WER VERGIBT DIE EIGENTÜMERIDENTIFIZIERUNGS-NUMMER ? Sie, über das Internet unter www.polizei-bw-ein.de Jede Polizeidienststelle in Baden-Württemberg DIE CODIERUNG KANN BEISPIELSWEISE ERFOLGEN DURCH: Fräsung Brandstempelung Ätzung, Einätzen Stanzung Gravur Spezialstifte Laserdruck oder sonstige dauerhafte Anbringung DABEI SOLLTEN SIE BEACHTEN: Die Codierung muss deutlich sichtbar sein, um potentielle Diebe abzuschrecken und Kontrollen zu erleichtern Die Kennzeichnung erfolgt auf eigene Gefahr und sollte deshalb nur durch Fachleute durchgeführt werden NÄHERE INFORMATIONEN zu EIN erhalten Sie im Internet, bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg Prävention Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart E-Mail: [email protected] Schützen Sie Ihr Eigentum! EIGENTÜMER-IDENTIFIZIERUNGS-NUMMER LANDESKRIMINALAMT DIE EIGENTÜMER-IDENTIFIZIERUNGS-NUMMER (EIN) SETZT SICH ZUSAMMEN AUS: dem Kfz-Kennzeichen Ihres Wohnortes dem Gemeinde- und Straßenschlüssel Ihrer Meldebehörde Ihrer Hausnummer Ihren persönlichen Initialen sowie gegebenenfalls einer persönlichen Individualnummer WICHTIGER HINWEIS: WAS KANN CODIERT WERDEN? mit der Anwendung EIN wird nur ein Codierschlüssel erstellt, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht es können nur EigentümerIdentifizierungs-Nummern für Baden-Württemberg vergeben werden Grundsätzlich kann jeder Wertgegenstand als Eigentumsnachweis codiert werden wie zum Beispiel: WARUM DIE CODIERUNG MIT EIN ? codierte Gegenstände sind für Diebe als Heiße Ware uninteressant verlorene und entwendete Gegenstände können den Besitzern leichter zugeordnet und zurückgegeben werden der Eigentumsnachweis ist schneller möglich codierte Gegenstände können in den polizeilichen Fahndungssystemen erfasst werden die Polizei kann Straftaten schneller aufklären Foto-/Videokameras Handys Baumaschinen Werkzeuge Kleingeräte Fahrräder Autoradios Antiquitäten Sakrale Gegenstände Uhren Schmuck usw.
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