Ausgabe 3 - 2016 - ZBV Niederbayern

zahnärztliche nachrichten
niederbayern
Ausgabe 3 • September 2016
Organ des ZBV Niederbayern und der
Bezirksstelle Niederbayern der KZVB
„ES G IBT N UR EIN E FAL SCH E SICH T DER
D ING E: DER GL A UBE, M EIN E SICHT SEI
DIE EINZIG RICH TIGE”
Nagarjuna, buddhistischer Philosoph
Mitgliederversammlung des
Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern
Mittwoch, 16. November 2016 • 15.00 Uhr
Seminarraum ZBV Niederbayern
(siehe Seite 4)
Fortbildungsübersicht des ZBV Niederbayern
Übersicht Oktober – Dezember 2016
(siehe Seite 10 – 11)
Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz
Zahnärzte:
29. März 2017 in Straubing
Zahnärztliches Personal: 08. März 2017 in Deggendorf
(siehe Seite 15)
INHALTSÜBERSICHT
Editorial
2
ZBV INFO
Mitgliederbewegung
3
Mitgliedsbeiträge
3
Einladung zur Mitgliederversammlung
des ZBV Niederbayern
4
Berufshaftpflichtversicherung –
Nachweispflicht
4
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft
des ZBV Niederbayern und der
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
4
Meldeordnung
5
Steuerbefreite Kieferorthopädie
6
Gesundheits- und Pflegepreis 2017
6
Homepage des ZBV Niederbayern
7
Eine Reise durch die Welt der Zähne
8
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse „Prothetische
Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“
Fortbildungskalender 2016
9
10
Aktualisierung der Fachkunde im
Strahlenschutz für zahnärztliches Personal 13
Aktualisierung der Fachkunde im
Strahlenschutz für Zahnärzte
15
Langjährige Referentin im Basiskurs
„Prothetische Assistenz”
Frau Dr. Irene Aichinger verabschiedet
17
QM und Arbeitssicherheit
17
Aufbauendes und differnziertes Fachwissen
aus den Bereichen Bema und GOZ
19
Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem neuesten
Stand für 2020
20
Feuer und Flamme: Was tun wenn’s brennt 22
Notfalltraining für Zahnarztpraxen
24
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL 27
Stabwechsel an der Staatlichen
Berufsschule 2 in Landshut
28
43 frischgebackene ZFAs für Niederbayern 31
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
37
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN
DER KZVB
38
EDITORIAL
BR exit = Z exit
Die Mehrheit der bayerischen Zahnärzte
hat ein eindeutiges Votum abgegeben.
Der freie Verband Bayern übernimmt
nach Kammer und ABZ jetzt nach
Zusammenschluss der 3 Regionallisten
auch die Führung der KZVB und ist somit
standespolitischer Monopolist.
Nach Neuverteilung der Sitze in der Vertreterversammlung der KZVB erfolgt
jetzt, wenn man die Ankündigungen des
freien Verbandes in seinen Wahlflyern
zugrunde legt, ein Paradigmenwechsel in
der standespolitischen Führung der
KZVB.
Jetzt müssen sich die neuen Führungsspitzen im FVDZ aber auch an ihren Versprechungen messen lassen. Und hier
kann so manche Versprechung bei der
Umsetzung in die Praxis schnell an die
Grenzen des Machbaren stoßen.
Weniger Bürokratie, Erleichterung im
Praxisalltag. Keine überflüssigen Beanstandungen bei der Abrechnung! Doch
die Anträge hierzu kamen praktisch nie
von der KZVB, sondern fast ausschließlich seitens der Krankenkassen.
Finanzielle Entlastung der Praxen bei
Verwaltungskosten und Ausgaben für
den Vorstand. Gleichzeitig wird jedoch
eine Erweiterung des Vorstandes um ein
Mitglied sowie eine erhebliche Erweiterung der Delegiertenzahl in Zukunft
favorisiert.
Frühzeitige Auszahlung der Abrechnungsgelder und, nach FVDZ Umfrage,
kein beitragsentlastender Bau von Wohnungen auf dem zahnärzteeigenen
Grundstück in Nachbarschaft zum bestehenden Zahnärztehaus. Hier könnte die
Belastbarkeitsgrenze der bisherigen Beiträge schnell erreicht werden.
Kein Nepotismus. Diese Forderung nach
parteiübergreifender Besetzung der Aufgabenbereiche in der KZVB mit fachkompetenten, ehrenamtlich tätigen Kollegen
kann man nur zustimmen, Parteibuchpolitik in Vetternwirtschaftsmanier liegt
wahrlich nicht im Sinne der Wähler.
Neu war bei dieser KZVB-Wahl das Auftreten sogenannter Regionallisten. Dies
kann und sollte auch eine Chance für
eine noch bessere regionale Vertretung
der Interessen der niederbayerischen
Zahnärzte sein. Dass die gewählten
regionalen Spitzenvertreter auch Ihrem
Mandat entsprechend die Vertretung
regionaler Interessen vor Verbandsinteressen stellen sollten, geht logischerweise
aus der Aufstellung von Regionallisten
hervor.
Die gewählten Vertreter ZA Walter
Wanninger, ZA Ernst Binner (beide ZZB)
sowie Dr. Christoph Urban (FVDZ und
regionale Vereine) bedanken sich an
dieser Stelle für Ihr Vertrauen.
Ich denke, es ist eine Verpflichtung über
die Fraktionsgrenzen hinaus, für die
niederbayerischen Zahnärzte gemeinsam
tätig zu werden, bewährte kostensparende Strukturen zu erhalten und kooperativ
die standespolitische Führung zu unterstützen.
ZA Ernst M. J. Binner
1. Vorsitzender
Erfolg bei der Umsetzung der gewaltigen
Herausforderungen und der Bewältigung
zukünftiger Aufgaben. Hier einen Anteil
zur Arbeit beizutragen, sind die niederbayerischen Vertreter gerne bereit.
Mit kollegialen Grüßen
Ernst Binner
Als standespolitisch bereits seit einiger
Zeit tätiger Zahnarzt steht man solchen
Versprechungen natürlich skeptisch
gegenüber. Zu oft wurde man in den
letzten Jahren von so manchen Verbesserungs-Versprechen enttäuscht und nicht
immer ist auch in der Standesführung
alles Gold, was glänzt.
Schlussendlich wünsche ich der neuen
Standesvertretung in der KZVB viel
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
2
ZNN 3-2016
ZBV INFO
Mitgliedsbeiträge
Mitgliederbewegungen
Anmeldungen:
von:
ZA Brandt Patrick Horst, Deggendorf
Oberbayern
Der Mitgliedsbeitrag für das 4. Quartal
2016 ist am 1. Oktober 2016 zur Zahlung
fällig.
ZA Brunnhuber Dominik, Simbach a. Inn
Erstmeldung
ZA Engelmann Erik, Wörth a.d. Donau
Oberpfalz
Dr. Illing Dirk Edgar, Steinach
Oberpfalz
Dr. Leschhorn Evelyn Wilma, Griesbach
Hessen
ZA Liolis Konstantinos, München
Erstmeldung
Dr. Mark Carmen Tina, Deggendorf
Oberbayern
Dr. Meindorfer Maximilian, Landau
Schwaben
ZÄ Obermeier Alexandra, Wenzenbach
Oberpfalz
ZA Raschka Moritz Johannes, Straubing
Erstmeldung
ZA Zittrell Eberhard Udo, Neu-Ulm
Schwaben
Abmeldungen:
nach:
Euro
Dr. Asenkerschbaumer Martin, Regensburg
Oberpfalz
Gruppe 3B
Dr. Dietrich Karl, Dingolfing
Oberpfalz
Euro
ZÄ Emmersberger Lena, Haiming
Oberbayern
ZÄ Gidaj Agata Karolina, Regensburg
Oberpfalz
ZÄ Kreuzer Meike Maria Katharina, Zwiesel
Mittelfranken
ZA Maderer Andreas, Neubiberg
Oberbayern
Dr. Meißner Susann Birgit, Parkstetten
Oberpfalz
ZA Pepperl Johanna Imke, Kirchdorf
Oberbayern
ZA Reill Peter Erwin, Regensburg
Oberpfalz
Dr. Willner Wolfram, Münster
Westfalen-Lippe
Dr. Zimmermann Franz-Zeno, München
Oberbayern
Sofern Sie dem ZBV Niederbayern ein
SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt haben, werden die Beiträge jeweils zum 15.
des zweiten Monats eines Quartals eingezogen. Sollte dem ZBV Niederbayern
kein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat vorliegen, sind die Beiträge zum 1. eines
Quartals zu überweisen.
Quartalsbeiträge zum
ZBV Niederbayern
Gruppe 1
Ernst Binner, 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Dr. Bernd Fuchs, 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
2A
2B
3A
105,– 37,50 22,50 105,–
3C
3D
37,50 37,50 22,50
Gruppe 5
Euro
50 v.H. der Beitragshöhe nach der
betreffenden Beitragsgruppe
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
München
IBAN DE63 3006 0601 0002 7437 36,
BIC DAAEDEDDXXX
Sparkasse Niederbayern-Mitte
IBAN DE21 7425 0000 0000 0059 00,
BIC BYLADEM1SRG
Gläubiger-ID: DE27ZZZ00000110645
Der Zahnärztliche Bezirksverband
Niederbayern betrauert das Ableben seines Mitgliedes:
ZA Wolfgang Twork
Tittling
geboren 18.01.1949 – verstorben 03.05.2016
ZNN 3-2016
3
ZBV INFO
Einladung zur Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern (ZBV) lädt Sie hiermit gemäß § 8
seiner Satzung form- und fristgerecht
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
ein.
Ort:
Seminarraum des ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Tag/Beginn:
Mittwoch, 16. November 2016,
15.00 Uhr
Folgende Unterlagen können bei Bedarf
ab 25.10.2016 beim ZBV Niederbayern
angefordert werden:
• Bilanz zum 31.12.2015
• Haushaltsplan für das Jahr 2017
Die Niederschrift über die letzte Mitgliederversammlung des ZBV Niederbayern
vom 11.11.2015 liegt gemäß § 2 der
Geschäftsordnung des ZBV Niederbayern
mit dem Prüfbericht der Bundeszahnärztekammer über unsere Rechnungslegung
für das Jahr 2015 bei den im Amt befindlichen
Obleuten
und
im
ZBV
Niederbayern zur Einsichtnahme auf.
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung sind gemäß § 4 der Geschäftsordnung des ZBV Niederbayern bis spätestens 07. November 2016 schriftlich
eine
entsprechende
einzureichen;
Begründung ist beizufügen.
Die Tagesordnung erhalten unsere Mitglieder im Oktober per Post.
gez. Zahnarzt Ernst Binner
1. Vorsitzender
Berufshaftpflichtversicherung – Nachweispflicht
In § 4 der Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (in der ab 01.03.2014
geltenden Fassung) ist folgendes geregelt:
„Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich gegen
die aus der Ausübung seines Berufs ergebenden Haftpflichtansprüche ausreichend zu versichern und dies auf Verlangen des zuständigen Zahnärztlichen
Bezirksverbands oder der Landeszahn-
ärztekammer nachzuweisen. Die Versicherungspflicht besteht für den Zahnarzt
persönlich, es sei denn, er ist in vergleichbarem Umfang, insbesondere im Rahmen
eines Anstellungs- oder Beamtenverhältnisses, gegen Haftpflichtansprüche abgesichert.“
Der ZBV Niederbayern bittet aus diesem
Grund bei Neuanmeldungen oder Um-
stufungen von Mitgliedern um Vorlage
eines Nachweises einer ausreichend abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice bzw.
