Henriette-Catharina-von-Oranien-Schule Schlosstraße 8 06785 Oranienbaum-Wörlitz Tel: 034904 20262 www.grundschule-oranienbaum.de Elternbrief Schuljahr 2016 / 2017 Sehr geehrte Eltern, vorab möchte ich mich auch in diesem Jahr noch einmal für die vielfältige Unterstützung während des gesamten letzten Schuljahres bedanken. Hilfe leisteten viele Eltern zu unseren Projekten und ganz besonders zu unserem letzten Schulfest, dem Mittelalterfest. Ich wünsche mir, dass wir auch weiterhin auf dieser Ebene zusammenarbeiten, denn die Qualität jeder Schule hängt wesentlich vom Zusammenspiel aller Beteiligten ab. Nun möchte ich Sie wieder bitten, diesen Schuljahresanfangsbrief wie in jedem Jahr aufmerksam zu lesen und aufzubewahren, denn auch in diesem Schuljahr kommen einige Neuerungen auf uns zu. 1. Unterrichtsorganisation Unsere Grundschule beginnt täglich ab 7.15 Uhr mit dem Unterricht (s. Stundenplan). Ab 6.55 Uhr werden die Buskinder betreut. Das Schulgebäude wird täglich ab 7.00 Uhr geöffnet, bei schlechtem Wetter mit dem Eintreffen der Buskinder. Alle Schulkinder sollten rechtzeitig in der Schule sein um sich noch in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten zu können. Wir bitten um Pünktlichkeit, da das Schulgebäude mit Unterrichtsbeginn aus Sicherheitsgründen verschlossen wird und nur nach Anmeldung über die Hausfunkanlage betreten werden kann. Diese Maßnahme ist zur Sicherheit unserer Kinder unerlässlich. Sollte doch einmal ein Kind aus irgendwelchen Gründen zu spät kommen, dann meldet es sich bitte im Sekretariat. Hier wird festgestellt, wo sich die jeweilige Klasse gerade aufhält und das Kind durch eine Mitarbeiterin zur Klasse gebracht. Eine Störung des Unterrichts ist nur durch das Schulpersonal zulässig. Der Unterricht wird nach einem festen Stundenplan erteilt, bei dem Anfangs- und Endzeiten immer verlässlich sind. Ohne die Zustimmung der Eltern wird kein Kind vorzeitig die Schule verlassen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, Ihrem Kind schriftlich zu bescheinigen, ob es den Heimweg allein antreten darf oder ob es abgeholt wird. Unsere Pädagogischen Mitarbeiterinnen sind angewiesen, im Rahmen der Fürsorge - und Aufsichtspflicht die Anwesenheit im und das Verlassen des Schulgebäudes zu kontrollieren. Deshalb melden Sie Ihr Kind bitte ab, wenn Sie es abholen. Das Verfahren bei „Hitzefrei“ wird Ihnen die Klassenlehrerin in der Elternversammlung erläutern. 2. Schulbus – Regelung für Buskinder Die Kinder aus den Nachbarorten treffen in der Regel gegen 6.55 Uhr mit dem Schulbus ein. Sobald sie das Schulgelände betreten, stehen sie in der Obhut der Schule. Eine Aufsicht wurde eingerichtet. Die Fahrschüler werden auch zu 12.45 Uhr und nach der 6. Stunde zum Bus gebracht und beaufsichtigt. Der Schulbus für die Grundschüler fährt 12.45 Uhr nach Goltewitz bzw. Horstdorf und Kakau; für die 3. u. 4. Klasse bei Bedarf auch nach der 6. Stunde 13.49 Uhr. Wenn schon einmal nach der 4. Stunde Schluss ist, werden die Fahrschüler bis zur Abfahrt des Schulbusses von uns betreut. (oder von den Eltern abgeholt) Der Bus fährt früh 6.39 Uhr (Rotehof und Horstdorf-Teich), 6.41 Uhr (H-Friedhof). 3. Stundentafel Die Stundentafel ist vom Gesetzgeber geregelt und lässt nur einen geringen Spielraum zu. Die Schule hat für jeden Schüler eine Mindeststundenzahl zu gewährleisten. Darüber ist sie rechenschaftspflichtig. Schjg. Deu SU Ma Mus Gest Spo Eth/Rel Engl. Pflichtstd. 