Willkommen - Brandschutztag

Willkommen
Rudolf Acklin
Inspektor Electrosuisse
Regionalleiter Nordwestschweiz
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Brandschutztag 15.09.2016 | Projektierungs- Installationshürden, Kontrolle der Installationen mit Funktionserhalt | R. Acklin | © Electrosuisse
Der Fachverband und seine Tätigkeitsfelder
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Der Fachverband und seine Tätigkeitsfelder
Sicherheit durch Kompetenz
Wir beraten, prüfen und zertifizieren - für Ihre
Sicherheit
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Fachtagungen; Fachzeitschrift Bulltin
Elektrotechnische Normung Über 80 technische Komitees
Geräteprüfung und Zertifizierung
Kurse und Veranstaltungen
Beratung, Inspektionen und Engineering
• Eidg. Starkstrominspektorat ESTI
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Brandschutztag
Themen
Anforderungen an Notbeleuchtung resp. Funktionserhalt gemäss NIN 2015
Schutzziel erreichen durch richtige Materialwahl
Hürden beim Planen und Installieren von Kabeltragsysteme mit
Funktionserhalt
Verantwortung und Kontrolle der Installationen für Sicherheitseinrichtungen
mit Funktionserhalt
Betriebsbereitschaft und Wartung von Installationen mit Funktionserhalt
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Anforderungen
5.6 Elektrische Anlage für Sicherheitszwecke
Elektrische Anlage, die dazu bestimmt ist, die Funktion von
elektrischen Betriebsmitteln aufrechtzuerhalten, die von
wesentlicher Bedeutung sind:
- für die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Nutztieren
und/oder
- zur Vermeidung von Umweltschäden und Schäden an anderen
Betriebsmitteln, wenn durch nationale Vorschriften gefordert.
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Anforderungen
Anmerkung 1:
Die Stromversorgungseinrichtung umfasst die Stromquelle und die Stromkreise bis zu
den Anschlüssen der elektrischen Betriebsmittel.
Anmerkung 2:
Beispiele für Einrichtungen für Sicherheitszwecke:
- Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung),
- Feuerlöschpumpen,
- Feuerwehraufzüge,
- Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen und
Einbruchmeldeanlagen,
- Evakuierungsanlagen,
- wichtige medizinische Systeme.
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Anforderungen
Notbeleuchtung aktuelle Normen
VKF 17-15 Kennzeichnen von Fluchtwegen und
Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung
NIN 2015 Teil 5.6 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
SN-EN 1838 Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung
SN-EN 50171 Zentrale Stromversorgungssysteme
SN-EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
SN-EN 6598-2-22 Leuchten für Notbeleuchtung
Arbeitsgesetz mit SECO Wegleitung zur Verordnung 3
SUVA und EKAS Vorgaben
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Anforderungen
RWA Feuerwehrlift aktuelle Normen
VKF 21-15 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Mit Verweis auf VKF 17-15
VKF 23-15 Beförderungsanlagen
Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Feuerwehrlift
Mit Verweis auf VKF 17-15
SN EN 81-73 für Brandfallsteuerung anwenden
NIN 2015 Teil 5.6 Einrichtungen für Sicherheitszwecke
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Schutzziel
1. Der Personenschutz
2. Der Sachschutz
Sichere Evakuation der Personen
Bis vor das Gebäude
bis auf ebenerdiges Terrain
bis auf Sammelplatz
• Bei Ausfall eines Sektors
Versammlungsraum
Treppenhaus
Laden Einkaufscenter
Fabrikationsteil
• Bei Ausfall der Stromversorgung Defekt, Brand, Gewitter
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• Im Ereignisfall
Brand, Gewitter, Explosion
• VKF / FP
Kein Unterscheiden nach Ursache
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Schutzziel
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Schutzziel
Qualitätssicherung
BSR 11-15
Bauherr
Besitzer
Elektro
Planung
GebäudeVersicherung
> Feuerpolizei
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Schutzziel
NIN B+E
5.6.1 Allgemeines
Die Betriebsdauer einer Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig der
Art des Ausfalls der normalen Beleuchtung mindestens 60 Minuten
betragen. Die zuständigen Behörden (Brandschutzbehörde, Behörden
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz etc.) oder der
Gebäudebetreiber können eine längere Betriebsdauer verlangen.
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Schutzziel
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Schutzziel
Materialwahl
Kabelleiter
Kabelkanal
Befestigungsmaterial
Kabeltyp
Abzweigdose
Zubehör
Für Funktionserhalt
Achtung Feuerpolizei kann je nach Gebäudeart und -nutzung
längeren Funktionserhalt fordern!
