EUR/RC66/R7 Regionalkomitee für Europa 66. Tagung Kopenhagen, 12.–15. September 2016 14. September 2016 160767 ORIGINAL: ENGLISCH Resolution Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa – Niemanden zurücklassen Das Regionalkomitee – nach Prüfung des „Aktionsplans zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa – Niemanden zurücklassen“, 1 1. NIMMT den Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa– Niemanden zurücklassen AN; 2. BITTET die Mitgliedstaaten 2 EINDRINGLICH: a) den „Aktionsplan zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa – Niemanden zurücklassen“ umzusetzen, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit und das damit verbundene Wohlbefinden zu verbessern und die Krankheitslast ihrer Bevölkerung zu reduzieren und 1 2 Dokument EUR/RC66/13 in der geänderten Fassung. und ggf. Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration W ELT G E S U N D H E I T S O R G A N I S A T I O N • REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Telefon: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: [email protected] Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance EUR/RC66/R7 Seite 2 dabei ein besonderes Augenmerk auf schutzbedürftige, benachteiligte und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen zu richten; 3 3. ERSUCHT die Regionaldirektorin: a) die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieses „Aktionsplans zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa – Niemanden zurücklassen“ zu unterstützen, b) dem Regionalkomitee auf seiner 69. und 72. Tagung in den Jahren 2019 bzw. 2022 über die Umsetzung des „Aktionsplans zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit: Auf dem Weg zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in Europa – Niemanden zurücklassen“ Bericht zu erstatten. = = = 3 Im Sinne dieses Aktionsplans werden unter „schutzbedürftigen, benachteiligten und schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen“ all jene verstanden, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Angeboten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben können, also Jugendliche, Unverheiratete, sozioökonomisch Benachteiligte, in Institutionen lebende Menschen, Migranten und Asylbewerber, Menschen mit HIV-Infektion, Personen mit Behinderungen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle, Drogenkonsumenten und Prostituierte.
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