1/2 7 3–4 5 1- 2 2–3 2–3 1–2 - 22 – 24 3 7 3–4 6 1–2 2–3 2–3 1- 2 2 25 – 27 4 7 3–4 6 1–2 2–3 2-3 1–2 2 25 – 27 Jede Klasse erhält einen eigenen Stundenplan. schulorganisatorische Probleme auftreten. Dieser ist verbindlich sofern nicht Bitte achten Sie als Eltern darauf, dass für die dort aufgeführten Stunden immer das benötigte Arbeitsmaterial mitgebracht wird. Das gilt besonders für Schulgarten, Sport und Gestalten. Nach der 4. Stunde besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen. Die Pause ist dafür ausreichend lang. Für die Anmeldung am Schulessen ist jedes Elternhaus eigenständig verantwortlich. Auch die Abmeldung bei Krankheit nehmen die Eltern eigenständig vor. 4. Klassenverteilung Im Schuljahr 2016/2017 werden unsere Grundschulkinder in 7(oder 8) Gruppen unterrichtet. Bei Redaktionsschluss lag noch keine Lehrerzuweisung vor. Deshalb Planungslücken ! Klasse Klassenleiterin stellvertr. Klassenleiterin SEP A Frau Ließ Frau ? (kommt noch) SEP B Frau Richter Frau ? SEP C Frau König Frau ? SEP D 5. Frau Thieme Frau ? 3a Frau Krümmling Frau ? 3 b Frau Schmidt Frau Thieme 4 Frau Schubert Frau ? Förderung Die Förderung aller Kinder findet innerhalb des Unterrichtes durch differenziertes Arbeiten statt. Direkte Förderstunden sind dafür durch die Stundenzuweisung nicht mehr vorgesehen. Eine Förderschullehrerin und Pädagogische Mitarbeiterinnen unterstützen zusätzlich die Förderung integrativ während des Unterrichts im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die Fachlehrerin kann einem Schüler / einer Schülerin mit besonderem Förderbedarf Nachteilsausgleich gewähren. Dies kann kurzzeitig sein, aber auch über einen längeren Zeitraum gehen, was dann wiederum durch die Klassenkonferenz bestätigt werden muss. Die Förderschullehrerin steht in erster Linie für die Schuleingangsphase zur Verfügung, weil hier sofort nach dem Erkennen von Problemen präventiv gefördert werden soll. Bei Unverständnis sollten Sie noch einmal in der Elternversammlung nachfragen. 6. Sprechzeiten Die Sprechzeiten der Schulleitung und der Lehrkräfte können nach Bedarf schriftlich oder mündlich vereinbart werden. In der Regel ist die Schulleitung täglich von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr zu erreichen. Weitere Termine können nach Bedarf vereinbart werden. Bitte klären Sie größere Probleme nicht in den wenigen Minuten vor Unterrichtsbeginn, weil diese Zeit den Kindern und der Unterrichtsvorbereitung gehört. Ein Termin, der keinen Zeitdruck vorgibt, ist für alle Beteiligten ergiebiger und lässt Probleme ruhiger lösen. 7. Ferientermine Damit der Familienurlaub ohne Unterrichtsversäumnisse geplant werden kann, teile ich Ihnen die feststehenden Ferientermine mit. 2016 / 2017 Herbst 2017 / 2018 (voraussichtlich) 1. Tag letzter Tag 1. Tag letzter Tag 04.10.16 15.10.16 02.10.17 13.10.17 Ferientag 30.10.17 Weihnachten 19.12.16 02.01.17 21.12.17 03.01.18 Winter 04.02.17 11.02.17 05.02.18 09.02.18 Ostern 10.04.17 13.04.17 26.03.18 31.03.18 Ferientag 30.04.18 Pfingsten 26.05.17 --- 11.05.18 19.05.18 Sommer 26.06.17 09.08.17 28.06.18 08.08.18 Stand vom 13.04.2015 Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienurlaub in der Ferienzeit zu planen ist. 8. Zeugnisausgabe Halbjahreszeugnis am: 03.02.2017 Jahreszeugnis am: 23.06.2017 Einschulungstermin am: 12.08.2017 9.Schulversäumnisse RdErl. des MK vom 24.4.2002-34.3-83107 ( veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt vom Mai 2002 ) Bezug: a) Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 26.2.1999 (GVB1. LSA S. 76) b) RdErl. des MK vom f 1.3.1997 (SVB1. LSA S. 168) c) RdErl. des MK vom 17. l .2001 (SVB1. LSA S. 45 ) 1. Ist eine Schülerin oder ein Schüler einer allgemein bildenden Schule durch Krankheit oder andere zwingende Gründe verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Die Schule ist verpflichtet, bei unentschuldigt fehlenden Kindern unverzüglich zu prüfen, ob sie auch vom Elternhaus vermisst werden. (Notfallplan) 2. Bei Rückkehr zum Unterricht haben die Erziehungsberechtigten, oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst, schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen (Entschuldigungsschreiben). 3. Bei begründetem Zweifel an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen. 4. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine amtsärztliche Bescheinigung angefordert werden. 5. Bei einem geplanten Arztbesuch ist die Schule im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen. (s. Punkt 1) Hinweis: Wenn ein Schüler/eine Schülerin eine mehrwöchige Kur antreten möchte, muss für diese Zeit ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht bei der zuständigen Schulleitung gestellt werden. Dieser Antrag wird durch das Amt bearbeitet u. i.d.R. genehmigt. 10. Veränderungen Aus nach wie vor gegebenem Anlass möchte ich an das Verantwortungs bewusstsein aller Eltern appellieren und dringend darum bitten, ständig darauf zu achten, dass die Telefonnummern, unter denen die Eltern im Notfall zu erreichen sind, aktualisiert werden. Auch im vergangenen Schuljahr kam es vor, dass Eltern bei einem Unfall oder Krankheit des Kindes nicht erreicht und somit nicht verständigt werden konnten, da die Telefonnummer nicht mehr stimmte. Im Interesse unserer Kinder bitte ich in solchen Fällen um mehr Verantwortungsbewusstsein. 11. Hausordnung Jedes Kind wird über die gültige Hausordnung belehrt, die das Zusammenleben und Verhalten der Schüler regelt. Wir legen Wert auf Einhaltung dieser Regeln! 12. Hausaufgaben Hausaufgaben sind ein Teil der unterrichtlichen Arbeit und dienen der Übung, Anwendung und Erfolgssicherung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben regelmäßig, sorgfältig und vollständig anfertigt. Kontrollieren Sie auch regelmäßig das Tagebuch (HA – Heft) Ihres Kindes und unterzeichnen Sie dieses. Für die Anfertigung der täglichen Hausaufgaben gilt bezüglich des Zeitaufwandes immer noch folgender Orientierungsrahmen: 1. Schuljahr bis 15 Min. ( plus zusätzliche Leseübung) 2. Schuljahr bis 30 Min. 3. Schuljahr bis 45 Min. 4. Schuljahr 45 bis 60 Min. Weicht Ihr Kind wesentlich von diesem Rahmen ab, dann nehmen Sie unbedingt Kontakt zur Lehrerin auf. Über die Ferien sollten nur freiwillige Hausaufgaben erteilt werden. Ausnahme ist hier ein Langzeitauftrag zum Lesen eines Buches. 13. Schulspeisung Wir stellen täglich eine warme Mahlzeit bereit. Die Mittagspause ist von 11.05 bis 11.40 Uhr. Bezüglich der Qualität der Schulspeisung führen wir momentan noch Diskussionen und Gespräche mit einem anderen Essenanbieter. Hierbei kooperieren wir mit dem Hort. Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt noch ausschließlich über die Firma Junghans in Eigenverantwortung. Eltern sollten insbesondere bei Krankheit des Kindes auf die fristgemäße Abmeldung achten. Milch- Tee - und Pausenversorgung erfolgt wie bisher über die Schule. 14. Schulelternrat Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Jeder Klassenelternrat wählt auch einen Vertreter, der im Bedarfsfall an den Tagungen des Schulelternrates als weiterer Elternvertreter teilnimmt. Der Schulelternrat wählt eine/n Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter. Die gewählten Elternvertreter im Schulelternrat haben in der Gesamtkonferenz Mitsprache- und Abstimmungsrecht. Die Stimmverteilung wird nach Beschluss geregelt. Der Schulelternrat hat das Recht, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu stellen. Die Beschlüsse dürfen dem Schulgesetz nicht entgegenstehen. Gesetzesvorlagen sind dabei zu beachten. Der Schulelternratsvorsitzende an unserer Schule ist Herr Dr. Schreiber (Klasse 4a) Der Schulelternrat tagt in der Regel 2 mal im Schuljahr. Hier werden Informationen zur Planung, Unterrichtsversorgung und Unterrichtsorganisation gegeben. Die oder der Vorsitzende des Klassenelternrates ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Klassenelternschaft und Schulleitung, denn große Projekte oder auch Schulfeste (alle zwei Jahre) können nur bewältigt werden, wenn viele mit anpacken. Wir wissen aber, dass der Schulelternrat sich seiner Verantwortung bewusst ist und im Bedarfsfall, wenn er selbst verhindert ist, eine Vertretung für die Tagungen organisiert. 15. Klassenelternrat und Klassenkonferenz Die Eltern jeder Klasse wählen i.d.R. im Abstand von 2 Jahren jeweils ihre Elternvertreter. In der Regel sind es 5 Eltern. Der / die Vorsitzende ist Mitglied des Schulelternrates. Das Schulgesetz regelt die Aufgabenbereiche der Elternvertreter. Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Sie besteht aus allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten und drei gewählten Elternvertretern. Die Konferenz entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse betreffen, z.B.: Beurteilungen des Gesamtverhaltens der Schüler, Koordinierung von Hausaufgaben, Anträge der Eltern u. a. Die für die Klassenkonferenz gewählten Eltern haben beratende Stimmen. Es wird empfohlen, zusätzlich zu den 3 Elternvertretern ein weiteres Elternteil als Reserve zu wählen um zu garantieren, dass immer 3 Eltern anwesend sind. Die Klassenkonferenz tagt mindestens 3-mal im Schuljahr. Eingeladen wird durch die Klassenleiterin. 16. Projekte/ Höhepunkte im Schuljahr (erste Planung, Änderungen möglich) 13.08.16 Einschulung 07.09.16 Sportfest bis 21.09.16 Klassenelternversammlungen Sept. Sitzung des Schulelternrates 17.10.16 1. Gesamtkonferenz 27.10.16 Herbstprojekt „Drachenfest“ Nov. .16 Elternsprechtage 28.11.16 Elternforum ABC : Die GS stellt sich vor ( für Eltern der Vorschüler) Dez. 16 Advent - Werkstattangebote : Backstube, Märchenstube 14.12.16 Lebendiger Adventskalender 03.12.16 Weihnachtsprogramm für die Rentner der Volkssolidarität Dez. 16 Grundschultag im Dessauer Theater , „Das Dschungelbuch“ 