Exportkontrolle Aktuell

Exportkontrolle Aktuell
Informationsdienst des BAFA
09/2016
EU Recht /
EmbargoMaßnahmen
Irak
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/1398 der Kommission
vom 19. August 2016 (ABl. L 227 vom
20.8.2016, S. 1) zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des
Rates über bestimmte spezifische
Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen
zu Irak wurden zwei Einrichtungen
aus der Liste in Anhang III der
Verordnung (EG) Nr. 1210/2003
gestrichen. Anhang III benennt
Personen der früheren irakischen
Regierung und staatliche Organe,
Unternehmen und Einrichtungen,
deren Gelder und wirtschaftliche
Ressourcen, die am 22. Mai 2003
außerhalb des Iraks belegen waren,
eingefroren wurden (vgl. Art. 4 Abs. 1
der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003).
Hiervon zu unterscheiden ist die
Frage, ob diesen Personen oder
staatlichen Stellen Gelder oder
wirtschaftliche Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden dürfen.
Das sogenannte Bereitstellungsver-
bot betrifft nach Art. 4 Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1210/2003
Personen, Einrichtungen und
Organisationen, die in Anhang IV der
Verordnung (EG) Nr. 1210/2003
genannt sind. Für Personen, Unternehmen und Einrichtungen, die nur
in Anhang III genannt sind, gilt das
Bereitstellungsverbot nach Art. 4
Abs. 3 dieser Verordnung dagegen
nicht.
Die Änderungen setzen die Entscheidung des Sanktionsausschusses des
Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen vom 12. August 2016 um.
Iran
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/1375 der Kommission
vom 29. Juli 2016 (ABl. L 221 vom
16.8.2016, S. 1) zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über
restriktive Maßnahmen gegen Iran
wurden die Anhänge I, III und VIIB
der Verordnung (EU) Nr. 267/2012
umgestaltet. Den in den Anhängen I
und III aufgeführten Gütern wurden
zum Zwecke der besseren Identifizierung die Nummern des Anhangs I
der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
(EG-Dual-use Verordnung) gegenübergestellt. Mit dieser Erweiterung
sind jedoch keine inhaltlichen
Änderungen der Anhänge I und III
verbunden. Demgegenüber wurden
acht Eintragungen in Nummer 2 des
Anhangs VIIB gestrichen.
Libyen
Mit der Durchführungsverordnung
(EU) 2016/1334 des Rates vom 4.
August 2016 (ABl. L 212 vom
5.8.2016, S. 3) zur Durchführung des
Artikels 21 Absatz 2 der Verordnung
(EU) 2016/44 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Lage in
Libyen wurden die Einträge zu zwei
Personen in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 neu gefasst.
Nordkorea
Mit der Verordnung (EU) 2016/1333
des Rates vom 4. August 2016 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr.
329/2007 des Rates über restriktive
Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (ABl. L 212
vom 5.8.2016, S. 1) wurde das Verbot
der Weitergabe, der Beschaffung und
der Bereitstellung technischer Hilfe
auf zusätzliche Güter ausgeweitet
(Einfügung einer Liste sensibler
Güter, Anhang Ig). Es handelt sich
dabei um mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängende
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Gegenstände, Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Güter und Technologien.
Terrorismus
Al Qaida und ISIL (Da´esh)
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserem Faltblatt, das auf
der BAFA-Webseite zur Verfügung
steht:
http://www.ausfuhrkontrolle.info/
ausfuhrkontrolle/de/veranstaltungen/
informationstage/2016/flyer_ite2016.
pdf
Mit den Durchführungsverordnungen
(EU) 2016/1347 der Kommission vom 8.
August 2016 (ABl. L 214 vom 9.8.2016, S.
12) und (EU) 2016/1430 der Kommission vom 26. August 2016 (ABl. L 232 vom
27.8.2016, S. 6) zur 250. und 251.
Änderung der Verordnung (EG) Nr.
881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver
Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den
ISIL (Da´esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurden in
Anhang I der Verordnung (EG) Nr.
881/2002 in der Liste der Personen,
Gruppen und Organisationen, deren
Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
einzufrieren sind, zwei natürliche
Personen hinzugefügt und ein Eintrag
geändert.
Die Änderungen setzen die Entscheidung des Sanktionsausschusses des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
vom 3. und 22. August 2016 um.
BAFA intern
8. Informationstag
Exportkontrolle –
8. Dezember 2016
Impressum
Text und Redaktion
Der Informationstag Exportkontrolle
wird dieses Jahr am Donnerstag, den 8.
Dezember 2016 im Marriott Hotel,
Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt,
stattfinden. Das BAFA setzt mit diesem
nunmehr 8. Informationstag seine
bewährte Veranstaltungsreihe fort.
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
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Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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„Ausfuhrkontrolle, unser Beitrag für eine sichere Welt!“