Henriette-Catharina-von-Oranien-Schule

Henriette-Catharina-von-Oranien-Schule
Schlosstraße 8
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Tel: 034904 20262
www.grundschule-oranienbaum.de
Elternbrief Schuljahr 2016 / 2017
Sehr geehrte Eltern,
vorab möchte ich mich auch in diesem Jahr noch einmal für die vielfältige Unterstützung während
des gesamten letzten Schuljahres bedanken. Hilfe leisteten viele Eltern zu unseren Projekten und
ganz besonders zu unserem letzten Schulfest, dem Mittelalterfest. Ich wünsche mir, dass wir auch
weiterhin auf dieser Ebene zusammenarbeiten, denn die Qualität jeder Schule hängt wesentlich vom
Zusammenspiel aller Beteiligten ab.
Nun möchte ich Sie wieder bitten, diesen Schuljahresanfangsbrief wie in jedem Jahr aufmerksam zu
lesen und aufzubewahren, denn auch in diesem Schuljahr kommen einige Neuerungen auf uns zu.
1. Unterrichtsorganisation
Unsere Grundschule beginnt täglich ab 7.15 Uhr mit dem Unterricht (s. Stundenplan). Ab 6.55 Uhr
werden die Buskinder betreut. Das Schulgebäude wird täglich ab 7.00 Uhr geöffnet, bei schlechtem
Wetter mit dem Eintreffen der Buskinder.
Alle Schulkinder sollten rechtzeitig in der Schule sein um sich noch in Ruhe auf den Unterricht
vorbereiten zu können. Wir bitten um Pünktlichkeit, da das Schulgebäude mit Unterrichtsbeginn aus
Sicherheitsgründen verschlossen wird und nur nach Anmeldung über die Hausfunkanlage betreten
werden kann. Diese Maßnahme ist zur Sicherheit unserer Kinder unerlässlich.
Sollte doch einmal ein Kind aus irgendwelchen Gründen zu spät kommen, dann meldet es sich bitte
im Sekretariat. Hier wird festgestellt, wo sich die jeweilige Klasse gerade aufhält und das Kind durch
eine Mitarbeiterin zur Klasse gebracht. Eine Störung des Unterrichts ist nur durch das Schulpersonal
zulässig.
Der Unterricht wird nach einem festen Stundenplan erteilt, bei dem Anfangs- und Endzeiten immer
verlässlich sind. Ohne die Zustimmung der Eltern wird kein Kind vorzeitig die Schule verlassen.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, Ihrem Kind schriftlich zu bescheinigen, ob es den Heimweg
allein antreten darf oder ob es abgeholt wird.
Unsere Pädagogischen Mitarbeiterinnen sind angewiesen, im Rahmen der Fürsorge - und
Aufsichtspflicht die Anwesenheit im und das Verlassen des Schulgebäudes zu kontrollieren. Deshalb
melden Sie Ihr Kind bitte ab, wenn Sie es abholen.
Das Verfahren bei „Hitzefrei“ wird Ihnen die Klassenlehrerin in der Elternversammlung erläutern.
2. Schulbus – Regelung für Buskinder
Die Kinder aus den Nachbarorten treffen in der Regel gegen 6.55 Uhr mit dem Schulbus ein. Sobald sie das
Schulgelände betreten, stehen sie in der Obhut der Schule. Eine Aufsicht wurde eingerichtet. Die Fahrschüler
werden auch zu 12.45 Uhr und nach der 6. Stunde zum Bus gebracht und beaufsichtigt. Der Schulbus für die
Grundschüler fährt 12.45 Uhr nach Goltewitz bzw. Horstdorf und Kakau; für die 3. u. 4. Klasse bei Bedarf auch
nach der
6. Stunde 13.49 Uhr.
Wenn schon einmal nach der 4. Stunde Schluss ist, werden die Fahrschüler bis zur Abfahrt des Schulbusses von
uns betreut. (oder von den Eltern abgeholt)
Der Bus fährt früh 6.39 Uhr (Rotehof und Horstdorf-Teich), 6.41 Uhr (H-Friedhof).
