausgewogen.
Die Erreichung von unterschiedlichen Zielgruppen
und die Steuerung der Zielgruppenzusammensetzung ist ein wiederkehrendes Thema der außerschulischen Bildung. Dazu zählt auch die Adressierung von männlichen und weiblichen Jugendlichen
und ggf. die Entwicklung genderspezifischer Angebote. Die Träger der Konzeptförderung sprachen zu
ungefähr gleichen Teilen und über die Förderjahre
hinweg konstant Mädchen und Jungen an. Im Jahr
2013 wurden 56Prozent Mädchen und 44Prozent
Jungen erreicht. Im Jahr darauf pendelte sich das
Verhältnis wieder auf 52Prozent Mädchen und 48
Prozent Jungen ein. Über die Jahre hinweg ergibt
sich ein Mittelwert von 53Prozent erreichten weiblichen und 47Prozent erreichten männlichen Jugendlichen.
Abb. 28: Anteile der Altersgruppen im Zeitverlauf
gegenüber steigerte ein dritter Träger seinen Mädchenanteil von zunächst 42 Prozent auf 53 Prozent
(2013: 52 Prozent). Die eher disparaten Entwicklungen der Anfangsjahre lassen sich zudem darauf
zurückführen, dass die Träger zunächst ihre Projektarbeiten etablieren und Zielgruppen erreichen
mussten, was sich auf Trägerebene in 2014 in einer
allgemein homogeneren Verteilung der Geschlechter wiederspiegelt.
Im Rahmen des qualitativen Berichtswesens dokumentieren die Träger unter anderem die Durchführung geschlechtsspezifischer Angebote. Im ersten Förderjahr gaben vier von fünf Trägern, die eine Angabe gemacht haben an, dass Sie im jeweiligen Förderjahr einschlägige Angebote durchgeführt haben. Im Jahr 2014 waren es fünf von sechs
Trägern. Integrierte oder eigene Angebote für
Menschen mit Migrationshintergrund führten 2012
drei von fünf Trägern durch. Im Jahr 2013 waren es
vier von sieben und 2014 drei von sechs Jugendbildungsträgern. Spezielle Angebote für Menschen
mit Behinderung führte 2012 ein Anbieter von
fünf, 2013 kein Anbieter von 7 und 2014 zwei von
sechs Anbietern durch. Teilnehmende an den einzelnen Bildungsangeboten werden dabei von den
Trägern nicht mit Blick auf eine mögliche Kategorisierung abgefragt. Es ist jedoch zu bestätigen, dass
junge Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen, sozialen Benachteiligen und mit Migrationshintergrund an den Angeboten teilnehmen.
Grundlegendes Ziel der pädagogischen Arbeit war
es nicht, explizite Angebote zu schaffen, sondern
inklusiv zu arbeiten, was die Auflösung der Merkmale meint und nicht das Hervorheben dieser.
Sämtliche Träger erreichten mit ihren Bildungsangeboten Heranwachsende aus mindestens zehn
Landkreisen/kreisfreien Städten, obgleich ein starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen
zu erkennen ist.
Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen
Jugendbildung im Dezember 2015)
Mit Blick auf einzelne Träger wird deutlich, dass die
Durchschnittswerte der einzelnen – und so der Gesamtdurchschnitt über alle Jahre – auch durch zum
Teil gegenläufige Entwicklungen auf Trägerebene
bestimmt sind. Erreichte ein Träger in allen Jahren
einen konstanten Mädchenanteil zwischen 53 Prozent und 49 Prozent so glich ein anderer Träger die
Zusammensetzung der Geschlechter von 61 Prozent auf 55 Prozent aus (2013: 60 Prozent ). Dem-
Mit der Teilnahme von Heranwachsenden aus
mindestens zehn Landkreisen/kreisfreien Städten
Thüringens wurde eine weitere Bedingung der
Konzeptförderung festgelegt. Diese wurde von allen Trägern in jedem Förderjahr vollumfänglich
25
umgesetzt . Nichtsdestoweniger zeichnet sich ein
starker Fokus auf die Planungsregion Mittelthüringen ab. Knapp die Hälfte der Beteiligungen an den
Bildungsveranstaltungen geht auf Heranwachsende aus Gotha, Erfurt, Sömmerda, Weimar, dem
Weimarer‐Land oder dem Ilm‐Kreis zurück.
25
Dies träfe auch bei einer Erhöhung der Anforderungen zu. Die Anzahl an Regionen,
aus denen mehr als fünf Teilnahmen im Laufe eines Jahres registriert wurden, lag
über alle Träger hinweg bei durchschnittlich 15 (2012 und 2013) bzw. 14 (2014).
51
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Abb. 29: Anteil der Teilnahmen nach Planungsregion im Zeitver lauf
100
75
49 48 48
50
25
23 21
15
15 13 15
15
8 13
4 3 6
0 2 1
Ostthüringen
Andere
Bundesländer
Ausland
0
Nordthüringen Südwestthüringen Mittelthüringen
2012
23
15
49
8
4
0
2013
21
13
48
13
3
2
2014
15
15
48
15
6
1
2012 2013 2014
Quelle: ISS Frankfurt/Main, Evaluation der Konzeptförderung der außerschulischen
Jugendbildung im Dezember 2015
Grundsätzlich ist dieser Umstand durch die regionale Ausrichtung sämtlicher Bildungsträger zu erklären – in fünf von sieben Fällen wurden in dieser
Planungsregion die meisten Teilnahmen generiert.
Überdurchschnittlich hoch sind dennoch die Anteile von zwei Trägern. 61 Prozent (1067 von 1735
Teilnahmen), bzw. 73 Prozent (1931 von 2644) der
Beteiligungen an den jeweiligen Bildungsveranstaltungen entfielen auf Heranwachsende der zugehörigen Landkreise/kreisfreien Städte des Trägers.
In deutlich geringerem Umfang nahmen hingegen
junge Menschen aus Nord‐, Südwest‐ und Ostthüringen die Bildungsangebote in Anspruch. Auf sie
entfielen 2014 jeweils 15 Prozent der insgesamt
gut 4.600 Teilnahmen dieses Jahres. Die leicht positive Tendenz Ostthüringens wird vordergründig
durch einen Träger beeinflusst, wohingegen ein
anderer Konzeptträger mit seinen Bildungsangeboten vorwiegend Heranwachsende aus Nordthüringen erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte fällt auf, dass junge Menschen aus Suhl (76 Teilnahmen zwischen 2012 und
2014), dem Saale‐Orla‐(85) sowie dem Saale‐
Holzland‐Kreis (91) die Angebote in deutlich geringerem Umfang wahrnahmen, als jene aus Erfurt
(1.894), Gotha (1.606) und dem Ilm‐Kreis (921).
Die Erkenntnis, dass die Verortung der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen ungleich verteilt ist, ist bei den Konzeptträgern bekannt und
wird auch teilweise problematisierend gewürdigt.
Aus Sicht der Träger ist die Durchführung von Bildungsveranstaltungen an Veranstaltungsorten mit
einer zeitaufwendigen Anreisezeit jedoch nur begrenzt möglich. Dies wird zum einen mit räumlichen bzw. infrastrukturellen Bedingungen in Verbindung gebracht (z.B. mit dem Vorhandensein von
Einrichtungen, auf die ein Träger zur Durchführung
von Veranstaltungen Zugriff hat), zum anderen
sind Fragen der eigenen (teilweise eingeschränkten) Mobilität für die Träger ausschlaggebend. Ein
hinderlicher Faktor aus Sicht der Träger ist zudem
das Freizeit‐Reise‐Verhalten von Schulklassen oder
Jugendgruppen in den Randgebieten von Thüringen, die sich an räumlich naheliegenden Angeboten orientieren und somit auch Angebote in Nachbarbundesländern in Anspruch nehmen. Förderlich
sind aus Sicht der Befragten Netzwerke, die über
die Trägerinstitution den Weg auch in entlegene
Regionen begünstigen können. Nichtsdestoweniger
nutzen die Anbieter vielfältige Wege, um ihre Angebote auch in weniger etablierten Regionen bekannt zu machen (z.B. Kontaktaufnahme zu Jugendämtern, Besuche von potentiellen Partnereinrichtungen, Werbung über den Postweg oder das
Internet etc.).
© Carolin Pfeifer, Arbeit und Leben Thüringen
Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016
erhielten Träger der freien Jugendhilfe für Angebote der außerschulischen Jugendbildung mit
überörtlichem Wirkungskreis auf Antragsstellung
eine Förderung für Einzelprojekte, welche sich an
den Fachinhalten
 Kompetenzstärkung von Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und partizipative Auseinandersetzung mit der Gesellschaft,
 Umsetzung
einer
Teilhabegerechtigkeit
und/oder
 Förderung der Medienkompetenz
52
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
sowie den Zielstellungen des LJFP 2012 bis 2016
orientierten. Nach den Bestimmungen der Maßnahmeplanung konnten freie Träger, welche nicht
selbst Träger einer Konzeptförderung im Bereich
der außerschulischen Jugendbildung waren und
nicht von der Globalförderung der Thüringer Jugendverbände partizipierten, auf Antrag und unter
Vorlage eines entsprechenden fachinhaltlichen
Konzepts sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes eine Förderung erhalten. Bei der Entscheidung wurden die Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung zugrunde gelegt.
Die Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung fanden in allen Jahren der Umsetzung
als mehrtägige Veranstaltungen statt.. Die Bearbeitung der Anträge erwies sich im ersten Jahr der
Umsetzung als sehr aufwendig, erforderte viele individuelle Beratungsgespräche und seitens der
Träger teilweise einen hohen Nacharbeitungsbedarf. Gleichzeitig wurde offensichtlich, dass die erfolgreiche Umsetzung der Einzelprojekte eine Anpassung der Teilnehmendentagessätze notwendig
machte. Dies ist ab Januar 2013 per Richtlinienänderung realisiert worden.
Die in 2013 erfolgte Anzahl von Anträgen von Einzelmaßnahmen ebbte dann zum Jahr 2014 hin ab.
Gleichzeitig wurde in der Beantragung ersichtlich,
dass zunehmend regionale Träger von der Fördermittelvergabe partizipieren wollten. Hier konnte
jedoch aufgrund des fehlenden überörtlichen Charakters der beantragten Maßnahmen keine Bewilligung erfolgen.
Abb. 30: bewilligte Mittel Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen
Jugendbildung 2012 bis 2015 in Euro
Quelle: GFAW Thüringen 2015
Die Bewilligung der Einzelmaßnahmen erfolgte in
den Jahren 2012 und 2013 durch die Fachabteilung
des Thüringer Ministeriums für Familie, Soziales
und Gesundheit. Ab dem Jahr 2014 erfolgte die
Bewilligung durch die GFAW Thüringen nach einer
konzeptionell inhaltlichen Prüfung durch die Fachabteilung.
© Falko Heimer, Bildungswerk Blitz e. V.
In den Jahren 2012 bis 2015 wurden folgende Einzelprojekte der außerschulischen Jugendbildung
gefördert:
Tabelle 11: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2012
2012
Konzepte
Thüringer Zirkuskindercamp
Stahlkraft der Kunst
bewegte Künste
Jugendliche haben auch etwas zu sagen
E-Partizipation
Blickwinkel
So wie wir es sehen! Die vier Elemente zwischen Kamerasicht und Kinderaugen!
Ferne Welten so nah
Mit Filmen Bilden
Jugendmedienakademie
Tage
Teilnehmer gesamt
8
5
4
3
4
5
5
3
3
15
98
60
20
20
20
48
16
20
20
20
Fachinhalt
Partizipation/
Umsetzung einer
Teilhabegerechtigkeit
Förderung der
Medienkompetenz
Fördersumme 41.365,00 €
Tabelle 12: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2013
2013
Konzepte
Zirkuskultour
Kinderkulturkarawane
„Thüringer Zirkuskindercamp
Holzwerkstadt - Partizipation- passgenaue außerschulische Angebote
Konzeption Stadt Gera - außerschulische Jugendbildung
Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust"
Handy Filme
Jugendmedienakademie
Kids on Air
Film ab/Herbst
Tage
Teilnehmer gesamt
8
5
8
18
6
6
6
15
22
5
26
103
105
20
24
39
14
17
40
15
Fachinhalt
Partizipation/
Umsetzung einer
Teilhabegerechtigkeit
Förderung der
Medienkompetenz
Fördersumme 62.829,00 €
53
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Tabelle 13: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2014
2014
Konzepte
Tage
Teilnehmer gesamt
Fachinhalt
Thüringer Kinder- und Jugendzirkus-Camp
Bauerbacher Weihnachtsmarkt als Lebens- Fantasie- und Kreativwerkstatt
Demokratie durch aktive Partizipation
Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust"
7
9
5
6
120
18
21
40
Partizipation/
Umsetzung einer
Teilhabegerechtigkeit
Handy Filme - Spontan und mobil
6
40
Förderung der
Medienkompetenz
Fördersumme 27.262,00 €
Tabelle 14: Konzepte von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2015
2015
Konzepte
Tage
Teilnehmer gesamt
Thüringer Kinder- und Jugendzirkus-Camp
7
120
Demokratiebildung durch aktive Partizipation
Geocaching - zwischen Forscherdrang und Abenteuerlust"
Handy Filme - Spontan und mobil
Gundermann & Co - ein Wiesenkrimi
Alice im Wunderland
4
6
6
8
6
25
40
40
20
20
Partizipation/
Umsetzung einer
Teilhabegerechtigkeit
Förderung der
Medienkompetenz
Fördersumme 29.464,00 €
Abb. 31: Verteilung der Bildungstage der Fachinhalte in der außerschulischen Jugendbildung im Jahr 2012 bis 2015 in absoluten Zahlen
Quelle: TMBJS, 2015
In der Rückmeldung der Träger lässt sich hier konstatieren, dass vor allem die Freigabe des Landeshaushaltes und damit die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel zu spät im jeweils laufenden Jahr als
negativ und hemmend bewertet wurden. Auf Seiten des öffentlichen Trägers ist die Bewerbung der
zur Verfügung stehenden Mittel eine Stellschraube
für die Inanspruchnahme der Förderoption. Träger,
die für die Inanspruchnahme der Mittel in Frage
kommen, erfahren zumeist erst spät im Jahresverlauf von der Option, Fördergelder hier zu beantragen. Inwieweit die Begrenzung der Antragsstellung
auf die drei fachpolitischen Herausforderungen eine Begrenzung des Handlungsspielraumes darstellt, ist nicht abbildbar.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung ermöglichte die Unterstützung von Einzelprojekten. Der Verlauf der Antragstellung in den einzelnen Förderjahren und
damit die Inanspruchnahme dieser Förderoption
lassen nur wenige Rückschlüsse auf die Effektivität
und Attraktivität zu.
Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
Jugendbildungseinrichtungen der außerschulischen
Jugendbildung gehören zu den zentralen Orten und
Gelegenheiten, an denen junge Menschen selbstbestimmte und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können. Der LJFP 2012
bis 2016 nahm eine nicht langfristig zufriedenstellende Unterscheidung in Jugendbildungsstätte und
sonstige Jugendbildungseinrichtung für in Thüringen vor.
Gleichzeitig erhielt er in seiner Maßnahmeplanung
den Auftrag zur Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen, die durch die Entwicklung qualitativ messbarer und überprüfbarerer Mindeststandards untersetzt ist.
Zur Umsetzung dieses Maßnahmepunktes wurden
 eine Evaluation zur Erarbeitung einer fachlichen
Definition für Jugendbildungseinrichtung in
Thüringen im Zeitraum von September 2013 bis
Dezember 2014 und
54
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
 eine Evaluation zur Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der
Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im
Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum
von Oktober bis Dezember 2015
durchgeführt. Mit beiden Evaluationen wurde der
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in
die Bestandsabbildung ein.
Auf den vorliegenden Gesamtbericht wird an dieser Stelle verwiesen. Während die Mitarbeit der im
LJFP 2012 bis 2016 aufgeführten Jugendbildungseinrichtungen an der Erarbeitung der fachlichen
Definition als ein freiwilliger Prozess gestaltet wurde, war die Teilnahme an der Untersuchung der
Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der
Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen
des LJFP 2012 bis 2016 im Zeitraum von Oktober
bis Dezember 2015 ein verbindliches Verfahren.
Tabelle 15: beteiligte Jugendbildungseinrichtungen und deren Träger an den Evaluationen „ Erarbeitung einer fachlichen Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen“ und „
Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012
bis 2016“
Träger
Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum
Schloss Sinnershausen gGmbH
Internationaler Bund
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Bistum Erfurt
Bistum Erfurt
CVJM Thüringen e. V.
CVJM Thüringen e. V.
KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V.
Landleben e. V.
Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.
JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
Bildungswerk Blitz e. V.
Stiftung Europäische Jugendbildungs- und
Jugendbegegnungsstätte Weimar
Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD)
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V.
Familienkommunität SILOAH e.V.
Tagungshaus Rittergut e.V.
Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V
AWO SANO Thüringen gGmbH
CVJM Rockstedt e. V.
Landessportbund Thüringen e. V.
Pfadfinderfördererkreis e.V. Sitz Coburg
DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz
Die Erarbeitung der fachlichen Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen, wie auch
die Durchführung der Evaluation zur Erfüllung der
Definitionsaspekte basierten auf den im SGB VIII
formulierten Grundsätzen der Zusammenarbeit der
öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
(Partnerschaftlichkeit, Selbstständigkeit, Förderung
und Stärkung). Die gemeinsam erarbeitete Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen
(Anlage 3) wurde vom LJHA in seiner Sitzung am 8.
26
Dezember 2014 einstimmig beschlossen .
Die Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in
26
Beschluss-Nr. 127/14: Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen
Jugendbildungseinrichtungen
Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der
Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“
Internationales Jugendgästehaus Jena
Internationale Jugendbegegnungsstätte
Jugendhaus „St. Sebastian“ Erfurt
Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad Heiligenstadt
Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf
Haus Hoheneiche
Ferienpark Feuerkuppe
Erlebnisbauernhof Kleinberndten
Waldhof Finsterbergen
Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle
Jugendgästehaus "Fröbelhaus"
Jugendbildungsstätte Hütten
Europäische Jugendbildungs- und
Jugendbegegnungsstätte Weimar
CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum
NEULANDHAUS - Bildungsstätte für Jugendarbeit
der evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands
europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda
Kinder- und Jugendbauernhof
Tagungshaus Lützensömmern
Jugendherbergen in Thüringen
Ferienzentrum Oberhof
CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen
Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster
Pfadfinderheim "Kühles Tal"
Bildungsstätte Steinbach
Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 wurde als ein Bestandteil eines gemeinsamen fachlichen Entwicklungsprozesses begonnen. Mit dem
Ansatz der Untersuchung sollte aufgezeigt werden,
dass es zentral um die Stärkung von Jugendbil27
dungseinrichtungen in Thüringen geht .
Die Untersuchung gliederte sich dabei in folgende
Schritte:
 Vorabinformation über das Verfahren für die
beteiligten Einrichtungen durch das TMBJS,
27
Ballhausen, U.: Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf
der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen im Rahmen der Fortschreibung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021 - Statistische
Gesamtdarstellung ohne Beschreibung der einrichtungsspezifischen Handlungsbedarfe, 2016
55
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
 Ist-Stand-Analyse der Einrichtungen in Bezug
auf die Umsetzung der jeweiligen Definitionsaspekte auf der Basis einer Selbsteinschätzung,
 Durchführung von Sachstands- und Vereinbarungsgesprächen in den Einrichtungen vor Ort
zur vertieften Beschreibung von Handlungsbedarfen sowie zur Erarbeitung von einrichtungsspezifischen Entwicklungsplänen und
 Auswertung und Sicherung der Ergebnisse der
Workshops in Abstimmung mit den Einrichtungen.
Von den in der Tabelle 15 dargestellten 25 Einrichtungen:
 Haben sich 17 Einrichtungen aktiv und konstruktiv am Verfahren beteiligt. Dabei sind im
LJFP 2012 bis 2016 zwei getrennt abgebildete
Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammengeschlossen worden.
 Haben sich 2 Einrichtungen nach wiederholten
Gesprächen dazu entschieden, ihre Nichtbeteiligung noch einmal kritisch zu überdenken. Dieser Prozess dauert an.
 Konnte eine Einrichtung trotz unzähliger Versuche der Kontaktaufnahme und entsprechender
schriftlicher Zusagen durch den Träger letztendlich bis zum Abschluss der Untersuchung nicht
kontaktiert werden.
 Zeichnet sich eine Einrichtung als nicht mehr im
Bereich der Jugendbildung tätig.
 Ist eine Einrichtung trotz einer erläuternden
Nachfrage bei ihrer Entscheidung geblieben,
sich auf Grund der Nichterfüllung der Definitionsaspekte nicht am Verfahren zu beteiligen.
 Wurde mit einer Einrichtung, gerade wegen der
sich vollziehenden inhaltlichen und organisatorischen Neustrukturierung, ein entsprechendes
Vor-Ort-Gespräch geführt.
 Wurde mit einem Träger, im Rahmen des VorOrt-Gespräches vereinbart, dass zunächst ein
trägerinterner Diskussionsprozess erfolgen
muss, inwieweit Jugendbildungsarbeit im Sinne
der Definition erfüllt werden kann.
© DJH Hauptverband e.V.
Tabelle 16: Beteiligung der Jugendbildungseinrichtungen an der Evaluation „Untersuchung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf der Grundlage der erarbeiteten Definition von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016
Träger
1
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Jugendausbildungs- und -begegnungszentrum
Schloss Sinnershausen gGmbH
Internationaler Bund
Bistum Erfurt
Bistum Erfurt
CVJM Thüringen e. V.
KIEZ Ferienpark Feuerkuppe e. V.
Landleben e. V.
Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V.
JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
Bildungswerk Blitz e. V.
Stiftung Europäische Jugendbildungs- und
Jugendbegegnungsstätte Weimar
Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD)
Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e. V.
Familienkommunität SILOAH e.V.
Tagungshaus Rittergut e.V.
AWO SANO Thüringen gGmbH
Landessportbund Thüringen e. V.
CVJM Rockstedt e. V.
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Pfadfinderfördererkreis e.V. Sitz Coburg
JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
DRK-Landesverband Thüringen Abteilung Jugendrotkreuz
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
24
Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e. V.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Jugendbildungseinrichtungen
Jugendausbildungs- und Begegnungszentrum der
Thüringer Jugendfeuerwehr „Schloss Sinnershausen“
Internationales Jugendgästehaus Jena
Jugendhaus „St. Sebastian“ Erfurt
Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad Heiligenstadt
Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche
Ferienpark Feuerkuppe
Erlebnisbauernhof Kleinberndten
Waldhof Finsterbergen
Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle
Jugendbildungsstätte Hütten
Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
CJD Schloss Oppurg Europäisches Bildungszentrum
europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda
Kinder- und Jugendbauernhof
Tagungshaus Lützensömmern
Ferienzentrum Oberhof
Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster
CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen
Internationale Jugendbegegnungsstätte
Pfadfinderheim "Kühles Tal"
Jugendgästehaus "Fröbelhaus"
Bildungsstätte Steinbach
NEULANDHAUS - Bildungsstätte für Jugendarbeit
der evang. Kirchen Mitteldeutschlands
Jugendherbergen in Thüringen
56
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Mit dem „Gesprächsansatz der Vor-Ort-Gespräche“
handelte es sich an keiner Stelle der Untersuchung
um eine „Visitation“ bzw. um einen „externen Kontrollbesuch“. Weder im Vorfeld noch im Nachgang
der Gespräche wurden sekundäre Analysen zur
Überprüfung der Selbsteinschätzung der Einrichtungen vorgenommen. In den Gesprächen sind lediglich jene Definitionsaspekte vertiefend besprochen werden, die von den Einrichtungen als Gesprächsthema markiert wurden. Die eventuell zu
treffenden Vereinbarungen, insbesondere mögliche Terminierungen, orientierten sich ausschließlich an den realistischen Vorgaben der Einrichtungen selbst.
In der Gesamtauswertung über den Stand der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen unter Beachtung der erarbeiteten Definition für Jugendbildungseinrichtung in Thüringen und die benannten
Handlungsbedarfe der jeweiligen Einrichtungen
zeigt sich folgendes Bild:
© Jesus-Bruderschaft Kloster Volkenroda e.V.
Tabelle 17: Handlungsbedarfe der beteiligten Einrichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen 28
Handlungsbedarf
Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereichen(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen
Schwerpunktsetzungen.
Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen
Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus.
Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen.
Die Einrichtung verfügt über ein dokumentiertes, öffentlich sichtbares und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe orientiertes pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung
Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogischen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes.
Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf
hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozessen unmittelbar zurückgreifen
Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes
Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen
sich im Einklang mit dem pädagogischen Gesamtkonzept
Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sichtbares non-formales Bildungsprogramm für
junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an.
Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thüringen (und ggf. darüber hinaus.
Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder- und Jugendhilfe;
eine Schwerpunktsetzung ist möglich.
Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Zielgruppen,
insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt.
Mindestens 20 Prozent der Programmangebote werden als offene Bildungsangebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzugehörigkeit (z.B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt.
Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10Prozent, maximal jedoch 30Prozent der
Programmtage.
Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50 Prozent der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bildungsprogramm der Einrichtung.
Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswertungsinstrumenten systematisch aus und verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem
Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaustausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonformalen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur.
kein
Handlungsbedarf
100 %
100 %
100 %
88 %
12 %
88 %
12 %
100 %
23 %
77 %
100 %
100 %
100 %
100 %
6%
94 %
35 %
65 %
41 %
59 %
18 %
82 %
47 %
53 %
12 %
88 %
28
In die Auswertung und Darstellung dieser statistischen Gesamtübersichten sind die Angaben jener 17 Einrichtungen eingeflossen (vgl. Tabelle 16 der weiß und blau unterlegten Zeilen),
die umfängliche Angaben zum aktuellen Sachstand beitragen konnten.
57
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Alle 17 Einrichtungen verorten sich mit ganz unterschiedlichen Bestätigungsargumenten mit ihren
Arbeitsfeldern und Schwerpunkten im Feld der
Kinder- und Jugendhilfe. Sie verfolgen im Grundsatz die Perspektive junger Menschen und berücksichtigen in der Summe ihrer Angebote unterschiedliche soziale und kulturelle Jugendmilieus.
Sie berücksichtigen dabei die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die in den Feldern der
außerschulischen Jugendbildung explizit formulierte Qualitätsstandards in ihrer Arbeit.
Zu den bemerkenswerten Ergebnissen der Untersuchung zählen die vorhandenen Handlungsbedarfe in Bezug auf das Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes für die Einrichtungen. In
15 von 17 Einrichtungen liegen pädagogische Teilkonzepte vor. Diese wurden bisher nicht zu einem
integrierten Gesamtkonzept zusammengeführt.
Lediglich 2 Einrichtungen erfüllen diesen Definitionsaspekt umfänglich, wobei bei einer Einrichtung
ein Leitbild nachgearbeitet werden muss.
Für die Bildungsarbeit verfügen 17 Einrichtungen
entweder über eigenes Personal, greifen auf entsprechende Fachkräfte unmittelbar zurück oder
können über pädagogische Fachkräfte verfügen,
die den Jugendbildungsbereich in der Einrichtung
steuern. Sechs der Einrichtungen merken darüber
hinaus an, dass es auf Grund der Nachfrage bzw.
vorhandener Qualitätsstandards einen deutlichen
Bedarf an Personalausweitungen gibt.
Die Einrichtungen verfügen im Grundsatz über jugendpädagogisch orientierte Räume und eine entsprechende Ausstattung. Es wird aber auch deutlich, dass es – sowohl in Bezug auf die räumliche
wie auch die technische Ausstattung - unter dem
Stichwort der Qualitätssicherung Handlungsbedarfe gibt. In vier Einrichtungen wird dies als deutlicher Handlungsbedarf markiert, in vier weiteren
Einrichtungen markieren diese Anmerkungen in
erste Linie Aspekte einer angemessenen Qualitätsentwicklung.
Erfolgreiche Bildungsarbeit in Jugendbildungseinrichtungen ist immer dann von besonderer Qualität, wenn pädagogische Konzepte und Inhalte sich
auch in der Einrichtung repräsentieren und nicht
im Widerspruch dazu stehen. Dies bezieht sich sowohl auf die vorhandene Infrastruktur, auf das
vorhandene Gesamtpersonal aber auch auf die
Servicequalität in den verschiedenen Arbeitsbereichen der Einrichtung. Die 17 Einrichtungen berücksichtigen diesen Definitionsaspekt. Zwei Einrichtungen merken an, dass Verfahrensabläufe in den
Einrichtungen diesbezüglich noch einmal kritisch
analysiert und entwickelt werden müssen.
Alle 17 Einrichtungen bieten ein Bildungsprogramm im Sinne der Definition an. 2 Einrichtungen
müssen die Sichtbarkeit einzelner Angebote noch
einmal aus Einrichtungssicht analysieren. In der
Diskussion hierzu wurde in Bezug auf die geforderten quantitativen Standards vereinzelt kritisch angemerkt, ob entsprechende „Kennzahlen“ bzw.
„Messgrößen“ im Interesse der Kinder- und Jugendhilfe sein können. In den Gesprächen mit den
Einrichtungen vor Ort wurde deutlich, dass auch
quantitative Vorgaben angemessen sind, weil diese
auch dazu beitragen können, außerschulische
Lernorte deutlich sichtbar darstellen zu können.
Dabei werden die quantitativen Kennzahlen der
Definition als untersten Mindeststandard für Einrichtungen im LJFP betrachtet.
Alle 17 Einrichtungen sprechen ihrem Selbstverständnis nach mit ihren pädagogischen Angeboten
junge Menschen aus Thüringen an. Einrichtungen
mit internationalen Angeboten, mit einer bundeslandübergreifenden Kooperations-, Vernetzungsund Ansprachestruktur sowie Einrichtungen an der
Grenze zu anderen (Bundes)Ländern, sind auch
darüber hinaus tätig.
©
Bildungsangebote im Kontext des LJFP haben zu
berücksichtigen, dass die unterschiedlichen Altersgruppen in angemessener Weise angesprochen
werden. Alle Einrichtungen setzen dies im Sinne
der Definition um. Zwei Einrichtungen streben im
Rahmen der Profilierung der Einrichtungen eine
Orientierung an spezifischen Altersgruppen an.
In 16 Einrichtungen berücksichtigt das Bildungsprogramm die Interessen und Ausgangssituationen
spezifischer Zielgruppen, insbesondere auch von
jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. 3 Einrichtungen verfolgen ausdrücklich einen inklusiven Ansatz bzw. wollen diesen in
Zukunft intensiver verfolgen. 2 Einrichtungen sind
nicht bzw. in Teilbereichen nicht behindertengerecht ausgestattet.
58
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Die Durchführung offener Bildungsangebote, also
von Angeboten, an denen interessierte junge Menschen als Einzelpersonen ohne Bindung an eine
Gruppenstruktur teilnehmen können, gehört zum
festen Traditionsbestand der außerschulischen Bildungsarbeit. Auch wenn diese Angebotsform unter
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ein „Risikogeschäft“ ist und die Umsetzung von Bildungsangeboten mit geschlossenen Gruppen eine hohe
Planungssicherheit bietet, sollen im Sinne der Definition mindestens 20 Prozent der Programmangebote mit einer offenen Teilnehmendenstruktur
durchgeführt werden. 6 Einrichtungen erfüllen diesen Definitionsaspekt bisher nicht bzw. verfügen
hier über kein ausreichendes Datenmaterial. Insbesondere Einrichtungen mit einer engen Kooperationsstruktur zur formalen Bildung weisen darauf
hin, dass die Umsetzung von Bildungsangeboten
mit geschlossenen Gruppen das entscheidende finanzielle Standbein ist.
Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr die außerschulische Jugendbildung hat sich zu einem professionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität
aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln ist
eine kontinuierliche Qualifizierung der dort tätigen
Akteure notwendig. Im Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auch durch entsprechende Angebote von Fachkräften aus der
Praxis heraus. 7 Einrichtungen erfüllen den Definitionsaspekt in Bezug auf eigene Fortbildungsangebote für Fachkräfte im Bereich der Jugendbildung
derzeit nicht. Eine Einrichtung machte deutlich,
dass sie die formulierte Höchstgrenze deutlich
überschreitet. 2 Einrichtungen verwiesen im Gespräch darauf, dass sich die vorhandenen Angebote vor allem an die eigenen Mitarbeitenden, an Ehrenamtliche im eigenen Handlungsfeld bzw. – im
Sinne eines erweiterten Fachkräftebegriffes – an
Eltern richten.
Jugendbildungseinrichtungen, die als Einrichtungen
für junge Menschen wahrgenommen und genutzt
werden, sollten im mehrjährigen Durchschnitt auch
von dieser Zielgruppe im Rahmen von Bildungsangeboten zu mindestens 50 Prozent der Gesamtauslastung genutzt werden. 14 Einrichtungen haben
hier keinen Handlungsbedarf. 2 Einrichtungen verwiesen auf die hohen Kapazitäten der Einrichtung
(Raum-/Übernachtungsmöglichkeiten), die eine
Zielerfüllung deutlich erschwert; eine Einrichtung
merkte an, dass hierüber derzeit kein gesichertes
Datenmaterial in der Einrichtung existiert.
Die Sicherung und Entwicklung von Qualität in Jugendbildungseinrichtungen steht in einem engen
Zusammenhang mit einer kritischen und reflexiven
Auseinandersetzung mit den eigenen Angeboten
sowie mit einer bewussten Steuerung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen. In allen 17 Einrichtungen werden die einzelnen Bildungsangebote mit unterschiedlichen Verfahren (Fragebogen, Feedback-Runden etc.) systematisch ausgewertet. 9 Einrichtungen verfügen
über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem im Sinne der Definition; in 8 Einrichtungen
ist ein entsprechendes System gar nicht bzw. lediglich nur in Teilbereichen bzw. zu Teilaspekten vorhanden.
Ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung ist
ein regelmäßiger und strukturierter Fachaustausch
unter den pädagogischen Fachkräften, der sich
nicht nur auf die Mitarbeitenden in der eigenen
Einrichtung bzw. beim Träger beziehen sollte; dies
gilt insbesondere für Einrichtungen im LJFP. Für 15
Einrichtungen findet ein externer Fachaustausch
im Sinne der Definition statt. 2 Einrichtungen machen deutlich, dass dieser Definitionsaspekt derzeit
nicht erfüllt wird. In den Anmerkungen zu diesem
Aspekt führen 4 Einrichtungen aus, dass es ein hohes Interesse an einem erweiterten und vertieften
Austausch gibt und hierfür Impulse gesetzt werden
sollten.
Aus der Untersuchung lassen sich zusammenfassend die nachstehenden Schlussfolgerungen ableiten:
 Die Qualität des Untersuchungsprozesses liegt
vor allem in der begonnenen fachlichen Kommunikation mit den Einrichtungen über die Definitionsaspekte und letztendlich über die
Kernmerkmale und Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung, wobei die Untersuchung bewusst als Prozess und als „Dialog
auf Augenhöhe“ angelegt war.
 In den Gesprächen wurde deutlich, dass zu verschiedenen Definitionsaspekten ein mittelbarer
und unmittelbarer Unterstützungsbedarf und
Unterstützungswunsch besteht. Einige Definitionsaspekte stellen deutliche Hürden für einzelne Einrichtungen dar. Zusammen mit den Einrichtungen wurden zu den benannten Handlungsbedarfen konkrete Umsetzungszeitpläne
vereinbart.
 Zahlreichen Trägern war ihre „Funktion und
Bedeutung“ im Kontext des LJFP nicht bewusst
bzw. präsent.
 Im Gespräch mit den Einrichtungen war in Bezug auf spezifisch fachliche Definitionsaspekte
verschiedentlich eine „fehlende Verortung im
Feld der Kinder- und Jugendhilfe“ spürbar.
 Zu zahlreichen Definitionsaspekten haben Einrichtungen Interesse an einem intensivierten
Fachaustausch und an Vernetzung geäußert.
59
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Internationale Jugendarbeit
Im Rahmen der Förderung aus dem LJFP 2012 bis
2016 wurden Angebote der internationalen Jugendarbeit zum einen durch die Thüringer Jugendverbände und zum anderen durch einige Träger
der freien Jugendhilfe angeboten. An dieser Stelle
sei ausdrücklich erwähnt, dass die Träger der freien
Jugendhilfe Angebote der internationalen Jugendarbeit hauptsächlich außerhalb der Förderung im
Rahmen des LJFP in verschiedener Ausgestaltung
für junge Menschen erbringen und mit ihnen
durchführen.
Einzelmaßnahmen der internationalen
Jugendarbeit
Ab dem Jahr 2013 konnte es im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 gelingen, Einzelprojekte der internationalen Jugendarbeit zu fördern.
Die Träger, die nicht am Zentralstellenverfahren
des Bundes partizipieren, erhielten auf Antragstellung eine Förderung von Einzelprojekten.
Abb. 32: bewilligte Mittel für Einzelmaßnahmen der internationalen Jugendarbeit
im Rahmen des LJFP in den Jahren 2012 bis 2014 in Euro
Im Jahr 2013 beantragten zwei freie Träger und
zwei öffentliche Träger der Jugendhilfe folgende
Projekte:
Tabelle 18: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung
LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013
2013
Projekte
Jugendbegegnung mit
Russland in Russland
Jugendbegegnung
mit Polen in Suhl
Jugendbegegnung
mit Russland in Jena
Tage
7
Teilnehmer
gesamt
28
Teilnehmer
aus Thüringen
14
8
38
22
11
22
12
Fördersumme 12.930,00 €
Eine 8-tägig geplante Internationale Jugendbegegnung mit Israel in Israel wurde in 2013 abgesagt
und damit nicht bewilligt.
Im Jahr 2014 beantragten sieben freie und ein öffentlicher Träger neun Angebote der internationalen Jugendarbeit. Sieben Maßnahmen konnten wie
folgt umgesetzt werden:
Tabelle 19: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung
LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014
2014
Projekte
Tage
10
Teilnehmer
Gesamt
41
Teilnehmer aus
Thüringen
30
9
30
14
15
15
7
10
28
14
15
30
15
8
16
9
6
18
10
60.000,00
48.408,60
50.000,00
40.000,00
34.033,00
30.000,00
20.000,00
12.930,00
10.000,00
0,00
0,00
2012
2013
2014
2015
Quelle: TMBJS, 2015
Jugendbegegnung mit der
Ukraine im Eichsfeld
Jugendbegegnung mit
Bulgarien in Bulgarien
Jugendbegegnung –
Workshop in Kannawurf
Jugendbegegnung mit
Russland in Zeulenroda
Jugendbegegnung mit
Georgien in Erfurt
Jugendbegegnung –
Workcamp in Erfurt
Jugendbegegnung mit
Frankreich in Nordhausen
Fördersumme 34.033,00 €
Für die Umsetzung der Einzelprojekte wurde ab
2013 jährlich eine Summe von 50.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung der Fördermittel
erfolgte in allen Jahren der Umsetzung des LJFP
2012 bis 2016 durch die Fachabteilung des TMBJS.
Dies beinhaltet die Bewerbung der neu zur Verfügung stehenden Fördergelder als auch die Beratung der Antragsteller.
Auch im Jahr 2015 konnten noch einmal sieben
Projekte positiv beschieden werden.
Tabelle 20: Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der Förderung
LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015
2015
Projekte
Jugendbegegnung in
Kannawurf
Jugendbegegnung mit
Tschechien in Geisa
Jugendbegegnung mit
Russland in Kaliningrad
trilaterale Jugendbegegnung mit Rumänien und
Polen in Straußberg
Jugendbegegnung
Workcamp in Erfurt
Fotowerkstatt mit
Georgien in Georgien
außerschulische Jugendbildung mit der Ukraine in
Deutschland – Themen,
Methoden, Austausch in
Weimar
Tage
15
Teilnehmer gesamt
16
Teilnehmer aus
Thüringen
7
7
22
9
11
68
39
11
42
8
8
30
15
15
28
14
5
24
11
Fördersumme 48.408,60 €
© DJH; Landesverband Thüringen
60
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit bei den Thüringer Jugendverbänden
Mit folgenden Partnerländern führten die JugendDie Thüringer Jugendverbände unterbreiten Angeverbände Angebote der internationalen Jugendarbote der internationalen Jugendarbeit sowohl über
beit durch:
das Bundeszentralstellenverfahren (Förderung
Tabelle 21: Partnerländer im Rahmen der Angebote der internationalen Jugendarüber den Bundeskinder- und -jugendplan über die
beit im Rahmen der Förderung LJFP 2012 bis 2016 in den Jahren 2012 bis 2014
Bundesjugendverbände) als auch unter Nutzung
2012
2013
2014
Frankreich
Frankreich
Frankreich
zur Verfügung stehender Landesmittel über die
Ungarn
Ungarn
Ungarn
Globalförderung im Rahmen des LJFP 2012 bis
Rumänien
Rumänien
Rumänien
2016. In der Verwendung der ausgereichten GloPolen
Polen
Polen
balförderung unterbreiteten vier Jugendverbände
Portugal
Portugal
Portugal
Finnland
Finnland
Finnland
in den Jahren 2012 bis 2014 Angebote der internaMalta
Malta
Malta
tionalen Jugendarbeit.
Abb. 33: bewilligte Mittel der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des LJFP bei
den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
Tschechien
Russland
Italien
Litauen
Estland
England
Israel
Tschechien
Kanada
Slowakei
Palästina
Kroatien
Tschechien
Slowakei
Ukraine
Palästina
Kroatien
Quelle: Landesjugendring Thüringen e. V.
Quelle: GFAW Thüringen, 2016
© T. Hoppe,Landesjugendring Thüringen e. V.
Kinder- und Jugenderholung
Angebote der Kinder- und Jugenderholung, die als
Angebote der Jugendarbeit jenseits von Tourismusangeboten einen Beitrag zur Erholung und Entspannung von jungen Menschen leisten sind aus
den Mitteln des LJFP 2012 bis 2016 ausschließlich
bei den Thüringer Jugendverbänden gefördert
worden. 18 Thüringer Jugendverbände nutzten die
Globalförderung zur Finanzierung von Angeboten
der Kinder- und Jugenderholung in den Jahren der
Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016.
Abb. 34: bewilligte Mittel der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen des LJFP bei
den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2015 in Euro
Quelle: GFAW Thüringen, 2016
Diese Übersicht gibt nicht die tatsächlichen Aufwendungen der Thüringer Jugendverbände zur
Durchführung ihrer Angebote der Kinder- und Jugenderholung wieder, sondern zeigt explizit den
Anteil der Landesförderung im Rahmen des LJFP
2012 bis 2016.
Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über
die Angebote der Kinder- und Jugenderholung
durch die Jugendverbände im Rahmen der Landesjugendförderung des LJFP 2012 bis 2016. Ergänzt
wird die Abbildung um die Anzahl der Teilnahmen
und die Anzahl der Tage.
Tabelle 22: Angebote der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der Förderung
LJFP 2012 bis 2016 bei den Thüringer Jugendverbänden in den Jahren 2012 bis 2014
Angebote der Kinder- und Jugenderholung
der Thüringer Jugendverbände
Gesamtteilnehmende an den Angeboten
Angebotstage insgesamt
2012
2013
99
101
2014
86
3.425
630
3.467
669
3.041
563
61
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Die Kinder- und Jugenderholung ermöglicht jungen
Menschen einen Aufenthalt außerhalb des gewohnten Umfeldes. Obwohl sich der LJFP 2012 bis
2016 klar zu überörtlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung bekannte, erfolgte in all
den Jahren der Umsetzung keine strukturelle Förderung, keine Angebotsförderung sowie die Förderung von laufenden Betriebs- und Sachkosten.
© DJH-Landesverband Thüringen e.V.
Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung
Die Großveranstaltungen von jugendpolitischer
Bedeutung wurden im Rahmen der Maßnahmeplanung des LJFP 2012bis 2016 neu organisiert.
Förderfähig waren ausschließlich Veranstaltungen
oder Teile von Veranstaltungen mit einem klaren
jugendpolitisch relevanten Bezug. Insgesamt wurden für 2 Großveranstaltungen pro Jahr der Umsetzung des LJFP 2012 bis 2016 max. 25.000,00 €
zur Verfügung gestellt. Dabei wurde jährlich eine
Großveranstaltung in Verantwortung der LKJ Thüringen in Zusammenarbeit mit dem TMBJS (zuvor
TMSFG) und eine Veranstaltung bei den Thüringer
Jugendverbänden organisiert. Zwischen der LKJ
Thüringen und dem damals für Jugend zuständigen
Ministerium wurde in 2012 die Vereinbarung getroffen, den TREFF Junges Theater in Thüringen als
Großveranstaltung von jugendpolitischer Bedeutung in seiner Existenz zu sichern und die dafür zur
Verfügung stehenden jährlichen Mittel in den Jahren 2013 und 2015 einzusetzen.
Folgende Großveranstaltungen wurden im Zeitraum von 2012 bis 2015 durchgeführt:
Tabelle 23: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der
Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012
2012
Träger
LKJ Thüringen
e. V.
bund evangelischer jugend in
mitteldeutschland (bejm)
Veranstaltung
„Freie / Kulturelle
Energie“
4. Evangelisches
Jugendcamp
„Feuer und Flamme“
Tage
9
Teilnehmende29
keine Angaben
3
865
Fördersumme 25.000
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der LKJ Thüringen wird die Großveranstaltung „Freie/kulturelle
Energie“ im Jahr 2012 auf dieses Ereignis hin ausgerichtet. Die Veranstaltung bestand im Wesentlichen aus zwei großen Komplexen:


