zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • September 2016 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB „ES G IBT N UR EIN E FAL SCH E SICH T DER D ING E: DER GL A UBE, M EIN E SICHT SEI DIE EINZIG RICH TIGE” Nagarjuna, buddhistischer Philosoph Mitgliederversammlung des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern Mittwoch, 16. November 2016 • 15.00 Uhr Seminarraum ZBV Niederbayern (siehe Seite 4) Fortbildungsübersicht des ZBV Niederbayern Übersicht Oktober – Dezember 2016 (siehe Seite 10 – 11) Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Zahnärzte: 29. März 2017 in Straubing Zahnärztliches Personal: 08. März 2017 in Deggendorf (siehe Seite 15) INHALTSÜBERSICHT Editorial 2 ZBV INFO Mitgliederbewegung 3 Mitgliedsbeiträge 3 Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern 4 Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht 4 Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern 4 Meldeordnung 5 Steuerbefreite Kieferorthopädie 6 Gesundheits- und Pflegepreis 2017 6 Homepage des ZBV Niederbayern 7 Eine Reise durch die Welt der Zähne 8 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ Fortbildungskalender 2016 9 10 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal 13 Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte 15 Langjährige Referentin im Basiskurs „Prothetische Assistenz” Frau Dr. Irene Aichinger verabschiedet 17 QM und Arbeitssicherheit 17 Aufbauendes und differnziertes Fachwissen aus den Bereichen Bema und GOZ 19 Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem neuesten Stand für 2020 20 Feuer und Flamme: Was tun wenn’s brennt 22 Notfalltraining für Zahnarztpraxen 24 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 27 Stabwechsel an der Staatlichen Berufsschule 2 in Landshut 28 43 frischgebackene ZFAs für Niederbayern 31 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 37 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 38 EDITORIAL BR exit = Z exit Die Mehrheit der bayerischen Zahnärzte hat ein eindeutiges Votum abgegeben. Der freie Verband Bayern übernimmt nach Kammer und ABZ jetzt nach Zusammenschluss der 3 Regionallisten auch die Führung der KZVB und ist somit standespolitischer Monopolist. Nach Neuverteilung der Sitze in der Vertreterversammlung der KZVB erfolgt jetzt, wenn man die Ankündigungen des freien Verbandes in seinen Wahlflyern zugrunde legt, ein Paradigmenwechsel in der standespolitischen Führung der KZVB. Jetzt müssen sich die neuen Führungsspitzen im FVDZ aber auch an ihren Versprechungen messen lassen. Und hier kann so manche Versprechung bei der Umsetzung in die Praxis schnell an die Grenzen des Machbaren stoßen. Weniger Bürokratie, Erleichterung im Praxisalltag. Keine überflüssigen Beanstandungen bei der Abrechnung! Doch die Anträge hierzu kamen praktisch nie von der KZVB, sondern fast ausschließlich seitens der Krankenkassen. Finanzielle Entlastung der Praxen bei Verwaltungskosten und Ausgaben für den Vorstand. Gleichzeitig wird jedoch eine Erweiterung des Vorstandes um ein Mitglied sowie eine erhebliche Erweiterung der Delegiertenzahl in Zukunft favorisiert. Frühzeitige Auszahlung der Abrechnungsgelder und, nach FVDZ Umfrage, kein beitragsentlastender Bau von Wohnungen auf dem zahnärzteeigenen Grundstück in Nachbarschaft zum bestehenden Zahnärztehaus. Hier könnte die Belastbarkeitsgrenze der bisherigen Beiträge schnell erreicht werden. Kein Nepotismus. Diese Forderung nach parteiübergreifender Besetzung der Aufgabenbereiche in der KZVB mit fachkompetenten, ehrenamtlich tätigen Kollegen kann man nur zustimmen, Parteibuchpolitik in Vetternwirtschaftsmanier liegt wahrlich nicht im Sinne der Wähler. Neu war bei dieser KZVB-Wahl das Auftreten sogenannter Regionallisten. Dies kann und sollte auch eine Chance für eine noch bessere regionale Vertretung der Interessen der niederbayerischen Zahnärzte sein. Dass die gewählten regionalen Spitzenvertreter auch Ihrem Mandat entsprechend die Vertretung regionaler Interessen vor Verbandsinteressen stellen sollten, geht logischerweise aus der Aufstellung von Regionallisten hervor. Die gewählten Vertreter ZA Walter Wanninger, ZA Ernst Binner (beide ZZB) sowie Dr. Christoph Urban (FVDZ und regionale Vereine) bedanken sich an dieser Stelle für Ihr Vertrauen. Ich denke, es ist eine Verpflichtung über die Fraktionsgrenzen hinaus, für die niederbayerischen Zahnärzte gemeinsam tätig zu werden, bewährte kostensparende Strukturen zu erhalten und kooperativ die standespolitische Führung zu unterstützen. ZA Ernst M. J. Binner 1. Vorsitzender Erfolg bei der Umsetzung der gewaltigen Herausforderungen und der Bewältigung zukünftiger Aufgaben. Hier einen Anteil zur Arbeit beizutragen, sind die niederbayerischen Vertreter gerne bereit. Mit kollegialen Grüßen Ernst Binner Als standespolitisch bereits seit einiger Zeit tätiger Zahnarzt steht man solchen Versprechungen natürlich skeptisch gegenüber. Zu oft wurde man in den letzten Jahren von so manchen Verbesserungs-Versprechen enttäuscht und nicht immer ist auch in der Standesführung alles Gold, was glänzt. Schlussendlich wünsche ich der neuen Standesvertretung in der KZVB viel Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de 2 ZNN 3-2016 ZBV INFO Mitgliedsbeiträge Mitgliederbewegungen Anmeldungen: von: ZA Brandt Patrick Horst, Deggendorf Oberbayern Der Mitgliedsbeitrag für das 4. Quartal 2016 ist am 1. Oktober 2016 zur Zahlung fällig. ZA Brunnhuber Dominik, Simbach a. Inn Erstmeldung ZA Engelmann Erik, Wörth a.d. Donau Oberpfalz Dr. Illing Dirk Edgar, Steinach Oberpfalz Dr. Leschhorn Evelyn Wilma, Griesbach Hessen ZA Liolis Konstantinos, München Erstmeldung Dr. Mark Carmen Tina, Deggendorf Oberbayern Dr. Meindorfer Maximilian, Landau Schwaben ZÄ Obermeier Alexandra, Wenzenbach Oberpfalz ZA Raschka Moritz Johannes, Straubing Erstmeldung ZA Zittrell Eberhard Udo, Neu-Ulm Schwaben Abmeldungen: nach: Euro Dr. Asenkerschbaumer Martin, Regensburg Oberpfalz Gruppe 3B Dr. Dietrich Karl, Dingolfing Oberpfalz Euro ZÄ Emmersberger Lena, Haiming Oberbayern ZÄ Gidaj Agata Karolina, Regensburg Oberpfalz ZÄ Kreuzer Meike Maria Katharina, Zwiesel Mittelfranken ZA Maderer Andreas, Neubiberg Oberbayern Dr. Meißner Susann Birgit, Parkstetten Oberpfalz ZA Pepperl Johanna Imke, Kirchdorf Oberbayern ZA Reill Peter Erwin, Regensburg Oberpfalz Dr. Willner Wolfram, Münster Westfalen-Lippe Dr. Zimmermann Franz-Zeno, München Oberbayern Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden die Beiträge jeweils zum 15. des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines Quartals zu überweisen. Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1 Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern 2A 2B 3A 105,– 37,50 22,50 105,– 3C 3D 37,50 37,50 22,50 Gruppe 5 Euro 50 v.H. der Beitragshöhe nach der betreffenden Beitragsgruppe Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG München IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36, BIC DAAEDEDDXXX Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00, BIC BYLADEM1SRG Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645 Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben seines Mitgliedes: ZA Wolfgang Twork Tittling geboren 18.01.1949 – verstorben 03.05.2016 ZNN 3-2016 3 ZBV INFO Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern (ZBV) lädt Sie hiermit gemäß § 8 seiner Satzung form- und fristgerecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Ort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Tag/Beginn: Mittwoch, 16. November 2016, 15.00 Uhr Folgende Unterlagen können bei Bedarf ab 25.10.2016 beim ZBV Niederbayern angefordert werden: • Bilanz zum 31.12.2015 • Haushaltsplan für das Jahr 2017 Die Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern vom 11.11.2015 liegt gemäß § 2 der Geschäftsordnung des ZBV Niederbayern mit dem Prüfbericht der Bundeszahnärztekammer über unsere Rechnungslegung für das Jahr 2015 bei den im Amt befindlichen Obleuten und im ZBV Niederbayern zur Einsichtnahme auf. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 4 der Geschäftsordnung des ZBV Niederbayern bis spätestens 07. November 2016 schriftlich eine entsprechende einzureichen; Begründung ist beizufügen. Die Tagesordnung erhalten unsere Mitglieder im Oktober per Post. gez. Zahnarzt Ernst Binner 1. Vorsitzender Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht In § 4 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014 geltenden Fassung) ist folgendes geregelt: „Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegen die aus der Ausübung seines Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverbands oder der Landeszahn- ärztekammer nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt persönlich, es sei denn, er ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.“ Der ZBV Niederbayern bittet aus diesem Grund bei Neuanmeldungen oder Um- stufungen von Mitgliedern um Vorlage eines Nachweises einer ausreichend abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bescheinigung des Versicherers). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen dieser Nachweispflicht mit Bußgeld geahndet werden können. Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern ZBV Niederbayern Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr Kontaktdaten Telefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerinnen: Melanie Schattenkirchner • Vorstandssekretariat • Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung • Fortbildung Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30 E-Mail: [email protected] 4 ZNN 3-2016 Gabi Blaschzok • Mitgliederverwaltung • Meldewesen • Fortbildung Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50 E-Mail: [email protected] Brigitte Zimmermann • Ausbildung zahnärztliches Personal • Kursverwaltung Prothetik/Prophylaxe Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40 E-Mail: [email protected] Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter. Marina Kräh • Auszubildende Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0 E-Mail: [email protected] KZVB Bezirksstelle Niederbayern Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Ansprechpartnerin: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21 Fax: 0 94 21/56 86 88-88 E-Mail: [email protected] Aktueller Notdienst unter: www.notdienst-zahn.de ZBV INFO Meldeordnung In Ihrem eigenen Interesse erinnern wir auch bereits geführte Mitglieder um Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben. gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei: a) erstmaliger oder erneuter Zulassung sowie bei jeder sonstigen Aufnahme der Berufsausübung, b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden aus einer Praxis, c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung, d) Arbeitsplatzwechsel, e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen Bezirksverbandes als auch über dessen Grenze hinweg, f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion. hend mitzuteilen, dass sie eine Assistentin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxis beschäftigen oder wenn eine angestellte Zahnärztin bzw. ein angestellter Zahnarzt tätig wird. Insbesondere sollten wir über den Beginn und die Beendigung derartiger Arbeitsverhältnisse informiert werden, auch wenn die betroffenen Zahnärzte grundsätzlich selbst zu diesen Meldungen verpflichtet sind. Die Angaben sind zum einen notwendig zur Feststellung der korrekten Beitragsgruppe der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zum anderen kann dem zahnärztlichen Nachwuchs in Zukunft mehr Beratung und Hilfestellung angeboten werden. Eine Meldung des Arbeitgebers an die KZVB ersetzt nicht die Information an den ZBV. So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, dem ZBV umge- Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBV Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email: [email protected] Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die Fachgebietsanerkennung, beizufügen. Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein. ZNN 3-2016 5 ZBV INFO Steuerbefreite Kieferorthopädie Keine Umsatzsteuer auf KFO-Apparate München – Ein selbst angefertigter kieferorthopädischer Apparat, den ein Kieferorthopäde seinem Patienten im Rahmen der Heilbehandlung überlässt, fällt nicht unter die Umsatzsteuer. Das stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) klar und verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH). Das oberste deutsche Finanzgericht hatte bereits im Jahr 1997 entschieden, dass diese Leistung „regelmäßig Teil des steuerfreien Umsatzes aus der Tätigkeit als Zahnarzt“ sei (Az.: V R 36/96). In einer Vorabinformation an die BLZK vom 26. April kündigte das Bayerische Landesamt für Steuern an, Zahnarztpraxen, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden, zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2015 aufzufordern. In diesem Zusammenhang wies die BLZK auf die Regelung in § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) hin, wonach die meisten zahnärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt auch für die Überlassung eines kieferorthopädischen Apparats, den ein Kieferorthopäde für die Heilbehandlung des Patienten selbst angefertigt hat. Zwar beinhaltet § 4 Nr. 14 Buchstabe a) Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Regelung für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat. Allerdings stellten die Richter klar, dass eine Gesamtbetrachtung zum „Wesen des Vorgangs“ Grundlage für die steuerliche Bewertung sein müsse. Bei der kieferorthopädischen Behandlung seien der Einsatz kieferorthopädischer Apparate und deren Überlassung Teil der Heilbehandlung. Ohne deren Einsatz sei die Behandlung nicht fachgerecht. Insofern umfasst die grundsätzlich steuerbefreite zahnärztliche Dienstleistung auch die Überlassung der zur Heilbehandlung vom Zahnarzt angefertigten Gegenstände. 6 ZNN 3-2016 Weitere Differenzierungen Der BFH differenzierte in der genannten Entscheidung auch zwischen kieferorthopädischen Apparaten und Zahnprothesen. Letztere waren nach Auffassung der Finanzrichter nicht Teil einer einheitlichen Dienstleistung des Zahnarztes und konnten auch nicht als Nebenleistung zur Steuerfreiheit zahnärztlicher Tätigkeit angesehen werden. Ob Kieferorthopäden sich das Eigentum an den eingesetzten Apparaten vorbehalten haben oder nicht, ist nach Auffassung des BFH nicht maßgeblich. Nach Beendigung der Benutzung sei der Gegenstand regelmäßig wirtschaftlich verbraucht, sodass eine zivilrechtliche Zuordnungsvereinbarung keinerlei rechtserhebliche Bedeutung habe. Kontakt: Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected] Gesundheits- und Pflegepreis 2017 Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vergibt auch 2017 wieder einen Gesundheits- und Pflegepreis. Gerne würde der ZBV Niederbayern Modellprojekte und Initiativen zur Verbesserung der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich an das Ministerium melden. Wir würden uns freuen, zahlreiche Vorschläge bis spätestens 30. September 2016 zu erhalten, um diese dann an das Ministerium weiterzuleiten. Ernst Binner 1. Vorsitzender ZBV INFO Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de „Anzeigen“ sind hier: Startseite Informationen Anzeigen Anzeige aufgeben Unter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben. So funktioniert die Kleinanzeigenbörse Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt: • Stellenmarkt • Verkäufe / Gesuche • Sonstiges Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wie die Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann. Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBV die Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wird auf der Website angezeigt. In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben. Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht. ZNN 3-2016 7 ZBV INFO Eine Reise durch die Welt der Zähne Regensburg. In der ersten Vorlesung der Regensburger Kinderuni drehte sich alles ums menschliche Gebiss. Ein Professor erklärte, warum Zahnspangen so wichtig sind. Wer kennt sie nicht, die Zahnspangen und die Brackets, die man selber oder die Freunde oft viele Jahre tragen müssen. Das Thema geht sehr viele Kinder und Jugendliche an. Grund genug, ihm einen eigenen Vortrag beid er Universität für Kinder zu widmen. Am Dienstag hat die neue Vortragsreihe begonnen, in der Kinder zwischen acht und zwölf Jahren auf vielen Gebieten allerhand Wissenswertes und Spannendes erfahren. Genau wie die richtigen Studenten durfrten sie dafür im Auditorium Maximum – dem größten Hörsaal – Platz nehmen. David (12) ist Profi, was die Kinderuni betrifft. Er hat schon im vergangenen jahr viele Vorträge gehört. „Da versteht man alles sehr gut”, versicherte er seinen jüngeren Begleiterinnen. Luisa (8) und Valentina (7) gaben ihm am Ende Recht. „Das war ziemlich spannend”, sagte Luisa. Professor Dr. Dr. Peter Proff hatte für seine jungen Zuhörer in der Kinderuni viel Wissenswertes über Zähne und Zahnspangen parat. Am Ende gab es sogar kleine Geschenke (Foto: ihl) Schiefe und krumme Zähne Valentina fand besonders die Bilder interessant. Prof. Dr. Dr. Peter Proff, der an der Universität für die Kinderorthopädie verantwortlich ist, hatte nämlich allerhand erstaunliche Bilder dabei. Auf einem waren zum Beispiel viele Gebisse abgebildet, bei denen die Zähne eigenartig schief und durcheinander standen. Da muss man was machen – das war auch den Kindern schnell klar. Viele Gründe zeigte der Professor seinen jungen Zuhörern auf, warum regelmäßige Zahnreihen nicht nur schöner, sondern auch gesünder sind. Er unternahm mit den Kindern eine Reise durch die Welt der verschiedenen zahnspangen. Danach wussten sie, dass es bei festsitzenden Spangen ganz, ganz wichtig ist, gründlich die Zähne zu putzen. 