3. Stundentafel
Die Stundentafel ist vom Gesetzgeber geregelt und lässt nur einen geringen Spielraum zu. Die Schule
hat für jeden Schüler eine Mindeststundenzahl zu gewährleisten. Darüber ist sie
rechenschaftspflichtig.
Schjg. Deu
SU
Ma
Mus
Gest
Spo
Eth/Rel Engl.
Pflichtstd.
1/2
7
3–4
5
1- 2
2–3
2–3
1–2
-
22 – 24
3
7
3–4
6
1–2
2–3
2–3
1- 2
2
25 – 27
4
7
3–4
6
1–2
2–3
2-3
1–2
2
25 – 27
Jede Klasse erhält einen eigenen Stundenplan.
schulorganisatorische Probleme auftreten.
Dieser
ist
verbindlich
sofern
nicht
Bitte achten Sie als Eltern darauf, dass für die dort aufgeführten Stunden immer das benötigte
Arbeitsmaterial mitgebracht wird. Das gilt besonders für Schulgarten, Sport und Gestalten.
Nach der 4. Stunde besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen. Die Pause ist
dafür ausreichend lang. Für die Anmeldung am Schulessen ist jedes Elternhaus eigenständig
verantwortlich. Auch die Abmeldung bei Krankheit nehmen die Eltern eigenständig vor.
4. Klassenverteilung
Im Schuljahr 2016/2017 werden unsere Grundschulkinder in 7(oder 8) Gruppen unterrichtet.
Bei Redaktionsschluss lag noch keine Lehrerzuweisung vor. Deshalb Planungslücken !
Klasse
Klassenleiterin
stellvertr.
Klassenleiterin
SEP A
Frau Ließ
Frau ? (kommt noch)
SEP B
Frau Richter
Frau ?
SEP C
Frau König
Frau ?
SEP D
5.
Frau Thieme
Frau ?
3a
Frau Krümmling
Frau ?
3 b
Frau Schmidt
Frau Thieme
4
Frau Schubert
Frau ?
Förderung
Die Förderung aller Kinder findet innerhalb des Unterrichtes durch differenziertes Arbeiten statt.
Direkte Förderstunden sind dafür durch die Stundenzuweisung nicht mehr vorgesehen. Eine
Förderschullehrerin und Pädagogische Mitarbeiterinnen unterstützen zusätzlich die Förderung
integrativ während des Unterrichts im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Die Fachlehrerin kann einem Schüler / einer Schülerin mit besonderem Förderbedarf
Nachteilsausgleich gewähren. Dies kann kurzzeitig sein, aber auch über einen längeren Zeitraum
gehen, was dann wiederum durch die Klassenkonferenz bestätigt werden muss.
Die Förderschullehrerin steht in erster Linie für die Schuleingangsphase zur Verfügung, weil hier
sofort nach dem Erkennen von Problemen präventiv gefördert werden soll.
Bei Unverständnis sollten Sie noch einmal in der Elternversammlung nachfragen.
6.
Sprechzeiten
Die Sprechzeiten der Schulleitung und der Lehrkräfte können nach Bedarf schriftlich oder mündlich
vereinbart werden.
In der Regel ist die Schulleitung täglich von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr zu erreichen. Weitere Termine
können nach Bedarf vereinbart werden.
Bitte klären Sie größere Probleme nicht in den wenigen Minuten vor Unterrichtsbeginn, weil diese
Zeit den Kindern und der Unterrichtsvorbereitung gehört.
Ein Termin, der keinen Zeitdruck vorgibt, ist für alle Beteiligten ergiebiger und lässt Probleme ruhiger
lösen.
7.
Ferientermine
Damit der Familienurlaub ohne Unterrichtsversäumnisse geplant werden kann, teile ich Ihnen die
feststehenden Ferientermine mit.
