INFO 1 – WOHNBAUTRÄGER Amt für Wohnungsangelegenheiten Städtische Wohnungsinformationsstelle Schillerplatz 4/EG| 8011 Graz Tel.: +43 316 872-5451 Fax: +43 316 872-5459 [email protected] www.graz.at INFO BLATT NR. 1 „WOHNBAUTRÄGER“ Städtische Wohnungsinformationsstelle 8010 Graz, Schillerplatz 4 / EG Tel.: +43 316 872 5451 Fax: +43 316 872 5459 E-Mail: [email protected] Internet : www.graz.at/woist Beratungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 15.00 bis 18.00 Uhr Alle erhaltenen Wohnungsangebote werden uns zur Weitergabe an Wohnungssuchende zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Ausgabe April 2016 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -2- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -3- INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung 5 Die Förderungsvarianten im Überblick/Geschossbauförderung 6 Wohnbauscheck 8 Eigenheime in Gruppen Umfassende Sanierung Förderung von Hausstandgründung 10 12 14 Geförderte Miet(-Kauf) Wohnungen, Eigentumswohnungen u. (Reihen)-Häuser 16 Private Anbieter 29 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -4- Sehr geehrte Wohnungssuchende! Um Ihnen den oft sehr mühsamen Weg zu einer Wohnung ein wenig zu erleichtern, haben wir in diesem Heft uns bekannte Wohnbauträger, die in und um Graz geförderte und frei finanzierte Wohnprojekte errichten, aufgelistet. Da auch wir auf die Informationsbereitschaft der Wohnbauträger angewiesen sind und wir bemüht sind nur jene Projekte aufzuzeigen, für die eine Anmeldung noch möglich ist, können unsere Angaben leider nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bei Interesse an einem Projekt, nehmen Sie bitte direkt mit dem angegebenen Wohnbauträger Kontakt auf. Welche Projekte werden angeboten? Bei den in diesem Heft angeführten Projekten handelt es sich um geförderte Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Mietkaufwohnungen nach der Geschossbauförderung mit „Wohnbauscheck“ geförderte Eigentumswohnungen Eigenheime in Gruppen gefördert sanierte Mietwohnungen frei finanzierte Wohnungen HINWEIS: Bei der Erstellung der Broschüre wurde versucht weitgehend eine gendergerechte Schreibweise zu verwenden. Dort wo sie unterblieben ist, geschah dies zugunsten der Lesbarkeit und der inhaltlichen Verständlichkeit des Textes sowie der präzisen Wiedergabe gesetzlicher Inhalte! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -5- Die Förderungsvarianten im Überblick Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Förderungsarten geben; wir weisen darauf hin, dass auf ein konkretes Projekt jeweils die im Zeitpunkt der Förderungszusage geltenden Vorschriften Anwendung finden – daher können bei einzelnen Projekten Abweichungen von den aktuellen Förderungsbestimmungen bestehen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Informationsblättern der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, die Sie unter dem Link www.stmk.gv.at abrufen oder bei uns in der Wohnungsinformationsstelle erhalten können. Im Rahmen der Förderungsprogramme 2015 bis einschließlich 2019 werden für die Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge in der Höhe von 2 % zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf das aushaftende Kapital, gewährt. Die Förderungsbeiträge können für die eingesetzten Finanzierungsmittel in der Höhe der Errichtungskosten, höchstens jedoch im Ausmaß von € 1.600,-- je m2 Nutzfläche unter der Bedingung gewährt werden, dass die Kosten je m2 Nutzfläche maximal € 1.900,-- betragen. Bei energetisch innovativen Projekten (z.B. Erfüllung des Passivhausstandards), Holzkonstruktion, kleingliedrigen Objekten (max. 9 Wohneinheiten), sowie betreutem bzw. betreubarem Wohnen dürfen die Kosten je m2 Nutzfläche maximal € 2.100,-- betragen. Die Förderungsbeiträge sind ausschließlich zur Tilgung der geförderten Beträge heranzuziehen. Der/die Wohnungswerber/in hat die Grund- und Aufschließungskosten sowie die Mehrwertsteuer (bei Eigentumswohnungen) in Form einer Eigenmittelleistung zu tragen. Bei Mietwohnungen wird der Betrag der Anzahlung mit jährlich 1 % Abwertung zurückerstattet, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Die Einkommensgrenze (Jahresnettoeinkommen) beträgt bei Eigentums-, Miet- und Mietkaufwohnungen für eine Person € 34.000,--. Dieser Betrag steigert sich für die zweite Person um 50 % d.s. € 17.000,-- und für jede weitere Person um € 4.500,--. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -6- Der/die Förderungswerber/in muss bei Eigentumswohnungen österreichischer Staatsbürger (volljährig) oder eine diesem i. S. d. Stmk. WFG 1993 gleichgestellte Person sein. Gleichgestellt sind in Österreich selbständig od. unselbständig erwerbstätige Personen, die Staatsangehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ist oder solche Personen, deren Flüchtlingseigenschaft festgestellt ist und die zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind. Die Miet- oder Eigentumswohnung muss dem eigenen Wohnbedarf dienen und müssen die Rechte an der bisherigen Wohnung innerhalb von 6 Monaten aufgegeben werden. H I N W E I S: Ein Teil der von den gemeinnützigen Bauvereinigungen geplanten Wohnungen werden als "Mietkaufprojekt" angeboten. Das bedeutet für den/die Mieter/in bzw. Nutzungsberechtigte/n, dass er/sie nach einer Miet- bzw. Nutzungsdauer von 10 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zum Ankauf der Wohnung hat. Näheres zu diesem Modell entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at Informationsblatt Geschoßbauförderung der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über den „Geförderten Geschosswohnbau“. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -7- "Wohnbauscheck" - geförderte Wohnung Mit Zustimmung der Stmk. Landesregierung können befugte Bauträger Eigentumswohnungen errichten, deren erstem Käufer eine Förderung in Form des "Wohnbauschecks" gewährt wird. Diese Zustimmung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den Gesetzen des Raumordnungsgesetzes 1974 und der dazu erlassenen Entwicklungsprogramme entspricht das Bauvorhaben mindestens 3 Wohnungen (30 m2 – 150 m2) umfasst und keine freistehenden Eigenheime enthält. Anmerkung: § 2 Z. 7 des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 definiert als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) das Bauvorhaben den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Z. 1 – 8 und 10 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 entspricht das Bauvorhaben den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 entspricht die Fertigstellung des Bauvorhabens durch eine Bankgarantie oder in anderer geeigneter Weise sichergestellt wird. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Direktdarlehens des Landes mit einer Laufzeit von knapp über 25 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von 3 % dekursiv. Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,-- je Quadratmeter angemessener Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m2, für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m2). Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. € 150,-- je m2 Nutzfläche gewährt werden. (Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die Zustimmung zur Errichtung vor dem 17.5.2004 erteilt wurde, beträgt die Höhe des Förderungsdarlehens € 1.017,-- je m2 Nutzfläche bis max. € 82.207,--; kein Ökopunkte-Zuschlag möglich). Bei einer Wohnungsgröße von z.B. 65 m2 Nutzfläche beträgt das Förderungsdarlehen € 48.750,--. Das Darlehen wird bei Förderungswerbern mit 2 Kindern um € 3.700,-- bei 3 oder mehr Kindern um € 7.400,-- erhöht, sofern die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben und für sie Familienbeihilfe gewährt wird. Der/die Wohnungswerber/in muss österreichische/r Staatsbürger/in oder eine diesem/er gleichgestellte Person sein. Die Wohnung muss der eigenen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -8- Wohnversorgung dienen und die Rechte an der bisherigen Wohnung müssen binnen 6 Monaten aufgegeben werden. Einkommensgrenzen: 1 Person 2 Personen für jede weitere Person € 38.600,-€ 57.900,-+ € 4.500,-- Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,-- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert. Wichtig: Für die Rückzahlung wird keine Wohnbeihilfe gewährt! Für Bauvorhaben, die nach dem 30.11.2009 für eine Förderung eingereicht wurden gilt: der Bauträger kann für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen einen nicht rückzuzahlenden Förderbeitrag, der sich in Abhängigkeit der für die jeweilige Maßnahmen vorgesehener Bonuspunkte und der Nutzfläche errechnet, erhalten; der Förderbeitrag beträgt € 5,-- pro Bonuspunkt und m2 der förderbaren Nutzfläche. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at Informationsblatt „Wohnbauscheck“ der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über den „Wohnbauscheck“. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE -9- Eigenheime in Gruppen Darunter versteht man eine Siedlung, die aus mindestens 10 Eigenheimen (in begründeten Ausnahmefällen auch weniger) besteht, die in einem Zug errichtet werden. Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträgen, deren Höhe in Pauschalbeträgen gestaffelt in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße berechnet wird; Bei der Ermittlung der Haushaltsgröße werden neben dem Förderungswerber dessen Ehegatte/In (Lebensgefährte/In) sowie dessen/deren mitwohnende Elternteile, Kinder und nahestehende Personen berücksichtigt. Kinder (eigene, adoptierte und Pflegekinder) werden bei der Ermittlung der Förderungshöhe berücksichtigt. Pflegekinder sind dann als haushaltszugehörig zu behandeln, wenn ein längerer Aufenthalt (etwa 2 Jahre) am Pflegeplatz bereits vorliegt und eine Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde beigebracht wird, dass es sich voraussichtlich um einen Dauerpflegeplatz handelt. Einpersonenhaushalt € 10.000,-Zweipersonenhaushalt (Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft) € 10.500,-Jungfamilien (§ 2 Z. 13 des Steiermärkischen WohnBauförderungsgesetztes 1993) € 12.000,-Jungfamilien und der Jungfamilie gleichgestellt: Jungfamilien, das sind Ehepaare (bzw. eingetragene Partnerschaften), wenn beide zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lebensgemeinschaften, wenn beide Lebensgefährten zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zumindest einer ein eigenes oder adoptiertes Kind hat, für welches Familienbeihilfe bezogen wird Alleinerzieher, die zum Zeitpunkt des Ansuchens das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit zumindest einem eigenen oder adoptieren Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 10 - Die Beträge erhöhen sich für jede weitere nahestehende Person bei besonderer Berücksichtigung ökologischer Standards: Passivhausstandard oder Holzkonstruktion bei Errichtung eines Eigenheimes in einem Siedlungsschwerpunkt gem. § 2 Abs. 1 Z. 31 (Raumordnungsgesetzes 2010) oder bei Errichtung eines Eigenheimes in einer Berggemeinde oder bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppen € 500,-- € 2.000,-- € 2.000,-€ 2.000,-€ 2.000,-- Der/die Förderungswerber/in muss österreichische/r Staatsbürger/in sein, oder diesem/dieser gleichgestellt, er/sie muss das Eigenheim für den eigenen Wohnbedarf verwenden und muss die Rechte an seiner/ihrer bisherigen Wohnung aufgeben. Weiters dürfen folgende Jahresnettoeinkommensgrenzen nicht überschritten werden: 1 Person € 34.000,-2 Personen € 51.000,-für jede weitere Person + € 4.500,-Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,-- wird die Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at Informationsblatt Eigenheimförderung der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über die „Eigenheimförderung“. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 11 - Wohnungen errichtet mit der Förderungsvariante „Umfassende Sanierung“ Annuitätenzuschüsse Zur Sanierung von Gebäuden mit mindestens 3 Wohnungen und einem Sanierungsaufwand von mehr als € 30.000,-- je Wohnung kann der Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse in Höhe von 45 % der Annuität zu einem Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren bekommen. Die maximale Höhe des Darlehens beträgt € 950,-- bei Wohnraumschaffung, Beseitigung von Substandard und Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzes höchstens € 1.300,-- je m2 Wohnnutzfläche. Die Förderung kann bei Einbau eines Personenaufzuges um max. € 145,-- /m2, bei der Errichtung eines Niedrigenergiehauses um max. € 40,--/m2 und bei der Errichtung eines Passivhauses um max. € 70,--/m2 erhöht werden. Die Berechnung der Annuitätenzuschüsse erfolgt auf der Grundlage eines Zinssatzes von 6 % jährlich. Die Wohnungen sind vorrangig an begünstigte Personen zu vermieten. Während der Laufzeit der Förderung ist der Mietzins nach den förderungsrechtlichen Vorgaben zu berechnen. Für diesen Mietzins kann der Mieter auf die Dauer der Förderung die Wohnbeihilfe bekommen, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Direktdarlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände, mehrheitlich im Gemeindeeigentum stehende Gesellschaften und gemeinnützige Bauvereinigungen Die Höhe des Förderungsdarlehens wird wie bei der Annuitätenzuschussförderung errechnet. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre, die jährliche Verzinsung 0,5 %. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13 % des Darlehensbetrages. Förderungsdarlehen in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (50 % Förderungsdarlehen und 50 % Eigenmittel) Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15 Jahre; die Verzinsung (dzt. max. 3,5 % p.a. dekursiv) hat entsprechend den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetztes zu erfolgen. Das Förderungsdarlehen wird mit 0,5 % p. a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung und die Zinsen des Förderungsdarlehens zurückzuzahlen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 12 - Die Rückzahlung des Förderungsdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung. Demnach ist das Förderungsdarlehen von 16. – 25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 5,13 % des Förderungsdarlehens. Förderungsbeiträge für ökologische Maßnahmen („Bonuspunkte“) Für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen nach den Richtlinien der ökologischen Wohnbauförderung kann je Bonuspunkt ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in der Höhe von € 7,-- je Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche gewährt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik, unter dem Link www.stmk.gv.at, Infoblatt „Umfassende Sanierung“, welches Sie auch bei uns in der Städtischen Wohnungsinformationsstelle erhalten können. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 13 - Zusatzförderung: Zinsenzuschuss für Hausstandsgründungen gleichgestellten Personen von Jungfamilien und Jungfamilien, die österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sind, können für ihre erste familiengerechte Hausstandsgründung (nicht behelfsmäßige Unterkunft), die nicht länger als 1 Jahr zurückliegt, einen Zinsenzuschuss zu einem Darlehen bekommen. Gefördert werden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb entstehen und nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (legale Ablösen, Anzahlungen) sowie die Anschaffungskosten der für die Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände. Die Förderung besteht in der Gewährung eines 5 %-igen Zinsenzuschusses für ein Darlehen von einem Kreditinstitut. Der Zuschuss kann für folgende Darlehenshöhen gewährt werden: bis € 22.500,-- / Laufzeit von höchstens 10 Jahren für den Kauf eines nicht geförderten, familiengerechten Eigenheimes und von Einrichtungsgegenständen (Gesamtzinsenzuschuss € 6.366,--) bis € 15.000,-- / Laufzeit von höchstens 10 Jahren für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und von Einrichtungsgegenständen (Gesamtzinsenzuschuss € 4.244,--) bis € 7.500,-- / Laufzeit von höchstens 5 Jahren für sonstige Formen der Hausstandgründung, z.B. nicht geförderte Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnung; Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Erwerb von Einrichtungsgegenständen (Gesamtzinsenzuschuss € 1.069,--) In Ausnahmefällen kann das Land Steiermark eine Bürgschaft übernehmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 14 - Als Jungfamilie