Freizeiten & Veranstaltungen 2016 / 2017 Sommer, Sonne und schönes Wetter... Einzelne Maßnahmen werden unterstützt durch das „Ministerium für Soziales und Integration“ aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstr. 16 • 74354 Besigheim Tel. 0 71 43/80 11 82 • Fax 0 71 43/80 11 89 E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Rb Kirchheim-Walheim e.G. IBAN: DE61 6006 94 17 0390 9960 09 BIC:GENODES 1KIB www.ejwbesigheim.de ... allein genügen nicht für einen Urlaub. Deshalb legen wir Wert darauf, dass ihr Erholung und viele schöne Erlebnisse bei unseren Freizeiten finden könnt. Aber nicht nur das. Wir meinen, dass zu einem richtigen Urlaub mehr gehört: die Beschäftigung mit Fragen der Lebensgestaltung und des christlichen Glaubens. Deshalb bieten wir, neben dem vielseitigen Programm, auf allen Freizeiten regelmäßig biblische Gespräche an. Auch in der übrigen Freizeitgestaltung soll zum Ausdruck kommen, dass Menschen mit Christus besondere Möglichkeiten des Zusammen lebens in der Freizeitgruppe und darüber hinaus haben. Das verstehen wir unter einer „runden Sache“ bei unseren Freizeiten. Wir laden euch zum Mitmachen ein. Euer Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim Schulungen 6 13 18 Jugendliche ab 14 Jahren – Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld Mitarbeiter/innen ab 15 Jahren – Aufbaukurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld Jugendliche ab 14 Jahren – Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld Freizeiten 7 15 16 8 10 14 17 12 Jungbläser/-innen von 9 bis 13 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mädchen von 9 bis 13 Jahren – Jungscharlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jungen von 9 bis 13 Jahren – Jungscharlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Young Teens von 10 bis 14 Jahren – Skifreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – Skifreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – Connect . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jugendliche von 14 bis 18 Jahren – Sommerfreizeit . . . . . . . . . . . . . . . Jedermann – Winterwochenenden I + II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld Mazerulles/Frankreich Mazerulles/Frankreich Mellau/Österreich Mellau/Österreich Mazerulles/Frankreich Camargue/ Frankreich Mellau/Österreich EJB-Gottesdienste – Seite 19 + 20 Tagesveranstaltungen EJB und Förderverein – ab Seite 21 Arbeitseinsätze – Seite 28 online-Anmeldung: ejwbesigheim.de/freizeiten bzw. ejwbesigheim.de/bildung Kürzelerklärungen der Freizeitleistungen: AF AM FT HP KV L O RL SB U VG VP VPS = = = = = = = = = = = = = Ausflug Arbeitsmaterial Fahrt Halbpension Reisekrankenversicherung Freizeitleitung Ortsabgaben Reiseleitung Skibetreuung Unterkunft Verpflegung Vollpension Mithilfe bei Tisch-, Spülund Reinigungsdiensten Jeder kann mit Uns als Bezirksjugendwerk ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, auf unsere Freizeiten mitzufahren. Wir wünschen uns, dass auch Familien mit kleinem Urlaubs budget ihre Kinder mit gutem Gewissen auf unsere Freizeiten anmelden können. Um dies zu ermöglichen, gibt es nachfolgende drei kombinierbare Varianten: 1. Wie bisher können Sie bei entsprechend geringem Einkommen einen Zuschuss aus dem Landesjugendplan (Jugenderholung) beantragen. Dazu setzen Sie bei der Anmeldung einfach ein Kreuz an entsprechender Stelle und erhalten dann per Post von uns die Antragsformulare zugeschickt. Antrag ausfüllen und an uns zurückschicken. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Sabine Herre (Tel. 0 71 43 / 80 11 82), mittwochs und donnerstags von 9 - 12 Uhr im Büro des Jugend werks, weiter. 2. Eine Besonderheit im EJB ist der Preiskorridor. Bei jeder Freizeit steht hinter dem tatsächlichen Teilnehmerbeitrag der Zusatz ± und ein individueller Betrag. Dieser entspricht in diesem Jahr 40 % des Teilnehmerbeitrags. Das bedeutet, dass Sie selbst bei der Anmeldung innerhalb des vorgegebenen Rahmens festlegen, welchen Betrag Sie bezahlen können. Dieser Preiskorridor wird vom Erlös der Schrottsammlung finanziert und ist gedacht für alleinerziehende Mütter/ Väter, Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit engem finanziellen Budget. Da dieses Geld durch die Schrottsammlung bereitgestellt ist, bitten wir Sie, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch Ihr Kind mit zur Freizeit fahren kann. –4– Sollte ihre Urlaubskasse mehr hergeben wie der ausgeschriebene Teilnehmerbetrag, so freuen wir uns, wenn Sie uns daran teilhaben lassen. Denn alle Beträge, die den Teilnehmerbeitrag übersteigen, kommen als Spende diesem Korridormodell zugute und ermöglichen wiederum anderen Kindern die Teilnahme. Bei einer Spende ab 20 Euro erhalten Sie am Jahresende eine Spendenbescheinigung. Wir vertrauen darauf, dass Sie fair entscheiden, wie viel Ihr Urlaubsbudget zulässt. Die entsprechenden Staffelpreise werden Ihnen bei der Online-Anmeldung im Anmeldemenü angeboten. Bei Anmeldung per Postkarte tragen Sie bitte „Ihren“ Freizeitpreis ein. 3. Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag zum Kindergeld, Leistungen nach AsylbLG, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können die Kosten über das Bildungsund Teilhabepaket abrechnen. 4. Sollten die Preise der Freizeiten Ihre Möglichkeiten trotz der oben genannten Möglichkeiten überschreiten, gibt es einen Fond, der uns von einer Stiftung für solch eine Situation zur Verfü gung gestellt wurde. Bitte sprechen Sie einen der Jugendreferenten oder die Freizeitleitung an. Wir werden diskret eine Lösung finden. Es wäre schade, wenn Ihr Kind aus finanziellen Grün den zu Hause bleiben müsste. Herzlich DANKEN wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schrottsammlung, die durch Ih ren Einsatz diese Preisgestaltung mit dem Korridor ermöglicht haben. Herzlichen Dank auch allen, die uns hierfür ihren Schrott geschenkt haben. –5– Grundkurs in Zaberfeld Termin: 28. Oktober bis 2. November 2016 Jugendliche ab 14 Jahren Dieser Kurs bietet vieles, was eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in der Jugendarbeit an Grund lagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, man ches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen. Außerdem geht es um das Kennenlernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht, Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC. Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein. Vor der Kursanmeldung sollte eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bit te sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem Ortsju gendwerk oder dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs direkt an die örtlichen Träger. Nr.: 6010 Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 95 € Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen –6– Jungbläserfreizeit in Zaberfeld Termin: 24. bis 28. Februar 2017 Der Klang einer Posaune oder einer Trompete ist schon etwas Tolles. Aber zusammen mit mehre ren Blechblasinstrumenten kann man so richtig die Wände beben lassen. Wenn du Jungbläser/in bist und Lust hast mit anderen Jungbläsern in deinem Können weiterzu kommen, dann komm mit auf die Jungbläserfreizeit in Zaberfeld. Dort ist das gemeinsame Mu sizieren täglich Programm. Unser gemeinsames Ziel werden zwei Auftritte am Ende der Freizeit sein. Aber nicht nur das; neben dem Musizieren ist jede Menge Action geboten. Wir erleben gemeinsam biblische Geschichten, Geländespiele, Nachtaktionen, Kreativzeiten und vieles mehr. Lust bekommen? Dann verliere keine Zeit und melde dich am besten heute noch an! Bitte gib bei deiner Anmeldung unter „Bemerkungen“ an, welches Instrument du spielst und wie lange schon! Hinweis: Die Freizeit wird Anfang 2017 auch über den Bezirk hinaus beworben, also schnell anmelden, wenn du dir einen Platz sichern willst. Nr.: 5300 Zielpruppe: Jungbläser/innen von 9–13 Jahren Leitung: Marit Nägele und Marion Mees Kosten: 85 € ± 34 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: U, VP, VPS, L, Kursgebühren Bis zwei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen –7– Jungbläser 9-13 Jahre Skifreizeit für Young Teens in Mellau/Österreich Termin: 28. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017 Winterschlaf – nein, danke! … du willst in den Weihnachtsferien etwas erleben? Dann komm doch einfach mit uns nach Mel lau. Langeweile kommt da garantiert nicht auf. Mit Ski und Snowboard starten wir in die Berge und erleben den Winter. Pulverschnee, tolle Pisten und die kuschelige Atmosphäre der urigen Bengath hütte warten auf dich – und natürlich viele neue Freunde. Young Teens 10-14 Jahre Du hast noch keine Ahnung, … dann ist das noch lange kein Grund, um zu Hause zu bleiben. Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen – Skifahren und Boarden. Wir helfen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder andere kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns einfach mal an: 07133/901650 . Ein kurzes Telefonat kann vieles klären. Was geht? Fünf volle Pistentage sind gebucht. Und da ist für jeden etwas dabei. Der Erstfahrer wird auf ein fachen Pisten spielerisch die Basics erlernen. Für Könner und Vollprofi bieten rote und schwarze Pisten neue Herausforderungen. Zurück in der Hütte, ist der Tag natürlich noch lange nicht vorbei. Nach einer heißen Schoki und einer kurzen Auszeit kochen wir gemeinsam unser Abendessen und danach nichts wie hin, zum spannenden Abendprogramm … –8– Die Bibel – ein alter Schinken? Sie ist wahrlich ein alter Schinken, aber was drin steht, ist trotzdem brandaktuell. Spannend? Ja, das sind sie – die Geschichten. Lass dich überraschen, was so alles drin steckt in diesem Buch und freu dich auf die gemeinsame Zeit mit Gott. Nr. 5110 Zielgruppe: Mädchen und Jungs von 10 bis 14 Jahren Leitung: Elmar Hille, Annette Hille und Team Kosten: 415 € ± 226 € Korridor Sonderregelung (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (Der Skipass ist in diesem Preis enthalten!) Leistungen: FT, L, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für fünf Skitage Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen –9– Ski- und Snowboardfreizeit in Mellau/Österreich Termin: 25. Februar bis 4. März 2017 Das Wintermärchen: … du schwebst mit dem Lift über eingeschneite Fichten, schneebedeckte Berghänge und frisch präparierte Pisten. Behutsam setzt sich eine Schneeflocke auf deine Nase und die ersten goldgel ben Sonnenstrahlen versprechen dir einen traumhaften Tag in den Bergen. Nur noch wenige Au genblicke genießt du die Stille, bis der Lift dich am Berggipfel absetzt und du mit Freunden für die nächste Woche in die Welt der Skifahrer und Boarder eintauchst. Jugendliche 14-17 Jahre Noch keine Ahnung? Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen – Skifahren und Boarden. Wir hel fen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder andere kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns einfach mal an: 0 71 43 / 80 11 82. Ein kurzes Telefonat kann vieles klären. Die Piste und das Drumrum Satte fünf Tage Pistenspaß sind gebucht. Einfache Pisten für Anfänger und Genießer aber auch schwarze Pisten und Skirouten für die Vollprofis: Mellau hat alles zu bieten. Neben Action auf der Piste kannst du dich auf die rustikale, aber urig gemütliche Bengathhütte im Bregenzerwald freuen. Dort werden wir feiern, kochen, singen, chillen – das ist unser Zuhause für diese 7 Tage. Und dann ist da noch der fromme Touch – oder doch ein wenig mehr? Gemeinsam den Glauben erleben und – 10 – sich spannenden Fragen über Gott und die Welt stellen, gehört auch zu den Dingen, die dich auf dieser Freizeit herausfordern werden. Na, ein wenig Lust bekommen? Dann nichts wie anmelden, denn die Betten sind gezählt … Nr. 5400 Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Leitung: N.N. und Team Kosten: Jahrgang 2001-2003: 430 € ± 172 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!) Jahrgang 1998-1999: 510 € ± 204 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) (die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!) Leistungen: FT, RL, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für fünf Skitage Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 17 Personen Sollten wir keine ehrenamtliche Leitung finden, kann die Freizeit nicht stattfinden. – 11 – Winterwochenende Mellau/Östereich mit Reisebus Termin I: 3. bis 5. Februar 2017 Termin II: 17. bis 19. Februar 2017 Jedermann Verschneite Berglandschaft, urige Gemütlichkeit und für jeden Geschmack die richtige Piste sind die Voraussetzungen für ein gelungenes Skiwochenende. Ob Anfänger oder erfahrene Skiläufer, ob Snowboardfahrer oder Langläuferinnen – in Mellau kommen alle, die Spaß am Schnee und einer fröhlichen Gemeinschaft haben, auf ihre Kosten. Schon die gemeinsame Hinfahrt mit dem Reise bus ist ein Erlebnis, die Rückfahrt nach den kurzen Nächten die erste Gelegenheit, sich zu erholen. Untergebracht sind wir in unserer gemütlichen und rustikalen Bengath-Hütte. Umrahmt vom Morgen- bzw. Abendgebet bleibt den Tag über viel Zeit zum individuellen Skifahren, Snowboarden, Langlaufen, Rodeln oder Winterwandern, ganz nach Interesse und Neigung. Nr. 5200 Zielgruppe: jedermann Leitung: Daniela Salzer und Team Kosten: ab 15 Jahren: 125 € (ohne Skipass) ± 50 € Korridor 2–14 Jahre: 105 € (ohne Skipass) ± 42 € Korridor Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5 Leistungen: U, VPS, FT, O, RL, VG, KV Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 25 Personen – 12 – Aufbaukurs in Zaberfeld Termin: 7. bis 10. April 2017 Du hast den Grundkurs besucht, arbeitest in deiner Jugendarbeit mit und möchtest manche The men vertiefen oder neue Impulse aufnehmen? Dann bist du beim Aufbaukurs genau richtig. Ne ben biblischen Einsichten gibt es Einheiten zu den Stichworten: deine Rolle als Leiter, die Rollen in deiner Gruppe, Kommunikation, Leitungsstile, Rhetorik, kooperative Spiele, Motivation, Entwick lungspsychologie, konkrete Spielvorschläge für deine Gruppe u.a. Seit 2013 findet der Aufbaukurs nicht mehr als Kompaktseminar von 5 Tagen statt, sondern ist aufgeteilt in drei Module. Im Aufbaukurs 2017 werden sich im Großen und Ganzen die Schwerpunktthemen des Jahres 2014 wiederholen, kleine Änderungen vorbehalten. Darüber hinaus finden wir noch Zeit für Sport, Gesellschaftsspiele oder einen Filmabend, Zeit zum Reden und Chillen, … Wir freuen uns auf dich! Die Kurskosten werden evtl. von deiner Gemeinde übernommen. Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit und die vorherige Absprache mit den Verantwortlichen am Ort. Nr.: 6020 Alter: Mitarbeiter/innen ab 15 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 70 € Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen – 13 – Mitarbeiter/innen ab 15 JahreN Connect in Mazerulles/Frankreich Termin: 17. bis 23. April 2017 …der Duft deines frischgebackenen Stockbrotes steigt dir in die Nase, du lauschst den Klängen der Gitarre und dem Knistern des Feuers. Du sitzt im Kaminzimmer in Mazerulles. Nach dem Match auf der matschigen Wiese hast du eine mega fette Duschparty gestartet. Dein neuer Tag beginnt mit einem ausgiebigen Frühstück mit frischem Baguette und Matschmüsli. Nachdem du morgens durch Gottes Wort aufgetankt hast, starten wir gemeinsam richtig durch und verwirklichen ver schiedene Projekte, bei denen du deiner Kreativität freien Lauf lassen kannst. Jugendliche 14-17 Jahre In Fakten: 6 Tage Sankt Johanneshof, 20 Teens, 8 Mitarbeiter, 17 unglaublich leckere Mahlzeiten, Geländespiel, Filmenacht, Action, Spaß und Flex. Gemeinsam wollen wir uns an verschiedene Projekte wagen (Projekte vergangener Jahre waren un ter anderem ein Jacuzzi, Bänke und eine Bar). Außerdem werden wir uns mit Fragen des Glaubens beschäftigen. Neben all dem möchten wir chillen, relaxen und Mazes genießen. Nr. 5500 Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Leitung: N.N. und Team Kosten: 165 € ± 66 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: AM, FT, KV, L, U ,VP, VPS Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen Sollten wir keine ehrenamtliche Leitung finden, kann die Freizeit nicht stattfinden. – 14 – Mädchenjungscharlager in Mazerulles / Frankreich Termin: 28. Juli bis 7. August 2017 Du bist zwischen 9 und 13 Jahre alt? Du weißt noch nicht so genau, was du in den Sommerferien mit all der freien Zeit anstellen sollst? Dann nichts wie mit auf´s Mädchenzeltlager nach Maze rulles in Frankreich. Dort erwarten Dich und 95 weitere Mädchen in deinem Alter zehn Tage lang Action pur. Wir werden Gelände- und Waldspiele machen, biblische Geschichten hautnah erleben, basteln, singen, einen Ausflug machen, spielen, uns bei Wasserschlachten abkühlen, am Lagerfeu er sitzen und noch vieles mehr. Na, schon neugierig geworden? Dann melde dich am besten heute noch an, wenn du diese einzigartige Freizeit nicht verpassen möchtest, denn die Plätze sind sehr begehrt und leider begrenzt! Der St. Johanneshof in Mazerulles liegt ca. 30 km östlich von Nancy. Das große Gelände von 10 ha bietet mit seinen Wiesen, Wäldern und dem Zeltplatz eine tolle Umgebung um großartige und abenteuerliche Tage zu erleben. Geschlafen wird in großen Doppel wandzelten auf einem b equemen Feldbett und einer Mitarbeiterin pro Zelt. Hinweis: Wenn du mit einer oder mehreren Freundinnen zusammen in einem Zelt schlafen möch test, dann gib ihre/n Namen bei der Anmeldung an. Spätere Zeltwünsche können aus organisato rischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden! Nr.: 5020 Zielgruppe: Mädchen von 9 bis 13 Jahren Leitung: Marit Nägele und erfahrenes Team Kosten: 245 € ± 98 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: FT, RL, L, U, VG, VPS, AF, KV Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen – 15 – Mädcheren 9 bis 13 Jah Jungen-Jungscharlager in Mazerulles/Frankreich Termin: 7. bis 17. August 2017 Jungen 9 bis 13 Jahre Es ist Nacht. Du liegst auf dem Rücken und lauschst in die Dunkelheit. Du hörst den Atem der anderen im Zelt, das Knacken von Ästen, das Heulen einer Eule und das Rascheln von Mäusen im Laub. Du hörst Schritte, die scheinbar näherkommen, du hältst den Atem an, bist ganz Ohr, doch dann geht nur die Klospülung – Fehlalarm. Du drehst dich auf die Seite und schläfst friedlich wie der ein. Das ist Abenteuer, das ist Jungscharlager auf dem St. Johanneshof: Am Lagerfeuer sitzen oder durch den Wald streifen und den Schatz im Dreieckswald heben. Ob Tagesausflug, Spiel show am Abend, Theaterszenen oder Hobbygruppen: Langeweile kennen wir nicht. Und auch die Gespräche über Gott sind immer wieder spannend und interessant. Der St. Johanneshof liegt bei Mazerulles, einem kleinen Ort in Lothringen/Frankreich. Auf einem ehemaligen Bauernhof stehen unsere gemütlichen Doppelwandzelte mit Holzfußböden und Feld betten und drum herum jede Menge Platz zum