1 Schickhardt-Gymnasium Herrenberg MITTEILUNGSBLATT 12.09.2016 Telefon 07032/9499-0 Telefax 07032/949919 e-mail: [email protected] Homepage:www.schickhardt.net 1 –2016/2017 Sc h u l j a h r 2 0 1 6 /2 0 1 7 SGH -M i t t e i l u n g s b l a t t -1 on lin e 2 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, kaum haben sie begonnen, schon sind sie auch schon wieder zu Ende – die Sommerferien. Ich hoffe, Sie haben die Zeit ausgiebig genutzt, um Abstand von der Schule zu gewinnen, den Akku neu aufzuladen und viele ungewöhnliche Eindrücke und Impressionen zu sammeln. Im Folgenden werde ich über einige, aktuell wichtige Themen informieren: Bildungsplan 2016 Das zurückliegende Jahr stand ganz im Zeichen der Vorbereitungen zum neuen Bildungsplan, der ab diesem Schuljahr eingeführt wird, zunächst für die Klassen 5 und 6 Gültigkeit hat und dann sukzessiv weitergeführt wird, so dass im Schuljahr 2020/2021 auch die Klassenstufe 10 nach diesem Curriculum unterrichtet wird. Auch wenn der Bildungsplan 2016 nicht den gleichen Paradigmenwechsel beinhaltet wie derjenige von 2004, so waren doch viele Entscheidungen zu treffen, wie die neue Struktur und die geänderten Inhalte, die nun seit wenigen Wochen in einer Rechtsverordnung vorliegen, am Schickhardt-Gymnasium umgesetzt werden. Zunächst nochmals einige Grundsätze zum neuen Bildungsplan: Wie 2004 orientiert sich der Bildungsplan 2016 am Erwerb von Kompetenzen durch die Schülerinnen und Schüler. Allerdings sind diese Kompetenzen präziser und differenzierter gefasst als bisher, insbesondere die inhaltlichen Kompetenzen sind sehr viel genauer benannt und festgelegt. Trotzdem bleibt genügend Freiraum für die Unterrichtsgestaltung, was aus meiner Sicht auch absolut wünschenswert ist. Außerdem ist die Genauigkeit der Festlegungen stark fächerabhängig. Mit der Kompetenzorientierung erfüllt der 2016-er Bildungsplan die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), die einen verbindlichen Rahmen für alle Bundesländer vorgibt. Neben der Präzisierung war der grün-roten Landesregierung wichtig, eine horizontale Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schularten zu gewährleisten, so dass ein Wechsel von einer Schulart in eine andere leichter möglich ist. Der Aufbau ist für die Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen gleich, allerdings in unterschiedlichen Niveaustufen gefasst – Grundniveau G (≙ Hauptschulniveau), mittleres Niveau M (≙ Realschulniveau) und erweitertes Niveau E (≙ Gymnasialniveau). G und M werden beide an der Realschule angeboten, alle drei Niveaus werden idealerweise an der Gemeinschaftsschule unterrichtet, das Gymnasium orientiert sich am E-Niveau. Obwohl politisch kolportiert ist der eigenständige Lehrplan nur für das Gymnasium mithin nicht realisiert worden. Neu ist die Ausrichtung der Kompetenzen an Leitperspektiven. Dabei wird unterschieden zwischen allgemeinen Leitperspektiven (Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV), Prävention und Gesundheitsförderung (PG)), die sich auf alle Fächer beziehen und themenbezogenen Leitperspektiven (Berufliche Orientierung (BO), Medienbildung (MB), Verbraucherbildung (VB)), die nur in einzelnen Fächern vorkommen. Neu sind auch einige Fächer. Das Fach BNT ist ein Fächerverbund aus Biologie und einen Praktikum, in dem auch physikalische und chemische Inhalte verankert sind und das in Klasse 5 und 6 unterrichtet wird. Der praktische Anteil ist eine Weiterführung des Faches Naturphänomene, das bisher in diesen Stufen implementiert war. Neu ist ebenso das Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung. Die Stunden dafür wurden durch Reduktion der Stunden in Erdkunde und Gemeinschaftskunde gewonnen. In Klasse 5 wird außerdem ein Basiskurs Medienbildung eingeführt, der aber nicht als eigenständiges Fach im Stundenplan erscheint, sondern zusätzlich zu den Fachinhalten Berücksichtigung findet. 