Sozialpädagogische Assistentin

Zweijährige Berufsfachschule
Sozialpädagogische Assistentin /
Sozialpädagogischer Assistent
Ausbildungsziel:
In der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Grundschule.1
Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin / des Sozialpädagogischen
Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen
in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge
Zusammenarbeit mit Erzieherinnen / Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften
angewiesen.2
Voraussetzungen:
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die mindestens den
Realschulabschluss nachweisen.
Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Kapazität der
Schule.
In die Oberstufe kann aufgenommen werden, wer die Hochschulreife oder Berufliche
Vorbildung3 oder den Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik
oder Kinderpflege nachweist.
Abschlüsse:
Der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsfachschule berechtigt zur Führung der
Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich
geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
Der Abschluss ist berufsqualifizierend und stellt gleichzeitig die Aufnahmevoraussetzung
für die Fachschule Sozialpädagogik dar.
Mit dem beruflichen Abschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der
zum Besuch jeder Schulform im Sekundarbereich II (Schulen, die zum Erwerb der
Fachhochschulreife oder Hochschulreife führen) berechtigt.
Anmeldung:
Die Anmeldung muss vom 1. – 20. Februar für das darauf folgende Schuljahr erfolgen.
Weitere Angaben erhalten Sie:
• am Informations-, Beratungs- und Anmeldetag der BBS Buchholz, der jährlich am
ersten Samstag im Februar stattfindet
• im Internet (www.bbs-buchholz.de)
1
Niedersächsisches Kultusministerium; Info Blatt „Die Ausbildung zur Erzieherin“ Stand 1.05.2016
Rahmenrichtlinien Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent;
Niedersächsisches Kultusministerium März 2016
3
Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung
Berufsausbildung + Qualifikation und Berufserfahrung in der Tagespflege
Fachschul-, Fortbildungsabschluss
Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/in
2
Stand September 2016
Stundentafel:
Lernbereiche
Berufsübergreifender Lernbereich
mit den Fächern
• Deutsch / Kommunikation
• Fremdsprache / Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion
• Sport
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Klasse 1
mit den Modulen
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische
Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von
Bildungsprozessen I
• Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
•
Optionale Lernangebote
Klasse 2
mit den Modulen
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklungs- und Bildungsprozesse von
Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Pädagogische Begleitung von
Bildungsprozessen II
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
•
Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
Mit den Modulen
• Reflexion der Praktischen Ausbildung
•
Durchführung der Praktischen Ausbildung
Die Praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden muss in geeigneten
sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Diese findet teilweise als
4
Block, hauptsächlich jedoch an zwei Praxistagen pro Woche statt.
Sonstiges:
Schülerinnen und Schüler, die in die BFS Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
aufgenommen werden wollen, müssen ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Die Eignung wird durch
eine ärztliche Untersuchung geprüft. Diese entspricht der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Während der praktischen Ausbildung in diesem Bildungsgang besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu
Kindern, daher sollte ein Immunschutz gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und ggf.
Hepatitis A / B bestehen.
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kann nur
aufgenommen werden, wer auch die persönliche Zuverlässigkeit durch ein erweitertes polizeiliches
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nachweist.
Erst mit der Zusage für die Aufnahme in diese Schulform müssen diese Dokumente nachgereicht werden.
Die Aufnahmechancen werden verbessert, wenn bei der Anmeldung ein schriftlicher Nachweis über
praktische Erfahrungen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen erbracht wird.
Schülerinnen und Schüler, die in die zweite Klasse (Oberstufe) aufgenommen werden, müssen 600
Zeitstunden in dem Modul Praktische Ausbildung ableisten.
4
Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand 13.07.2016
Stand September 2016