HILDESHEIM FREITAG, 16. SEPTEMBER 2016 HILDESHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG | 19 Sie steuern im Hafen auf eine große Party zu Der Hafen lädt für den 24. September zum Familienfest ein. Auf der Bühne steht unter anderem eine Band, die schon beim ESC war. VON MELLANIE CAGLAR HILDESHEIM. Das Programm ist vielseitig und verspricht jede Menge Kurzweil, Unterhaltung und Spaß für Alt und Jung: Das Hildesheimer Familien-Hafenfest steigt am Sonnabend, 24. September. Ausrichter sind die Hafenbetriebsgesellschaft, die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi), der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH), das Technische Hilfswerk (THW) und die Kulturfabrik Löseke. Vom Gelände der SEHi an der Kanalstraße bis zur Hafenkopfstraße spielt sich von 10 bis 22 Uhr ein buntes Treiben für Familien ab. Dazu gehören unter anderem Fahrten mit einem Müllfahrzeug, das Infomobil der Bundeswehr, Führungen über das SEHi-Gelände sowie Spiele zum Thema Abfall, Umwelt und Wasser. Die Polizeiinspektion Hildesheim ist mit einem Informationsstand vor Ort, die Berufsfeuerwehr demonstriert eine Höhenrettung, die Marinekameradschaft und das Technische Hilfswerk bieten Hafenrundfahrten an. Für Kinder gibt es zudem ein Karussell, eine Hüpfburg, Schmink- und Malecke. Für den Flohmarkt, bei dem Kinder Spielzeug, Kleidung, Stofftiere und anderes Spielzeug verkaufen und tauschen können, gibt es 175 Anmeldungen, berichtet der stellvertretende ZAH-Geschäftsführer Stefan Grampe. Er hat gestern mit Vertretern der beteiligten Mitausrichtern das Festprogramm mit Shuttle-Service ab und zum Bahnhof vorgestellt. Dieses sieht vor, dass der Musikverein Asel ab 10 Uhr in der SEHi-Festhalle für Stimmung sorgt. Es folgt ab 12 Uhr die Jazz-Combo des Polizeiorchesters Niedersachsen und ab 14 Uhr der Musikcorps Breinum. Das Programm der Kulturbühne an der Hafenkopfstraße hat die Kulturfabrik mit Unterstützung der Sparkasse Hildesheim zusammengestellt. Es beinhaltet Pop, Folk, Swing, Rockabilly, Hard Rock, Chorund Bigband-Musik: Ab 13 Uhr sind die „Piraten!“, Radio Tonkuhle und die Bigband der Musikschule zu hören. Anschließend sind der Sorsumer Shanty- Chor, Tré Sor und Hot Wire an der Reihe. Ab 20.45 Uhr steht die Gruppe Elaiza auf der Bühne. Im Mai 2014 traten die drei Frauen Ela Steinmetz, Yvonne Grünwald und Natalie Plöger mit ihrem Song „Is It Right“ für Deutschland beim Eurovision Song Contest an. Die Moderation des Programms übernimmt – passend zum Veranstaltungsort – „Capt`n“ Dirk Fröhlich. Abends wird der Hafen, der im Jahr 1928 in Betrieb genommen wurde, beleuchtet. „So haben die Hildesheimer den Hafen noch nie gesehen“, wirbt Stefan Wehner von der Kulturfabrik. Wie er berichtet, wollte die Kultur-Institution ursprünglich etwa Anfang September eine Musikveranstaltung im Hafen ausrichten. Zeitgleich überlegten sich ZAH und SEHi, ein Fest anlässlich des Jahrestags ihres Innenstadtbüros zu organisieren – und kontaktierten ihre Hafen-Nachbarn. Kurzerhand taten sich die Beteiligten zusammen und planten das erste Hildesheimer Familien-Hafenfest. Das dürften die Verantwortlichen im Hafen um so lieber feiern, als sich kürzlich neue Perspektiven für die Anlage aufgetan haben: Wie berichtet sind die Chancen auf den Ausbau des Stichkanals und damit auch auf das Wachstum des Hafens wieder deutlich gestiegen. Infos zum Festprogramm sind auf den Internetseiten der fünf Fest-Partner zu finden. Am Steuerrad für das Hafenfest (von links): Stefan Wehner, Stefan Grampe, Peter Block, Dirk Engelhardt, Rüdiger Adomeit und Matthias Herten. Sie hoffen, dass das Wetter so gut wird wie gestern beim Pressetermin. Foto: Caglar Gut beraten durch den Rechtsanwalt Anzeigen-Sonderveröffentlichung www.hildesheimer-allgemeine.de Nachehelicher Unterhalt vom Aussterben bedroht? Das Unterhaltsrecht wurde zum 1.1.2008 reformiert und ist nunmehr seit fast neun Jahren in Kraft. In dieser Zeit haben die Gerichte verschiedenste Entscheidungen getroffen, nach denen eins recht klar geworden ist: Es gibt keine Lebensstandardgarantie (mehr). Kein Ehegatte kann sich nach einer Trennung darauf verlassen, dass er über den Ehegattenunterhaltsanspruch dauerhaft finanziell abgesichert ist. Trotzdem kann nach wie vor nachehelicher Unterhalt verlangt werden z.B., weil der Unterhaltsberechtigte gemein- Zu Hause lebt es sich gefährlich Die neue Telekommunikation macht es möglich, dass vermehrt Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht in der Betriebsstätte des Arbeitgebers ausüben, sondern von