Freizeitprospekt 2016/17 - Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim

Freizeiten & Veranstaltungen
2016 / 2017
Sommer, Sonne und schönes Wetter...
Einzelne Maßnahmen werden
unterstützt durch das
„Ministerium für Soziales und
Integration“ aus Mitteln des Landes
Baden-Württemberg.
Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim
Ulrichstr. 16 • 74354 Besigheim
Tel. 0 71 43/80 11 82 • Fax 0 71 43/80 11 89
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung:
Rb Kirchheim-Walheim e.G.
IBAN: DE61 6006 94 17 0390 9960 09
BIC:GENODES 1KIB
www.ejwbesigheim.de
... allein genügen nicht für einen Urlaub.
Deshalb legen wir Wert darauf, dass ihr Erholung und viele schöne Erlebnisse bei
­unseren Freizeiten finden könnt.
Aber nicht nur das. Wir meinen, dass zu einem richtigen Urlaub mehr gehört: die
­Beschäftigung mit Fragen der Lebensgestaltung und des christlichen Glaubens.
­Deshalb bieten wir, neben dem vielseitigen Programm, auf allen Freizeiten regelmäßig
biblische Gespräche an. Auch in der übrigen Freizeit­gestaltung soll zum Ausdruck
kommen, dass Menschen mit Christus besondere Möglichkeiten des Zusammen­
lebens in der Freizeitgruppe und darüber hinaus haben.
Das verstehen wir unter einer „runden Sache“ bei unseren Freizeiten.
Wir laden euch zum Mitmachen ein.
Euer
Evang. Jugendwerk Bezirk Besigheim
Schulungen
6
13
18
Jugendliche ab 14 Jahren – Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld
Mitarbeiter/innen ab 15 Jahren – Aufbaukurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld
Jugendliche ab 14 Jahren – Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zaberfeld
Freizeiten
7
15
16
8
10
14
17
12
Jungbläser/-innen von 9 bis 13 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mädchen von 9 bis 13 Jahren – Jungscharlager . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jungen von 9 bis 13 Jahren – Jungscharlager . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Young Teens von 10 bis 14 Jahren – Skifreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – Skifreizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – Connect . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren – Sommerfreizeit . . . . . . . . . . . . . . .
Jedermann – Winterwochenenden I + II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zaberfeld
Mazerulles/Frankreich
Mazerulles/Frankreich
Mellau/Österreich
Mellau/Österreich
Mazerulles/Frankreich
Camargue/ Frankreich
Mellau/Österreich
EJB-Gottesdienste – Seite 19 + 20
Tagesveranstaltungen EJB und Förderverein – ab Seite 21
Arbeitseinsätze – Seite 28
online-Anmeldung: ejwbesigheim.de/freizeiten bzw. ejwbesigheim.de/bildung
Kürzelerklärungen
der Freizeitleistungen:
AF
AM
FT
HP
KV
L
O
RL
SB
U
VG
VP
VPS
=
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Ausflug
Arbeitsmaterial
Fahrt
Halbpension
Reisekrankenversicherung
Freizeitleitung
Ortsabgaben
Reiseleitung
Skibetreuung
Unterkunft
Verpflegung
Vollpension
Mithilfe bei Tisch-, Spülund Reinigungsdiensten
Jeder kann mit
Uns als Bezirksjugendwerk ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben,
auf unsere Freizeiten mitzufahren. Wir wünschen uns, dass auch Familien mit kleinem Urlaubs­
budget ihre Kinder mit gutem Gewissen auf unsere Freizeiten anmelden können.
Um dies zu ermöglichen, gibt es nachfolgende drei kombinierbare Varianten:
1. Wie bisher können Sie bei entsprechend geringem Einkommen einen Zuschuss aus dem
­Landesjugendplan (Jugenderholung) beantragen. Dazu setzen Sie bei der Anmeldung einfach
ein Kreuz an entsprechender Stelle und erhalten dann per Post von uns die Antragsformulare
zugeschickt. Antrag ausfüllen und an uns zurückschicken. Bei Fragen hilft Ihnen Frau Sabine
Herre (Tel. 0 71 43 / 80 11 82), mittwochs und donnerstags von 9 - 12 Uhr im Büro des Jugend­
werks, weiter.
2. Eine Besonderheit im EJB ist der Preiskorridor. Bei jeder Freizeit steht hinter dem tatsächlichen
Teilnehmerbeitrag der Zusatz ± und ein individueller Betrag. Dieser entspricht in diesem Jahr
40 % des Teilnehmerbeitrags. Das bedeutet, dass Sie selbst bei der Anmeldung innerhalb des
vorgegebenen Rahmens festlegen, welchen Betrag Sie bezahlen können. Dieser Preiskorridor
wird vom Erlös der Schrottsammlung finanziert und ist gedacht für alleinerziehende Mütter/
Väter, Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit engem finanziellen Budget. Da dieses
Geld durch die Schrottsammlung bereitgestellt ist, bitten wir Sie, diese Möglichkeit in Anspruch
zu nehmen, wenn dadurch Ihr Kind mit zur Freizeit fahren kann.
–4–
Sollte ihre Urlaubskasse mehr hergeben wie der ausgeschriebene Teilnehmerbetrag, so freuen
wir uns, wenn Sie uns daran teilhaben lassen. Denn alle Beträge, die den Teilnehmerbeitrag
übersteigen, kommen als Spende diesem Korridormodell zugute und ermöglichen wiederum
anderen Kindern die Teilnahme. Bei einer Spende ab 20 Euro erhalten Sie am Jahresende eine
Spendenbescheinigung.
Wir vertrauen darauf, dass Sie fair entscheiden, wie viel Ihr Urlaubsbudget zulässt.
Die entsprechenden Staffelpreise werden Ihnen bei der Online-Anmeldung im Anmeldemenü
angeboten. Bei Anmeldung per Postkarte tragen Sie bitte „Ihren“ Freizeitpreis ein.
3. Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag zum Kindergeld,
Leistungen nach AsylbLG, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können die Kosten über das Bildungsund Teilhabepaket abrechnen.
4. Sollten die Preise der Freizeiten Ihre Möglichkeiten trotz der oben genannten Möglichkeiten
überschreiten, gibt es einen Fond, der uns von einer Stiftung für solch eine Situation zur Verfü­
gung gestellt wurde. Bitte sprechen Sie einen der Jugendreferenten oder die Freizeitleitung an.
Wir werden diskret eine Lösung finden. Es wäre schade, wenn Ihr Kind aus finanziellen Grün­
den zu Hause bleiben müsste.
Herzlich DANKEN wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schrottsammlung, die durch Ih­
ren Einsatz diese Preisgestaltung mit dem Korridor ermöglicht haben. Herzlichen Dank auch allen,
die uns hierfür ihren Schrott geschenkt haben.
–5–
Grundkurs in Zaberfeld
Termin: 28. Oktober bis 2. November 2016
Jugendliche
ab 14 Jahren
Dieser Kurs bietet vieles, was eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in der Jugendarbeit an Grund­
lagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, man­
ches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen.
Außerdem geht es um das Kennenlernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung
notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht,
Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC.
Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit
Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein.
Vor der Kursanmeldung sollte eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bit­
te sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die
Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem Ortsju­
gendwerk oder dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs direkt
an die örtlichen Träger.
Nr.:
6010
Zielgruppe: Jugendliche ab 14 Jahren
Leitung:
Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele
Kosten:
95 €
Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen
–6–
Jungbläserfreizeit in Zaberfeld
Termin: 24. bis 28. Februar 2017
Der Klang einer Posaune oder einer Trompete ist schon etwas Tolles. Aber zusammen mit mehre­
ren Blechblasinstrumenten kann man so richtig die Wände beben lassen.
Wenn du Jungbläser/in bist und Lust hast mit anderen Jungbläsern in deinem Können weiterzu­
kommen, dann komm mit auf die Jungbläserfreizeit in Zaberfeld. Dort ist das gemeinsame Mu­
sizieren täglich Programm. Unser gemeinsames Ziel werden zwei Auftritte am Ende der Freizeit
sein.
Aber nicht nur das; neben dem Musizieren ist jede Menge Action geboten. Wir erleben gemeinsam
biblische Geschichten, Geländespiele, Nachtaktionen, Kreativzeiten und vieles mehr.
Lust bekommen? Dann verliere keine Zeit und melde dich am besten heute noch an!
Bitte gib bei deiner Anmeldung unter „Bemerkungen“ an, welches Instrument du spielst und wie
lange schon!
Hinweis: Die Freizeit wird Anfang 2017 auch über den Bezirk hinaus beworben, also schnell anmelden,
wenn du dir einen Platz sichern willst.
Nr.:
5300
Zielpruppe: Jungbläser/innen von 9–13 Jahren
Leitung:
Marit Nägele und Marion Mees
Kosten:
85 € ± 34 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
Leistungen: U, VP, VPS, L, Kursgebühren
Bis zwei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen
–7–
Jungbläser
9-13 Jahre
Skifreizeit für Young Teens in Mellau/Österreich
Termin: 28. Dezember 2016 bis 5. Januar 2017
Winterschlaf – nein, danke!
… du willst in den Weihnachtsferien etwas erleben? Dann komm doch einfach mit uns nach Mel­
lau. Langeweile kommt da garantiert nicht auf. Mit Ski und Snowboard starten wir in die Berge und
erleben den Winter. Pulverschnee, tolle Pisten und die kuschelige Atmosphäre der urigen Bengath­
hütte warten auf dich – und natürlich viele neue Freunde.
Young Teens
10-14 Jahre
Du hast noch keine Ahnung, …
dann ist das noch lange kein Grund, um zu Hause zu bleiben.
Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für
eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen – Skifahren und Boarden.
Wir helfen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder
andere kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns
einfach mal an: 07133/901650 . Ein kurzes Telefonat kann vieles klären.
Was geht?
Fünf volle Pistentage sind gebucht. Und da ist für jeden etwas dabei. Der Erstfahrer wird auf ein­
fachen Pisten spielerisch die Basics erlernen. Für Könner und Vollprofi bieten rote und schwarze
Pisten neue Herausforderungen. Zurück in der Hütte, ist der Tag natürlich noch lange nicht vorbei.
Nach einer heißen Schoki und einer kurzen Auszeit kochen wir gemeinsam unser Abendessen und
danach nichts wie hin, zum spannenden Abendprogramm …
–8–
Die Bibel – ein alter Schinken?
Sie ist wahrlich ein alter Schinken, aber was drin steht, ist trotzdem brandaktuell. Spannend? Ja,
das sind sie – die Geschichten. Lass dich überraschen, was so alles drin steckt in diesem Buch und
freu dich auf die gemeinsame Zeit mit Gott.
Nr.
5110
Zielgruppe: Mädchen und Jungs von 10 bis 14 Jahren
Leitung:
Elmar Hille, Annette Hille und Team
Kosten:
415 € ± 226 € Korridor Sonderregelung (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
(Der Skipass ist in diesem Preis enthalten!)
Leistungen: FT, L, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für fünf Skitage
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen
–9–
Ski- und Snowboardfreizeit in Mellau/Österreich
Termin: 25. Februar bis 4. März 2017
Das Wintermärchen:
… du schwebst mit dem Lift über eingeschneite Fichten, schneebedeckte Berghänge und frisch
präparierte Pisten. Behutsam setzt sich eine Schneeflocke auf deine Nase und die ersten goldgel­
ben Sonnenstrahlen versprechen dir einen traumhaften Tag in den Bergen. Nur noch wenige Au­
genblicke genießt du die Stille, bis der Lift dich am Berggipfel absetzt und du mit Freunden für die
nächste Woche in die Welt der Skifahrer und Boarder eintauchst.