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Schutzziel
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
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Ausführungsart des Gebäudes
Nutzungsart des Gebäudes
Brandlasten
Gefährdung von Personen und Sachen
Bauliche Rauch- und Raumbegrenzung
Brandentdeckung und Alarmierung
Verfügbarkeit der hilfeleistenden Stellen
Vorteile durch Lage und Bauart
Vorteile durch Fachpersonen für Brandbekämpfung im Haus
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5.6.7 Stromkreise für Sicherheitszwecke
.1 Stromkreise für Sicherheitszwecke müssen von anderen
Stromkreisen unabhängig sein.
.2 Stromkreise für Sicherheitszwecke dürfen nicht durch Bereiche
geführt werden, in denen Brandgefahr besteht (BE2), es sei denn,
sie sind feuerbeständig ausgeführt. In keinem Fall dürfen die
Stromkreise durch explosionsgefährdete Bereiche (BE3) geführt
werden.
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.3 Nach Abschnitt NIN 4.3.3.3 darf auf einen Schutz bei Überlast
verzichtet werden, sofern der Ausfall der Stromversorgung eine
grössere Gefahr hervorrufen kann. Wird auf einen Schutz bei
Überlast verzichtet, muss das Vorhandensein einer Überlast
angezeigt werden.
.4 Überstrom-Schutzeinrichtungen sind so auszuwählen und zu
errichten, dass ein Überstrom in einem Stromkreis die
ordnungsgemässe Funktion anderer Stromkreise für
Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt.
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.5 Schaltgeräte und Steuergeräte müssen eindeutig gekennzeichnet
sein und nur Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen
Personen zugänglich sein.
.6 In von zwei unabhängigen Stromkreisen versorgten
Betriebsmitteln darf ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt,
weder den Schutz gegen elektrischen Schlag noch die
ordnungsgemässe Funktion des anderen Stromkreises
beeinträchtigen. Wenn erforderlich, müssen solche Betriebsmittel mit
den Schutzleitern beider Stromkreise verbunden sein.
.7 Kabel- und Leitungsanlagen von Stromkreisen für
Sicherheitszwecke, die nicht metallen geschirmt und feuerbeständig
sind, müssen angemessen und zuverlässig durch Abstand oder
räumliche Trennung von anderen Kabel- und Leitungsanlagen
getrennt werden, einschliesslich Kabel- und Leitungsanlagen für
Stromkreise anderer Sicherheitszwecke.
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.8 Mit Ausnahme von Versorgungskabeln/-leitungen für Feuerwehraufzüge
und Kabel-/Leitungsanlagen für Aufzüge mit besonderen Anforderungen
dürfen Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht in Aufzugsschächten
oder anderen Kaminähnlichen Schächten verlegt werden.
.9 Zusätzlich zum allgemeinen Prinzipschaltplan müssen vollständige
Angaben von allen Stromquellen für Sicherheitszwecke vorhanden sein.
Diese Informationen müssen in der Nähe des Verteilers vorhanden sein.
Ein einpoliger Schaltplan ist ausreichend.
.10 Zeichnungen der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke müssen
verfügbar sein, die die genauen Standorte zeigen von:
allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern, mit Bezeichnung der
Betriebsmittel, Sicherheitseinrichtungen mit Endstromkreiskennzeichnung
und Einzelheiten über den Zweck der Einrichtungen; besonderen Schaltund Überwachungseinrichtungen für die Sicherheitsstromversorgung.
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.11 Eine Liste der ständig an die Sicherheitsstromversorgung
angeschlossenen elektrischen Verbrauchsmittel mit Angabe
von Nennleistung, Nenn-und Anlaufströmen sowie Anlaufzeit
der elektrischen Verbrauchsmittel muss verfügbar sein.
.12 Betriebsanleitungen für Sicherheitseinrichtungen und elektrische
Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen verfügbar sein. Sie
müssen alle Einzelheiten der Anlagen berücksichtigen.
.13 Batterieanlagen müssen mit den Anforderungen aus EN 50272-2
übereinstimmen.
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5.6.8 Kabel-und Leitungsanlagen
Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs-und Bussysteme von
Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben
Anforderungen genügen wie die Kabel und Leitungen, die für die
Einrichtungen für Sicherheitszwecke selbst verwendet werden.
Dies gilt nicht für Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den
Betrieb der Sicherheitseinrichtungen haben.
