Pressemitteilung Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes „Planfeststellungsbeschluss zur Weservertiefung rechtswidrig und nicht vollziehbar“ vom 12.09.2016 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 12.09.2016 sein Urteil vom 11.08.2016 über die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Außen- und Unterweser veröffentlicht. Der Planfeststellungsbeschluss vom 15.07.2011 ist in Teilen rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. Sämtliche vom BVerwG festgestellten Mängel des Planfeststellungsbeschlusses sind jedoch in einem ergänzenden Verfahren heilbar und führen nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Ulrich-von-Hassell-Straße 76 53123 Bonn www.wsv.de Kristin Hildebrandt Pressesprecherin [email protected] Telefon +49 (0)391 2887-3117 Mobil +49 (0)172/3992156 Im Einzelnen bestätigt das Gericht die bereits in seinem Beschluss von 2013 dargelegte Auffassung, wonach es sich bei dem von der Planfeststellungsbehörde in nur einem Planfeststellungsbeschluss genehmigten Ausbau der Außen- und Unterweser um drei Vorhaben handelt (Außenweser von See bis Bremerhaven, Unterweser von Bremerhaven bis Brake und Unterweser von Brake bis Bremen). Die Auswirkungen der drei Vorhaben sind je für sich zu prüfen und dem jeweiligen Nutzen des einzelnen Vorhabens gegenüber zu stellen. Das Urteil enthält weitere Hinweise, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes. Der Planungsträger ist derzeit auf der Grundlage des Hinweisbeschlusses vom 11.07.2013 damit befasst, die für die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlichen umfangreichen Unterlagen zu erarbeiten. Das aktuelle Urteil zur Weser hat auf das Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe keine direkten Auswirkungen. Das Elbevorhaben unterscheidet sich insoweit wesentlich von der Weser, als es sich hier unzweifelhaft um nur ein Vorhaben handelt. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt zuständig, das heißt für einen reibungslos fließenden Schiffsverkehr. Dazu gehören der Betrieb, die Unterhaltung sowie der Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, einschließlich der Schleusen, Wehre, Brücken und Schiffshebewerke. Insgesamt sind wir für 23.000 km² Seewasserstraßen und rund 7.300 km Binnenwasserstraßen verantwortlich. Darüber hinaus betreiben wir an den Wasserstraßen im Küstenbereich Verkehrszentralen und an den Binnenwasserstraßen Revierzentralen. Rund um die Uhr sorgen unsere Experten dort für sichere Verkehrsabläufe. Unser Leitmotiv: Mobilität ermöglichen und die Umwelt schützen! www.wsv.de Seite 1 von 1
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