Krankenpflege - Hildesheimer Allgemeine Zeitung

HILDESHEIMER LAND · NORD
FREITAG, 16. SEPTEMBER 2016
HILDESHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG |
Bulgare reist für eigene Verurteilung an
33-Jähriger stellt sich der Verhandlung vor dem Landgericht / 13 000 Euro Sachschaden bei Firmeneinbruch
VON WIEBKE BARTH
MEHRUM. Schon zum zweiten Mal ist ein
Angeklagter aus freien Stücken aus Bulgarien nach Hildesheim angereist, um
sich im Landgericht einer Verhandlung
zu stellen. Mit einer Bewährungsstrafe im
Gepäck reiste er anschließend die mehr
als 1700 Kilometer zurück nach Sofia. Es
ging um einen Einbruch bei einer Logistikfirma in Mehrum bei Hohenhameln,
der zweieinhalb Jahre zurückliegt.
Im Februar 2014 hatte der 33-Jährige
zusammen mit drei Mittätern das Unternehmen heimgesucht. Die übrigen Beteiligten sind bereits im Juni 2015 verurteilt
worden. Sie mussten sich für bis zu dreizehn Fälle von Diebstahl, versuchtem und
vollendetem schweren Bandendiebstahl
verantworten und wurden zu Haftstrafen
von 46 bis 52 Monaten verurteilt.
Auch der 33-Jährige war schon damals
angeklagt. Da er aber in seine Heimat
Bulgarien ausgereist war und nichts von
sich hatte hören lassen, rechnete bei
Gericht niemand mit seinem Erscheinen.
Als er dann wider Erwarten eintraf, stand
kein Pflichtverteidiger zur Verfügung – er
reiste wieder ab und kehrte nun pünktlich
zum neuen Termin zurück. „Ich habe eine
Vorladung bekommen und fühlte mich
Der Angeklagte mit Anwalt Erhard Hallmann und Dolmetscherin Petya Gotterke.
verpflichtet, zu kommen“, übersetzte
Dolmetscherin Petya Gotterke seine
Erklärung.
Bandendiebstahl wurde dem 33-Jährigen nicht vorgeworfen, da er nur in diesem einen Fall dabei gewesen sein soll.
Während ein vierter Mann im Auto wartete, gelangten er und zwei weitere Täter
auf das Firmengelände, indem sie einen
Teil des Zauns abschraubten. Dann bra-
chen sie Türen und Fenster auf, durchsuchten Lagerhallen, Büro-Container und
Verwaltungstrakt, öffneten Spinde und
einen Tresor.
Schraubenzieher und Brecheisen hatten sie mitgebracht, benutzten auch einen
vorgefundenen Trennschleifer, um einen
Zigaretten- sowie einen Snack- und
Getränkeautomaten aufzubrechen. Die
Männer erbeuteten Münzgeld im Wert
Tanzen als gemeinsame Leidenschaft
NETTLINGEN. Bei einer Hochzeit in Nettlingen im Jahr 1947 sollte er sein Herz verlieren.
Als ihm eine junge Dame vor der Kirche ein
Myrtensträußchen ans Revers heftete,
durchfuhr ein Zucken seinen Körper. Nachmittags beim Kaffee saß er dann neben ihr. Am
gestrigen Donnerstag feierten Werner und
Irmtraud Dorow aus der Marienburger Straße
14 in Nettlingen ihre eiserne Hochzeit. Werner
Dorow wurde am 9. Februar 1927 in Körlin/Pommern geboren. Dort ging er auch zur
Volksschule und wurde Elektriker. Der junge
Mann musste als Marinesoldat in den Zweiten
Weltkrieg und geriet zweimal in Gefangenschaft. Nach Kriegsende verschlug es ihn nach
Klein Himstedt, wo sein Vater bei einer
Feuerlöscheinheit gedient hatte. Dort
arbeitete er einige Jahre in der Landwirtschaft
und als Elektriker. Von 1954 bis 1973 verkaufte
er in einem Nettlinger Geschäft Fernseher.
Danach machte er sich bis zur Rente als
Versicherungsvertreter der Allianz selbstständig. Heute leitet sein Sohn das Versicherungsbüro. Schwimmen im eigenen Schwimmbad,
Kuren im Kneippbecken oder Yoga helfen
dem Rentner beim Entspannen. Viele Jahre
war er als Vorsitzender des Männergesangvereins in Nettlingen tätig, der heute ein
gemischter Chor ist. Als Förderer gehört er
der örtlichen Feuerwehr und dem Sportverein
an. Irmtraud Dorow ist am 24. Februar 1931 in
Nettlingen geboren. Nach der Schule begann
sie eine kaufmännische Lehre. Mit 22 Jahren
eröffnete sie ein Textilgeschäft in Nettlingen.