Toben, Spielen oder Chillen … Hinweis: Du hast einen Freund (oder auch mehrere) mit dem du zusammen in einem Zelt wohnen möchtest? Dann schreib seinen Namen auf die Anmeldung! Spätere Zeltwünsche können aus or ganisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Nr.: 5010 Zielgruppe: Jungen von 9 bis 13 Jahren Leitung: NN und Team Kosten: 245 € ± 98 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: FT, RL, L, U, VG, VPS, AF, KV Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen – 16 – Jugendlichenfreizeit in Grau du Roi / Camargue / Frankreich Termin: 20. August (abends) bis 3. September (morgens) 2017 Du liebst die Wärme, den Strand und das Meer und möchtest die zwei schönsten Wochen des Jahres mit anderen Jugendlichen und Freunden aus dem Bezirk verbringen und dir bewusst Zeit für Gott und sein Wort nehmen? Dann bist du auf der Freizeit in die Camargue im kommenden Sommer genau richtig. Ziel unserer Tour wird der Campingplatz Camping de L´Espiguette in Grau du Roi sein. Untergebracht sind wir in 3- bis 4-Mann-/Frau-Zelten. Zum Campingplatz gehört ein toller Sandstrand, der zum Baden, Spielen und Sonnen einlädt. Im Rahmen des Gruppenpro gramms werden wir gemeinsame Spiele, Sport, Aktionen und Workshops erleben und natürlich zu Ausflügen in die Region starten, um die Landschaft und Kultur der Camargue zu erforschen. Sowohl in den Morgen- und Abendgebeten, wie auch in den Bibelarbeiten werden wir uns mit Gott und unserer Beziehung zu ihm beschäftigen. Wir freuen uns auf die Begegnung mit ihm und sind auf sein Handeln gespannt. Also, dann melde dich mal an, denn wir freuen uns auf dich. Nr. 5030 Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 18 Jahren Leitung: Marianne Schweiker, Ralf Meeß und Team Kosten: Frühbucher bis 15. März 2017: 515 € ± 206 € Korridor anschließend 535 € ± 214 € Korridor! (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5) Leistungen: FT, L, U, VP, VPS, AF, KV Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 30 Personen – 17 – Jugendliche 14 bis 18 Jahre Grundkurs in Zaberfeld Termin: 27. Oktober bis 1. November 2017 Jugendliche ab 14 JahreN Dieser Kurs bietet vieles, was eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in der Jugendarbeit an Grund lagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, man ches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen. Außerdem geht es um das Kennenlernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht, Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC. Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein. Vor der Kursanmeldung sollte eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bit te sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem Ortsju gendwerk oder dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs an die örtlichen Träger. Nr.: 6010 Alter: Jugendliche ab 14 Jahren Leitung: Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele Kosten: 95 € Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen – 18 – go2dtime go2dtime – Gottes gute Zeit für DICH · go2dtime – ein Gottesdienst für Jugendliche Termine 2016: Termine 2017: Sonntag, 22.Oktober in Erligheim Samstag, 26. November in Neckarwestheim 28.01., 11.03., 29.04., 24.06., 22.07., 30.09., 21.10., 25.11. Üblicherweise startet der „go2dtime“-Gottesdienst um 19 Uhr. Gegen 20 Uhr öffnet dann die „go2dtime-Lounge“, hier stehen den Jugendlichen das Bistro, verschiedene Spiele und Chill ecken zur Verfügung. Kontakt: Ralf Meeß (07143-801182, [email protected]). vis-à-vis Der Name ist Programm. vis-à-vis, das heißt »Gegenüber«. Wenn du zum Gottesdienst des Jugendwerks kommst, kannst du in Gott ein Gegenüber fin den, beim Lobpreis ankommen, im Glauben gestärkt werden, eine geistliche Heimat finden. Der vis-à-vis findet üblicherweise am 2. Sonntag des Monats künftig im Paul-Gerhardt-Haus in Besigheim um 19.30 Uhr statt. Themen bis Sommer 2017 sind Texte rund um „Martin 2.0“! Kontakt: Markus Heiß (07143-801182, [email protected]). Termine 2016: 09.10., 13.11. (ausnahmsweise in Neckarwestheim), 11.12. 2017 dann am: 08.01., 12.02., 12.03., 14.04. (Karfreitag Besigheim Stadtkirche), 14.05., 09.07. – 19 – Gottesdienste im EJB vis-á-vis 23 Gottesdienste im EJB Der Name verrät schon, dass es hier um den Bruder vom vis-à-vis geht. Der vis-à-vis 23 ist kein üblicher Gottesdienst, auch wenn das gemeinsame Gebet und der Lobpreis eine große Rolle spielen werden. Beim vis-a-vis 23 bist Du ganz persönlich gefragt. Hier geht es um deine Fragen, deine Ge danken und deine Entdeckungen zu Gott und seinem Wort. Wir wollen uns austauschen und Gemeinschaft erleben in Seinem Namen. „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen zusammenkommen, da bin ich selbst in ihrer Mitte!