zu Hause aus arbeiten. In dem privaten Arbeitszimmer wird ein Telearbeitsplatz eingerichtet, so dass von dort auf die EDVAnlage des Arbeitgebers zugegriffen werden kann. same Kinder betreut, weil er wegen Alters oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann, oder weil er schlicht ein geringeres Einkommen als der andere Ehegatte hat. Keinesfalls besteht ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nur dann, wenn ein Ehegatte aufgrund der gemeinsamen Lebensführung Nachteile erlitten hat. Mit Ausnahme des Anspruchs auf Unterhalt wegen Kinderbetreuung kann aber jeder nacheheliche Unterhaltsanspruch der Höhe nach begrenzt werden, wenn ein zeitlich unbeschränkter oder nach den ehelichen Lebensverhältnissen Während es in der Vergangenheit anerkannt war, dass der Weg von einem Büro in die Betriebskantine unter den Schutz der Unfallversicherung fällt, weil die Nahrungsaufnahme der Erhaltung der Arbeitskraft dient, gilt dies nicht für Gänge vom Homeoffice zur privaten Küche. Rechtsanwaltskanzlei Bitter Ana-T. Bitter Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Rechtsanwältin Mediatorin Henri-Dunant-Straße 8 ∙ 31141 Hildesheim Telefon 0 51 21 / 2 98 41 55 ∙ [email protected] Ronald Meier Rechtsanwälte Arbeitsrecht | Familienrecht | Miet- und Pachtrecht Strafrecht | Verkehrsunfallrecht Celler Straße 1 31157 Sarstedt www.rechtsanwalt-sarstedt.de | [email protected] Tel. 0 50 66 / 60 53 82 Kanzlei Schillmöller Rechtsanwälte & Notar Anschrift: Kalenberger Graben 17 31134 Hildesheim E-Mail: [email protected] Telefon: (0 51 21) 3 97 66 Fax: (0 51 21) 3 97 69 Die Exp erte Informa ntion Ernst Schillmöller Rechtsanwalt & Notar Daniel Schillmöller Rechtsanwalt www.kanzlei-schillmoeller.de Ihre Ansprechpartnerin für dieses Sonderthema Julia Hollemann Tel. 0 51 21 / 1 06 - 1 57 Fax 0 51 21 / 1 06 - 55 - 1 57 E-Mail: [email protected] Ana.-T. Bitter Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Mediatorin und Rechtsanwältin. bemessener Unterhaltsanspruch unbillig wäre. Bei der Billigkeitsentscheidung hat das Gericht sämtliche Umstände des Einzelfalls wie z.B. die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes, die Dauer der Ehe und die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe abzuwägen. So können nun selbst kranke Ehegatten nicht mehr darauf hoffen, dass sie dauerhaft Unterhalt von Ehegatten erhalten werden. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass auch ein solcher Anspruch zeitlich befristet oder der Höhe nach begrenzt werden kann. Argumentiert wird hier mit dem Umstand, dass die meisten Erkrankungen nicht ehebedingt sind, sondern auf die gesundheitliche Konstitution eines jeden Betroffenen fußen, sodass es auch gerecht sei, wenn die finanziellen Einbußen aufgrund des Gesundheitszustandes langfristig von dem erkrankten Ehegatten getragen werden. Auch der Altersunterhaltsanspruch ist einschränkbar. Altersunterhalt kann derjenige Ehegatte verlangen, der aufgrund seines Alters zu einem bestimmten Zeitpunkt seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch eigene Erwerbstätigkeit decken kann. Eine feste Altersgrenze besteht hier nicht. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei insbesondere die bisherige berufliche Tätigkeit des Betroffenen Berücksichtigung findet. Selbstverständlich gilt für einen Hochleistungssport- ler eine andere, frühere Altersgrenze als für einen Büroangestellten. Wenn aber die Rentenansprüche der Ehegatten aufgrund Scheidung durch den sogenannten Versorgungsausgleich angeglichen wurden, geht die Rechtsprechung mittlerweile davon aus, dass mit Rentenbezug in der Regel kein nachehelicher Unterhaltsanspruch mehr besteht. Begründet wird diese Rechtsprechung mit dem Argument, dass die ehebedingten Nachteile, die ein Ehegatte z.B. aufgrund geringerer Erwerbstätigkeit während der Ehe im Hinblick auf den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge erlitten hat, über den Versorgungsausgleich kompensiert sind. Da beide Ehegatten über den Versorgungsausgleich bereits betreffend ihre Versorgung im Alter gleichgestellt wurden, sei die weitere Gewährung nachehelichen Unterhalts regelmäßig unbillig. Aus der Erfahrung der Verfasserin heraus sind gerade Ehefrauen, die mehrere Jahrzehnte lang verheiratet waren, die Leidtragenden einer solchen Rechtsprechung und laufen Gefahr, in den Bereich der Altersarmut durch deutliche Absenkung der finanziellen Lebensgrundlagen zu rutschen. Sollte in einem solchen Fall der nacheheliche Unterhaltsanspruch festgelegt sein (z.B.per