Workshops in den Orten Eisenach, Nordhausen, Erfurt und Bad Salzungen mit und für Jugendliche unter die Zielsetzung
„Freie/kulturelle Energie“ in mehreren Orten
Thüringens
Präsentation der Ergebnisse während des
Festaktes zum 20-jährigen Bestehen der LKJ
Thüringen am 21. September 2012 mit einer
repräsentativen Darstellung der Leistungsfähigkeit von Vereinen kultureller Bildung
Das 4. Evangelische Jugendcamp „Feuer und
Flamme“ des Jugendverbandes Bund Evangelischer
Jugend in Mitteldeutschland (bejm) setzte einen
neuen Teilnehmerrekord von knapp 900, darunter
auch Gäste aus der polnisch-orthodoxen Kirche
und der Jugend der Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses in der Slowakei. Gefüllt mit inhaltlicher Bibelarbeit, Seminaren zu "Rechter Gewalt" und "Internationalem Freiwilligendienst" und
kreativen sowie sportlichen Angeboten ging von
diesem Jugendcamp die Botschaft aus, dass sich
ganz verschiedene Menschen an einem Ort versammeln, sich einbringen und sich engagieren.
Landespolitiker fanden sich zur Unterstützung und
zum jugendpolitischen Austausch im Camp ein.
Tabelle 24: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der
Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013
2013
Träger
LKJ Thüringen
e. V.
BDKJ Thüringen
Veranstaltung
21. Treff: Junges
Theater in Thüringen
„Zukunft des Jugendtheaterfestivals“
72-Stunden Aktion
Tage
4
4
Teilnehmende30
81
über 400
Fördersumme 17.500
29
Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen.
Unter dieser Gesamtanzahl sind auch Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen stammen.
30
Vgl. Fußnote 12
62
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Im Rahmen des „21. Treff: Junges Theater in Thüringen“ zum Thema „Zukunft des Jugendtheaterfestivals“ wurden die erfolgreichen Biografien vergangener Festivalteilnehmer dargestellt, um anschließend über die Zukunft des Festivals diskutieren zu können. Im Rahmen der Großveranstaltung
wurde ein jugendpolitisches Zeichen dafür gesetzt,
dass Jugendtheater kulturelle und politische Bildung, ein Schulungszentrum für junge Menschen
als soziale Wesen, eine freudvolle und ernsthafte
Freizeitbeschäftigung junger Menschen und damit
Jugendarbeit ist.
elles Angebot für hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die ihre Jugendgruppen begleiteten.
© Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
© Lutz Edelhoff, Theater die SCHOTTE e.V
Ziel der Großveranstaltung „72 Stunden Aktion des
BDKJ Thüringen war es, die Welt in 72 Stunden ein
bisschen „besser“ zu machen. In zwanzig verschiedenen Orten in Thüringen wurden durch junge
Menschen soziale, ökologische oder gemeinnützige
Projekte verwirklicht. Die Durchführung dieser
Großveranstaltung war von der gleichzeitig eintretenden Naturkatastrophe Hochwasser 2013 geprägt.
Tabelle 25: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der
Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014
2014
Träger
LKJ Thüringen
bund evangelischer jugend in
mitteldeutschland (bejm)
Veranstaltung
1. Thüringer Zirkusgruppentreffen
4. Evangelisches
Jugendcamp
„das großartigste“
Tage
5
3
Teilnehmende31
115
865
Das 1. Thüringer Zirkusgruppentreffen wurde als
Großveranstaltung in 2014 von der LKJ Thüringen
in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendzirkus
Tasifan verantwortet, welches sich mit kulturellen
und künstlerischen Methoden dem Thema der Partizipation mit Zirkusgruppen aus ganz Thüringen
widmete. Bereichert wurde die Woche durch die
Zirkusschule Ramallah aus Palästina, die zudem einen interkulturellen und –politischen Austausch
ermöglichte.
Tabelle 26: Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung im Rahmen der
Förderung des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015
2015
Träger
LKJ Thüringen
Veranstaltung
22. Treff: Junges
Theater in Thüringen“ zum Thema
„Schlagschatten“
Tage
4
Teilnehmende32
Fördersumme 12.500
Der 22. Treff: Junges Theater Erfurt „Schlagschatten“ diskutiert was „Junges Theater in Thüringen“
will. Diese dem ständigen Wandel unterliegende
Fragestellung war durch ein vielfältiges Programm
der Thüringer Amateurtheaterszene ergänzt und
stellte die stil- und meinungsbildende Kraft des
Theaterspielens in den Vordergrund.
Fördersumme 25.000
Das 5. Evangelische Jugendcamp „das großartigste“ des Jugendverbandes Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland (bejm) war von den inhaltlichen Zielen „Persönlichkeit leben – Glauben
leben – Orientierung bieten - Horizonte erweitern –
Verantwortung wahrnehmen – Beteiligung fördern
– vernetzt handeln“ geprägt. Erstmals gab es beim
Evangelischen Jugendcamp in 2014 auch ein spezi31
Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen.
Unter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen
stammen.
32
Die Teilnehmenden der Großveranstaltung werden als Gesamtanzahl ausgewiesen.
Unter dieser Gesamtanzahl sind Teilnehmende subsummiert, die nicht aus Thüringen
stammen.
63
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
2.4.3
Investive Förderung
Die im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen und die Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung sowie
die Jugendherbergen im Landesverband Thüringen
des Deutschen Jugendherbergswerkes hatten im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel und eines fachlich begründeten Bedarfs im Investitionsbereich die Möglichkeit, Anträge zur Investitionsförderung zu stellen. Insgesamt wurden
für die investive Fördermöglichkeit jährlich
480.000,00 € in den Jahren 2012 bis 2015 bereitge-
stellt. Alle beantragten Maßnahmen wurden durch
die Fachabteilung gewürdigt und im Hinblick auf
das Vorliegen der Fördervoraussetzungen geprüft.
Mit den bewilligten Maßnahmen ist entsprechend
der Maßnahmeplanung des LJFP 2012 bis 2016
keine Kapazitätsausweitung in den Einrichtungen
wie auch kein Bau von neuen Einrichtungen erfolgt.
Folgende Maßnahmen sind im investiven Bereich
im Jahr 2012 gefördert worden:
Tabelle 27: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2012
Träger
2012
Investive Maßnahme
Bildungswerk Blitz e. V.
Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V.
DJH Landesverband Thüringen
Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Im Jahr 2012 mussten die Anträge von Volkssolidarität Regionalverband Oberland e. V. zum Aufbau
eines integrativen Begegnungscamps „Freunde ohne Grenzen“, der Mutter-Kind-Kurklinik „Regenbogenland“ in Remptendorf und der Kreisverkehrswacht Sondershausen zum Bau eines Mehrzweckgebäudes für den Jugendverkehrsgarten aufgrund
der fehlenden fachlichen Zuständigkeit abgewiesen
werden.
Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten
Erweiterung und Erneuerung der Sanitäranlagen im Waldhof Finsterbergen
Ausstattung der Jugendherbergen Erfurt und Weimar
Sanierungsmaßnahmen
Förderung 480.000 €
Eine Anfrage der Stadt Arnstadt zum Bau einer Jugendherberge in Arnstadt wurde in Abstimmung
mit dem DJH Landesverband Thüringen mit der
fehlenden Absicht zur Erweiterung der Kapazitäten
der Jugendherbergen in Thüringen abgelehnt.
Im Jahr 2013 wurden folgende investiven Maßnahmen gefördert worden:
Tabelle 28: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013
Träger
2013
Investive Maßnahme
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland/Landeskirchenamt der EKM
DJH Landesverband Thüringen
Bildungswerk Blitz e. V.
1.BA Komplettsanierung Neulandhaus Küche, Speiseraum und Brandschutzmaßnahmen
Ausstattung Nordflügel und Magazingebäude der
Jugendherberge Heldrungen
Ersatzneubau zwischen West- und Nordflügel zur Erfüllung der Brandschutzauflagen in der Jugendbildungsstätte Hütten
Förderung 480.000 €
Folgende Anträge mussten abgelehnt werden:
Tabelle 29: abgelehnte Anträge für investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2013
Träger
Thüringer Sportjugend im
Landesssportbund Thüringen e. V.
Gemeindeverwaltung
Wutha-Farnroda
THEPRA Landesverband
Thüringen
Stiftung Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte Weimar
Deutsche Jugend in Europa-LV Hessen
Jesus Bruderschaft
Kloster Volkenroda
Jesus Bruderschaft
Kloster Volkenroda
Maßnahme
Modernisierung Dämmung Dachbereich
Waldhaus im Waldhof Finsterbergen
Neubau eines Jugendhauses
in Wutha-Farnroda
Ausstattung der Bildungs- und Begegnungsstätte Burg Weißensee
Modernisierung sowie Erneuerung der
Ausstattung in der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte
Erweiterung und Umbau der Jugendbildungsstätte Schafhausen
Erweiterung der Bettenkapazität und Einrichtung Großküche sowie Erweiterung
Speiseraum im Kloster Volkenroda
Kloster Volkenroda
Projekt „Kloster auf Zeit“
Ablehnungsgrund
zuwendungsfähige Ausgaben zu gering
Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: Bauvorhaben mit örtlichem Charakter/nicht Bestandteil des Landesjugendförderplanes
Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: nicht Bestandteil des
Landesjugendförderplanes
Verschiebung in 2014 wegen fehlender Haushaltsmittel
Nichterfüllung der Fördervoraussetzung: nicht Bestandteil des
Landesjugendförderplanes
Kapazitätsausweitung geplant, die lt. Landesjugendförderplanes
grundsätzlich nicht vorgesehen ist
keine fachliche Zuständigkeit
64
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
Im Jahr 2014 wurden folgende Bewilligungen für investive Förderung erteilt:
Tabelle 30: investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2014
Träger
2014
Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V.
Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte
Bildungswerk Blitz e. V.
DJH Landesverband Thüringen
Ferienpark Feuerkuppe
Ferienpark Feuerkuppe
Investive Maßnahme
Umbau Küche und Erneuerung Ausstattung sowie Änderung
Zugang Speisesaal im Waldhof Finsterbergen
Modernisierung und Sanierung Küche sowie Speisesaal
Vervollständigung des Brandschutz gemäß Auflagen in der
Jugendbildungsstätten Hütten
2. Bauabschnittes Jugendherberge Heldrungen
Ausstattung des Südflügel sowie Einrichtung Seminarraum
Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behindertengerechten Umbau
Ausstattung Betten
480.000 €
In 2014 musste der Antrag des Trägers Internationaler Bund, Niederlassung Ost für eine Sanierung
des Jugendgästehauses des IB in Jena aufgrund der
fehlenden Fördervoraussetzung - Bestandteil des
LJFP 2012 bis 2016 - abgewiesen werden. Der Antrag der LKJ Thüringen zur Förderung der Ersatzausstattung Geschäftsstelle wurde ebenfalls abgewiesen. Die Richtlinie sieht eine Förderung von Geschäftsstellen nicht vor.
Quelle: Ferienpark Feuerkuppe e. V. ,
Im Jahr 2015 wurden folgende Träger investiv gefördert:
Tabelle 31: :investive Maßnahmen im Rahmen des LJFP 2012 bis 2016 im Jahr 2015
Träger
2015
Thüringer Sportjugend im Landesssportbund Thüringen e. V.
Bistum Erfurt
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland/
Landeskirchenamt der EKM
Ferienpark Feuerkuppe
Investive Maßnahme
Instandsetzung und Modernisierung Mehrzweckplatz im
Waldhof Finsterbergen
Malerarbeiten Fußbodenbelag und Elektroarbeiten im Marcel Callo Haus
2.Bauabschnitt Komplettsanierung Neulandhaus - Änderung der Zimmerstruktur, Nasszellen, Haustechnik, Brandschutz Treppenhaus
Beendigung Nutzwerterhöhung von 4 Bungalows u. a. durch Heizungseinbau sowie behindertengerechten Umbau im Ferienpark Feuerkuppe
480.000 €
Der Antrag des Trägers Jesus Bruderschaft Kloster
Volkenroda für einen Neubau des Speisegebäude –
Refektorium wurde vor dem Hintergrund einer
damit verbundenen Kapazitätsausweitung abgewiesen.
© Helmut Riese, Bistum Erfurt
65
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 – Bestand
Bestand in den Planungsfeldern des LJFP 2012 bis 2016
66
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
3. Die Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
1. Das Land Thüringen als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die
Planungsverantwortung für die überörtliche Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen.
1.1 Nach Beschlussfassung des LJFP 2017
bis 2021 wurde zur Begleitung der
Umsetzung des LJFP eine dauerhafte
AG des LJHA eingerichtet.
1.2 Die Zielgruppen des LJFP 2017 bis
2021 sind an der Umsetzung und Fortschreibung des LJFP in Thüringen beteiligt.
1.3 Vielfalt und Pluralität in der Jugendarbeit sind zentrale Grundprinzipien der
Förderung.
2. Der Landesjugendförderplan 2017 bis
2021 trägt zu einer öffentlichen Debatte,
über Art, Umfang, Inhalt und Qualität der
Kinder- und Jugendarbeit in Thüringen
bei.
2.1 Es existiert eine strategische fachpolitische Zusammenarbeit zwischen Landes- und Kommunalebene.
2.2 Die Jugendarbeit ist auf Landes- und
Kommunalebene gestärkt.
2.3 Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021
haben sich durch fachliche Positionen
und jugendpolitische Stellungnahmen
aktiv in die öffentliche Debatte eingemischt.
3. Mit seinen strategischen Zielen unterstützt der Landesjugendförderplan 2017
bis 2021 die soziale Daseinsvorsorge der
Thüringer Kinder- und Jugendarbeit für
die Dauer seiner Gültigkeit. Dies beinhaltet auch die Unterstützung des Ehrenamtes, als tragende Säule der Kinder- und
Jugendarbeit.
3.1 Die Infrastruktur der überörtlichen Jugendarbeit ist gesichert.
3.2 Die Sicherung der Infrastruktur der
überörtlichen Jugendarbeit hat einen
Beitrag zur Daseinsvorsorge der kommunalen Jugendarbeit geleistet.
3.3 Die ehrenamtliche Tätigkeit ist gestärkt.
4. Der Landesjugendförderplan 2017 bis
2021 sichert Leistungen der überregionalen Jugendarbeit, deren Qualität regelmäßig nach gesicherten Standards überprüft wird.
4.1 Es sind Instrumente der Qualitätssicherung entwickelt.
4.2 Ein regelmäßiger fachlicher Austausch
in den Planungsfeldern des LJFP 2017
bis 2021 hat stattgefunden.
4.3 Die Träger der freien Jugendhilfe sind
in die Lage versetzt, Jugendarbeit
nach qualitativen Standards zu leisten.
© JugendSozialwerk Nordhausen
67
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Ziele des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
5. Der Landesjugendförderplan 2017 bis
2021 richtet sich an alle jungen Menschen bis unter 27 Jahren in Thüringen.
Dabei werden Hauptzielgruppen nach
demografischen Aspekten und fachpolitischen Herausforderungen definiert. Junge Menschen mit Migrationshintergrund,
insbesondere mit Fluchterfahrungen stellen einen Schwerpunkt dar.
5.1 Die Angebotsstrukturen und die Angebotsinhalte sind in geeigneter Weise veröffentlicht.
5.2 Barrieren für eine Teilnahme junger
Menschen an den Angeboten des LJFP
2017 bis 2021 sind erkannt und abgebaut.
5.3 In den Konzipierungen von Angeboten
sind Hauptzielgruppen qualitativ beschrieben.
7. Der Landesjugendförderplan 2017 bis
2021 leistet einen wichtigen Beitrag zur
demokratischen Kultur in Thüringen und
lehnt die Förderung demokratiefeindlicher und menschenverachtender Strukturen ausdrücklich ab.
7.1 Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021
haben sich für Demokratie, Toleranz
und Weltoffenheit engagiert und sich
gegen antidemokratische, gewaltaffine und menschenfeindlichen Strukturen und Handlungen gewandt.
7.2 In der Laufzeit des LJFP 2017 bis 2021
haben Angebote zur Demokratiestärkung stattgefunden.
7.3 Die Angebote des LJFP 2017 bis 2021
haben zu einer menschenrechtsbasierten Kultur des Zusammenlebens
beigetragen.
6. Der Landesjugendförderplan 2017 bis
2021 steht für eine umfassende und
gleichberechtigte Partizipation von jungen Menschen.
6.1 Junge Menschen sind in die Entscheidungsstrukturen der Träger der freien
Jugendhilfe aktiv eingebunden.
6.2 Geförderte Angebote der Jugendarbeit im Rahmen des LJFP2017 bis 2021
weisen in ihren Konzepten die Partizipation junger Menschen explizit aus.
6.3 Das qualitative Berichtswesen weist
den Schwerpunkt Partizipation junger
Menschen aus.
© Landesfilmdienst Thüringen e. V.
68
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
4. Bedarf
Kernaufgabe der Jugendhilfeplanung ist die Bedarfsbestimmung. In § 80 SGB VIII hat der Gesetzgeber den Auftrag formuliert, dass die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen
der von der Planung Betroffenen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln haben. Aus dieser
Formulierung wird deutlich, dass Bedarf nicht mit
individuellem Bedürfnis gleichzusetzen ist, wohl
aber beides in Beziehung zueinandersteht. Innerhalb der Bedarfsaussagen werden Aussagen zur
grundsätzlichen strukturellen Verfasstheit und zu
Entwicklungsnotwendigkeiten im gesamten Planungsbereich als auch in den einzelnen Planungsbereichen getroffen.
Die Bedarfsformulierungen im folgenden Abschnitt
setzen sich insbesondere aus
- den Analysen zu den planungsrelevanten
Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf
den überörtlichen Planungsbereich,
- dem vorhandenen Bestand im Bereich der
überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Rahmen der Umsetzung des
LJFP 2012 bis 2016,
-
-
den Angaben der jungen Menschen aus den
Beteiligungsveranstaltungen zur Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 und
den Rückmeldungen aus der Trägerbefragung
zusammen.
Die hier formulierten Bedarfsfeststellungen an Angeboten, Einrichtungen oder Leistungen der überregionalen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
sind demnach das Ergebnis eines Arbeitsprozesses,
in welchem sozialstrukturelle Daten und Bestandsdaten in den Planungsfeldern der Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit bewertet, Informationen
aus dem Beteiligungsformat junger Menschen unter Beachtung wissenschaftlicher Evaluationsexpertise diskutiert und fachliche Rückmeldungen
der Träger der freien Jugendhilfe gewürdigt wurden.
Grundlage der konkreten Bedarfsfeststellungen in
den einzelnen Planungsfeldern sind die fachpolitischen Herausforderungen und die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021, die den fachpolitischen und fachinhaltlichen Rahmen für die Ableitung der Bedarfe in den Jahren 2017 bis 2021 beschreiben .
Abb.35: Ermittlung des Bedarfs für den LJFP 2017 bis 2021
Beteiligungsveranstaltungen mit jungen
Menschen
Ergebnisse aus
Jugendbefragungen und
Expertisen
Fachdiskussionen in der Planungsgruppe
Bewertung des
Bestandes
BEDARF
Fachpolitische Herausforderungen
Trägerbefragung im Rahmen der Fortschreibung des
LJFP 2017 bis
2021
Wissenschaftliche
Evaluationen
69
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
4.1 Die fachpolitischen Herausforderungen des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
Jugendarbeit nimmt eine besondere Bedeutung in
der Kinder- und Jugendhilfe ein. Im Gegensatz zu
anderen Bereichen der Jugendhilfe sollen junge
Menschen in der Jugendarbeit selbst tätig werden
können, Aktionen und Projekte selbst planen und
umsetzen, Arbeitsinhalte und Arbeitsnormen
selbst mitgestalten und sich selbst organisieren
können.
wicklung im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 müssen auf strukturelle Ausgangssituationen und die
Lebenslagen von jungen Menschen in Thüringen
bezogen sein.
Mit der Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen, der umfassenden
Trägerbefragung, der Hinzunahme wissenschaftlicher Expertisen, Kinder- und Jugendbefragungen
der Thüringer Gebietskörperschaften und einer
fachlichen Diskussion innerhalb der Planungsgruppe ergeben sich unter Betrachtung der Lebenslagen junger Menschen in Thüringen folgende fünf
fachpolitischen Herausforderungen mit vier Querschnittsthemen für den Planungszeitraum des LJFP
2017 bis 2021:
Wenn Jugendarbeit in Thüringen von jungen Menschen mitbestimmt und mitgestaltet wird, zur
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement
anregen und hinführen soll, benötigt sie in ihrer
Förderstruktur eine bedarfsgerechte Ausstattung,
orientiert an den Lebenslagen und Lebenswirklichkeiten der in Thüringen lebenden heranwachsenden Generation. Konzeptions- und Angebotsent-
Abb. 36 die Fachpolitischen Herausforderungen und die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 20212
Fachpolitische Herausforderungen
Schule als ein Lebensort
Kultur des Zusammenlebens
Partizipation
nachhaltige Entwicklung
Chancengleichheit
Medienbildung
Jugend und Politik
Querschnittsthemen
Gesundheit von jungen Menschen
Stärkung des Ehrenamtes
70
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Jugend und Politik
Unter Politik wird in der Politikwissenschaft ein
soziales Handeln verstanden, das auf Entscheidungen und Steuerungsmechanismen ausgerichtet ist,
die allgemein verbindlich sind und das Zusammen33
leben von Menschen regeln . Das Verhältnis von
Jugend und Politik gehört hierbei zu den Themen,
die in regelmäßigen Abständen die Schlagzeilen in
Politik, den Sozialwissenschaften, der Jugendarbeit
und im Bereich der Bildung prägen. Diese Thematisierung erfolgt in erster Linie dann, wenn junge
Menschen als „Zielgruppe“ in den Fokus geraten
oder neue Forschungsergebnisse veröffentlicht
werden. Dabei ist vor allem die Verhältnisbestimmung zwischen Jugend und Politik aus mindestens
3 Gründen von besonderer Bedeutung:
1.
2.
3.
Demokratisches Handeln ist nicht naturwüchsig, sondern muss im Generationenprozess
immer wieder neu gelernt und unter veränderten Bedingungen neu ausgelotet werden.
Dies bezieht sich auf die Demokratie als Gesellschaftsform bzw. Herrschaftsform genauso
wie auf die Demokratie als Form der Vergemeinschaftung und als Lebensform.
Demokratische Systeme sind unter legitimatorischer Perspektive von der Identifikation der
Bürger mit dem politischen System abhängig.
Junge Menschen und ihre Einstellung zur Demokratie und zur Politik sind ein Seismograf
für sich abzeichnende Veränderungsprozesse
und können damit auf zunehmende Legitima34
tionskrisen hinweisen .
Als fachpolitische Herausforderung im LJFP 2017
bis 2021 versucht das Thema Jugend und Politik eine Verhältnisbestimmung von Jugend und Politik
vorzunehmen. Dabei wird davon ausgegangen,
dass von der Jugend im sozialwissenschaftlichen
und von der Politik im politikwissenschaftlichen
Sinn nicht gesprochen werden kann. Vielmehr
muss von Jugenden im Sinne unterschiedlicher sozialkultureller Milieus bzw. unterschiedlicher Lebenswelten gesprochen werden, die sich nach ihrem Bildungsstatus und ihren normativen Orientierungen differenzieren lassen und für die jeweils
unterschiedlichen Interessen, Zugänge und Themenorientierungen in Bezug auf das Politische beschrieben werden können. Die soziale Bedingtheit
von politischem Interesse und politischer Partizipation wird dabei als eine der zentralen Herausforderungen für die Demokratie konstatiert
Ein wichtiger empirischer Seismograf für das Thema Jugend und Politik ist die Shell-Jugendstudie
2015, die in Bezug auf das Interesse von jungen
Menschen an Politik von einem deutlichen Wachstum ausgeht. 41 Prozent der jungen Menschen im
Alter zwischen 12 und 25 Jahre geben an, dass sie
politisch interessiert sind (2002: 30 Prozent) und
74 Prozent dieser Gruppe informieren sich aktiv
35
über Politik .
36
Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes
weist darauf hin, dass vor allem im kommunalen
Nahraum das Interesse der Politik an den Angelegenheiten von jungen Menschen deutlich unterentwickelt ist, obwohl sich gerade hier jeder vierte
ein Engagement vorstellen kann. Dies geht einher
mit einem mangelnden Kenntnisstand über mögliche konkrete Beteiligungsformen und Interessensvertretungen vor Ort. Gleichzeitig wünscht sich etwa jeder Zweite solche Möglichkeiten.
Auch die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen
Menschen im Rahmen der Fortschreibung des
LJFP 2017 bis 2021 haben gezeigt, dass sich junge
Menschen stärker für Politik und damit verbundene Prozesse interessieren. Trotz dieser Entwicklung
herrscht andererseits eine hohe Politikverdrossenheit, die allerdings primär als Parteien- und Politikerverdrossenheit interpretiert werden muss. Auch
der Thüringen Monitor 2015 zeigt auf, dass sich
junge Menschen in Thüringen im Alter zwischen 18
und 24 Jahren zu 77 Prozent für Politik interessieren und zu 50 Prozent zufrieden mit der Funktionsweise der Demokratie sind. 56 Prozent stimmen der Aussage zu, politische Fragen gut verstehen und einschätzen zu können, aber 24 Prozent
37
geben hier an, dies dezidiert nicht zu können .
© Kristin Stödtler, Naturfreundejugend Thüringen e. V.
33
35
34
36
Schubert, M./Klein, I.: Das Politiklexikon, 2011
Lange, D./Harles, L: Zeitalter der Partizipation. Paradigmenwechsel in Politik und
politischer Bildung?, 2015
37
17. SHELL Jugendstudie, 2015
Deutsches Kinderhilfswerk, 2014
Thüringen Monitor, 2015
71
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Diese Ergebnisse und die Entwicklungstendenzen
sind vor allem aus Sicht der Träger der freien Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Herabsenkung
des Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler Ebene als besondere Herausforderung in Thüringen zu
betrachten. Im Rahmen der Trägerbefragung wurde darauf verwiesen, dass in Verantwortung aller
Akteure junge Menschen über ihr Wahlrecht zu informieren, sie zur Auseinandersetzung mit Wahlprogrammen zu motivieren und zur Wahrnehmung
ihres Wahlrechts zu animieren sind. Dies schließt
aus Sicht der Träger der freien Jugendhilfe die kritische Auseinandersetzung mit rechtsextremen bzw.
rechtspopulistischen Parteien und Strukturen ein,
mit dem Ziel, einer eindeutigen Positionierung zu
Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Diese
Aufgabe ist auch in Zusammenarbeit mit Schule alltagsnah zu leisten.
Die fachpolitische Herausforderung stellt in den
Jahren 2017 bis 2021 auf die Notwendigkeit ab,
den engen und weiten Politikbegriff für eine Betrachtung von Jugend und Politik ins Verhältnis zusetzen. Fokussiert man zur Verhältnisbestimmung
von Jugend und Politik auf einen engen Politikbegriff, der sich wesentlich auf die Organisation, die
Zusammensetzung und die Verfahren des politischen Systems und ihre Themen begrenzt, so belegen die Aussagen der jungen Menschen eher eine
Distanz zum Feld des Politischen. Bemüht man jedoch einen weiter gefassten Politikbegriff, der die
Demokratie als Lebensform und als dynamischen
Prozess in den Blick nimmt, sich damit auch auf
den privaten Lebensbereich, auf soziale Bewegungen, auf gesellschaftliche Kontroversen oder etwa
Werturteilsdiskurse bezieht, dann kann grundsätzlich von einem verstärkten Interesse von jungen
Menschen ausgegangen werden. Der enge Politikbegriff repräsentiert dabei in erster Linie das, was
sich nicht nur junge Menschen im Kern unter Politik vorstellen. Dabei gerät aus dem Blick, dass politisch denken, verstehen und handeln lernen sich in
einer
demokratischen
und
menschenrechtsorientierten Gesellschaft die gesamten Lebensbereiche bezieht. Andererseits besteht in der
Fokussierung auf einen weiten Politikbegriff die
Gefahr, nicht zum zentralen Kern des Politischen –
nämlich der Frage nach der Verteilung von Macht
und der Überwindung von Ungleichheit, nach der
Freiheit des Einzelnen und den verbindenden Werten, nach dem gerechten Ausgleich der Interessen
und den zukünftigen Gesellschaftsentwicklungen vorzudringen. Beide Bereiche miteinander zu verschränken ist vor allem unter den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen als Aufgabe der
Kinder- und Jugendhilfe, und im speziellen der Ju38
gendarbeit zu beschreiben .
Politische Veränderungsprozesse vollziehen sich in
der jungen Generation dynamischer und frühzeitiger als in der Gesamtbevölkerung. Dies ist vor allem in Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels
der Fall, in denen überkommene Werte und Verhaltensmuster den Lebensbedürfnissen der jungen
Menschen nicht mehr gerecht werden. Drei empirisch relativ gut belegte Entwicklungen sind dabei
in den entwickelten Demokratien feststellbar: eine
sinkende Wahlbeteiligung, eine Distanz und Kritikbereitschaft der etablierten Politik gegenüber sowie die zunehmende Bereitschaft, konkreten Forderungen an die Politik durch politische Protestaktionen und zeitlich befristetes Engagement Nachdruck zu verleihen. Diese Phänomene weisen auf
ein verändertes Politikverständnis, auf eine zunehmende Distanz zur etablierten Politik, aber
auch auf ein grundsätzlich hohes Interesse an politischen Themen und Fragestellungen im Lebenskontext der jungen Menschen hin.
Für die Verstärkung und Ausweitung demokratischer und politischer Lernprozesse junger Menschen gibt es unmittelbare Bedarfe, die sich aus
den Interessen von jungen Menschen, den aktuellen demokratischen Herausforderungen und den
vorhandenen Partizipationsdefiziten ableiten lassen. Aufgabe im LJFP 2017 bis 2021 wird es sein,
Angebot, Formate und Zugänge zu entwickeln, die
für unterschiedliche sozialkulturelle Milieus demokratisches und politisches Lernen ermöglichen. Politisches Lernen bedeutet dabei für junge Menschen in Thüringen in erster Linie Information,
Kommunikation und Partizipation. Information
wird dabei verstanden als Urteilsfähigkeit, die sich
auf der Basis fachwissenschaftlicher und multiperspektivischer Sachinformationen im Rahmen eines
Selbstbildungsprozesses entwickelt und Mündigkeit zum Ziel hat.
Mit dem Begriff Kommunikation verbinden junge
Menschen ganz unterschiedliche Erwartungen an
politikorientierte Bildungsprozesse. Sie wünschen
sich zum einen konkrete Diskussionsprozesse mit
politischen Entscheidungsträgern, zum anderen
aber auch die jugendgemäße Aufbereitung von politischen Themen und Fragestellungen und eine
entsprechende Verankerung in ihrem Lebensalltag.
Von zentraler und herausragender Bedeutung für
junge Menschen sind Partizipationsprozesse, in
denen Erfahrungen gesammelt, Engagement entwickelt und Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse genommen werden kann. Junge Menschen schätzen dabei realistisch ein, dass ein Wi38
May, M.: Demokratiefähigkeit und Bürgerkompetenzen: Kompetenztheoretische
und normative Grundlagen der politischen Bildung, 2007
72
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
derspruch zwischen einem inflationären Gebrauch
des Begriffes in Politik und Bildungsarbeit und den
tatsächlichen Partizipationsmöglichkeiten – vor allem auch im kommunalpolitischen Raum – besteht.
Neben Themen aus dem Bereich Ökonomie (z.B.
TTIP) und Ökologie (z.B. regenerative Energien)
sind dabei vor allem Fragen aktueller Demokratiegefährdungen (z.B. Rechtsextremismus, religiöser
Fundamentalismus, Datenschutz) und der Einwanderungsgesellschaft (z.B. Flüchtlings- und Asylpolitik) für junge Menschen relevant. Der Erwerb demokratischer Kompetenzen und die Entwicklung
eines Bewusstseins für Menschenrechte und Toleranz werden dabei als Kernanliegen formuliert.
Dies setzt voraus, dass die Akteure des LJFP über
ein fachlich fundiertes Handlungswissen im Bereich
der politischen Bildung und der Bildung für Menschenrechte und Toleranz verfügen.
Politisch denken lernen hat auf der Basis normativer Grundlagen (Menschen- und Grundrechte)
Mündigkeit zum Ziel und verbindet Kritik-, Urteilsund Handlungsfähigkeit miteinander. Voraussetzung hierfür ist ein jugendorientierter öffentlicher
Diskurs über relevante Themen und Herausforderungen; diese hat die unterschiedlichen sozialkulturellen Milieus einzubeziehen.
Das Verständnis von Politik ist für viele junge Menschen lediglich durch schulische Lernprozesse geprägt. Es wird deshalb Aufgabe sein, eine engere –
auch strukturelle - Verbindung von formaler und
nonformaler politischer Bildung herzustellen.
Chancengleichheit
Die Verwirklichung von Chancengleichheit junger
Menschen, verstanden als gerechte Zugangs- und
Lebenschancen, wird im LJFP 2017 bis 2021 als
fachpolitische Herausforderung betrachtet. Chancengleichheit heißt dabei vor allem, Lebensbedingungen so zu gestalten, dass Zukunftschancen junger Menschen verbessert, soziale Ungleichheiten
überwunden und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller
Orientierung, Religion, ethnischem Hintergrund
oder Behinderung ermöglicht werden. Dies erfordert, die Sicherstellung eines gleichberechtigten
Zugangs junger Menschen zu Angeboten der Bildung, Beschäftigung, Freizeit und des öffentlichen
Lebens.
Mit dem Bewusstsein, dass Jugendpolitik weder
Chancengleichheit noch die Aspekte von Chancengerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit junger
Menschen in Thüringen allein herstellen kann, leistet der LJFP 2017 bis 2021 dennoch seinen Beitrag
für die Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung. Er will für diese Thematik sensibilisieren,
da sie junge Menschen in Thüringen beschäftigt
und bewegt. So haben die Ergebnisse der Beteiligungsveranstaltungen zur Fortschreibung des LJFP
2017 bis 2021 gezeigt, dass junge Menschen ihr
Leben im Hinblick auf Eigenschaften, Merkmalen
und damit verbundenen Lebenssituationen verschieden beschreiben und darin ungleiche Chancen
in ihrer Lebensgestaltung und in ihrem Zugang zu
Angeboten wahrnehmen.
Chancenungleichheit entsteht für junge Menschen
insbesondere durch Einschränkungen der eigenen
Mobilität und den damit verbundenen Zugangs-
wegen und Zugangschancen zu Angeboten. Junge
Menschen nehmen eine eingeschränkte Mobilität,
vor allem als Einschränkung ihrer Selbstbestimmung wahr und beschreiben dies als Fehlen von Erfahrungsräumen und Räumen des Ausprobierens.
Dies bedeutet, dass ein alleiniges zur Verfügung
stellen von Räumen und Angeboten der Jugendarbeit und damit Möglichkeiten des Ausprobierens
und der Selbsterfahrung nicht ausreicht, sondern
auch ein Mobilitätskonzept benötigt, damit junge
Menschen diese (auch in Zukunft noch) erreichen
werden. Hier sind vor allem in der ländlich geprägten Region Antworten mit den entscheidenden politischen Akteuren zu finden.
© JugendSozialwerk Nordhausen E. V.
Die Trägerbefragung unterstützt die Aussagen der
jungen Menschen. Hier wird vor allem darauf aufmerksam gemacht, dass die Situation der ländlich
geprägten Lebenswelt ein weiterer für junge Menschen in Thüringen existierender Aspekt ungleicher
Chancenverteilung ist. Unterschiedlichkeit der Lebenssituation wird hier zwischen städtischer Infrastruktur und ländlichem Raum als Ausdruck ungleicher Lebenschancen verstanden. Vor allem den
73
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Erhalt von Freizeitangeboten im ländlichen Raum
sehen sie als notwendig an, um die Attraktivität
des ländlichen Raums für junge Menschen zu verbessern und Lebenschancen zu ermöglichen. Junge
Menschen aus ländlichen Regionen brauchen Erfahrungsräume, die ihnen das Erleben städtisch
geprägten Lebens ermöglichen. Junge Menschen
aus städtischen Strukturen müssen die Lebensqualität der ländlichen Region erfahren können.
Chancengleichheit herzustellen, bedeutet benachteiligte junge Menschen einzubeziehen. Trotz entscheidender fachpolitischer Entwicklungen nehmen junge Menschen aus sozial benachteiligten
Lebenslagen wenig an den Angeboten der Jugendarbeit teilhaben. Dies hat einen finanziellen Aspekt, das heißt das Fehlen kostenfreier Angebote.
Durch eine geeignete Förderstruktur könnte die
Barriere von Teilnahme- oder Mitgliedsbeiträgen
minimiert werden. Zum anderen sehen junge Menschen, dass ihnen Information über bestehende
Angebote fehlen.
Chancengleichheit heißt weiterhin echte Barrierefreiheit zu ermöglichen. Die Träger beschreiben in
den Bedarfsrückmeldungen zum LJFP 2017 bis
2021, dass junge Menschen erleben, dass auch
wenn so oft formale Chancengleichheit vermittelt
wird, jedoch keine tatsächliche Barrierefreiheit
herrscht. Barrierefreiheit bezeichnet hier eine Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie von allen jungen Menschen auch tatsächlich genutzt
werden kann. Eine eingeschränkte Sicht auf die
bauliche Umwelt ist dabei überholt von einer
Sichtweise junger Menschen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Bedürfnisse aller
berücksichtigt sind. Keine Personengruppe soll
aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der
Nutzung ausgeschlossen werden. Barrieren können
dabei nicht nur baulicher Natur sein, sondern beispielsweise kann auch Sprache ausschließen.
Chancengleichheit erfordert weiterhin ein professionelles Handeln zugunsten der Geschlechtergerechtigkeit. Eine geschlechtergerechte Perspektive
des LJFP 2017 bis 2021 prüft alle Aktivitäten und
Angebote hinsichtlich ihrer geschlechtsspezifischen
Wirkungen. Dies beginnt bei der Wahrnehmung
und sprachlichen Benennung von Geschlechtern.
Es geht aber auch darum jungen Menschen eine
Welt zu eröffnen, in der Geschlechtervielfalt, vielfältige Begehrensstrukturen und Lebensentwürfe
nichts Abstraktes sind, sondern etwas Gelebtes,
das individuell sehr unterschiedlich sein kann. Der
LJFP 2017 bis 2021 verwendet dabei bewusst den
Begriff der Geschlechtergerechtigkeit, mit dem Ziel
neue Erfahrungsräume zu eröffnen, damit der je
eigene Lebensentwurf bewusst gewählt und gestaltet werden kann.
Chancengleichheit, verstanden als gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen, legt ihren
Blick weiter auf die Herstellung einer Altersgerechtigkeit in der Gestaltung von Angeboten. Dies bedeutet, dass verschiedene Altersgruppen junger
Menschen unterschiedliche Ansprüche an eine
gleichberechtigte Förderung ihrer Bedürfnisse und
Interessen haben. Da sich diese innerhalb des Lebensverlaufes verändern werden jeweils altersspezifische Angebotsstrukturen benötigt.
Für die Handlungsfelder und die Angebote des LJFP
gilt es, in den Jahren 2017 bis 2021 das pädagogische und zugleich gesellschaftliche Ziel zu unterstützen, für alle jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Das umfasst
auch Maßnahmen zur Förderung bisher unterrepräsentierter Gruppen oder Einzelpersonen. Es erfordert bei den Trägern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit eine Haltung, die sich für eine
Teilhabe aller an den Angeboten und darüber hinaus auch an anderen gesellschaftlichen Ressourcen
einsetzt. Auf Basis dieser Zielsetzung wird eine Erhöhung der Repräsentanz und aktiven Mitwirkung
von bisher benachteiligten bzw. unterrepräsentierten Gruppen junge Menschen unterstützt.
Chancengleichheit bedeutet dann, dass sich stärker
als bisher an der Heterogenität von jungen Menschen orientiert werden muss und respektiert damit die Vielfalt von Lebenslagen und Lebensentwürfen. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
werden mit diesem Verständnis als wichtige Unterstützer bei der Prävention von Chancenungleichheit und der Herstellung von Chancengleichheit
und Teilhabegerechtigkeit betrachtet. Für Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit muss es darum gehen, die Unterschiedlichkeit der jungen
Menschen als von vornherein vorhandene Selbstverständlichkeit wahrzunehmen und sensibel für
Diskriminierungen und Ausschlussmechanismen zu
werden. Insofern bedeutet dies in der Arbeit immer auch Sensibilisierung für und Reflexion von Erfahrungen und Strukturen von Privilegierung und
Diskriminierung. Gemeinsames Ziel aller Akteure
des LJFP 2017 bis 2021 muss es sein, Exklusion und
deren Gründe zu identifizieren und zu überwinden.
Im Rahmen der Zuständigkeit des LJFP 2017 bis
2021 wird eine situative Schwerpunktsetzung oder bewusste Fokussierung auf einzelne Differenzlinien oder Diskriminierungsformen in der Angebotsgestaltung sinnvoll bzw. notwendig werden. Es
geht dabei schlussendlich um eine grundsätzliche
Absage an alle Formen von gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und einer damit verbundenen situativen pädagogischen oder strategischen
Abwägung, welche Differenzen in welchen Settings
wie bearbeitet werden sollen und können.
74
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Partizipation
Partizipation oder Beteiligung ist eine pädagogische Grundhaltung, die dem Auftrag der Kinderund Jugendhilfe entspricht, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und ge39
meinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern .
Sie ist im Zuge des demographischen Wandels eine
der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Durch immer weniger junge Menschen wird
es im Wettstreit der Interessen unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen zunehmend schwieriger
werden, die Interessen der heranwachsenden Generation angemessen zu würdigen. Um dem entgegen zu wirken, muss Partizipation als gesellschaftliches Grundprinzip verstanden und verankert sein, um den Ansprüchen und Bedürfnissen
der nachwachsenden Generationen ausreichend
Rechnung zu tragen.
Der LJFP 2012 bis 2016 formulierte als fachpolitische Herausforderung die Kompetenzstärkung von
Kindern und Jugendlichen durch eine aktive und
partizipative Auseinandersetzung mit der Gesell40
schaft. Verstanden als Herausforderung, dass
junge Menschen sich ihrer Rolle als mündiges Mitglied der Gesamtgesellschaft bewusst sind und sich
an gesellschaftlichen und politischen Prozessen beteiligen, führt der LJFP 2017 bis 2021 diese Herausforderung fort und ergänzt sie um den Aspekt der
Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Sich
als selbstwirksam zu erleben und sich real beteiligen zu können, schafft eine unverzichtbare Grundlage, damit junge Menschen lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen. Sie ist zudem eine zentrale Voraussetzung für
soziales Handeln und eine Basis für politisches Interesse ebenso wie für bürgerschaftliches Engagement.
Fragt man junge Menschen direkt, was sie unter
Partizipation verstehen, sind die Antworten praxisorientierter und individueller, aber grundsätzlich
ähnlich. Sie subsumieren unter Partizipation Elemente wie „Freiräume zum Agieren“, „Selbstbestimmung“, „Befähigung zur Selbstorganisation“,
aber auch das „Mitdenken von Jugend“ sowie Orte,
an denen „Themen erarbeitet und Entscheidungen
getroffen“ werden. Junge Menschen wollen ihre
Umgebung und Lebensrealität mitgestalten. Sie
haben ein Interesse daran, ihr Hier und Jetzt wirksam zu beeinflussen und bei den Weichenstellungen für ihre Zukunft gefragt zu werden.
Die Beteiligungsveranstaltungen im Rahmen der
Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 haben hier
aufgezeigt, dass es für junge Menschen essentiell
ist, von anderen ernst genommen und in ihrer Eigenständigkeit als Persönlichkeit wahrgenommen
zu werden. Sie wünschen sich, die bisher eher
punktuelle projekthafte Beteiligung durch eine
vielfältige und lebendige Beteiligungskultur zu
erweitern. Sie machen deutlich, dass sie sich eine
grundlegende Mitsprache bei Themen, die die Jugend betreffen, wünschen.
Junge Menschen definieren eigene Mitwirkungsmöglichkeiten nicht erst mit der Einrichtung von
Jugendgremienarbeit. Für sie beginnt das Erleben
von Mitbestimmungsmöglichkeiten in der allgemeinen Alltagsgestaltung. Sie stellen sich Fragen
nach
 der Erhöhung der Selbstbestimmung,
 dem Artikulieren und der Anerkennung eigener Bedürfnisse,
 dem grundlegenden Interesse an der Jugend
und einem damit verbundenem grundlegenden Ernstgenommen werden im individuellen
Lebensabschnitt,