16.01.17 Klassenkonferenzen SEP A, SEP B, 3b 17.01.17 Klassenkonferenzen SEP C ,SEP D 18.01.17 Klassenkonferenzen Klasse 3a , 4a, 4b 02.02.17 Grundschulfasching 03.02.17 Zeugnisausgabe 16.02.17 Beginn des Schwimmunterrichts für Kl.2 06.03.17 Anmeldung der Einschüler 2018 / 19 07.03.17 Anmeldung der Einschüler 2018 / 19 24.04.17 2. Gesamtkonferenz 25.04.17 Vergleichsarbeit Deutsch Kl. 3, 1. Testtag 27.04.17 Vergleichsarbeit Deutsch Kl. 3, 2. Testtag 03.05.17 Vergleichsarbeit Mathe Kl. 3 15.05. bis 19.05.17 Projekttage „Gesundheit - Umwelt – Heimat – Verkehr“ 23.05.17 Zentr. Klassenarbeit Kl. 4, Mathe (verpflichtend) 24.05.17 Oma – und - Opa - Fest 30.05.17 Zentr. Klassenarbeit Kl. 4 , Deutsch ….05.17 Orangenfest 29.05.17 Elternversammlung der zuk. Einschüler 12.06.17 Klassenkonferenzen SEP A, SEP B, 3b 13.06.17 Klassenkonferenzen SEP C, SEP D, 14.06.17 Klassenkonferenzen Kl. 3a, 4a, 4b 23.06.17 Abschlussmeeting, Verabschiedung der 4. Klasse 17. Unfälle Bei Unfällen, die auf dem Schulweg oder in der Schule passieren, setzen Sie uns bitte nach einem Arztbesuch sofort in Kenntnis. Unsere Unfallmeldung muss innerhalb von 3 Tagen weitergeleitet werden. Erfordert eine Erkrankung, Verletzung oder ein Leiden eine Befreiung vom Sport über 4 Wochen hinaus, muss dafür ein ärztliches Attest vorliegen. Die Freistellung erfolgt über die Schulleitung. Das gilt auch für den Fall einer dauernden Sportunfähigkeit. Generell sollten Anträge auf eine Befreiung vom Sportunterricht konkrete Hinweise enthalten, in welchen Stoffgebieten und mit welchen Übungen die Schülerin / der Schüler trotz vorhandener Einschränkung sportlich aktiv werden kann. Hinweis: Die Leistungsbewertung im Sport wird in der 1. Elternversammlung ab Klasse 2 erläutert. 18. Belehrungen In jedem Schuljahr werden die Schüler an allgemein bildenden Schulen auf besondere Gefahren im täglichen Leben und deren Vermeidung hingewiesen. Sie werden mit Schwerpunkten möglicher Gefährdungen und mit entsprechenden Maßnahmen zu deren Vermeidung bekannt gemacht. Jahreszeitlich bedingt oder aus gegebenem Anlass werden die nachfolgenden Belehrungen durchgeführt: * Verhalten auf dem Schulweg * Gefahren beim Drachensteigen * Jugendschutzgesetz * Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen * Gefahren an u. auf Gleisanlagen * Gefährdung an Elektroanlagen * Verhalten im Sportunterricht * Verhalten beim Auffinden von * Verhalten bei Alarm, Brand- u. Fundmunition Katastrophengefahr * Verhalten beim Baden * Gebäudesicherung * Tollwutgefahr * Gefahren im Winter * Naturschutz * Belehrung über die gültige Hausordnung * Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln * Verhütung von Erkältungskrankheiten * Verhalten im Gestalten - Unterricht * Hygienische Verhaltensweisen bei Wanderungen u. Exkursionen * Verhalten Fremden gegenüber Aktuelle Informationen erhalten Sie weiterhin über unsere Homepage-Seite unter der Rubrik „Aktuelles – Monat aktuell“. www.gundschule-oranienbaum.de Liebe Eltern, ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind für das Schuljahr 2016/ 17 einen ruhigen Schuljahresbeginn, wenig Ärger, aber viel Erfolg und Freude beim Lernen. Auf angenehme Zusammenarbeit hoffend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihre
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