“ (Mt. 18,20) Der vis-a-vis 23 findet jeden 4. Sonntag im Monat um 19. 30 Uhr im evangelischen Gemeindehaus in Neckarwestheim statt. Kontakt: Marit Nägele ([email protected]) Termine 2016: 23.10., 27.11. und 25.12. (Teilnahme am XP-Gottesdienst in Lauffen) 2017 dann am: 22.01., 26.02., 26.03., 28.05., 25.06. und 23.07. – 20 – Basteltag Termin: 12. November 2016, 10 Uhr bis 16 Uhr · Ort: Friedrich-Schelling-Schule, Besigheim Es kann wieder gebastelt werden. Angebote aus vielerlei Materialen stehen zur Verfügung. Zielgruppe: Bastelbegeisterte jeden Alters (ab 11 Jahren ohne Begleitung Erwachsener) Leitung: Team von Ehrenamtlichen – Info & Kontakt: [email protected] Kosten: Startgebühr ab 2 € zuzüglich Materialverbrauch und Verpflegung Ab September/Oktober 2016 sind … 1. Basteltags-Flyer mit Anmeldeabschnitt über das Jugendwerk erhältlich. 2. Online-Anmeldungen unter http://www.ejwbesigheim.de/bildung möglich. 3. Bilder der Angebote auf der Homepage des Jugendwerks zu finden. 4. Mitarbeiter/innen zum Betreuen eines Bastelangebotes gesucht. – 21 – Basteltag Schrottsammlung Termin: 19. November 2016 Der Förderverein des Evang. Jugendwerks Bezirk Besigheim sammelt seit einigen Jahren in Koope ration mit dem Kirchenbezirk Schrott für die Jugendarbeit. Gesammelt wird alles aus Metall: Fahrräder, Weinbergdrähte, Wasserhähne, Spülbecken, Stahl träger, Zäune, Wasserrohre, Armaturen, Maschinen, Elektrokabel, Motoren, Dachrinnen, Bade wannen, Töpfe, Kupfer, Heizkörper, Wasserfässer, Landmaschinen, Gartenwerkzeuge, Aluprofile, Gussöfen, usw. Kontakt und weitere Infos bei David Müller: Tel.: 01577/2081363, Mail: [email protected] Schrottsam mlung Das Geld kommt den drei Projekten Menschen, Mazerulles und Mitarbeiter zugute. – 22 – Präventionsschulung Termin: Mittwoch, 23. November 2016, Beginn: 19.30 Uhr Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Erligheim In den letzten Jahren hat das Thema Kindeswohl bzw. der Schutz von Jugendlichen vor Gefähr dungen ganz besondere und hohe Aufmerksamkeit erfahren. Die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt in Schulen, Internaten, Heimen und bei Jugendfreizeiten zeigen, dass ein sensibler Um gang mit dem Thema in der evangelischen Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendgruppen und auf Freizeiten unverzichtbar ist. Referentin an diesem Abend ist Miriam Günderoth (Diakonin und Sexualpädagogin, bis 2014 Jugendreferentin, aktuell Koordinierungsstelleninhaberin „Prävention sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Landeskirche in Württemberg). Eingeladen sind alle Mit arbeitenden und Interessierten aus den Jugendarbeiten und Kirchengemeinden. Orangenaktion Termin: 26. November 2016 Wie in jedem Jahr findet am Samstag vor dem ersten Advent die bezirksweite Orangenaktion in Zusammenarbeit mit dem EJW-Weltdienst statt. Jungscharkinder verkaufen in ihren jeweiligen Orten Orangen, Mandarinen und Grapefruits, um mit dem Erlös ein Projekt des EJW-Weltdienstes zu unterstützen. Nähere Infos im Herbst 2016. – 23 – Tages veranstaltungen Seminartag „Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen …“ mit Ulla Reyle Termin: 14. Januar 2017 Ort: Gemeindehaus der Friedenskirche Bietigheim, Bolzstraße 14, 74321 Bietigheim Bissingen „Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen …“ (R. M. Rilke) Entwicklungsaufgaben im menschlichen Lebenslauf und der eigenen geistlichen Biografie Seminartag Die moderne Lebenslaufforschung geht davon aus, dass Menschen lebenslänglich Entwicklungs aufgaben zu bewältigen haben. Diese betreffen sowohl den körperlichen, den psychischen, den sozialen und ganz besonders auch den spirituellen Bereich. Auf der Suche nach der individuellen geistlichen Berufung kann es sehr hilfreich sein, unterschied liche Lebensalter und ihre Erfahrungen genauer miteinander zu betrachten. Der Seminartag soll dazu dienen, die 5 „Lebensringe“ (verschiedene Lebensabschnitte) differenziert und in ihrer Zu sammenschau zu beleuchten. Wie können Menschen den „roten Faden“ ihrer geistlichen Biografie finden und dadurch zu einem neuen Selbstverständnis gelangen? Dazu soll der Seminartag hilf reiche Impulse geben. Nr.: 3000 Alter: Mitarbeitende und alle Interessierten Referentin: Ulla Reyle, Gerontologin, Supervisorin (WIT Uni Tübingen), Geistliche Begleiterin. Leitung: Markus Heiß, Susanne Esslinger und Team Kosten: 20 € (inklusive Brezelfrühstück, Mittagessen, Kaffee) Mindest-Teilnehmerzahl: 15 Personen, Maximal-Teilnehmerzahl: 150 Personen: Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2017, Kurzentschlossene bitte anrufen unter 07143-801182. – 24 – Bücherflohmarkt Termin: 10. und 11. Februar 2017 · Ort: Paul-Gerhardt-Haus in Besigheim Hier kann gestöbert und eingekauft und die leeren Regale zuhause wieder gefüllt werden. Wir sammeln laufend Bücher, CDs und DVDs. Diese können Sie bei einer der Sammelstellen in Neckarwestheim, Erligheim, Walheim, Besigheim, Lauffen, Walheim, Löchgau, Bönnigheim und Bietigheim-Bissingen abgeben. Die genauen Adres sen erhalten Sie bei Gerhard Reisinger (Tel. 07143-35499) oder im EJB-Büro (Tel. 07143-801182). Außerdem öffnet regelmäßig jeden 1. Samstag im Monat in Walheim, Neckarstraße 2 die Bücherschmiede von 14 bis 17 Uhr ihre Pforten. Mit dem Erlös wird die Finanzierung von Personalstellen im EJB unterstützt. Jesus House 2017 Termin: 19. bis 25. März 2017 · Ort: Alte Kelter in Walheim Am 19. März ist es soweit. Das „Jesus House“ öffnet für eine Woche die Türen der „Alten Kelter“ in Walheim für Jugendliche ab 13 Jahren. Neben toller Musik und genialen Showacts werden interes sante Talkgäste in der „Alten Kelter“ erwartet. Dazu wird es kurzweilige Impulse über Gott und die Welt geben. Aber auch das Rahmenprogramm kann sich sehen lassen. Neben verschiedenen kuli narischen Köstlichkeiten wird es eine Bar und verschiedene Spiele geben. Also, plane es dir schon mal ein: das „Jesus House 2017“. – 25 – veranstaltungen Musiktag Termin: 6. Mai 2017 Wie wär´s mit ein paar neuen Schlagtechniken, ein paar neuen Akkorden, tollen Tipps für deine Atemtechnik beim Singen, oder hast du vielleicht Lust mal einen Einblick in die Licht- und Ton technik zu erhalten? Dann fühl dich hiermit herzlich zu unserem Musiktag eingeladen. Denn hier wird dir so einiges geboten. Egal ob Gitarre, Cajon, Gesang, Bass oder Klavier, bei unserer großen Auswahl an Musikworkshops ist für jede/n Musikliebhaber/in was dabei. Zielgruppe: Mitarbeitende und Freunde des EJB Leitung: Marit Nägele und Team Kosten: 15 € (inkl. Brezelfrühstück und Kaffee/Tee) Musiktag – 26 – Kochkurs Termin: 13. Mai 2017, 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr · Ort: Paul-Gerhardt-Haus, Besigheim Du wolltest schon immer mal auf Freizeiten kochen und weißt nicht wie? Du wirst auf einer Freizeit kochen und hast noch keinen Plan? Du hast entweder viel zu viel oder viel zu wenig auf dem Teller? Hier findest du Antworten auf deine Fragen! Inhalte: • Grundsätzliches übers Kochen • Speisepläne erstellen • Mengen berechnen • Planung und Timing • praktische Anwendung für 30 Personen • Arbeitsmaterial Wichtig: Damit wir jemanden bekochen können, kannst du für mittags 2 Gäste einladen. Leitung: Daniela Winkler und Simone Rieß – 27 – Kochkurs Arbeitseinsätze Folgende Angebote richten sich an Jugendliche ab 16 Jahren (Einverständniserklärung der Erzie hungsberechtigten ist erforderlich), Junge Erwachsene und Familien, die gerne einmal so richtig „nolange wellet“. In der Hauptsache werden auf dem St. Johanneshof in Mazerulles und in unserer Bengath-Hütte in Mellau Aufbau- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Neben der Arbeit soll auch Zeit sein für Andacht, Gemeinschaftserlebnisse und Geselligkeit. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anfahrt erfolgt in Fahrgemeinschaften. Jedermann Die Arbeitseinsätze werden durch folgende Kontaktpersonen organisiert: Mazerulles: Jochen Bolzhauser (Tel. 0 15 1 / 75 04 00 11, E-Mail: [email protected]) Mellau: Heiko Salzer (Tel. 0 70 42 / 3 59 82 94, E-Mail: [email protected]) Für die nächsten Monate stehen bisher folgende Arbeitseinsätze fest. Bitte meldet euch bei Interes se bei den oben genannten Kontaktpersonen. Mazerulles: 29.10. – 06.11.2016 07.04. – 13.04.2017 16.06. – 18.06.2017 (Zeltaufbau) 07.09. – 10.09.2017 (Zeltabbau) 28.10. – 05.11.2017 Mellau: 30.10. – 06.11.2016 28.04. – 01.05.2017 11.06. – 18.06.2017 29.10. - 05.11.2017 Weitere Arbeitseinsätze 2017 sind derzeit noch nicht bekannt. Die aktuellen Einsätze werden im Rundbrief und auf der Homepage bekanntgegeben. Natürlich geben auch die Kontaktpersonen ger ne darüber Auskunft, was gerade ansteht. Einfach anrufen und nachfragen! – 28 – Hinweise und Reisebedingungen Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer, wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. „Fl“ (Freizeitleiterin/ Freizeitleiter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Besigheim, Ulrichstraße 16, 74354 Besigheim als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg. 2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Aufgrund unseres Selbstverständnisses werden die TN geschlechtsspezifisch getrennt untergebracht und an unverheiratete Paare keine Doppelzimmer vergeben. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeld- ebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt. 5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Besigheim durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage sind die Richtlinien des Landesjugend- planes und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. 9. Reisepreissicherung Reiseveranstalter sind gesetzlich verplichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim. Reisebedingungen 1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht 1.1 Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem TN bei der Buchung vorliegen. b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). 1.2 Für die Buchung (Reiseanmeldung), die online, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN nicht zugeht. 1.3 Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden. 2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Zahlung 3.1 Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. 3.3 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzli- ches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 3.4 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten. 4 Rücktritt der/des TN 4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) | vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50% | ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % | vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % | vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % | vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % | ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt. 7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 11.2 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015, v20150115 Reiseveranstalter ist: Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Köperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wird vertreten durch die Vorsitzende Marianne Schweiker und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenzadresse. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle: Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstraße 16, 74354 Besigheim Telefon 0 71 43 / 80 11 82, Fax 0 71 43 / 80 11 89, E-Mail: [email protected] WICHTIG: Lebensmittelunverträglichkeiten In den letzten Jahren kam es immer öfter vor, dass Kinder vermehrt Lebensmittelunverträglichkeiten haben. Da die KüchenmitarbeiterInnen auf unseren Freizeiten (meist) ehrenamtliche Mitarbeiter und keine ausgebildeten Fachkräfte sind, sind wir hier auf Ihre Kooperation ange wiesen. Sollte Ihre Tochter/Ihr Sohn bestimmte Lebensmittel nicht ver tragen, nehmen Sie daher bitte umgehend mit uns Kontakt auf, so dass wir gemeinsam nach einer guten Lösung für Ihr Kind und für u nser Küchenteam schauen können. Danke! Buchung einer Freizeit auch Online möglich! ejwbesigheim.de/freizeiten oder ejwbesigheim.de/bildung Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die Teilnahme an der Freizeit Nr.: _______________ in ____________________________________________________________________________________________ vom _____________ bis_____________ zum Preis von ______________________ €. Vorname, Name ________________________________________________________________ E-Mail ___________________________________ Straße __________________________________________________ PLZ und Ort _____________________________________________________ Geburtstag ________________________ Telefon ______________________________________________________________________________ ❍ Ja ❍ Nein Ich möchte vegetarisch essen ❍ Ja ❍ Nein Ich habe eine Lebensmittelunverträglichkeit (siehe vorige Seite!) Bemerkungen (z.B. Behinderung) ___________________________________________________________________________________________ Ich bitte um Antrag auf Ermäßigung (siehe Seite 4) ❍ Ja ❍ Nein Der Verwendung von Fotografien und Filmen, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evang. Jugendwerks Bezirk Besigheim gefertigt werden, stimme ich/wir zu. ❍ Ja ❍ Nein Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete(n) Person(en), deren g esetzlicher Vertreter ich bin, den Weisungen des verantwortli chen Reiseleiters nachkommen werde(n)/wird. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Reisebedingungen an. ______________ Unterschrift(en) _______________________________________________________________________________ ______________ Unterschriften _______________________________________________________________________________ Datum Datum des Teilnehmers, der Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bei unter 18jährigen der/die Sorgeberechtigte Absender: Einfach online anmelden: www.ejwbesigheim.de/freizeiten www.ejwbesigheim.de/bildung Porto sparen: Online a nmelden! An das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim Ulrichstr. 16 74354 Besigheim
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