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Hürden
•
•
•
•
•
•
•
•
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Vorgaben bekannt
Brandschutzkonzept vorhanden
Standort Brandmeldeanlage
Standort Löscheinrichtung
Standort Feuerwehr Bedientableau
Koordination mit anderen Gewerken
Standort Stromquelle für Sicherheitszwecke
Standort Verteilung für Sicherheitszwecke
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Hürden
Standorte Stromquellen für Sicherheitszwecke
Ideale Standorte
Raum mit ausschliesslich Sicherheitstechnik
(Brandmelde-, Notlicht-, Entrauchungsanlagen, Sicherheitspanel)
Nicht zulässige Standorte
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Fluchtwege
Lüftungszentralen
Putzräume
Lager- und Fabrikationsräume mit brennbaren Stoffen
Aufstellungsräume für wärmetechnische Anlagen
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Hürden
Standorte Stromquellen für Sicherheitszwecke
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Hürden
Standorte Stromquellen für Sicherheitszwecke
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Hürden
Sicherheitsstromversorgung
Voraussetzung Anwenderdaten
Betriebsdauer gemäss Vorgaben Feuerpolizei und Brandschutzkonzept
Projektdetails
Anzahl Brandabschnitte / Brandabschnittsplan
Anzahl Leuchten / Verbraucher / Kreise
Aufstellort
Separater Batterieraum notwendig?
Kompaktanlage
vorausschauend Ausbaubar
daraus entstandene Anforderungen
Systemaufbau von Herstellern
− Werden als Gerät geprüft
− Mit Hersteller- resp. Konformitätserklärung geliefert
Planung möglichst gemeinsam Elektroplaner und Hersteller
Sicherheitsstromversorgung nur für Sicherheitsstromkreise
USV nicht geeignet
Zentrale Stromquelle muss EN 50171 entsprechen
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VKF |17.15
3.3.4 Verteilnetz (Anhang)
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Hürden
Vorgegebene Zeit Funktionsfähig sein
Anordnung der
Umschalteinheiten
und Überstromunterbrecher
für Notbeleuchtung im
Tableau unten
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Achtung
Verlustleistung der eingebauten
Steuerungsteile beachten
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Materialwahl
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Materialwahl
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Materialwahl
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Hürden
1.
Kabeltragsystem in Funktionserhalt geprüft nach DIN 4102 Teil 12
2.
Kabel FE 180 E30 – 90
Geeignet für Normtragsystem oder
gemeinsam mit Tragsystem geprüft
Vertikalverlegung alle 3 Meter zusätzliche Zugentlastung / Halterung
3.
Oberste Lage
4.
Vorgaben Tragsystem einhalten
max. Belastung, Befestigungsmaterial
5.
Kabelbiegeradius einhalten
6.
Diese Forderungen während ganzem Lebenszyklus
7.
Kabeltragsystem Beschriften damit bei Änderung richtiges Material
verwendet werden kann
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Materialwahl
Tragsystem mit Kabel geprüft?
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Hürden
• Platz für diese
Zugentlastung vorhanden?
• Weitere Möglichkeiten?
• Richtiger Zusammenbau
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Hürden
Platznutzen und richtige Montage
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Hürden
Platznutzen und richtige Montage
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Kontrolle
Vorlegen der
Dokumentation der gesamten Anlage
Ergebnis der Sichtkontrolle
Ergebnis der Funktionskontrolle
Ergebnis des Kapazitätstest
Detailliertes Protokoll der IBN und der Test
Gegenüberstellung der Vorgaben von
Feuerpolizei
mit
Normen für Notbeleuchtung und Sicherheitsstromkreise
zur Ist-Situation
Installationskontrolle gemäss NIV
Brandabschottungen verschlossen und beschriftet
Mängelliste führen und die Abarbeitung überwachen
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Kontrolle
Sichtkontrolle
Installation in Funktionserhalt
Auswahl Material und Leuchten
Standort / Sichtbarkeit / Beschriftung
Funktionskontrolle
Umschaltung
Sektor / Gruppe
Black Out Test
Kapazitätstest
Einzel und Gruppen
Ausleuchtung
Minimum inkl. Wartungszuschlag
Messprotokoll
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Kontrolle
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Kontrolle
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Übereinstimmungserklärung von der Installationsfirma
Auswahl des Materials
Montage gemäss Hersteller
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Kontrolle
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Kontrolle
Leuchten
Verwendung von Leuchten für die
Sicherheitsbeleuchtung nach SN EN 60598-2-22
Normenkonforme Produkte verwenden
Kennzeichnung der Lampenfassung
