Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen

Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen
Das vorliegende Gewinnspiel wird ausschließlich durch die AWO Karlsruhe gemeinnützige
GmbH, Rahel-Straus-Straße 2, 76137 Karlsruhe, angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos
und verpflichtet nicht dazu, Produkte der AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH in Anspruch
zu nehmen oder diese gar zu kaufen. Die AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH ist alleiniger
Ansprechpartner und alle Anfragen sind an die AWO Karlsruhe gemeinnützige GmbH zu
richten. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook und wird in keiner
Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
§ 1 Gewinnspiel
Unser Gewinnspiel findet vom 16.09.2016, 14:00 Uhr bis zum 19.09.2016, 14:00 Uhr
statt. Teilnehmen kann jede/r, indem sie/er die AWO Karlsruhe-Fanseite mit „Gefällt mir“
markiert, den Beitrag liked und einen Kommentar zum Gewinnspiel (Warum ist Fairer
Handel wichtig?) hinterlässt. Zu gewinnen gibt es ein Kilo fair gehandelten AWO
International Kaffee. Der Gewinner/die Gewinnerin wird per Zufall ermittelt (Losverfahren)
und am 21.09.2016 um 14:00 Uhr auf der AWO Karlsruhe Fanseite bei Facebook bekannt
gegeben.
Bei dem Gewinn handelt es sich um ein Kilo fair gehandelten AWO International Kaffee. Der
Gewinner/die Gewinnerin bekommt von uns den Kaffee per Post zugeschickt. Der Versand
erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und
Anschrift) des Gewinners und erfolgt kostenlos. Die Barauszahlung ist ausgeschlossen.
§ 2 Teilnahme
Berechtigt an dem Gewinnspiel teilzunehmen, ist jede natürlich Person, die ihren Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen.
Der Gewinner/die Gewinnerin wird am 21.09.2016 um 14:00 Uhr auf der Facebook-Seite
der AWO Karlsruhe bekannt gegeben. Die AWO Karlsruhe muss es schaffen, Sie zu
kontaktieren, daher schauen Sie bitte am 20.09.2016 ab 15:00 Uhr in Ihren Facebook
Nachrichten-Ordner „Sonstiges“ nach, ob Sie eine Nachricht erhalten haben oder
beobachte diesen Post. Der Gewinner/die Gewinnerin muss sich dann mit persönlicher
Nachricht auf der AWO Karlsruhe Fanseite oder E-Mail an: [email protected] melden. Sie werden dann aufgefordert ihre Kontaktdaten mitzuteilen. An
diese Kontaktdaten wird die AWO Karlsruhe den Gewinn versenden.
§ 3 Verfall des Gewinns
Ist die Gewinnausschüttung nicht möglich, weil eine Zusendung scheitert und kann diese
nicht innerhalb von einem Monat nachgeholt werden, verfällt der Anspruch auf den
Gewinn. Der Anspruch verfällt auch, wenn sich der Gewinner/die Gewinnerin nicht bis
spätestens 26.09.2016, 14:00 Uhr meldet.
§ 4 Datenschutz
Die im Rahmen des Gewinnspiels erlangten Daten der Teilnehmenden werden
ausschließlich für die Teilnahme am Gewinnspiel und unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen verwendet und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Jeder Teilnehmende erklärt sich einverstanden, dass sein über Facebook verwendeter Name
(unerheblich ob tatsächlicher Name oder Pseudonym) im Falle eines Gewinns auf der
Facebook-Seite der AWO Karlsruhe im Rahmen des Gewinnspiels veröffentlicht wird.
Angezeigt wird ausschließlich der Name des Gewinners/der Gewinnerin. Die Daten nach
Abwicklung des Gewinnspiels sofort wieder gelöscht und nicht für anderweitige Zwecke
verwendet werden.
§ 5 Haftung
Die Beiträge oder Kommentare der am Gewinnspiel Teilnehmenden, dürfen keine Rechte
Dritter verletzen. Die AWO Karlsruhe übernimmt für etwaige Verletzungen der Rechte Dritter
keine Haftung. Die AWO Karlsruhe behält sich vor, das Gewinnspiel jeder Zeit ohne
Ankündigung zu beenden oder abzuändern. Das ist insbesondere der Fall, wenn dies aus
rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und eine ordnungsgemäße
Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus der Beendigung oder
Abänderung des Gewinnspiels können keine Ansprüche gegen die AWO Karlsruhe abgeleitet
werden.
Eine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von
Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur
einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach
fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des
Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein
Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung
gilt insbesondere für Schäden , die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in
der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services,
unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der
Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt
unberührt.
§ 6 Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlands Anwendung.
Die AWO Karlsruhe stellt klar, dass die vorliegenden Teilnahme- und
Datenschutzbestimmungen jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden können.