info 1 – wohnbauträger

INFO 1 – WOHNBAUTRÄGER
Amt für Wohnungsangelegenheiten
Städtische Wohnungsinformationsstelle
Schillerplatz 4/EG| 8011 Graz
Tel.: +43 316 872-5451
Fax: +43 316 872-5459
[email protected]
www.graz.at
INFO BLATT NR. 1
„WOHNBAUTRÄGER“
Städtische Wohnungsinformationsstelle
8010 Graz, Schillerplatz 4 / EG
Tel.: +43 316 872 5451
Fax: +43 316 872 5459
E-Mail: [email protected]
Internet : www.graz.at/woist
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 15.00 bis 18.00 Uhr
Alle erhaltenen Wohnungsangebote werden uns zur Weitergabe an Wohnungssuchende zur
Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Ausgabe April 2016
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Einleitung
5
Die Förderungsvarianten im Überblick/Geschossbauförderung
6
Wohnbauscheck
8
Eigenheime in Gruppen
Umfassende Sanierung
Förderung von Hausstandgründung
10
12
14
Geförderte Miet(-Kauf) Wohnungen,
Eigentumswohnungen u. (Reihen)-Häuser
16
Private Anbieter
29
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Sehr geehrte Wohnungssuchende!
Um Ihnen den oft sehr mühsamen Weg zu einer Wohnung ein wenig zu
erleichtern, haben wir in diesem Heft uns bekannte Wohnbauträger, die in und
um Graz geförderte und frei finanzierte Wohnprojekte errichten, aufgelistet.
Da auch wir auf die Informationsbereitschaft der Wohnbauträger angewiesen
sind und wir bemüht sind nur jene Projekte aufzuzeigen, für die eine
Anmeldung noch möglich ist, können unsere Angaben leider nicht den
Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bei Interesse an einem Projekt, nehmen Sie bitte direkt mit dem angegebenen
Wohnbauträger Kontakt auf.
Welche Projekte werden angeboten?
Bei den in diesem Heft angeführten Projekten handelt es sich um
 geförderte Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Mietkaufwohnungen
nach der Geschossbauförderung
 mit „Wohnbauscheck“ geförderte Eigentumswohnungen
 Eigenheime in Gruppen
 gefördert sanierte Mietwohnungen
 frei finanzierte Wohnungen
HINWEIS:
Bei der Erstellung der Broschüre wurde versucht weitgehend eine
gendergerechte Schreibweise zu verwenden. Dort wo sie unterblieben ist,
geschah dies zugunsten der Lesbarkeit und der inhaltlichen Verständlichkeit
des Textes sowie der präzisen Wiedergabe gesetzlicher Inhalte!
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Die Förderungsvarianten im Überblick
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die
aktuellen Förderungsarten geben; wir weisen darauf hin, dass auf ein konkretes
Projekt jeweils die im Zeitpunkt der Förderungszusage geltenden Vorschriften
Anwendung finden – daher können bei einzelnen Projekten Abweichungen von
den aktuellen Förderungsbestimmungen bestehen. Ausführliche Informationen
entnehmen Sie bitte den Informationsblättern der Abteilung 15 Energie,
Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, die Sie
unter dem Link www.stmk.gv.at abrufen oder bei uns in der
Wohnungsinformationsstelle erhalten können.
Im Rahmen der Förderungsprogramme 2015 bis einschließlich 2019 werden für
die Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Wohnheimen unter
Berücksichtigung
ökologischer
Gesichtspunkte
nicht
rückzahlbare
Förderungsbeiträge in der Höhe von 2 % zu Kapitalmarktdarlehen, sonstigen
Fremdmitteln oder Eigenmitteln mit einer Laufzeit von 30 Jahren, bezogen auf
das aushaftende Kapital, gewährt.
Die Förderungsbeiträge können für die eingesetzten Finanzierungsmittel in der
Höhe der Errichtungskosten, höchstens jedoch im Ausmaß von € 1.600,-- je m2
Nutzfläche unter der Bedingung gewährt werden, dass die Kosten je m2
Nutzfläche maximal € 1.900,-- betragen.