Kennzeichnung der Leuchte
Notlicht
Kreis 17
Sich 301
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Kontrolle
Dokumentation
- Verantwortlichkeiten (Person/Stelle)
- Objektdaten
- Anlagetyp (Einzelbatterie, LPS, CPS)
- Pläne (Gebäude-, Fluchtwegpläne)
- Liste der Einzelbatterie- und Zentralbatterieleuchten
- Schemata (Prinzipschema, Anlageschema, Sicherungsgruppen)
- Technische Unterlagen (Produktdatenblätter, Bedienungsanleitung)
- Konformitätserklärungen
- Inbetriebnahme Protokoll
- Abnahmeprotokoll
- Ausdruck Software
- Wartungsplan (Prüfliste)
- Wartungsbericht / Logbuch
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Betriebsbereitschaft und Wartung
Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und die Wartung
ist der Besitzer
System zur periodischen Kontrolle mit Terminierung und Überwachung
mit Wartungstool
Checklisten erstellen für
• Batteriekontrolle
• Ladegerät
• Umschaltung
• Lampen / Verbraucher
• Funktionskontrolle der Brandschutzeinrichtung
Klar definierte Messpunkte und akzeptierte Bereiche (Toleranzband)
Bestätigung der Kontrolle durch ausführende Person
Schulung der ausführenden Person mit Schulungsnachweis
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Betriebsbereitschaft und Wartung
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Wartungsvorgaben
Batteriehersteller
Testvorgaben der verschiedenen Hersteller
VKF Vorgaben
Täglich
Betrieb Störung Zentrale
Monatlich
Fehlermeldung / Notstromaggregat
Vierteljährlich
Notstromaggregat
Halbjährlich
Notleuchten Einzelbatterie
Testergebnisse aus System
Jährlich
Funktionstest / Kapazitätstest
Veränderungen Installationen
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Betriebsbereitschaft und Wartung
Kann die gesamte Installation
die Vorgegebene Zeit Funktionsfähig sein ?
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Betriebsbereitschaft und Wartung
Funktionserhalt beeinträchtigt durch Installationen
Zugänglichkeit gewährleisten
Brandlasten entfernen
Zweckmässigkeit überprüfen wegen Umnutzung von
Räumen
Beurteilen ob Wartungsrhythmus wegen Beschädigung oder
Verschmutzung intensiviert werden muss
Verantwortliche Person (Personalwechsel ?)
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Stand der Technik Papier
Notbeleuchtung
Ziel:
Das STP soll als Referenz für die
Notbeleuchtung gelten in der Schweiz
Grundlage:
Aktuelle Normen
und Empfehlungen von der SLG
Anerkennung:
Anerkennung als STP durch den VKF
Stand der Technik Papier der SLG ist
publiziert und erhältlich in D / F
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Stand der Technik Papier
Notbeleuchtung
Inhalt
•
Modul A
Allgemein
•
Modul B
Brandschutz
•
Modul C
Installation
•
Modul D
Arbeitssicherheit
•
Modul E
Licht und Lichtplanung
•
Modul F
Produkte
•
Modul G
Erläuterungen und Hilfsmittel
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Stand der Technik Papier
Notbeleuchtung
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Planung
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Erkennungsweite
im STP
+ klare Planungs-Struktur
+ gut eingeführt in der ganzen CH
+ bessere Erkennbarkeit
+ Sichtbarkeit erhöht durch grössere Fläche
+ Bessere Erkennbarkeit bei
Bereitschaftsschaltung
+ Minergie / LED
+ kleine Produktvielfalt
+ Weniger Leuchten im Projekt
+ Keine Umschulung
Fazit:
- Vereinfachte Planung
- Etabliert im Markt
- Grosse Sicherheit
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12
Sicherheitszeichen
im STP
Für be- und hinterleuchtete Rettungszeichen
ist eine min. Leuchtdichte von 150 cd/m2 zu
empfehlen
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Gebäudeart im STP
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Gebäudeart im STP
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Gebäudezonen im STP
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Installation
FE 180 / E60
Max. 20 Leuchten an
einen Endstromkreis
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Abnahme im STP
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Prüfintervalle im STP
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Hilfsmittel im STP
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Stand der Technik Papier
Notbeleuchtung
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Stand der Technik Papier
Notbeleuchtung
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Abschlusstest
Sind diese Kabel
befestigt?
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Fragen ?
Herzlichen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit
Rudolf Acklin
Berater / Inspektor
Regionalleiter Inspektionen Nordwestschweiz
[email protected]
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