2016 / 2017
Herbst
2017 / 2018 (voraussichtlich)
1. Tag
letzter Tag
1. Tag
letzter Tag
04.10.16
15.10.16
02.10.17
13.10.17
Ferientag
30.10.17
Weihnachten
19.12.16
02.01.17
21.12.17
03.01.18
Winter
04.02.17
11.02.17
05.02.18
09.02.18
Ostern
10.04.17
13.04.17
26.03.18
31.03.18
Ferientag
30.04.18
Pfingsten
26.05.17
---
11.05.18
19.05.18
Sommer
26.06.17
09.08.17
28.06.18
08.08.18
Stand vom 13.04.2015
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienurlaub in der Ferienzeit zu planen ist.
8. Zeugnisausgabe
Halbjahreszeugnis am:
03.02.2017
Jahreszeugnis am:
23.06.2017
Einschulungstermin am:
12.08.2017
9.Schulversäumnisse
RdErl. des MK vom 24.4.2002-34.3-83107 ( veröffentlicht im Schulverwaltungsblatt vom Mai
2002 )
Bezug:
a) Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom
26.2.1999
(GVB1. LSA S. 76)
b) RdErl. des MK vom f 1.3.1997 (SVB1. LSA S. 168)
c) RdErl. des MK vom 17. l .2001 (SVB1. LSA S. 45 )
1. Ist eine Schülerin oder ein Schüler einer allgemein bildenden Schule durch Krankheit oder
andere zwingende Gründe verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule
unverzüglich zu benachrichtigen. Die Schule ist verpflichtet, bei unentschuldigt fehlenden
Kindern unverzüglich zu prüfen, ob sie auch vom Elternhaus vermisst werden. (Notfallplan)
2. Bei Rückkehr zum Unterricht haben die Erziehungsberechtigten, oder volljährige
Schülerinnen und Schüler selbst, schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen
(Entschuldigungsschreiben).
3. Bei begründetem Zweifel an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen
Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern
dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
4. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine amtsärztliche Bescheinigung
angefordert werden.
5. Bei einem geplanten Arztbesuch ist die Schule im Voraus darüber in Kenntnis zu setzen. (s.
Punkt 1)
Hinweis: Wenn ein Schüler/eine Schülerin eine mehrwöchige Kur antreten möchte, muss für
diese Zeit ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht bei der zuständigen Schulleitung gestellt
werden. Dieser Antrag wird durch das Amt bearbeitet u. i.d.R. genehmigt.
10. Veränderungen
Aus nach wie vor gegebenem Anlass möchte ich an das Verantwortungs bewusstsein aller Eltern appellieren und dringend darum bitten, ständig darauf
zu achten, dass die Telefonnummern, unter denen die Eltern im Notfall zu erreichen
sind, aktualisiert werden.
Auch im vergangenen Schuljahr kam es vor, dass Eltern bei einem Unfall oder Krankheit des Kindes
nicht erreicht und somit nicht verständigt werden konnten, da die Telefonnummer nicht mehr
stimmte. Im Interesse unserer Kinder bitte ich in solchen Fällen um mehr
Verantwortungsbewusstsein.
11.
Hausordnung
Jedes Kind wird über die gültige Hausordnung belehrt, die das Zusammenleben und Verhalten der
Schüler regelt.
Wir legen Wert auf Einhaltung dieser Regeln!
12.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind ein Teil der unterrichtlichen Arbeit und dienen der Übung, Anwendung und
Erfolgssicherung.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben regelmäßig, sorgfältig und vollständig
anfertigt.
Kontrollieren Sie auch regelmäßig das Tagebuch (HA – Heft) Ihres Kindes und
unterzeichnen Sie dieses.
Für die Anfertigung der täglichen Hausaufgaben gilt bezüglich des Zeitaufwandes immer noch
folgender Orientierungsrahmen:
1. Schuljahr
bis 15 Min. ( plus zusätzliche Leseübung)
2. Schuljahr
bis 30 Min.
3. Schuljahr
bis 45 Min.
4. Schuljahr
45 bis 60 Min.
Weicht Ihr Kind wesentlich von diesem Rahmen ab, dann nehmen Sie unbedingt Kontakt zur Lehrerin
auf.
Über die Ferien sollten nur freiwillige Hausaufgaben erteilt werden. Ausnahme ist hier ein
Langzeitauftrag zum Lesen eines Buches.
13. Schulspeisung
Wir stellen täglich eine warme Mahlzeit bereit. Die Mittagspause ist von
11.05 bis 11.40 Uhr.