Bei energetisch innovativen Projekten (z.B. Erfüllung des Passivhausstandards),
Holzkonstruktion, kleingliedrigen Objekten (max. 9 Wohneinheiten), sowie
betreutem bzw. betreubarem Wohnen dürfen die Kosten je m2 Nutzfläche
maximal € 2.100,-- betragen. Die Förderungsbeiträge sind ausschließlich zur
Tilgung der geförderten Beträge heranzuziehen.
Der/die Wohnungswerber/in hat die Grund- und Aufschließungskosten sowie
die Mehrwertsteuer (bei Eigentumswohnungen) in Form einer
Eigenmittelleistung zu tragen. Bei Mietwohnungen wird der Betrag der
Anzahlung mit jährlich 1 % Abwertung zurückerstattet, wenn das
Mietverhältnis beendet wird.
Die Einkommensgrenze (Jahresnettoeinkommen) beträgt bei Eigentums-,
Miet- und Mietkaufwohnungen für eine Person € 34.000,--. Dieser Betrag
steigert sich für die zweite Person um 50 % d.s. € 17.000,-- und für jede
weitere Person um € 4.500,--.
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Der/die Förderungswerber/in muss bei Eigentumswohnungen österreichischer
Staatsbürger (volljährig) oder eine diesem i. S. d. Stmk. WFG 1993
gleichgestellte Person sein. Gleichgestellt sind in Österreich selbständig od.
unselbständig erwerbstätige Personen, die Staatsangehörige eines Staates sind,
der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum ist
oder solche Personen, deren Flüchtlingseigenschaft festgestellt ist und die zum
Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind. Die Miet- oder Eigentumswohnung
muss dem eigenen Wohnbedarf dienen und müssen die Rechte an der
bisherigen Wohnung innerhalb von 6 Monaten aufgegeben werden.
H I N W E I S:
Ein Teil der von den gemeinnützigen Bauvereinigungen geplanten Wohnungen
werden als "Mietkaufprojekt" angeboten. Das bedeutet für den/die Mieter/in
bzw. Nutzungsberechtigte/n, dass er/sie nach einer Miet- bzw. Nutzungsdauer
von 10 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zum Ankauf der
Wohnung hat.
Näheres zu diesem Modell entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at
Informationsblatt Geschoßbauförderung der Abteilung 15 Energie, Wohnbau,
Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der
Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über den
„Geförderten Geschosswohnbau“.
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"Wohnbauscheck" - geförderte Wohnung
Mit Zustimmung der Stmk. Landesregierung können befugte Bauträger
Eigentumswohnungen errichten, deren erstem Käufer eine Förderung in Form
des "Wohnbauschecks" gewährt wird. Diese Zustimmung wird erteilt, wenn
 das Bauvorhaben den Gesetzen des Raumordnungsgesetzes 1974 und der
dazu erlassenen Entwicklungsprogramme entspricht
 das Bauvorhaben mindestens 3 Wohnungen (30 m2 – 150 m2) umfasst und
keine freistehenden Eigenheime enthält.
Anmerkung: § 2 Z. 7 des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 definiert
als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung abzüglich der
Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen
(Ausnehmungen)
 das Bauvorhaben den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Z. 1 – 8 und 10 des
Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 entspricht
 das Bauvorhaben den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum
Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 entspricht
 die Fertigstellung des Bauvorhabens durch eine Bankgarantie oder in
anderer geeigneter Weise sichergestellt wird.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Direktdarlehens des Landes mit
einer Laufzeit von knapp über 25 Jahren und einer jährlichen Verzinsung von
3 % dekursiv.
Das Förderungsdarlehen beträgt € 750,-- je Quadratmeter angemessener
Nutzfläche (für einen 1 bis 4-Personenhaushalt max. 90 m2, für jede weitere
Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m2). Bei Bauvorhaben, bei denen dem
Bauträger die Zustimmung zur Errichtung ab Juli 2006 erteilt wurde, können
zusätzlich für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen max. € 150,-- je m2
Nutzfläche gewährt werden. (Bei Bauvorhaben, bei denen dem Bauträger die
Zustimmung zur Errichtung vor dem 17.5.2004 erteilt wurde, beträgt die
Höhe des Förderungsdarlehens € 1.017,-- je m2 Nutzfläche bis max. €
82.207,--; kein Ökopunkte-Zuschlag möglich). Bei einer Wohnungsgröße von
z.B. 65 m2 Nutzfläche beträgt das Förderungsdarlehen € 48.750,--. Das
Darlehen wird bei Förderungswerbern mit 2 Kindern um € 3.700,-- bei 3 oder
mehr Kindern um € 7.400,-- erhöht, sofern die Kinder im gemeinsamen
Haushalt leben und für sie Familienbeihilfe gewährt wird.