8 ZNN 3-2016 Immer an die Spange denken! Bei herausnehmbaren Spangen ist die Zahnpflege zwar einfacher. Aber sie haben einen anderen Nachteil: Sie wandern nicht von selber in den Mund. Also immer schön fleißig rein mit den Spangen in den Mund! Die jungenn Zuhörer hatten eine ganze Menge Fragen an Professor Proff. Er erklärte, beruhigte oder bat um etwas Geduld, weil die Fragen später in der Vorlesung noch vorkommen würden. Und immer wieder war er erstaunt, was für kluge Fragen die Kinder stellten und wie genau sie beobachten. Alina und Jana besuchen eine vierte Klasse. Sie schrieben während der Vorlesung eifrig mit und füllten viele Zettel. In ihrer Klasse möchten sie nämlich ein Referat zur Kieferorthopädie halten. Das Mitschreiben war gar nicht so einfach, stellten sie am Ende fest. Auch Marcus Spangenberg von dem Unternehmen Infineon hatte den Stift übers Papier flitzen lassen. Das Werk sponsert die Kinderuni, und Spangeberg möchte für seine Mitarbeiter darüber berichten. Als die Vorlesung eigentlich schon zum Ende war, stürmten die Kinder zum Podium und wollten von dem Professor immer noch mehr wissen. Und natürlich ein kleines Geschenk bekommen: den Dom und die Steinerne Brücke aus Brakketsdraht geformt und Plastik gegossen. Gabi Hueber-Lutz, MZ Erstveröffentlichung: Mittelbayerische Zeitung vom 02.06.2016 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs – Kursvoraussetzungen – Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: • überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis • überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung • und/oder mehrjährige Berufserfahrung • Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden) • Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prothetische Assistenz“: • 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: • Modellherstellung in der Praxis • mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prophylaxe-Basiskurs“: • Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) wünschenswert: • mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF- oder ZMP Weiterbildung • Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Ernst Binner 1. Vorsitzender ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung ZA Walter Wanninger Fortbildungsreferent ZNN 3-2016 9 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskalender 2016 OKTOBER Keine Angst vor Stress – was uns stabil macht und hält Mittwoch, 12.10.2016, 09.00 - 17.00 Uhr, Dozent: Priv.-Doz. Dr.med.habil Volker Busch Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen und Praxispersonal Kursgebühr: 395,00 €, Kursnummer: T12.10.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Was braucht der Mensch wirklich um seelisch stabil zu werden bzw. zu bleiben? Die Ergebnisse der neurowissenschaftlichen und psychologischen Forschung ermöglichen ein umfassenderes Verständnis von dem, was uns krank macht und gesund hält. Praxisübernahme und Praxisabgabe Mittwoch, 19.10.2016, 18.00 - 21.00 Uhr, Dozent: Dr. iur. Andreas Zach Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen Kursgebühr: 70,00 €, Kursnummer: ZAE19.10.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Praxisabgabe bzw. Praxiskauf erfordern eine vorausschauende Planung, die sowohl persönliche Interessen als auch rechtliche Anforderungen berücksichtigen muss. Die Veranstaltung stellt die einzelnen Schritte aus den unterschiedlichen Blickwinkeln des Abgebers und des Käufers dar und gibt einen Überblick über die jeweiligen Problemkreise und Gestaltungsoptionen in Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis. Das Antikorruptionsgesetz – ein Überblick Mittwoch, 26.10.2016, 18.00 - 20.00 Uhr, Dozent: Dr. iur. Andreas Zach Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen Kursgebühr: 50,00 €, Kursnummer: ZAE26.10.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Am 4. Juni 2016 ist nach langen Diskussionen und zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten, das bei den Heilberufen für erhebliche Verunsicherung sorgt. Die Veranstaltung soll einen ersten Überblick über die verabschiedeten Regelungen geben und für die praxisrelevante Abgrenzung Fragen aufzeigen, wann eine Vorteilsgewährung zu einer unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb führt und welche Bedeutung den einschlägigen Regelungen im Berufs-, Heilmittelwerbeund Sozialrecht für die Strafbarkeit zukommt. 10 ZNN 3-2016 REFERAT FORTBILDUNG NOVEMBER Update QM Mittwoch, 09.11.2016, 09.00 - 13.00 Uhr, Dozentin: Dora von Bülow Zielgruppe: Praxispersonal Kursgebühr: 175,00 €, Kursnummer: ZFA-QM09.11.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Ist das Thema QM-System für die Zahnarztpraxis abgeschlossen? Nein! Denn zwischenzeitliche Veränderungen an der G-BA-Richtlinie sind zwingend zu berücksichtigen und in das bestehende QM-System der Praxis einzubauen. Das QM-System in unserer Praxis wird uns auch weiterhin beschäftigen. Ziel der Fortbildung ist es zunächst, auf alle wichtigen Änderungen die für die Zahnarztpraxen relevant sind, einzugehen und aufzuzeigen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Zudem werden Hilfe und Unterstützung im täglichen Umgang mit dem QM-System gegeben. Auch wird dem Erfahrungsaustausch untereinander sowie der Lösung immer wieder auftretender Probleme angemessener Raum gegeben. Sonderkondition möglich – sh. detaillierte Ausschreibung unter www.zbv-niederbayern.de Update Arbeitsschutz Mittwoch, 09.11.2016, 14.00 - 18.00 Uhr, Dozentin: Dora von Bülow Zielgruppe: Praxispersonal Kursgebühr: 175,00 €, Kursnummer: ZFA-ArbSch09.11.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems ist der Arbeitsschutz. Dessen rechtlicher Rahmen unterliegt laufend, zum Teil erheblichen Veränderungen. Das betrifft die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsschutz und -sicherheit, die Einhaltung der RKI Richtlinien sowie der G-BA-Richtlinie (QM). Dieses Seminar behandelt alle top-aktuellen Regelungen, die in der Zahnarztpraxis zu befolgen sind. Sonderkondition möglich – sh. detaillierte Ausschreibung unter www.zbv-niederbayern.de Gerinnung in der Zahnheilkunde Freitag, 09.12.2016, 15.00 - 18.00 Uhr, Dozent: Dr. Harald Krebs, M.SC. Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen Kursgebühr: 150,00 €, Kursnummer: ZÄ09.12.16 Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern Inhalt: Bei zahnärztlichen Routineeingriffen können Störungen der Blutgerinnung, die zuvor ohne eindeutige klinische Symptome verlaufen, zu gefürchteten Blutungskomplikationen führen. Damit sind insbesondere hämorrhagische Diathesen von erheblicher Bedeutung für Patient und Zahnarzt, vor allem, wenn operative Maßnahmen durchgeführt werden sollen. ZNN 3-2016 11 12 ZNN 3-2016 Z ✁ REFERAT FORTBILDUNG Z REFERAT FORTBILDUNG ZNN 3-2016 13 14 ZNN 3-2016 Z ✁ REFERAT FORTBILDUNG Z REFERAT FORTBILDUNG ZNN 3-2016 15 16 ZNN 3-2016 Z ✁ REFERAT FORTBILDUNG REFERAT FORTBILDUNG Langjährige Referentin im Basiskurs „Prothetische Assistenz” Frau Dr. Irene Aichinger verabschiedet Am 27. Juli durfte der 1. Vorsitzende des ZBV Niederbayern Frau Dr. Irene Aichinger für mehr als 21 Jahre erfolgreiche und ehrenamtliche Tätigkeit verabschieden. 20 Jahre davon führte sie in bewährter und anerkannter Weise die theoretische und praktische Ausbildung zur Prothetischen Assistenz in Landshut sowie letztes Jahr in Straubing durch. Dabei legte sie immer großen Wert auf eine technisch perfekte Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte wie Abdrucknahme und Modellherstellung sowie Modelltrimmung. In einem gemeinsamen Gespräch kam seitens Frau Dr. Aichinger auch deutlich zum Ausdruck, dass diese ehrenamtliche Tätigkeit von ihr immer mit großer Freude ausgeführt wurde. Wir bedanken uns hiermit nochmals im Namen der gesamten niederbayerischen Zahnärzteschaft für dieses unermüdliche und stets verlässliche Engagement. Wir wünschen Frau Dr. Aichinger weiterhin viel Freude und Erfolg in ihrer beruflichen Tätigkeit. Mit einem kleinen Präsent zur privaten Entspannung durfte sich der 1. Vorsitzende in der Praxis von Frau Dr. Aichinger persönlich nochmals für ihre herausragende Tätigkeit bedanken. QM und Arbeitssicherheit Am 11. Mai 2016 fanden in den Fortbildungsräumlichkeiten des ZBV Niederbayern in Straubing Halbtageskurse zum Update von Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit statt. Referentin war Frau Dora von Bülow. QM und Arbeitssicherheit erfahren laufend Veränderungen, die für die Zahnarztpraxen relevant und somit in die jeweiligen Dokumentationen aufzunehmen sind. Damit sich hier nicht „Berge von Veränderungen“ anhäufen, die dann entsprechend nachzuarbeiten sind, ist es ratsam, die gebotenen Anpassungen laufend vorzunehmen. Dazu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, z.B.: • Die Webseite der BLZK informiert regelmäßig und zeitnah über relevante Neuerungen, daher sollte sie mindes- tens einmal monatlich dazu besucht werden. • Über diese kann auch der Newsletter der BLZK aktiviert werden – eine Quelle, die ebenfalls alle wichtigen Neuerungen enthält. • Weitere Medien, die alle wichtigen Neuerungen enthalten, sind z.B. die Rundschreiben der BLZK, das monatlich erscheinende „BZB“ sowie das „Transparent“ von der KZVB. Wichtig ist, dass diese Medien den für QM und Arbeitssicherheit verantwortlichen Mitarbeiterinnen auch zur Verfügung stehen. So sollten diese auch die Zugangsdaten der Praxis zur BLZK-Seite kennen. Die laufende, zeitnahe und qualifizierte Pflege von QM- und Arbeitssicherheitssystem in der Praxis erfordert in besonderem Maße personelle Kontinuität. Viele Praxen ordnen die Verantwortung daher zwei Mitarbeiterinnen zu, die sich laufend untereinander abstimmen. Sollte eine der Personen ausfallen, läuft die Pflege der Systeme dennoch weiter. QM Hier gibt es diverse Neuerungen mit Bedeutung, zudem sind weitere bereits absehbar: • Die aktuelle g-ba, die bereits seit April 2014 gültig ist – besonders in dem Bereich Fehler- und Risikomanagement. ZNN 3-2016 17 REFERAT FORTBILDUNG • Und die g-ba wird sich weiter bedeutend verändern. Ein Ausblick auf zu erwartende, aber noch nicht in Kraft getretene Veränderungen macht dies deutlich. Auf der BLZK-Webseite gibt es bereits Formulare, die dies bereits vorwegnehmen. • Ein kurzer Blick auf die DIN Norm ISO 9001:2015, die bereits Gültigkeit hat. Arbeitssicherheit Hier gibt es „kleinere“ Neuerungen. Besonders wichtig ist aber der Ablauf der Übergangszeit auf die neuen Gefahrstoffsymbole, die mit dem 1. Juni 2017 endet. Ab diesem Datum dürfen keine mit den alten, orangen Gefahrstoffsymbolen gekennzeichneten Stoffe mehr eingesetzt werden. Damit aus dem Praxislager bis dahin alle alten Stoffe verbraucht sind, gilt es, schon heute beim Einkauf darauf zu achten, dass nur noch Produkte verwendet werden , die wir bis Ende Mai 2017 auch aufbrauchen können. Das bisher gültige Betriebsarbeitsstoffkataster wurde umbenannt und muss nun „Gefahrstoffverzeichnis nach GHS/CLP“ heißen. 