3 Geändert haben sich auch die Vorgaben zu den Poolstunden, die der Schule bisher eine große Flexibilität und einen Gestaltungsfreiheit gaben. Nun ist klar festgelegt, dass von den 11,7 Poolstunden 5 der ganzen Klasse zuzuordnen sind, 5 Stunden zur Differenzierung und Förderung, also auch nur mit einem Teil der Klassen unterrichtet werden können und 1,7 Stunden in Klasse 5 und 6 zur individuellen Förderung gedacht sind. Waren Poolstunden bisher auf die Klassenstufen 5 - 10 beschränkt, so ist nun auch ein Angebot in der Kursstufe möglich. All diese Vorgaben wurden durch Beschlüsse in den Schulgremien (Gesamtlehrerkonferenz, Schulkonferenz) umgesetzt. Ein fundamental wichtiger Punkt ist dabei die Neugestaltung der Kontingentstundentafel, die nun, wie auf der nachfolgenden Seite ersichtlich, gestaltet ist. Ich bitte zu beachten, dass diese Stundentafel im Schuljahr 2016/2017 nur für die Klassen 5 und 6 gilt, für alle anderen Klassen die bisherige Gültigkeit hat. Bei der Neugestaltung der Stundentafel sind wir davon ausgegangen, dass wir in Klasse 5 und 6 nicht über 32 Wochenstunden hinauskommen, was ohnehin als Obergrenze für diese Stufen festgelegt ist. In allen anderen Klassen sollten, inklusive der Poolstunden, nicht mehr als 36 Wochenstunden unterrichtet werden. Dies ist auch eine Konsequenz aus der Erfahrung mit unserer bisherigen Stundentafel, die in Klasse 10 noch 37 Stunden ausweist. Die Vorgaben zu den Poolstunden haben uns auch dazu veranlasst, über unser TeamKleingruppen-Modell (TKM) nachzudenken. Wir werden TKM beibehalten, aber zukünftig nur noch mit jeweils 2 statt 3 Stunden in Klassen 5 und 6. Auch inhaltlich werden sich Veränderungen ergeben, da z.B. die Vermittlung von Methoden weitestgehend in den einzelnen Fächern stattfindet. Die Verteilung der Poolstunden sieht nun folgendermaßen aus: 2 Stunden TKM in Klasse 5, 2 Stunden TKM in Klasse 6, 1 Stunde 2. Fremdsprache in Klasse 6 5 klassenbezogene Poolstunden 1 Stunde für die Fremdsprachen in Klasse 7, 1 Klassenlehrerstunde in Klasse 7, 1 Stunde Mathematik in Klasse 8, 1 Klassenlehrestunde in Klasse 8 0,5 Klassenlehrerstunden in Klasse 9, 0,5 Stunden Sozialpraktikum in Klasse 9 5 Poolstunden, in denen die Klasse geteilt werden kann 1 Stunde Deutsch in Klasse 6, 0,7 Stunden Förderunterricht in Deutsch und Mathematik in Klassenstufe 5 (klassenübergreifend: 0,7 5(Anzahl der Klassen 5) = 3,5 ≙ 4 Stunden) 1,7 Poolstunden zur individuellen Förderung in Klasse 5 und 6 Den Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 werden wir auf 5 Wochentage verteilen, die möglichst gestreut im 1. Halbjahr liegen werden. Etwas schwierig gestaltet sich die Einführung von BNT. Im Stundenplan von Klasse 5 werden dazu 2 Stunden BNT-B und 2 Stunden BNT-N ausgewiesen, wobei eine dieser beiden Stunden als Doppelstunde nur mit der halben Klasse (für die Schüler alle 2 Woche) unterrichtet wird. In Klasse 6 findet man 1 Stunde BNT-B und eine Stunde BNT-N als Doppelstunde 14-tägig. 4 Std. gem. Vorgabe Fach Klasse 5 24 D 5 3 4 4 24 M 4 4 4 10 G - 2 11 Rel/Eth 2 16 Sport 3 Fremdspr. 1 Fremdspr. 2 40 E 5 F/L - Musische Fächer Gk, Ek, Wi/Bo 18 Naturwissenschaften 25 Mu BK Ek Gk Wi / Bo BNT BNTBio Bio Ph Ch Profil NWT/ Fremdspr. 3 Summe ohne Pool Pool Pool individuell Gesamtsumme Klasse 10 Kursstufe Std. pro Fach 4 4 - 24 4 4 4 - 24 2 2 2 2 - 10 2 2 1 2 2 - 11 3 3 3 2 2 - 16 3 4 3 3 4 - 22 4 3 4 3 - 18 2 2 2 4 4+1 (Pool) 2 2 1 2 - 2 2 2 - 1 1 1 1 - 1 1 1 1 1 - 1 1 1 2 1 - - 9 9 7 4 3 2 4 12 - - 2 2 - 1 2 2 4 1 2 2 4 1 2 2 4 - 5 8 6 12 194 29 28 33 33 35 36 0 194 11,7 2 0,7 3 1 1 1 1 1/0,5 0,5 0,5 0 0 0 0/0,5 7,5 4,2 205,7 31,7 32 35 35/34, 5 36 36 0 205,7 14 Klas- Klasse Klasse Klasse 6 7 8 se 9 Differenzierungsstunden in Klasse 10: Unabhängig von der Bildungsplanreform hat die alte Landesregierung für die 10. Klassen zwei Differenzierungsstunden in Mathematik und den Sprachen verfügt. Am SchickhardtGymnasium beteiligen sich daran die Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch und Latein. Die Differenzierungsstunden werden von Lehrertandems unterrichtet, d.h. eine zweite Lehrkraft übernimmt in dieser Stunde einen Teil der Klasse. Die Aufteilung der beiden Stunden sieht vor, dass Mathematik 1 Stunde, Deutsch und die zweite Fremdsprache jeweils 0,5 Stunden erhalten. Mit vielen dieser Neuerungen müssen wir Erfahrungen sammeln und es bedarf einer steten Reflexion und Evaluation, um gegebenenfalls regulierend eingreifen zu können. Ethi k ab 7 5 Abitur 2017: Bereits 2007 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen, die schon existierenden einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) zu bundesweiten Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch weiterzuentwickeln. Diese sind seit 2012 beschlossen und Grundlage für die Abiturprüfung 2017 in diesen Fächern. Ausgehend von diesen Bildungsstandards entwickelt das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) einen Aufgabenpool, aus dem sich die einzelnen Bundesländer bedienen. Da Bildung weiterhin in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegt, werden die ausgewählten Aufgaben an die weiterhin geltenden Lehrpläne von 2004 angepasst. Die Beteiligung von Baden-Württemberg an diesem Verfahren führt dazu, dass die