Bescheinigung des Versicherers).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
Zuwiderhandlungen dieser Nachweispflicht mit Bußgeld geahndet werden
können.
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern
und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern
ZBV Niederbayern
Montag bis Freitag,
09.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag,
14.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktdaten
Telefonzentrale: 0 94 21/56 86 88-0
Fax:
0 94 21/56 86 88-88
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartnerinnen:
Melanie Schattenkirchner
• Vorstandssekretariat
• Berufsrechtliche Angelegenheiten
• Buchhaltung
• Fortbildung
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-30
E-Mail:
[email protected]
4
ZNN 3-2016
Gabi Blaschzok
• Mitgliederverwaltung
• Meldewesen
• Fortbildung
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-50
E-Mail: [email protected]
Brigitte Zimmermann
• Ausbildung zahnärztliches Personal
• Kursverwaltung Prothetik/Prophylaxe
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-40
E-Mail:
[email protected]
Sollte eine Ansprechpartnerin nicht
erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter.
Marina Kräh
• Auszubildende
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-0
E-Mail: [email protected]
KZVB Bezirksstelle
Niederbayern
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Martina Ottl
• Assistentengenehmigungen
• Zahnarztregister
• Zulassungen / Praxisabgaben
• Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefon Durchwahl: 0 94 21/56 86 88-21
Fax:
0 94 21/56 86 88-88
E-Mail:
[email protected]
Aktueller Notdienst unter:
www.notdienst-zahn.de
ZBV INFO
Meldeordnung
In Ihrem eigenen Interesse erinnern wir
auch bereits geführte Mitglieder um
Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben.
gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei:
a) erstmaliger oder erneuter Zulassung
sowie bei jeder sonstigen Aufnahme
der Berufsausübung,
b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden
aus einer Praxis,
c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung,
d) Arbeitsplatzwechsel,
e) Verlegung der Hauptwohnung im
Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes als auch über dessen
Grenze hinweg,
f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion.
hend mitzuteilen, dass sie eine Assistentin bzw. einen Assistenten in ihrer Praxis
beschäftigen oder wenn eine angestellte
Zahnärztin bzw. ein angestellter Zahnarzt tätig wird. Insbesondere sollten wir
über den Beginn und die Beendigung
derartiger Arbeitsverhältnisse informiert
werden, auch wenn die betroffenen
Zahnärzte grundsätzlich selbst zu diesen
Meldungen verpflichtet sind. Die Angaben sind zum einen notwendig zur Feststellung der korrekten Beitragsgruppe
der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, zum anderen kann dem zahnärztlichen Nachwuchs in Zukunft mehr Beratung und Hilfestellung angeboten
werden.
Eine Meldung des Arbeitgebers an die
KZVB ersetzt nicht die Information an
den ZBV.
So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht
nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung
Deshalb bitten wir alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, dem ZBV umge-
Weitere Auskünfte erteilt gerne beim ZBV
Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter
der Tel. Nr. 0 94 21-56 86 88-50, email:
[email protected]
Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK
ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich
bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde
bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die
Fachgebietsanerkennung, beizufügen.
Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk
versehen sein.
ZNN 3-2016
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ZBV INFO
Steuerbefreite Kieferorthopädie
Keine Umsatzsteuer auf KFO-Apparate
München – Ein selbst angefertigter
kieferorthopädischer Apparat, den ein
Kieferorthopäde seinem Patienten im
Rahmen der Heilbehandlung überlässt,
fällt nicht unter die Umsatzsteuer. Das
stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) klar und verweist auf
ein Urteil des Bundesfinanzhofes
(BFH). Das oberste deutsche Finanzgericht hatte bereits im Jahr 1997 entschieden, dass diese Leistung „regelmäßig Teil des steuerfreien Umsatzes
aus der Tätigkeit als Zahnarzt“ sei (Az.:
V R 36/96).
In einer Vorabinformation an die BLZK
vom 26. April kündigte das Bayerische
Landesamt für Steuern an, Zahnarztpraxen, die bislang nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden, zur Abgabe
einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr
2015 aufzufordern. In diesem Zusammenhang wies die BLZK auf die Regelung in § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz
(UStG) hin, wonach die meisten zahnärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt auch für die
Überlassung eines kieferorthopädischen
Apparats, den ein Kieferorthopäde für die
Heilbehandlung des Patienten selbst
angefertigt hat.
Zwar beinhaltet § 4 Nr. 14 Buchstabe a)
Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) eine
Regelung für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten, soweit sie
der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt
hat. Allerdings stellten die Richter klar,
dass eine Gesamtbetrachtung zum
„Wesen des Vorgangs“ Grundlage für die
steuerliche Bewertung sein müsse. Bei
der kieferorthopädischen Behandlung
seien der Einsatz kieferorthopädischer
Apparate und deren Überlassung Teil der
Heilbehandlung. Ohne deren Einsatz sei
die Behandlung nicht fachgerecht. Insofern umfasst die grundsätzlich steuerbefreite zahnärztliche Dienstleistung auch
die Überlassung der zur Heilbehandlung
vom Zahnarzt angefertigten Gegenstände.
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ZNN 3-2016
Weitere Differenzierungen
Der BFH differenzierte in der genannten
Entscheidung auch zwischen kieferorthopädischen Apparaten und Zahnprothesen. Letztere waren nach Auffassung
der Finanzrichter nicht Teil einer einheitlichen Dienstleistung des Zahnarztes und
konnten auch nicht als Nebenleistung
zur Steuerfreiheit zahnärztlicher Tätigkeit angesehen werden.
Ob Kieferorthopäden sich das Eigentum
an den eingesetzten Apparaten vorbehalten haben oder nicht, ist nach Auffassung des BFH nicht maßgeblich. Nach
Beendigung der Benutzung sei der
Gegenstand regelmäßig wirtschaftlich
verbraucht, sodass eine zivilrechtliche Zuordnungsvereinbarung keinerlei
rechtserhebliche Bedeutung habe.
Kontakt:
Isolde M. Th. Kohl,
Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation der Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon: 089 72480-211,
Telefax: 089 72480-444,
E-Mail: [email protected]
Gesundheits- und
Pflegepreis 2017
Das Bayerische Staatsministerium für
Gesundheit und Pflege vergibt auch
2017 wieder einen Gesundheits- und
Pflegepreis.
Gerne würde der ZBV Niederbayern
Modellprojekte und Initiativen zur Verbesserung der Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich an das Ministerium melden.
Wir würden uns freuen, zahlreiche Vorschläge bis spätestens 30. September
2016 zu erhalten, um diese dann an das
Ministerium weiterzuleiten.
Ernst Binner
1. Vorsitzender
ZBV INFO
Zahnärztlicher
Bezirksverband
Niederbayern
Unsere Homepage finden Sie unter www.zbv-niederbayern.de
„Anzeigen“ sind hier:
Startseite Informationen Anzeigen
Anzeige aufgeben
Unter dem Menüpunkt "Anzeigen" können Zahnärzte und Praxispersonal kostenlos Kleinanzeigen aufgeben.
So funktioniert die Kleinanzeigenbörse
Die Anzeigenbörse des ZBV Niederbayern ist in drei Bereiche aufgeteilt:
• Stellenmarkt
• Verkäufe / Gesuche
• Sonstiges
Nachdem der Text im Anzeigenfeld formuliert wurde, kann in einer Vorschau zunächst geprüft werden, wie
die Anzeige online erscheinen wird. Soll der Text noch geändert oder Fehler behoben werden, sind noch
Korrekturen möglich, bevor die Anzeige mit einem Mausklick abgesandt werden kann.
Nach Absenden der Anzeige erhält der Auftraggeber eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nachdem der ZBV
die Anzeige freigeschaltet hat, wird der Auftraggeber nochmals per Email benachrichtigt und die Anzeige wird
auf der Website angezeigt.
In der Email befindet sich ein Link – damit kann die Anzeige auch schon vor Ablauf der dreimonatigen Laufzeit selbständig gelöscht werden, sollte sich das Anliegen erledigt haben.
Aufgegebene Anzeigen werden maximal drei Monate angezeigt und danach automatisch gelöscht.
ZNN 3-2016
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ZBV INFO
Eine Reise durch die Welt der Zähne
Regensburg. In der ersten Vorlesung
der Regensburger Kinderuni drehte
sich alles ums menschliche Gebiss. Ein
Professor erklärte, warum Zahnspangen so wichtig sind.
Wer kennt sie nicht, die Zahnspangen
und die Brackets, die man selber oder die
Freunde oft viele Jahre tragen müssen.
Das Thema geht sehr viele Kinder und
Jugendliche an. Grund genug, ihm einen
eigenen Vortrag beid er Universität für
Kinder zu widmen. Am Dienstag hat die
neue Vortragsreihe begonnen, in der Kinder zwischen acht und zwölf Jahren auf
vielen Gebieten allerhand Wissenswertes
und Spannendes erfahren.
Genau wie die richtigen Studenten
durfrten sie dafür im Auditorium Maximum – dem größten Hörsaal – Platz nehmen. David (12) ist Profi, was die Kinderuni betrifft. Er hat schon im vergangenen
jahr viele Vorträge gehört. „Da versteht
man alles sehr gut”, versicherte er seinen
jüngeren Begleiterinnen. Luisa (8) und
Valentina (7) gaben ihm am Ende Recht.
„Das war ziemlich spannend”, sagte
Luisa.
Professor Dr. Dr. Peter Proff hatte für seine jungen Zuhörer in der Kinderuni viel
Wissenswertes über Zähne und Zahnspangen parat. Am Ende gab es sogar kleine
Geschenke
(Foto: ihl)
Schiefe und krumme Zähne
Valentina fand besonders die Bilder
interessant. Prof. Dr. Dr. Peter Proff, der
an der Universität für die Kinderorthopädie verantwortlich ist, hatte nämlich
allerhand erstaunliche Bilder dabei. Auf
einem waren zum Beispiel viele Gebisse
abgebildet, bei denen die Zähne eigenartig schief und durcheinander standen. Da
muss man was machen – das war auch
den Kindern schnell klar.
Viele Gründe zeigte der Professor seinen
jungen Zuhörern auf, warum regelmäßige Zahnreihen nicht nur schöner, sondern auch gesünder sind. Er unternahm
mit den Kindern eine Reise durch die
Welt der verschiedenen zahnspangen.
Danach wussten sie, dass es bei festsitzenden Spangen ganz, ganz wichtig ist,
gründlich die Zähne zu putzen.
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ZNN 3-2016
Immer an die Spange
denken!
Bei herausnehmbaren Spangen ist die
Zahnpflege zwar einfacher. Aber sie
haben einen anderen Nachteil: Sie wandern nicht von selber in den Mund. Also
immer schön fleißig rein mit den Spangen in den Mund!
Die jungenn Zuhörer hatten eine ganze
Menge Fragen an Professor Proff. Er
erklärte, beruhigte oder bat um etwas
Geduld, weil die Fragen später in der Vorlesung noch vorkommen würden. Und
immer wieder war er erstaunt, was für
kluge Fragen die Kinder stellten und wie
genau sie beobachten. Alina und Jana
besuchen eine vierte Klasse. Sie schrieben
während der Vorlesung eifrig mit und
füllten viele Zettel. In ihrer Klasse möchten sie nämlich ein Referat zur Kieferorthopädie halten.