(Frei)Räumen der Mitbestimmung und
 dem Treffen individueller Entscheidungen.
Im Kern geht es um die Etablierung einer beteiligungsorientierten Haltung bei den Akteuren in der
Lebenswelt junger Menschen, einschließlich der
damit verbundenen Teilung von Macht und Verantwortung. Der Beteiligungsgedanke wird nicht
als besonderer Bonus für junge Menschen beschrieben und auch nicht als Last für die handeln41
den erwachsenen Akteure . Als durchgängiges
Prinzip soll jungen Menschen partnerschaftlich auf
Augenhöhe begegnet werden. Dieser Anspruch
nach Selbstbestimmtheit des Subjekts richtet sich
an Erwachsene und bildet die notwendige Grundlage für alle nachfolgenden partizipativen Handlungen. Aus fachlicher Sicht benötigen Erwachsene
eine wertschätzende und fördernde Haltung gegenüber jungen Menschen, verbunden mit qualifizierten Handlungskompetenzen. Zur Sicherstellung
dieser fachlichen Haltung gilt es Sensibilisierungsund Fortbildungsmöglichkeiten für die Fachkräfte
in der Jugendarbeit und darüber hinaus auszubau42
en und ergänzend neu zu schaffen .
41
Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Thüringen, 2015
Stange, W.: Zwischenbilanz: zum Stand der Kinder- und Jugendpartizipation. (Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligungsbausteine des Deutschen Kinderhilfswerkes
e. V./www.kinderpolitik,de)
42
39
§ 1 in Verbindung mit § 8 Achtes Buch Sozialgesetzbuch I
40
Landesjugendförderplan 2012 bis 2016, Seite 83
75
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Im Rahmen der Trägerbefragung wurde deutlich,
dass Beteiligung junger Menschen erfordert, den
Kompetenzerwerb junger Menschen stärker zu
ermöglichen, damit diese von ihren Mitspracheund Mitbestimmungsrechten tatsächlich Gebrauch
machen können. Es benötigt vielfältige Informationen über Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Gesellschaft und der eigenen Lebenswelt. Junge Menschen ergänzen diese Sicht. Für sie braucht es vor
allem Austauschplattformen beispielweise über die
sozialen Medien, über Newsletter, aber auch das
Bereitstellen und Überlassen von Räumen. Junge
Menschen fragen sich in diesem Zusammenhang
auch, wie Beteiligung auch für benachteiligte Jugendliche adressiert sein kann und wie ihre vielfältigen Lebenswirklichkeiten in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können.
© Naturfreundejugend Thüringen e. V.
In Thüringen sind bereits zahlreiche Institutionen,
Einrichtungen und Formate aktiv, in denen sich
junge Menschen ihrem Alter angemessen beteiligen und ihren Interessen auf vielfältigste Weisen
43
Ausdruck verleihen können . Bereits die Untersuchung in den Thüringen Jugendverbänden „Partizipation als Qualitätsmerkmal von Jugendverbandsarbeit“ im Jahr 2012 hat aufgezeigt, dass die Thüringer Jugendverbände die Förderung der Partizipation junger Menschen als einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Stärkung von
Selbstbewusstsein, Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit verstehen. Außerdem möchten sie jungen Menschen Wissen
vermitteln und sie zur Übernahme von Verantwortung anregen sowie ihr Zugehörigkeitsgefühl stär44
ken .
Gleichzeitig erreichen die Angebote und Einrichtungen jedoch nur einen Teil der in Thüringen le43
Stellvertretend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien Jugendverbände, Kinder- und Jugendparlamente und landesweite jugendpolitische Veranstaltungen wie
der Thüringer Kindergipfel, aber auch Einrichtungen in an die Jugendhilfe angrenzenden Bereichen wie die Schülervertretungen oder thematische Beteiligungsformen wie
Jugendforum Nachhaltigkeit genannt. Sie werden ergänzt durch Partizipationsmöglichkeiten in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Heimerziehung bis hin zu Partizipationsformen in Kindertageseinrichtungen. Selbstorganisierte
oder projektorientierte Partizipationsformen von jungen Menschen runden die Beteiligungsmöglichkeiten in Thüringen ab.
44
Lakemann/Morgenstern/Fieber-Martin: Partizipation als Qualitätsmerkmal von Jugendverbandsarbeit – Eine Untersuchung in den Thüringer Jugendverbänden, 2012
benden jungen Generation. Junge Menschen, die
noch nicht in Partizipationsstrukturen aktiv sind,
benötigen stärker als bereits Aktive altersgemäße
Informationen über die Möglichkeiten, wo Partizipation in ihrem direkten und auch weiter gefassten
Umfeld unter welchen Voraussetzungen für sie
möglich ist. Niedrigschwelligkeit und Offenheit als
Zugangsvoraussetzungen, sowie das grundsätzliche
Verständnis, dass Partizipation gewollt ist und unterstützt wird, sind die ersten – grundlegenden –
weiterer zahlreicher Bedingungen für das Gelingen
von Partizipation von, für und mit jungen Menschen. Gleichzeitig ist die Frage nach Transparenz
innerhalb der Partizipationsprozesse für alle jungen
Menschen wichtig. Diesen Anforderungen müssen
sich die Angebote und Strukturen der Jugendarbeit
und Jugendverbandsarbeit in Thüringen (auch weiterhin) stellen und ihnen sowohl konzeptionell verankert wie auch im konkreten Tagesgeschäft gerecht werden.
Im Rahmen der Trägerbefragung wurde insbesondere deutlich, dass kontinuierlich gelingende Beteiligung Rahmenbedingungen benötigt, die Beteiligung konzeptionell ermöglichen. Sie bedarf grundlegender Verankerung in den (pädagogischen) Konzepten, den Arbeitsweisen der Beteiligten sowie in
der methodischen und didaktischen Entwicklung
von Beteiligungsverfahren. Dauerhaft gelingende
Beteiligung benötigt kinder- und jugendgerechte
Kommunikations-strukturen und Arbeitsweisen.
Um jungen Menschen in alle sie betreffenden Ereignisse und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, sind Fachkräfte, Verwaltung und Politik gefordert, einen Perspektivwechsel vorzunehmen und
mehr Wert auf die Formen der Kommunikation mit
jungen Menschen zu legen.
Das setzt voraus, jungen Menschen verantwortliches Handeln zuzutrauen und ihnen Raum zu geben, ihre Fähigkeiten selbstbestimmt unter Beweis
zu stellen. Dafür brauchen junge Menschen Unterstützung, die begleitet, auffordert und sie in ihrer
Entwicklung bestärkt. Sich dieser Herausforderung
immer wieder neu zu stellen, ist Auftrag der Träger
des LJFP 2017 bis 2021, indem sie ihr Handeln
transparent machen, nachvollziehbar gestalten
und zur Diskussion stellen. Junge Menschen sollen
sich in unterschiedlichen Formaten beteiligen können, die ihre Vielfalt und ihre jeweiligen Besonderheiten aufnehmen. Diese Beteiligung und dieses
Mitwirken sollen lebensweltübergreifend organisiert und spürbar werden.
Jugendpolitisch hat sich Thüringen in diesem Zusammenhang mit der Landesstrategie Mitbestimmung auf den Weg gemacht, normative und strukturelle Rahmenbedingung der Beteiligung zu un-
76
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
terstützen. Beteiligung, verstanden als Demokratiebildung, die zur Stärkung und Zukunftsfähigkeit
des gesellschaftlichen Miteinanders beiträgt, unterstütz das Ziel, die Entscheidungsmöglichkeiten
und -räume von jungen Menschen zu erweitern
und auszubauen. Die Träger der Jugendarbeit und
die Jugendverbandsarbeit stellen hierbei einen
entscheidenden Rahmen für die Realisierung und
Umsetzung einer partizipativen und beteiligungsorientierten Haltung. Sie ermöglichen jungen Menschen genau diese Erfahrungsräume, einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.
Nicht nur für junge Menschen ist Beteiligung ein
Gewinn. Die am Prozess beteiligten Erwachsenen
in Institutionen, der Politik und Verwaltung erhalten wertvolle Erkenntnisse, gewinnen wichtige Einsichten in die Lebenswirklichkeit der jungen Generation und entdecken neue Perspektiven, wenn sie
junge Menschen als Experten in eigener Sache
ernst nehmen. Dadurch werden Planungen und
Entscheidungen innovativer und passgenauer.
Kultur des Zusammenlebens
Kultur umfasst Ideen, Visionen, Kommunikationsstrukturen, Formen sozialer Beziehungen, Bauwerke mit ihrer Geschichte, Kunstgegenstände, Naturverständnisse, Regeln und Normen, Sprache,
Kommunikation, Handlungen, Symbole, Musik, Rituale, Werte, Weltanschauungen, Religionen und
vielfältige Antworten auf existenzielle Fragen. Sie
umschreibt damit soziales Handeln, dessen Strukturen, Entstehung und auch Veränderung. Die
Antworten der eigenen Kultur sind dabei immer
nur Antworten, die in anderen Räumen und Zeiten
anders ausfallen können. Allerdings haben verschiedene Kulturen immer auch Bezüge untereinander. Die Kulturfähigkeit eines Menschen ist
somit die Kompetenz zum Handeln und zur Ausge45
staltung bestehender Welten
In einer globalisierten Welt, die immer komplexer
wird, sind vielfältige Gesellschaften die Regel. Begegnungen mit dem vom Einzelnen als fremd
wahrgenommen Anderen nehmen zu und es entsteht eine Pluralität von Lebensstilen und Wertorientierungen. Junge Menschen in Thüringen
sind dabei selbst so vielfältig wie die Gesellschaft,
in die sie hineinwachsen. Sie leben zum einen mit
unterschiedlichen Erfahrungen und Überzeugungen. Bedingt durch die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung wachsen sie zum anderen in einem gesellschaftlichen Umfeld auf, das sich durch eine Vielzahl von Weltanschauungen, Werteorientierung,
kulturellen Hintergründen und Religionen auszeichnet. Junge Menschen erfahren, dass es neben
ihrer eigenen, auch andere Positionen gibt. Sie erleben aber auch Gemeinsamkeiten und Anknüpfungspunkte.
Die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ des LJFP 2017 bis 2021 zielt bewusst auf einen größeren Zusammenhang des
Nachdenkens über das Menschsein und unser aller
45
Zusammenleben hin. Die fachpolitische Herausforderung des LJFP 2012 bis 2016 „Förderung der interkulturellen Kompetenz“ aufgreifend, fragt sie
nach den Möglichkeiten und Chancen von vielfältigen Kulturen und Gemeinschaften, an denen alle
teilhaben und die dem Wohl aller dienen. Sie fragt
nach einer grundsätzlichen Haltung gegenüber
dem anderen, nach einer reflektierten Sicht auf das
eigene Selbst, um damit eine akzeptierende Haltung des jeweils anderen zu ermöglichen. Diese
Sicht bezieht die gesellschaftlichen Herausforderungen der Einwanderung von Menschen nichtdeutscher Herkunft, insbesondere derer mit
Fluchterfahrungen ein, zeigt aber auf die Notwendigkeit eines großen Ganzen hin.
Die Heterogenität unserer Gesellschaft verlangt die
Fähigkeit junger Menschen, mit Individuen und
Gruppen aus anderen Kulturen angemessen zu interagieren. Kulturelle Heterogenität, verstanden
als Ressource und Chance, die Anerkennung fördert, Gemeinsamkeiten von jungen Menschen und
deren Unterschiede und Besonderheiten zu schätzen lehrt, trägt dazu bei, dass sich die heranwachsende Generation der Vielfältigkeit und der vielfältigen Optionen ihrer Lebensführung bewusst wird.
Junge Menschen werden in diesem Zusammenhang auch mit radikalen, extremistischen, gewaltbereiten, fundamentalistischen und mitunter
fremdenfeindlichen Ideologien und Bewegungen
konfrontiert. Diesen Beeinflussungen können junge
Menschen mit einem positiven Selbstbild, die
selbst Anerkennung erfahren wiederstehen und
trotzdem neugierig und offen auf andere Menschen zugehen und diese als gleichwertig respektieren.
Unter dem beschriebenen Blickwinkel auf eine gemeinsam gestaltete Kultur des Zusammenlebens
bei einer immer vielfältigeren Gesellschaft, soll der
LJFP 2017 bis 2021 zeigen, welche Bedeutung die
(vgl. Thüringer Bildungsplan bis 18, 2015).
77
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit haben. Die Aufgabe besteht darin, jungen
Menschen durch geeignete Projekte, Einrichtungen
und Angebote aufzuzeigen, die Beziehung zum anderen in einer respekt- und friedvollen Weise zu
gestalten und den Anderen dabei als Chance zur
eigenen Entwicklung und nicht als Bedrohung zu
sehen.
Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP
2017 bis 2021 haben deutlich gemacht, dass sich
die jungen Menschen mit dem Thema der eigenen
Identität beschäftigen. Sie verbinden damit Fragen
nach der Heimat, den eigenen Wurzeln, dem Gefühl und dem Bedürfnis nach Sicherheit und Zugehörigkeit. Obwohl sie einer Vielfalt der Bevölkerung in Thüringen grundsätzlich offen gegenüberstehen, beschäftigten sie sich mit der Frage, ob
Vielfalt Normalität wird und wie sie dieser Entwicklung offen und angstfrei begegnen können. Gleichzeitig möchten junge Menschen in Thüringen ein
Bewusstsein für die eigene Identität erhalten. Sie
streben danach, andere Kulturen mit der eigenen
Kultur in Beziehung zu setzen. Die Ergebnisse der
Beteiligungsveranstaltungen weisen dabei weiterhin auf Fragen junger Menschen in Thüringen hin,
die in der Angebotsgestaltung und Konzipierung
aufgegriffen werden können: „Was kann mir bei
einer zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft Handlungsorientierung geben? Wie wichtig ist es, in einer unübersichtlichen Welt eine Handlungs- und
Wertorientierung zu finden, die mir einen Umgang
mit dem für mich fremden Anderen aufzeigt?“
Ziel der Angebote im Rahmen des LJFP 2017 bis
2021 soll es sein, dass junge Menschen Kompetenzen entwickeln, um kulturelle Differenzen und Unterschiede nicht nur auszuhalten, sondern sie zu
verstehen und sich bewusst darauf einzulassen.
Dabei geht es insbesondere um die Fähigkeit zur
Reflexion und Stärkung der eigenen Identität und
der eigene Werte, zur Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen, zur Empathie, kritisch zu
sein und Kritik auszuhalten, die Fähigkeit zum Dialog und Akzeptieren von Unterschieden, zur friedlichen Konfliktbewältigung, zum Erkennen von Benachteiligungen, zur Solidarität mit anderen und
zur Übernahme von Verantwortung, Mitgestaltung
und Einflussnahme. Junge Menschen sollen sich als
handlungsfähige Subjekte entwerfen und erleben,
sich in der Vielfalt verorten und ihren Platz finden.
Die Auseinandersetzung mit Einstellungen, Meinungen und ggf. Vorurteilen muss in den Angeboten des LJFP 2017 bis 2021 durch eine Erhöhung
der selbstreflexiven Kompetenz forciert werden.
Die Bewusstmachung eigener Vorurteile und ein
daraus resultierendes kritisches Denken und Handeln soll zu einem anderen Umgang mit den eigenen Bildern über „das Anderssein“ oder „das
Fremde“ beitragen. Es soll also darum gehen, Vielfalt und Multiperspektivität wahrzunehmen und
anzuerkennen, ohne sie einerseits zu überhöhen
oder zu kategorisieren oder sie anderseits zu tabuisieren. Respekt sowie wechselseitige Anerkennung
stellen dabei herausragende Ziele für die pädagogische Arbeit in den Angeboten des LJFP 2017 bis
2021 dar.
Quelle: JugendSozialwerk Nordhausen E. V
Junge Menschen beschreiben, dass es ihnen an Informationen und Wissen über „Das Andere“, über
bisher fremde Kulturen fehlt. Ihre eigenen Informationen beziehen sie bislang nicht vordergründig
aus persönlichen Kontakten, sondern aus Medien.
Sie wünschen sich jedoch unmittelbare Begegnungen und Räume für persönlichen Austausch, für
persönliche Kontakte. Gleichzeitig halten sie gezielte Aufklärungsarbeit gegen Rassismus, Homophobie und Fremdenhass für dringend erforderlich.
Dieses Erfordernis beschreiben sie auf der Basis eigener Beobachtungen und Erfahrungen, einer zunehmenden Respektlosigkeit gegenüber dem
grundsätzlichen Anderssein. Sie fragen nach Abbau
von Vorurteilen und Klischees, nach mehr Solidarität und weniger Egoismus. Sie wünschen sich mehr
Empathie und machen diese Herausforderungen
als grundsätzliche gesellschaftliche Aufgabe fest.
Die zunehmend kulturelle Vielfalt inkludiert eine
religiöse Vielfalt junger Menschen in Thüringen.
Der Umgang mit religiöser Vielfalt wird zu einer
grundlegenden Kompetenz in der modernen Zivilgesellschaft. Die Jugendarbeit gehört zu einem der
wichtigen Orte, an denen man diese Kompetenz
erwerben kann. Auch hier sollen religiöse Unterschiede in der Gestaltung von Angeboten beachtet,
anerkannt und benannt werden. Die Angebote des
LJFP 2017 bis 2021 werden sich in diesem Zusammenhang mit der Frage auseinandersetzen müssen, welche Methoden interreligiöses Lernen ermöglichen.
78
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
So wichtig es auch ist, über andere Kulturen und
über Besonderheiten interkulturellen Handelns informiert zu sein: Theoretisches Wissen ist nur die
eine Seite, um in interkulturellen Zusammenhängen erfolgreich bestehen zu können. Mindestens
ebenso wichtig ist die internationale Erfahrung, das
Erleben interkultureller Situationen. Erst der tatsächliche Austausch, interkulturelle Projekte mit
jungen Menschen aus anderen Ländern durchzuführen, schafft Erfahrungsräume und wird deshalb
weiterhin ein Auftrag des LJFP 2017 bis 2021.
Im Sinne der Kontakthypothese ist es darüber hinaus erforderlich, Kontakte und Begegnungen von
unterschiedlichen jungen Menschen zu schaffen,
die verschiedene individuelle und kulturelle Identi-
täten haben und verschiedenen gesellschaftlichen
Gruppen angehören. Dem internationalen Jugendaustausch, generationsübergreifenden Projekten,
Anti-Diskriminierungs- und Präventionsprogrammen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit kommen hierbei besondere Bedeutungen zu.
Fruchtbar ist darüber hinaus die Zusammenarbeit
von Schule und außerschulischer Bildung. Außerschulische Träger haben langjährige Erfahrung mit
internationalem Jugendaustausch mit AntiDiskriminierungs-, Präventions- und Partizipationsprojekten, die schulische Bildungsansätze ergänzen
können.
Schule als ein Lebensort
Schulen, in staatlicher und freier Trägerschaft, erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag als
Teil einer lokalen Bildungslandschaft, in der kommunale Bildungs- und Sozialverantwortung (zukünftig) verstärkt und vorrangig für alle Generationen, auch im Sinne des lebenslangen Lernens,
wahrgenommen wird. Einen Großteil ihrer Zeit
verbringen junge Menschen in der Schule. Sie ist
ein substanzieller Bezugsort im Leben von nahezu
allen jungen Menschen.
Die Beteiligungsveranstaltungen mit jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP
2017 bis 2021 haben gezeigt, dass die Teilnehmenden ihren Alltag länger und umfangreicher als früher am Ort Schule erleben und diesen nicht länger
nur als Lernort, sondern immer stärker auch als einen Lebensort definieren. Sie schreiben diesem Ort
neben dem akzeptierten Bildungs- und Erziehungsauftrag auch einen lebensweltbezogenen Gestaltungsauftrag zu, der ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden soll. Junge Menschen verstehen den Lebensort Schule als einen Ort des lebendigen Lernens. Hier lernen und üben zu können ist wichtig, aber auch Spaß und Ruhe sollten
ihren Platz finden. Sie wünschen sich eine von Vertrauen und Respekt geprägte Atmosphäre und individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Dabei nehmen sie diese Einschätzung für allgemeinbildende
wie auch berufsbildende Schulen vor.
Mit Blick auf die zunehmend gebundene Zeit am
Ort Schule, wünschen sich jedoch auch laut Trägerbefragung junge Menschen mehr Möglichkeiten
für eine sinnvolle und zwanglose Freizeitgestaltung
außerhalb von Schule. Sie machen deutlich, dass
sie mit der wenigen Freizeit unzufrieden sind und
sich Zeit für Engagement, Hobbies oder auch das
Treffen mit Freunden wünschen. Es wird vor allem
deutlich, dass mit zunehmendem Alter der jungen
Menschen auch das Bedürfnis nach Selbstbestimmung steigt. Gerade in den Jugendverbänden und
anderen Angeboten der Jugendarbeit ist diese
selbstorganisierte und sinnvolle Freizeitgestaltung
realisierbar. Das dortige Engagement macht auch
deutlich, dass junge Menschen ihre Freizeit überall
und auch am von der Kommune gestalteten Lebensort Schule eigenverantwortlich nutzen und gestalten können.
Der LJFP 2017 bis 2021 greift diese Entwicklung
bewusst in der Formulierung seiner fachpolitischen
Herausforderung „Schule als ein Lebensort“ auf.
Während der LJFP 2012 bis 2016 im Rahmen der
fachpolitischen Herausforderung „Zusammenarbeit
von Jugendhilfe und Schule“ die Zielstellungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit beschreibt,
fragt der LJFP 2017 bis 2021 nicht mehr nach den
Gründen einer misslingenden Zusammenarbeit oder den Grenzen beider Handlungssysteme. Er
stellt den jungen Menschen in den Mittelpunkt,
der unabhängig von der fortbestehenden Diskussion um eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
Schule, den Ort Schule schon längst als einen Lebensort definiert und den Wunsch nach entsprechender Gestaltung desselben verbindet.
Die Qualität der Gestaltung eines solch verstandenen Lebensortes hängt dabei erheblich von den
handelnden Akteuren vor Ort ab. Dies sind in erster Linie die pädagogischen Fachkräfte, aber auch
die jungen Menschen selbst. Die staatlichen Schulämter in Thüringen, die kommunalen Schulträger,
der Schulverwaltung und die öffentlichen und
79
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachpolitische Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021
freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe stellen
dabei in einer sehr ausgeprägten Heterogenität die
wesentlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung des Lebensortes Schule her. Unter einem solchen Blickwinkel wird die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu einem entscheidenden
Partner in der Gestaltung von Lebenswelten junger
Menschen an dem Ort, der dem formalen Bildungsanspruch gerecht werden muss.
Schule und die Kinder- und Jugendhilfe haben eine
gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von
Bildungschancen und Bildungsorten für junge
Menschen, geprägt von einem gemeinsamen Bildungsverständnis in Thüringen: „Bildung ist insoweit die Befähigung zu einer eigenständigen und
eigenverantwortlichen Lebensführung in sozialer,
politischer und kultureller Eingebundenheit und
Verantwortung. Eigenständigkeit zielt dabei auf die
Kompetenz, in einer komplexen Umwelt kognitiv,
psychisch und physisch eigenständig aktiv handeln
zu können, aber auch die Fähigkeit, sich mit anderen auseinander zu setzen, sich auf sie zu beziehen
46
und sich mit ihnen zu verständigen.“
Schule und Jugendarbeit bzw. Jugendverbandsarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe haben damit eine gemeinsame Verantwortung und ein gemeinsames Ziel: Die Bildung junger Menschen zu
selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten. In beiden Systemen werden unter
dem Blickwinkel des „Lernens“ Schlüsselkompetenzen erworben.
Ein strukturierter Dialog auf Landesebene und die
Begleitung dieses ressortübergreifenden Entwicklungsprozesses in den Kommunen ist eine dankbare zukunftsweisende Aufgabe, an der die Beteiligung der Akteure der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des LJFP 2017 bis 2021 unbedingt
notwendig ist. Vor allem inhaltlich-qualitative Ansprüche, die sich auf eine grundsätzliche Veränderung von Haltungen gegenüber entwicklungsfördernden Lern- und Entwicklungsprozessen bei jungen Menschen richten, erfordern ein längerfristiges Wirken. Die Entwicklung von kommunalen sowie lokalen Bildungslandschaften ist ein gutes Instrument, um die Zielstellungen des Landes Thüringen z.B. in der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes, in der Entwicklung des Gemeinsamen Unterrichts und des Thüringer Bildungsplans bis 18 zu
befördern. Aufgrund des bereits erkennbaren öffentlichen und vor allem kommunalen Interesses
bestehen beste Voraussetzungen für eine breite
Kommunikation und Umsetzung dieses Entwicklungsansatzes im Land. Die einzelne Schule als Lebensort zu gestalten, bleibt somit örtliche und
kommunale Entwicklungsaufgabe der Partner vor
Ort. Sie ist seitens der landesweiten Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit zu unterstützen, konzeptionell zu entwickeln und im Hinblick auf notwendige Rahmenbedingung in den jugendpolitischen und bildungspolitischen Diskurs
einzubringen.
Die fachpolitische Herausforderung Schule als ein
Lebensort fragt nach den Anforderungen an sozialpädagogisches Handeln am Lebensort Schule. Sie
vermeidet die Klärung der Fragestellung, ob es sich
um Aufträge an sozialpädagogische Fachkräfte oder Lehrkräfte handeln.
Jugendarbeit und Schule gemeinsam als Akteure
auf Augenhöhe bei der Gestaltung eines Lebensortes zu denken, erfordert eine gemeinsame, ganzheitliche Perspektive auf die Bedürfnisse junger
Menschen und ihres sozialen Umfeldes. Dabei wird
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit mit ihren
ganz eigenen Methoden und Prinzipien wirksam.
Diese sind durch Freiwilligkeit und Selbstständigkeit und ganz besonders durch das Nichtvorhandensein eines vergleichenden Bewertungsmaßstabes, wie es für das System Schule immanent ist,
gekennzeichnet.
46
vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 15/6014, 12. Kinder- und Jugendbericht.
2005, S. 84
© Naturfreundejugend Thüringen
Die Fortbildungen des Landesjugendamtes im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandarbeit
und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung,
Lehrplanentwicklung und Medien sollten zur professionsübergreifenden Teilnahme von Fachkräften
einladen. Auf lange Sicht sollten Fachhochschulen
innerhalb des sozialpädagogischen Studiums einen
Schwerpunkt Schule bilden. Jugendpolitisch ist der
Austausch mit den Thüringer Hochschulen zu suchen, so dass Lehramtsstudierende so früh wie
möglich Erfahrungen in anderen pädagogischen
Feldern als Schule sammeln.
80
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
4.2 Die Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
Der LJFP 2017 bis 2021 betrachtet Themenfelder,
die sich durch alle Bereiche der Lebenswelt junger
Menschen ziehen und daher nicht singulär behandelt werden.
Sie sollen in Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen als Querschnittsthemen bearbeitet werden. Sie werden im Folgenden ausführlich
beschrieben und sind in alphabetischer Reihenfolge benannt.
Gesundheit von jungen Menschen
Physisches (körperliches) und psychisches (geistiges, emotionales und soziales) Wohlergehen sind
grundlegende menschliche Bedürfnisse und werden laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit
Gesundheit gleichgesetzt. Gesundheit ist sowohl
durch objektive als auch subjektive Merkmale zu
beschreiben. Als gesund erleben sich Menschen,
wenn sie sich im körperlichen, sozialen und geistigen Bereich ihrer Entwicklung im Einklang mit den
eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen sowie
den jeweils gegebenen Lebensbedingungen befin47
den .
Gesundheit als elementarer Bestandteil von Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit
stellt für junge Menschen eine zentrale Bedingung
für ein gelingendes Aufwachsen dar. Bereits im
frühen Kindesalter und fortführend im Jugendalter
bilden sich wesentliche gesundheitsrelevante Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend sein werden. Viele Gesundheitsstörungen in früheren Lebensjahren werden zu Risikofaktoren für schwerwiegende Erkrankungen im
späteren Leben.
Die fachpolitische Herausforderung des LJFP 2012
bis 2016 aufgreifend, verfolgt der LJFP 2017 bis
2021 mit der Formulierung von Gesundheit als
Querschnittsaufgabe das Ziel, Gesundheitsförderung und Gesundheitsunterstützung von jungen
Menschen als integralen Bestandteil einer souveränen und alltäglichen Lebensführung zu betrachten. Gesundheitsbewusstsein und Gesundheitskompetenz werden zum Bestandteil der Angebote
des LJFP 2017 bis 2021. Das heißt, dass in der Gestaltung der Angebote allgemein gesundheitsförderliche Aktivitäten als durchgängiges Prinzip beachtet werden, die sich förderlich auf das Wohlbefinden junger Menschen auswirken.
47
Ansetzend an den Lebenslagen von jungen Menschen soll dabei das individuelle Verhalten ebenso
in den Blick genommen werden, wie die jeweiligen
Rahmenbedingungen der Angebote
© Jana Hesse, Ferienpark Feuerkuppe
Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung
mit der Frage, wie es gelingen kann, junge Menschen auf eine verantwortungsbewusste und gesunde Lebensweise zu orientieren. Dazu zählen die
Befähigung zu einer bewussten und aktiven Lebensgestaltung und zur Erkennung von Gefährdungspotentialen sowie die Information über Bewältigungsstrategien für psychisch beanspruchende Lebenssituationen und die Änderung sozialer
Rollen.
Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1946/48
81
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
Medienbildung
Medien stellen durch ihre Präsenz und den alltäglichen Umgang mit ihnen eine Sozialisationsinstanz
dar. Die sich ständig erweiternden und immer stärker vernetzten medialen Angebote eröffnen jungen
Menschen neue Erfahrungs-, Handlungs- und Erlebnisräume. Vor allem die Möglichkeiten der
Echtzeit- und Mobilkommunikation sowie die Interaktivität heutiger Mediennutzung mitsamt ihren
Chancen für gesellschaftliche Partizipation prägen
den Lebensalltag junger Menschen. Medien sind
damit konstitutiver Bestandteil der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ermöglichen gesellschaftli48
che Teilhabe .
Sie sollen befähigt werden, auf der Grundlage ihrer
moralischen Maßstäbe, ethischen Orientierungen
und ästhetischen Urteile dem Medienangebot
selbstbewusst zu begegnen und darauf mit eigenen
Handlungskompetenzen und Verhaltensstrategien
zu reagieren. In diesem Zusammenhang spielen die
im Rahmen des Thüringer Bildungsplanes bis 18
Jahre formulierten Bereiche der Medienbildung,
auch für den LJFP 2017 bis 2021 eine zentrale Rolle:


