Information über die wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Die Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts“ 4.-5. November 2016, Tbilisi* Von Associate-Professor Dr. Bachana Jishkariani, University of Georgia Die Europäisierung des nationalen Strafrechts ist bereits seit einiger Zeit ein aktuelles und in den EUMitgliedstaaten nicht ganz unumstrittenes Feld. Abgesehen von den Schwierigkeiten und Herausforderungen ist aber festzustellen, dass die Internationalisierung des nationalen Strafrechts im Rahmen der Europäischen Union ein (fast) unaufhaltsamer Prozess ist. Seit der Erklärung seiner Unabhängigkeit versucht Georgien ununterbrochen, sich an die EU anzunähern. Diese Annäherung betrifft das gesamte Rechtssystem, auch das Strafrecht. Georgien hat sowohl ein Assoziierungs- als auch ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet, was zur gegenseitigen Öffnung der Märkte und mehr Kapital- und Warenbewegungen führen wird. Da die Wirtschaft eine der Gründungssäulen der Europäischen Union ist, wird hiermit zwangsläufig die Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts verbunden sein. Um den Prozess der Europäisierung zu begleiten, wird mit Unterstützung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) am 4. und 5. November in Tbilissi an der University of Georgia eine Deutsch-Georgische Tagung stattfinden. Dabei sollen die anzunähernden Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts – wie z.B. Betrug, Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung, Korruption und Geldwäsche – aus georgischer und deutscher Sicht diskutiert werden. An der Tagung werden als Fachexperten auf deutscher Seite Rechtswissenschaftler aus verschiedenen Universitäten (LMU München, Universität zu Köln, Universität Tübingen usw.) teilnehmen. Auf georgischer Seite werden sich neben Rechtswissenschaftlern auch Richter, Staatsanwälte und Experten des Justizministeriums beteiligen. Ziel ist es, den weiteren Handlungs- und Forschungsbedarf auszuloten und Impulse zur Umsetzung zu geben. Die Tagung findet im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Institut für georgisches, deutsches und interna- tionales Strafrecht der University of Georgia (Leiter: Assoz. Prof. Dr. Bachana Jishkariani, LL.M.) und dem Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. Martin Paul Waßmer) statt. Deutsche Übersetzung des Textes vom Redaktionsmitglied der DGStZ Herrn Associate-Prof. Dr. Bachana Jishkariani. * Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 32
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