Termine der Abiturprüfungen in den teilnehmenden Bundesländern angeglichen werden müssen. Für uns hat das zur Folge, dass die traditionelle Reihenfolge der Prüfungen geändert wird. Wir beginnen zwar am 25. April wie bisher mit Deutsch, danach folgen allerdings die Neigungsfächer (BK, B, Ch, Ek, G, Gk, Mu, Ph, S), am vorletzten Tag Mathematik und zum Abschluss Französisch. Während sich inhaltlich in Deutsch, Englisch, Französisch und Latein keine wesentlichen Änderungen gegenüber 2016 ergeben, wird es in Mathematik einige Neuerungen geben: 1. Arbeitszeit 4,5 Stunden (statt 4 Stunden) 2. Änderung der Aufgabenstruktur: 4 Aufgaben (statt 3 Aufgaben) in folgenden Bereichen 1 Pflichtteilaufgabe mit maximal 20 Punkten (bisher 30 Punkte) 1 Analysisaufgabe mit maximal 20 Punkten (bisher 15 Punkte) 1 Geometrieaufgabe mit maximal 10 Punkten (bisher zusammen in 1 Aufgabe 1 Stochastikaufgabe mit maximal 10 Punkten mit 15 Punkten) 3. Für die Wahlteilaufgaben ist keine Formelsammlung mehr zulässig, sondern lediglich eine Merkhilfe. Der Taschenrechner (CAS-Rechner) ist 2017 und 2018 bei den Wahlteilaufgaben weiterhin nutzbar. Durch die zeitliche Gleichschaltung mehrerer Bundesländer ändert sich auch das Zeitfenster der mündlichen Abiturprüfung (26.06. – 07.07.2017). Den genauen Termin werden wir voraussichtlich erst wieder um die Herbstferien herum erhalten. Personelle Veränderungen: Auch wenn mit Herrn Wiemann nur ein Kollege in den Ruhestand verabschiedet wurde, so gibt es doch eine größere Anzahl von Veränderungen. Frau Digel, Frau Stoll, Frau Weber und Frau Weislehner als Vertragslehrerinnen haben die Schule ebenso verlassen wie die Referendare, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Ihnen allen herzlichen Dank für das Engagement und die qualifizierte pädagogische Arbeit. Frau Frische gönnt sich ein Sabbatjahr und Frau Bode, Frau P. Zimmermann und Frau Schindler freuen sich auf Nachwuchs, wobei Frau Bode nach der Mutterschutzfrist an die Schule zurückkehren wird. Neu an der Schule sind Frau Burk (D, S), Frau Mehl (E, evRel), Frau Nagel (M, Sp), Frau K. Scherer (D, G), Frau Scheurer (B, Ch) und Frau Zengerle (B, Ek, Gk). Frau Braun, die im letzten Schuljahr als Frau Scholz noch Referendarin war, kann nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung bei uns bleiben. Herzlich willkommen am SGH und auf gute Zusammenarbeit! Aus Elternzeit zurückkehren werden Frau Kudella und Frau D. Kaiser, unseren chronischen Engpass in Physik wird auch in diesem Schuljahr Frau Wiedmann schließen. Sie bleibt ein weiteres Jahr im einigen Stunden an der Schule, worüber wir sehr dankbar sind. Ohne sie wäre der Physikunterricht nur äußerst schwierig aufrecht zu erhalten. 6 Das Sabbatjahr von Frau Frische hat zur Folge, dass unsere Trommel-AG im kommenden Jahr von Frau Blaschke geleitet wird. Sie übernimmt gleichzeitig auch den Chor, da Herr Gehring für andere Aufgaben vorgesehen ist. Generell bleibt die personelle Versorgung angespannt, insbesondere in Mathematik und den Naturwissenschaften. Dennoch: Der Pflichtbereich kann ohne Abstriche stattfinden und auch für Arbeitsgemeinschaften bleibt Raum im bisherigen Rahmen. Baumaßnahmen: Endlich umgesetzt werden konnte in den Sommerferien die Schaffung eines Raumes hinter der Bäckertheke, so dass das Projekt der Freunde – Neugestaltung der Küche – nach zwei Jahren in die Realisierung gehen kann. Notwendig war die Maßnahme, weil die elektrischen Geräte (Herd, Kühlschränke) laut Brandschutzverordnung nicht offen in der Pausenhalle als Fluchtraum stehen dürfen. Mit dem neu geschaffenen Raum sind wir nun auf der sicheren Seite. Den „Freunden“ danke ich ganz herzlich für die Gestaltung und die Ausstattung und vor allem, dass sie mit Beharrlichkeit und Geduld das Projekt vorangetrieben haben. Ebenfalls aus Brandschutzgründen ist gegenüber dem Lehrerzimmer ein kleiner Raum entstanden, der die Reinigungsmaschine aufnehmen kann und der – wenn auch klein – als Abstellraum von Herrn Borsellino genutzt werden kann. Einen guten Start ins neue Schuljahr wünscht Euch und Ihnen H.-J. Drocur 7 Wichtige Informationen zum Schuljahresbeginn: Veränderungen im Lehrerkollegium 1. Neue Lehrkräfte am SGH: Kürzel BRN BU ML NA SHR SRR ZG Name Fr. Braun Fr. Burk Fr. Mehl Fr. Nagel Fr. Scherer, K. Fr. Scheurer Fr. Zengerle Fächer Bio, E S(w), D E, evR M, Sp D, G Bio, Ch Bio, Gk, Ek 2. Referendarinnen/Referendare 2. Ausbildungsjahr: Kürzel BAD DIE HAA HAU MÜL SLR WER WÖR Name H. Bader H. Dierks Fr. Haas Fr. Haubrichs H. Müllender H. Schuler H. Werner Fr. Wörle Fächer S(m), EK, SP L, Eth Bio, NWT E, G F, G MU, m NWT, Ph rkR, L, D Schüleraustausch mit unseren Partnerschulen in USA, Frankreich, Schweden, Ungarn und Botswana. In den genannten Ländern hat das Schickhardt-Gymnasium Partnerschulen, mit denen ein reger Austausch gepflegt wird. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Um Beachtung am entsprechenden Infobrett in der Eingangshalle wird gebeten. Abmeldungen vom Religionsunterricht bzw. Ummeldungen aus Glaubens- und Gewissensgründen müssen innerhalb der ersten 14 Tage (ohne Ausnahme) des jeweiligen Schulhalbjahres erfolgen. Dies gilt auch für den Widerruf einer erfolgten Abmeldung. Bis zum 14. Lebensjahr können Eltern ihre Kinder schriftlich vom Religionsunterricht abmelden. Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren können sich aus Glaubens- und Gewissensgründen persönlich beim Schulleiter abmelden. Ergänzend soll eine kurze schriftliche Erklärung auf einem DIN-A4-Blatt abgegeben werden. Zu der persönlichen Erklärung sind die Erziehungsberechtigten eingeladen, sie müssen aber nicht anwesend sein. Den Termin vergibt der Schulleiter. Schülerinnen und Schüler, die anderen Religionsgemeinschaften angehören, können mit Zustimmung der aufnehmenden Religionsgemeinschaft am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teilnehmen. Dazu ist ein Umlaufstempel bei Frau Bartholomä abzuholen. 8 Für die Oberstufe gelten entsprechende Bestimmungen. Dabei ist zu beachten, dass die Abmeldung vom Religionsunterricht bzw. der Widerruf der Abmeldung nicht durch die Wahl des Fachs Ethik bzw. Religion erledigt ist. Besucht beispielsweise ein Schüler in Kl.10 Religion und möchte in der Kursstufe Ethik besuchen, so muss er zusätzlich zur Wahl die Abmeldung von Religion durchführen. Ethik In den Klassen 7 bis 10 und J1 + J2 müssen alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, das Fach Ethik besuchen. Leihbücher Die Schülerinnen und Schüler, die die Leihbücher vor den Ferien noch nicht abgeholt haben, erhalten diese im Laufe der 1. Woche. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Klassenlehrer/-innen und bei der Jahrgangsstufe über den Vertretungsplan über die Bücherausgabezeiten informiert. Notenbildungsverordnung In den Kernfächern müssen mindestens vier Klassenarbeiten geschrieben werden. Außerdem müssen alle Schülerinnen und Schüler ab Kl. 7 eine gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) pro Schuljahr in einem selbstgewählten Fach durchführen. Eine GFS hat zwar die Wertigkeit einer Klassenarbeit, kann aber eine Klassenarbeit nicht ersetzen, d.h. in den Kernfächern bleibt auch bei Durchführung einer GFS die Mindestzahl von 4 Klassenarbeiten erhalten. Für die Kursstufe gelten eigene Regelungen. Die Bindung einer Klassenarbeit an die vorangegangene Unterrichtseinheit (abgeschlossener Unterrichtsabschnitt mit Einübungsphase) besteht nicht. Vielmehr heißt es: "Die Klassenarbeiten werden in der Regel nach den Phasen der Erarbeitung, Vertiefung, Übung und Anwendung angesetzt." Diese Regelung gibt den Lehrkräften die Möglichkeit, in einer Klassenarbeit längere Lernabschnitte abzuprüfen, um dem häppchenweisen Lernen entgegen zu wirken. Dies entbindet die Lehrkräfte allerdings nicht davon, den Schülerinnen und Schülern im Sinne der Transparenz die Themenbereiche, die abgefragt werden können, weiterhin anzugeben. Bei weiter zurückliegendem Stoff geht es dabei nicht um das Detail, um die Abfrage von Fakten, sondern um die gedankliche Durchdringung und das Erkennen von Bezügen und Zusammenhängen. Auf diese Weise soll nachhaltiges Lernen eingefordert werden können. Die Regelung erweitert den pädagogischen Freiraum der Lehrkraft, fordert zugleich aber die damit verbundene Verantwortung ein. Die Möglichkeit, den Stoff bei einer Klassenarbeit auf weiter zurückliegende Unterrichtseinheiten auszudehnen, führt zu der Notwendigkeit, im Unterricht hierfür die Grundlagen zu schaffen. In Klasse 8 finden zu Beginn des zweiten Halbjahres zentral gestellte Vergleichsarbeiten (VERA 8) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch statt. Wie bei den früheren Vergleichsarbeiten werden die Arbeiten nicht bewertet. Bei schriftlichen Wiederholungsarbeiten ist die frühere Bindung an die letzten zwei Unterrichtsstunden erweitert worden. Sie beziehen sich jetzt auf die unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden, d.h. es können jetzt mehr als die letzten zwei Stunden sein. 9 Entschuldigungen und Beurlaubungen Klassen 5-10 - Entschuldigungen: Ist ein/e Schüler/-in aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch gehindert, muss