gelten: a) ein Ehepaar mit oder ohne Kinder, wenn beide Ehegatten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; b) Lebensgefährten, wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, hat; c) Alleinstehende, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, haben. d) Schwerbehinderte (mind. 80 % Erwerbsminderung), wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. e) Jungfamilien gleichgestellt sind: Familien mit drei oder mehr Kindern und Familien mit einem behinderten Kind im Sinne des Familienlastenausgleichgesetzes 1967. Ein Verwendungsnachweis in Form von Zahlungsbestätigungen, die auf den Namen des Förderungswerbers oder des Ehegatten ausgestellt sein müssen, ist binnen 6 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Förderungszusicherung dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA Energie und Wohnbau, Landhausgasse 7, 8010 Graz vorzulegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Stmk. Landesregierung unter dem Link www.stmk.gv.at, Infoblatt „Hausstandgründung von Jungfamilien“, welches Sie auch bei uns in der Städtischen Wohnungsinformationsstelle erhalten können. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 15 - GEFÖRDERTE MIET (-KAUF) WOHNUNGEN EIGENTUMSWOHNUNGEN UND (REIHEN) – HÄUSER VON GEMEINNÜTZIGEN BAUVEREINIGUNGEN ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 16 - GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau- und Siedlungswesen mbH., Plüddemanngasse 107, 8042 Graz GWS Bau- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H. Plüddemanngasse 107, 8042 Graz Info unter Tel: 0316/ 8054 – 854, Frau Rheinwald Internet www.gws-wohnen.at E-Mail [email protected] Fax 0316 / 811 609 Kundencenter: Montag – Donnerstag Freitag 08:30 – 16:00 Uhr 08:30 – 12.00 Uhr in Planung GRAZ-PUNTIGAM, GRADNERSTRASSE 40F, 40G "Wohnpark im Süden" 27 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen von 48 - 89 m² Eigengarten oder Balkon Tiefgarage, Lift Solare Warmwasseraufbereitung Super-Niedrigenergiebauweise Energieklasse: B, HWB: ca. 27-28 kWh/m² a Baubeginn: voraussichtlich Sommer 2016 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 17 - in Bau GRAZ-WALTENDORF, WALTENDORFER HAUPTSTRASSE 107, 107A „Überdrüber obenauf!“ 48 freifinanzierte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen von 50 – 90 m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Tiefgarage, Lift Niedrigenergiebauweise Solare Warmwasseraufbereitung, Photovoltaikanlage HWB: 27 – 30 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Sommer 2017 GRAZ-LIEBENAU, CASALGASSE 47, 47a/JOHANN-KOLLER-WEG 22, 22a „Lachen Lernen Leben: Liebenau“ 26 freifinanzierte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen von 41 – 88 m² Eigengarten oder Balkon Tiefgarage oder Carport, teilweise Lift Niedrigenergiebauweise HWB: 33 – 41 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Juni 2017 GRAZ-STRASSGANG, GREEN CITY WEST Olga Rudel Zeynek Gasse 23 + 25 76 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen von 46 – 94 m² Balkone von 13m² bis 46m² Tiefgarage, Lift Super-Niedrigenergiebauweise Photovoltaik- und Solaranlage Energieklasse: A, HWB: 21 – 22 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Herbst 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 18 - GRAZ- GEIDORF, HEINRICHSTRASSE 147 „Grünes Geidorf Hilmteichnähe!“ 38 freifinanzierte Mietwohnungen Wohnungsgrößen von 37 – 97 m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Lift, Garage Niedrigenergiebauweise Energieklasse: B, HWB: 29 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Winter 2016 Projekte in der Steiermark in Bau LEIBNITZ, HASENDORFERSTRASSE 2. BA - DR.