Jugendliche
14-17 Jahre
Noch keine Ahnung?
Du bist noch nie auf Ski oder Board gestanden? Du hast keinen blassen Schimmer, was man für
eine Ausrüstung benötigt? Keine Angst: Alles kann man erlernen – Skifahren und Boarden. Wir hel­
fen dir gern dabei. Und beim Equipment können wir dich auch beraten und das eine oder andere
kannst du evtl. von unseren Freunden ausleihen. Du bist trotzdem unsicher? Dann ruf uns einfach
mal an: 0 71 43 / 80 11 82. Ein kurzes Telefonat kann vieles klären.
Die Piste und das Drumrum
Satte fünf Tage Pistenspaß sind gebucht. Einfache Pisten für Anfänger und Genießer aber auch
schwarze Pisten und Skirouten für die Vollprofis: Mellau hat alles zu bieten. Neben Action auf der
Piste kannst du dich auf die rustikale, aber urig gemütliche Bengathhütte im Bregenzerwald freuen.
Dort werden wir feiern, kochen, singen, chillen – das ist unser Zuhause für diese 7 Tage. Und dann
ist da noch der fromme Touch – oder doch ein wenig mehr? Gemeinsam den Glauben erleben und
– 10 –
sich spannenden Fragen über Gott und die Welt stellen, gehört auch zu den Dingen, die dich auf
dieser Freizeit herausfordern werden. Na, ein wenig Lust bekommen? Dann nichts wie anmelden,
denn die Betten sind gezählt …
Nr.
5400
Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Leitung:
N.N. und Team
Kosten:
Jahrgang 2001-2003: 430 € ± 172 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
(die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!)
Jahrgang 1998-1999: 510 € ± 204 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
(die Kosten für den Skipass sind in diesem Preis enthalten!)
Leistungen: FT, RL, U, VG, O, KV, VPS, SB, Skipass für fünf Skitage
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 17 Personen
Sollten wir keine ehrenamtliche Leitung finden, kann die Freizeit nicht stattfinden.
– 11 –
Winterwochenende Mellau/Östereich mit Reisebus
Termin I: 3. bis 5. Februar 2017
Termin II: 17. bis 19. Februar 2017
Jedermann
Verschneite Berglandschaft, urige Gemütlichkeit und für jeden Geschmack die richtige Piste sind
die Voraussetzungen für ein gelungenes Skiwochenende. Ob Anfänger oder erfahrene Skiläufer, ob
Snowboardfahrer oder Langläuferinnen – in Mellau kommen alle, die Spaß am Schnee und einer
fröhlichen Gemeinschaft haben, auf ihre Kosten. Schon die gemeinsame Hinfahrt mit dem Reise­
bus ist ein Erlebnis, die Rückfahrt nach den kurzen Nächten die erste Gelegenheit, sich zu erholen.
Untergebracht sind wir in unserer gemütlichen und rustikalen Bengath-Hütte.
Umrahmt vom Morgen- bzw. Abendgebet bleibt den Tag über viel Zeit zum individuellen Skifahren,
Snowboarden, Langlaufen, Rodeln oder Winterwandern, ganz nach Interesse und Neigung.
Nr.
5200
Zielgruppe: jedermann
Leitung:
Daniela Salzer und Team
Kosten:
ab 15 Jahren: 125 € (ohne Skipass) ± 50 € Korridor
2–14 Jahre: 105 € (ohne Skipass) ± 42 € Korridor
Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5
Leistungen: U, VPS, FT, O, RL, VG, KV
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 25 Personen
– 12 –
Aufbaukurs in Zaberfeld
Termin: 7. bis 10. April 2017
Du hast den Grundkurs besucht, arbeitest in deiner Jugendarbeit mit und möchtest manche The­
men vertiefen oder neue Impulse aufnehmen? Dann bist du beim Aufbaukurs genau richtig. Ne­
ben biblischen Einsichten gibt es Einheiten zu den Stichworten: deine Rolle als Leiter, die Rollen in
deiner Gruppe, Kommunikation, Leitungsstile, Rhetorik, kooperative Spiele, Motivation, Entwick­
lungspsychologie, konkrete Spielvorschläge für deine Gruppe u.a.
Seit 2013 findet der Aufbaukurs nicht mehr als Kompaktseminar von 5 Tagen statt, sondern ist aufgeteilt
in drei Module. Im Aufbaukurs 2017 werden sich im Großen und Ganzen die Schwerpunktthemen des
Jahres 2014 wiederholen, kleine Änderungen vorbehalten.
Darüber hinaus finden wir noch Zeit für Sport, Gesellschaftsspiele oder einen Filmabend, Zeit zum
Reden und Chillen, … Wir freuen uns auf dich!
Die Kurskosten werden evtl. von deiner Gemeinde übernommen. Voraussetzung ist eine aktive
Mitarbeit und die vorherige Absprache mit den Verantwortlichen am Ort.
Nr.:
6020
Alter:
Mitarbeiter/innen ab 15 Jahren
Leitung:
Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele
Kosten:
70 €
Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen
– 13 –
Mitarbeiter/innen
ab 15 JahreN
Connect in Mazerulles/Frankreich
Termin: 17. bis 23. April 2017
…der Duft deines frischgebackenen Stockbrotes steigt dir in die Nase, du lauschst den Klängen der
Gitarre und dem Knistern des Feuers. Du sitzt im Kaminzimmer in Mazerulles. Nach dem Match
auf der matschigen Wiese hast du eine mega fette Duschparty gestartet. Dein neuer Tag beginnt
mit einem ausgiebigen Frühstück mit frischem Baguette und Matschmüsli. Nachdem du morgens
durch Gottes Wort aufgetankt hast, starten wir gemeinsam richtig durch und verwirklichen ver­
schiedene Projekte, bei denen du deiner Kreativität freien Lauf lassen kannst.