dies der Schule - in der Regel dem/der Klassenlehrer/-in - unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitgeteilt werden. Entschuldigungspflichtig sind für die minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen die Erziehung und Pflege eines Kindes anvertraut sind, volljährige Schülerinnen und Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich (über Klassenkameraden oder Geschwister), postalisch, schriftlich zu erfüllen, (hier nochmals der Hinweis: telefonisch und per mail über die Sekretariate bitte nur in absoluten Notfällen, - schriftlich danach trotzdem noch zwingend erforderlich- !). Bitte beachten Sie, dass Emails nicht als schriftliche Entschuldigung gelten. Die 3-Tage-Frist beginnt am Tag nach der mündlichen, (telefonischen) oder elektronischen Anzeige des Fehlens. Jahrgangsstufen 1 und 2 - Entschuldigungen: Das Entschuldigungsverfahren wurde wie folgt aktualisiert: Fehlstunden bei vierstündigen Fächern sind spätestens am 3. Unterrichtstag nach dem Fehlen zu entschuldigen, bei zweistündigen Fächern spätestens nach einer Woche. Danach zählt das Fehlen als unentschuldigt. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern muss ein Erziehungsberechtigter den Grund des Versäumnisses in jeder Zeile, für jedes Fach durch Unterschrift bestätigen, das Klammern mit nur einer Unterschrift ist nicht zulässig. Das Entschuldigen erfolgt direkt bei den Fachlehrkräften, da nur diese das Fehlen in ihrem Fachunterricht entschuldigen können. Bei Fehlzeiten länger als 2 Tage wird das Entschuldigungsheft mit Krankmeldung, (inkl. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen,) spätestens am dritten Fehltag bei der Tutorin / dem Tutor (persönlich oder über Mitschüler, Geschwister, Eltern) abgegeben. Ist die Tutorin/der Tutor nicht persönlich anwesend, genügt es, das Entschuldigungsheft in deren Fach legen zu lassen. Die Weitermeldung an die Fachlehrkraft laut Stundenplan im Entschuldigungsheft erfolgt durch die Tutorin / den Tutor über ein Formblatt. Nach Ende der Fehlzeit muss das Entschuldigungsheft den entsprechenden Fachlehrkräften zum Abzeichnen vorgelegt werden. Erst dadurch kann das Fehlen als entschuldigt gewertet werden. Ist die Tutorin / der Tutor absehbar mehrere Tage nicht erreichbar (z.B. bei Schullandheimbegleitung oder Teilnahme an einem Austauschprogramm), so wird das Entschuldigungsheft bei der Schulleitung abgegeben. Fehlzeiten von bis zu einem Tag müssen als Einzelstunden aufgeführt und von der jeweiligen Fachlehrkraft abgezeichnet werden. Bei Fehlzeiten ab zwei Tagen wird jedes versäumte Fach einmal aufgeführt und von der Fachlehrkraft abgezeichnet. Einzutragen sind auch Fehlzeiten im Fachunterricht, die sich durch Schulveranstaltungen (z.B. Exkursionen) ergeben. Vorhersehbare Fehlzeiten durch feststehende Termine (z.B. lange Deutsch-Klausuren, Arzttermine), aber auch plötzliche gesundheitliche Beschwerden (z.B. während des Unterrichts) müssen wie eine Beurlaubung vorher 10 (bei Krankheit also vor Verlassen des Schulgebäudes) abgezeichnet werden. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler müssen sich zusätzlich noch im Sekretariat abmelden. Nur Krankheiten oder dringende persönliche Angelegenheiten gelten als Entschuldigungsgrund. Es wird differenziert zwischen: (e) entschuldigt, (ue) unentschuldigt (s) schulisch bedingt (v) verspätet Bei längeren Krankheiten kann ein ärztliches Attest angefordert werden. Das gilt insbesondere für den Sportunterricht. Fehlen in einer Klausur kann bei nicht-volljährigen Schülerinnen und Schüler über das von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Formblatt (vgl. Ende des Entschuldigungsheftes) entschuldigt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler unterzeichnen dieses Formblatt selbst. Die Vorlage des unterzeichneten Formblattes bei der Fachlehrkraft, bei der die Klausur versäumt wurde, ist neben der Eintragung der Fehlzeit im Entschuldigungsheft immer Bestandteil der Entschuldigung. Bei dreimaligem entschuldigtem Fehlen bei Klausuren wird die Auferlegung einer individuellen Attestpflicht überprüft bzw. eine Attestpflicht auferlegt, außer diese Klausuren lagen alle innerhalb eines Zeitraumes einer mehrtägigen Erkrankung. Bei Fehlen in einer Prüfung des Abiturs, muss wie bisher am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, ausgestellt am Tag der Prüfung (nicht zeitlich davor und nicht zeitlich danach). Häufiges Zuspätkommen wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Kontrolle: Die Fachlehrkräfte vermerken die Fehlzeiten in einem Abwesenheitsblatt und