Medienbildung ist ein dauerhafter Vorgang der
konstruktiven Auseinandersetzung mit der Medienwelt, der auf unterschiedliche Weise pädagogisch strukturiert und begleitet werden muss. Diesen formuliert der LJFP 2017 bis 2021 nicht nur
funktional als gesellschaftliche und damit fachpolitische Herausforderung, sondern er legt sein Augenmerk bewusst auf die Querschnittsbedeutung
einer Medienbildung junger Menschen.
Es geht darum, Medien mit ihren Chancen und Risiken in allen inhaltlichen Angeboten der Jugendarbeit zu thematisieren und die Möglichkeiten, die
der Einsatz vor allem digitaler Medien eröffnet, aktiv zu nutzen. Wichtiges Ziel der Medienbildung
junger Menschen ist die Entwicklung von altersangemessenen Fähigkeiten, das wachsende Medienangebot und die damit verbundene digitale Dynamik kritisch zu reflektieren und daraus begründet auszuwählen. Medien sollen von jungen Menschen sowohl für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit als auch für die individuelle Lebensgestaltung und die Darstellung ihrer Interessen und
Bedürfnisse angemessen, kreativ und sozial verantwortlich genutzt werden.


Erweiterung der Erfahrungen und praktischen
Kenntnisse im Umgang mit Medien,
Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten,
Medien für eigene Anliegen, Fragen und Bedürfnisse zu nutzen,
Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten,
den eigenen Medienumgang bewusst wahrzunehmen und zu reflektieren,
Entwicklung von Verständnis und Fähigkeiten,
das Wesen und die Funktionen von Medien zu
49
durchschauen .
Medienbildung als Querschnittsaufgabe im LJFP
2017 bis 2021 bedeutet, dass die Akteure in ihren
Angeboten Aspekte und Komponenten der Förderung von Medienkompetenz junger Menschen als
durchgängiges Thema verstehen, bearbeiten und
entsprechende Zugänge bereitstellen.
Die Aneignung von Medienkompetenz und die
Verarbeitung persönlicher Medienerfahrungen
sollen für junge Menschen in Thüringen eine zentrale Rolle spielen. Junge Heranwachsende sind in
all ihren Lebenswelten und in all ihren Lebensthemen mit medialer Wirklichkeit konfrontiert. Dabei
ist es wichtig, dass sich junge Menschen medienkompetent fühlen. Das heißt, dass sie Maßstäbe
und Bewertungskriterien für den eigenen Gebrauch von Medien zur Verfügung haben.
© Landesfilmdienst Thüringen e.V
48
Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2016, Seite 300 ff.
49
Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, 2016, Seite 300 ff
82
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
Nachhaltige Entwicklung
Der LJFP 2017 bis 2021 sieht es als Querschnittaufgabe an, das Bewusstsein und das Wissen, aber
auch das Interesse und die Bereitschaft zum persönlichen Engagement junger Menschen für eine
nachhaltige Entwicklung zu wecken.
Eine nachhaltige (dauerhafte) Entwicklung ist eine
"Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen
Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten
künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen
Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu
50
wählen" . Dieses Begriffsverständnis konstatiert
das Drei-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung, welches die ökologische, ökonomische
und soziale Dimension unterscheidet und der Bedeutung einer Querschnittaufgabe gerecht wird.
© Uwe Flurschütz, Arbeit und Leben Thüringen
Den globalen Zielstellungen des UNESCOWeltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ für die Jahre 2015 bis 2019 folgend
begreift auch der LJFP 2017 bis 2021 die nachhaltige Entwicklung nicht als einzelne fachpolitische
Herausforderung, sondern verfolgt den Ansatz,
dass es in allen Angeboten des LJFP 2017 bis 2021
ermöglicht wird, junge Menschen für eine nachhaltige Entwicklung zu sensibilisieren. Das bedeutet, dass es in allen Angeboten stringentes Prinzip
sein muss, im Rahmen der eigenen Gestaltungshoheit zur sozial- und umweltverträglichen Gestaltung der Zukunft beizutragen. Es soll Zielstellung
sein, bei den jungen Menschen ein Bewusstsein zu
schaffen und ihnen Wissen und Kompetenzen zu
vermitteln, um Entwicklungsprozesse mit Blick auf
Nachhaltigkeit zu reflektieren und zu beurteilen.
Sie sollen motiviert werden, an der Gestaltung der
ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Lebenswelt mitzuwirken. Dies umfasst die
Einschätzung der Konsequenzen des individuellen
und sozialen Handelns für die Weltgesellschaft und
für nachfolgende Generationen. Es bedeutet auch,
nicht-nachhaltige Entwicklungsprozesse zu erkennen, den eigenen Lebensstil am Leitbild einer
nachhaltigen Entwicklung auszurichten und nachhaltige Entwicklungsprozesse in Kooperation mit
anderen zu initiieren. Dabei gilt es der Heterogenität junger Menschen, insbesondere mit Blick auf
die sehr verschiedenen ökonomischen und bildungsbiografischen Hintergründe, durch eine entsprechende Vielfalt an Methodik und Angebotsgestaltung zu begegnen.
Jungen Menschen bewältigen im Alltag viele Anforderungen, die Nachhaltigkeitsüberlegungen
teilweise überdecken. Zudem sehen sie zumeist
Politik und Wirtschaft in der Verantwortung, sich
für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Die
Verankerung in der eigenen Lebenswelt fällt dagegen eher gering aus.
Nachhaltige Entwicklung in Thüringen beruht vor
allem auf dem Engagement und der Initiative zahlreicher Menschen in Kommunen, Unternehmen,
Vereinen und Verbänden und findet auf allen gesellschaftlichen Ebenen statt. Ein wesentliches Instrument zur erfolgreichen Umsetzung ist dabei die
Bildung für nachhaltige Entwicklung.
50
Brundtland Bericht: Unsere gemeinsame Zukunft, Report 1987
83
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Querschnittsthemen des LJFP 2017 bis 2021
Stärkung des Ehrenamtes
(Junge) Menschen in Thüringen engagieren sich
neben Schule, Studium, Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit ehrenamtlich in der Jugendarbeit oder
im Jugendverband. Sie leiten selbstständig Freizeiten und Fahrten, unterstützen außerschulische Bildungsangebote und investieren somit Teile ihrer
Freizeit. Ehrenamtliches Engagement junger Menschen bietet dabei eine Vielfalt von Gelegenheiten
für Lernprozesse und Kompetenzerwerb, die so in
anderen Bildungsbereichen nicht erzielt werden
51
können .
Ehrenamtliches Engagement führt bereits frühzeitig zu einer zivilen, demokratischen Gesellschaft
hin und entwickelt diese weiter. In der Jugend aktiv
sein, sich sozial und politisch engagieren, ist häufig
der Einstieg in ein Engagement im Erwachsenenalter. Vor allem für Jugendliche sind dabei die Grenzen zwischen interessanten Freizeitaktivitäten einerseits und Engagement bzw. Partizipation andererseits fließend. Sie schätzen für ihr persönliches
Fortkommen die Kompetenzen, die sie im Engagement erwerben. Gleichzeitig wünschen sich junge Menschen aber auch die Möglichkeit, ihr ehrenamtliches Engagement und die damit verbundene
Aneignung von sozialen Kompetenzen im weiteren
Bildungsweg nutzen zu können.
Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die konzeptionelle Weiterentwicklung ehrenamtlicher Unterstützungs- und Anerkennungsstrukturen und auf die Beratungsfunktion richten.
Eine Schlüsselaufgabe wird dabei in der Qualifizierung von Ehrenamtlichen gesehen. Dafür ist es unerlässlich, die Träger der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit noch stärker dabei zu unterstützen,
Ehrenamtliche angemessen zu „fördern und zu begleiten“.
Um ehrenamtliches Engagement in der Gesellschaft aufzuwerten ist eine verstärkte altersgemäße Anerkennung notwendig. Es muss herausgestellt werden, welche Bedeutung dieses Engagement für das Funktionieren unseres Gesellschaftssystems hat. Darüber hinaus muss deutlich werden, dass die Berücksichtigung der Kompetenzen
und des Wertes des Engagements im Ehrenamt
durch Arbeitgeber, Politik und Öffentlichkeit zu einer positiven Wahrnehmung von Ehrenamtlichen
führt. Neben der Anerkennung durch die Öffentlichkeit ist auch die Anerkennung innerhalb der eigenen Organisation wichtig. Diese kann sich in vielen verschiedenen Formen ausdrücken. Im Rahmen
des LJFP 2017 bis 2021 ist es Ziel, gemeinsam mit
den Trägern der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit geeignete Formen der Anerkennung
ehrenamtlichen Engagements zu finden
Außerdem stellt das ehrenamtliche Engagement
eine tragende Säule in der Jugendarbeit, insbesondere in der Jugendverbandsarbeit dar. Ehrenamtlich Engagierte investieren viel Zeit in ihre Tätigkeit. Ihr Engagement benötigt hierbei flexible
Strukturen und transparente Verwaltungsverfahren, damit alle, die sich engagieren wollen, dies
auch tun können. Engagement ist ganz unmittelbar
von der Vereinbarkeit mit Schule, Ausbildung, Beruf, Familie und sonstigen Verpflichtungen abhängig. Gelingt diese Rollenkoordinierung nicht, findet
52
ehrenamtliches Engagement kaum statt. .
Diese Bedeutungen herausarbeitend, stellt der
LJFP 2017 bis 2021 die Stärkung ehrenamtlichen
Engagements ganz bewusst als Querschnittsaufgabe in den Vordergrund. Zentrale Inhalte dieser Betrachtung sind die Herstellung bedarfsgerechter
Rahmenbedingungen für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit und die Steigerung der Wertschätzung dieser Arbeit.
Ehrenamtliche Jugendarbeit benötigt professionelle Unterstützung in vielen Formen. Der LJFP 2017
bis 2021 wird sein Augenmerk auf die Aus- und
.
51
Düx, W. (Forschungsverbund DJI/Universität Dortmund): Forschungsprojekt Informelle Lernprozesse im Jugendalter in Settings des freiwilligen Engagements (2006);
52
Bayerischer Landesjugendring, München
84
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.3 Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.3.1 Jugendverbandsarbeit
Strukturelle Verfasstheit der Jugendverbandsarbeit
Jugendverbandsarbeit basiert auf Freiwilligkeit,
Selbstorganisation und ehrenamtlichen Engagements. Als eine spezifische Form von Jugendarbeit,
die sich durch Selbstorganisation und Eigenverantwortung junger Menschen sowie einer damit
zusammenhängenden eigenständigen Ziel- und
Schwerpunktsetzung auszeichnet, leistet sie einen
unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen
Weiterentwicklung, indem sie insbesondere




junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt,
junge Menschen durch Förderung des verantwortlichen und selbstständigen Handelns, des
kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens, zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung befähigt,
jungen Menschen eine Werteorientierung angesichts der Vielfalt der Angebote zur Lebensgestaltung unter dem Aspekt eines gelingenden Lebens und
jungen Menschen eine Vertretung ihrer Interessen und einer damit im Zusammenhang
stehenden Einflussnahme auf Politik und staatliches Handeln ermöglicht.
Jugendverbandarbeit trägt somit zur gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen bei.
Arbeitsweisen, Strukturen und Organisationsformen der einzelnen Jugendverbände sind in Thüringen vielfältig und ausdifferenziert. Damit leistet die
Jugendverbandsarbeit in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertevorstellungen und zur Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen, wie sie das SGB
VIII fordert. Jugendverbände bieten unterschiedliche Orientierungs- und Verwirklichungsmöglichkeiten und damit die notwendige Wahlfreiheit.
Die Thüringer Jugendverbände auf Landesebene
sichern die Qualität jugendverbandlicher Arbeit.
Sie sind besonders verantwortlich für die Koordination und Vernetzung ihrer Untergliederungen sowie für Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden
und Unterstützung der ehrenamtlichen Strukturen.
Als wichtige Bildungs- und Beratungsakteure üben
sie eine bedeutende strukturbildende Funktion aus
und schaffen Möglichkeiten der Interessenvertre-
tung und der Beteiligung für junge Menschen. Diese Aufgabenwahrnehmung erfordert eine Arbeitsstruktur.
Das Land Thüringen positionierte sich in den zurückliegenden Jahren mit der stabilen Förderung
der im Landesjugendring Thüringen e. V. (LJRT) zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbände
zur Bedeutung von Jugendverbandsarbeit im jugendpolitischen Kontext. Es hat sich eine leistungsfähige und von Wertevielfalt geprägte Struktur überörtlicher Jugendverbände etabliert, in der
neben der strukturellen und konzeptionellen Arbeit zudem eine hohe Anzahl an Angebote der Jugendarbeit erbracht wird.
Quelle: Landesjugendring Thüringen e.V.
Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf in einer
weiteren stabilen Förderung dieser bestehenden
Strukturen. Jugendverbände in Thüringen stellen
einen wichtigen Bestandteil im Bereich der Sozialisation junger Menschen dar. Insofern wird eine finanzielle Unterstützung der verbandlichen Strukturen auf Landesebene in Bezug auf die personellen
und materiellen Ressourcen als prioritär notwendig
bewertet. In Abgrenzung zu Angeboten auf örtlicher Ebene muss es dabei verstärkt um konzeptionelle und strukturelle Unterstützung der Untergliederung gehen mit dem Ziel, die Jugendverbandsarbeit als Sozialisations- und Bildungsort zu
stabilisieren und fortzuentwickeln. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für diese Aufgabe ist die
strukturelle Stabilisierung von Fachpersonal. Vor
diesem Hintergrund bekennt sich der überörtliche
Planungsträger zu einer Kernstruktur von den im
LJRT zusammengeschlossenen Dach- und Einzelverbänden im Handlungsfeld der Jugendverbandsarbeit. Dies sind aus Sicht des Planungsträgers:


6 Dachverbände im Feld der überörtlichen Jugendverbandsarbeit
14 Einzelverbände im Feld der überörtlichen
Jugendverbandsarbeit
85
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Tabelle 32: auf Landesebene geförderte Kernstruktur an Dach- und Einzelverbänden für die Jahre 2017 bis 2021






Dachverbände
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
Thüringer Sportjugend
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
DGB-Jugend
Kinderinteressen Thüringen
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände
Die in Tabelle 32 benannten Jugendverbände sind
in ihrer Existenz zu erhalten, in ihrer konzeptionellen und strukturellen Arbeit zu unterstützen sowie
in ihrer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Tätigkeit zu fördern. Der LJFP 2017 bis 2021
formuliert dabei den Bedarf einer Mindestabsicherung im Bereich der struktursichernden Personalstellen für alle ausgewiesenen Jugendverbände.
Dies bedeutet, dass alle in Tabelle 32 ausgewiesenen Jugendverbände im Bereich der Strukturförderung berücksichtigt werden.
In diese Bedarfsfeststellung fließen folgende Aspekte ein:
 die Bestandsbewertung des Umsetzungszeitraumes LJFP 2012 bis 2016,
 die fachlichen Entwicklungen im Handlungsfeld,
 die Erfüllung der gesetzlichen Förderverpflichtung der Jugendverbandsarbeit gemäß des §
12 SGB VIII und
 in Ausschnitten der Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom
16. März 2016.
© Thüringer Jugendfeuerwehr














Einzelverbände
Thüringer Jugendfeuerwehr
Landesjugendwerk AWO
SJD-Die Falken
Naturfreundejugend
Bund Deutscher PfadfinderInnen
Jugendrotkreuz
Naturschutzjugend
BUND-jugend
Trachtenjugend
Johanniterjugend
Arbeiter-Samariter-Jugend
Landjugend
Gemeindejugendwerk
Jugendbund Deutscher Regenbogen
Diese Bedarfsfeststellung folgt weiterhin der Vereinbarung des im Koalitionsvertrag ausgewiesenen
Zieles einer tarifgerechten Bezahlung in der Jugendarbeit und der Absicherung kleinerer Jugendverbände mit mindestens einem halben Stellenäquivalent, wobei landesweite Jugendverbände,
die sich zu einem Dachverband zusammengeschlossen haben, hierbei keine Berücksichtigung
finden.
Erstmalig wurde damit nicht dem in der außerordentlichen Vollversammlung des LJRT am 16. März
2016 gefassten Beschluss gefolgt. Dieser weißt unter anderem eine Verteilung struktursichernder
Personalstellen nach einem vergleichenden Verfahren zur Tätigkeit, Struktur und Größe aus. (vgl.
hierzu Anlage 4 zum LJFP 2017 bis 2021).
Die ausgewiesene Bedarfsentscheidung des LJFP
2017 bis 2021 folgt den von Jugendverbänden einzeln gemeldeten Bedarfen, zur Sicherung der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Arbeit.
Die in der Laufzeit des LJFP 2012 bis 2016 bereitgestellten Mittel zur Struktursicherung reichten nicht
aus, um den Zielvorgaben und der Aufgabenbeschreibung für die überörtliche Jugendverbandsarbeit gerecht werden zu können. Zur Absicherung
ihrer hauptamtlichen Strukturen sind einige Jugendverbände zunehmend gezwungen, zusätzliche
Personalstellen aus den zur Verfügung stehenden
Globalmitteln zu nutzen. Zum anderen erhielten
einige Jugendverbände im Rahmen der zur Verfügung stehenden Landesmittel kein struktursicherndes Personal gefördert. Damit wurde dem
Grundsatz „Jugendverbände sind zu fördern“ nicht
in gleichberechtigter Weise seitens des Fördermittelgebers Rechnung getragen. Dieser Bestandsbewertung schließt sich die Einschätzung an, dass die
in der bisherigen Förderrichtlinie ausgewiesene
Förderung des struktursichernden Personals der
86
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Höhe nach nicht ausreicht. Das wird auch durch die
Aussage der Bedarfsformulierung im Beschluss der
außerordentlichen Vollversammlung des LJRT vom
16. März 2016 deutlich artikuliert. Die Verbände
sehen eine anteilige Finanzierung in Höhe von 70
Prozent durch den Fördermittelgeber als erforderlich an.
Es ergibt sich folgende Bedarfsentscheidung für
den LJFP 2017 bis 2021 zur Förderung der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene:



Die in der Tabelle 32 ausgewiesenen Jugendverbände erhalten 27 anteilig geförderte
struktursichernde Stellen, nach Tätigkeit,
Struktur und Größe, mindestens jedoch eine
anteilig geförderte Stelle je Verband.
17 Stellen, die durch den Planungsträger festgelegt worden sind, werden in Form einer
pauschalierten Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 23.040,00 € in 2017, ab 2018 von
25.000,00 € pro struktursichernder Stelle mit
mindestens 0,5 VZÄ und in den Folgejahren
zuzüglich der Tarifsteigerung und Stufenerhöhung gefördert. Die Jugendverbände müssen
entsprechend der gesetzlichen Normierung in
§ 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII und unter Beachtung ihrer eigenen Verhältnisse und Finanzkraft mindestens 5.000,00 € als Eigenleistung erbringen.
10 Stellen, die in Eigenverantwortung des Landesjugendring Thüringen e.V. verteilt worden

sind, werden pro VZÄ für die struktursichernde
Tätigkeit in Form einer pauschalierten Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 23.040,00
€ in 2017, ab 2018 von 25.000,00 € und in den
Folgejahren zuzüglich der Tarifsteigerung und
Stufenerhöhung gefördert.
Die Stellen sind tarifgerecht der Höhe nach zu
gestalten, vergleichbar mit mindestens E 9
TVL.
Eine Änderung der Förderrichtlinie ist erforderlich.
© Melanie Morawa, Landesjugendwerk der AWO Thüringen
Für den Planungszeitraum 2017 bis 2021 ergibt
sich mindestens ein Bedarf von 27 struktursichernden Stellenanteilen bei den Jugendverbänden für
den Planungszeitraum. Im Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen dem Planungsträger und
dem LJRT ergibt sich dabei folgende Verteilung:
Tabelle 33: anteilige Strukturförderung der Jugendverbände auf Landesebene für die Jahre 2017 bis 2021 53
Stellenanteile der Strukturförderung
Bund Evangelische Jugend in Mitteldeutschland
Thüringer Sportjugend
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
DGB-Jugend
Thüringer Jugendfeuerwehr
Kinderinteressen Thüringen
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände
Landesjugendwerk AWO
SJD-Die Falken
Naturfreundejugend
Bund Deutscher PfadfinderInnen
Jugendrotkreuz
Naturschutzjugend
BUND-jugend
Trachtenjugend
Johanniterjugend
Arbeiter-Samariter-Jugend
Landjugend
Gemeindejugendwerk
Jugendbund Deutscher Regenbogen
Gesamt
5
4
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
0
0
27
53
Die Jugendverbände Jugendbund Dt. Regenbogen und Gemeindejugendwerk Thüringen haben keine Bedarfe angezeigt. Der Jugendverband Landjugendverband Thüringen erhält eine
Förderung seiner Jugendstruktur über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur.
87
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle34: Bedarf der Förderung struktursichernder Personalstellen bei den Thüringer Jugendverbänden 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
622.080,00
675.000,00
691.875,00
709.172,00
726.902,00
Mit der Veränderung der struktursichernden Förderung wird der Bedarf des Ausbaus eines dialogischen Fachaustausches zwischen dem Fördermittelgeber, den Jugendverbänden und dem LJRT
formuliert. Dieser dient dazu, strukturelle Entwicklungen und Verabredungen zur Weiterentwicklung
zu treffen. Hierzu werden im Planungszeitraum Instrumentarien entwickelt und erprobt. Ziel des dialogischen Fachaustausches ist die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der
Jugendverbände.
In der Verteilung der zur Verfügung stehenden
Mittel für die Ausgestaltung des LJFP 2017 bis 2021
wird die Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände jährlich prioritär behandelt. Dies ergibt
sich aus dem Bedarf einer stabilen und verlässlichen Förderung der Thüringer Jugendverbandsarbeit als jugendpolitische Zielstellung. Zudem stellt
dies eine fachliche Ableitung aus der Beschreibung
der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ dar. Die Gründungen weiterer Selbstorganisationen junger Menschen sind entsprechend der
oben beschriebenen Grundsätze zu behandeln und
die erforderliche Fördersumme dafür ergänzend
zur Verfügung zu stellen.
© Landesjugendring Thüringen e. V.
Bildungsreferenten bzw. Fachreferenten bei den Thüringer Jugendverbänden
Die Qualität von Bildungsangeboten und Bildungsleistungen hängt in hohem Maße von qualifiziertem, hauptamtlich beschäftigtem Fachpersonal ab.
Um die Thüringer Jugendverbände thüringenweit
als Bildungsorte zu stärken, wird der Bedarf der
Förderung von verbandseigenen Bildungsprozessen mit entsprechendem Personal zur qualitativen
Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit und
deren eigenverantworteter Bildungsarbeit festgeschrieben. Hierbei ergeben sich folgende Aufgabenfelder:

Anregung, Förderung und Begleitung von Bildungsprozessen innerhalb der Strukturen des
jeweiligen Landesverbandes

Konzipierung, Verantwortung und Evaluation
eines eigenen, in der Fläche wirkenden Bildungsprogramms, einschließlich Leitung von
Maßnahmen und Projekten der Jugendbildung

Koordination der Arbeit von Ausbildungsteams
und Weiterentwicklung von Aufgaben und
Vermittlungsinhalten

Aufarbeitung von Fachinhalten für den innerverbandlichen Diskurs, (Einleitung und Gestaltung von Diskussionsprozessen sowie Bereitstellung von fachlichen Hintergrundinformationen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger

Unterstützung Ehrenamtlicher

Erstellung pädagogischer Konzepte und Arbeitshilfen

Planung, Leitung und Durchführung von (Multiplikatorinnen- und Multiplikatorenschulungen auf den verschiedenen Verbandsebenen

Entwicklung und Durchführung neuer Projekte
für Kinder und Jugendliche zu aktuellen verbandsrelevanten Themen sowie zur Gewinnung von ehrenamtlichem Nachwuchs im Jugendverband

Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsbereich und Gestaltung der Kommunikation in den jugendspezifischen Print-, Onlineund soziale Medien

