Tax News 07-09/2016 Neue Regelungen bezüglich internationalen Personalentsendungen nach Polen Personal In Umsetzung der EU Richtlinien 67/2014 sind in Polen mit 18.06.2016 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, welche für ausländische Arbeitgeber, die Personal nach Polen entsenden, eine Reihe von Verpflichtungen vorsehen. Damit soll dem polnischen Arbeitsinspektorat die Überprüfung von Entsendungen nach Polen ermöglicht werden. In Umsetzung der EU Richtlinien 67/2014 sind in Polen mit 18.06.2016 neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, welche für ausländische Arbeitgeber, die Personal nach Polen entsenden, eine Reihe von Verpflichtungen vorsehen. Damit soll dem polnischen Arbeitsinspektorat die Überprüfung von Entsendungen nach Polen ermöglicht werden. Zukünftig müssen Arbeitgeber eine Meldung an das polnische Arbeitsinspektorat vornehmen und zwar spätestens am Tag des Arbeitsbeginns in Polen. Darüber hinaus muss eine Kontaktperson benannt und eine entsprechende Dokumentation der Entsendung dem polnischen Arbeitsinspektorat bis zu 2 Jahre nach dem Ende der Entsendung zur Verfügung gestellt werden. Nähere Details finden Sie im GMS Flash Alert 2016-091. KPMG Tax News 07-09/2016 Seite 2 Mag Christiane Ute Bischoff Manager Tax T +43 (1) 31332 - 3570 [email protected] kpmg.at © 2016 KPMG Alpen-Treuhand GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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