-SCHACHNER WEG 5, 7 „Wohnen auf der Sonnenseite“ 24 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption Wohnungsgrößen von 56 - 91m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Tiefgarage Super-Niedrigenergiebauweise Solare Warmwasseraufbereitung Energieklasse: B, HWB: 30 kWh/m² a Bezug: voraussichtlich Sommer 2017 HAUSMANNSTÄTTEN – AM MOSSANGER 1, 13 „Wohnen im Grazer Umland“ 26 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen: 52 – 88 m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Tiefgarage, teilweise Lift Super-Niedrigenergiebauweise Energieklasse: B, HWB: 27 – 30 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Mai 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 19 - LEBRING – LEIBNITZER STRASSE 12B „Oase im Grünen“ 9 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption Wohnungsgrößen von 46 – 88 m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Carport Super-Niedrigenergiebauweise Warmwasseraufbereitung solarunterstützt Energieklasse: B, HWB: 31 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Frühjahr 2017 GAMLITZ – PLEYSTEINPLATZ 409, 410 „Wohnen in den Weinbergen“ 13 geförderte Mietwohnungen Wohnungsgrößen: 46 – 84 m² Eigengarten oder Balkon Carport Super-Niedrigenergiebauweise Energieklasse: B, HWB: 30 – 31 kWh/m²a Bezug: voraussichtlich Herbst 2016 PREDING NR. 323 Betreutes Wohnen 11 geförderte Mietwohnungen für SeniorInnen Wohnungsgrößen: 40 – 61 m² Bezug: sofort möglich in Planung WILDON – GRAZERSTRASSE 5C „Wohnen Freizeit Badeteich“ 16 geförderte Eigentumswohnungen Wohnungsgrößen: 52 – 88 m² Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse Super-Niedrigenergiebauweise Energieklasse: B, HWB: 27-31 kWh/m²a Baubeginn: voraussichtlich Herbst 2016 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 20 - Detaillierte Auskünfte über Förderungsart erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei direkt beim Bauträger oder im Internet unter www.gws-wohnen.at <http://www.gws-wohnen.at/>. Ihre kostenfreie und unverbindliche Vormerkung für in Planung befindliche Projekte können Sie direkt beim gemeinnützigen Bauträger oder im Internet unter www.gws-wohnen.at <http://www.gws-wohnen.at/> vornehmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 21 - „ÖWG„ Österr. Wohnbaugenossenschaft, Gemeinn. reg. Gen.m.b.H. „ÖWGES„ Österr. Wohnbaugesellschaft Gemeinn. Wohnbauges.m.b.H. Moserhofgasse 14, 8010 Graz Tel.: 0316/8055/520 – Frau Edith Degen Email: [email protected]. Internet: www.oewg.at FAX: 0316/8055/300 Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 – 13.30 Uhr Mittwoch von 8.30 – 17.00 Uhr Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Fertiggestellt Graz – Grieskai 100 frei finanzierte Mietwohnungen Sofortbezug möglich Laßnitzhöhe – Johann-Kogler-Weg 7 Eigentum frei finanziert Sofortbezug möglich Graz – Gaisbacherweg 24 Wohneinheiten frei finanzierte Mietwohnungen 2-Zimmerwohnungen noch frei Sofortbezug möglich ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 22 - in Bau Wagner Biro Straße I. Bauabschnitt - ca. 135 Wohneinheiten geförderte Mietwohnungen Fertigstellung 2017 in Planung St. Peter / Sternäckerweg II b 98 Wohneinheiten Miete mit Kaufoption Wagner Biro Straße II. Bauabschnitt Liebenau - Engelsdorferstraße Ca. 90 Wohneinheiten Miete mit Kaufoption Eine unverbindliche Anmeldung für diese in Planung befindlichen Projekte ist direkt bei der Genossenschaft möglich. ZUSATZANGEBOT: Nach 3-monatiger Kündigungsfrist werden Mietwohnungen mit Kaufoption immer wieder frei und können Anmeldungen für die Rücktrittsliste unter der Tel.Nr. 0316/8055-520 entgegengenommen werden! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 23 - „ ENNSTAL – NEUE HEIMAT - WOHNBAUHILFE „ Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H. Theodor Körner Straße 120, 8010 Graz Internetadresse: www.wohnbaugruppe.at E-Mail [email protected] [email protected] Fax: 0316/8073-462 Tel.: 0316/8073/420 Frau Barth 0316/8073/412 Frau Stradner Sprechstunden: Mo – Do von 8.00 – 12.00 Uhr Mo – Do von 13.00 – 16.00 Uhr Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr in Bau Wagner Biro Straße 146 WE Miete mit Kaufoption voraussichtliche Fertigstellung 12/2016 Messequartier III. Bauabschnitt ca. 64 WE gef. Miete mit Kaufoption Fertigstellung Mai 2017 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 24 - in Vorbereitung Wagner Biro Straße II. Bauabschnitt ca. 140 WE Miete mit Kaufoption Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der Genossenschaft, auch unverbindliche Vormerkungen