geben in regelmäßigen Abständen und im Bedarfsfall (d.h. wegen unentschuldigtem oder gehäuftem entschuldigtem Fehlen) direkt der/dem TutorIn bzw. den Oberstufenberaterinnen Rückmeldung. Konsequenzen: Schülerinnen und Schüler, die häufig und/oder unentschuldigt fehlen, müssen mit Maßnahmen der Lehrerkonferenz oder der Schulleitung rechnen. Auch die Verhaltensnote im Zeugnis kann davon betroffen sein. Unentschuldigte oder weit über dem Durchschnitt liegende Fehlzeiten werden im jeweiligen Zeugnis der Jahrgangsstufen (nicht im Abiturzeugnis!) vermerkt. Versäumte Klausuren müssen auf Anordnung der Lehrkraft nachgeholt werden, u.U. auch am Tag einer anderen Klausur. Wird bei unentschuldigtem Fehlen eine Klausur versäumt, so ist diese zwingend mit 0 NP zu bewerten. Da die Eltern / Erziehungsberechtigten die Fehlzeiten bei den nicht-volljährigen Schülerinnen und Schülern bestätigen müssen, werden Sie gebeten, das Verfahren und die Fristen im Entschuldigungsheft der J1-und J2-Schülerinnen und -Schüler dort genau nachzulesen. 11 Für alle Kl. 5-10 sowie J1 / J2: Beurlaubungen: Allgemeines: Beurlaubungen vom Schulbesuch, die sich auf einen oder mehrere Tage beziehen, sind nur auf vorherigen schriftlichen Antrag möglich, der mindestens drei Tage vor dem Beurlaubungstermin einzureichen ist. Einzelstunden können ohne schriftlichen Antrag von der Fachlehrkraft beurlaubt oder entschuldigt werden. Geplante Arztbesuche während des Unterrichts sind nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Beurlaubung möglich. Fahrstunden müssen außerhalb der Unterrichtszeit genommen werden. Zu Fahrprüfungen wird nur beurlaubt, wer zu dieser Zeit keine Klausur schreiben muss. Beurlaubungen durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, die Tutorin / den Tutor: Beurlaubungen für maximal 2 aufeinanderfolgende Unterrichtstage, die nicht unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferienabschnitte liegen, erfolgen durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer, die Tutorin / den Tutor. Beurlaubung durch die Schulleitung: Beurlaubungen für mindestens 3 aufeinanderfolgende Unterrichtstage und für Tage unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien können nur durch den Schulleiter erfolgen. Bei Beurlaubungen durch Tutor/Tutorin oder Schulleitung besteht für die J1 und J2 Schülerinnen und Schüler trotzdem die Verpflichtung, die Fehlzeiten durch die Fachlehrkraft im Entschuldigungsheft der Jahrgangsstufen abzeichnen und damit entschuldigen zu lassen. 12 Arbeitsgemeinschaften am SGH 2016/2017 AGen finden, mit wenigen Ausnahmen, alle am Donnerstagnachmittag statt. Die Stundenplangestaltung, die Raumsituation und die hohe Wochenstundenzahl der G8Klassen machen dies notwendig. Diese Struktur hat sich in den letzten Jahren bewährt. Bei Überschneidungen durch den Wunsch, an verschiedenen AGs teilzunehmen, müssen sich die Schülerinnen und Schüler für eine AG entscheiden. Verschiebungen sind nicht mehr möglich. Zusätzliche Angebote finden Sie im Angebotsheft zur Ganztagesschule. Dort sind wegen des umfangreichen Angebotes auch alle AGen aufgeführt, die von den Schülerinnen und Schülern gewählt werden können. Für vereinzelte AGen werden die betreuenden Lehrer/-innen gezielt auf Schülerinnen und Schüler zugehen und ihnen eine Teilnahme anbieten. Diese finden Sie nicht im Angebotsheft. Die Anmeldung zu den AGen erfolgt in der 1. Schulwoche, die Listen dazu hängen im Eingangsbereich an der AG- Stellwand. Kostenpflichtige externe Ganztagesangebote werden direkt mit den Anbietern abgerechnet, also nicht über die Schulen (siehe auch Eingangstext). Einladung zu den Klassenpflegschaften Kl. 5-10 bzw. Jahrgangsstufenpflegschaften Jahrgangsstufe 1 und 2 Wie in jedem Jahr lädt die Schulleitung im Auftrag des geschäftsführenden Elternbeirats alle Eltern zu den ersten Klassenpflegschafts- und Jahrgangsstufensitzungen auf diesem Wege ein. Wichtige Tagesordnungspunkte werden die Wahl der neuen ElternvertreterInnen und die Vorstellung der neu in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sein. Dazu ein paar Worte in eigener Sache: Die Übernahme des Klassenpflegschaftsvorsitzes bzw. des Amtes des Stellvertreters/der Stellvertreterin stellt für viele den unangenehmsten Teil der Klassenpflegschaftsabende dar. Das sollte so nicht sein, denn am SGH ist der zeitliche Aufwand für die Übernahme dieser Aufgabe durchaus überschaubar. Lediglich die Einladungen für die ca. 2 Eltern-Abende, ein paar Absprachen mit dem/der Klassenlehrer/-in diesbezüglich, sowie die ca. 3 Elternbeiratssitzungen pro Schuljahr