Der/die Wohnungswerber/in muss österreichische/r Staatsbürger/in oder eine
diesem/er gleichgestellte Person sein. Die Wohnung muss der eigenen
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Wohnversorgung dienen und die Rechte an der bisherigen Wohnung müssen
binnen 6 Monaten aufgegeben werden.
Einkommensgrenzen:
1 Person
2 Personen
für jede weitere Person
€ 38.600,-€ 57.900,-+ € 4.500,--
Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,-- wird die
Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.
Wichtig:
Für die Rückzahlung wird keine Wohnbeihilfe gewährt!
Für Bauvorhaben, die nach dem 30.11.2009 für eine Förderung eingereicht
wurden gilt: der Bauträger kann für die Umsetzung ökologischer Maßnahmen
einen nicht rückzuzahlenden Förderbeitrag, der sich in Abhängigkeit der für die
jeweilige Maßnahmen vorgesehener Bonuspunkte und der Nutzfläche
errechnet, erhalten; der Förderbeitrag beträgt € 5,-- pro Bonuspunkt und m2
der förderbaren Nutzfläche.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at
Informationsblatt „Wohnbauscheck“ der Abteilung 15 Energie, Wohnbau,
Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der
Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über den
„Wohnbauscheck“.
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Eigenheime in Gruppen
Darunter versteht man eine Siedlung, die aus mindestens 10 Eigenheimen (in
begründeten Ausnahmefällen auch weniger) besteht, die in einem Zug errichtet
werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren
Förderungsbeiträgen, deren Höhe in Pauschalbeträgen gestaffelt in
Abhängigkeit von der Haushaltsgröße berechnet wird;
Bei der Ermittlung der Haushaltsgröße werden neben dem Förderungswerber
dessen Ehegatte/In (Lebensgefährte/In) sowie dessen/deren mitwohnende
Elternteile, Kinder und nahestehende Personen berücksichtigt.
Kinder (eigene, adoptierte und Pflegekinder) werden bei der Ermittlung der
Förderungshöhe berücksichtigt. Pflegekinder sind dann als haushaltszugehörig
zu behandeln, wenn ein längerer Aufenthalt (etwa 2 Jahre) am Pflegeplatz
bereits vorliegt und eine Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde
beigebracht wird, dass es sich voraussichtlich um einen Dauerpflegeplatz
handelt.
Einpersonenhaushalt
€ 10.000,-Zweipersonenhaushalt (Ehepaar, Lebensgemeinschaft
oder eingetragene Partnerschaft)
€ 10.500,-Jungfamilien (§ 2 Z. 13 des Steiermärkischen WohnBauförderungsgesetztes 1993)
€ 12.000,-Jungfamilien und der Jungfamilie gleichgestellt:
 Jungfamilien, das sind Ehepaare (bzw. eingetragene Partnerschaften), wenn
beide zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens das 35. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben.
 Lebensgemeinschaften, wenn beide Lebensgefährten zum Zeitpunkt der
Einreichung des Ansuchens das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
und zumindest einer ein eigenes oder adoptiertes Kind hat, für welches
Familienbeihilfe bezogen wird
 Alleinerzieher, die zum Zeitpunkt des Ansuchens das 35. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben mit zumindest einem eigenen oder adoptieren Kind,
für welches Familienbeihilfe bezogen wird.
