POLIZEIPRÄSIDIUM ULM Beim Polizeipräsidium Ulm sind am Dienstort Ulm zum 01.04.2017 zwei Stellen in der Sonderlaufbahn der Cyberkriminalisten als Kriminalkommissar/-in im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg mit einer/einem Bachelor of Laws (LL.B) (w/m) / Bachelor of Arts (B.A.) (w/m) / Bachelor of Science (B.Sc.) (w/m) oder Dipl. Betriebswirt/-in (FH/BA/DH) zu besetzen. Bewerben kann sich, wer ein mindestens drei Jahre dauerndes Hochschulstudium (FH, DH, BA oder vergleichbare Bildungseinrichtung) in einem für die Bearbeitung der Cyberkriminalität geeigneten Studiengang (z. B. Informatik, Nachrichtentechnik) mit mindestens befriedigend bestanden und nach Abschluss des Studiums mindestens drei Jahre eine für die Laufbahn einschlägige Tätigkeit ausgeübt hat sowie hohe Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten aber auch zur Teamarbeit zeigt, die Fahrerlaubnis Klasse B oder drei besitzt. Daneben müssen Sie die Voraussetzungen für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis (auf Probe mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) erfüllen, insbesondere die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes. Diese werden bei einer polizeiärztlichen Untersuchung überprüft. -2- Das Polizeipräsidium Ulm fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen wir durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.polizei-bw.de/Seiten/Cyberkriminalisten.aspx Als Ansprechpartner für allgemeine Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen Herr Bernd Ziehfreund (Tel.: 0731/188-4010) und für Fachfragen Herr Ralf Möschen (Tel.: 0731/188-4500) gerne zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07.10.2016 vorzugsweise per E-Mail (mit nur einer Anlage im pdf-Format, max. 3 MB) an [email protected] oder postalisch mit dem Hinweis "Vertrauliche Personalsache" an das Polizeipräsidium Ulm, Referat Personal, Postfach 34 20, 89024 Ulm. Bitte übersenden Sie uns Ihre Unterlagen nicht im Original, sondern nur als Kopien. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgt keine Rücksendung. -3- Aufgabenfeld der Kriminalinspektion 5 - Cyberkriminalität Zu den Aufgaben der Kriminalinspektion 5 des Polizeipräsidiums Ulm zählt die Bearbeitung komplexer Fälle der Cyberkriminalität, wie beispielweise das Eindringen in informationstechnische Systeme, Denial of Service - Angriffe und das Verbreiten von Schadsoftware, insbesondere wenn dabei eine banden- oder gewerbsmäßige Tatbegehung festgestellt wird. Die Kriminalinspektion 5 befasst sich auch mit der Sicherung digitaler Spuren und der forensischen Untersuchung von IT-Systemen sowie der Aufbereitung und Dekryptierung von gesicherten Daten. Tätigkeitsfeld des Cyberkriminalisten Die Tätigkeit von Cyberkriminalisten umfasst insbesondere die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im Bereich Cyberkriminalität sowie die Lösung der hierbei bestehenden IT-Problemstellungen. Hierzu ist oftmals die Auswertung und Strukturierung von großen Datenmengen erforderlich. Zudem sind Programme für wiederkehrend anfallende Aufgaben zu erstellen oder weiterzuentwickeln und an polizeispezifische Anforderungen anzupassen, die den Vorgaben der forensischen Beweissicherung entsprechen. Es sind Weiterhin sind die Entwicklung und Administration von Datenbanken und die Netzwerktechnik, insbesondere die forensische Analyse von Netzwerkverkehr, wesentliche Teile der Tätigkeit. Das Arbeiten mit den Betriebssystemen Windows und Linux ist Grundvoraussetzung. Anforderungsprofil Erfahrung in verschiedenen Programmier- und Skriptsprachen (z.B. C++, JAVA, PHP, Phyton) sowie deren Frameworks vertiefte Kenntnisse der objektorientierten Programmierung in einer Programmiersprache (z.B. C++, JAVA, PHP) fundierte Erfahrung mit IP-Netzwerken und Netzwerkkomponenten Kenntnisse gängiger Internetdienste und ihrer Funktionsweise Grundkenntnisse in der Netzwerkkommunikation gute Sprachkenntnisse in Englisch Kenntnisse in System- und Netzwerkadministration unter Windows und Linux Kenntnisse im Bereich gängiger Datenbanksysteme praktische Kenntnisse über Hardwarekomponenten vorteilhaft sind Grundlagenkenntnisse