werden direkt von der Genossenschaft vorgenommen. Aufgrund sehr vieler Vormerkungen für die einzelnen Projekte kann es zu langen Wartezeiten kommen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 25 - „GGW„ Gemeinnützige Grazer Wohnungsgenossenschaft Reg. Gen.m.b.H. Neuholdaugasse 5, 8010 Graz Auskünfte und Verkauf: Herr Thomas Benischek Tel.: 0316/80 27 DW 332 od. 0664/820 14 91 E-Mail: [email protected] FAX: 0316/8027/99 E-Mail: [email protected]. Internetadresse: www.ggw.at Sofortbezug Fürstenfeld / Hans-Fronius-Weg 12 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption in Bau Lannach – Erzherzog Johann Weg 44 frei finanzierte Eigentumswohnungen Fertigstellung 12/2016 in Planung Tobelbad – Tobelbader Straße 23 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption Baubeginn voraussichtlich Ende 2016 Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der Genossenschaft. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 26 - „ROTTENMANN„ Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft, Westrandsiedlung 312, 8786 Rottenmann, Tel.: 03614/2445-34 Frau Schleyer Fax: 03614/3614 E-Mail: [email protected] Internetadresse: www.rottenmanner.at Sprechstunden in Graz: Mo, Di 16.00 – 18.00 Uhr Karl Morre-Straße 63, Tel.: 58 19 66 Projekte Graz – Wiener Straße voraussichtlicher Baubeginn 2016 39 WE Graz – Martinhofstraße II. Bauabschnitt Fertigstellung 10/2016 33 WE Eggersdorf bei Graz Fertigstellung Frühjahr 2017 8 WE Kirchberg a.d. Raab Fertigstellung Sommer 2016 9 WE ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 27 - Graz – Straßgangerstraße 264 Fertigstellung 9/2016 26 WE Graz – Hafnerstraße in Planung 24 WE Mautern H Familienwohnhäuser Fertigstellung 9/2016 12 FWH Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der Genossenschaft, auch unverbindliche Vormerkungen werden direkt bei der Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft vorgenommen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 28 - PRIVATE ANBIETER ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 29 - Immobilientreuhand Mag. Pichler Schönaugasse 6 A-8010 Graz t: 0043 316 82 09 29 f: 0043 316 81 67 59 – 31 e: [email protected] e: [email protected] Geförderte Mietwohnungen Maygasse 18, 8010 Graz 15 geförderte Mietwohnungen Größen von 40 - 90 m² Wohnfläche Klassische Altbauwohnungen mit großen Raumhöhen sowie Dachwohnungen Lift Balkone und Terrasse in den südwestseitig orientierten Innenhof Küchen bereits eingebaut Unbefristete Mietverträge - geförderter Mietzins - Wohnbeihilfe möglich Fertigstellung September 2016 www.altundneu.com Laufend geförderte Mietwohnungen in Graz und Umgebung, unverbindliche Vormerkungen werden gerne vorgenommen! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 30 - Bisher sind Info-Broschüren zu folgenden Themen erschienen: 1. Wohnbauträger Liste von Wohnbauträgern mit Bautätigkeit in Graz und Umgebung 2. Maklerrecht Beachtenswertes im Umgang mit Immobilienmakler/innen 3. Wohnbauförderung Überblick über die Wohnbauförderung im Geschossbau, Wohnbeihilfe usw. 4. Reihenhaus- und Eigenheimförderung Spezielle Förderungsmodalitäten für diesen Bereich 5. Beihilfen für Mieter/innen Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe etc. 6. Althaussanierung Förderung und mietrechtliche Aspekte 7. Dachbodenausbau Förderungsmodalitäten und rechtliche Aspekte 8. Mietrecht Abschluss von Mietverträgen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner/innen, Kündigung, etc. 9. Wohnungssanierung Spezielle Förderungsmöglichkeiten 10. Wohnungseigentum Ankauf, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer/innen, Verwaltung Sonderheft: Bauträgervertragsgesetz Schutzbestimmungen zugunsten der Erwerber/innen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 31 - Herausgeber und Verleger: Magistrat Graz – Präsidialabteilung Druck- und Kopierservice Für den Inhalt verantwortlich: Stadt Graz - Städtische Wohnungsinformationsstelle 8011 Graz, Schillerplatz 4 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------STÄDTISCHE WOHNUNGSINFORMATIONSSTELLE - 32 -
© Copyright 2025 ExpyDoc