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Die Beträge erhöhen sich
 für jede weitere nahestehende Person
 bei besonderer Berücksichtigung ökologischer
Standards: Passivhausstandard oder Holzkonstruktion
 bei Errichtung eines Eigenheimes in einem Siedlungsschwerpunkt gem. § 2 Abs. 1 Z. 31 (Raumordnungsgesetzes 2010)
 oder bei Errichtung eines Eigenheimes
in einer Berggemeinde
 oder bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppen
€
500,--
€ 2.000,--
€ 2.000,-€ 2.000,-€ 2.000,--
Der/die Förderungswerber/in muss österreichische/r Staatsbürger/in sein, oder
diesem/dieser gleichgestellt, er/sie muss das Eigenheim für den eigenen
Wohnbedarf verwenden und muss die Rechte an seiner/ihrer bisherigen
Wohnung aufgeben.
Weiters dürfen folgende Jahresnettoeinkommensgrenzen nicht überschritten
werden:
1 Person
€ 34.000,-2 Personen
€ 51.000,-für jede weitere Person
+ € 4.500,-Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900,-- wird die
Förderungshöhe jeweils um 20 % verringert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link www.stmk.gv.at
Informationsblatt Eigenheimförderung der Abteilung 15 Energie, Wohnbau,
Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, oder dem in der
Wohnungsinformationsstelle erhältlichen Informationsblatt über die
„Eigenheimförderung“.
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Wohnungen errichtet mit der Förderungsvariante „Umfassende Sanierung“
Annuitätenzuschüsse
Zur Sanierung von Gebäuden mit mindestens 3 Wohnungen und einem
Sanierungsaufwand von mehr als € 30.000,-- je Wohnung kann der
Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen nicht rückzahlbare
Annuitätenzuschüsse in Höhe von 45 % der Annuität zu einem Bankdarlehen
mit einer Laufzeit von 15 Jahren bekommen. Die maximale Höhe des Darlehens
beträgt € 950,-- bei Wohnraumschaffung, Beseitigung von Substandard und
Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzes höchstens € 1.300,-- je m2
Wohnnutzfläche. Die Förderung kann bei Einbau eines Personenaufzuges um
max. € 145,-- /m2, bei der Errichtung eines Niedrigenergiehauses um max.
€ 40,--/m2 und bei der Errichtung eines Passivhauses um max. € 70,--/m2 erhöht
werden. Die Berechnung der Annuitätenzuschüsse erfolgt auf der Grundlage
eines Zinssatzes von 6 % jährlich. Die Wohnungen sind vorrangig an
begünstigte Personen zu vermieten. Während der Laufzeit der Förderung ist
der Mietzins nach den förderungsrechtlichen Vorgaben zu berechnen. Für
diesen Mietzins kann der Mieter auf die Dauer der Förderung die Wohnbeihilfe
bekommen, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Direktdarlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände, mehrheitlich im
Gemeindeeigentum
stehende
Gesellschaften
und
gemeinnützige
Bauvereinigungen
Die
Höhe
des
Förderungsdarlehens
wird
wie
bei
der
Annuitätenzuschussförderung errechnet. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre, die
jährliche Verzinsung 0,5 %. Die halbjährlichen Annuitäten betragen 2,13 % des
Darlehensbetrages.
Förderungsdarlehen in Kombination mit Eigenmitteln von Gemeinnützigen
Bauvereinigungen (50 % Förderungsdarlehen und 50 % Eigenmittel)
Gemeinnützige Bauvereinigungen können für die Hälfte der geförderten
Baukosten auch Eigenmittel einsetzen. Die Laufzeit der Eigenmittel beträgt 15
Jahre; die Verzinsung (dzt. max. 3,5 % p.a. dekursiv) hat entsprechend den
Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetztes zu erfolgen. Das
Förderungsdarlehen wird mit 0,5 % p. a. dekursiv verzinst und hat eine Laufzeit
von 25 Jahren.
Bei dieser Förderungsvariante sind in den ersten 15 Jahren die Eigenmittel der
gemeinnützigen Bauvereinigung und die Zinsen des Förderungsdarlehens
zurückzuzahlen.
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- 12 -
Die Rückzahlung des Förderungsdarlehens beginnt nach gänzlicher Tilgung der
Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung. Demnach ist das
Förderungsdarlehen von 16. – 25. Jahr zurückzuzahlen. Die halbjährlichen
Annuitäten betragen 5,13 % des Förderungsdarlehens.
