Flyer

WER VERGIBT DIE EIGENTÜMERIDENTIFIZIERUNGS-NUMMER ?
Sie, über das Internet unter www.polizei-bw-ein.de
Jede Polizeidienststelle in
Baden-Württemberg
DIE CODIERUNG KANN
BEISPIELSWEISE ERFOLGEN
DURCH:
Fräsung
Brandstempelung
Ätzung, Einätzen
Stanzung
Gravur
Spezialstifte
Laserdruck
oder sonstige dauerhafte
Anbringung
DABEI SOLLTEN SIE BEACHTEN:
Die Codierung muss
deutlich sichtbar sein, um
potentielle Diebe abzuschrecken und Kontrollen
zu erleichtern
Die Kennzeichnung erfolgt
auf eigene Gefahr und
sollte deshalb nur durch
Fachleute durchgeführt
werden
NÄHERE INFORMATIONEN
zu EIN erhalten Sie im
Internet, bei Ihrer örtlichen
Polizeidienststelle oder beim
Landeskriminalamt
Baden-Württemberg
Prävention
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
E-Mail:
[email protected]
Schützen Sie
Ihr Eigentum!
EIGENTÜMER-IDENTIFIZIERUNGS-NUMMER
LANDESKRIMINALAMT
DIE EIGENTÜMER-IDENTIFIZIERUNGS-NUMMER (EIN)
SETZT SICH ZUSAMMEN AUS:
dem Kfz-Kennzeichen
Ihres Wohnortes
dem Gemeinde- und
Straßenschlüssel Ihrer
Meldebehörde
Ihrer Hausnummer
Ihren persönlichen Initialen
sowie
gegebenenfalls einer
persönlichen Individualnummer
WICHTIGER HINWEIS:
WAS KANN CODIERT WERDEN?
mit der Anwendung EIN
wird nur ein Codierschlüssel erstellt, eine
Speicherung von Daten
erfolgt nicht
es können nur EigentümerIdentifizierungs-Nummern
für Baden-Württemberg
vergeben werden
Grundsätzlich kann jeder
Wertgegenstand als Eigentumsnachweis codiert werden
wie zum Beispiel:
WARUM DIE CODIERUNG MIT
EIN ?
codierte Gegenstände
sind für Diebe als „Heiße
Ware“ uninteressant
verlorene und entwendete Gegenstände können
den Besitzern leichter
zugeordnet und zurückgegeben werden
der Eigentumsnachweis
ist schneller möglich
codierte Gegenstände
können in den polizeilichen Fahndungssystemen erfasst werden
die Polizei kann Straftaten
schneller aufklären
Foto-/Videokameras
Handys
Baumaschinen
Werkzeuge
Kleingeräte
Fahrräder
Autoradios
Antiquitäten
Sakrale Gegenstände
Uhren
Schmuck
usw.