Die Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts

Information über die wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Die
Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts“
4.-5. November 2016, Tbilisi*
Von Associate-Professor Dr. Bachana Jishkariani, University of Georgia
Die Europäisierung des nationalen Strafrechts ist
bereits seit einiger Zeit ein aktuelles und in den EUMitgliedstaaten nicht ganz unumstrittenes Feld. Abgesehen von den Schwierigkeiten und Herausforderungen
ist aber festzustellen, dass die Internationalisierung des
nationalen Strafrechts im Rahmen der Europäischen
Union ein (fast) unaufhaltsamer Prozess ist. Seit der
Erklärung seiner Unabhängigkeit versucht Georgien
ununterbrochen, sich an die EU anzunähern. Diese Annäherung betrifft das gesamte Rechtssystem, auch das
Strafrecht. Georgien hat sowohl ein Assoziierungs- als
auch ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen
Union unterzeichnet, was zur gegenseitigen Öffnung
der Märkte und mehr Kapital- und Warenbewegungen
führen wird. Da die Wirtschaft eine der Gründungssäulen der Europäischen Union ist, wird hiermit zwangsläufig die Europäisierung des georgischen Wirtschaftsstrafrechts verbunden sein. Um den Prozess der Europäisierung zu begleiten, wird mit Unterstützung der
Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) am 4. und 5. November in Tbilissi
an der University of Georgia eine Deutsch-Georgische
Tagung stattfinden. Dabei sollen die anzunähernden
Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts – wie z.B. Betrug,
Menschenhandel, Terrorismusfinanzierung, Korruption und Geldwäsche – aus georgischer und deutscher
Sicht diskutiert werden. An der Tagung werden als
Fachexperten auf deutscher Seite Rechtswissenschaftler aus verschiedenen Universitäten (LMU München,
Universität zu Köln, Universität Tübingen usw.) teilnehmen. Auf georgischer Seite werden sich neben
Rechtswissenschaftlern auch Richter, Staatsanwälte
und Experten des Justizministeriums beteiligen. Ziel
ist es, den weiteren Handlungs- und Forschungsbedarf
auszuloten und Impulse zur Umsetzung zu geben. Die
Tagung findet im Rahmen einer Kooperation zwischen
dem Institut für georgisches, deutsches und interna-
tionales Strafrecht der University of Georgia (Leiter:
Assoz. Prof. Dr. Bachana Jishkariani, LL.M.) und
dem Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der
Universität zu Köln (Direktor: Prof. Dr. Martin Paul
Waßmer) statt.
Deutsche Übersetzung des Textes vom Redaktionsmitglied
der DGStZ Herrn Associate-Prof. Dr. Bachana Jishkariani.
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Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de
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