Zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent Ausbildungsziel: In der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Grundschule.1 Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin / des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen / Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.2 Voraussetzungen: Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die mindestens den Realschulabschluss nachweisen. Die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der Kapazität der Schule. In die Oberstufe kann aufgenommen werden, wer die Hochschulreife oder Berufliche Vorbildung3 oder den Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder Kinderpflege nachweist. Abschlüsse: Der erfolgreiche Abschluss dieser Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“. Der Abschluss ist berufsqualifizierend und stellt gleichzeitig die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik dar. Mit dem beruflichen Abschluss wird der erweiterte Sekundarabschluss I erworben, der zum Besuch jeder Schulform im Sekundarbereich II (Schulen, die zum Erwerb der Fachhochschulreife oder Hochschulreife führen) berechtigt. Anmeldung: Die Anmeldung muss vom 1. – 20. Februar für das darauf folgende Schuljahr erfolgen. Weitere Angaben erhalten Sie: • am Informations-, Beratungs- und Anmeldetag der BBS Buchholz, der jährlich am ersten Samstag im Februar stattfindet • im Internet (www.bbs-buchholz.de) 1 Niedersächsisches Kultusministerium; Info Blatt „Die Ausbildung zur Erzieherin“ Stand 1.05.2016 Rahmenrichtlinien Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent; Niedersächsisches Kultusministerium März 2016 3 Berufsausbildung + dreijährige Berufsausübung Berufsausbildung + Qualifikation und Berufserfahrung in der Tagespflege Fachschul-, Fortbildungsabschluss Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/in 2 Stand September 2016 Stundentafel: Lernbereiche Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern • Deutsch / Kommunikation • Fremdsprache / Kommunikation • Politik • Mathematik • Religion • Sport Berufsbezogener Lernbereich - Theorie Klasse 1 mit den Modulen • Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle • Betreuung und Begleitung von Kindern • Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I • Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern • Optionale Lernangebote Klasse 2 mit den Modulen • Entwicklung beruflicher Identität • Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern • Pädagogische Konzepte • Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II • Arbeit mit Familien und Bezugspersonen • Optionale Lernangebote Berufsbezogener Lernbereich – Praxis Mit den Modulen • Reflexion der Praktischen Ausbildung • Durchführung der Praktischen Ausbildung Die Praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden muss in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt werden. Diese findet teilweise als 4 Block, hauptsächlich jedoch an zwei Praxistagen pro Woche statt. Sonstiges: Schülerinnen und Schüler, die in die BFS Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent aufgenommen werden wollen, müssen ihre gesundheitliche Eignung nachweisen. Die Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung geprüft. Diese entspricht der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Während der praktischen Ausbildung in diesem Bildungsgang besteht ein regelmäßiger direkter Kontakt zu Kindern, daher sollte ein Immunschutz gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und ggf. Hepatitis A / B bestehen. In die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent kann nur aufgenommen werden, wer auch die persönliche Zuverlässigkeit durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nachweist. Erst mit der Zusage für die Aufnahme in diese Schulform müssen diese Dokumente nachgereicht werden. Die Aufnahmechancen werden verbessert, wenn bei der Anmeldung ein schriftlicher Nachweis über praktische Erfahrungen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen erbracht wird. Schülerinnen und Schüler, die in die zweite Klasse (Oberstufe) aufgenommen werden, müssen 600 Zeitstunden in dem Modul Praktische Ausbildung ableisten. 4 Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand 13.07.2016 Stand September 2016
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