Mitwirkung am Fachaustausch innerhalb des
LJRT
88
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Insgesamt werden den in Tabelle 32 ausgewiesenen Jugendverbänden bis zu 25.000,00 € jährlich
pro Jahr und pro VZÄ zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerungen und Stufenerhöhung nach
entsprechender Vorlage eines fachlich-inhaltlichen
Bildungskonzeptes, welches sich an den Verbandsspezifiken und den fachpolitischen Herausforderungen des LJFP 2017 bis 2021 orientiert, zur Verfügung gestellt.
weist an dieser Stelle ausschließlich die grundsätzliche Bedarfsformulierung des LJRT aus. Entgegen
des Vorschlages des LJRT erfolgt die Verteilung der
Stellen zudem ausschließlich durch den Fördermittelgeber
Auch an dieser Stelle wird nicht in Gänze dem Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung
des LJRT vom 16. März 2016 gefolgt. Dieser weißt
den Bedarf der Einrichtung von Bildungsreferentenstellen aus. Zur Ausgestaltung sieht der Beschluss die Verteilung der zur Verfügung zu stellen
Fördermittel durch einen Beschluss der Vollversammlung des LJRT vor. Der LJFP 2017 bis 2021
Tabelle 35: Bedarf der Förderung von Bildungsreferenten bei den Jugendverbände
2017 bis 2021
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich aufgrund
der notwendigen Richtlinienanpassung ab 2018
folgendes notwendiges Fördervolumen:
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
0,00
425.000,00
435.625,00
446.516,00
457.679,00
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
Im Rahmen der Bedarfsermittlung bei den Thüringer Jugendverbänden wurde angegeben, dass die
seit 2005 zur Verfügung stehenden Fördermittel
zur Durchführung von Angeboten dem Erfordernis
einer Stärkung des Bildungs- und Sozialisationsortes Jugendverbandsarbeit nicht gerecht werden.
Aus diesem Grund wurde die Erhöhung der Globalförderung als notwendig erachtet. Der LJFP 2017
bis 2021 bestätigt den Bedarf der Erhöhung der zur
Verfügung stehenden Globalmittel. Diesem wird in
folgendem Umfang Rechnung getragen:
Tabelle 36: Bedarf der Globalförderung der Jugendverbände 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
605.080,00
605.080,00
605.080,00
605.080,00
605.080,00
Der im Rahmen der Struktursicherung ausgewiesene dialogische Fachaustausch erstreckt sich auch
auf die Verwendung der Globalmittel.
Mit der Erhöhung der anteilig geförderten struktursichernden bei den Thüringer Jugendverbänden
wird die Globalförderung in den Jahren 2018 bis
2021 ausschließlich für anfallende Betriebs- und
Sachkosten sowie für Maßnahmekosten in den
Handlungsfeldern der außerschulischen Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der internationalen Jugendarbeit und der Durchführung von
Großveranstaltungen zur Verfügung stehen. Im
Jahr 2017 besteht eine Übergangsregelung. Hier
können Jugendverbände im Bedarfsfall zusätzlich
Personalkosten aus der Globalförderung finanzieren.
Es wird der Bedarf formuliert, die Höhe der Globalförderung trotz Erhöhung der Struktursicherung
beizubehalten. Aus dieser Bedarfsfeststellung
ergibt sich folgendes notwendiges Fördervolumen:
© DJH Landesverband Thüringen e.V.
89
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e.V.
Das Land Thüringen unterstützt Geschäftsstellen
für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben, soweit
diese nicht aus anderen Mitteln finanziert werden.
Für die Realisierung und Umsetzung der Funktionen sowie die eigenverantwortlichen Aufgaben des
LJRT einschließlich der übertragenen Dienstleistungsfunktionen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier gilt es die Aufgabenwahrnehmung der im
Bestand beschriebenen Funktionen weiterhin zu
fördern.
Die Arbeit der Geschäftsstelle des LJRT ist mit der
vorhandenen Personalstruktur in Höhe von 4,55
VBE und den bis 2016 ausgereichten Sachkosten im
Planungszeitraum 2017 bis 2021 zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Personals zu stabilisieren.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
notwendiges Fördervolumen:
Tabelle 37: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LJRT 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
282.335,00
289.394,00
296.629,00
304.045,00
311.647,00
Der LJRT ist die Koordinierungsstelle des strukturierten Dialoges in Thüringen im Rahmen des Projektes „better together - Jugend und Politik auf Augenhöhe Volume 3.“ Das Projekt baut auf die Erfahrungen der vorangegangenen Projekte „better
together – Jugend und Politik auf Augenhöhe“ und
„better together – Jugend und Politik auf Augenhöhe Volume 2“ auf. Die neue Qualität des Projektes beruht auf der dezentralen Projektdurchführung in Gebietskörperschaften Thüringens. Das von
Januar 2016 bis Dezember 2017 befristete Projekt
in der Leitaktion 3 – Strukturierter Dialog: Treffen
junger Menschen mit Entscheidungsträgern im Bereich Jugend unterstützt die Weiterentwicklung
von Ideen zur Partizipation junger Menschen an
politischen Entscheidungen und trägt zu einem
Ausbau der Möglichkeiten des Dialogs zwischen
Jugend und Politik bei. In konkreter Untersetzung
der fachpolitischen Herausforderungen „Jugend
und Politik“ und „Partizipation“ wird der Bedarf
der Unterstützung der weiteren Projektdurchführung und möglicher aufbauender Folgeprojekte im
Rahmen des strukturierten Dialoges für Thüringen
gesehen.
Für die Erstellung von jugendgemäßen Informationsmedien und eines Methodenhandbuchs zur
Vermittlung der Informationen über die Wahlen zu
den Vertretungskörperschaften, letzteres insbesondere zur Wahl ab 16 (Kommunalwahl) und der
Durchführung damit verbundener Veranstaltungen
in Verantwortung des LJRT wird der Bedarf im Planungszeitraum 2017 bis 2021 gesehen.
Zudem wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT zur
Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung
„Jugend und Politik“ innovative Formate zu aktuellen politischen Themen entwickelt und durchführt.
Der LJRT ist Träger des Projektes „Werte“. In konkreter Untersetzung der fachpolitischen Herausforderungen „Kultur des Zusammenlebens“ wird
der Bedarf gesehen, das Projekt fortzuführen.
In Bezug auf die fachpolitische Herausforderung
„Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf gesehen, dass der LJRT einen interkulturellen und interreligiösen Dialog der Jugend(verbands)strukturen auf Landesebene entwickelt und verstetigt.
In diesem Kontext soll ein jährlicher interkultureller
Wettbewerb mit Preisverleihung erfolgen.
In Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung
„Partizipation“ wird der Bedarf der Schaffung einer
mediengestützten Beteiligungsplattform für junge
Menschen gesehen. Dies soll in Verantwortung des
LJRT und Kooperation mit den Thüringer Medienschulen umgesetzt werden.
© Stefan Heiderich/Claudia Fichtmüller Landesjugendring Thüringen e. V.
90
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Das ehrenamtliche Engagement ist konstitutives
Element der Jugendarbeit, im speziellen der Jugendverbandsarbeit. Das greift der LJFP 2017 bis
2021 auf, indem er die Stärkung ehrenamtlichen
Engagements als Querschnittsthema setzt. Im
Rahmen der Bedarfsermittlung ist festzustellen,
dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur
Förderung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
in Thüringen nicht ausreichen, um junge Menschen
zur Übernahme dieser wichtigen Funktion zu gewinnen. Dies entspricht auch der bundesweiten
Aussage des 14. Kinder- und Jugendberichtes der
Bundesregierung, welcher eine „(…) nachlassende
Bereitschaft Jugendlicher, sich systematisch und
dauerhaft freiwillig zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen (…).“ konstatiert. Doch gerade diese Bereitschaft ist immanent für die Existenz
von Jugendverbänden sowie ihre Aktivitäten und
Angebote. Es wird notwendig sein, hierzu einen
umfassenden und zielgerichteten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern verschiedener Fachressorts zu führen.
Folgender Bedarf wird im Rahmen des Handlungsspielraumes für den LJFP 2017 bis 2021 festgeschrieben:



Es ist der kontinuierliche Dialog mit dem für
die Ehrenamtsstiftung zuständigen Fachressort
(TMASGFF) zu suchen, um die Forderung einer
Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen
Engagements in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit durch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel vorzutragen. An dieser
Stelle ist auf die Durchführung einer jährlichen
Veranstaltung mit Auslobung eines Ehrenamtspreises in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit hinzuwirken.
Im Bereich der Aus- und Fortbildung für Lehr
und Fachkräfte der sozialen Arbeit sowie im
Arbeitsfeld der Jugendarbeit Tätigen muss
dem Ehrenamt eine höhere Bedeutung beigemessen und eine direkte Befassung mit dieser
Thematik gewährleistet werden.
Für eine Anerkennung und ein gesteigertes
Bewusstsein der gesellschaftlichen Bedeutung
des Ehrenamtes in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Thüringer Hochschulen ist der fachliche Austausch mit den
Hochschulen und dem zuständigen Fachressort (TMWWDg) zu führen. Zielstellung dieses
Austausches ist die Entwicklung einer Kultur
der Unterstützung ehrenamtlich engagierter
junge Menschen an den Thüringer Hochschulen, damit künftig Ehrenamt und Studium bes-





ser zu vereinbaren sind. Hierzu bedarf es einer
Anerkennung der im Engagement erworbenen
sozialen und inhaltlichen Kompetenzen, insbesondere
bei der Bewerbung um einen Studienplatz,
für die Anerkennung als Pflichtpraktikum während des Studiums,
für die Anrechnung als Credit Points,
als eine Voraussetzung für die Verlängerung
der Regelstudienzeit oder
als eine Voraussetzung für die Verlängerung
des Bezuges von Leistungen nach dem BAföG.
Die Unterstützung ehrenamtlichen Engagements in
der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit selbst
erfordert folgenden Bedarf im Rahmen des LJFP
2017 bis 2021:



Das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes wird im Hinblick auf die Förderung ehrenamtlichen Engagements überprüft und bedarfsgerecht ausgestaltet. In das Fortbildungsprogramm sind jährlich Angebote zur Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit unter
Berücksichtigung entsprechender Rahmenbedingungen aufzunehmen.
Mit der Überprüfung der Richtlinie Jugendleitercard wurden die Jugendleitercard und
deren Erwerb einer qualitativen Überprüfung
zugeführt. Die Stärkung der Jugendleitercard
wird folgend sowohl innerhalb der eigenen
Organisation der Träger, wie auch in der Vertretung nach außen jugendpolitisch zu unterstützen sein. Es wird der Bedarf gesehen, das
Handout Jugendleitercard des LJRT regelmäßig
entsprechend bestehender Bedarfslagen fortzuschreiben.
Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit soll an Schulen
dargestellt werden. Dazu muss in Untersetzung der fachpolitischen Herausforderung
„Schule als ein Lebensort“ eine Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden. Die Schulen öffnen sich für Aktivitäten und Praxisbeispiele ehrenamtlichen Engagements aus der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. Die Akzeptanz
und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements junger Menschen soll seitens der Schule
unkompliziert durch eine Freistellung vom Unterricht für Zwecke einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgen - so dies nicht außerhalb der
Schulzeit erledigt werden kann und keine
schulischen Gründe dagegen sprechen.
91
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.3.2 Außerschulische Jugendbildung
Der LJFP 2012 bis 2016 stellte die Bildung als
grundlegenden Arbeitsschwerpunkt der landesweiten überörtlichen Förderung von Angeboten
der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in
den Mittelpunkt. Auch der LJFP 2017 bis 2021 hält
an der Bedeutung außerschulischer Bildungsprozesse fest.
Der eigenständige Bildungsauftrag in der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wird in Bildungsprozessen
auf der Basis freiwilliger Teilnahme umgesetzt. Der
LJFP 2017 bis 2021 unterscheidet dabei ganz bewusst zwischen außerschulischen Bildungsprozessen im Rahmen von Jugendarbeit und denen der
Jugendverbandsarbeit.
Konzepte der außerschulischen Jugendbildung
Die im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2012
bis 2016 durchgeführte Evaluation des Fördermodells hat den grundsätzlichen Erfolg des Fördermodells Konzeptförderung der außerschulischen
Jugendbildung aufgezeigt.
 Die Konzeptförderung hat über die Professionalisierung der jeweils eigenen Bildungsarbeit der
Trägers und zur Professionalisierung außerschulischer Jugendbildungsarbeit in Thüringen
beigetragen.
Bezogen auf die für den LJFP 2017 bis 2021 formulierten fachpolitischen Herausforderungen wird
fortführend der Bedarf einer konzeptionellen Förderung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung gesehen. Das Förderprogramm der
Konzeptförderung erhält jedoch durch explizite
Zielstellungen einen fachlichen Orientierungsrahmen.
 Zu den Bildungsangeboten im Rahmen der Konzeptförderung haben potentiell alle jungen
Menschen aus Thüringen Zugang erhalten. Unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
sind die Angebote im Rahmen der Konzeptförderung gleichmäßiger in allen Regionen Thüringens verortet worden.
Neben dem Bedarf der Schärfung der Zielstellungen des Fördermodells ergeben sich Handlungsbedarfe für eine inhaltlich qualitative Umsteuerung.
© Matthias Sengewald, Bund evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
Folgende übergeordnete Ziele werden in den Jahren 2017 bis 2021 mit dem Ansatz der konzeptionellen Förderung in der außerschulischen Jugendbildung verfolgt:

Die Pluralität der Konzeptträger im Rahmen
der Konzeptförderung außerschulischer Jugendbildung ist ausgebaut. Dies zielt zum einen auf die Berücksichtigung kleinerer Vereine
und Träger und zum anderen auf die räumliche
Verortung der Anbieter in Thüringen. Die Konzeptförderung wird damit auch gezielt zur Aktivierung und Profilierung der Trägerstruktur in
Thüringen genutzt.
 Die bisherige Orientierung an Fachinhalten als
zentrale Säule der Konzeptförderung wird verändert. Die fachpolitischen Herausforderungen
des LJFP 2017 bis 2021 finden als Themenbereiche Anwendung. Damit wird die außerschulische Jugendbildung bezogen auf die für den
LJFP 2017 bis 2021 geltenden fachpolitischen
Herausforderungen Jugend und Politik, Chancengleichheit, Partizipation, Kultur des Zusammenlebens und Schule als ein Lebensort
konzeptionell gefördert. Die fachpolitischen
Herausforderungen sind die Leitziele für die inhaltliche Ausgestaltung der konzeptionellen
Förderung.
 Um das Ziel der Pluralität von Trägern in Thüringen zu verfolgen, wird der Bedarf von möglichst zwei Konzepten pro fachpolitische Herausforderung gesehen. In den Konzepten ist
mindestens ein Querschnittsthema des LJFP
2017 bis 2021 zu bearbeiten.
92
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
 Am Instrument der Bildungstageregelung als
Vergleichs‐ und Steuerungsmaßstab zur Leistungserbringung wird weiterhin festgehalten.
Jedoch ergeben sich deutliche Hinweise auf einen qualitativen Entwicklungsbedarf, der auf
eine fachlichere Ausgestaltung und die Förderung der Erreichung der übergeordneten Ziele
des Förderprogramms fokussiert.
1.
Ein Bildungstag soll als vergleichbare
Berechnungsgröße dazu dienen, eine
Mindestbildungsleistung je geförderten
Bildungsreferenten im jeweiligen Konzept auszuweisen. Ein Bildungstag ist
dabei ein Arbeitstag, an dem der Referent selbst Bildungsinhalte des Konzeptes vermittelt bzw. direkt in Kontakt mit
Teilnehmenden von Bildungsveranstaltungen steht. Beratungsgespräche zur
Unterstützung der fachlichen Arbeit im
Konzept werden in der Bildungstageberechnung im Einzelfall berücksichtigt.
2.
Der Bildungsanteil soll in der Regel zur
Erreichung des Bildungstages nicht unter 4,5 Stunden liegen. Anfallende
Fahrtzeiten sind somit in der Umsetzung des Konzeptes berücksichtigt. Die
kleinste Bildungseinheit sowie Beratungsgespräche zur Unterstützung der
fachlichen Arbeit im Konzept sollten
nicht unter 1,5 Stunden liegen. Diese
Einheiten können zu einem Bildungstag
zusammengefasst werden.
3.

Die Bildungstage werden auf die 208
Jahresarbeitstage eines vollbeschäftigten Jugendbildungsreferenten bezogen
und in einem Verhältnis zwischen tatsächlichen Bildungsleistungen und zusätzlich notwendigen grundlegenden
Leistungen zur Unterstützung der fachlichen Arbeit in der Jugendbildungsarbeit dargestellt. Dabei wird in der Regel
je Bildungstag ein Tag Vor – und Nachbereitung eingeräumt. Im Kalenderjahr
sind pro Konzept mindestens 50 Bildungstage tatsächlicher Bildungsleistungen zu erbringen.
Es wird weiterhin der Bedarf gesehen, den
Maßstab der Teilnehmendenerreichung zu
verändern. Der bisher angelegte Maßstab als
rein quantitativ ausgelegte, gleichmäßige Verteilung des einzelnen Bildungskonzepts in ganz
Thüringen erscheint nicht umsetzbar. Es wird
in der Umsetzung der Bildungskonzepte in den
Jahren 2017 bis 2021 darauf gesetzt, dass Kon-
zeptträger zukünftig Schwerpunktregionen zur
Umsetzung ihres Konzeptes benennen können. Dies bedeutet, dass das Erreichen von
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus weniger
als 10 Gebietskörperschaften Thüringens inhaltlich konzeptionell zu begründen ist. Unter
der Zielstellung, außerschulische Jugendbildung auch in Regionen zu implementieren, in
denen die Angebotsdichte gegenwärtig geringer ist, wird im Rahmen der Konzeptauswahl
auf eine gleichmäßige Verteilung der Angebote in allen Regionen Thüringens geachtet. Zur
Gewährleistung der Überregionalität sind mit
jedem Konzept mindestens Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus 3 Gebietskörperschaften
zu erreichen.
© Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.
 Insgesamt wird der Bedarf gesehen, die Verantwortungsbereiche im Planungs‐ und Auswahl‐ bzw. Bewilligungsprozess der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung
deutlicher als bisher zu trennen und kenntlich
zu machen, sowie dem Anspruch der Beteiligung der angesprochenen Zielgruppe junger
Menschen gerecht zu werden. Fachlich‐
inhaltliche Bereiche sind von verwaltungsbezogenen Verfahrensschritten zu lösen. Es wird der
Bedarf gesehen, nach Beschlussfassung des
LJFP 2017 bis 2021 das Verwaltungsverfahren
zur Auswahl der Konzepte und der zu fördernden Träger seitens des überörtlichen Trägers als
Zuwendungsgeber einzuleiten.
Das Verfahren ist wie folgt durchzuführen:
1.
Die Träger der freien Jugendhilfe werden
aufgefordert, an den Qualitätskriterien
außerschulischer Jugendbildung und den
Bedarfsaussagen in den fachpolitischen
Herausforderungen orientierte Konzepte
einzureichen.
93
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
2.
Die Träger der freien Jugendhilfe werden
aufgefordert, ihrer Konzeptbeschreibung
eine Kurzbeschreibung der Inhalte und
Zielsetzungen in jugendgerechter Sprache
beizufügen. Die Träger der freien Jugendhilfe können ergänzend hierzu ihre Konzepte unmittelbar der Jury aus jungen
Menschen unter Punkt 3 vorstellen.
3.
Es ist eine Jury aus jungen Menschen zusammenzustellen. Diese Jury gibt eine
Empfehlung ab, die zu 1/3 in die Entscheidung einfließen wird.
4.
5.
Es wird eine Begutachtung der eingereichten Konzepte durch unabhängige „Gutachter“ durchgeführt. Die Bewertungen
der Gutachter fließen wiederum zu 1/3 in
die Entscheidung ein.
Die Ergebnisse der Begutachtung und der
Jugendjury sind in einer AG des LJHA zusammenzufassen. Der AG sollten folgende
Mitglieder angehören:
Zur Umsetzung der Konzeptförderung der außerschulischen Jugendbildung erhalten Träger nach
Vorlage eines fachlichen Konzeptes eine Zuwendung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die
Umsetzung der Bildungskonzepte erfolgt innerhalb
einer fachpolitischen Herausforderung. Mindestens ein Querschnittsthema ist konzeptionell zu
bearbeiten. Die Förderung von Personal- und Sachkosten eines Konzeptes soll den Umfang von bis zu
50.000,00 € jährlich nicht übersteigen.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 38: Bedarf der Förderung Konzepte 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
500.000,00
500.000,00
500.000,00
500.000,00
500.000,00
- eine/ein Vertreterin/Vertreter des LJRT,
- eine/ein Vertreterin/Vertreter der LKJ,
- eine/ein Vertreterin/Vertreter der LAG
§§ 11 bis 14 SGB VIII,
- eine/ein
Vertreterin/Vertreter
des
TMBJS und
- eine/ein Vertreterin/Vertreter der Thüringer Jugendämter.
Die AG ist durch eine Vertreterin bzw. ein
Vertreter der Jugendjury und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus den Reihen
der Gutachter in beratender Form zu ergänzen. Die Entscheidung der AG fließt zu
einem weiteren Drittel in die Gesamtentscheidung ein. Die Gesamtentscheidung
ist dem LJHA zur Kenntnis zuzuleiten.