Förderungsbeiträge für ökologische Maßnahmen („Bonuspunkte“)
Für die Umsetzung von ökologischen Maßnahmen nach den Richtlinien der
ökologischen Wohnbauförderung kann je Bonuspunkt ein nicht rückzahlbarer
Förderungsbeitrag in der Höhe von € 7,-- je Quadratmeter förderbare
Wohnnutzfläche gewährt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Amtes
der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau,
Technik, unter dem Link www.stmk.gv.at, Infoblatt „Umfassende Sanierung“,
welches Sie auch bei uns in der Städtischen Wohnungsinformationsstelle
erhalten können.
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- 13 -
Zusatzförderung:
Zinsenzuschuss für Hausstandsgründungen
gleichgestellten Personen
von
Jungfamilien
und
Jungfamilien, die österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt sind,
können für ihre erste familiengerechte Hausstandsgründung (nicht
behelfsmäßige Unterkunft), die nicht länger als 1 Jahr zurückliegt, einen
Zinsenzuschuss zu einem Darlehen bekommen.
Gefördert werden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem
Wohnungserwerb entstehen und nicht länger als 1 Jahr zurückliegen (legale
Ablösen, Anzahlungen) sowie die Anschaffungskosten der für die
Haushaltsführung notwendigen Einrichtungsgegenstände.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines 5 %-igen Zinsenzuschusses für
ein Darlehen von einem Kreditinstitut.
Der Zuschuss kann für folgende Darlehenshöhen gewährt werden:
bis € 22.500,-- / Laufzeit von höchstens 10 Jahren
für den Kauf eines nicht geförderten, familiengerechten Eigenheimes und von
Einrichtungsgegenständen
(Gesamtzinsenzuschuss € 6.366,--)
bis € 15.000,-- / Laufzeit von höchstens 10 Jahren
für den Ersterwerb einer geförderten Eigentumswohnung oder
Miet(kauf)wohnung und Wohnbauscheck-Wohnung und von Einrichtungsgegenständen
(Gesamtzinsenzuschuss € 4.244,--)
bis € 7.500,-- / Laufzeit von höchstens 5 Jahren
für sonstige Formen der Hausstandgründung, z.B. nicht geförderte
Eigentumswohnungen, Baukostenzuschüsse für Neubau oder Mietwohnung;
Neu-, Zu- oder Umbau eines Eigenheimes oder einer Wohnung und Erwerb von
Einrichtungsgegenständen
(Gesamtzinsenzuschuss € 1.069,--)
In Ausnahmefällen kann das Land Steiermark eine Bürgschaft übernehmen.
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- 14 -
Als Jungfamilie gelten:
a) ein Ehepaar mit oder ohne Kinder, wenn beide Ehegatten das 35.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) Lebensgefährten, wenn beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und zumindest einer ein oder mehrere eigene oder adoptierte
haushaltszugehörige Kinder, für welche Familienbeihilfe bezogen wird, hat;
c) Alleinstehende, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein
oder mehrere eigene oder adoptierte haushaltszugehörige Kinder, für
welche Familienbeihilfe bezogen wird, haben.
d) Schwerbehinderte (mind. 80 % Erwerbsminderung), wenn sie das 35.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
e) Jungfamilien gleichgestellt sind: Familien mit drei oder mehr Kindern und
Familien
mit
einem
behinderten
Kind
im
Sinne
des
Familienlastenausgleichgesetzes 1967.
Ein Verwendungsnachweis in Form von Zahlungsbestätigungen, die auf den
Namen des Förderungswerbers oder des Ehegatten ausgestellt sein müssen, ist
binnen 6 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Förderungszusicherung dem
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA Energie und Wohnbau,
Landhausgasse 7, 8010 Graz vorzulegen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Stmk.
Landesregierung
unter
dem
Link
www.stmk.gv.at,
Infoblatt
„Hausstandgründung von Jungfamilien“, welches Sie auch bei uns in der
Städtischen Wohnungsinformationsstelle erhalten können.
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- 15 -
GEFÖRDERTE
MIET (-KAUF) WOHNUNGEN
EIGENTUMSWOHNUNGEN
UND
(REIHEN) – HÄUSER
VON GEMEINNÜTZIGEN BAUVEREINIGUNGEN
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- 16 -
GWS Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau- und
Siedlungswesen mbH.,
Plüddemanngasse 107, 8042 Graz
GWS Bau- und Verwaltungsgesellschaft m.b.H.