Das Mitschreiben war gar nicht so einfach, stellten sie am Ende fest. Auch
Marcus Spangenberg von dem Unternehmen Infineon hatte den Stift übers Papier
flitzen lassen. Das Werk sponsert die Kinderuni, und Spangeberg möchte für seine
Mitarbeiter darüber berichten.
Als die Vorlesung eigentlich schon zum
Ende war, stürmten die Kinder zum Podium und wollten von dem Professor
immer noch mehr wissen. Und natürlich
ein kleines Geschenk bekommen: den
Dom und die Steinerne Brücke aus Brakketsdraht geformt und Plastik gegossen.
Gabi Hueber-Lutz, MZ
Erstveröffentlichung:
Mittelbayerische Zeitung
vom 02.06.2016
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse
„Prothetische Assistenz“ und
„Prophylaxe-Basiskurs
– Kursvoraussetzungen –
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
um eine effiziente Kursgestaltung und
einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um
Beachtung folgender Anmerkungen:
Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden
Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des
Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut
zu machen. Vielmehr sollen die bereits
bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten
verbessert, vertieft und bestätigt werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
die Fortbildungskurse als Bausteine zur
ZMF-Weiterbildung anerkannt werden
und deshalb eine Mindestqualifikation
vorausgesetzt werden muss.
Unabdingbare Kursvoraussetzungen:
• überdurchschnittliches Engagement in
der täglichen Praxis
• überdurchschnittlich gute Noten bei
der Helferinnen-Abschlussprüfung
• und/oder mehrjährige Berufserfahrung
• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden)
• Fähigkeit zum selbstständigen und
gründlichen Arbeiten
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prothetische Assistenz“:
• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der
Praxis
wünschenswert:
• Modellherstellung in der Praxis
• mindestens 10-malige Anfertigung von
provisorischen Kronen in der Praxis
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prophylaxe-Basiskurs“:
• Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen
Prophylaxekonzept in der Praxis nach
dem Kurs (verhindert Demotivation)
wünschenswert:
• mögliche Kandidatinnen zur späteren
ZMF- oder ZMP Weiterbildung
• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe
Ernst Binner
1. Vorsitzender
ZA Walter Wanninger
Referent für Fortbildung
ZA Walter Wanninger
Fortbildungsreferent
ZNN 3-2016
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskalender 2016
OKTOBER
Keine Angst vor Stress – was uns stabil macht und hält
Mittwoch, 12.10.2016, 09.00 - 17.00 Uhr,
Dozent: Priv.-Doz. Dr.med.habil Volker Busch
Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen und Praxispersonal
Kursgebühr: 395,00 €, Kursnummer: T12.10.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Was braucht der Mensch wirklich um seelisch stabil zu werden bzw. zu bleiben? Die
Ergebnisse der neurowissenschaftlichen und psychologischen Forschung ermöglichen ein umfassenderes Verständnis von dem, was uns krank macht und gesund hält.
Praxisübernahme und Praxisabgabe
Mittwoch, 19.10.2016, 18.00 - 21.00 Uhr,
Dozent: Dr. iur. Andreas Zach
Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen
Kursgebühr: 70,00 €, Kursnummer: ZAE19.10.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Praxisabgabe bzw. Praxiskauf erfordern eine vorausschauende Planung, die sowohl persönliche Interessen als auch rechtliche Anforderungen berücksichtigen muss. Die Veranstaltung stellt
die einzelnen Schritte aus den unterschiedlichen Blickwinkeln des Abgebers und des Käufers dar
und gibt einen Überblick über die jeweiligen Problemkreise und Gestaltungsoptionen in Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis.
Das Antikorruptionsgesetz – ein Überblick
Mittwoch, 26.10.2016, 18.00 - 20.00 Uhr,
Dozent: Dr. iur. Andreas Zach
Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen
Kursgebühr: 50,00 €, Kursnummer: ZAE26.10.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Am 4. Juni 2016 ist nach langen Diskussionen und zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten, das bei den Heilberufen für erhebliche Verunsicherung sorgt. Die Veranstaltung soll einen
ersten Überblick über die verabschiedeten Regelungen geben und für die praxisrelevante Abgrenzung Fragen aufzeigen, wann eine Vorteilsgewährung zu einer unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb führt und welche Bedeutung den einschlägigen Regelungen im Berufs-, Heilmittelwerbeund Sozialrecht für die Strafbarkeit zukommt.
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ZNN 3-2016
REFERAT FORTBILDUNG
NOVEMBER
Update QM
Mittwoch, 09.11.2016, 09.00 - 13.00 Uhr,
Dozentin: Dora von Bülow
Zielgruppe: Praxispersonal
Kursgebühr: 175,00 €, Kursnummer: ZFA-QM09.11.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Ist das Thema QM-System für die Zahnarztpraxis abgeschlossen? Nein! Denn zwischenzeitliche Veränderungen an der G-BA-Richtlinie sind zwingend zu berücksichtigen und in das bestehende QM-System der Praxis einzubauen. Das QM-System in unserer Praxis wird uns auch weiterhin
beschäftigen. Ziel der Fortbildung ist es zunächst, auf alle wichtigen Änderungen die für die Zahnarztpraxen relevant sind, einzugehen und aufzuzeigen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Zudem werden Hilfe und Unterstützung im täglichen Umgang mit dem QM-System gegeben. Auch
wird dem Erfahrungsaustausch untereinander sowie der Lösung immer wieder auftretender Probleme angemessener Raum gegeben.
Sonderkondition möglich – sh. detaillierte Ausschreibung unter www.zbv-niederbayern.de
Update Arbeitsschutz
Mittwoch, 09.11.2016, 14.00 - 18.00 Uhr,
Dozentin: Dora von Bülow
Zielgruppe: Praxispersonal
Kursgebühr: 175,00 €, Kursnummer: ZFA-ArbSch09.11.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Ein wesentlicher Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems ist der
Arbeitsschutz. Dessen rechtlicher Rahmen unterliegt laufend, zum Teil erheblichen Veränderungen.
Das betrifft die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsschutz und -sicherheit, die Einhaltung der
RKI Richtlinien sowie der G-BA-Richtlinie (QM). Dieses Seminar behandelt alle top-aktuellen Regelungen, die in der Zahnarztpraxis zu befolgen sind.
Sonderkondition möglich – sh. detaillierte Ausschreibung unter www.zbv-niederbayern.de
Gerinnung in der Zahnheilkunde
Freitag, 09.12.2016, 15.00 - 18.00 Uhr,
Dozent: Dr. Harald Krebs, M.SC.
Zielgruppe: Zahnärzte/Zahnärztinnen
Kursgebühr: 150,00 €, Kursnummer: ZÄ09.12.16
Kursort: Seminarraum ZBV Niederbayern
Inhalt: Bei zahnärztlichen Routineeingriffen können Störungen der Blutgerinnung, die zuvor ohne
eindeutige klinische Symptome verlaufen, zu gefürchteten Blutungskomplikationen führen. Damit
sind insbesondere hämorrhagische Diathesen von erheblicher Bedeutung für Patient und Zahnarzt,
vor allem, wenn operative Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
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REFERAT FORTBILDUNG
Langjährige Referentin im Basiskurs „Prothetische Assistenz”
Frau Dr. Irene Aichinger verabschiedet
Am 27. Juli durfte der 1. Vorsitzende des
ZBV Niederbayern Frau Dr. Irene
Aichinger für mehr als 21 Jahre erfolgreiche und ehrenamtliche Tätigkeit verabschieden. 20 Jahre davon führte sie in
bewährter und anerkannter Weise die
theoretische und praktische Ausbildung
zur Prothetischen Assistenz in Landshut
sowie letztes Jahr in Straubing durch.
Dabei legte sie immer großen Wert auf
eine technisch perfekte Umsetzung der
einzelnen Arbeitsschritte wie Abdrucknahme und Modellherstellung sowie
Modelltrimmung. In einem gemeinsamen Gespräch kam seitens Frau Dr.
Aichinger auch deutlich zum Ausdruck,
dass diese ehrenamtliche Tätigkeit von
ihr immer mit großer Freude ausgeführt
wurde.
Wir bedanken uns hiermit nochmals im
Namen der gesamten niederbayerischen
Zahnärzteschaft für dieses unermüdliche
und stets verlässliche Engagement.
Wir wünschen Frau Dr. Aichinger weiterhin viel Freude und Erfolg in ihrer beruflichen Tätigkeit. Mit einem kleinen Präsent zur privaten Entspannung durfte
sich der 1. Vorsitzende in der Praxis von
Frau Dr. Aichinger persönlich nochmals
für ihre herausragende Tätigkeit bedanken.
QM und Arbeitssicherheit
Am 11. Mai 2016 fanden in den Fortbildungsräumlichkeiten des ZBV Niederbayern in Straubing Halbtageskurse zum
Update von Qualitätsmanagement und
Arbeitssicherheit statt.
Referentin war Frau Dora von Bülow.
QM und Arbeitssicherheit erfahren laufend Veränderungen, die für die Zahnarztpraxen relevant und somit in die
jeweiligen Dokumentationen aufzunehmen sind. Damit sich hier nicht „Berge
von Veränderungen“ anhäufen, die dann
entsprechend nachzuarbeiten sind, ist es
ratsam, die gebotenen Anpassungen laufend vorzunehmen. Dazu gibt es eine
Reihe von Möglichkeiten, z.B.:
• Die Webseite der BLZK informiert
regelmäßig und zeitnah über relevante
Neuerungen, daher sollte sie mindes-
tens einmal monatlich dazu besucht
werden.
• Über diese kann auch der Newsletter
der BLZK aktiviert werden – eine Quelle, die ebenfalls alle wichtigen Neuerungen enthält.
• Weitere Medien, die alle wichtigen
Neuerungen enthalten, sind z.B. die
Rundschreiben der BLZK, das monatlich erscheinende „BZB“ sowie das
„Transparent“ von der KZVB.
Wichtig ist, dass diese Medien den für
QM und Arbeitssicherheit verantwortlichen Mitarbeiterinnen auch zur Verfügung stehen. So sollten diese auch die
Zugangsdaten der Praxis zur BLZK-Seite
kennen.
Die laufende, zeitnahe und qualifizierte
Pflege von QM- und Arbeitssicherheitssystem in der Praxis erfordert in besonderem Maße personelle Kontinuität. Viele
Praxen ordnen die Verantwortung daher
zwei Mitarbeiterinnen zu, die sich laufend untereinander abstimmen. Sollte
eine der Personen ausfallen, läuft die
Pflege der Systeme dennoch weiter.
QM
Hier gibt es diverse Neuerungen mit
Bedeutung, zudem sind weitere bereits
absehbar:
• Die aktuelle g-ba, die bereits seit April
2014 gültig ist – besonders in dem
Bereich Fehler- und Risikomanagement.
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REFERAT FORTBILDUNG
• Und die g-ba wird sich weiter bedeutend verändern. Ein Ausblick auf zu
erwartende, aber noch nicht in Kraft
getretene Veränderungen macht dies
deutlich. Auf der BLZK-Webseite gibt
es bereits Formulare, die dies bereits
vorwegnehmen.
• Ein kurzer Blick auf die DIN Norm ISO
9001:2015, die bereits Gültigkeit hat.
Arbeitssicherheit
Hier gibt es „kleinere“ Neuerungen.