18 ZNN 3-2016 Ziel beider Kurse, die an einem Tag stattfanden, war es, wichtige Neuerungen, die sich aus veränderten Rahmenbedingungen ergeben, zu besprechen. Die Kurse waren somit für „Profis“ auf diesen Gebieten bestimmt. REFERAT FORTBILDUNG Aufbauendes und differenziertes Fachwissen aus den Bereichen Bema und GOZ Referentin: Ulrike Schröpfer (ZMV, DH, QMB) Am 01.06. und 22.06.2016 fanden in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern (ZBV) Fortbildungsveranstaltungen über die Themenbereiche „Aufbauendes und differenziertes Fachwissen aus den Bereichen Bema und GOZ“ statt. Der Referentin war es wichtig, zusammen mit den Teilnehmerinnen die immer komplexer werdenden Abläufe in den Zahnarztpraxen darzulegen. Gesetzliche Vorgaben, private Versicherungen und der medizinische Fortschritt spiegeln sich kontinuierlich im Praxisalltag und zeigen Auswirkungen auf das zahnärztliche Honorar. Unsere Mitarbeiterinnen haben die verantwortungsvolle Aufgabe, die Praxisinhaber/innen im Dschungel der korrekten Honorierung der erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu entlasten und zu unterstützen. Am Ende bedankte sich die Referentin Frau Schröpfer herzlichst bei den interessierten und kompetenten Teilnehmerinnen für ihr Kommen. ZNN 3-2016 19 REFERAT FORTBILDUNG Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem neuesten Stand für 2020 Am Mittwoch, den 13. Juli 2016 referierte Herr Prof. Dr. Johannes Einwag in den Räumen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern zu diesem Thema. 1. Das Wichtigste • Prophylaxe funktioniert! • In allen Altersgruppen! Karies, Gingivitis und Parodontitis, die häufigsten Krankheiten der Mundhöhle sind vermeidbar/kontrollierbar. Das ist keine Theorie, sondern seit Jahrzehnten erfahrene Realität! 2. Die Grundlagen Die zentrale Strategie hat sich – aufgrund erwiesener Wirksamkeit – in den vergangenen 25 Jahren nicht geändert: • Die regelmäßige mechanische Entfernung von Zahnbelägen durch häusliche und professionelle Maßnahmen (das „mechanische Biofilmmanagement“) steht nach wie vor im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Zähne und des Zahnhalteapparates. 20 ZNN 3-2016 Der Volksmund hat dies allgemeinverständlich formuliert im Satz: • „Ein sauberer Zahn bleibt gesund!“ 3. Das Problem Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Auch diese Erkenntnis ist einfach! • Die Bildung der Beläge geschieht lebenslang – also müssen die Maßnahmen zur Belagentfernung ebenfalls lebenslang erfolgen! Und dazu bedarf es lebenslanger Motivation! Und – was gelegentlich vergessen wird – nicht nur die Regelmäßigkeit sondern auch die Qualität der Belagentfernung ist von Bedeutung! Ein „sauberer Zahn“ bedeutet: 100% sauber! Und beim „Säubern der Zähne“ (Hartgewebe) und des umgebenden Zahnfleisches („Weichgewebe“) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie sie auch für die Reinigung anderer harter oder weicher Oberflächen (Auto/Teller oder Kleid/Hose ...) selbstverständlich vorausgesetzt werden: Nutzen stiften („Säubern“) ohne Schaden anzurichten (die Oberfläche zu beschädigen!). Vereinfacht ausgedrückt: • Der Belag muss weg – aber schonend! Und dieses Ziel ist trotz intensiver Instruktion durch geschulte ProphylaxeAssistentinnen oder Dentalhygienikerinnen und zu Hilfenahme der modernsten Hilfsmittel im Rahmen häuslicher Maßnahmen allein selbst bei bestem Willen nur für die wenigsten Menschen umzusetzen – zusätzliche professionelle Hilfe zur Vor- oder Nachsorge von Erkrankungen ist erforderlich! 4. Die gute Nachricht Diese Erkenntnisse sind nicht neu! Geändert haben sich in den vergangen Jahren allerdings sowohl die Motivation der Bürger als auch die praktischen Möglichkeiten, mit denen „Prophylaxe“ im Alltag des Einzelnen - unabhängig von seinen individuellen Erkrankungsrisiken – umgesetzt werden können. Verantwortlich sind das vermehrte Angebot gruppen- und individualprophylaktischer Maßnahmen durch entsprechend qualifiziertes Personal, sowohl im pädagogischen als auch im fachlichen Bereich: REFERAT FORTBILDUNG Prophylaxe zu einer deutlichen Verbesserung der Zahngesundheit und der Lebensqualität, eine Entwicklung, auf die wir durchaus stolz sein können. Dennoch: Kein Grund zur Euphorie: Gleichzeitig formuliert diese Zahl indirekt die Herausforderung für die Zukunft: Programme/Konzepte/Strategien zu entwickeln, mit denen auch die restlichen 10% erreicht werden können – in allen Altersgruppen! Bei 8,5 Millionen Österreichern immerhin stolze 850.000 Personen! Hier gibt es eine Reihe interessanter Ansätze, insbesondere zur Motivation und Remotivation, z.B. zielgruppengerechte Gesundheitsapps! Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen werden, dass die Generation der jungen Eltern, die die Vorteile der Prophylaxe erfahren hat, dies nicht als selbstverständlich ansieht und damit das Problembewusstsein für die täglichen Prophylaxe-Routinen nicht nur bei sich selbst sondern auch den Kindern verliert! Schließlich muss es gelingen, die Erfolge der Prävention in den ersten Lebensjahrzehnten auch in die höheren Altersgruppen zu transportieren. Fazit: Wir sind noch lange nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg! • Durch die Gruppenprophylaxe wurde innerhalb einer Generation eine neue soziale Norm eingeführt: „Im Jahr 2016 putzt man sich in Deutschland täglich mindestens einmal die Zähne“! Die Frage nach dem „Warum-Prophylaxe?“ stellt sich nicht mehr. Sie ist „bauchtechnisch“ verankert! „Weil es alle tun“! Eine tägliche aktive rationale Motivation („Ich putze, weil...!) ist nicht nötig! Insbesondere die „U30iger“ (aber nicht nur sie!) haben die Vorteile der Prophylaxe am eigenen Leib erfahren – und registriert, dass die Folgen zahnärztlicher Prophylaxe deutlich über die Gesunderhaltung der Mundhöhle hinausgehen und ganzheitliche Aspekte wie z.B. Ästhetik, Attraktivität, Selbstsicherheit, Allgemeingesundheit, Lebensfreude und Lebensqualität positiv beeinflussen. • Erfolgreiche Individualprophylaxe baut auf diesem Grundkonsens auf. Sie beantwortet – basierend auf der Diagnose des individuellen Erkrankungsrisikos – die Fragen nach dem „Wie“ und „Womit“ Prophylaxe! Und hier haben sich in den vergangenen Jahren enorme Entwicklungen vollzogen, sowohl was die Qualifikation der Mitarbeiter (es gibt jetzt die Prophylaxe-Assistentinnen), die Strukturen und Organisationen der Praxen (eigene Prophylaxe-Zimmer mit separater Terminvergabe), die Hilfsmittel zur häuslichen Prophylaxe (Zahnbürsten, Zahnpasten ...) als auch zur professionellen Prävention (Handinstrumente, Schall- und Ultraschallgeräte, Pulverstrahlgeräte...) betrifft. Das Ergebnis kann sich sehen lassen! Bei ca. 90% aller Personen führt die Prof. Dr. Johannes Einwag (Direktor des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart, Vorsitzender der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde) ZNN 3-2016 21 REFERAT FORTBILDUNG Feuer und Flamme: Was tun wenn’s brennt? • Was ist zu tun, wenn ein Brand ausbricht? • Was kann ich zur Brandvorbeugung tun? • Was geschieht, wenn es bei mir gebrannt hat? Diese Fragen will sich niemand gerne stellen. Doch leider kann es sehr schnell zur traurigen Realität werden. So geschehen in der Gemeinschaftspraxis von Dr. Wolfgang Heigl in Straubing. An einem Samstag befand sich der Zahnarzt für einen kurzen Zeitraum außerhalb seiner Praxisräume, als aus bisher ungeklärter Ursache ein Feuer ausbrach, welches die gesamten Räumlichkeiten völlig zerstörte. Um auf solche Fälle aufmerksam zu machen und das Praxispersonal für die Gefahren zu sensibilisieren, entwarfen Dr. Wolfgang Heigl (ZA) und Andreas Lorenz (ZMV/Mitglied der Feuerwehr Straubing) den Kurs „Feuer und Flamme: Was tun wenn’s brennt?“, welcher am 29.06.2016 erstmals mit 24 Teilnehmern in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Bezirksverbandes abgehalten wurde. 