Bezüglich der Qualität der Schulspeisung führen wir momentan noch Diskussionen und Gespräche mit
einem anderen Essenanbieter. Hierbei kooperieren wir mit dem Hort.
Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt noch ausschließlich über die Firma Junghans in
Eigenverantwortung.
Eltern sollten insbesondere bei Krankheit des Kindes auf die fristgemäße Abmeldung achten.
Milch- Tee - und Pausenversorgung erfolgt wie bisher über die Schule.
14.
Schulelternrat
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat.
Jeder Klassenelternrat wählt auch einen Vertreter, der im Bedarfsfall an den Tagungen des
Schulelternrates als weiterer Elternvertreter teilnimmt.
Der Schulelternrat wählt eine/n Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter.
Die gewählten Elternvertreter im Schulelternrat haben in der Gesamtkonferenz Mitsprache- und
Abstimmungsrecht. Die Stimmverteilung wird nach Beschluss geregelt.
Der Schulelternrat hat das Recht, Beschlüsse zu fassen und Anträge an die Gesamtkonferenz zu
stellen. Die Beschlüsse dürfen dem Schulgesetz nicht entgegenstehen. Gesetzesvorlagen sind dabei
zu beachten.
Der Schulelternratsvorsitzende an unserer Schule ist Herr Dr. Schreiber (Klasse 4a)
Der Schulelternrat tagt in der Regel 2 mal im Schuljahr. Hier werden Informationen zur Planung,
Unterrichtsversorgung und Unterrichtsorganisation gegeben. Die oder der Vorsitzende des
Klassenelternrates ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Klassenelternschaft und Schulleitung, denn
große Projekte oder auch Schulfeste (alle zwei Jahre) können nur bewältigt werden, wenn viele mit
anpacken.
Wir wissen aber, dass der Schulelternrat sich seiner Verantwortung bewusst ist und im Bedarfsfall,
wenn er selbst verhindert ist, eine Vertretung für die Tagungen organisiert.
15.
Klassenelternrat und Klassenkonferenz
Die Eltern jeder Klasse wählen i.d.R. im Abstand von 2 Jahren jeweils ihre Elternvertreter. In der
Regel sind es 5 Eltern. Der / die Vorsitzende ist Mitglied des Schulelternrates. Das Schulgesetz regelt
die Aufgabenbereiche der Elternvertreter.
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Sie besteht aus allen Lehrkräften, die in der
Klasse unterrichten und drei gewählten Elternvertretern. Die Konferenz entscheidet im Rahmen
der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse betreffen,
z.B.: Beurteilungen des Gesamtverhaltens der Schüler, Koordinierung von Hausaufgaben, Anträge
der Eltern u. a.
Die für die Klassenkonferenz gewählten Eltern haben beratende Stimmen.
Es wird empfohlen, zusätzlich zu den 3 Elternvertretern ein weiteres Elternteil als Reserve zu wählen
um zu garantieren, dass immer 3 Eltern anwesend sind.
Die Klassenkonferenz tagt mindestens 3-mal im Schuljahr. Eingeladen wird durch die Klassenleiterin.
16. Projekte/ Höhepunkte im Schuljahr
(erste Planung, Änderungen möglich)
13.08.16 Einschulung
07.09.16 Sportfest
bis
21.09.16 Klassenelternversammlungen
Sept.
Sitzung des Schulelternrates
17.10.16 1. Gesamtkonferenz
27.10.16 Herbstprojekt „Drachenfest“
Nov. .16 Elternsprechtage
28.11.16 Elternforum ABC : Die GS stellt sich vor ( für Eltern der Vorschüler)
Dez. 16 Advent - Werkstattangebote : Backstube, Märchenstube
14.12.16 Lebendiger Adventskalender
03.12.16 Weihnachtsprogramm für die Rentner der Volkssolidarität
Dez. 16 Grundschultag im Dessauer Theater , „Das Dschungelbuch“
16.01.17 Klassenkonferenzen SEP A, SEP B, 3b
17.01.17 Klassenkonferenzen SEP C ,SEP D
18.01.17 Klassenkonferenzen Klasse 3a , 4a, 4b
02.02.17 Grundschulfasching
03.02.17 Zeugnisausgabe
16.02.17 Beginn des Schwimmunterrichts für Kl.2
06.03.17 Anmeldung der Einschüler 2018 / 19
07.03.17 Anmeldung der Einschüler 2018 / 19
24.04.17 2. Gesamtkonferenz
25.04.17 Vergleichsarbeit Deutsch Kl. 3, 1. Testtag
27.04.17 Vergleichsarbeit Deutsch Kl. 3, 2. Testtag
03.05.17 Vergleichsarbeit Mathe Kl. 3
15.05.