Besonders wichtig ist aber der Ablauf der
Übergangszeit auf die neuen Gefahrstoffsymbole, die mit dem 1. Juni 2017
endet. Ab diesem Datum dürfen keine
mit den alten, orangen Gefahrstoffsymbolen gekennzeichneten Stoffe mehr
eingesetzt werden. Damit aus dem Praxislager bis dahin alle alten Stoffe verbraucht sind, gilt es, schon heute beim
Einkauf darauf zu achten, dass nur noch
Produkte verwendet werden , die wir bis
Ende Mai 2017 auch aufbrauchen können.
Das bisher gültige Betriebsarbeitsstoffkataster wurde umbenannt und muss nun
„Gefahrstoffverzeichnis nach GHS/CLP“
heißen.
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Ziel beider Kurse, die an einem Tag stattfanden, war es, wichtige Neuerungen, die
sich aus veränderten Rahmenbedingungen ergeben, zu besprechen. Die Kurse
waren somit für „Profis“ auf diesen
Gebieten bestimmt.
REFERAT FORTBILDUNG
Aufbauendes und differenziertes Fachwissen
aus den Bereichen Bema und GOZ
Referentin: Ulrike Schröpfer (ZMV, DH, QMB)
Am 01.06. und 22.06.2016 fanden in
den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes Niederbayern (ZBV)
Fortbildungsveranstaltungen über die
Themenbereiche „Aufbauendes und differenziertes Fachwissen aus den Bereichen Bema und GOZ“ statt.
Der Referentin war es wichtig, zusammen
mit den Teilnehmerinnen die immer
komplexer werdenden Abläufe in den
Zahnarztpraxen darzulegen.
Gesetzliche Vorgaben, private Versicherungen und der medizinische Fortschritt
spiegeln sich kontinuierlich im Praxisalltag und zeigen Auswirkungen auf das
zahnärztliche Honorar. Unsere Mitarbeiterinnen haben die verantwortungsvolle
Aufgabe, die Praxisinhaber/innen im
Dschungel der korrekten Honorierung
der erbrachten zahnärztlichen Leistungen zu entlasten und zu unterstützen.
Am Ende bedankte sich die Referentin
Frau Schröpfer herzlichst bei den interessierten und kompetenten Teilnehmerinnen für ihr Kommen.
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REFERAT FORTBILDUNG
Prophylaxe 2.0 – Fit und auf dem neuesten Stand für 2020
Am Mittwoch, den 13. Juli 2016 referierte Herr Prof. Dr. Johannes Einwag in den
Räumen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern zu diesem Thema.
1. Das Wichtigste
• Prophylaxe funktioniert!
• In allen Altersgruppen!
Karies, Gingivitis und Parodontitis, die
häufigsten Krankheiten der Mundhöhle
sind vermeidbar/kontrollierbar.
Das ist keine Theorie, sondern seit Jahrzehnten erfahrene Realität!
2. Die Grundlagen
Die zentrale Strategie hat sich – aufgrund erwiesener Wirksamkeit – in den
vergangenen 25 Jahren nicht geändert:
• Die regelmäßige mechanische Entfernung von Zahnbelägen durch häusliche und professionelle Maßnahmen
(das „mechanische Biofilmmanagement“) steht nach wie vor im Mittelpunkt der Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Zähne und des
Zahnhalteapparates.
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ZNN 3-2016
Der Volksmund hat dies allgemeinverständlich formuliert im Satz:
• „Ein sauberer Zahn bleibt gesund!“
3. Das Problem
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Auch diese Erkenntnis ist einfach!
• Die Bildung der Beläge geschieht
lebenslang – also müssen die Maßnahmen zur Belagentfernung ebenfalls lebenslang erfolgen! Und dazu
bedarf es lebenslanger Motivation!
Und – was gelegentlich vergessen wird –
nicht nur die Regelmäßigkeit sondern
auch die Qualität der Belagentfernung
ist von Bedeutung! Ein „sauberer Zahn“
bedeutet: 100% sauber! Und beim „Säubern der Zähne“ (Hartgewebe) und des
umgebenden Zahnfleisches („Weichgewebe“) gelten grundsätzlich die gleichen
Regeln, wie sie auch für die Reinigung
anderer harter oder weicher Oberflächen
(Auto/Teller oder Kleid/Hose ...) selbstverständlich vorausgesetzt werden: Nutzen stiften („Säubern“) ohne Schaden
anzurichten (die Oberfläche zu beschädigen!). Vereinfacht ausgedrückt:
• Der Belag muss weg – aber schonend!
Und dieses Ziel ist trotz intensiver
Instruktion durch geschulte ProphylaxeAssistentinnen oder Dentalhygienikerinnen und zu Hilfenahme der modernsten
Hilfsmittel im Rahmen häuslicher Maßnahmen allein selbst bei bestem Willen
nur für die wenigsten Menschen umzusetzen – zusätzliche professionelle Hilfe
zur Vor- oder Nachsorge von Erkrankungen ist erforderlich!
4. Die gute Nachricht
Diese Erkenntnisse sind nicht neu!
Geändert haben sich in den vergangen
Jahren allerdings sowohl die Motivation
der Bürger als auch die praktischen Möglichkeiten, mit denen „Prophylaxe“ im
Alltag des Einzelnen - unabhängig von
seinen individuellen Erkrankungsrisiken
– umgesetzt werden können.
Verantwortlich sind das vermehrte Angebot gruppen- und individualprophylaktischer Maßnahmen durch entsprechend
qualifiziertes Personal, sowohl im pädagogischen als auch im fachlichen
Bereich:
REFERAT FORTBILDUNG
Prophylaxe zu einer deutlichen Verbesserung der Zahngesundheit und der
Lebensqualität, eine Entwicklung, auf
die wir durchaus stolz sein können.
Dennoch: Kein Grund zur Euphorie:
Gleichzeitig formuliert diese Zahl indirekt die Herausforderung für die
Zukunft: Programme/Konzepte/Strategien zu entwickeln, mit denen auch die
restlichen 10% erreicht werden können –
in allen Altersgruppen! Bei 8,5 Millionen
Österreichern immerhin stolze 850.000
Personen!
Hier gibt es eine Reihe interessanter
Ansätze, insbesondere zur Motivation
und Remotivation, z.B. zielgruppengerechte Gesundheitsapps!
Gleichzeitig muss dafür Sorge getragen
werden, dass die Generation der jungen
Eltern, die die Vorteile der Prophylaxe
erfahren hat, dies nicht als selbstverständlich ansieht und damit das
Problembewusstsein für die täglichen
Prophylaxe-Routinen nicht nur bei sich
selbst sondern auch den Kindern verliert!
Schließlich muss es gelingen, die Erfolge
der Prävention in den ersten Lebensjahrzehnten auch in die höheren Altersgruppen zu transportieren.
Fazit: Wir sind noch lange nicht am
Ziel, aber auf einem guten Weg!
• Durch die Gruppenprophylaxe wurde
innerhalb einer Generation eine neue
soziale Norm eingeführt:
„Im Jahr 2016 putzt man sich in
Deutschland täglich mindestens einmal
die Zähne“! Die Frage nach dem „Warum-Prophylaxe?“ stellt sich nicht
mehr. Sie ist „bauchtechnisch“ verankert! „Weil es alle tun“! Eine tägliche
aktive rationale Motivation („Ich putze,
weil...!) ist nicht nötig!
Insbesondere die „U30iger“ (aber nicht
nur sie!) haben die Vorteile der Prophylaxe am eigenen Leib erfahren – und
registriert, dass die Folgen zahnärztlicher Prophylaxe deutlich über die
Gesunderhaltung der Mundhöhle hinausgehen und ganzheitliche Aspekte
wie z.B. Ästhetik, Attraktivität, Selbstsicherheit, Allgemeingesundheit, Lebensfreude und Lebensqualität positiv
beeinflussen.
• Erfolgreiche
Individualprophylaxe
baut auf diesem Grundkonsens auf.
Sie beantwortet – basierend auf der
Diagnose des individuellen Erkrankungsrisikos – die Fragen nach dem
„Wie“ und „Womit“ Prophylaxe!
Und hier haben sich in den vergangenen Jahren enorme Entwicklungen
vollzogen, sowohl was die Qualifikation der Mitarbeiter (es gibt jetzt die
Prophylaxe-Assistentinnen),
die
Strukturen und Organisationen der
Praxen (eigene Prophylaxe-Zimmer
mit separater Terminvergabe), die
Hilfsmittel zur häuslichen Prophylaxe
(Zahnbürsten, Zahnpasten ...) als auch
zur professionellen Prävention (Handinstrumente, Schall- und Ultraschallgeräte, Pulverstrahlgeräte...) betrifft.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Bei ca. 90% aller Personen führt die
Prof. Dr. Johannes Einwag
(Direktor des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart, Vorsitzender
der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde)
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REFERAT FORTBILDUNG
Feuer und Flamme: Was tun wenn’s brennt?
• Was ist zu tun, wenn ein Brand ausbricht?
• Was kann ich zur Brandvorbeugung
tun?
• Was geschieht, wenn es bei mir
gebrannt hat?
Diese Fragen will sich niemand gerne
stellen. Doch leider kann es sehr schnell
zur traurigen Realität werden. So geschehen in der Gemeinschaftspraxis von Dr.
Wolfgang Heigl in Straubing.
An einem Samstag befand sich der Zahnarzt für einen kurzen Zeitraum außerhalb
seiner Praxisräume, als aus bisher ungeklärter Ursache ein Feuer ausbrach, welches die gesamten Räumlichkeiten völlig
zerstörte.
Um auf solche Fälle aufmerksam zu
machen und das Praxispersonal für die
Gefahren zu sensibilisieren, entwarfen Dr.
Wolfgang Heigl (ZA) und Andreas Lorenz
(ZMV/Mitglied der Feuerwehr Straubing)
den Kurs „Feuer und Flamme: Was tun
wenn’s brennt?“, welcher am 29.06.2016
erstmals mit 24 Teilnehmern in
den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes abgehalten wurde.
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ZNN 3-2016
Der Kurs wurde mit einer detaillierten
Schilderung der Erlebnisse beim und
nach dem Brand der Praxisräume eingeleitet. Dr. Heigl berichtete vom Brandgeschehen und den darauf folgenden Aufbauarbeiten, den Verhandlungen mit
diversen Versicherungen und gab dabei
wertvolle Tipps, wie man durch richtige
Kooperation die Räder der Behörden
beschleunigen kann.
Nachdem das Interesse der Zuschauer
sichtlich geweckt und diverse Fragen
geklärt waren, wurde die Thematik in die
Brandvorbeugung und das Verhalten im
Brandfall gedreht. Herr Lorenz schilderte
kurz anhand von Bildern das Einsatzvorgehen aus Sicht der bei dem Brandunglück herbeigerufenen Feuerwehrkräfte,
was die verbale Schilderung nochmals
veranschaulichen sollte.
Im Anschluss wurden allgemeine Verhaltensregeln, wie das Freihalten und Kennzeichnen von Fluchtwegen und die regelmäßige Wartung von Feuerlöscheinrichtungen besprochen. Auch das
richtige Verhalten im Brandfall, die richtige Schulung des Praxisteams für einen
möglichst reibungslosen Ablauf und die
Handhabung eines Feuerlöschers in
Theorie wurde anhand von Beispielen
thematisiert. Die Einbindung der Zuhörer
in Form einer Diskussionsrunde brachte
einige Sichtpunkte und Verhaltensweisen
ans Tageslicht.