Jugendliche
14-17 Jahre
In Fakten: 6 Tage Sankt Johanneshof, 20 Teens, 8 Mitarbeiter, 17 unglaublich leckere Mahlzeiten,
Geländespiel, Filmenacht, Action, Spaß und Flex.
Gemeinsam wollen wir uns an verschiedene Projekte wagen (Projekte vergangener Jahre waren un­
ter anderem ein Jacuzzi, Bänke und eine Bar). Außerdem werden wir uns mit Fragen des Glaubens
beschäftigen. Neben all dem möchten wir chillen, relaxen und Mazes genießen.
Nr.
5500
Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Leitung:
N.N. und Team
Kosten:
165 € ± 66 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
Leistungen: AM, FT, KV, L, U ,VP, VPS
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 12 Personen
Sollten wir keine ehrenamtliche Leitung finden, kann die Freizeit nicht stattfinden.
– 14 –
Mädchenjungscharlager in Mazerulles / Frankreich
Termin: 28. Juli bis 7. August 2017
Du bist zwischen 9 und 13 Jahre alt? Du weißt noch nicht so genau, was du in den Sommerferien
mit all der freien Zeit anstellen sollst? Dann nichts wie mit auf´s Mädchenzeltlager nach Maze­
rulles in Frankreich. Dort erwarten Dich und 95 weitere Mädchen in deinem Alter zehn Tage lang
Action pur. Wir werden Gelände- und Waldspiele machen, biblische Geschichten hautnah erleben,
basteln, singen, einen Ausflug machen, spielen, uns bei Wasserschlachten abkühlen, am Lagerfeu­
er sitzen und noch vieles mehr. Na, schon neugierig geworden? Dann melde dich am besten heute
noch an, wenn du diese einzigartige Freizeit nicht verpassen möchtest, denn die Plätze sind sehr
begehrt und leider begrenzt! Der St. Johanneshof in Mazerulles liegt ca. 30 km östlich von Nancy.
Das große Gelände von 10 ha bietet mit seinen Wiesen, Wäldern und dem Zeltplatz eine tolle
Umgebung um großartige und abenteuerliche Tage zu erleben. Geschlafen wird in großen Doppel­
wandzelten auf einem b
­ equemen Feldbett und einer Mitarbeiterin pro Zelt.
Hinweis: Wenn du mit einer oder mehreren Freundinnen zusammen in einem Zelt schlafen möch­
test, dann gib ihre/n Namen bei der Anmeldung an. Spätere Zeltwünsche können aus organisato­
rischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Nr.:
5020
Zielgruppe: Mädchen von 9 bis 13 Jahren
Leitung:
Marit Nägele und erfahrenes Team
Kosten:
245 € ± 98 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
Leistungen: FT, RL, L, U, VG, VPS, AF, KV
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen
– 15 –
Mädcheren
9 bis 13 Jah
Jungen-Jungscharlager in Mazerulles/Frankreich
Termin: 7. bis 17. August 2017
Jungen
9 bis 13 Jahre
Es ist Nacht. Du liegst auf dem Rücken und lauschst in die Dunkelheit. Du hörst den Atem der
anderen im Zelt, das Knacken von Ästen, das Heulen einer Eule und das Rascheln von Mäusen im
Laub. Du hörst Schritte, die scheinbar näherkommen, du hältst den Atem an, bist ganz Ohr, doch
dann geht nur die Klospülung – Fehlalarm. Du drehst dich auf die Seite und schläfst friedlich wie­
der ein. Das ist Abenteuer, das ist Jungscharlager auf dem St. Johanneshof: Am Lagerfeuer sitzen
oder durch den Wald streifen und den Schatz im Dreieckswald heben. Ob Tagesausflug, Spiel­
show am Abend, Theaterszenen oder Hobbygruppen: Langeweile kennen wir nicht. Und auch die
­Gespräche über Gott sind immer wieder spannend und interessant.
Der St. Johanneshof liegt bei Mazerulles, einem kleinen Ort in Lothringen/Frankreich. Auf einem
ehemaligen Bauernhof stehen unsere gemütlichen Doppelwandzelte mit Holzfußböden und Feld­
betten und drum herum jede Menge Platz zum Toben, Spielen oder Chillen …
Hinweis: Du hast einen Freund (oder auch mehrere) mit dem du zusammen in einem Zelt wohnen
möchtest? Dann schreib seinen Namen auf die Anmeldung! Spätere Zeltwünsche können aus or­
ganisatorischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Nr.:
5010
Zielgruppe: Jungen von 9 bis 13 Jahren
Leitung:
NN und Team
Kosten:
245 € ± 98 € Korridor (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
Leistungen: FT, RL, L, U, VG, VPS, AF, KV
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindesteilnehmerzahl für diese Reise: 60 Personen
– 16 –
Jugendlichenfreizeit in Grau du Roi / Camargue / Frankreich
Termin: 20. August (abends) bis 3. September (morgens) 2017
Du liebst die Wärme, den Strand und das Meer und möchtest die zwei schönsten Wochen des
­Jahres mit anderen Jugendlichen und Freunden aus dem Bezirk verbringen und dir bewusst Zeit
für Gott und sein Wort nehmen? Dann bist du auf der Freizeit in die Camargue im kommenden
Sommer genau richtig. Ziel unserer Tour wird der Campingplatz Camping de L´Espiguette in Grau
du Roi sein. Untergebracht sind wir in 3- bis 4-Mann-/Frau-Zelten. Zum Campingplatz gehört ein
toller Sandstrand, der zum Baden, Spielen und Sonnen einlädt. Im Rahmen des Gruppenpro­
gramms werden wir gemeinsame Spiele, Sport, Aktionen und Workshops erleben und natürlich
zu Ausflügen in die Region starten, um die Landschaft und Kultur der Camargue zu erforschen.
