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Tax News 07-09/2016
Neue Regelungen bezüglich internationalen Personalentsendungen nach
Polen
Personal
In Umsetzung der EU Richtlinien 67/2014 sind in Polen mit 18.06.2016 neue
gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, welche für ausländische
Arbeitgeber, die Personal nach Polen entsenden, eine Reihe von
Verpflichtungen vorsehen. Damit soll dem polnischen Arbeitsinspektorat die
Überprüfung von Entsendungen nach Polen ermöglicht werden.
In Umsetzung der EU Richtlinien 67/2014 sind in
Polen
mit
18.06.2016
neue
gesetzliche
Bestimmungen in Kraft getreten, welche für
ausländische Arbeitgeber, die Personal nach Polen
entsenden, eine Reihe von Verpflichtungen
vorsehen. Damit soll dem polnischen Arbeitsinspektorat die Überprüfung von Entsendungen
nach Polen ermöglicht werden.
Zukünftig müssen Arbeitgeber eine Meldung an das
polnische Arbeitsinspektorat vornehmen und zwar
spätestens am Tag des Arbeitsbeginns in Polen.
Darüber hinaus muss eine Kontaktperson benannt
und eine entsprechende Dokumentation der
Entsendung dem polnischen Arbeitsinspektorat bis
zu 2 Jahre nach dem Ende der Entsendung zur
Verfügung gestellt werden. Nähere Details finden
Sie im GMS Flash Alert 2016-091.
KPMG Tax News 07-09/2016
Seite 2
Mag Christiane Ute Bischoff
Manager Tax
T +43 (1) 31332 - 3570
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