REFERAT FORTBILDUNG
Nach Klärung aller Fragen ging es an die
praktische Durchführung des Gelernten.
Auf dem benachbarten Parkdeck durften
die Kursteilnehmer mit wasserbefüllten
Feuerlöschern, welche vor Kursbeginn
freundlicherweise von der Fa. Tumat aus
Kirchroth zur Verfügung gestellt wurden,
die richtige Handhabung bei einem Entstehungsbrand ausprobieren.
Die Teilnehmer hatten sichtlichen Spaß
und zeigten sich sehr interessiert an den
zu beachtenden Punkten beim Löschen
eines Brandes.
Nach insgesamt ca. 2 Stunden verabschiedeten sich Teilnehmer und Dozenten voneinander. Es wurde deutlich die
Motivation ausgesprochen, das Erlernte
in die Praxen zu tragen und auch das
Kollegium für dieses Thema zu begeistern.
A. Lorenz
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
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REFERAT FORTBILDUNG
Notfalltraining für Zahnarztpraxen
Am 22.07.2016 fanden sich 11 Teilnehmer/innen in den Schulungsräumen des
BRK Kreisverbandes Straubing-Bogen zu
einem Halbtagesseminar zum Thema
„Notfälle in der Zahnarztpraxis“ ein.
Kursleiter war Martin Schmauser (Dozent
Erwachsenenbildung,
Krankenpfleger
und Rettungsassistent) sowie der ärztliche Kursverantwortliche Markus Metzger (BRK Chefarzt).
Zu den Inhalten gehörten:
• Auffrischung und Vertiefung von
lebensrettenden
Sofortmaßnahmen
(Retten aus dem Zahnarztstuhl bei
Bewusstseinsstörungen, Vitalzeichencheck, Notruf, Stabile Seitenlage),
• Wiederbelebung nach aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen (European Resuscitation Council = ERC) in
Theorie und Praxis (Audiodidaktisches
Reanimationstraining in Gruppen),
• Skillstation Airwaymanagement (Beatmung, Anwendung des Larynxtubus,
Absaugen, Sauerstoffinhalation, Verneblung von Medikamenten),
• Notfallausrüstung (Ausstattungsempfehlung, Check des Materials nach Vorgaben und Mindestequipment zur
Beherrschung einer Notfallsituation),
• Assistenz bei notfallmedizinischen
Maßnahmen wie u. a. Venenpunktion
und Applikation von Medikamenten,
Algorithmus „Anaphylaxie“.
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ZNN 3-2016
Schwerpunkt der Veranstaltung war das
Praxistraining im Team sowie die Erarbeitung von Optimierungsansätzen.
Alle Teilnehmer waren sich darüber einig,
dass der hohe Praxisanteil im Seminar
absolut notwendig zum Erlangen einer
ausreichenden
Handlungskompetenz
und Sicherheit im Ernstfall ist.
SONSTIGE FORTBILDUNGEN
Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Fax: 0 94 21/56 86 88-88
Verbindliche Anmeldung
Arbeitskreis Endodontie Niederbayern
für alle Zahnärztinnen/Zahnärzte
Termin:
Mittwoch, 21. September 2016, 16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Seminarraum des ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing
(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center)
Thema:
Der Zahnunfall. Was tun? Wann? Warum?
Teilnahme jederzeit möglich!
Anmerkung:
Bitte interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Ort, Datum
Praxisstempel/Unterschrift
Parkmöglichkeiten:
• Großparkplatz „Am Hagen“, Nähe Stadttheater (kostenlos; 5 Gehminuten)
• Parkhaus „Theresien-Center“ (kostenpflichtig - Tagesticket 2,50 €)
Der ZBV Niederbayern befindet sich „Am Essigberg 14“ im 2. Stock, Eingang neben Postamt – siehe google maps:
Am Essigberg = Frauenbrünnlstraße – hier keine Parkmöglichkeit!
Fußweg vom Großparkplatz:
Verlassen Sie den Großparkplatz am Stadttheater und biegen links in den „Am Kinseherberg“ ein. Nach ca. 200 m biegen
Sie an der Ampel rechts in die Straße „Frauenbrünnlstraße“ und gleich nach 30 m wieder links „Am Essigberg“ ein. Nach ca.
100 m befindet sich rechts nach der Postfiliale der Eingang zum ZBV Niederbayern.
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ZNN 3-2016
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Meldepflicht nach dem
Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich gemeldet werden.
- Mutterschutzgesetz
- Regelung zum Beschäftigungsverbot
www.blzk.de
QM online
Entsprechende Anträge bzw. Formulare
wie
Suchbegriff: „Mutterschutz“
- Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt
(Benachrichtigung nach § 5 MuSchG)
- Meldung an die Krankenkasse
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal /
Haushalt
Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte
Sommer 2016
Berufsschule
insgesamt
Prüfung
bestanden
Prüfung
nicht bestanden
Wiederholer
Winter 2016
Röntgen
bestanden
Landshut
50
43
7
2
43
5
Passau
51
49
2
0
46
5
Straubing
49
48
1
0
38
11
150
140
10
2
127
21
Summe
Röntgen
nicht bestanden
Von 150 angetretenen Teilnehmer/innen haben zehn die Prüfung nicht bestanden.
Wir gratulieren den erfolgreichen Teilnehmer/innen ganz herzlich!
Zahnmedizinische Fachangestellte
Ende Ausbildungsvertrag / nicht bestandene Prüfung
1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages
(auf Antrag der Auszubildenden)
Wenn der Ausbildungsvertrag auf
Wunsch des Auszubildenden verlängert
wird, bleibt die Auszubildende berufsschulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbilder haben den Besuch der Berufsschule
zu gestatten.
2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages
Die Wiederholungsprüfung kann auch als
externer Prüfling (die Prüfung wird vom
Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt
werden. Die freiwillige Teilnahme am
Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich.
In der Zeit bis zur Prüfung besteht die
Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht
geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.
Nicht bestandende Röntgenprüfung
Sollten die Auszubildenden lediglich die
Röntgenprüfung nicht bestanden haben,
können sie das Röntgenzertifikat durch
die Belegung eines zeitnah an der AP
gelegenen 10-stündigen Röntgenkurses
erlangen.
Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.
Vergütung an die Zahnmedizinische
Fachangestellte nach bestandener Prüfung / Ende der Ausbildungszeit
Nach § 21 des Berufsausbildungsgesetzes
endet das Ausbildungsverhältnis mit
Ablauf der Ausbildungszeit.
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages
(auf Antrag der Auszubildenden)
Wenn der Ausbildungsvertrag auf
Wunsch des Auszubildenden verlängert
wird, bleibt die Auszubildende berufs-
schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbilder haben den Besuch der Berufsschule
zu gestatten.
2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages
Die Wiederholungsprüfung kann auch als
externer Prüfling (die Prüfung wird vom
Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt
werden. Die freiwillige Teilnahme am
Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich.
Stabwechsel an der Staatlichen Berufsschule 2 in Landshut
Im Rahmen eines feierlichen Festaktes
wurde am 24. Juni 2016 Herr Oberstudiendirektor Johann Cikanek, der
Schulleiter der Staatlichen Berufsschule 2
in Landshut, von Regierungspräsident
Heinz Grunwald nach 21 Dienstjahren in
den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.
Johann Cikanek gab den Staffelstab weiter an seine bisherige Stellvertreterin,
Frau Studiendirektorin Elisabeth Wittmann, die seit dem 1.6.2016 offiziell zur
Nachfolgerin bestellt ist.
Oberstudiendirektor Johann Cikanek
war bereits mit 43 Jahren, also ungewöhnlich früh, mit der Leitung der BS 2
beauftragt worden. Wie Regierungspräsident Heinz Grunwald betonte, zeige
dies, dass man ihm in relativ jungen Jahren diese Verantwortung zugetraut habe
und er dieses Vertrauen voll gerechtfertigt habe, auch als er 2002 noch zusätzlich die Leitung der Staatlichen Wirtschaftsschule übernommen habe. Als
Meilensteine der Ära Cikanek sind vor
allem die Generalsanierung mit Erweiterungsbau der BS 2, aber auch neue innovative Ausbildungsmodelle, wie z.B. das
duale Studium Steuern zu nennen.
Dabei war er immer ein fürsorglicher Vorgesetzter für seine Lehrkräfte und das
Wohl der Schüler stand für ihn stets im
Mittelpunkt.
Auch der Oberbürgermeister der Stadt
Landshut Hans Rampf würdigte das
jahrzehntelange Engagement Johann
Cikaneks für seine Schulen und sprach
ihm einen Anteil am starken Wirtschaftsstandort Landshut zu, der vor allem
durch die hervorragende duale Ausbildung floriere. Denn in der Berufsschul-
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ZNN 3-2016
V. l.: Landrat Peter Dreier, OStD Johann Cikanek, Oberbürgermeister Hans Rampf, Regierungspräsident Heinz
Grunwald.
Dr. Elisabeth Emslander spricht das Grußwort für den ZBV.
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
zeit werden bei den jungen Menschen die
Weichen für ihr späteres Berufsleben
gestellt. Auch im Zweckverband berufliche Schulen sei Johann Cikanek während
der Generalsanierung immer ein verlässlicher Partner gewesen.
Lob für seine Amtsführung bekam
Johann Cikanek auch von Landrat Peter
Dreier, vom Vorsitzenden des Fördervereins Herrn Richard Blieninger, vom Vorsitzenden des Personalrates Herrn Stefan
Steigenberger und vom Vizepräsidenten
der IHK Niederbayern Hans Graf. Hans
Graf hielt ein flammendes Plädoyer für
die berufliche Ausbildung, für die uns die
ganze Welt beneide und für die er viele
Jahre zusammen mit Johann Cikanek
gekämpft habe. Auch in Deutschland
müsse der Trend weg von der beruflichen
Ausbildung hin zur Hochschule gebremst
werden. Es nütze dem Land nichts, so
Graf, "nur noch Leute zu haben, die zwar
alles wissen, aber praktisch nichts können." Was dringend benötigt werde seien
mehr Facharbeiter.
Auch der Vorsitzende des Ärztlichen
Kreisverbandes, Dr. med. Werner Resch
und Dr. med. dent. Elisabeth Emslan-
Schulleiterin StD Elisabeth Wittmann bei der Begrüßung.
der Festgäste
Ca. 300 Festgäste waren in die neugestaltete Turnhalle der BS 2 gekommen.
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
ZBV Vorsitzender Ernst Binner im Gespräch mit Festgästen.
der, stellvertretend für den ZBV Niederbayern und seinen 1. Vorsitzenden Ernst
Binner, reihten sich im Rahmen eines
Grußwortes in die Schar der Gratulanten
ein.
Dr. Elisabeth Emslander betonte, dass
die Gesundheitsabteilung der BS 2
Johann Cikanek viel zu verdanken habe,
ja er habe deutliche Spuren hinterlassen.