Sowohl in den Morgen- und Abendgebeten, wie auch in den Bibelarbeiten werden wir uns mit Gott
und unserer Beziehung zu ihm beschäftigen. Wir freuen uns auf die Begegnung mit ihm und sind
auf sein Handeln gespannt.
Also, dann melde dich mal an, denn wir freuen uns auf dich.
Nr.
5030
Zielgruppe: Jugendliche von 14 bis 18 Jahren
Leitung:
Marianne Schweiker, Ralf Meeß und Team
Kosten:
Frühbucher bis 15. März 2017: 515 € ± 206 € Korridor
anschließend 535 € ± 214 € Korridor! (Infos zum Preiskorridor auf S. 4-5)
Leistungen: FT, L, U, VP, VPS, AF, KV
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 30 Personen
– 17 –
Jugendliche
14 bis 18 Jahre
Grundkurs in Zaberfeld
Termin: 27. Oktober bis 1. November 2017
Jugendliche
ab 14 JahreN
Dieser Kurs bietet vieles, was eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter in der Jugendarbeit an Grund­
lagen wissen muss. Dabei geht es nicht nur um theoretische Inhalte, sondern auch darum, man­
ches auszuprobieren, Erfahrungen zu reflektieren, eigene Gaben zu entdecken und einzubringen.
Außerdem geht es um das Kennenlernen von Hilfen und Methoden, die für die Gruppenleitung
notwendig sind. Dazu gehören unter anderem folgende Themen: Wie gestalte ich eine Andacht,
Sing- und Spielpädagogik, Praxis des Erzählens, Programmplanung, Arbeitshilfen und Rechts-ABC.
Neben dem Kursprogramm wollen wir in den täglichen Bibelarbeiten erfahren, was es heißt, mit
Jesus Christus zu leben und seine Mitarbeiter/innen zu sein.
Vor der Kursanmeldung sollte eine Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort erfolgen. Bit­
te sprecht mit den Verantwortlichen eurer Jugendarbeit über die Teilnahme am Grundkurs. Die
Kurskosten werden bei aktiver Mitarbeit in der Regel von der Kirchengemeinde bzw. dem Ortsju­
gendwerk oder dem örtlichen CVJM übernommen. Wir senden die Rechnung nach dem Kurs an
die örtlichen Träger.
Nr.:
6010
Alter:
Jugendliche ab 14 Jahren
Leitung:
Markus Heiß, Ralf Meeß, Marit Nägele
Kosten:
95 €
Leistungen: U, VG, VPS, Kursgebühren
Bis drei Wochen vor Reisebeginn zu erreichende Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 15 Personen
– 18 –
go2dtime
go2dtime – Gottes gute Zeit für DICH · go2dtime – ein Gottesdienst für Jugendliche
Termine 2016:
Termine 2017: Sonntag, 22.Oktober in Erligheim
Samstag, 26. November in Neckarwestheim
28.01., 11.03., 29.04., 24.06., 22.07., 30.09., 21.10., 25.11.
Üblicherweise startet der „go2dtime“-Gottesdienst um 19 Uhr. Gegen 20 Uhr öffnet dann die
„go2dtime-Lounge“, hier stehen den Jugendlichen das Bistro, verschiedene Spiele und Chill­
ecken zur Verfügung. Kontakt: Ralf Meeß (07143-801182, [email protected]).
vis-à-vis
Der Name ist Programm. vis-à-vis, das heißt »Gegenüber«.
Wenn du zum Gottesdienst des Jugendwerks kommst, kannst du in Gott ein Gegenüber fin­
den, beim Lobpreis ankommen, im Glauben gestärkt werden, eine geistliche Heimat finden.
Der vis-à-vis findet üblicherweise am 2. Sonntag des Monats künftig im Paul-Gerhardt-Haus
in Besigheim um 19.30 Uhr statt.
Themen bis Sommer 2017 sind Texte rund um „Martin 2.0“!
Kontakt: Markus Heiß (07143-801182, [email protected]).
Termine 2016: 09.10., 13.11. (ausnahmsweise in Neckarwestheim), 11.12.
2017 dann am: 08.01., 12.02., 12.03., 14.04. (Karfreitag Besigheim Stadtkirche),
14.05., 09.07.
– 19 –
Gottesdienste im EJB
vis-á-vis 23
Gottesdienste im EJB
Der Name verrät schon, dass es hier um den Bruder vom vis-à-vis geht. Der vis-à-vis 23 ist
kein üblicher Gottesdienst, auch wenn das gemeinsame Gebet und der Lobpreis eine große
Rolle spielen werden.
Beim vis-a-vis 23 bist Du ganz persönlich gefragt. Hier geht es um deine Fragen, deine Ge­
danken und deine Entdeckungen zu Gott und seinem Wort. Wir wollen uns austauschen und
Gemeinschaft erleben in Seinem Namen. „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen zusammenkommen, da bin ich selbst in ihrer Mitte!“ (Mt. 18,20)
Der vis-a-vis 23 findet jeden 4. Sonntag im Monat um 19. 30 Uhr im evangelischen
­Gemeindehaus in Neckarwestheim statt.
Kontakt: Marit Nägele ([email protected])
Termine 2016: 23.10., 27.11. und 25.12. (Teilnahme am XP-Gottesdienst in Lauffen)
2017 dann am: 22.01., 26.02., 26.03., 28.05., 25.06. und 23.07.
– 20 –
Basteltag
Termin: 12. November 2016, 10 Uhr bis 16 Uhr · Ort: Friedrich-Schelling-Schule, Besigheim
Es kann wieder gebastelt werden. Angebote aus vielerlei Materialen stehen zur Verfügung.