31 Jahre später übernahm sie die Büroarbeiten im Versicherungsbüro. Viele Jahre singt
sie im Kirchenchor. Mehr als 20 Jahre lang
besuchte das Paar regelmäßig eine Tanzschule. Die Dorows werden den 65. Hochzeitstag
gemeinsam mit ihrer Familie und Freunden
gefeiert. Mit dabei waren ihre zwei Söhne, die
zwei Töchter mit den sieben Enkeln und drei
Urenkeln.
htw/Foto: Wiechens
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Hause gepflegt wird, lässt
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geklärt, steht einer Pflege in
den eigenen vier Wänden
nichts mehr entgegen.
pflege. Diese erhält ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum, wobei er vollstationär in einem Senioren- oder
Pflegeheim
aufgenommen
wird. Solche Maßnahmen können geltend gemacht werden,
wenn eine häusliche Krankenpflege nicht in dem erforderlichen Umfang oder auch zeitweise nicht durchgeführt werden kann.
Pflege von Menschen ist immer auch eine sehr persönliche Angelegenheit.
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Zum einen gilt dies in Krisensituationen, in denen für eine
vorübergehende Zeit eine teilstationäre oder häusliche Pflege nicht möglich ist oder nicht
in
ihrem
erforderlichen
Umfang vollbracht werden
kann. Zusätzlich kann sie verwendet werden als Übergangslösung,
wenn
im
Anschluss der Patient stationär aufgenommen wird. Das
Positive an solchen Maßnahmen ist, dass die Angehörigen
sich trotzdem um den Kranken
kümmern und der Patient
selbst noch am Familienleben
teilnimmt.
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ausreichend qualifiziert sein. Schuheinlagen
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lps/Mo. Wird ein Patient teilweise zu Hause gepflegt oder
in einer Einrichtung für eine
Tagespflege, zählt dies zu
einer teilstationären Pflege
der Pflegeversicherung. In solchen Tagespflegeeinrichtungen erhalten Menschen, die
pflegebedürftig sind oder seelische oder geistige Beeinträchtigungen haben, eine
gute Betreuung, wenn sie
nicht mehr tagsüber allein in
ihrer Wohnung sein können,
trotzdem aber von ihren
Angehörigen teilweise versorgt werden. Dazu gehören
vor allem auch Menschen, die
an Demenz erkrankt sind.
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wortet? Nimmt man sich ausreichend
Zeit
für
das
Gespräch? Wichtig ist, dass
man sich bereits bei diesem
Gespräch gut aufgehoben
fühlt. Anschließend sollte ein
persönlicher Termin vereinbart werden. Gemeinsam ist
mit dem Pflegedienst ist zu
klären, welche Person die
Pflege des Pflegebedürftigen
übernimmt. Zu empfehlen ist,
dass die Pflege überwiegend
von der gleichen Pflegekraft
durchgeführt wird. Dadurch
fällt es vielen Menschen leichter, Vertrauen zu fassen. Entscheidend ist auch, wie gut
erreichbar der Pflegedienst
ist und welche Pflegekonzepte verfolgt werden.
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von mehreren Hundert Euro, nahmen
außerdem zwei Beamer, Bohrmaschine,
Akkuschrauber und weitere Geräte mit,
sowie 94 Schachteln Zigaretten und Süßwaren. Die Beute soll einen Wert von
mehr als 3000 Euro gehabt haben, der
angerichtete Sachschaden aber betrug
rund 13 000 Euro.
Auf der Rückfahrt nach Hannover fiel
das Auto der Täter einer Polizeistreife auf
und wurde angehalten. Die Beamten entdeckten das Einbruchswerkzeug und
nahmen die Männer mit. Die kamen vorerst wieder auf freien Fuß, wurden jedoch
observiert und nach einem weiteren Einbruch im September 2014 in Haft genommen. Der 33-Jährige war nicht mehr
dabei.
Er habe den einen Einbruch nur mitgemacht, weil er Geld für die Rückreise
brauchte, erklärte der Vater von zwei Kindern. Er habe einen der Beteiligten in
Hannover besucht, weil der ihm Arbeit in
Aussicht gestellt habe. Daraus wurde
aber nichts. Darum habe er nach Hause
gewollt und nur deshalb bei dem Einbruch mitgemacht.
Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten,
ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Er
nahm das Urteil an.
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gf Holger rust