Drohnen-Projekt „SmartScout“: Die Exekutive geht in die Luft

Mag. Christian Savoy
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Linz, 15. September 2016
Drohnen-Projekt „SmartScout“: Die Exekutive geht in die Luft
Unbemannte Luftfahrzeuge haben es längst aus der Science Fiction in den Alltag
geschafft. Ob vom US-Militär zur Bekämpfung des Terrorismus oder von Amazon
zur raschen Lieferung von Bestellungen – Drohnen erobern immer mehr den
Luftraum. Damit stellen sich aber auch neue Fragen, vor allem im rechtlichen
Bereich.
Spätestens, seitdem Skirennläufer Marcel Hirscher letztes Jahr in Madonna di
Campiglio beinahe von einer Drohne getroffen worden wäre, zeigt sich, dass am
Himmel nicht nur die Sonne scheint. „Die Nutzung von Drohnen nimmt immer mehr zu“,
weiß der JKU-Luftrechtsexperte Univ.-Prof. Sigmar Stadlmeier (Vorstand des Instituts
für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen). Das macht durchaus
Sinn, nicht nur bei der Übertragung von Sportereignissen: Gerade Einsatzkräfte können
auf die Hilfe unbemannter Luftfahrzeuge nicht mehr verzichten. Eine Studie hat bereits
nachgewiesen, dass im Katastrophenfall Drohnen zur Aufklärung besser geeignet sind
als Roboter oder Bodenfahrzeuge. Die Exekutive will den Einsatz von Drohnen daher
verstärken. Anwendungsgebiete sind u.a. die Grenzüberwachung oder die Suche nach
verunglückten Personen durch die Bergrettung. Das Projekt „SmartScout“ soll die
Einsatzkräfte dabei unterstützen.
Think Tank des Luftfahrtrechts
„SmartScout“ wird vom Institut für Maschinenbau und Betriebsinformatik der TU Graz
als Konsortialführer und den Projektpartnern TeleConsult Austria GmbH,
JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH, EYE.AERO gmbh sowie den
Instituten für Fernerkundung und Photogrammetrie der TU Graz und dem Institut für
Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen der JKU Linz betrieben. Die
Projektpartner bringen bereits große Erfahrung bei der Entwicklung von
Assistenzsystemen für Einsatzkräfte und dem Betrieb von unbemannten
Luftfahrzeugsystemen und – im Falle des beteiligten Instituts der JKU – eine über
Österreich hinaus anerkannte Reputation als think tank des Luftfahrtrechts mit.
Gefördert
wird
das
Projekt
von
der
Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft.
Rechtliche Unterschiede
Gerade die rechtlichen Aspekte sind teilweise unklar. „Polizeiluftfahrzeuge gelten in
Österreich zum Beispiel als Zivilluftfahrzeuge, im EU-Recht aber als
Staatsuftfahrzeuge. Die Einordnung der Drohnen in nationale, europäische und
internationale Rechtssysteme ist ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit“, erklärt
Stadlmeier.
„Luftangriff“ auf Datenschutz
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Untersuchung der datenschutzrechtlichen
Dimension, insbesondere der Weitergabe und Verarbeitung von aufgezeichneten
personenbezogenen Daten. „Darf man mit einer Drohne den Nachbarn filmen? Und wie
kann der sich dagegen wehren? Das sind ganz lapidare Fragen, die rechtlich geklärt
werden müssen.“
Die Brisanz dieser Fragen erfordert rasche Antworten. Daher wird auch der heurige
Luftrechtstag am 7. November unter dem Motto „Rechtsfragen unbemannter
Luftfahrzeugsysteme“ stehen – ebenfalls organisiert vom JKU-Luftrechts-Institut. „Das
Thema wird uns noch lange beschäftigen“, ist Stadlmeier überzeugt.
Mehr Infos zum Institut: jku.at/intlaw
JOHANNES KEPLER
UNIVERSITÄT LINZ
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