sind die unumgänglichen Zeitaufwendungen, die sich zu zweit jedoch auch auf ein Minimum reduzieren lassen. Ansonsten sind Schulleitung und Kollegium an jeglicher Mitarbeit seitens der Eltern sehr interessiert und freuen sich über neue Impulse, die natürlich nicht nur von den offiziellen Klassenpflegschaftsvertretern ausgehen müssen. Im Sinne einer gut funktionierenden Elterngemeinschaft bitten wir daher alle, sich für dieses offizielle Mitspracherecht als Klassen-Elternvertreter/-in zu engagieren, es positiv zu sehen, tiefere Einblicke in den Ablauf des Schullebens und der daran Beteiligten zu bekommen, die Meinung der Klassen-Elternschaft vertreten zu dürfen und die anfallenden Aufgaben kooperativ mit anderen Eltern zu teilen. Je besser Eltern über Abläufe und Entscheidungen informiert sind, desto nachvollziehbarer sind getroffene Maßnahmen, selbst wenn man damit nicht unbedingt einverstanden ist. Machen Sie davon Gebrauch, lassen Sie sich wählen; unsere Schule braucht die aktive Mitarbeit von Eltern wie auch von Schülerinnen und Schülern. 13 Am ersten Klassenpflegschaftsabend nehmen in Klasse 5/6 die Lehrkräfte des Teams teil, in allen anderen Klassen die KlassenlehreInnen sowie die neu unterrichtenden Lehrkräfte. Die Klassensprecher/-innen und ihre Stellvertreter/-innen ab Kl. 8 können zu bestimmten Tagesordnungspunkte eingeladen werden, nehmen aber nicht an dem Tagesordnungspunkt "Wahlen" teil. Andere Schülerinnen und Schüler sind zu den Klassenpflegschaftsabenden nicht zugelassen, selbst wenn sie volljährig sind. Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft ist der/die gewählte Elternvertreter/-in oder ein/e von der Versammlung bestimmte/r Vertreter/-in. Die Elternbeiratsverordnung schreibt u.a. Folgendes vor: § 7: Stimmberechtigung Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Das gilt auch für Mitglieder, denen die Sorge für mehrere Schüler der Klasse zusteht; Mutter und Vater haben je eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts und die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Umfrage sind nicht zulässig. § 14: Wahl und Wählbarkeit (1) Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und seinen Stellvertreter. (2) Wählbar sind die Eltern jedes Schülers der Klasse, ausgenommen: 1. Der Schulleiter, der Stellvertretende Schulleiter und die Lehrer der Schule sowie sonstige Personen, die an der Schule unterrichten; 2. die Ehegatten des Schulleiters, des Stellvertretenden Schulleiters und der Lehrer, die die Klasse unterrichten; 3. die in einer Schulaufsichtsbehörde des Landes tätigen Beamten des höheren Dienstes; 4. die Ehegatten der für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schule zuständigen Beamten; 5. die gesetzlichen Vertreter des Schulträgers, ihre allgemeinen Stellvertreter sowie die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten. (3) Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden. § 18: Abstimmungsgrundsätze (1) Die Wahl findet auf Antrag geheim statt. Wird der Antrag nicht gestellt, wird durch Handzeichen abgestimmt. (2) Eine Übertragung des Stimmrechtes ist nicht zulässig. (3) Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los; die Wahlordnung kann etwas Anderes bestimmen. § 22: Elternvertreter für Jahrgangsstufen Die Eltern der Jahrgangsstufe 1 und 2 des Gymnasiums wählen jeweils in den Elternbeirat so viele Vertreter, wie in den vorangegangenen Klassen 10 und 11 Klassenelternvertreter und Stellvertreter gewählt waren. Für die Vertreter der Jahrgangsstufen gelten §§ 14 – 22 entsprechend. Alle Eltern sind zu diesen für die Mitwirkung am Leben der Schule wichtigen Sitzungen sehr herzlich eingeladen. 14 Termine der ersten Jahrgangstufen- , Klassenpflegschaften Mittwoch, 12.10.16 18.30 19.00 19.15 19.15 Uhr Uhr Uhr Uhr BOGY-Informationen Klassen 10 Klassenpflegschaften Klassen 6 Klassenpflegschaften Klassen 10 Jahrgangsstufenpflegschaft J1 Montag, 17.10.16 19.00 Uhr Klassenpflegschaften Klassen 7 19.00 Uhr Klassenpflegschaften Klassen 8 19.15 Uhr Jahrgangsstufenpflegschaft J2 Donnerstag, 20.10.16 18.45 Uhr Klassenpflegschaften 19.00 Uhr Klassenpflegschaften Klassen Klassen 5 9 Der Ablauf der 1. Pflegschaftsabende ist folgendermaßen geregelt: Der erste Teil, der sehr kurz gehalten werden soll, beinhaltet die Informationen der Klassenlehrer/-innen und eine kurze Vorstellung der Fachlehrkräfte. Die wichtigsten Informationen wie Anzahl der Arbeiten, Gewichtung schriftlich/mündlich werden auf einem Blatt zusammengefasst und an die Eltern verteilt. Im zweiten Teil, ab ca. 20.00 Uhr, treffen sich die Eltern