Unter seinem Direktorat sei der Gesundheitsbereich von einem Anhängsel der
kaufmännischen Berufe zu einem gleichberechtigten Zweig der BS 2 geworden,
wie auch auf der neu gestalteten Homepage zu erkennen ist. Im zahnmedizinischen Bereich förderte der scheidende
Schulleiter die Aufstockung der Modellund Instrumentensammlung sowie die
mediale Ausstattung der Unterrichtsräume. Ein großes Anliegen war ihm immer
die Verzahnung von Theorie und Praxis
und so hat er sich sehr dafür eingesetzt,
dass der Fachunterricht von Zahnärzten
und zahnärztlichem Personal gehalten
werden konnte. Auch der Kontakt mit
uns Ausbildern war ihm immer sehr wichtig, was sich an regelmäßigen Einladungen zu Sprechtagen, Ausbilderbefragungen und in der Abstimmung des
Schultages der Auszubildenden mit den
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ZNN 3-2016
Praxen zeigte. Johann Cikanek war für
den ZBV ein allseits verlässlicher Partner
bei der Ausbildung der so dringend
benötigten ZFAs. Dafür sprach ihm
Dr. Elisabeth Emslander den Dank des
1. Vorsitzenden Ernst Binner und der
gesamten Zahnärzteschaft Niederbayerns
aus und wünschte ihm für den wohlverdienten Ruhestand von ganzem Herzen
alles Gute, Gesundheit und viel Glück im
Kreise seiner Familie, Gottes Segen dazu
und immer einen Grund für ein zufriedenes Lächeln.
Auf das Zitat von Franz von Assisi "Herr
gib mir die Kraft, die Dinge zu ändern,
die ich ändern kann, die Gelassenheit,
das Unabänderliche zu ertragen und die
Weisheit, zwischen diesen beiden Dingen
die rechte Unterscheidung zu treffen"
aufbauend, schaute OStD Johann
Cikanek auf sein Wirken an der BS 2
zurück. Er bedankte sich beim Lehrerkollegium, dem Schulleitungsteam, den
Vertretern der Regierung von Niederbayern und der Stadt und des Landkreises
Landshut, den Kammern und den dualen
Partnern, der Schülermitverantwortung
und vor allem seiner Frau und seinen
Söhnen.
Die Feier wurde umrahmt von vielen
Musikstücken durch eine „Lehrerband",
die das Publikum mitgrooven und teilweise schmunzeln ließen, wie beispielsweise bei Liedertexten „Ich wär so gerne
Pensionär" oder „Muss nur noch kurz die
BS 2 retten" auf bekannte zeitgenössische Melodien.
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Anhang
Grußwort von Dr. Elisabeth Emslander für den Zahnärztlichen Bezirksverband
Niederbayern zur Verabschiedung von Herrn OStD Johann Cikanek
Lieber Herr Cikanek,
„Eins, zwei, drei im Sauseschritt, die Zeit,
die läuft, wir laufen mit".
Diese Worte von Wilhelm Busch kamen
mir in den Sinn, als ich davon erfuhr, dass
Sie nach 21 Jahren an der Spitze der BS
2 in den Ruhestand gehen.
Diese 21 Jahre waren Sie Chef dieser
Schule, Chef der haupt- und nebenberuflichen Lehrkräfte und auch mein
Chef – und ich hatte Glück mit Ihnen!
Daher freut es mich ganz besonders, dass
ich heute als niedergelassene Zahnärztin
und nebenberufliche Lehrkraft an der BS
2 im Namen des 1. Vorsitzenden des ZBV
Herrn Zahnarzt Ernst Binner Ihnen den
Dank und die besten Wünsche der Zahnärzteschaft für Ihren wohlverdienten
Ruhestand aussprechen darf!
Für den ZBV und die Zahnärzte im Einzugsbereich der BS 2 waren Sie stets ein
zuverlässiger Partner in der Ausbildung
von Zahnarzthelferinnen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und Sie
haben in der Abteilung für Gesundheitsberufe der BS 2 deutliche Spuren hinterlassen.
Unter Ihrem Direktorat hat sich der
Gesundheitsbereich von einem Anhängsel der Wirtschaftsberufe zu einem
selbstbewussten eigenständigen Zweig
emanzipiert und es – wie auch auf der
neuen Homepage ersichtlich – „von der
Fußnote zum Portal für Gesundheitsberufe" geschafft.
Das zeigt sich im zahnmedizinischen
Bereich besonders an folgenden Punkten:
• Durch die von Ihnen geförderte Erweiterung der zahnmedizinischen Modellund Instrumentensammlung und eine
moderne mediale Ausstattung der
Klassenräume wurde eine attraktive
praxisnahe Unterrichtsgestaltung möglich.
• Ihnen war eine enge Verzahnung von
Theorie und Praxis in der Ausbildung
wichtig und so haben Sie sich stets
dafür eingesetzt, dass der praxisbezogene Unterricht von Zahnärzten und
zahnärztlichem Personal gehalten werden kann.
• Gleichzeitig wurden Sie nie müde , die
Chancen des dualen Ausbildungssystems zu betonen und haben dabei
den Part der Schule zum Wohle der
Auszubildenden im Einklang mit den
Praxen umgesetzt. Der Kontakt mit uns
Ausbildern war Ihnen sehr wichtig, was
sich an regelmäßigen Einladungen zu
Sprechtagen und auch in der Abstim-
mung des Schultages mit den Praxen
zeigte.
Dafür ein ganz großes Dankeschön!
Hut ab auch davor, mit wie viel Herzblut
Sie den aufwändigen kräfteraubenden
Umbau der BS 2 bewältigten, immer mit
dem Ziel vor Augen, die bestmöglichen
Bedingungen für Schüler und Lehrer zu
erreichen. „Ihre" BS 2 gilt heute als vorbildliche Schule, weit über den Landkreis
hinaus. Zur guten Schulatmosphäre trug
auch Ihr stets fairer und ausgleichender
Umgang mit Schülern und Lehrern bei.
Nachdem Sie in den 21 Jahren als Schulleiter die BS 2 mit viel Herz und Sachverstand durch dick und dünn geführt und
sich selbst dabei nicht geschont haben ,
ist es jetzt Zeit, auch an sich und Ihre
Familie zu denken!
Ihr Haus ist gut bestellt und die Nachfolge in Ihrem Sinne gesichert.
Für Ihren Ruhestand, lieber Herr Cikanek,
wünschen Ihnen Herr ZA Erst Binner als
1. Vorsitzender des ZBV und ich von ganzem Herzen alles Gute, Gesundheit und
viel Glück und im Kreise Ihrer Lieben
Gottes Segen dazu und immer einen
Grund für ein zufriedenes Lächeln, denn
frei nach Ingeborg Bachmann „Aufhören
können, das ist nicht eine Schwäche, das
ist eine Stärke!"
43 frischgebackene ZFAs für Niederbayern
Feierliche Abschlussfeier der Gesundheitsberufe der BS 2 in Landshut
Am 21.7.2016 fand die Abschlussfeier für
die Gesundheitsberufe der Staatlichen
Berufsschule 2 in Landshut mit Auszeichnung der besten Absolventinnen im
festlich geschmückten Ergoldinger Bürgersaal statt. Neben medizinischen Fachangestellten und pharmazeutisch kaufmännischen
Assistentinnen wurden
auch 43 Zahnmedizinische Fachange-
stellte nach erfolgreichem Abschluss
ihrer Ausbildung feierlich verabschiedet.
Sie bekamen die Urkunden, die Prüfungszeugnisse und die Berufsschulzeugnisse von den Vorsitzenden der
Prüfungsausschüsse und den Klassleiterinnen überreicht. Eine ZFA konnte sich
sogar über die Traumnote 1 freuen.
Die Abschlussfeier in diesem Jahr 2016
fand erstmals unter Federführung der
neu bestellten Schulleiterin Frau Studiendirektorin Elisabeth Wittmann, der
Nachfolgerin von Herrn OStD Johann
Cikanek statt und wurde vom ZBV Niederbayern wieder mit einer großzügigen
Spende unterstützt. Zahlreiche Ehrengäste, unter ihnen der stellvertretende
Landrat des Landkreises Landshut, Alfons
ZNN 3-2016
31
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Satzl, Landshut’s 3. Bürgermeister Erwin
Schneck, sowie Vertreter der zuständigen
Kammern und Prüfungsausschüsse nahmen an der Feier teil.
Frau Dr. Elisabeth Emslander, Prüfungsausschussvorsitzende an der Berufsschule 2 Landshut sprach das Grußwort für
den Zahnärztlichen Bezirksverband und
gratulierte den Absolventinnen im
Namen von Ernst Binner, dem 1. Vorsitzenden des ZBV und stellvertretend für
alle niederbayerischen Zahnärzte. Mit
dem Bestehen der Abschlussprüfung
haben die jungen frischgebackenen ZFAs
den ersten Gipfel ihrer beruflichen Karriere erklommen. Für diesen langen und
streckenweise anstrengenden Anstieg
zum Gipfel mussten sie einige wichtige
Ausrüstungsgegenstände in ihren Rucksack packen. Dazu gehörten Flexibilität,
Ausdauer, Verantwortungsbewusstsein,
Wissensdurst, Neugier und jede Menge
an Herzlichkeit und Fröhlichkeit. Mit diesem Handwerkszeug können sie nun frei
und ohne Druck ihren Beruf ausüben
oder sich noch Zusatzqualifikationen
verschaffen. Als Arbeitgeber freuen wir
uns ganz besonders, dass wieder 43 junge Menschen im Einzugsbereich der
Berufsschule Landshut eine Ausbildung
zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
absolviert haben. Es ist ein Beruf, der sich
als sehr abwechslungsreich darstellt, der
den jungen Menschen auch einiges
abverlangt, aber in dem sie für ihr Engagement auch viel Wertschätzung und
Anerkennung von allen Seiten – Chef,
Kolleginnen, Patienten – zurückbekommen. Die Absolventinnen sind in den
Praxen heiß begehrt. Es wird immer
schwerer, junge Menschen dafür zu
begeistern, einen Ausbildungsberuf zu
ergreifen, da der Trend hin zum Besuch
von weiterführenden Schulen mit der
Aussicht auf ein Studium geht. Jedoch
bietet auch der Beruf der ZFA vielfältige
Aufstiegsmöglichkeiten, die man z.T.
durch berufsbegleitende Fortbildungen
erreichen kann und die sich finanziell
lohnen. Dazu leisten die Angebote der
Zahnärztekammer wertvolle Hilfe.
Die Feier wurde musikalisch von einer
Musikgruppe aus Schülern der Berufsschule 2 umrahmt. Dargeboten wurden
Musikstücke, die den Geschmack der
Schülerinnen aber auch der zahlreichen
Gäste voll trafen und auf große Resonanz
stießen. Im Anschluss ergab sich bei
Häppchen und Getränken Gelegenheit
für Unterhaltungen von Absolventinnen,
Eltern und Freunden mit den Ehrengästen und Lehrern.
Ein weiterer nicht zu unterschätzender
Pluspunkt ist die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, denn auch Teilzeitkräfte
sind in den Praxen sehr gefragt.
Mit Preisen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Niederbayern als Anerkennung für hervorragende Leistungen in
der Abschlussprüfung wurden die Prü-
32
ZNN 3-2016
Die Prüfungsbesten der Berufsschule 2 Landshut mit den beiden Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
(v.l. Dr. Elisabeth Emslander, ZFA Adriana Arnosova, ZFA Manuela Leistner, ZFA Lea Haider , Dr. Bernhard
Weindl).