22 ZNN 3-2016 Der Kurs wurde mit einer detaillierten Schilderung der Erlebnisse beim und nach dem Brand der Praxisräume eingeleitet. Dr. Heigl berichtete vom Brandgeschehen und den darauf folgenden Aufbauarbeiten, den Verhandlungen mit diversen Versicherungen und gab dabei wertvolle Tipps, wie man durch richtige Kooperation die Räder der Behörden beschleunigen kann. Nachdem das Interesse der Zuschauer sichtlich geweckt und diverse Fragen geklärt waren, wurde die Thematik in die Brandvorbeugung und das Verhalten im Brandfall gedreht. Herr Lorenz schilderte kurz anhand von Bildern das Einsatzvorgehen aus Sicht der bei dem Brandunglück herbeigerufenen Feuerwehrkräfte, was die verbale Schilderung nochmals veranschaulichen sollte. Im Anschluss wurden allgemeine Verhaltensregeln, wie das Freihalten und Kennzeichnen von Fluchtwegen und die regelmäßige Wartung von Feuerlöscheinrichtungen besprochen. Auch das richtige Verhalten im Brandfall, die richtige Schulung des Praxisteams für einen möglichst reibungslosen Ablauf und die Handhabung eines Feuerlöschers in Theorie wurde anhand von Beispielen thematisiert. Die Einbindung der Zuhörer in Form einer Diskussionsrunde brachte einige Sichtpunkte und Verhaltensweisen ans Tageslicht. REFERAT FORTBILDUNG Nach Klärung aller Fragen ging es an die praktische Durchführung des Gelernten. Auf dem benachbarten Parkdeck durften die Kursteilnehmer mit wasserbefüllten Feuerlöschern, welche vor Kursbeginn freundlicherweise von der Fa. Tumat aus Kirchroth zur Verfügung gestellt wurden, die richtige Handhabung bei einem Entstehungsbrand ausprobieren. Die Teilnehmer hatten sichtlichen Spaß und zeigten sich sehr interessiert an den zu beachtenden Punkten beim Löschen eines Brandes. Nach insgesamt ca. 2 Stunden verabschiedeten sich Teilnehmer und Dozenten voneinander. Es wurde deutlich die Motivation ausgesprochen, das Erlernte in die Praxen zu tragen und auch das Kollegium für dieses Thema zu begeistern. A. Lorenz Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de ZNN 3-2016 23 REFERAT FORTBILDUNG Notfalltraining für Zahnarztpraxen Am 22.07.2016 fanden sich 11 Teilnehmer/innen in den Schulungsräumen des BRK Kreisverbandes Straubing-Bogen zu einem Halbtagesseminar zum Thema „Notfälle in der Zahnarztpraxis“ ein. Kursleiter war Martin Schmauser (Dozent Erwachsenenbildung, Krankenpfleger und Rettungsassistent) sowie der ärztliche Kursverantwortliche Markus Metzger (BRK Chefarzt). Zu den Inhalten gehörten: • Auffrischung und Vertiefung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Retten aus dem Zahnarztstuhl bei Bewusstseinsstörungen, Vitalzeichencheck, Notruf, Stabile Seitenlage), • Wiederbelebung nach aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen (European Resuscitation Council = ERC) in Theorie und Praxis (Audiodidaktisches Reanimationstraining in Gruppen), • Skillstation Airwaymanagement (Beatmung, Anwendung des Larynxtubus, Absaugen, Sauerstoffinhalation, Verneblung von Medikamenten), • Notfallausrüstung (Ausstattungsempfehlung, Check des Materials nach Vorgaben und Mindestequipment zur Beherrschung einer Notfallsituation), • Assistenz bei notfallmedizinischen Maßnahmen wie u. a. Venenpunktion und Applikation von Medikamenten, Algorithmus „Anaphylaxie“. 24 ZNN 3-2016 Schwerpunkt der Veranstaltung war das Praxistraining im Team sowie die Erarbeitung von Optimierungsansätzen. Alle Teilnehmer waren sich darüber einig, dass der hohe Praxisanteil im Seminar absolut notwendig zum Erlangen einer ausreichenden Handlungskompetenz und Sicherheit im Ernstfall ist. SONSTIGE FORTBILDUNGEN Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing Fax: 0 94 21/56 86 88-88 Verbindliche Anmeldung Arbeitskreis Endodontie Niederbayern für alle Zahnärztinnen/Zahnärzte Termin: Mittwoch, 21. September 2016, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center) Thema: Der Zahnunfall. Was tun? Wann? Warum? Teilnahme jederzeit möglich! Anmerkung: Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen! Name Zahnärztin/Zahnarzt Name Zahnärztin/Zahnarzt Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift Parkmöglichkeiten: • Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten) • Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €) Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps: Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit! Fußweg vom Großparkplatz: Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca. 100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern. 26 ZNN 3-2016 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden. - Mutterschutzgesetz - Regelung zum Beschäftigungsverbot www.blzk.de QM online Entsprechende Anträge bzw. Formulare wie Suchbegriff: „Mutterschutz“ - Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt (Benachrichtigung nach § 5 MuSchG) - Meldung an die Krankenkasse Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte Sommer 2016 Berufsschule insgesamt Prüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Wiederholer Winter 2016 Röntgen bestanden Landshut 50 43 7 2 43 5 Passau 51 49 2 0 46 5 Straubing 49 48 1 0 38 11 150 140 10 2 127 21 Summe Röntgen nicht bestanden Von 150 angetretenen Teilnehmer/innen haben zehn die Prüfung nicht bestanden. Wir gratulieren den erfolgreichen Teilnehmer/innen ganz herzlich! Zahnmedizinische Fachangestellte Ende Ausbildungsvertrag / nicht bestandene Prüfung 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbilder haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten. Nicht bestandende Röntgenprüfung Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die Belegung eines zeitnah an der AP gelegenen 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband. Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung / Ende der Ausbildungszeit Nach § 21 des Berufsausbildungsgesetzes endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. ZNN 3-2016 27 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufs- schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbilder haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. Stabwechsel an der Staatlichen Berufsschule 2 in Landshut Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurde am 24. Juni 2016 Herr Oberstudiendirektor Johann Cikanek, der Schulleiter der Staatlichen Berufsschule 2 in Landshut, von Regierungspräsident Heinz Grunwald nach 21 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Johann Cikanek gab den Staffelstab weiter an seine bisherige Stellvertreterin, Frau Studiendirektorin Elisabeth Wittmann, die seit dem 1.6.2016 offiziell zur Nachfolgerin bestellt ist. Oberstudiendirektor Johann Cikanek war bereits mit 43 Jahren, also ungewöhnlich früh, mit der Leitung der BS 2 beauftragt worden. Wie Regierungspräsident Heinz Grunwald betonte, zeige dies, dass man ihm in relativ jungen Jahren diese Verantwortung zugetraut habe und er dieses Vertrauen voll gerechtfertigt habe, auch als er 2002 noch zusätzlich die Leitung der Staatlichen Wirtschaftsschule übernommen habe. Als Meilensteine der Ära Cikanek sind vor allem die Generalsanierung mit Erweiterungsbau der BS 2, aber auch neue innovative Ausbildungsmodelle, wie z.B. das duale Studium Steuern zu nennen. Dabei war er immer ein fürsorglicher Vorgesetzter für seine Lehrkräfte und das Wohl der Schüler stand für ihn stets im Mittelpunkt. Auch der Oberbürgermeister der Stadt Landshut Hans Rampf würdigte das jahrzehntelange Engagement Johann Cikaneks für seine Schulen und sprach ihm einen Anteil am starken Wirtschaftsstandort Landshut zu, der vor allem durch die hervorragende duale Ausbildung floriere. Denn in der Berufsschul- 28 ZNN 3-2016 V. l.: Landrat Peter Dreier, OStD Johann Cikanek, Oberbürgermeister Hans Rampf, Regierungspräsident Heinz Grunwald. Dr. Elisabeth Emslander spricht das Grußwort für den ZBV. REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL zeit werden bei den jungen Menschen die Weichen für ihr späteres Berufsleben gestellt. Auch im Zweckverband berufliche Schulen sei Johann Cikanek während der Generalsanierung immer ein verlässlicher Partner gewesen. Lob für seine Amtsführung bekam Johann Cikanek auch von Landrat Peter Dreier, vom Vorsitzenden des Fördervereins Herrn Richard Blieninger, vom Vorsitzenden des Personalrates Herrn Stefan Steigenberger und vom Vizepräsidenten der IHK Niederbayern Hans Graf. Hans Graf hielt ein flammendes Plädoyer für die berufliche Ausbildung, für die uns die ganze Welt beneide und für die er viele Jahre zusammen mit Johann Cikanek gekämpft habe. Auch in Deutschland müsse der Trend weg von der beruflichen Ausbildung hin zur Hochschule gebremst werden. Es nütze dem Land nichts, so Graf, "nur noch Leute zu haben, die zwar alles wissen, aber praktisch nichts können." Was dringend benötigt werde seien mehr Facharbeiter. Auch der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes, Dr. med. Werner Resch und Dr. med. dent. Elisabeth Emslan- Schulleiterin StD Elisabeth Wittmann bei der Begrüßung. der Festgäste Ca. 300 Festgäste waren in die neugestaltete Turnhalle der BS 2 gekommen. ZNN 3-2015 29 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL ZBV Vorsitzender Ernst Binner im Gespräch mit Festgästen. der, stellvertretend für den ZBV Niederbayern und seinen 1. Vorsitzenden Ernst Binner, reihten sich im Rahmen eines Grußwortes in die Schar der Gratulanten ein. Dr. Elisabeth Emslander betonte, dass die Gesundheitsabteilung der BS 2 Johann Cikanek viel zu verdanken habe, ja er habe deutliche Spuren hinterlassen. Unter seinem Direktorat sei der Gesundheitsbereich von einem Anhängsel der kaufmännischen Berufe zu einem gleichberechtigten Zweig