Gerichtsurteil, Vergleich oder notarieller Urkunde), ist dringender Handlungsbedarf gegeben und sollte der Anwalt des Vertrauens konsultiert werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hat nunmehr entschieden, dass Unfälle, welche einem Arbeitnehmer auf dem Weg vom Homeoffice zur privaten Küche zustoßen, nicht unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, da der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf einem Betriebsweg befand. Bei dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche handelt es sich nach dem Urteil um einen Unfall, welcher im persönlichen Lebensbereich vorgefallen ist. Zur Begründung führte das BSG aus, dass der Arbeitnehmer den Weg nicht zurückgelegt habe, um eine versicherte Beschäftigung auszuüben, sofern er einer typischen, eigenwirtschaftlichen, nichtversicherten Tätigkeit nachgegangen ist. Der Arbeitnehmer im Homeoffice unterscheidet sich von Beschäftigten in Betriebsstätten außerhalb der eigenen Wohnung dadurch, dass er bei der Ausübung seiner Arbeit keinen betrieblichen Vorgaben und Zwängen unterliegt. Eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer berechtigt ist, Arbeit im sogenannten Homeoffice durchzuführen, führt nach der Ansicht des BSG´s zwar dazu, dass eine Verlagerung von den Unternehmen dienenden Verrichtungen in den häuslichen Bereich erfolge. Eine den betrieblichen Interessen dienende Arbeit in der eigenen Wohnung nimmt dieser Wohnung jedoch nicht den Charakter der privaten, nichtversicherten Lebenssphäre. Die in der privaten Lebenssphäre innewohnenden Risiken sind dabei nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Arbeitnehmer selbst zu verantworten. Welf Spörlein L.L. M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht. Zur Begründung führt das BSG weiter aus, dass es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nicht möglich sei, außerhalb der Betriebsstätten ihrer Mitglieder, präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Wegen der fehlenden Eingriffsmöglichkeit sei es daher auch sachgerecht, dass vom häuslichen und damit persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko, den Versicherten und nicht der gesetzlichen Unfallversicherung mit der die Unternehmerhaftung abgelöst werden soll, zuzurechnen. Nicht ganz so streng hat das BSG geurteilt, als es um die Bewertung einer Weihnachtsfeier ging. Bisher war es Voraussetzung für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes, dass an der Weihnachtsfeier auch der Chef teilnahm. Diese Rechtsprechung hat das BSG nunmehr jedoch aufgegeben. Für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes bei einer betrieblichen Veranstaltung sei es Voraussetzung, dass die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Betriebsleitung stattfindet und alle Mitarbeiter der Abteilung eingeladen sind und die Teamleitung daran teilnimmt. Auf die Anzahl der Teilnehmer an der Feier komme es hingegen nicht an. Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern, fördern nach Ansicht des BSG´s das Betriebsklima und stärken den Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander. Aus diesem Grunde fallen entsprechende Veranstaltungen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Anzeigen-Sonderveröffentlichung Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Freitag, 16. September 2016 HERZOG BIENDARRA Osterstr. 7–9, 2. Etage 31134 Hildesheim Tel. 05121/28929-0 Fax 05121/28929-10 UwE BiEndarra wElF SpörlEin Jan roBErt lagrain Rechtsanwalt und notar Fachanwalt für Familienrecht Mediator LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwalt Interessenschwerpunkte: Interessenschwerpunkte: Interessenschwerpunkte: Scheidung, Unterhalt, Erbrecht Arbeitsrecht Verkehrsrecht (Unfallschaden, Bußgeld und Strafrecht) Verwaltungsrecht Sozialversicherungsrecht Wohnungseigentumsrecht Mietrecht Baurecht Handels- und Gesellschaftsrecht Versicherungsrecht Vertragsrecht Unsere Bürozeiten: Mo.-Fr. 9–13 + 14–17 Uhr, E-Mail: [email protected] REchTSANWälTE · NoTARE · FAchANWälTE Dr. GieSecKe & PARtneR GbR Reinald Gutkess · Notar a.D. FA Familienrecht Wolfgang Asche · Notar FA Arbeitsrecht u. Strafrecht Michael Schulz · Notar FA Familien-, Arbeits- u. Sozialrecht Dr. Stephanie Gutkess Kai Remmer FA Familienrecht Margret Voßhans-Wallheinke FA Familien- und Erbrecht gepr. Testamentsvollstreckerin FA Verkehrs-, Miet- u. WEG-Recht Bahnhofsplatz 6 · Telefon 74 87 20 · Telefax 7 48 72 74 · 31134 hildesheim [email protected] www.dr-giesecke-partner.de
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