Schulleiterin Elisabeth Wittmann gratulierte den Absolventinnen zu ihrem
Erfolg nach 3 Jahren dualer Ausbildung
und appellierte an sie, ihr Leben selbst in
die Hand zu nehmen. Wichtig bleibe
jedoch bei allem, was komme, sich selbst
treu zu bleiben, dass ihr Weg zu ihnen
passe und sie somit ein zufriedenes
Leben führen könnten. Lob für den Fleiß
und den Ehrgeiz der Absolventinnen gab
es auch von Alfons Satzl, stellvertretender Landrat, von Bürgermeister Erwin
Schneck, von Dr. Werner Resch, dem Vorsitzenden des Ärztlichen Kreisverbandes
und von Gert Mauermann vom Elternbeirat.
fungsbesten der Berufsschule Landshut,
Frau Adriana Arnosova (Praxis Dres.
Ricarda und Wolfgang Daser, Mainburg),
Frau Manuela Leistner (Praxis Dr. Josef
Dirr, Landshut) und Frau Lea Haider
(Praxis Dr. Michael Maierholzner, Vilsbiburg) geehrt. Frau Adriana Arnosova hat
die Abschlussprüfung zur ZFA mit der
Traumnote 1 abgeschlossen und im
Berufsschulzeugnis eine 1.0 erreicht.
Dafür wurde sie zusätzlich mit dem
dotierten Preis des Fördervereins der
Berufsschule 2 ausgezeichnet. Wir gratulieren den Prüfungsbesten und allen weiteren Absolventinnen ganz herzlich zu
ihrem erfolgreichen Abschluss und hoffen, dass ihr erlernter Beruf für sie zum
Traumberuf geworden ist und sie sehr
lange Freude darin haben mögen. Wir
wünschen ihnen viel Glück, Erfolg und
Gottes Segen für ihren beruflichen und
privaten Lebensweg.
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Checkliste für Praxisinhaber/in
bei Beginn von Ausbildungsverhältnissen
Maßnahmen bei
Arbeitsbeginn:
– Einweisung in die Dokumentation
(Karteikarte, Reitersystem, EDV etc.)
– erforderliche Unterlagen einholen:
• Sozialversicherungsausweis
• Anmeldebescheinigung der Krankenkasse
• steuerliche Identifikationsnummer
• Bankverbindung
– Instrumentenaufbereitung unter Aufsicht
– Besprechung der Arbeitszeiten (bei
Jugendlichen Jugendarbeitsschutzgesetz beachten)
– Besprechung der Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
– Empfehlung eines Merkheftes für
Fachbegriffe, Behandlungsabläufe etc.
– Einführung in das Berichtsheft und
einen Ausbildungsplan der Praxis
– Unterweisungen, ggf. dokumentierte
Aufklärungen:
• Schweigepflicht
• Datenschutz
• Arbeitsschutz
• Hygieneunterweisung
• Röntgenverordnung
• Praxisinternes QM
• Jugendarbeitsschutzgesetz
– Vorstellung der Kolleginnen und deren
Arbeitsbereiche
– Erläuterung der Arbeitsgebiete der
ersten Tage
– Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume
– Zuordnung zu einer ZFA/ZAH
– Umgang mit Patienten (korrekte
Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung)
– Gemeinsame Vor- und Nachbereitung
des Behandlungsplatzes
– Einweisung in persönliche Schutzausrüstung
(Kleidung,
Mundschutz,
Schutzbrille)
– Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung
Probezeit:
Die Probezeit beträgt für Auszubildende
minimal 1 und maximal 4 Monate. Sie
dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die
Auszubildenden sollen für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht. Der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die
Auszubildenden in das Praxisteam passen und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten erwarten lassen, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert wird.
Innerhalb der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen
von beiden Seiten jederzeit gekündigt
werden. Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen.
pelimpfstoff, da dieser nur unwesentlich
teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B
ist. Sie müssen Ihren Mitarbeitern die
Möglichkeit zur Durchführung anbieten
und dies dokumentieren.
Jugendliche Auszubildende sind 9
Monate nach Ausbildungsbeginn auf die
notwendige Durchführung einer ersten
Nachuntersuchung hinzuweisen, die bis
zum Ende des ersten Ausbildungsjahres
durchgeführt und mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Sollte
diese Bescheinigung nach 14 Monaten
noch nicht vorliegen, darf keine Weiterbeschäftigung erfolgen.
Walter Wanninger
Berichtsheft:
Die Berichtshefte werden zusammen mit
den in die Stammrolle eingetragenen
Verträgen vom ZBV an die Praxen übersandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder,
dass das Berichtsheft ordnungsgemäß
und vollständig von den Auszubildenden
geführt wird. Wir weisen darauf hin, dass
die Leistungsinhalte im Berichtsheft
Bestandteil des praktischen Teils der
Abschlussprüfung zur ZFA sind. Orientierungsgespräche während der Probezeit,
eventuell auch unter Einbeziehung der
Erziehungsberechtigten, sind dringend
zu empfehlen.
Untersuchung und
Hepatitis-Impfung:
ZFA/ZAH müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen
Rechtsanspruch auf die Durchführung
der Impfung. Als Praxisinhaber/in sind
Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter gegen
Hepatitis B auf Ihre Kosten impfen zu
lassen, falls diese es wünschen. Zu empfehlen ist eine gleichzeitige Impfung
gegen Hepatitis A und B mit einem Dop-
ZNN 3-2016
33
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Zahnärztliches Personal Aus- und Fortbildung
Beruf mit Zukunft: Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
München – Der aufgelegte Flyer „Ja!
Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten – Mehr als ein
Job, Karriere inklusive“ der Bayerischen
Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt
einen Überblick über das Berufsbild
Zahnmedizinische/r
Fachangestellte/r
ZFA. Er beantwortet wichtige Fragen zu
Ausbildung und Aufstiegschancen und
vermittelt einen ersten Einblick in die
Arbeitswelt des/r ZFA, um junge Menschen für den Ausbildungsberuf in der
Zahnarztpraxis zu interessieren.
Schulabschluss und Eintritt in das
Berufsleben – für Schulabgänger steht
spätestens mit Ende des Schuljahres die
große Entscheidung an: Welche Ausbildung ist die richtige? Welcher Beruf hat
Zukunft? Gute Aussichten bietet eine
Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten ZFA.
Der Flyer zeigt, welche Grundvoraussetzungen ein junger Mensch erfüllen sollte,
wenn er sich für eine Ausbildung in einer
Zahnarztpraxis entscheidet, wie z.B.
Teamfähigkeit, Belastbarkeit, sicheren
Umgang mit Menschen jeden Alters,
Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Interesse an Technik. In Stichpunkten werden die Ausbildungsinhalte im dualen System in Praxis
und Berufsschule, die Dauer der Ausbildung, die Zwischen- und Abschlussprüfung und die Vergütungsempfehlung
dargestellt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich umfangreiche Perspektiven zur berufsbegleitenden
Fort- und Weiterbildung. Nach der
Anpassungsfortbildung
Prophylaxe
Basiskurs und Prothetische bzw. Kieferorthopädische Assistenz folgen Aufstiegsfortbildungen
• zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz ZMP für den Bereich Prophylaxe und Gesundheitsberatung,
• zur Zahnmedizinischen Fachassistenz
ZMF, tätig in der Prävention, Praxisorganisation und Mitarbeiterführung
• zur Dentalhygieniker/in DH, spezialisiert für die Praxis mit parodontologischem Schwerpunkt,
• für Organisation, Management und
Abrechnung bietet sich die Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz ZMV an.
Als Kernaussage soll den Interessenten
„ZFA: Ihr Beruf – vielseitig, verantwortungsvoll und zukunftssicher mit Perspektiven durch Qualifikation“ im
Gedächtnis bleiben. Für weitere Informationen zum Berufsbild ZFA verweist der
Flyer auf die Zahnärztlichen Bezirksverbände als Ansprechpartner vor Ort.
Den Flyer gibt es als PDF zum Herunterladen, Ansehen oder Ausdrucken auf der
Internetseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Er ist auch kostenfrei
als Druckwerk im Online-Shop unter
www.blzk.de/shop oder per Fax unter
089/7 24 80-272 erhältlich.
Kontakt:
Referat Zahnärztliches Personal der
Bayerischen Landeszahnärztekammer,
Telefon 089/7 24 80-172,
Fax 089/7 24 80-173,
E-Mail:
[email protected]
Ausbildungsplätze für anerkannte Asylbewerber-/innen
Im Januar 2016 führte der ZBV Niederbayern eine Umfrage durch, in wie vielen
und welchen Praxen Interesse besteht,
zukünftig Auszubildende mit Migrationshintergrund bzw. anerkannte Asylbewerber-/innen in ihre Praxis zu integrieren.
Im Ergebnis teilten 21 Praxen ihre Bereitschaft mit, diesen Personenkreis zukünftig als Auszubildende aufnehmen zu
wollen, jedoch schränkten 2 Praxen ihre
Bereitschaft dahingehend ein, dass ausreichend sprachliche Deutschkenntnisse
vorhanden sein müssen.
Der ZBV Niederbayern steht seit längerem insbesondere mit der Agentur für
Arbeit in Landshut, aber auch mit ande-
34
ZNN 3-2016
ren Behörden in engem Kontakt, um die
Voraussetzungen für Praktikas und Ausbildungsstellen in Zahnarztpraxen zu
prüfen. Hauptsächlich liegt hier das
Hauptaugenmerk auf einer sicheren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nach der
Ausbildung sowie zufriedenstellender
Sprachkenntnisse zum Ausbildungsbeginn. Derzeit wird ebenfalls geprüft, ob
der ZBV Niederbayern hinsichtlich Vermittlung der Fachtheorie und der deutschen Fachbegriffe für diesen Personenkreis Unterstützung bereitstellen kann.
Sollten in Ihren Praxen bereits positive
Erfahrungen mit dieser Bewerbergruppe
vorliegen bzw. eine besondere Bereitschaft zur Integration in der Zahnarzt-
praxis bestehen, so bitten wir um
Kontaktaufnahme mit dem ZBV Niederbayern.
Ernst Binner
1. Vorsitzender
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Begabtenförderung Berufliche Bildung
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich
nach abgeschlossener Berufsausbildung um ein Stipendium bewerben
Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung bietet voraussichtlich auch
2016 im Rahmen des Förderprogramms
„Begabtenförderung Berufliche Bildung“
Stipendien für die berufliche Fort- und
Weiterbildung von Zahnmedizinischen
Fachangestellten an. Von allen Bewerber/innen können die besten drei Jahre
lang, beginnend ab Januar 2017, Fördergelder in Höhe von insgesamt 6000 € für
Fort- und Weiterbildungen abrufen. Alle
Bewerber werden von der Bayerischen
Landeszahnärztekammer informiert, ob
sie für die Förderung ausgewählt wurden
und ein Stipendium erhalten.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium sind:
• Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit
Prüfung in Bayern, Gesamtergebnis
Prüfungstermine
2017
Winterabschlussprüfung
Zwischenprüfung
Sommerabschlussprüfung
18.01.2017
26.04.2017
01.06.2017
(Donnerstag)
Bitte beachten Sie: Die Sommerabschlussprüfung findet 2017 an einem
Donnerstag statt. Um die Prüfung rechtzeitig im Schuljahr abschließen zu können, musste der Termin vor die Pfingstferien gelegt werden. Da die Prüfung der
MFA bereits am Mittwoch, dem
31.05.2017 stattfindet, wurde die Prüfung der ZFA ausnahmsweise auf einen
Donnerstag gelegt.
der Berufsabschlussprüfung (Prüfungszeugnis ZFA) mindestens 87,00 Punkte
• Der Bewerber darf zu Beginn der Förderung (Januar 2017) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Interessenten wenden sich bitte bis spätestens 31.10.2016 per Mail unter
Angabe der Postanschrift an das Referat
Zahnärztliches Personal: [email protected].