Plüddemanngasse 107, 8042 Graz
Info unter Tel:
0316/ 8054 – 854, Frau Rheinwald
Internet
www.gws-wohnen.at
E-Mail
[email protected]
Fax
0316 / 811 609
Kundencenter:
Montag – Donnerstag
Freitag
08:30 – 16:00 Uhr
08:30 – 12.00 Uhr
in Planung
GRAZ-PUNTIGAM, GRADNERSTRASSE 40F, 40G
"Wohnpark im Süden"
27 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen von 48 - 89 m²
Eigengarten oder Balkon
Tiefgarage, Lift
Solare Warmwasseraufbereitung
Super-Niedrigenergiebauweise
Energieklasse: B, HWB: ca. 27-28 kWh/m² a
Baubeginn: voraussichtlich Sommer 2016
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- 17 -
in Bau
GRAZ-WALTENDORF, WALTENDORFER HAUPTSTRASSE 107, 107A
„Überdrüber obenauf!“
48 freifinanzierte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen von 50 – 90 m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Tiefgarage, Lift
Niedrigenergiebauweise
Solare Warmwasseraufbereitung, Photovoltaikanlage
HWB: 27 – 30 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Sommer 2017
GRAZ-LIEBENAU, CASALGASSE 47, 47a/JOHANN-KOLLER-WEG 22, 22a
„Lachen Lernen Leben: Liebenau“
26 freifinanzierte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen von 41 – 88 m²
Eigengarten oder Balkon
Tiefgarage oder Carport, teilweise Lift
Niedrigenergiebauweise
HWB: 33 – 41 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Juni 2017
GRAZ-STRASSGANG, GREEN CITY WEST
Olga Rudel Zeynek Gasse 23 + 25
76 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen von 46 – 94 m²
Balkone von 13m² bis 46m²
Tiefgarage, Lift
Super-Niedrigenergiebauweise
Photovoltaik- und Solaranlage
Energieklasse: A, HWB: 21 – 22 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Herbst 2017
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- 18 -
GRAZ- GEIDORF, HEINRICHSTRASSE 147
„Grünes Geidorf Hilmteichnähe!“
38 freifinanzierte Mietwohnungen
Wohnungsgrößen von 37 – 97 m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Lift, Garage
Niedrigenergiebauweise
Energieklasse: B, HWB: 29 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Winter 2016
Projekte in der Steiermark
in Bau
LEIBNITZ, HASENDORFERSTRASSE 2. BA - DR.-SCHACHNER WEG 5, 7
„Wohnen auf der Sonnenseite“
24 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption
Wohnungsgrößen von 56 - 91m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Tiefgarage
Super-Niedrigenergiebauweise
Solare Warmwasseraufbereitung
Energieklasse: B, HWB: 30 kWh/m² a
Bezug: voraussichtlich Sommer 2017
HAUSMANNSTÄTTEN – AM MOSSANGER 1, 13
„Wohnen im Grazer Umland“
26 geförderte und freifinanzierte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen: 52 – 88 m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Tiefgarage, teilweise Lift
Super-Niedrigenergiebauweise
Energieklasse: B, HWB: 27 – 30 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Mai 2017
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- 19 -
LEBRING – LEIBNITZER STRASSE 12B
„Oase im Grünen“
9 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption
Wohnungsgrößen von 46 – 88 m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Carport
Super-Niedrigenergiebauweise
Warmwasseraufbereitung solarunterstützt
Energieklasse: B, HWB: 31 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Frühjahr 2017
GAMLITZ – PLEYSTEINPLATZ 409, 410
„Wohnen in den Weinbergen“
13 geförderte Mietwohnungen
Wohnungsgrößen: 46 – 84 m²
Eigengarten oder Balkon
Carport
Super-Niedrigenergiebauweise
Energieklasse: B, HWB: 30 – 31 kWh/m²a
Bezug: voraussichtlich Herbst 2016
PREDING NR. 323
Betreutes Wohnen
11 geförderte Mietwohnungen für SeniorInnen
Wohnungsgrößen: 40 – 61 m²
Bezug: sofort möglich
in Planung
WILDON – GRAZERSTRASSE 5C
„Wohnen Freizeit Badeteich“
16 geförderte Eigentumswohnungen
Wohnungsgrößen: 52 – 88 m²
Eigengarten, Balkon oder Dachterrasse
Super-Niedrigenergiebauweise
Energieklasse: B, HWB: 27-31 kWh/m²a
Baubeginn: voraussichtlich Herbst 2016
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- 20 -
Detaillierte Auskünfte über Förderungsart erhalten Sie unverbindlich und
kostenfrei direkt beim Bauträger oder im Internet unter www.gws-wohnen.at
<http://www.gws-wohnen.at/>.