bis
19.05.17 Projekttage „Gesundheit - Umwelt – Heimat – Verkehr“
23.05.17 Zentr. Klassenarbeit Kl. 4, Mathe (verpflichtend)
24.05.17 Oma – und - Opa - Fest
30.05.17 Zentr. Klassenarbeit Kl. 4 , Deutsch
….05.17 Orangenfest
29.05.17 Elternversammlung der zuk. Einschüler
12.06.17 Klassenkonferenzen SEP A, SEP B, 3b
13.06.17 Klassenkonferenzen SEP C, SEP D,
14.06.17 Klassenkonferenzen Kl. 3a, 4a, 4b
23.06.17 Abschlussmeeting, Verabschiedung der 4. Klasse
17.
Unfälle
Bei Unfällen, die auf dem Schulweg oder in der Schule passieren, setzen Sie uns bitte nach einem
Arztbesuch sofort in Kenntnis. Unsere Unfallmeldung muss innerhalb von 3 Tagen weitergeleitet
werden.
Erfordert eine Erkrankung, Verletzung oder ein Leiden eine Befreiung vom Sport über 4 Wochen
hinaus, muss dafür ein ärztliches Attest vorliegen. Die Freistellung erfolgt über die Schulleitung. Das
gilt auch für den Fall einer dauernden Sportunfähigkeit. Generell sollten Anträge auf eine Befreiung
vom Sportunterricht konkrete Hinweise enthalten, in welchen Stoffgebieten und mit welchen
Übungen die Schülerin / der Schüler trotz vorhandener Einschränkung sportlich aktiv werden kann.
Hinweis: Die Leistungsbewertung im Sport wird in der 1. Elternversammlung ab Klasse 2 erläutert.
18.
Belehrungen
In jedem Schuljahr werden die Schüler an allgemein bildenden Schulen auf besondere Gefahren im täglichen
Leben und deren Vermeidung hingewiesen. Sie werden mit Schwerpunkten möglicher Gefährdungen und mit
entsprechenden Maßnahmen zu deren Vermeidung bekannt gemacht. Jahreszeitlich bedingt oder aus gegebenem
Anlass werden die nachfolgenden Belehrungen durchgeführt:
* Verhalten auf dem Schulweg
* Gefahren beim Drachensteigen
* Jugendschutzgesetz
* Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen
* Gefahren an u. auf Gleisanlagen
* Gefährdung an Elektroanlagen
* Verhalten im Sportunterricht
* Verhalten beim Auffinden von
* Verhalten bei Alarm, Brand- u.
Fundmunition
Katastrophengefahr
* Verhalten beim Baden
* Gebäudesicherung
* Tollwutgefahr
* Gefahren im Winter
* Naturschutz
* Belehrung über die gültige Hausordnung
* Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln
* Verhütung von Erkältungskrankheiten
* Verhalten im Gestalten - Unterricht
* Hygienische Verhaltensweisen bei
Wanderungen u. Exkursionen
* Verhalten Fremden gegenüber
Aktuelle Informationen erhalten Sie weiterhin über unsere Homepage-Seite unter der Rubrik
„Aktuelles – Monat aktuell“.
www.gundschule-oranienbaum.de
Liebe Eltern,
ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind für das Schuljahr 2016/ 17 einen ruhigen Schuljahresbeginn,
wenig Ärger, aber viel Erfolg und Freude beim Lernen.
Auf angenehme Zusammenarbeit hoffend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen Ihre