Zielgruppe: Bastelbegeisterte jeden Alters (ab 11 Jahren ohne Begleitung Erwachsener)
Leitung:
Team von Ehrenamtlichen – Info & Kontakt: [email protected]
Kosten:
Startgebühr ab 2 € zuzüglich Materialverbrauch und Verpflegung
Ab September/Oktober 2016 sind …
1. Basteltags-Flyer mit Anmeldeabschnitt über das Jugendwerk erhältlich.
2. Online-Anmeldungen unter http://www.ejwbesigheim.de/bildung möglich.
3. Bilder der Angebote auf der Homepage des Jugendwerks zu finden.
4. Mitarbeiter/innen zum Betreuen eines Bastelangebotes gesucht.
– 21 –
Basteltag
Schrottsammlung
Termin: 19. November 2016
Der Förderverein des Evang. Jugendwerks Bezirk Besigheim sammelt seit einigen Jahren in Koope­
ration mit dem Kirchenbezirk Schrott für die Jugendarbeit.
Gesammelt wird alles aus Metall: Fahrräder, Weinbergdrähte, Wasserhähne, Spülbecken, Stahl­
träger, Zäune, Wasserrohre, Armaturen, Maschinen, Elektrokabel, Motoren, Dachrinnen, Bade­
wannen, Töpfe, Kupfer, Heizkörper, Wasserfässer, Landmaschinen, Gartenwerkzeuge, Aluprofile,
Gussöfen, usw.
Kontakt und weitere Infos bei David Müller: Tel.: 01577/2081363, Mail: [email protected]
Schrottsam mlung
Das Geld kommt den drei Projekten Menschen, Mazerulles und Mitarbeiter zugute.
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Präventionsschulung
Termin: Mittwoch, 23. November 2016, Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Erligheim
In den letzten Jahren hat das Thema Kindeswohl bzw. der Schutz von Jugendlichen vor Gefähr­
dungen ganz besondere und hohe Aufmerksamkeit erfahren. Die Aufdeckung von sexualisierter
Gewalt in Schulen, Internaten, Heimen und bei Jugendfreizeiten zeigen, dass ein sensibler Um­
gang mit dem Thema in der evangelischen Jugendarbeit, in Kinder- und Jugendgruppen und auf
Freizeiten unverzichtbar ist. Referentin an diesem Abend ist Miriam Günderoth (Diakonin und
Sexualpädagogin, bis 2014 Jugendreferentin, aktuell Koordinierungsstelleninhaberin „Prävention
sexualisierter Gewalt“ der Evangelischen Landeskirche in Württemberg). Eingeladen sind alle Mit­
arbeitenden und Interessierten aus den Jugendarbeiten und Kirchengemeinden.
Orangenaktion
Termin: 26. November 2016
Wie in jedem Jahr findet am Samstag vor dem ersten Advent die bezirksweite Orangenaktion in
Zusammenarbeit mit dem EJW-Weltdienst statt.
Jungscharkinder verkaufen in ihren jeweiligen Orten Orangen, Mandarinen und Grapefruits, um mit
dem Erlös ein Projekt des EJW-Weltdienstes zu unterstützen. Nähere Infos im Herbst 2016.
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Tages­
veranstaltungen
Seminartag „Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen …“ mit Ulla Reyle
Termin: 14. Januar 2017
Ort: Gemeindehaus der Friedenskirche Bietigheim, Bolzstraße 14, 74321 Bietigheim Bissingen
„Ich lebe mein Leben in wachsenden Ringen …“ (R. M. Rilke)
Entwicklungsaufgaben im menschlichen Lebenslauf und der eigenen geistlichen Biografie
Seminartag
Die moderne Lebenslaufforschung geht davon aus, dass Menschen lebenslänglich Entwicklungs­
aufgaben zu bewältigen haben. Diese betreffen sowohl den körperlichen, den psychischen, den
sozialen und ganz besonders auch den spirituellen Bereich.
Auf der Suche nach der individuellen geistlichen Berufung kann es sehr hilfreich sein, unterschied­
liche Lebensalter und ihre Erfahrungen genauer miteinander zu betrachten. Der Seminartag soll
dazu dienen, die 5 „Lebensringe“ (verschiedene Lebensabschnitte) differenziert und in ihrer Zu­
sammenschau zu beleuchten. Wie können Menschen den „roten Faden“ ihrer geistlichen Biografie
finden und dadurch zu einem neuen Selbstverständnis gelangen? Dazu soll der Seminartag hilf­
reiche Impulse geben.
Nr.:
3000
Alter:
Mitarbeitende und alle Interessierten
Referentin: Ulla Reyle, Gerontologin, Supervisorin (WIT Uni Tübingen), Geistliche Begleiterin.
Leitung:
Markus Heiß, Susanne Esslinger und Team
Kosten:
20 € (inklusive Brezelfrühstück, Mittagessen, Kaffee)
Mindest-Teilnehmerzahl: 15 Personen, Maximal-Teilnehmerzahl: 150 Personen:
Anmeldeschluss ist der 11. Januar 2017, Kurzentschlossene bitte anrufen unter 07143-801182.
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Bücherflohmarkt
Termin: 10. und 11. Februar 2017 · Ort: Paul-Gerhardt-Haus in ­Besigheim
Hier kann gestöbert und eingekauft und die leeren Regale zuhause wieder gefüllt werden.
Wir sammeln laufend Bücher, CDs und DVDs.
Diese können Sie bei einer der Sammelstellen in Neckarwestheim, Erligheim, Walheim, Besigheim,
Lauffen, Walheim, Löchgau, Bönnigheim und Bietigheim-Bissingen abgeben. Die genauen Adres­
sen erhalten Sie bei Gerhard Reisinger (Tel. 07143-35499) oder im EJB-Büro (Tel. 07143-801182).