Ihre kostenfreie und unverbindliche Vormerkung für in Planung befindliche
Projekte können Sie direkt beim gemeinnützigen Bauträger oder im Internet
unter www.gws-wohnen.at <http://www.gws-wohnen.at/> vornehmen.
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- 21 -
„ÖWG„
Österr. Wohnbaugenossenschaft,
Gemeinn. reg. Gen.m.b.H.
„ÖWGES„
Österr. Wohnbaugesellschaft Gemeinn. Wohnbauges.m.b.H.
Moserhofgasse 14, 8010 Graz
Tel.: 0316/8055/520 – Frau Edith Degen
Email: [email protected].
Internet: www.oewg.at
FAX: 0316/8055/300
Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.30 – 13.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 – 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Fertiggestellt
Graz – Grieskai
100 frei finanzierte Mietwohnungen
Sofortbezug möglich
Laßnitzhöhe – Johann-Kogler-Weg 7
Eigentum frei finanziert
Sofortbezug möglich
Graz – Gaisbacherweg
24 Wohneinheiten
frei finanzierte Mietwohnungen
2-Zimmerwohnungen noch frei
Sofortbezug möglich
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- 22 -
in Bau
Wagner Biro Straße
I. Bauabschnitt - ca. 135 Wohneinheiten
geförderte Mietwohnungen
Fertigstellung 2017
in Planung
St. Peter / Sternäckerweg II b
98 Wohneinheiten
Miete mit Kaufoption
Wagner Biro Straße
II. Bauabschnitt
Liebenau - Engelsdorferstraße
Ca. 90 Wohneinheiten
Miete mit Kaufoption
Eine unverbindliche Anmeldung für diese in Planung befindlichen Projekte ist
direkt bei der Genossenschaft möglich.
ZUSATZANGEBOT:
Nach 3-monatiger Kündigungsfrist werden Mietwohnungen mit Kaufoption
immer wieder frei und können Anmeldungen für die Rücktrittsliste unter der
Tel.Nr. 0316/8055-520 entgegengenommen werden!
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- 23 -
„ ENNSTAL – NEUE HEIMAT - WOHNBAUHILFE „
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m.b.H.
Theodor Körner Straße 120, 8010 Graz
Internetadresse: www.wohnbaugruppe.at
E-Mail [email protected]
[email protected]
Fax: 0316/8073-462
Tel.: 0316/8073/420 Frau Barth
0316/8073/412 Frau Stradner
Sprechstunden:
Mo – Do von 8.00 – 12.00 Uhr
Mo – Do von 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag von
8.00 – 12.00 Uhr
in Bau
Wagner Biro Straße
146 WE
Miete mit Kaufoption
voraussichtliche Fertigstellung 12/2016
Messequartier
III. Bauabschnitt
ca. 64 WE
gef. Miete mit Kaufoption
Fertigstellung Mai 2017
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- 24 -
in Vorbereitung
Wagner Biro Straße
II. Bauabschnitt
ca. 140 WE
Miete mit Kaufoption
Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der
Genossenschaft, auch unverbindliche Vormerkungen werden direkt von der
Genossenschaft vorgenommen.
Aufgrund sehr vieler Vormerkungen für die einzelnen Projekte kann es zu
langen Wartezeiten kommen.
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- 25 -
„GGW„
Gemeinnützige Grazer Wohnungsgenossenschaft
Reg. Gen.m.b.H.
Neuholdaugasse 5, 8010 Graz
Auskünfte und Verkauf: Herr Thomas Benischek
Tel.: 0316/80 27 DW 332 od. 0664/820 14 91
E-Mail: [email protected]
FAX: 0316/8027/99
E-Mail: [email protected].