mit den Lehrkräften in der Pausenhalle, so dass in lockerer Atmosphäre ein Austausch stattfinden kann. Schülerversicherungen Sofern keine private zusätzliche Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht, sollten die Schülerinnen und Schüler die Schülerzusatzversicherung in Höhe von 1,00 € pro Schüler/-in und Schuljahr abschließen, da die gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht alle Risiken außerunterrichtlicher Veranstaltungen abdeckt. Vor allem in den Klassenstufen, in denen im lfd. Schuljahr ein Schullandheimaufenthalt / eine Studienfahrt ansteht (Kl.: 6, 8, J1), sowie die Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 und 10, die das einwöchige Sozial- bzw. BOGY-Praktikum im 2. Schulhalbjahr absolvieren, sollten alle Schülerinnen und Schüler diese Zusatzversicherung abschließen. Der Abschluss der Zusatzversicherung ist zu Beginn eines Schuljahres über den/die Klassenlehrer/-in möglich. Für die Klassen 6 (SLH September!) letzter Termin: Fr. 16.09.16, vor Beginn der Schullandheimfahrten Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler: letzter Termin: Fr. 14.10.16 Bitte den kompletten Durchschreibesatz zurückgeben; die Schülerinnen und Schüler / Eltern erhalten nach einiger Zeit einen Zettel unterschrieben seitens der Schule als Versicherungsnachweis zurück. 15 Termineinhaltung Folgendes ist uns noch wichtig: Wir bitten darum, angesetzte Termine zur Abgabe von Infozetteln, Wahlzetteln, Hinweisblättern und Rücklaufzetteln aller Art, die eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten bedürfen, zu beachten und einzuhalten. Fragen Sie Ihre Kinder, besonders am Schulanfang und nach dem Halbjahreswechsel, wöchentlich nach Infozetteln, damit wir zeitlich besser planen können und Sie nicht u. U. wichtige Entscheidungen verpassen. Vieles werden wir auch über den Email-Verteiler kommunizieren. Unterrichts- und Pausenzeiten Montag bis Freitag 1. Stunde 2. Stunde 1. Pause Bäcker 3. Stunde 4. Stunde 7.40 Uhr 8.30 Uhr bis bis 8.25 Uhr 9.15 Uhr 9.15 Uhr bis 9.30 Uhr 9.35 Uhr 10.25 Uhr bis bis 10.20 Uhr 11.10 Uhr 11.10 Uhr bis 11.20 Uhr 11.25 Uhr 12.15 Uhr bis bis 12.10 Uhr 13.00 Uhr 13.45 Uhr 14.35 Uhr bis bis 14.30 Uhr 15.20 Uhr 4. Pause 15.20 Uhr bis 15.30 Uhr 10. Stunde 11. Stunde 15.35 Uhr 16.25 Uhr bis bis 16.20 Uhr 17.10 Uhr 2. Pause 5. Stunde 6. Stunde 7. Stunde = Mittagspause (3. Pause) 8. Stunde 9. Stunde 13.00 Uhr bis 13.40 Uhr Ausdrückliche Hinweise zum Verlassen des Schulgeländes: Jahrgangsstufe 1+2 Das Verlassen des Schulgeländes in Hohlstunden und ausfallenden Stunden ist nur den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 1 mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern (Vordruck erhalten alle Betroffenen mit Schuljahresbeginn) und den volljährigen Schülerinnen und Schülern gestattet. Klassen 5 bis einschließlich 10: Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis einschließlich 10 dürfen in Hohlstunden in den Pausen aus aufsichts- und versicherungstechnischen Gründen das Schulgelände nicht verlassen * Die Mittagspause zählt zur unterrichtsfreien Zeit. Alle Schülerinnen und Schüler, auch der Klassen 5 – 10, dürfen die Schule während der Mittagspause zum Mittagessen, für Besorgungen oder Sonstiges verlassen. 16 Ferienverteilung der Herrenberger Schulen für die kommenden Schuljahre Schuljahr Sommerferien Bewegliche Ferientage Herbstferien Weihnachtsferien Faschingsferien (= bewegliche Ferientage) Osterferien Bewegliche Ferientage Brückentage Pfingstferien Sommerferien 2016 / 2017 28.07. – 11.09.16 --29.10. – 06.11.16 23.12. – 08.01.17 2017 / 2018 27.07. – 10.09.17 02.10.17 28.10. – 05.11.17 22.12. – 07.01.18 25.02.17 – 05.03.17 10.02. – 18.02.18 08.04.17 – 23.04.17 26.05.17 24.03. – 08.04.18 30.04.18 Nicht:11.05. !!! 03.06.17 – 18.06.17 27.07.17 19.05.18 – 03.06.18 26.07.18 (angegeben ist jeweils der erste und letzte schulfreie Tag, inkl. Sa und So.) Weitere Ferientermine finden Sie über einen Link der SGH-Homepage auf der Elternbeirats-Homepage. Aktuelle Termine Über aktuelle Termine werden Sie unter der Rubrik „Termine und Veranstaltungen – Terminplan“ auf der Homepage informiert; wir werden feststehende Termine (z.B. Abiturprüfungen etc.) frühzeitig bekannt geben. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich Termine ändern können (z.B. Abreisetag im Austausch wegen günstigerer Konditionen). In diesem Sinne sind die veröffentlichten Termine nicht rechtsverbindlich. Schule ist ein lebendes System, was zu Veränderungen von Terminen führen kann.
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