Das im Rahmen der Konzeptförderung 2012
bis 2016 eingerichtete zweigliedrige Berichtswesen zur Erhebung entsprechender Informationen wird fortgeführt. Es umfasst erstens das
quantitative Berichtswesen, was die dokumentierten Bildungstage zusammenführt. Den
zweiten Baustein bildet das qualitative Berichtswesen. Es wird jährlich erstellt und ergänzt standardisierte Angaben um qualitative
Ausführungen. Hier gilt es Steuerungspotentiale zu betonen, die sich auch für die Konzeptträger ergeben und ggf. standardisierte Prozeduren der Datenerhebung zu entwickeln. Hier
wird der Bedarf gesehen, Korrektheit, Konsis54
tenz und Vollständigkeit sicherzustellen .
© Melanie Morawa, Landesjugendwerk der AWO Thüringen
54
Vgl. hier Endbericht Evaluation der Konzeptförderung in der außerschulischen Jugendbildung, ISS Frankfurt /Main, 2016
94
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Förderung der außerschulischen Jugendbildung bei den Thüringer Jugendverbänden
Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote
der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen
der ihnen zur Verfügung stehenden Globalmittel
durch. Als außerschulische Lebens- und Sozialisationsorte nehmen sie hier einen entscheidenden
Bildungsanteil junger Menschen außerhalb formalisierter Strukturen wahr. Die Jugendverbände leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der Bildungsangebote, wobei der Umfang
in Abhängigkeit struktureller Rahmenbedingungen
und der eigenen Leistungsfähigkeit zu betrachten
ist.
Die Angebote der außerschulischen Jugendbildung
sind fortführend jährlich im Rahmen des qualitativen Berichtswesens seitens des überörtlichen Trägers zu evaluieren und werden mit den Jugendverbänden gemeinsam ausgewertet.
Die Wirkung außerschulischer Jugendbildung in der
Jugendverbandsarbeit entfaltet sich über ihre Mitgliederstrukturen. Angebote werden hier in erster
Linie aus dem Selbstverständnis der Verbandsstrukturen heraus entwickelt, stehen jedoch auch
anderen jungen Menschen offen.
©: Landesjugendring Thüringen e. V.
Für den LJFP 2017 bis 2021 wird der Bedarf festgestellt, die Jugendverbände als Anbieter von Angeboten der außerschulischen Jugendbildung explizit
zu fördern. Für die Förderung ist jährlich ein Anteil
von mindestens 30 Prozent der Globalmittel zu
nutzen.
Förderung von Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Einzelprojekte der außerschulischen Jugendbildung
im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 sind an den
fachpolitischen Herausforderungen und den Querschnittsthemen auszurichten. Sie ermöglichen eine
Flexibilität in der Ausgestaltung von Bildungsangeboten und ein Reagieren auf unvorhersehbare Bedarfe in der Gestaltung von Bildungsinhalten.
Um dem Gebot der Herstellung von Pluralität in
der Jugendarbeit zu folgen, wird der Bedarf gesehen, die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung auf Träger, die keine
Konzeptförderung erhalten zu konzentrieren. Thüringer Jugendverbände, die Angebote der außerschulischen Jugendbildung aus ihren Globalmitteln
finanzieren, werden in der Förderung nachrangig
betrachtet.
Für die Förderung von Einzelangeboten der außerschulischen Jugendbildung wird ein Bedarf von
50.000, 00 € jährlich formuliert.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 39: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen 2017 bis 2021
©Sebastian Kretschmar, Bildungswerk Blitz e. V.
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
50.000,00
50.000,00
50.000,00
50.000,00
50.000,00
95
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Förderung der Europäischen Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar (EJBW)
Die EJBW ist eine besondere Jugendbildungseinrichtung des Freistaates Thüringen, die sich am
Lernort Weimar unter Berücksichtigung kultureller,
religiöser und politischer Traditionen mit europäischen und europapolitischen Themen auseinandersetzt und dabei eine Brückenfunktion im Zusammenwachsen Europas ausfüllt. In ihrer Arbeit
fühlt sie sich den europäischen Kooperationsbeziehungen des Freistaates Thüringen zu ausgewählten
Ländern und Regionen verpflichtet, thematisiert
vor dem Hintergrund ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung internationale Fragen und richtet
sich damit auch an junge Menschen und Fachkräfte
der außerschulischen Jugendbildung außerhalb Europas. Die EJBW leistet mit ihren Kompetenzen
und Ressourcen einen großen Beitrag zur Entwicklung der Bildungsarbeit in Thüringen.
Ihrem Selbstverständnis nach ist Bildungsarbeit in
der EJBW „Politische Bildung“. Sie geht dabei der
Frage nach, wie die Stärkung der Demokratie aber
auch deren Gefährdung konkret aussehen kann
und welche Konsequenzen damit verbunden sein
können. In ihrer Arbeit vermittelt die EJBW Erfahrungen, Kompetenzen und Wissen über nationale,
internationale und globale Zusammenhänge.
Die Schwerpunkte der inhaltlichen Bildungsarbeit
der EJBW für den LJFP 2017 bis 2021 ergeben sich
aus dem Auftrag als Europäische Jugendbildungsund Jugendbegegnungsstätte, aus den aktuellen
Herausforderungen mit denen sich die Demokratie
in Thüringen, Deutschland und Europa konfrontiert
sieht, den Themen des Lernortes Weimar und den
fachpolitischen Herausforderungen des vorliegenden Planes.
Mit dem LJFP 2012 bis 2016 erfolgten unter entsprechender Mittelerhöhung ein weiterer Ausbau
der Internationalität der Einrichtung und die Entwicklung neuer Profilfelder in der Bildungsarbeit.
Diese Entwicklung gilt es in den Jahren 2017 bis
2021 fortzuführen. Die Bildungsarbeit der EJBW
wird sich dabei verstärkt den Bildungsinhalten der
Europäisierung und Internationalisierung zuwenden. Es muss darum gehen, junge Menschen auf
eine europäische und globale Zukunft in einem eng
mit Europa und der Welt vernetzten Land vorzubereiten.
30 Jahre friedliche Revolution und 100 Jahre erste
deutsche Demokratie sind weitere wichtige Herausforderungen für die außerschulische Bildung im
Zeitraum des LJFP 2017 bis 2021. Diese Herausforderung ist zudem eine fachpolitische, da es um die
Entwicklung neuer Zugänge und Methode für diverse Zielgruppen geht.
Der LJFP 2017 bis 2021 konstatiert für die oben
dargestellten Aufgaben den weiterführenden Bedarf der Förderung der Bildungsarbeit der EJBW in
exponierter Stellung als Jugendbildungseinrichtung. Der Bedarf der anteiligen Personalkostenförderung wird in den Jahren 2017 bis 2021 mit insgesamt 504.700,00 € pro Jahr festgeschrieben.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 40: Bedarf der Förderung der EJBW 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
504.700,00
504.700,00
504.700,00
504.700,00
504.700,00
Für die Bildungsarbeit in der EJBW gilt es im Rahmen des LJFP 2017 bis 2021 ein qualitatives Berichtswesen im dialogischen Prozess zwischen dem
Fördermittelgeber und der Einrichtung zu entwickeln.
Quelle: Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar.
96
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
Jugendbildungseinrichtungen im Bereich der nonformalen außerschulischen Jugendbildung gehören
zu den zentralen Orten und Gelegenheiten, an denen junge Menschen in Thüringen selbstbestimmte
und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe ausgerichtete Lern- und Bildungserfahrungen machen können.
Im Ergebnis der Maßnahmeplanung des LJFP 2012
bis 2016 liegt eine Definition für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen vor. Die Definition konstatiert den Charakter einer Jugendbildungseinrichtung anhand von qualitativen und quantitativen
Standards. Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP
für die Jahre 2017 bis 2021 erfolgte eine Untersuchung, die aufzeigte, welche Einrichtungen sich im
Sinne der vorliegenden Definition als Jugendbildungseinrichtung definieren und die ihrem Selbstverständnis nach, die vorliegenden Kriterien erfüllen. Die als partnerschaftlich angelegte Untersuchung verfolgte nicht das Ziel, Angaben der Träger
von Jugendbildungseinrichtungen zu überprüfen,
sondern alle Träger dann zu begleiten, wenn sie die
Definition erfüllen bzw. perspektivisch erfüllen
möchten. Der LJFP 2017 bis 2021 greift diesen Impuls des dialogischen Prozesses mit den Trägern
von Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen auf
und formuliert im Ergebnis den Bedarf zur weiteren fachlichen Begleitung der Einrichtungen, die
sich an der Untersuchung beteiligten und sich auf
der Grundlage der Definition als solche verstehen
und die Kriterien erfüllen bzw. erfüllen wollen. Diese sind im Einzelnen
 CJD Schloss Oppurg-Europäisches Bildungszentrum
 Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte
Weimar
 Europäisches Jugendbildungszentrum im Kloster Volkenroda
 Evangelisches Rüstzeitheim Braunsdorf/Haus Hoheneiche
 Ferienpark Feuerkuppe
 Ferienzentrum Oberhof
 Internationales Jugendgästehaus Jena
 Waldhof Finsterbergen
 Jugendausbildungs- und begegnungszentrum Schloss Sinnershausen
 Jugend- und Erwachsenenbildungshaus „Marcel Callo“ Heilbad
Heiligenstadt
 Jugendbildungsstätte Hütten
 Jugendgäste- und Bildungshaus Rothleimmühle
 Jugendhaus St. Sebastian Erfurt
 Kinder- und Jugendbauernhof Kleinberndten
 Kinder- und Jugendbauernhof Siloah e. V.
 Seesport- und Erlebnispädagogisches Zentrum Kloster
 Tagungshaus Lützensömmern
 Jugendbildungsstätte Junker Jörg
Im Rahmen der Untersuchung wurden für folgende
Einrichtungen noch keine abschließenden Ergebnisse formuliert. Hier stehen trägerinterne Prozesse aus.
 CVJM Haus und Begegnungsstätte Allmenhausen
 Internationale Jugendbegegnungsstätte Stiftung Gedenkstätten Buchenwald
 Jugendherbergen in Thüringen
Quelle: Naturfreunde Thüringen e. V.
Im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis
2021 beantragte der Träger Naturfreunde Thüringen e. V. die Aufnahme des Naturfreundehauses
„Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung. In
Überprüfung der Definitionskriterien für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen wird das Naturfreundehaus „Thüringer Wald“ als Jugendbildungseinrichtung geführt.
 Naturfreundehaus „Thüringer Wald“
Der Bedarf einer fachlichen Begleitung der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen wird wie folgt
festgeschrieben:
1.
Die mit den Jugendbildungseinrichtungen erarbeiteten Entwicklungsvereinbarungen werden individuell begleitet und fortgeschrieben.
Um die individuelle Ausrichtung von Entwicklungsprozessen der Jugendbildungseinrichtungen zu ermöglichen, wird der Bedarf von individuellen Fachberatungsleistungen gesehen.
Den Jugendbildungseinrichtungen ist es zu
ermöglichen, individuelle Beratungsleistungen
von insgesamt bis zu 3 Bildungstagen pro Jahr
zu finanzieren.
2.
Als wesentliches Element der Qualitätsentwicklung findet ein regelmäßiger und strukturierter Fachaustausch, angeregt durch den
überörtlichen Träger, zwischen den Jugendbildungseinrichtungen statt. Diese Austauschtreffen sind fachlich an den jeweiligen aktuellen
Entwicklungen im Handlungsfeld und den individuellen Bedarfen der Jugendbildungseinrichtungen zu orientieren.
97
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
3.
In das Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes Thüringen sind explizit Angebote für Jugendbildungseinrichtungen aufzunehmen.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 41: Bedarf der Förderung Jugendbildungseinrichtungen 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
33.000,00
33.000,00
33.000,00
33.000,00
33.000,00
Über den individuellen Einrichtungsrahmen hinausgehend werden folgende Bedarfe thüringenweit festgeschrieben:
1.
Arbeitsfelder und Schwerpunkte in der Kinder- und Jugendhilfe
Jede Jugendbildungseinrichtung erhält ein erläuterndes Informationspaket als Serviceleistung des
Landes. In diesem sind Qualitätsstandards in der
Kinder- und Jugendhilfe und speziell in der außerschulischen Jugendbildung enthalten.
2.
Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzeptes in den Bildungseinrichtungen
Zu den Ergebnissen der Untersuchung zählen die
Handlungsbedarfe in Bezug auf das Vorhandensein
eines pädagogischen Gesamtkonzeptes für die Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen. Da die Erbzw. Überarbeitung eines pädagogischen Gesamtkonzeptes als Schlüsselinstrument zur Berücksichtigung der verbindlichen Definitionsaspekte gesehen wird, muss diesem Prozess eine besondere
Aufmerksamkeit, verbunden mit Unterstützungsangeboten, gewidmet werden.
3.
Ressourcen: Räume und Ausstattung
Sowohl in Bezug auf die räumliche, als auch technische Ausstattung werden deutliche Handlungsbedarfe unter dem Stichwort der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung gesehen, um die
Jugendbildungseinrichtungen bei der Herstellung
jugendpädagogisch orientierter Räume und einer
entsprechenden Ausstattung zu unterstützen. Diese Bedarfe sind im Bereich der investiven Förderung aufzugreifen. Beratungsleistungen in diesem
Zusammenhang sind entsprechend zu berücksichtigen.
4.
Handlungsbedarf „Fachkräfteangebote“
Die Kinder- und Jugendhilfe und mit ihr das Feld
der außerschulischen Jugendbildung hat sich in
Deutschland zu einem hochprofessionellen Praxisfeld entwickelt. Um diese Qualität aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln, ist eine kontinuierliche Qualifizierung der dort tätigen Akteure
notwendig. Im Selbstverständnis der Kinder- und
Jugendhilfe erfolgt diese Qualitätssicherung und
Qualitätsentwicklung auch durch entsprechende
Angebote von Fachkräften aus der Praxis heraus.
Die Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
werden dabei unterstützt, den Anteil von Angeboten, die sich an Fachkräfte der außerschulischen
Bildungsarbeit richten, zu erhöhen.
5.
Handlungsbedarf „Vorhandensein eines QMSystems“
Die Sicherung und Entwicklung von Qualität in Jugendbildungseinrichtungen steht in engem Zusammenhang mit einer kritischen und reflexiven
Auseinandersetzung mit den eigenen Angeboten
sowie mit einer bewussten Steuerung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozessen. Fast die Hälfte der Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen zeigt hier einen Handlungsbedarf
in der Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems an. Es wird der Bedarf gesehen, die Jugendbildungseinrichtungen bei der Einführung eines
einrichtungsspezifischen und dokumentierten Systems, in dem die Qualitätsansprüche, die Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung umfänglich erfasst und beschrieben sind, zu
begleiten.
§ 74 Abs. 6 SGB VIII formuliert im Rahmen des gesetzlich normierten Auftrages der Förderung der
freien Jugendhilfe, die Errichtung und die Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen zu fördern.
Die Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtung
ist gesetzlich nicht umfassend definiert. Es liegen
seitens vereinzelter Träger von Jugendbildungseinrichtung Anträge zur Übernahme laufender Betriebskosten von Jugendbildungseinrichtungen vor.
Inwieweit die Übernahme laufender Betriebskosten zur Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen
nach § 74 Abs. 6 SGB VIII zu fassen ist, wird im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 rechtlich
überprüft.
98
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.3.3 Kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung
Kulturelle Jugendarbeit und Jugendbildung ermöglichen Orientierung und Selbstverortung für junge
Menschen und machen Selbstwirksamkeit und
gemeinschaftliches Handeln erfahrbar. Kulturelle
Bildung ermöglicht Kontakte von jungen Menschen
unterschiedlicher Kulturen, unterschiedlicher Herkunftssprache und verschiedenen Alters und bewirkt Offenheit für Neues und Fremdes. Vor allem
aber befördert sie die Entwicklung einer eigenen
kulturellen Identität, trägt zur Selbstvergewisserung bei und ermöglicht die Erfahrung von Selbstwirksamkeit.
Als essentieller Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe wurde die kulturelle Jugendarbeit im
Rahmen der stabilen Förderung der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in den Jahren 2012
bis 2016 Rechnung getragen.
Der Bedarf der Unterstützung kultureller Jugendarbeit wird auch für den LJFP 2017 bis 2021 gesehen.
Geschäftsstelle der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V. (LKJ Thüringen)
Als Dachverband der kulturellen Jugendarbeit und
Jugendbildung in Thüringen und als Zusammenschluss von 23 landesweiten Trägern der kulturellen Jugend(bildungs)arbeit vertritt die LKJ Thüringen die jugend-, bildungs- und kulturpolitischen Interessen der kulturellen Jugendarbeit auf Landesebene.
Seit 2015 gelang es der LJKJ Thüringen, ihr Profil in
Thüringen als Interessenvertretung der kulturellen
Jugendbildung zu schärfen. Sie versteht sich als
Netzwerk der kulturellen Jugendarbeit in Thüringen und wird im Planungszeitraum 2017 bis 2021
ihre jugendpolitische Funktion dahingehend weiter
ausbauen.
Die Geschäftsstelle der LKJ Thüringen wirkt als Motor dieses weiteren Entwicklungsprozesses. Die
steigende Mitgliederzahl in den letzten 12 Monaten und die zunehmende jugendpolitische Präsenz
zeigen auf, dass sich die LKJ Thüringen als aktiver
Dachverband der kulturellen Jugendbildung etablieren kann. Dies bedeutet jedoch auch, dass die
verbandlichen Aufgaben, die Betreuung des Netzwerkes, die Interessenvertretung und die Bedarfe
der Fortbildungsmaßnahmen für die Mitgliedsverbände deutlich wachsen.
Mit den für die Jahre 2017 bis 2021 formulierten
fachpolitischen Herausforderungen des LJFP werden sich zudem die Schwerpunkte der verbandlichen Arbeit für die Geschäftsstelle der LKJ erweitern. Im Rahmen der fachpolitischen Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ werden vor allem der Auftrag der kulturellen Bildung und ihre
Vermittlung als entscheidendes Instrument für das
Gelingen von Integration junger Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache und oft zugleich mit
Fluchthintergrund bewertet. Gleichermaßen liefern
Maßnahmen der kulturellen Bildung eine Aus-
gangsvoraussetzung, um junge Menschen auf die
anstehenden gesellschaftlichen Veränderungen
vorzubereiten.
Auch in Bezug auf die fachpolitische Herausforderung „Chancengleichheit“ wird sich die LKJ Thüringen in ihrer verbandlichen Arbeit verstärkt dafür
einsetzen müssen, dass der Zugang zu kultureller
Bildung für sozial benachteiligte junge Menschen
ermöglicht wird. Dies erfordert ein verstärktes Engagement der Geschäftsstelle der LKJ und einer
damit einhergehenden Sensibilisierung in den Mitgliedsverbänden für diese Thematik.
Zentrales Element der Jugendarbeit ist die Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen. Der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ des
LJFP 2017 bis 2021 folgend, beschränkt sich eine
beteiligungsorientierte Haltung auch in der kulturellen Jugendarbeit nicht allein auf die Angebotsgestaltung, sondern überträgt jungen Menschen
verantwortungsvolle Funktionen innerhalb der eigenen Organisation.
Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen wurde
offensichtlich, dass sich junge Menschen als Mitglieder in den Mitgliedsverbänden der LKJ Thüringen wenig in verantwortungsvollen Funktionen innerhalb des eigenen Verbandes befinden. Zudem
liegen keine ausreichenden Informationen über
Beteiligungsprozesse und Möglichkeiten im Verband vor. Junge Menschen als Mitglieder in den
Mitgliedsverbänden der LKJ Thüringen wünschen
sich, an den Entscheidungsprozessen im eigenen
Verband teilhaben zu können und wichtige Funktionen zu übernehmen. Ein entscheidender Schritt
kann hier die Verjüngung von Vorstandsstrukturen
darstellen. Dieser Aufgabe wird sich die LKJ Thüringen stellen, und gemeinsam mit der Unterstützung
des überörtlichen Trägers die Mitgliedsverbände in
diesem Prozess begleiten und unterstützen.
99
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungsprozesse und der Zunahme weiterer Aufgabenfelder und der Aufgabenbreite wird für den
Planungszeitraum 2017 bis 2021 der Bedarf einer
weiteren Fachreferentenstelle bei der LKJ Thüringen gesehen. Die zweite Fachreferentenstelle für
Jugendarbeit trägt dem Aufwuchs der Mitgliedsverbände Rechnung, die sich durch den Dachverband vertreten sehen möchten. Neu ergibt sich daraus ein wesentlich stärkerer Umfang des Engagements im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit für die
Verbandsmitglieder. Zudem soll der Bereich Netzwerke und Fortbildung im Bereich der Integration
neu aufgestellt und so der gesellschaftlichen Herausforderung gerecht werden.
Die Arbeit der Geschäftsstelle der LKJ Thüringen
ist mit einer Personalstruktur in Höhe von 3 VBE
und entsprechender Sachkosten zuzüglich der damit verbundenen Tarifsteigerung und Stufenerhöhung des vorhandenen Personals im Planungszeitraum 2017 bis 2021 auszustatten
1.3.4
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 42: Bedarf der Förderung Geschäftsstelle LKJ 2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
137.130,00
183.500,00
188.078,00
192.781,00
197.601,00
© Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung e. V. in Thüringen
Internationale Jugendarbeit
Träger der freien Jugendhilfe treten in Thüringen
insbesondere als Anbieter internationaler Jugendarbeit auf. Sie finanzieren ihre Angebote zuvorderst aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des
Bundes sowie durch Förderinstrumente der Europäischen Union. In den Jahren 2013 bis 2016 konnten Träger die nicht über das Zentralstellenverfahren partizipierten, Landesmittel zur Durchführung
von internationalen Jugendbegegnungen erhalten.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an öffentlichen
und privaten Stiftungen, die finanzielle Unterstützung leisten. Zur unterstützenden Finanzierung von
Angeboten der internationalen Jugendarbeit setzen einige Thüringer Jugendverbände Mittel aus
der Globalförderung ein.
Die fachpolitische Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ fordert dazu auf, dass Angebote
der internationalen Jugendarbeit auch weiterhin
Gegenstand der überregionalen Förderung sind. Es
wird der Bedarf formuliert, dass internationale Jugendarbeit Lernräume zur Begegnung und zum
Austausch von jungen Menschen und Fachkräften
aus verschiedenen Ländern ermöglicht. Gegenseitiges Verständnis, Toleranz und Offenheit werden
so ebenso gefördert, wie interkulturelles Lernen,
Verantwortungsübernahme
und
Fremdsprachenkompetenz junger Menschen. Gleichsam ist
die internationale Dimension ein Schwerpunkt der
EU- Jugendstrategie. Die daraus resultierenden
Impulse und Anforderungen gilt es auf Bundes-,
Landes- und Kommunalebene umzusetzen.
Inhaltliche Zielstellung für die internationale Jugendarbeit in Thüringen soll die zunehmende
diversitätsbewusste Angebotsgestaltung sein. Unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderung
„Chancengleichheit“ soll es gelingen, alle jungen
Menschen mit Angeboten der internationalen Jugendarbeit zu erreichen, angewandte Methoden
diversitätsbewusst zu gestalten und Vielfalt zum
Thema zu machen.
Gleichzeitig sollte die internationale Jugendarbeit
ihre politische Dimension durch die Thematisierung politischer Fragen, insbesondere von Flucht
und Migration, Menschenrechten, Aspekten der
Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Werten
stärken. Internationale Jugendarbeit leistet hier einen substantiellen Beitrag zur politischen Sozialisation junger Menschen. Dazu wird der Bedarf formuliert, im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis
2021 Fortbildungsangebote durchzuführen, die eine Auseinandersetzung über ermöglichende und
begrenzende Bedingungen von politischem Handeln in Angeboten der internationalen Jugendarbeit thematisieren.
100
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Unter den oben beschriebenen inhaltlichen Anforderungen besteht der Bedarf einer Fortführung
der Landesförderung von Angeboten der internationalen Jugendarbeit für die Jahre 2017 bis 2021.
Um der Bedeutung von internationaler Jugendarbeit im Kontext des gelingenden Aufwachsens von
jungen Menschen in einer von Vielfalt geprägten
Umwelt gerecht zu werden, bedarf es einer deutlichen Aufstockung der Förderhöhe auf mindestens
100.000 € jährlich. Im Rahmen der Förderung sollen Ko-Finanzierungsmöglichkeiten für bi-, tri- u.
multilaterale Formate incl. für Fachkräfte und auch
bereits durch andere Förderquellen teilfinanzierte
Projekte ermöglicht werden.
Aus dieser Bedarfsfeststellung ergibt sich folgendes
Fördervolumen:
Tabelle 43: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen internationale Jugendarbeit
2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
Es besteht gleichfalls der Bedarf, dass die Thüringer
Jugendverbände Angebote der internationalen Jugendarbeit im Rahmen der ihnen zur Verfügung
stehenden Globalmittel durchführen können.
Vor allem die Förderung für die Durchführung von
Angeboten der internationalen Jugendarbeit mit
eher benachteiligten Zielgruppen, insbesondere in
den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, benötigt eine veränderte Förderstruktur. Dass diese Jugendlichen im besonderen Maße von internationalen Begegnungen profitieren, belegen wissenschaftliche Studien. Die Einbindung dieser Zielgruppen ist Teil der Europäischen Jugendstrategie.
Internationale Jugendarbeit benötigt darüber hinaus Angebote von Fortbildungen zu den fachlichen Schwerpunkten und methodischen Anforderungen im Planungsfeld. Vor allem in der internationalen Jugendarbeit besteht das Risiko, Menschen
zu „kulturalisieren“ und in vermeintlich eindeutige
Gruppen einzuteilen sowie durch die pädagogischen Ansätze Vorurteile und Bilder über „die Anderen“ zu erzeugen und zu verstärken. Es ist notwendig, sich im Austausch der Akteure Gemeinsamkeiten von interkulturellen Ansätzen und Konzepten zusammenzustellen und auf dieser Basis die
eigene pädagogische Praxis zu überprüfen und
weiter zu entwickeln.
Quelle: JugendSozialwerk Nordhausen e. V.
Um der Bedeutung internationaler Jugendarbeit,
internationaler Jugendbegegnung in Thüringen
Rechnung zu tragen, formuliert der LJFP die Entwicklung und Verankerung von Qualitätsstandards gelingender internationaler Jugendarbeit
als landesweites Rahmen- und Handlungskonzept.
Diese sind im Dialog mit den landesweiten Akteuren der internationalen Jugendarbeit zu erarbeiten.
Der mit der Entwicklung von Qualitätsstandards
verbundene Bedarf an Fortbildung der handelnden
Akteure zur Umsetzung der Standards wird formuliert.
Bestandteile der Qualitätsstandards sollten insbesondere die Stärkung der kommunalen Verantwortung für das Planungsfeld der internationalen Jugendarbeit als Teil der europäischen Jugendstrategie, die Förderung der Zusammenarbeit von Schule
und internationalen Jugendarbeit und die Entwicklung einer Anerkennungskultur sein.
Für das Planungsfeld der internationalen Jugendarbeit sieht der LJFP 2017 bis 2021 den Bedarf des
Aufbaus einer Interessenvertretung internationaler Jugendarbeit in Thüringen. In vielen bisher bestehenden Arbeitskreisen und Gremien sind die
Fachkräfte des Planungsfeldes nicht vertreten. So
fließen Fachkompetenz und die Anliegen der internationalen Jugendarbeit jugendpolitisch nicht mit
ein. Ziel der Interessenvertretung soll es sein, fachliche Standards zu setzen, das Planungsfeld in Thüringen öffentlich sichtbar zu präsentieren, sich politisch zu Wort zu melden und fachliche Perspektiven zu diskutieren. Die Struktur der bestehenden
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 78 SGB VIII ist hierfür zu nutzen. Das
Landesjugendamt hat im Rahmen seiner gesetzlich
festgeschriebenen Anregungsfunktion entsprechende Schritte dafür einzuleiten.
101
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.3.5 Kinder- und Jugenderholung
Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind ein
wichtiges Element der Jugendarbeit und werden in
regionaler und überregionaler Zuständigkeit gefördert. Insbesondere für ressourcenarme Familien
eröffnen diese Angebote oftmals die einzige Chance auf bezahlbare mehrtägige Unternehmungen
außerhalb des gewohnten Umfeldes. Zudem ist das
Handlungsfeld geeignet, junge Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten anzusprechen und damit eine soziale Mischung der
Zielgruppe zu erreichen.
Unter Betrachtung der fachpolitischen Herausforderungen „Chancengleichheit“ und „Kultur des Zusammenlebens“ wird der Bedarf für den LJFP 2017
bis 2021 beschrieben, die Jugendverbände als Anbieter der Kinder- und Jugenderholung zu erhalten.
Die Thüringer Jugendverbände führen Angebote
der Kinder- und Jugenderholung im Rahmen der
ihnen zur Verfügung stehenden Globalmittel
durch. Mit der Förderung von Angeboten der Kinder- und Jugenderholung aus den Mitteln der Globalförderung werden folgende Herausforderungen
verbunden sein:



© DJH Landesverband Thüringen e.V.
inklusive Ausgestaltung der Angebote,
Ermöglichung interkultureller Erfahrungen und
Gestaltung und Herstellung niedrigschwelliger
Zugänge unter der Berücksichtigung vorliegender Erfahrungen.
Eine weitere Förderung von Angeboten der Kinderund Jugenderholung im Rahmen des LJFP 2017 bis
2021 erfolgt nicht. Die Kinder- und Jugenderholung
ist Bestandteil der Ausgestaltung der Förderrichtlinie Örtliche Jugendförderung. Die Gebietskörperschaften haben auf der Grundlage eigener Planungsprozesse den Bedarf an Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermitteln. In den Planungs- und Entscheidungsprozessen werden sie im
Rahmen der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen durch den überörtlichen Träger
beraten.
4.3.6 Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung
Der LJFP 2017 bis 2021 formuliert den Bedarf, dass
die Jugendverbände im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Globalmittel Großveranstaltungen
von jugendpolitischen Höhepunkten durchführen.
Zusätzlich wird der Bedarf für die Durchführung
der in Tabelle 44 ausgewiesenen Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung für die
Laufzeit des LJFP 2017 bis 2021 bestätigt.
Tabelle 44: Bedarf der Durchführung von Großveranstaltungen mit jugendpolitischem Schwerpunkt 2017 bis 2021
2017
Veranstaltung
Träger
Thüringer Kindergipfel
Naturfreundejugend Thüringen
Treff: Junges Theater in Thüringen
LKJ Thüringen e. V.
2018
Veranstaltung
Evangelisches Jugendfestival
Träger
2019
Veranstaltung
Träger
2020
Veranstaltung
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
kulturelle jugendpolitische Großveranstaltung
LKJ Thüringen e. V.
Thüringer Kindergipfel
Naturfreundejugend Thüringen
Treff: Junges Theater in Thüringen
LKJ Thüringen e. V.
Evangelisches Jugendfestival
Träger
2021
Veranstaltung
Träger
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
kulturelle jugendpolitische Großveranstaltung
LKJ Thüringen e. V.
Thüringer Kindergipfel
Naturfreundejugend Thüringen
Treff: Junges Theater in Thüringen
LKJ Thüringen e. V.
Lutherjahr 2017
Bund Evangelischer Jugend
in Mitteldeutschland
72-Stunden-Aktion
BDKJ Thüringen
102
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Der auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, die die Mitspracherechte von Kindern
und Jugendlichen in Bezug auf ihre konkrete Lebensumwelt bestärkt, seit 2007 durchgeführte
Thüringer Kindergipfel soll auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021 in Untersetzung
der fachpolitischen Herausforderung „Partizipation“ in den Jahren 2017, 2019 und 2021 umgesetzt
werden.
Für die Jahre 2018 und 2020 wird der angezeigte
Bedarf der LKJ zur Durchführung einer Großveranstaltung pro Jahr in Kooperation mit einem kulturellen Mitgliedverbands bestätigt. Die Großveranstaltung dient dabei dem Sichtbarmachen der Jugendarbeit in den verschiedenen Kultursparten
und leistet einen wichtigen Beitrag in der Anerkennung des kulturellen Engagements von jungen
Menschen.
Die bereits in 2013 durchgeführte Großveranstaltung des BDKJ Thüringen „72-Stunden-Aktion“ soll
auch im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis
2021 als Sozialaktion, bei dem jungen Menschen in
72 Stunden sozial und ökologische Projekte für die
Gesellschaft verwirklichen, in Untersetzung der
fachpolitischen Herausforderung „Kultur des Zusammenlebens“ im Jahr 2019 als Großveranstaltung durchgeführt werden.
Der Treff: Junges Theater in Thüringen vereint mit
einer langjährigen Tradition junge Menschen, die
der freien Theaterszene angehören unter Aspekten
der kulturellen Bildung und jugendpolitischen Zusammenhängen. Diese Großveranstaltung soll auch
im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021
durchgeführt werden. Es wird der Bedarf gesehen,
die Durchführung der Großveranstaltung durch die
LKJ Thüringen e. V. in Kooperation mit dem Thüringer Theaterverband e. V. und der LAG Spiel und
Theater Thüringen e. V. in den Jahren 2017, 2019
und 2021 finanziell zu unterstützen.
©Matthias Sengewald, Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
© © Lutz Edelhoff, Theater die SCHOTTE e.V
Das evangelische Jugendfestival (zuvor evangelisches Jugendcamp) hat sich als gemeinsame Großveranstaltung des bundes evangelischer jugend in
mitteldeutschland (bejm) etabliert. Es bietet Möglichkeiten der Begegnung junger Menschen und
des Austausches untereinander und stellt einen
prägenden jugendpolitischen Höhepunkt der evangelischen Jugendarbeit dar. Der LJFP 2017 bis 2021
sieht in den Jahren 2018 und 2020 den Bedarf zur
finanziellen Unterstützung dieser Veranstaltung.
Der LJFP sieht den Bedarf einer gemeinsam zu
entwickelnden fachlichen Definition für Großveranstaltungen mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung.
Diese Bedarfsfeststellung bedeutet folgendes Fördervolumen:
Tabelle 45: Bedarf der Förderung Einzelmaßnahmen internationale Jugendarbeit
2017 bis 2021
Jahr
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung in €
30.000,00
30.000,00
30.000,00
30.000,00
30.000,00
103
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.4
Investive Förderung
Die Förder- und Anregungsfunktion der Jugendhilfe
erstreckt sich neben der Förderung von Projekten
und Angeboten der Jugendarbeit und der Förderung der Jugendverbände auch auf Zuwendungen
insbesondere für Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendarbeit.
Der LJFP 2012 bis 2016 legte in seiner Maßnahmeplanung fest, dass die Anzahl von Einrichtungen
der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung nicht zu erweitern ist. Er wies dazu eine
Übersicht aus, in welcher die Einrichtungen namentlich benannt waren. Nur diese Einrichtungen
konnten im Umsetzungszeitraum Anträge auf investive Fördermittel stellen.
ter den oben dargestellten Aspekten wie folgt zu
qualifizieren:



Die Notwendigkeit der investiven Maßnahme
ist durch den Träger konzeptionell darzustellen.
Es ist darzulegen, inwieweit die investive
Maßnahme für die Leistungserbringung des
Trägers bzw. der Einrichtung notwendig ist
und in welchem Zusammenhang sie mit dessen Leistungsbereichen steht.
Vorrangig sind Maßnahmen der investiven
Förderung zuzustimmen, welche unter Beachtung der fachpolitischen Herausforderungen
beitragen.
Der LJFP 2017 bis 2021 sieht über die Beantragung
im Bereich der überörtlichen Jugendbildungs- und
Jugenderholungseinrichtungen hinausgehend den
Bedarf einer investiven Förderung von Geschäftsstellen überörtlicher Träger der Jugendarbeit und
Jugendverbandsarbeit. Diese Förderung ist allerdings nachrangig zur direkten investiven Förderung
von Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung zu betrachten.
© Bildungswerk Blitz e. V.
Diese rein quantitative Messgröße wird allerdings
dem Bedarf einer qualitativen und dynamischen
Entwicklungsanpassung im Bereich der Einrichtungen von Jugendarbeit in Thüringen nicht gerecht.
Eine rein quantitative Begrenzung in der Anzahl
entspricht zudem nicht der gesetzlichen Verpflichtung des überörtlichen Jugendhilfeträgers, die Tätigkeit der freien Jugendhilfe anzuregen und entsprechend zu unterstützen. Vielmehr hat er im
Rahmen seiner Planungsverantwortung neben
quantitativen Aspekten auf qualitative Kriterien
der Ausgestaltung eines bedarfsgerechten Angebotes an Jugendarbeit und dem zur Verfügungstellen
entsprechender Einrichtungen zu achten.
Für die Umsetzung der oben dargestellten fachlichen Aspekte sieht der LJFP den Bedarf der grundsätzlichen Anpassung des existierenden Förderinstrumentes „Richtlinie zur investiven Förderung".
Gleichzeitig konstatiert der LJFP 2017 bis 2021 die
Notwendigkeit der Erhöhung der zur Verfügung
stehenden Landesmittel.
Die Notwendigkeit der Erhöhung der zur Verfügung
stehenden Landesmittel ist zum einen das Ergebnis
der Trägerbefragung im Rahmen der Bedarfsermittlung und der grundsätzlichen Beteiligung von
Trägern im Rahmen des Fortschreibungsprozesses.
Bereits in 2017 zeigt sich ein investiver Bedarf von
1.700.000,00 €. Zum anderen ergibt sich ein erhöhter finanzieller Bedarf aus der Umsetzung der Vorgaben der UN- Behindertenkonvention.
Der LJFP 2017 bis 2021 sieht den Bedarf der investiven Förderung für Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugenderholung im überregionalen Kontext. Dabei ist das Antrags- und
Auswahlverfahrens für die investive Förderung un-
104
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Bedarf
Fachliche Entwicklungen und Bedarfsaussagen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
4.5
Weitere Bedarfe
Der LJFP 2017 bis 2021 sieht in der Anerkennung
von Leistungen für Sprach- und Kulturmittler in der
Förderung einen bestehenden Bedarf in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung
„Chancengleichheit“ und „Kultur des Zusammenlebens“.
Um die Teilhabe von jungen Menschen aus schwierigen Lebenslagen an den Angeboten des LJFP
2017 bis 2021 zu ermöglichen bedarf es einer
Überprüfung von Förderstrukturen zur Reduzierung von Teilnehmerbeiträgen.
In Umsetzung der fachpolitischen Herausforderung
„Partizipation“ sieht der LJFP 2017 bis 2021 den
Bedarf, auch die überörtlichen Akteure in das bestehende Angebot der Fortbildung zum Prozessmoderator für Beteiligungsprozesse einzubinden.
In das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes sind ab 2017 Fortbildungsangebote entsprechend der fachpolitischen Herausforderungen des
LJFP 2017 bis 2021 einzubinden.
Das Land Thüringen hat seine (in §78 SGB VIII) beschriebene Aufgabe zur Vernetzung der Träger und
Planung der Maßnahmen in Bezug auf den LJFP intensiv wahrgenommen. Im Rahmen des §78 SGB
VIII soll der öffentliche Träger die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Abstimmung von Maßnahmen anstreben. Bezogen auf den Landesjugendförderplan können die entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der AG §78 SGB VIII abgestimmt und weiterentwickelt werden. Hierzu ist es
seitens des öffentlichen Trägers notwendig, Austauschprozesse innerhalb der Arbeitsgemeinschaften zu forcieren und somit die Maßnahmen weiterzuentwickeln.
105
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Maßnahmeplanung
5.
Maßnahmeplanung
Die vorliegende Jugendhilfeplanung formuliert einen Kernbedarf an inhaltlichen Gestaltungsaufgaben in der Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen und der strukturellen Ausstattung für
die überörtliche Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Jahren 2017 bis 2021.
Alle in Kapitel 4 beschriebenen Bedarfsaussagen
sind im Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis
2021 zu realisieren. Dies erfordert eine finanzielle
Ausstattung der Planungsfelder, für die entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen
sind.
Die Umsetzung der Planungsergebnisse und der
damit formulierten Bedarfe zur Ausgestaltung der
überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit erfolgt schwerpunktmäßig in der Finanzierung über die Richtlinie Landesjugendförderplan
des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend
und Sport (RL-LJFP) in der jeweils gültigen Fassung.
Diese ist vor dem Hintergrund der getroffenen Bedarfsaussagen in ihrem Inhalt anzupassen.
Es ist durchgängiges Prinzip der Förderung im
Rahmen des LJFP 2017 bis 2021, dass die Sicherung
der Personalstruktur Vorrang vor der Förderung
von Einzelangebote/-projekten hat.
Tarifliche Steigerungen und entsprechende Stufenaufstiege im Bereich der Personalstruktur werden
in der Förderung berücksichtigt. Hierin liegt ein
Schwerpunkt des LJFP 2017 bis 2021, der auf die
Sicherung qualitativer Arbeitskraft im Bereich der
Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit im Wege
des zunehmenden Fachkräftebedarfes hinweist.
Die Förderung der Einzelangebote in der internationalen Jugendarbeit, der außerschulischen Jugendbildung und die Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung sollen einen angemessenen Anteil im Gesamtbereich der Förderung einnehmen. Geförderte Maßnahmen sollten das Gebot der Überregionalität erfüllen.
Eine fachliche Jugendhilfeplanung weist für die getroffenen Bedarfsaussagen eine entsprechende
Priorisierung aus. Die Bedarfsaussagen des LJFP
2017 bis 2021 werden unter folgender Prioritätensetzung umzusetzen sein:
Tabelle 46: Priorisierung der Bedarfsfeststellungen in den Planungsfeldern des LJFP 2017 bis 2021
Priorität
1
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
2
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung in Thüringen e. V.
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
3
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischer Bedeutung
4
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
5
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
6
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
7
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
8
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
106
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Maßnahmeplanung
Die in Priorität 2, 3 und 4 ausgewiesenen Bedarfsaussagen sind untereinander gleichwertig. Ihre
Darstellung entspricht keiner Rangfolge.
Die Priorisierung der Umsetzung in den Bedarfsaussagen gilt ausschließlich für die Förderung aus
der Haushaltsstelle Maßnahmen der Jugendhilfe.
Das Landesjugendamt ist aufgefordert, die Finanzierung aller notwendigen Bedarfsgrößen in den
jeweiligen Haushaltsanmeldungen zu kommunizieren. Es sind alternative Finanzierungsmöglichkeiten
der getroffenen Bedarfsaussagen durch das TMBJS
zu prüfen.
Die investive Förderung erfolgt über die Richtlinie
Investive Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit des Thüringer
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Der
ermittelte Finanzbedarf für die Jahre 2017 bis 2021
übersteigt bis einschließlich 2019 deutlich den bisherigen Haushaltsansatz in Höhe von 480.000,00 €.
Die ermittelten Bedarfe sind in den Haushaltsanmeldungen entsprechend zu berücksichtigen.
Maßnahmen im weiteren Planungsprozess:
1.