Internetadresse: www.ggw.at
Sofortbezug
Fürstenfeld / Hans-Fronius-Weg
12 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption
in Bau
Lannach – Erzherzog Johann Weg
44 frei finanzierte Eigentumswohnungen
Fertigstellung 12/2016
in Planung
Tobelbad – Tobelbader Straße
23 geförderte Mietwohnungen mit Kaufoption
Baubeginn voraussichtlich Ende 2016
Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der
Genossenschaft.
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- 26 -
„ROTTENMANN„
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft,
Westrandsiedlung 312, 8786 Rottenmann,
Tel.: 03614/2445-34 Frau Schleyer
Fax: 03614/3614
E-Mail: [email protected]
Internetadresse: www.rottenmanner.at
Sprechstunden in Graz:
Mo, Di 16.00 – 18.00 Uhr
Karl Morre-Straße 63, Tel.: 58 19 66
Projekte
Graz – Wiener Straße
voraussichtlicher
Baubeginn 2016
39 WE
Graz – Martinhofstraße
II. Bauabschnitt
Fertigstellung
10/2016
33 WE
Eggersdorf bei Graz
Fertigstellung
Frühjahr 2017
8 WE
Kirchberg a.d. Raab
Fertigstellung
Sommer 2016
9 WE
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- 27 -
Graz – Straßgangerstraße 264
Fertigstellung
9/2016
26 WE
Graz – Hafnerstraße
in Planung
24 WE
Mautern H
Familienwohnhäuser
Fertigstellung
9/2016
12 FWH
Nähere Auskünfte über die einzelnen Projekte erhalten Sie direkt bei der
Genossenschaft, auch unverbindliche Vormerkungen werden direkt bei der
Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft vorgenommen.
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- 28 -
PRIVATE ANBIETER
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- 29 -
Immobilientreuhand Mag. Pichler
Schönaugasse 6
A-8010 Graz
t: 0043 316 82 09 29
f: 0043 316 81 67 59 – 31
e: [email protected]
e: [email protected]
Geförderte Mietwohnungen Maygasse 18, 8010 Graz
 15 geförderte Mietwohnungen
 Größen von 40 - 90 m² Wohnfläche
 Klassische Altbauwohnungen mit großen Raumhöhen sowie
Dachwohnungen
 Lift
 Balkone und Terrasse in den südwestseitig orientierten Innenhof
 Küchen bereits eingebaut
 Unbefristete Mietverträge - geförderter Mietzins - Wohnbeihilfe möglich
 Fertigstellung September 2016
www.altundneu.com
Laufend geförderte Mietwohnungen in Graz und Umgebung, unverbindliche
Vormerkungen werden gerne vorgenommen!
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- 30 -
Bisher sind Info-Broschüren zu folgenden Themen erschienen:
1. Wohnbauträger
Liste von Wohnbauträgern mit Bautätigkeit in Graz und Umgebung
2. Maklerrecht
Beachtenswertes im Umgang mit Immobilienmakler/innen
3. Wohnbauförderung
Überblick über die Wohnbauförderung im Geschossbau, Wohnbeihilfe usw.
4. Reihenhaus- und Eigenheimförderung
Spezielle Förderungsmodalitäten für diesen Bereich
5. Beihilfen für Mieter/innen
Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.
6. Althaussanierung
Förderung und mietrechtliche Aspekte
7. Dachbodenausbau
Förderungsmodalitäten und rechtliche Aspekte
8. Mietrecht
Abschluss von Mietverträgen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner/innen,
Kündigung, etc.
9. Wohnungssanierung
Spezielle Förderungsmöglichkeiten
10. Wohnungseigentum
Ankauf, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer/innen, Verwaltung
Sonderheft: Bauträgervertragsgesetz
Schutzbestimmungen zugunsten der Erwerber/innen
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Herausgeber und Verleger:
Magistrat Graz – Präsidialabteilung
Druck- und Kopierservice
Für den Inhalt verantwortlich:
Stadt Graz - Städtische Wohnungsinformationsstelle
8011 Graz, Schillerplatz 4
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