Außerdem öffnet regelmäßig jeden 1. Samstag im Monat in Walheim, Neckarstraße 2 die
­Bücherschmiede von 14 bis 17 Uhr ihre Pforten.
Mit dem Erlös wird die Finanzierung von Personalstellen im EJB unterstützt.
Jesus House 2017
Termin: 19. bis 25. März 2017 · Ort: Alte Kelter in Walheim
Am 19. März ist es soweit. Das „Jesus House“ öffnet für eine Woche die Türen der „Alten Kelter“ in
Walheim für Jugendliche ab 13 Jahren. Neben toller Musik und genialen Showacts werden interes­
sante Talkgäste in der „Alten Kelter“ erwartet. Dazu wird es kurzweilige Impulse über Gott und die
Welt geben. Aber auch das Rahmenprogramm kann sich sehen lassen. Neben verschiedenen kuli­
narischen Köstlichkeiten wird es eine Bar und verschiedene Spiele geben. Also, plane es dir schon
mal ein: das „Jesus House 2017“.
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veranstaltungen
Musiktag
Termin: 6. Mai 2017
Wie wär´s mit ein paar neuen Schlagtechniken, ein paar neuen Akkorden, tollen Tipps für deine
Atemtechnik beim Singen, oder hast du vielleicht Lust mal einen Einblick in die Licht- und Ton­
technik zu erhalten? Dann fühl dich hiermit herzlich zu unserem Musiktag eingeladen. Denn hier
wird dir so einiges geboten. Egal ob Gitarre, Cajon, Gesang, Bass oder Klavier, bei unserer großen
Auswahl an Musikworkshops ist für jede/n Musikliebhaber/in was dabei.
Zielgruppe: Mitarbeitende und Freunde des EJB
Leitung:
Marit Nägele und Team
Kosten:
15 € (inkl. Brezelfrühstück und Kaffee/Tee)
Musiktag
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Kochkurs
Termin: 13. Mai 2017, 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr · Ort: Paul-Gerhardt-Haus, Besigheim
Du wolltest schon immer mal auf Freizeiten kochen und weißt nicht wie?
Du wirst auf einer Freizeit kochen und hast noch keinen Plan?
Du hast entweder viel zu viel oder viel zu wenig auf dem Teller?
Hier findest du Antworten auf deine Fragen!
Inhalte:
• Grundsätzliches übers Kochen
• Speisepläne erstellen
• Mengen berechnen
• Planung und Timing
• praktische Anwendung für 30 Personen
• Arbeitsmaterial
Wichtig:
Damit wir jemanden bekochen können, kannst du für mittags 2 Gäste einladen.
Leitung:
Daniela Winkler und Simone Rieß
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Kochkurs
Arbeitseinsätze
Folgende Angebote richten sich an Jugendliche ab 16 Jahren (Einverständniserklärung der Erzie­
hungsberechtigten ist erforderlich), Junge Erwachsene und Familien, die gerne einmal so richtig
­„nolange wellet“. In der Hauptsache werden auf dem St. Johanneshof in Mazerulles und in unserer
Bengath-Hütte in Mellau Aufbau- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Neben der Arbeit soll
auch Zeit sein für Andacht, Gemeinschaftserlebnisse und Geselligkeit.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anfahrt erfolgt in Fahrgemeinschaften.
Jedermann
Die Arbeitseinsätze werden durch folgende Kontaktpersonen organisiert:
Mazerulles: Jochen Bolzhauser (Tel. 0 15 1 / 75 04 00 11, E-Mail: [email protected])
Mellau: Heiko Salzer (Tel. 0 70 42 / 3 59 82 94, E-Mail: [email protected])
Für die nächsten Monate stehen bisher folgende Arbeitseinsätze fest. Bitte meldet euch bei Interes­
se bei den oben genannten Kontaktpersonen.
Mazerulles: 29.10. – 06.11.2016
07.04. – 13.04.2017
16.06. – 18.06.2017 (Zeltaufbau)
07.09. – 10.09.2017 (Zeltabbau)
28.10. – 05.11.2017
Mellau:
30.10. – 06.11.2016
28.04. – 01.05.2017
11.06. – 18.06.2017
29.10. - 05.11.2017
Weitere Arbeitseinsätze 2017 sind derzeit noch nicht bekannt. Die aktuellen Einsätze werden im
Rundbrief und auf der Homepage bekanntgegeben. Natürlich geben auch die Kontaktpersonen ger­
ne darüber Auskunft, was gerade ansteht. Einfach anrufen und nachfragen!
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Hinweise und Reisebedingungen
Liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,
wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze
anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen
sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es
deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu
setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden,
werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. „Fl“ (Freizeitleiterin/
Freizeitleiter) genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.
Wichtige Hinweise
1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter ist das Evangelisches Jugendwerk Bezirk Besigheim, Ulrichstraße 16, 74354
Besigheim als rechtlich unselbst­ständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Landeskirche in Württemberg.
2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN)
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige
Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten
Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn
maßgebend. Aufgrund unseres Selbstverständnisses werden die TN geschlechtsspezifisch
getrennt untergebracht und an unverheiratete Paare keine Doppelzimmer vergeben. Es wird
erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen
Unternehmungen und am Programm teilnehmen.
3. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung
Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeld-
ebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist fällig,
wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt.
4. Umfang der Leistungen
Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders
ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer
zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln
bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht
Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach
Maßgabe der Reisebedingungen (siehe unter Haftung) von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.
5. Versicherungen
Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in
der Spalte „Leistungen“. Daraus ­können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV
jeweils vorgesehen ist.
6. Fahrt
Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Besigheim durch. Wird
bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der
Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.
7. Reiseausweise
Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise
noch für mindestens 6 Monate gültig sein.