Nach Beschlussfassung des LJFP 2017 bis 2021
ist eine AG des LJHA zur Begleitung der Umsetzung des LJFP mit folgenden Aufgaben einzurichten:




quartalsweise Arbeitstreffen mit fortlaufender Begleitung des Umsetzungsstandes
des LJFP in Zusammenarbeit mit der Landesjugendhilfeplanung einschließlich der
Beratung über die Mittelvergabe in Priorität 2,3 und 4 bei nicht ausreichend zur
Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
Planung der Umsetzungskontrolle für den
LJFP 2017 bis 2021
fortlaufende Berichterstattung im LJHA
Vorbereitung der fünften Fortschreibung
des LJFP

Der Landesjugendhilfeplanung obliegt die Planungsverantwortung im Rahmen der Umsetzung des LJFP 2017 bis 2021. Sie leitet die AG
zur Begleitung der Umsetzung des LJFP 2017
bis 2021.
2.
Die Förderung von Angeboten und Strukturen
der überörtlichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind unter dem Aspekt der
Förderung von Vielfältigkeit und Pluralität der
Jugendarbeit seitens des Fördermittelgebers
durchzuführen. Kleine Verbände, Vereine und
Träger sind in der Vergabe von Förderungen
entsprechend zu unterstützen und zu beraten.
In der Förderung sind Mittel für Sprachmittler
anzuerkennen.
3.
Die fachpolitischen Herausforderungen sind im
Umsetzungszeitraum des LJFP 2017 bis 2021
mit jungen Menschen fortführend zu diskutieren. Dafür sind durch das Landesjugendamt
geeignete Formate unter Betrachtung der Evaluation der Beteiligungsveranstaltungen mit
jungen Menschen im Rahmen der Fortschreibung des LJFP 2017 bis 2021 zu entwickeln.
4.
Die fachpolitischen Herausforderungen des
LJFP werden mit den weiteren Zielgruppen des
LJFP im Zeitraum der Umsetzung des LJFP fortführend in Verantwortung aller Akteure des
LJFP 2017 bis 2021 diskutiert.
Die AG soll wie folgt zusammengesetzt sein:






ein/e Vertreter/in der Thüringer Jugendverbände und
ein/e Vertreter/in der anderen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe aus den
Reihen des LJHA,
ein/e Vertreter/in der Landesvereinigung
kulturelle Jugendbildung
ein/e Vertreter/in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 78 SGB VIII
ein/e Vertreter/in des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aus
dem Bereich Jugendpolitik
eine/e Vertreter/in des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aus
dem Bereich der Schulentwicklung
je ein/e Vertreter/in des Gemeinde- und
Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages sowie
je ein/e Vertreter/in der im Thüringer
Landtag vertretenden Fraktionen.
107
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Maßnahmeplanung
5.
6.
Die Akteure des LJFP 2017 bis 2021 übernehmen im Rahmen der Zielstellung des LJFP 2017
bis 2021 zur Erhöhung des Stellenwertes von
Kinder- und Jugendarbeit Moderationsfunktion zum Stellenwert von Jugendarbeit im Rahmen der anstehenden Gebiets- und Funktionalreform
Die Fachberatung im Bereich der Jugendhilfeplanung unterstützt den Aufbau und die Qualifizierung einer fortlaufenden Berichterstattung
in Zusammenspiel mit dem Thüringer Landesamt für Statistik in den Planungsfeldern des
LJFP auf kommunaler und Landesebene.
7.
In den Planungsfeldern der außerschulischen
Jugendbildung, der Kinder- und Jugenderholung, der Jugendverbandsarbeit und der internationalen Jugendarbeit findet eine Begleitung
des LJFP 2017-2021 durch das Landesjugendamt statt.
8.
In allen Planungsfeldern des LJFP 2017 bis
2021 findet ein fachlicher Austausch der
überörtlichen freien Träger und des öffentlichen Trägers statt.
108
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 1
Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
Anlage 1
Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
2017
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
Unvorhersehbare Bedarfe
Gesamt
IST Haushalt des Landes 2016/2017
Mehrbedarf
Bedarfsgröße in €
622.080,00
504.700,00
137.130,00
282.335,00
605.080,00
250.000,00
50.000,00
30.000,00
33.000,00
250.000,00
50.000,00
50.000,00
0,00
50.000,00
2.914.325,00
2.358.300,00
556.025,00
2018
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
Unvorhersehbare Bedarfe
Gesamt
IST Haushalt des Landes 2016/2017
Mehrbedarf
Bedarfsgröße in €
675.000,00
504.700,00
183.500,00
289.394,00
605.080,00
250.000,00
50.000,00
30.000,00
33.000,00
250.000,00
50.000,00
50.000,00
425.000,00
50.000,00
3.445.674,00
2.358.300,00
1.087.374,00
2019
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
Unvorhersehbare Bedarfe
Gesamt
IST Haushalt des Landes 2016/2017
Mehrbedarf
Bedarfsgröße in €
691.875,00
504.700,00
188.078,00
296.629,00
605.080,00
250.000,00
50.000,00
30.000,00
33.000,00
250.000,00
50.000,00
50.000,00
435.625,00
50.000,00
3.484.987,00
2.358.300,00
1.126.687,00
109
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 1
Gesamtfinanzierung des Landesjugendförderplanes 2017 bis 2021
2020
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
Unvorhersehbare Bedarfe
Gesamt
IST Haushalt des Landes 2016/2017
Mehrbedarf
Bedarfsgröße in €
709.172,00
504.700,00
192.781,00
304.045,00
605.080,00
250.000,00
50.000,00
30.000,00
33.000,00
250.000,00
50.000,00
50.000,00
446.516,00
50.000,00
3.525.294,00
2.358.300,00
1.166.994,00
2021
Struktursicherung der Thüringer Jugendverbände
Europäische Jugendbildung- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
Geschäftsstelle Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung
Geschäftsstelle Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalförderung der Thüringer Jugendverbände
5 Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit bis zur einer max. Förderhöhe von 50.000,00 € pro Jahr
Großveranstaltungen von jugendpolitischem Höhepunkt
Beratungsleistungen für Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen
5 weitere Konzepte der außerschulischen Jugendbildung in je einer fachpolitischen Herausforderung
Internationale Jugendarbeit in einer Förderhöhe von weiteren 50.000,00€ pro Jahr
Einzelmaßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
Bildungsreferenten bei Thüringer Jugendverbänden
Unterhaltung von Jugendbildungseinrichtungen
Unvorhersehbare Bedarfe
Gesamt
IST Haushalt des Landes 2016/2017
Mehrbedarf
Bedarfsgröße in €
726.902,00
504.700,00
197.601,00
311.647,00
605.080,00
250.000,00
50.000,00
30.000,00
33.000,00
250.000,00
50.000,00
50.000,00
457.679,00
50.000,00
3.566.609,00
2.358.300,00
1.208.309,00
110
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 2
Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Anlage 2
111
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 2
Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
112
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 2
Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
113
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 2
Anschreiben Bedarfsermittlung an die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
114
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anlage 3
Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen
Anlage 3
Definition von Jugendbildungseinrichtung in Thüringen
Als Jugendbildungseinrichtung werden im Freistaat Thüringen Einrichtungen bezeichnet, die die folgenden Mindeststandards erfüllen:
1. Arbeitsfelder, Schwerpunkte und fachliche Orientierungen
1.1 Die Einrichtung ist in einem bzw. in mehreren Bereich(en) der Jugendarbeit sowie in einem bzw. mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung tätig und orientiert sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen Schwerpunktsetzungen.
1.2 Die Einrichtung berücksichtigt in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von
jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus.
1.3 Die Angebote im Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und
Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen.
2. Pädagogisches Gesamtkonzept
2.1 Die Einrichtung verfügt über ein pädagogisches Gesamtkonzept im Bereich der non-formalen Bildung, das dokumentiert, öffentlich sichtbar und an den Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe orientiert ist.
2.2 Das pädagogische Gesamtkonzept der Einrichtung beschreibt mindestens das Profil/Leitbild, die pädagogischen Zielsetzungen, die Arbeitsschwerpunkte, die methodischen Ansätze, die Zielgruppen und die Beteiligungsmöglichkeiten
der Zielgruppen. Es verweist zudem auf definierte Qualitätsstandards des Arbeitsfeldes.
3. Ressourcen und Infrastruktur
3.1 Die Einrichtung verfügt über eigenes hauptamtliches pädagogisches Personal (pädagogische Fachkräfte) oder kann auf
hauptamtliche pädagogische Fachkräfte des Trägers zur Umsetzung von non-formalen Bildungsprozessen unmittelbar
zurückgreifen.
3.2 Die Einrichtung verfügt über geeignete Räume und eine entsprechende (Raum)Ausstattung zur Umsetzung des vorhandenen pädagogischen Gesamtkonzeptes.
3.3 Die Infrastruktur, das Personal und die Servicequalität der Einrichtung sind jugendpädagogisch orientiert und bewegen
sich im Einklang mit dem pädagogischen Gesamtkonzept.
3.4 Eine Jugendbildungseinrichtung, die über die hier insgesamt beschriebenen Mindest-standards zudem über Unterkunfts-/ Übernachtungsmöglichkeiten und Vollverpflegungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen verfügt, wird als Jugendbildungsstätte bezeichnet.
4. Bildungsprogramm
4.1 Die Einrichtung bietet ein eigenes, ganzjähriges, regelmäßiges, öffentlich sichtbares non-formales Bildungsprogramm
für junge Menschen mit mindestens 70 Programmtagen bzw. 840 Teilnehmendentagen an.
4.2 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung zählen auch Angebote in Kooperation mit anderen Partnern, wenn diese gemeinsam geplant, umgesetzt und ausgewertet werden.
4.3 Zum Bildungsprogramm der Einrichtung können auch Angebote des Trägers der Einrichtung zählen, wenn diese der
Einrichtung unmittelbar zugeordnet und im Bildungsprogramm der Einrichtung sichtbar sind.
5. Zielgruppen des Bildungsprogramms und Nutzergruppen der Einrichtung
5.1 Das Bildungsprogramm der Einrichtung richtet sich an Teilnehmende aus Thüringen (und ggf. darüber hinaus).
5.2 Das Bildungsprogramm der Einrichtung berücksichtigt die unterschiedlichen Alters-gruppen der Kinder- und Jugendhilfe; eine Schwerpunktsetzung ist möglich.
5.3 Im Bildungsprogramm der Einrichtung sind, orientiert am pädagogischen Gesamtkonzept der Einrichtung und an den
Zielgruppenbeschreibungen des Landesjugendförderplanes, die Interessen und Ausgangssituationen spezifischer Zielgruppen, insbesondere von jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, berücksichtigt.
5.4 Mindestens 20% der Programmangebote werden als offene Bildungsangebote ausgeschrieben für die es keine Teilnahmevoraussetzung in Bezug auf eine Gruppenzuge-hörigkeit (z.B. Schulklasse, Vereinsmitgliedschaft etc.) gibt.
5.5 Die Einrichtung bietet regelmäßig von der Konzeption abgeleitete Fortbildungsangebote für Fachkräfte in der Jugendarbeit/außerschulische Jugendbildung an. Im Rahmen der Angebotsstruktur sind dies mindestens 10%, maximal jedoch
30% der Programmtage.
5.6 Im mehrjährigen Durchschnitt sind mindestens 50% der Nutzer der Einrichtung Teilnehmende am Bildungsprogramm
der Einrichtung.
6. Aspekte der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
6.1 Die Einrichtung wertet ihre Bildungsangebote mit unterschiedlichen Auswertungsinstrumenten systematisch aus und
verfügt über ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem.
6.2 Die Einrichtung ist eingebunden in einen regelmäßigen und strukturierten Fachaus-tausch auf Praxisebene mit pädagogischen Fachkräften der nonformalen Bildung außerhalb der eigenen Einrichtung/außerhalb der eigenen Trägerstruktur.
115
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anklage 4
Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.
Anlage 4
Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016
Landesjugendring Thüringen e. V. - Abstimmungsergebnis 46 ja/2 nein/ 1 Enthaltung
Bedarfsermittlung und Maßnahmenableitung
Struktursicherndes Personal
Landesverbände sichern die Qualität jugendverbandlicher Arbeit. Sie sind verantwortlich für die überörtliche Interessenver55
tretung, Koordination und Vernetzung ihrer Untergliederungen sowie für Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden. Diese
Aufgabenwahrnehmung und die Bewirtschaftung finanzieller Mittel des Jugendverbandes im Sinne § 17 Absatz 2 Satz 2
ThürKJHAG erfordert eine Arbeitsstruktur.
Der durch die Jugendverbände formulierte Bedarf für den Planungszeitraum 2017 – 2021 beläuft sich auf 26 Stellen. Die
Entscheidung zur Prioritätensetzung von Stellen erfolgte in einem zweistufigen Verfahren:
- auf Basis eines vergleichenden Verfahrens, welches Tätigkeit, Struktur, Größe und jugend- sowie fachpolitische
Mitwirkung im Landesjugendring Thüringen e.V. umfasst (Punktevergabe).
- mit Hilfe eines nicht linearen Punktekorridors, bei dem den erreichten Punkten die Anzahl von Personalstellen zugeordnet werden (siehe nachfolgende Tabelle).
Punkte
(Differenz: 200:) 800 - 1000
(Differenz: 200:) 600 - 799
(Differenz: 150:) 450 - 599
(Differenz: 150:) 300 - 449
(Differenz: 100:) 200 - 299
(Differenz: 100:) 100 - 199
(Differenz: 50:)
50 - 99
(Differenz: 50:)
0 - 49
Priorität 1
Priorität 2
3
3
2
2
1
1
0,5
0,5
1
0,5
1
0,5
1
0,5
0,5
0
Prioritätenliste:
Priorität 1:
Verband
Punkte
Soll 2017 - 2021
Bedarf
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
917,72
3
5
Thüringer Sportjugend
728,94
3
3
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
446,01
2
3
221,02
1
2
171.42
1
1,5
170,56
1
2
Jugendrotkreuz
151,23
1
1
DGB-Jugend
134,72
1
2
114,18
1
1
89,48
0,5
1,5
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände
62,66
0,5
1
Thüringer Trachtenjugend
43,04
0,5
1
Johanniterjugend
41,30
0,5
1
30,40
0,5
1
16,5
26
Thüringer Jugendfeuerwehr
IG Landesjugendwerk AWO/SJD-Die Falken
IG Naturfreundejugend/BDP
56
57
Kinderinteressen Thüringen
Jugend-Aktions-Netzwerk-Umwelt-Naturschutz
Arbeiter-Samariter-Jugend
58
55
Vgl. Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit, Beschluss Landesjugendhilfeausschuss vom 15. März 2004.
Die Jugendverbände Landesjugendwerk der AWO und SJD-Die Falken regeln untereinander die Stellenverteilung.
Die Jugendverbände Naturfreundejugend und BDP regeln untereinander die Stellenverteilung.
58
Die Jugendverbände Naturschutzjugend und BUNDjugend regeln untereinander die Stellenverteilung.
56
57
116
Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anklage 4
Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.
Priorität 2:
Verband
Punkte
Soll 2017 - 2021
Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland
Bedarf
1
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
0,5
Thüringer Jugendfeuerwehr
1
IG Landesjugendwerk AWO/SJD-Die Falken
0,5
IG Naturfreundejugend/BDP
0,5
DGB-Jugend
0,5
Jugend-Aktions-Netzwerk-Umwelt-Naturschutz
0,5
Vertretung Thüringer Pfadfinderverbände
0,5
Summe:
5
59
Das im Koalitionsvertrag ausgewiesene Ziel einer tarifgerechten Bezahlung in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
wird ausdrücklich unterstützt. Hierzu sind die Träger*innen ebenso angehalten wie die Politik selbst, insbesondere durch
die Bereitstellung entsprechender Mittel. Aus Sicht der Jugendverbände sind die bisher in der Förderrichtlinie enthaltenen
Parameter nicht ausreichend. Insofern werden folgende Änderungen der Förderrichtlinie vorgetragen, die im Zusammenhang stehen und nur in diesem realisiert werden können:
Änderung der Förderkonditionen
 tarifgerechte Entlohnung, mindestens E 9/3 TVL (bzw. in Höhe des sich daraus ergebenden AN-Bruttolohnes) für
bereits tätige Geschäftsführer*innen/Koordinator*in-nen (ansonsten gilt TVL E 9)
 Förderung durch Land mit mindestens 70 % der förderfähigen Personalkosten
Dieses vorausgesetzt ergibt sich folgender neuer anteiliger Finanzierungsbedarf:
2017
2018
2019
2020
2021
Priorität 1
685.000 €
702.000 €
720.000 €
738.000 €
756.000 €
Priorität 2
140.000 €
143.500 €
147.000 €
151.000 €
155.000 €
Durch den Landeshaushaltsgesetzgeber und das für Jugend zuständige Ministerium ist zu gewährleisten, dass mindestens
für die in Priorität 1 aufgenommenen Jugendverbände das entsprechende Fördervolumen zur Verfügung gestellt wird.
Ebenso ist anzustreben, die in der Priorität 2 ausgewiesenen Bedarfe an struktursicherndem Personal förderpolitisch zu befriedigen.
Förderung der Arbeit des Landesjugendring Thüringen e.V. (Geschäftsstelle)
Für die Realisierung und Umsetzung der Funktionen sowie die eigenverantwortliche Aufgaben des Landesjugendring Thüringen e.V. einschließlich der übertragenen Dienstleistungsfunktionen ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt, die Aufgabenwahrnehmung beschriebener Funktionen und die damit vernetzte Struktur weiterhin zu fördern, zumal der Vernetzungs- und Vermittlungsbedarf angesichts der jugendpolitischen Herausforderungen zugenommen hat. Die Arbeit sowie die
Personalstruktur der Geschäftsstelle des Landesjugendring Thüringen e.V. (4,55 VbE) sind im Planungszeitraum weiterhin zu
stabilisieren. Erhöhungen aus Tarifsteigerungen sowie der Inflationsausgleich sind zusätzlich zu den Globalmitteln bereitzustellen. Daraus ergibt sich ein Förderbedarf von:
2017
2018
2019
2020
2021
300.000 €
311.000 €
322.500 €
334.800 €
346.600 €
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Thüringen gemeinsam voranbringen – demokratisch, sozial, ökologisch. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen für die 6. Wahlperiode des
Thüringer Landtages, S. 22.
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Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anklage 4
Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.
Globalmittel
Seit 2005 wurden die Globalmittel (605.080 €) nicht erhöht. Rechnet man hierzu die Verluste aus dem nicht gewährten Inflationsausgleich hinzu, so liegt ein Realwert des Geldes in Höhe von nur noch 496.180 € (unterstellte jährliche Inflationsrate von 2%) vor. Entsprechend der Bedarfsermittlung stellen alle Jugendverbände fest, dass die zur Verfügung stehenden
Landesmittel nicht ausreichen und dem Erfordernis einer Stärkung des Bildungs- und Sozialisationsortes Jugendverbandsarbeit nicht gerecht werden. Es wird daher eine Erhöhung der Fördermittel eingefordert, die zumindest der Summe des „verlorenen Inflationsausgleiches“ entspricht und in den kommenden Jahren jeweils um den aktuellen Inflationsausgleich zu erhöhen ist.
2017
2018
2019
2020
2021
715.000 €
730.000 €
745.000 €
760.000 €
775.000 €
Förderung von Bildungsreferent*innen in den Jugendverbänden
Bereits in den zurückliegenden Landesjugendförderplänen wurde die Notwendigkeit zur Förderung von verbandseigenen
Bildungsprozessen mit entsprechendem Personal vorgetragen (Fachreferent*innenprogramm). Zur qualitativen Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit ist es notwendig, die eigenverantwortete Bildungsarbeit und die damit verbundenen
Prozesse zu stärken. Hierbei ergeben sich folgende Aufgabenfelder:






Anregung, Förderung und nachhaltig wirkende Begleitung von Bildungsprozessen innerhalb der Strukturen des gesamten Landesverbandes
 Konzipierung , Verantwortung und Evaluation eines eigenen, in der Fläche wirkenden Bildungsprogramms, einschließlich Leitung von Maßnahmen und Projekten der Jugendbildung;
 Koordination der Arbeit von Ausbildungsteams und Weiterentwicklung von Aufgaben und Vermittlungsinhalten
Aufarbeitung von Fachinhalten für den innerverbandlichen Diskurs
(Einleitung und Gestaltung von Diskussionsprozessen sowie Bereitstellung von fachlichen Hintergrundinformationen
für Entscheidungsträger*innen)
Unterstützung Ehrenamtliche
 Erstellung pädagogischer Konzepte und Arbeitshilfen
 Planung, Leitung und Durchführung von (Multiplikator*innen-)Schulungen auf den verschiedenen Verbandsebenen
Entwicklung und Durchführung neuer Projekte für Kinder und Jugendliche zu aktuellen verbandsrelevanten Themen
sowie zur Gewinnung von ehrenamtlichem Nachwuchs im Jugendverband
Koordination der Öffentlichkeitsarbeit im Bildungsbereich und Gestaltung der Kommunikation in den jugendspezifischen Print-, Online- und soziale Medien
Mitwirkung am Fachaustausch innerhalb des LJRT.
Insgesamt sollen hierfür 450.000 € dem Landesjugendring Thüringen e.V. zur Weiterreichung an seine Mitgliedsverbände
zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung erfolgt analog zur Stellenverteilung Priorität 1 struktursicherndes Personal
und berücksichtigt die Verbände zumindest mit 0,5 VbE. Die Förderkonditionen sind entsprechend dem struktursichernden
Personal anzulehnen.
Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Das ehrenamtliche Engagement ist konstitutives Element der Jugendverbandsarbeit. Im Rahmen der Bedarfsermittlung ist
festzustellen, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Förderung und Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit nicht
ausreichen, um noch mehr junge Menschen zur Übernahme dieser wichtigen Funktion zu gewinnen. Es wird notwendig
sein, hierzu einen umfassenden und zielgerichteten Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen verschiedener Fachressorts zu führen. Unabhängig davon wird eingefordert, das ehrenamtliche Engagement in der Jugendverbandsarbeit
durch die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel zu fördern und zu stärken. Darüber hinaus werden folgende Vorschläge
vorgetragen:



Gewährleistung umfassender Freistellungsmöglichkeiten für ehrenamtliches Engagement durch Schule und in der Ausbildung
größere Anerkennung und ein gesteigertes Bewusstsein der gesellschaftlichen Bedeutung des Ehrenamtes in der Jugendverbandsarbeit durch die Hochschulen und deren Leitungen und Lehrkräfte
Entwicklung einer Kultur der Unterstützung ehrenamtlich engagierter Studierender an den Hochschulen, damit künftig
Ehrenamt und Studium besser zu vereinbaren sind. Hierzu bedarf es einer Anerkennung der im Engagement erworbenen Kompetenzen
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Landesjugendförderplan 2017 bis 2021 –Anklage 4
Auszug aus: Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung am 16. März 2016 des Landesjugendring Thüringen e. V.
- bei der Bewerbung um einen Studienplatz, z.B. als Wartesemester, als Praktikum oder in Form von Bonuspunkten
zur Aufwertung der Abitur-Note.
- für die Anerkennung als Pflichtpraktikum während des Studiums.
- für die Anrechnung als Credit Points, also als Studienleistung – mit und ohne Kopplung an Service-LearningProgramme.
- als eine Voraussetzung für die Verlängerung der Regelstudienzeit.
- als eine Voraussetzung für die Verlängerung des Bezuges von Leistungen nach dem BAföG.
Für den Landesjugendförderplan werden folgende Zielformulierungen für die Jugendverbandsarbeit benannt:



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


Durch die Landesförderung konnte die Jugendverbandsarbeit als eigenständiger Lebens- und Bildungsort gestärkt werden.
Den Jugendverbänden ist es gelungen, insbesondere in der Altersgruppe der 10 bis unter 18 Jährigen den Organisationsgrad auszubauen.
In den Jugendverbänden als Demokratieorte sind die Partizipationsstrukturen und -formen im Sinne eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Verbandslebens weiterentwickelt worden.
Jugendverbände setzen sich für Demokratie, Toleranz, Weltoffenheit und Mitmenschlichkeit ein und handeln entsprechend ihrer Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung.
Die Jugendverbände haben ihre Strukturen und Angebote zur Gewährleistung einer Teilhabegerechtigkeit im Sinne eines inklusiven Miteinanders weiterentwickelt.
Der LJRT als Zusammenschluss seiner Mitgliedsverbände hat mit seinem Wirken zu einer Eigenständigen Jugendpolitik
beigetragen, gesellschaftspolitische Entwicklung begleitet, Themen benannt, bearbeitet und die Diskussionen darüber
vorangetrieben.
Der LJRT Zusammenschluss seiner Mitgliedsverbände hat einen eigenverantworteten Qualitätsdialog zur Weiterentwicklung der Jugendverbandsarbeit durchgeführt.
Zur Umsetzung der fachpolitischen Herausforderungen werden durch den LJRT nachfolgende Projekte benannt, die entsprechend eines jeweiligen Konzeptes einer gesonderten Finanzierung bedürfen:
A) Fachpolitische Herausforderungen gemäß Schreiben TMBJS
Jugend und Politik:
Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl
 Fortschreibung der internetgestützten Wahlhilfeseite
 Auflage einer Kampagne zu den Wahlen (Schwerpunkt: Kommunal- und Landtagswahl) mit Auslobung eines Jugendpreises
Wahlalter ab 16
 Erstellung von jugendgemäßen Informationsmedien und eines Methodenhandbuches zur Vermittlung der Informationen über die Kommunalwahl (einschließlich Vernetzung zur Wahlhilfeseite)


Weiterführung der Projekte zum Strukturierten Dialog und zum Thema Werte
Entwicklung und Auflage innovativer Formate zur Behandlung aktueller politischen Themen
Chancengleichheit
 Überarbeitung der Internetpräsens mit dem Ziel einer Barrierefreiheit
Partizipation
 Entwicklung und Betreuung einer internetbasierten Beteiligungsplattform für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
im Sinne einer Eigenständigen Jugendpolitik (Entwicklung eines Landesprogrammes)
Kultur des Zusammenlebens
 Initiierung und Gestaltung eines mehrjährigen interkulturellen Dialoges der Jugend(verbands)strukturen auf Landesebene
 Entwicklung und Realisierung eines Landesprogrammes „Integration durch Jugendverbandsarbeit“
 Ausschreibung eines jährlichen interkulturellen Wettbewerbes mit Preisverleihung
B)




Weitere fachpolitische Herausforderungen
Qualifizierung von Mitarbeitenden in der Jugendverbandsarbeit durch Fortbildungsangebote zu aktuellen fachinhaltlichen Herausforderungen
Durchführung mindestens einer Qualifizierung zum Ausbilder/zur Ausbilderin von Jugendleiter*innen sowie Fortschreibung des JuLeiCa-Handouts
Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendverbandsarbeit durch eine jährliche Veranstaltung auf Landesebene
Durchführung von Fachtagen zu aktuellen fachpolitischen Themen
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