Nähere Informationen erhalten Sie auch
auf der Homepage der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
gem. GmbH, www.begabtenfoerderung.de,
Weiterbildungsstipendium sowie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer www.blzk.de, Praxispersonal, Ausbildung.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
Gebühren für
Zweitschriften
Die Ausstellung von Zweitschriften von
Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,
Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht Arbeitsund Kostenaufwand.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur mit
Vorauszahlung aus (10,– €). Von dieser
Regelung bleiben die satzungsgemäßen
Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich ausgenommen. Einzelheiten
klären Sie bitte vorab unter Tel.
0 94 21/56 86 88-0.
Ehrung verdienter
Zahnarzthelferinnen
Der ZBV Niederbayern ehrt Zahnarzthelferinnen mit einer Praxiszugehörigkeit
von 15, 20, 25 Jahren und mehr. Bei der
Festlegung der Berufsjahre kann die Ausbildungszeit angerechnet werden.
Die Ehrung erfolgt in der Form, dass der
betreffenden Mitarbeiterin eine Urkunde
sowie ein kleines Präsent zugesandt
werden.
Wenn Sie die Ehrung einer Praxismitarbeiterin wünschen, senden Sie bitte den
Antrag unter Angabe des Namens und
des Geburtsdatums der zu Ehrenden an
den Zahnärztlichen Bezirksverband
Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315
Straubing.
Den Antrag finden Sie unter:
www.zbv-niederbayern.de/zahnärzte/
Infos für Zahnärzte/Antrag Helferinnenehrung.
Ausbildungsverträge für ZFA
Ausbildungsverträge sind nur in Papierform erhältlich und beim ZBV Niederbayern schriftlich oder telefonisch im Original anzufordern und können nicht vom
Netz geladen werden.
Ansprechpartner beim ZBV Niederbayern: Brigitte Zimmermann, Tel. 0 94 2156 86 88-40.
ZNN 3-2016
35
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung
dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle
vorzulegen sind.
Einreichung beim ZBV Niederbayern:
• drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben
– bei Minderjährigen beide Elternteile
– gemäß Rechtslage ist bei Elternteilen,
die das alleinige Sorgerecht haben,
eine Sorgerechtsbestätigung erforderlich (= Negativattest – kann kostenfrei beim für den Wohnort der
Mutter zuständigen Jugendamt
angefordert werden)
• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
(Auszubildende, die bei Beginn der
Ausbildung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben)
• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
(Auszubildende, die keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen)
• Ergänzungsfragebogen
(ergänzende Fragen zur Ausbildung)
Ausbildungszeit:
• grundsätzlich exakt drei Jahre
(z.B. 01.09.2016 bis 31.08.2019)
• tatsächliches Ausbildungsende:
Mit Bestehen der Abschlussprüfung
• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung
möglich
Empfehlungen der Bayerischen
Landeszahnärztekammer für die
Ausbildungsvergütung (brutto):
Ab 1.9.2013 abgeschlossene Verträge
• 1. Ausbildungsjahr
610,00 €
• 2. Ausbildungsjahr
650,00 €
• 3. Ausbildungsjahr
700,00 €
In diesen Vergütungen je Ausbildungsjahr können auch Zuschüsse z.B. für
Fahrtkosten beinhaltet oder explizit ausgewiesen werden, jedoch darf hierbei die
Grundvergütung maximal um 20%
unterschritten werden.
Wichtig:
Der Ausbildungsvertrag ist personenbezogen, d.h. auch bei Gemeinschaftspraxen,
Berufsausübungsgemeinschaften
(BAG),
Medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) muss ein/e
Ausbilder/in persönlich bekannt sein.
Vorzeitige Zulassung zur
Abschlussprüfung
Bei entsprechenden Leistungen in
Berufsschule und Praxis kann ein Antrag
auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die
Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt.
Als Nachweis der schulischen Leistungen
für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand
der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar
maßgeblich.
Praktikum und Schnupperlehre in der
Zahnarztpraxis
Zum Thema Praktikum in der Zahnarztpraxis erreichen uns vereinzelt Fragen
nach Haftpflichtversicherung oder Einsatzbereich oder Datenschutz.
Zu diesem Thema hat die Bayerische
Landeszahnärztekammer ein ausführliches informatives Merkblatt erstellt.
36
ZNN 3-2016
Dieses Merkblatt können Sie sich direkt
von der Homepage der Bayer. Landeszahnärztekammer unter www.blzk.de –
Praxispersonal – Ausbildung herunterladen.
Beendigung von
Ausbildungsverhältnissen
Wir bitten alle ausbildenden Kolleginnen
und Kollegen darauf zu achten, dass
Lösungen von Ausbildungsverhältnissen
grundsätzlich nur während der Probezeit
ohne Angabe von Gründen möglich sind.
Nach der Probezeit können Ausbildungsverhältnisse nur in gegenseitigem Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag
gelöst werden.
Das Beenden von Ausbildungsverhältnissen ist dem ZBV Niederbayern
umgehend schriftlich mitzuteilen.
Ärztliche
Nachuntersuchung
Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz
hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach
Aufnahme der Beschäftigung die
Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die
Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die
Nachuntersuchung darf nicht länger als
drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne
diese Bescheinigung nicht möglich.
Für die Ausbildungszeit wünschen wir
viel Erfolg.
REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Fachkundenachweis für Röntgen ist nicht Bestandteil
einer deutschen Approbation bei Anerkennung ausländischer
Approbationsnachweise
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach entsprechenden Vorkommnissen im
Bezirk Niederbayern möchte ich für alle
Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland Zahnmedizin studiert haben und im
Anerkennungsverfahren die deutsche
Approbation erlangt haben, folgenden
wichtigen Hinweis geben:
Die Ausstellung einer deutschen Approbationsurkunde beinhaltet nicht den
Fachkundenachweis im Strahlenschutz.
Somit dürfen Röntgenbilder nicht angefertigt und befundet werden. Auch das
Betreiben einer Röntgeneinrichtung ist
nicht erlaubt. Nicht einmal das Anfertigen von Röntgenbildern auf Anweisung
des Praxisbetreibers (Röntgenschutzbeauftragten). Für alle diese Tätigkeiten
muss die Fachkunde nachgewiesen werden. Und diese ist eben nicht in der
Approbation enthalten. Hierfür möchte
ich auch auf den Hinweis der Bayerischen
Landeszahnärztekammer
verweisen:
Zahnärzte, die in Deutschland studieren,
erwerben die Fachkunde in der Regel im
Rahmen des Staatsexamens. Zahnärzte,
die ihr Studium nicht in Deutschland
absolviert haben, müssen die Fachkunde
nach Erhalt der Approbation gesondert
erwerben. Dazu muss die Sachkunde
nachgewiesen und ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert
werden. Die erfolgreiche Teilnahme an
einem Kurs darf für die Ausstellung der
Fachkundebescheinigung nicht länger
als fünf Jahre zurückliegen.
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
www.zbv-niederbayern.de
ZNN 3-2016
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Assistenten- und
Niederlassungsberatung
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen
durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Dr. Peter Maier oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß-Eckert .
Terminvereinbarungen bitte bei Frau Martina Ottl, Tel. 0 94 21/56 86 88-21.
Sitzungstermine des
Zulassungsausschusses für Zahnärzte
– Südbayern –
Sitzungstermine
jeweils mittwochs
Termine 2016
09. November 2016
14. Dezember 2016
Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat
vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antra-
Einreichungsfristen
Montag, 10. Oktober 2016
Montag, 14. November 2016
ges zum gewünschten Sitzungstermin
kann ansonsten nicht erfolgen.
Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich.
Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst
• An der Teilnahme am zahnärztlichen
Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf
ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet.
Die Verpflichtung zum zahnärztlichen
Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes
für die Dauer seiner Kassenzulassung.
• Ist ein zum Notdienst eingeteilter
Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit
verhindert, so hat er selbst für eine
geeignete Vertretung zu sorgen und
diese Änderung unverzüglich seiner
Bezirksstelle mitzuteilen.
• Am Eingang seiner Praxis hat er
außerdem unter Angabe der Anschrift
seines Vertreters auf die Vertretung
durch einen Aushang hinzuweisen,
• zusätzlich ist dementsprechend auch
der Anrufbeantworter zu besprechen.
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ZNN 3-2016
Dr. Peter Maier
Bezirksstellenvorsitzender
• Der zeitliche Umfang des Notdienstes
wird einheitlich auf die Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr von 18:00
Uhr bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst
eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis
anwesend sein.
• In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis
24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen.
• Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische
Maßnahmen gegen den betreffenden
Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus
resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem
betreffenden Zahnarzt in Rechnung
gestellt.
Der aktuelle Wochenendnotdienst
kann abgerufen werden unter:
www.notdienst-zahn.de
Hinweis zur
Urlaubsvertretung
Aufgrund gehäuft eingehender Beschwerden bei der Bezirksstelle Niederbayern,
möchten wir darauf aufmerksam machen,
dass laut Berufsordnung für die Bayerischen Zahnärzte (BO) vom 18. Januar
2006, zuletzt geändert durch Satzung vom
20. Januar 2014 (ab 01. März 2014 geltende Fassung) eindeutig geregelt ist, wie bei
Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung im
Zuge der Kollegialität vorzugehen ist:
§ 10 Vertretung
(1) Steht der Zahnarzt während seiner
angekündigten Behandlungszeiten nicht
zur Verfügung, so hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Name,
Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters außerhalb der Praxis sind in geeigneter Form bekannt zu geben.
Wir bitten Sie, dies künftig zu beachten.
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Aktualisierung der Assistentenbörse!
Die Bezirksstelle Niederbayern führt zwei
verschiedene Listen:
– einmal, eine Liste mit Assistenten die
eine Arbeitsstelle suchen
– zum anderen, eine Liste mit Zahnärzten die Assistenten einstellen.
Bitte melden Sie sich bei der Bezirksstelle
Niederbayern der KZVB, falls Sie an einer
der beiden Listen Interesse zeigen.
[email protected] oder telefonisch zu
erreichen unter: 0 94 21/ 56 86 88-21,
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl.
Die Bezirksstelle Niederbayern ist per
E-Mail:
N otdie nstände rung
KZVB
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing
oder per Fax an: 0 94 21/56 86 88-88
Notdienstbereich:
Termin:
übernimmt:
Termin:
übernimmt:
Datum, Unterschrift
ABE-Stempel
KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14/II, 94315 Straubing,
Tel. 0 94 21/56 86 88-21, Fax 0 94 21/56 86 88-88
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl
ZNN 3-2016
39
✁
Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck
oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
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HaasMedia, Angelika Haas
Salzbergweg 20, 85368 Wang
Telefax 0 87 61-72 90 541
Anzeigengröße
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Stellengesuch
Stellenangebot
1/8 Seite (90 x 64 mm)
90,00 Euro
95,00 Euro
105,00 Euro
90 x 50 mm
75,00 Euro
80,00 Euro
95,00 Euro
1/16 (90 x 32 mm)
55,00 Euro
60,00 Euro
72,00 Euro
1/32 (43 x 32 mm)
35,00 Euro
38,00 Euro
50,00 Euro
Chiffre
7,00 Euro
7,00 Euro
Alle Preis zzgl. 19% MwST.
7,00 Euro
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Verschiedenes
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