8. Zuschüsse
Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus
Landesjugendplanmitteln beantragt werden. Grundlage sind die Richtlinien des Landesjugend-
planes und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden.
9. Reisepreissicherung
Reiseveranstalter sind gesetzlich verplichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Durch den RV erfolgt deshalb die Reisepreisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen
Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in
Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche
in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim.
Reisebedingungen
1. Anmeldung/Vertragsschluss/Verpflichtungen der Buchungsperson/Widerrufsrecht
1.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese
dem TN bei der Buchung vorliegen.
b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben
werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung (Reiseanmeldung) ab,
so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff.
9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch,
online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen).
1.2 Für die Buchung (Reiseanmeldung), die online, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch
den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den TN rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den
TN. Mündliche oder telefonische Buchungen des TN führen bei entsprechender verbindlicher
mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem TN
nicht zugeht.
1.3 Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren,
insbesondere über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Dem TN wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. Dem TN steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der TN über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der TN
dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem TN wird der Eingang seiner
Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig
buchen“ begründet keinen Anspruch des TN auf das Zustandekommen eines Reisevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des TN anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim TN zu Stande.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw.
der Reiseausschreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und
Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung
gestellt wurden.
2.2 Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem
RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Freizeitleiterinnen
bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des
­Reisevertrages abändern.
2.4 Orts-, Hotel- oder Hausprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht
verbindlich.
3. Zahlung
3.1 Der Reisepreis ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden
kann.
3.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur
sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.3 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzli-
ches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung
und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters.
3.4 Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht
fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten
und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
4 Rücktritt der/des TN
4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der
Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich
ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:
Eigenanreise
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) | vom 44.-35 Tag vor Reiseantritt 50% | ab dem 34.
Tag vor Reiseantritt 80%
Bus- und Bahnreisen
Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % | vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % | vom 44.-22. Tag vor
Reiseantritt 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % | vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % | ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist
der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen
als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch
geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b
BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus
anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch
des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen
zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN
6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor
Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei
Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und
Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet
unterbleibt.
6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom
TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen
Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.
6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche
namens des RV anzuerkennen.
6.5 Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu
machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV
unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann
nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unterbleibt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den RV
7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung
der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen
die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur
Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
7.2 Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt,
die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der
RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten
Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise),
die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen
im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN
bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
7.3 Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.4 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf
die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus
seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV
über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1 Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
8.2 Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B.
die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es
sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat.
9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1 Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
10.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der
RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des Rechnungsempfängers sowie dem TN werden mittels EDV erfasst und werden vom RV nur zur Durchführungen
der Reise und gegebenenfalls Erlangung von Zuschüssen verwendet und nicht an Dritte zu
Werbezwecken weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und
dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz
des RV vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015,
v20150115
Reiseveranstalter ist:
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim,
welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich
unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Köperschaft
des öffentlichen Rechts, ist. Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim wird vertreten
durch die Vorsitzende Marianne Schweiker und ist erreichbar über die unten stehende Korrespondenzadresse.
Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:
Evangelische Jugendwerk Bezirk Besigheim
Ulrichstraße 16, 74354 Besigheim
Telefon 0 71 43 / 80 11 82, Fax 0 71 43 / 80 11 89,
E-Mail: [email protected]
WICHTIG: Lebensmittelunverträglichkeiten
In den letzten Jahren kam es immer öfter vor, dass Kinder vermehrt
­Lebensmittelunverträglichkeiten haben. Da die Küchenmit­arbeiterInnen
auf unseren Freizeiten (meist) ehrenamtliche Mitarbeiter und keine
ausgebildeten Fachkräfte sind, sind wir hier auf Ihre Kooperation ange­
wiesen. Sollte Ihre Tochter/Ihr Sohn bestimmte Lebensmittel nicht ver­
tragen, nehmen Sie daher bitte umgehend mit uns Kontakt auf, so dass
wir gemeinsam nach einer guten Lösung für Ihr Kind und für u
­ nser
Küchenteam schauen können. Danke!
Buchung einer Freizeit
auch Online möglich! ejwbesigheim.de/freizeiten oder ejwbesigheim.de/bildung
Hiermit buche/n ich/wir verbindlich die Teilnahme an der
Freizeit Nr.: _______________ in ____________________________________________________________________________________________
vom _____________ bis_____________ zum Preis von ______________________ €.
Vorname, Name ________________________________________________________________ E-Mail ___________________________________
Straße __________________________________________________ PLZ und Ort _____________________________________________________
Geburtstag ________________________ Telefon ______________________________________________________________________________
❍ Ja ❍ Nein
Ich möchte vegetarisch essen ❍ Ja ❍ Nein
Ich habe eine Lebensmittelunverträglichkeit (siehe vorige Seite!)
Bemerkungen (z.B. Behinderung) ___________________________________________________________________________________________
Ich bitte um Antrag auf Ermäßigung (siehe Seite 4) ❍ Ja ❍ Nein
Der Verwendung von Fotografien und Filmen, die von mir während der Freizeit zum Zwecke der Abbildung in Veröffentlichungen des Evang. Jugendwerks Bezirk
Besigheim gefertigt werden, stimme ich/wir zu. ❍ Ja ❍ Nein
Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete(n) Person(en), deren g
­ esetzlicher Vertreter ich bin, den Weisungen des verantwortli­
chen Reiseleiters nachkommen ­werde(n)/wird. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Reisebedingungen an.
______________ Unterschrift(en) _______________________________________________________________________________
______________ Unterschriften _______________________________________________________________________________
Datum
Datum
des Teilnehmers, der Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer
bei unter 18jährigen der/die Sorgeberechtigte
Absender:
Einfach online anmelden:
www.ejwbesigheim.de/freizeiten
www.ejwbesigheim.de/bildung
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An das
Evangelische Jugendwerk
Bezirk Besigheim
Ulrichstr. 16
74354 Besigheim