Kryptologie sowie Kenntnisse der russischen Sprache. Für Rückfragen stehen Ihnen bei der Kriminalpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Ulm zur Verfügung zur Bewerbung allgemein Herr Bernd Ziehfreund, Tel.: 0731/188-4010 zum Fachbereich Cybercrime -4- Herr Ralf Möschen, Tel.: 0731/188-4500 Informationen zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalisten Allgemeines Einstellung: Mit dem Tag der Einstellung in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalisten erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und die Ernennung zum/zur Kriminalkommissar/in. Einstellungsvoraussetzung ist u.a. die Polizeidiensttauglichkeit (besondere gesundheitliche Anforderungen). Diese wird bei einer polizeiärztlichen Untersuchung geprüft. Für die Einstellung gilt grundsätzlich das Höchstalter von 42 Jahren. Gehalt: Die Einstellung erfolgt in die Besoldungsgruppe A9. Das Einstiegsgehalt beträgt nach heutigem Stand 2.505,52 € (brutto). Dieses Einstiegsgehalt ist aktuell für die Dauer von 3 Jahren um 4% abgesenkt. Zusätzlich zum Gehalt erhalten Sie eine Strukturzulage (zzt. 89,95 €), eine Polizeizulage (nach dem 1. Dienstjahr zzt. 66,35 €; nach dem 2. Dienstjahr zzt. 132,69 €) sowie ggf. einen Familienzuschlag. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: https://lbv.landbw.de/-/besoldungstabellen-2016 Probezeit: Die Probezeit beträgt grundsätzlich 2 ½ Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Voraussetzung ist u. a. der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung zum/zur Cyberkriminalisten/in. Heilfürsorge: Mit dem Tag der Einstellung haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: https://lbv.landbw.de/service/heilfursorgeverordnung Da der Anspruch auf Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes besteht, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die private Krankenkasse im Alter empfohlen. Pflegeversicherung:Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung; Urlaubsanspruch: 30 Tage/Jahr Arbeitszeit: 41 Std./Woche; 8h 12min/Tag – gleitende Arbeitszeit -5- Qualifizierung zum/zur Cyberkriminalist/in Ziele Vermittlung der theoretischen Grundlagen sowie der berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der kriminalpolizeilichen Aufgaben erforderlich sind. Inhalte Theorie: Rechtliche Grundlagen (insbesondere Polizeirecht, Straf- und Strafprozessrecht), Öffentliches Dienstrecht, Kriminalistik, Polizeitaktik, Psychologie, Führungslehre, Zwangsmittel- und Schießtraining, Fahr- und Sicherheitstraining. Praxis: Umsetzung der erworbenen theoretischen Grundkenntnisse und Sammlung von Erfahrungen für die spätere Tätigkeit (z. B. Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, rechtliche und technische Abhängigkeiten) Dauer Die Qualifizierung erfolgt nach dualem System, wonach sich theoretische und praktische Anteile abwechseln. Sie dauert mindestens ein Jahr und gliedert sich in folgende Abschnitte: Modul Bezeichnung Bildungsträger Basisseminar IAuT B Praktikum I – Schutzpolizei Einstellungsbehörde C Grundlagen für die praktische Fallbearbeitung Cybercrime IF D Praktikum II – Kriminalpolizei Einstellungsbehörde E Grundlagen Sachbearbeitung Cybercrime im engeren Sinne mit Praktika A Erläuterungen: IAuT IF Einstellungsbehörde IF und Einstellungsbehörde Dauer* Bescheinigung Prüfungsart 16 Wochen Leistungsbescheinigung Schriftliche Prüfung 4 Wochen 4 Wochen 10 Wochen 12 Wochen Eignungsfeststellung Leistungsbescheinigung Mündliche Prüfung Eignungsfeststellung Eignungsfeststellung und Leistungsbescheinigung (Modul + EF) praktische Fallbearbeitung an DV-Systemen Institut für Ausbildung und Training (Lahr oder Biberach) Institut für Fortbildung ( Böblingen) Polizeipräsidium Ulm Teilnahme an weiterführenden Fortbildungen Die qualifizierten Cyberkriminalisten nehmen im Rahmen der späteren Berufstätigkeit an weiterführenden Fortbildungen teil. Die Auswahl der Seminare erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Verwendung und mit dem Ziel, mit den aktuellen Entwicklungen der Kriminalitätsbekämpfung Schritt zu halten.
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