der BS 2 geworden, wie auch auf der neu gestalteten Homepage zu erkennen ist. Im zahnmedizinischen Bereich förderte der scheidende Schulleiter die Aufstockung der Modellund Instrumentensammlung sowie die mediale Ausstattung der Unterrichtsräume. Ein großes Anliegen war ihm immer die Verzahnung von Theorie und Praxis und so hat er sich sehr dafür eingesetzt, dass der Fachunterricht von Zahnärzten und zahnärztlichem Personal gehalten werden konnte. Auch der Kontakt mit uns Ausbildern war ihm immer sehr wichtig, was sich an regelmäßigen Einladungen zu Sprechtagen, Ausbilderbefragungen und in der Abstimmung des Schultages der Auszubildenden mit den 30 ZNN 3-2016 Praxen zeigte. Johann Cikanek war für den ZBV ein allseits verlässlicher Partner bei der Ausbildung der so dringend benötigten ZFAs. Dafür sprach ihm Dr. Elisabeth Emslander den Dank des 1. Vorsitzenden Ernst Binner und der gesamten Zahnärzteschaft Niederbayerns aus und wünschte ihm für den wohlverdienten Ruhestand von ganzem Herzen alles Gute, Gesundheit und viel Glück im Kreise seiner Familie, Gottes Segen dazu und immer einen Grund für ein zufriedenes Lächeln. Auf das Zitat von Franz von Assisi "Herr gib mir die Kraft, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Gelassenheit, das Unabänderliche zu ertragen und die Weisheit, zwischen diesen beiden Dingen die rechte Unterscheidung zu treffen" aufbauend, schaute OStD Johann Cikanek auf sein Wirken an der BS 2 zurück. Er bedankte sich beim Lehrerkollegium, dem Schulleitungsteam, den Vertretern der Regierung von Niederbayern und der Stadt und des Landkreises Landshut, den Kammern und den dualen Partnern, der Schülermitverantwortung und vor allem seiner Frau und seinen Söhnen. Die Feier wurde umrahmt von vielen Musikstücken durch eine „Lehrerband", die das Publikum mitgrooven und teilweise schmunzeln ließen, wie beispielsweise bei Liedertexten „Ich wär so gerne Pensionär" oder „Muss nur noch kurz die BS 2 retten" auf bekannte zeitgenössische Melodien. REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Anhang Grußwort von Dr. Elisabeth Emslander für den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern zur Verabschiedung von Herrn OStD Johann Cikanek Lieber Herr Cikanek, „Eins, zwei, drei im Sauseschritt, die Zeit, die läuft, wir laufen mit". Diese Worte von Wilhelm Busch kamen mir in den Sinn, als ich davon erfuhr, dass Sie nach 21 Jahren an der Spitze der BS 2 in den Ruhestand gehen. Diese 21 Jahre waren Sie Chef dieser Schule, Chef der haupt- und nebenberuflichen Lehrkräfte und auch mein Chef – und ich hatte Glück mit Ihnen! Daher freut es mich ganz besonders, dass ich heute als niedergelassene Zahnärztin und nebenberufliche Lehrkraft an der BS 2 im Namen des 1. Vorsitzenden des ZBV Herrn Zahnarzt Ernst Binner Ihnen den Dank und die besten Wünsche der Zahnärzteschaft für Ihren wohlverdienten Ruhestand aussprechen darf! Für den ZBV und die Zahnärzte im Einzugsbereich der BS 2 waren Sie stets ein zuverlässiger Partner in der Ausbildung von Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und Sie haben in der Abteilung für Gesundheitsberufe der BS 2 deutliche Spuren hinterlassen. Unter Ihrem Direktorat hat sich der Gesundheitsbereich von einem Anhängsel der Wirtschaftsberufe zu einem selbstbewussten eigenständigen Zweig emanzipiert und es – wie auch auf der neuen Homepage ersichtlich – „von der Fußnote zum Portal für Gesundheitsberufe" geschafft. Das zeigt sich im zahnmedizinischen Bereich besonders an folgenden Punkten: • Durch die von Ihnen geförderte Erweiterung der zahnmedizinischen Modellund Instrumentensammlung und eine moderne mediale Ausstattung der Klassenräume wurde eine attraktive praxisnahe Unterrichtsgestaltung möglich. • Ihnen war eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis in der Ausbildung wichtig und so haben Sie sich stets dafür eingesetzt, dass der praxisbezogene Unterricht von Zahnärzten und zahnärztlichem Personal gehalten werden kann. • Gleichzeitig wurden Sie nie müde , die Chancen des dualen Ausbildungssystems zu betonen und haben dabei den Part der Schule zum Wohle der Auszubildenden im Einklang mit den Praxen umgesetzt. Der Kontakt mit uns Ausbildern war Ihnen sehr wichtig, was sich an regelmäßigen Einladungen zu Sprechtagen und auch in der Abstim- mung des Schultages mit den Praxen zeigte. Dafür ein ganz großes Dankeschön! Hut ab auch davor, mit wie viel Herzblut Sie den aufwändigen kräfteraubenden Umbau der BS 2 bewältigten, immer mit dem Ziel vor Augen, die bestmöglichen Bedingungen für Schüler und Lehrer zu erreichen. „Ihre" BS 2 gilt heute als vorbildliche Schule, weit über den Landkreis hinaus. Zur guten Schulatmosphäre trug auch Ihr stets fairer und ausgleichender Umgang mit Schülern und Lehrern bei. Nachdem Sie in den 21 Jahren als Schulleiter die BS 2 mit viel Herz und Sachverstand durch dick und dünn geführt und sich selbst dabei nicht geschont haben , ist es jetzt Zeit, auch an sich und Ihre Familie zu denken! Ihr Haus ist gut bestellt und die Nachfolge in Ihrem Sinne gesichert. Für Ihren Ruhestand, lieber Herr Cikanek, wünschen Ihnen Herr ZA Erst Binner als 1. Vorsitzender des ZBV und ich von ganzem Herzen alles Gute, Gesundheit und viel Glück und im Kreise Ihrer Lieben Gottes Segen dazu und immer einen Grund für ein zufriedenes Lächeln, denn frei nach Ingeborg Bachmann „Aufhören können, das ist nicht eine Schwäche, das ist eine Stärke!" 43 frischgebackene ZFAs für Niederbayern Feierliche Abschlussfeier der Gesundheitsberufe der BS 2 in Landshut Am 21.7.2016 fand die Abschlussfeier für die Gesundheitsberufe der Staatlichen Berufsschule 2 in Landshut mit Auszeichnung der besten Absolventinnen im festlich geschmückten Ergoldinger Bürgersaal statt. Neben medizinischen Fachangestellten und pharmazeutisch kaufmännischen Assistentinnen wurden auch 43 Zahnmedizinische Fachange- stellte nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung feierlich verabschiedet. Sie bekamen die Urkunden, die Prüfungszeugnisse und die Berufsschulzeugnisse von den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und den Klassleiterinnen überreicht. Eine ZFA konnte sich sogar über die Traumnote 1 freuen. Die Abschlussfeier in diesem Jahr 2016 fand erstmals unter Federführung der neu bestellten Schulleiterin Frau Studiendirektorin Elisabeth Wittmann, der Nachfolgerin von Herrn OStD Johann Cikanek statt und wurde vom ZBV Niederbayern wieder mit einer großzügigen Spende unterstützt. Zahlreiche Ehrengäste, unter ihnen der stellvertretende Landrat des Landkreises Landshut, Alfons ZNN 3-2016 31 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Satzl, Landshut’s 3. Bürgermeister Erwin Schneck, sowie Vertreter der zuständigen Kammern und Prüfungsausschüsse nahmen an der Feier teil. Frau Dr. Elisabeth Emslander, Prüfungsausschussvorsitzende an der Berufsschule 2 Landshut sprach das Grußwort für den Zahnärztlichen Bezirksverband und gratulierte den Absolventinnen im Namen von Ernst Binner, dem 1. Vorsitzenden des ZBV und stellvertretend für alle niederbayerischen Zahnärzte. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung haben die jungen frischgebackenen ZFAs den ersten Gipfel ihrer beruflichen Karriere erklommen. Für diesen langen und streckenweise anstrengenden Anstieg zum Gipfel mussten sie einige wichtige Ausrüstungsgegenstände in ihren Rucksack packen. Dazu gehörten Flexibilität, Ausdauer, Verantwortungsbewusstsein, Wissensdurst, Neugier und jede Menge an Herzlichkeit und Fröhlichkeit. Mit diesem Handwerkszeug können sie nun frei und ohne Druck ihren Beruf ausüben oder sich noch Zusatzqualifikationen verschaffen. Als Arbeitgeber freuen wir uns ganz besonders, dass wieder 43 junge Menschen im Einzugsbereich der Berufsschule Landshut eine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten absolviert haben. Es ist ein Beruf, der sich als sehr abwechslungsreich darstellt, der den jungen Menschen auch einiges abverlangt, aber in dem sie für ihr Engagement auch viel Wertschätzung und Anerkennung von allen Seiten – Chef, Kolleginnen, Patienten – zurückbekommen. Die Absolventinnen sind in den Praxen heiß begehrt. Es wird immer schwerer, junge Menschen dafür zu begeistern, einen Ausbildungsberuf zu ergreifen, da der Trend hin zum Besuch von weiterführenden Schulen mit der Aussicht auf ein Studium geht. Jedoch bietet auch der Beruf der ZFA vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten, die man z.T. durch berufsbegleitende Fortbildungen erreichen kann und die sich finanziell lohnen. Dazu leisten die Angebote der Zahnärztekammer wertvolle Hilfe. Die Feier wurde musikalisch von einer Musikgruppe aus Schülern der Berufsschule 2 umrahmt. Dargeboten wurden Musikstücke, die den Geschmack der Schülerinnen aber auch der zahlreichen Gäste voll trafen und auf große Resonanz stießen. Im Anschluss ergab sich bei Häppchen und Getränken Gelegenheit für Unterhaltungen von Absolventinnen, Eltern und Freunden mit den Ehrengästen und Lehrern. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Pluspunkt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn auch Teilzeitkräfte sind in den Praxen sehr gefragt. Mit Preisen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern als Anerkennung für hervorragende Leistungen in der Abschlussprüfung wurden die Prü- 32 ZNN 3-2016 Die Prüfungsbesten der Berufsschule 2 Landshut mit den beiden Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse (v.l. Dr. Elisabeth Emslander, ZFA Adriana Arnosova, ZFA Manuela Leistner, ZFA Lea Haider , Dr. Bernhard Weindl). Schulleiterin Elisabeth Wittmann gratulierte den Absolventinnen zu ihrem Erfolg nach 3 Jahren dualer Ausbildung und appellierte an sie, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Wichtig bleibe jedoch bei allem, was komme, sich selbst treu zu bleiben, dass ihr Weg zu ihnen passe und sie somit ein zufriedenes Leben führen könnten. Lob für den Fleiß und den Ehrgeiz der Absolventinnen gab es auch von Alfons Satzl, stellvertretender Landrat, von Bürgermeister Erwin Schneck, von Dr. Werner Resch, dem Vorsitzenden des Ärztlichen Kreisverbandes und von Gert Mauermann vom Elternbeirat. fungsbesten der Berufsschule Landshut, Frau Adriana Arnosova (Praxis Dres. Ricarda und Wolfgang Daser, Mainburg), Frau Manuela Leistner (Praxis Dr. Josef Dirr, Landshut) und Frau Lea Haider (Praxis Dr. Michael Maierholzner, Vilsbiburg) geehrt. Frau Adriana Arnosova hat die Abschlussprüfung zur ZFA mit der Traumnote 1 abgeschlossen und im Berufsschulzeugnis eine 1.0 erreicht. Dafür wurde sie zusätzlich mit dem dotierten Preis des Fördervereins der Berufsschule 2 ausgezeichnet. Wir gratulieren den Prüfungsbesten und allen weiteren Absolventinnen ganz herzlich zu ihrem erfolgreichen Abschluss und hoffen, dass ihr erlernter Beruf für sie zum Traumberuf geworden ist und sie sehr lange Freude darin haben mögen. Wir wünschen ihnen viel Glück, Erfolg und Gottes Segen für ihren beruflichen und privaten Lebensweg. REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Checkliste für Praxisinhaber/in bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen Maßnahmen bei Arbeitsbeginn: – Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.) – erforderliche Unterlagen einholen: • Sozialversicherungsausweis • Anmeldebescheinigung der Krankenkasse • steuerliche Identifikationsnummer • Bankverbindung – Instrumentenaufbereitung unter Aufsicht – Besprechung der Arbeitszeiten (bei Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz beachten) – Besprechung der Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages – Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc. – Einführung in das Berichtsheft und einen Ausbildungsplan der Praxis – Unterweisungen, ggf. dokumentierte Aufklärungen: • Schweigepflicht • Datenschutz • Arbeitsschutz • Hygieneunterweisung • Röntgenverordnung • Praxisinternes QM • Jugendarbeitsschutzgesetz – Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche – Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage – Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume – Zuordnung zu einer ZFA/ZAH – Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) – Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes – Einweisung in persönliche Schutzausrüstung (Kleidung, Mundschutz, Schutzbrille) – Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung Probezeit: Die Probezeit beträgt für Auszubildende minimal 1 und maximal 4 Monate. Sie dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die Auszubildenden sollen für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht. Der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die Auszubildenden in das Praxisteam passen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten erwarten lassen, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert wird. Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlich teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Durchführung anbieten und dies dokumentieren. Jugendliche Auszubildende sind 9 Monate nach Ausbildungsbeginn auf die notwendige Durchführung einer ersten Nachuntersuchung hinzuweisen, die bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres durchgeführt und mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Sollte diese Bescheinigung nach 14 Monaten noch nicht vorliegen, darf keine Weiterbeschäftigung erfolgen. Walter Wanninger Berichtsheft: Die Berichtshefte werden zusammen mit den in die Stammrolle eingetragenen Verträgen vom ZBV an die Praxen übersandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß und vollständig von den Auszubildenden geführt wird. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungsinhalte im Berichtsheft Bestandteil des praktischen Teils der Abschlussprüfung zur ZFA sind. Orientierungsgespräche während der Probezeit, eventuell auch unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, sind dringend zu empfehlen. Untersuchung und Hepatitis-Impfung: ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung. Als Praxisinhaber/in sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegen Hepatitis B auf Ihre Kosten impfen zu lassen, falls diese es wünschen. Zu empfehlen ist eine gleichzeitige Impfung gegen Hepatitis A und B mit einem Dop- ZNN 3-2016 33 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Zahnärztliches Personal Aus- und Fortbildung Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r München – Der aufgelegte Flyer „Ja! Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten – Mehr als ein Job, Karriere inklusive“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt einen Überblick über das Berufsbild Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu Ausbildung und Aufstiegschancen und vermittelt einen ersten Einblick in die Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der Zahnarztpraxis zu interessieren. Schulabschluss und Eintritt in das Berufsleben – für Schulabgänger steht spätestens mit Ende des Schuljahres die große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat Zukunft? Gute Aussichten bietet eine Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ZFA. Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte, wenn er sich für eine Ausbildung in einer Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren Umgang mit Menschen jeden Alters, Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung dargestellt. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung. Nach der Anpassungsfortbildung Prophylaxe Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen • zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung, • zur Zahnmedizinischen Fachassistenz ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung • zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt, • für Organisation, Management und Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an. Als Kernaussage soll den Interessenten „ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im Gedächtnis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort. Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei als Druckwerk im Online-Shop unter www.blzk.de/shop oder per Fax unter 089/7 24 80-272 erhältlich. Kontakt: Referat Zahnärztliches Personal der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon 089/7 24 80-172, Fax 089/7 24 80-173, E-Mail: [email protected] Ausbildungsplätze für anerkannte Asylbewerber-/innen Im Januar 2016 führte der ZBV Niederbayern eine Umfrage durch, in wie vielen und welchen Praxen Interesse besteht, zukünftig Auszubildende mit Migrationshintergrund bzw. anerkannte Asylbewerber-/innen in ihre Praxis zu integrieren. Im Ergebnis teilten 21 Praxen ihre Bereitschaft mit, diesen Personenkreis zukünftig als Auszubildende aufnehmen zu wollen, jedoch schränkten 2 Praxen ihre Bereitschaft dahingehend ein, dass ausreichend sprachliche Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen. Der ZBV Niederbayern steht seit längerem insbesondere mit der Agentur für Arbeit in Landshut, aber auch mit ande- 34 ZNN 3-2016 ren Behörden in engem Kontakt, um die Voraussetzungen für Praktikas und Ausbildungsstellen in Zahnarztpraxen zu prüfen. Hauptsächlich liegt hier das Hauptaugenmerk auf einer sicheren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach der Ausbildung sowie zufriedenstellender Sprachkenntnisse zum Ausbildungsbeginn. Derzeit wird ebenfalls geprüft, ob der ZBV Niederbayern hinsichtlich Vermittlung der Fachtheorie und der deutschen Fachbegriffe für diesen Personenkreis Unterstützung bereitstellen kann. Sollten in Ihren Praxen bereits positive Erfahrungen mit dieser Bewerbergruppe vorliegen bzw. eine besondere Bereitschaft zur Integration in der Zahnarzt- praxis bestehen, so bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem ZBV Niederbayern. Ernst Binner 1. Vorsitzender REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Begabtenförderung Berufliche Bildung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet voraussichtlich auch 2016 im Rahmen des Förderprogramms „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ Stipendien für die berufliche Fort- und Weiterbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre lang, beginnend ab Januar 2017, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle Bewerber werden von der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert, ob sie für die Förderung ausgewählt wurden und ein Stipendium erhalten. Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind: • Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis Prüfungstermine 2017 Winterabschlussprüfung Zwischenprüfung Sommerabschlussprüfung 18.01.2017 26.04.2017 01.06.2017 (Donnerstag) Bitte beachten Sie: Die Sommerabschlussprüfung findet 2017 an einem Donnerstag statt. Um die Prüfung rechtzeitig im Schuljahr abschließen zu können, musste der Termin vor die Pfingstferien gelegt werden. Da die Prüfung der MFA bereits am Mittwoch, dem 31.05.2017 stattfindet, wurde die Prüfung der ZFA ausnahmsweise auf einen Donnerstag gelegt. der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte • Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2017) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2016 per Mail unter Angabe der Postanschrift an das Referat Zahnärztliches Personal: [email protected]. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de, Weiterbildungsstipendium sowie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit Vorauszahlung aus (10,– €). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 0 94 21/56 86 88-0. Ehrung verdienter Zahnarzthelferinnen Der ZBV Niederbayern ehrt Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden. Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde sowie ein kleines Präsent zugesandt werden. Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den Antrag unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der zu Ehrenden an den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. Den Antrag finden Sie unter: www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/ Infos für Zahnärzte/Antrag Helferinnenehrung. Ausbildungsverträge für ZFA Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom Netz geladen werden. Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40. ZNN 3-2016 35 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Merkblatt – Ausbildungsverträge Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Einreichung beim ZBV Niederbayern: • drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben – bei Minderjährigen beide Elternteile – gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen, die das alleinige Sorgerecht haben, eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der Mutter zuständigen Jugendamt angefordert werden) • ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) • Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) • Ergänzungsfragebogen (ergänzende Fragen zur Ausbildung) Ausbildungszeit: • grundsätzlich exakt drei Jahre (z.B. 01.09.2016 bis 31.08.2019) • tatsächliches Ausbildungsende: Mit Bestehen der Abschlussprüfung • Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge • 1. Ausbildungsjahr 610,00 € • 2. Ausbildungsjahr 650,00 € • 3. Ausbildungsjahr 700,00 € In diesen Vergütungen je Ausbildungsjahr können auch Zuschüsse z.B. für Fahrtkosten beinhaltet oder explizit ausgewiesen werden, jedoch darf hierbei die Grundvergütung maximal um 20% unterschritten werden. Wichtig: Der Ausbildungsvertrag ist personenbezogen, d.h. auch bei Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) muss ein/e Ausbilder/in persönlich bekannt sein. Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Praktikum und Schnupperlehre in der Zahnarztpraxis Zum Thema Praktikum in der Zahnarztpraxis erreichen uns vereinzelt Fragen nach Haftpflichtversicherung oder Einsatzbereich oder Datenschutz. Zu diesem Thema hat die Bayerische Landeszahnärztekammer ein ausführliches informatives Merkblatt erstellt. 36 ZNN 3-2016 Dieses Merkblatt können Sie sich direkt von der Homepage der Bayer. Landeszahnärztekammer unter www.blzk.de – Praxispersonal – Ausbildung herunterladen. Beendigung von Ausbildungsverhältnissen Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen und Kollegen darauf zu achten, dass Lösungen von Ausbildungsverhältnissen grundsätzlich nur während der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich sind. Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag gelöst werden. Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern umgehend schriftlich mitzuteilen. Ärztliche Nachuntersuchung Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. REFERAT PRAXISFÜHRUNG Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil einer deutschen Approbation bei Anerkennung ausländischer Approbationsnachweise Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach entsprechenden Vorkommnissen im Bezirk Niederbayern möchte ich für alle Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland Zahnmedizin studiert haben und im Anerkennungsverfahren die deutsche Approbation erlangt haben, folgenden wichtigen Hinweis geben: Die Ausstellung einer deutschen Approbationsurkunde beinhaltet nicht den Fachkundenachweis im Strahlenschutz. Somit dürfen Röntgenbilder nicht angefertigt und befundet werden. Auch das Betreiben einer Röntgeneinrichtung ist nicht erlaubt. Nicht einmal das Anfertigen von Röntgenbildern auf Anweisung des Praxisbetreibers (Röntgenschutzbeauftragten). Für alle diese Tätigkeiten muss die Fachkunde nachgewiesen werden. Und diese ist eben nicht in der Approbation enthalten. Hierfür möchte ich auch auf den Hinweis der Bayerischen Landeszahnärztekammer verweisen: Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde nach Erhalt der Approbation gesondert erwerben. Dazu muss die Sachkunde nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert werden. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.zbv-niederbayern.de ZNN 3-2016 37 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß-Eckert . Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21. Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte – Südbayern – Sitzungstermine jeweils mittwochs Termine 2016 09. November 2016 14. Dezember 2016 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra- Einreichungsfristen Montag, 10. Oktober 2016 Montag, 14. November 2016 ges zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst • An der Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum zahnärztlichen Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung. • Ist ein zum Notdienst eingeteilter Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für eine geeignete Vertretung zu sorgen und diese Änderung unverzüglich seiner Bezirksstelle mitzuteilen. • Am Eingang seiner Praxis hat er außerdem unter Angabe der Anschrift seines Vertreters auf die Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen, • zusätzlich ist dementsprechend auch der Anrufbeantworter zu besprechen. 38 ZNN 3-2016 Dr. Peter Maier Bezirksstellenvorsitzender • Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. • In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. • Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in Rechnung gestellt. Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de Hinweis zur Urlaubsvertretung Aufgrund gehäuft eingehender Beschwerden bei der Bezirksstelle Niederbayern, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass laut Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 geltende Fassung) eindeutig geregelt ist, wie bei Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung im Zuge der Kollegialität vorzugehen ist: § 10 Vertretung (1) Steht der Zahnarzt während seiner angekündigten Behandlungszeiten nicht zur Verfügung, so hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Name, Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters außerhalb der Praxis sind in geeigneter Form bekannt zu geben. Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten. BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Aktualisierung der Assistentenbörse! Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei verschiedene Listen: – einmal, eine Liste mit Assistenten die eine Arbeitsstelle suchen – zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen. Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer der beiden Listen Interesse zeigen. [email protected] oder telefonisch zu erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21, Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl. Die Bezirksstelle Niederbayern ist per E-Mail: N otdie nstände rung KZVB Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88 Notdienstbereich: Termin: übernimmt: Termin: übernimmt: Datum, Unterschrift ABE-Stempel KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88 Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl ZNN 3-2016 39 ✁ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasMedia, Angelika Haas Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61-72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot 1/8 Seite (90 x 64 mm) 90,00 Euro 95,00 Euro 105,00 Euro 90 x 50 mm 75,00 Euro 80,00 Euro 95,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 55,00 Euro 60,00 Euro 72,00 Euro 1/32 (43 x 32 mm) 35,00 Euro 38,00 Euro 50,00 Euro Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. Verschiedenes BLZ ANZEIGENTEXT: Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt. Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender ZA Ernst Binner und Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, Vorsitzender Dr. Peter Maier. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61- 72 90 541, EMail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien Angelika Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 4 x jährlich.
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