Gut beraten durch den Rechtsanwalt

HILDESHEIM
FREITAG, 16. SEPTEMBER 2016
HILDESHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG |
19
Sie steuern im Hafen auf eine große Party zu
Der Hafen lädt für den
24. September zum
Familienfest ein. Auf
der Bühne steht unter
anderem eine Band,
die schon beim ESC war.
VON MELLANIE CAGLAR
HILDESHEIM. Das Programm ist vielseitig
und verspricht jede Menge Kurzweil,
Unterhaltung und Spaß für Alt und Jung:
Das Hildesheimer Familien-Hafenfest
steigt am Sonnabend, 24. September.
Ausrichter sind die Hafenbetriebsgesellschaft, die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi), der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH), das Technische Hilfswerk (THW) und die Kulturfabrik Löseke.
Vom Gelände der SEHi an der Kanalstraße bis zur Hafenkopfstraße spielt sich
von 10 bis 22 Uhr ein buntes Treiben für
Familien ab. Dazu gehören unter anderem Fahrten mit einem Müllfahrzeug, das
Infomobil der Bundeswehr, Führungen
über das SEHi-Gelände sowie Spiele zum
Thema Abfall, Umwelt und Wasser. Die
Polizeiinspektion Hildesheim ist mit
einem Informationsstand vor Ort, die
Berufsfeuerwehr
demonstriert
eine
Höhenrettung, die Marinekameradschaft
und das Technische Hilfswerk bieten
Hafenrundfahrten an.
Für Kinder gibt es zudem ein Karussell,
eine Hüpfburg, Schmink- und Malecke.
Für den Flohmarkt, bei dem Kinder Spielzeug, Kleidung, Stofftiere und anderes
Spielzeug verkaufen und tauschen können, gibt es 175 Anmeldungen, berichtet
der stellvertretende ZAH-Geschäftsführer Stefan Grampe. Er hat gestern mit
Vertretern der beteiligten Mitausrichtern
das Festprogramm mit Shuttle-Service ab
und zum Bahnhof vorgestellt.
Dieses sieht vor, dass der Musikverein
Asel ab 10 Uhr in der SEHi-Festhalle für
Stimmung sorgt. Es folgt ab 12 Uhr die
Jazz-Combo des Polizeiorchesters Niedersachsen und ab 14 Uhr der Musikcorps
Breinum.
Das Programm der Kulturbühne an der
Hafenkopfstraße hat die Kulturfabrik mit
Unterstützung der Sparkasse Hildesheim
zusammengestellt. Es beinhaltet Pop,
Folk, Swing, Rockabilly, Hard Rock, Chorund Bigband-Musik: Ab 13 Uhr sind die
„Piraten!“, Radio Tonkuhle und die Bigband der Musikschule zu hören.
Anschließend sind der Sorsumer Shanty-
Chor, Tré Sor und Hot Wire an der Reihe.
Ab 20.45 Uhr steht die Gruppe Elaiza auf
der Bühne. Im Mai 2014 traten die drei
Frauen Ela Steinmetz, Yvonne Grünwald
und Natalie Plöger mit ihrem Song „Is It
Right“ für Deutschland beim Eurovision
Song Contest an. Die Moderation des Programms übernimmt – passend zum Veranstaltungsort – „Capt`n“ Dirk Fröhlich.
Abends wird der Hafen, der im Jahr
1928 in Betrieb genommen wurde,
beleuchtet. „So haben die Hildesheimer
den Hafen noch nie gesehen“, wirbt Stefan Wehner von der Kulturfabrik. Wie er
berichtet, wollte die Kultur-Institution
ursprünglich etwa Anfang September
eine Musikveranstaltung im Hafen ausrichten. Zeitgleich überlegten sich ZAH
und SEHi, ein Fest anlässlich des Jahrestags ihres Innenstadtbüros zu organisieren – und kontaktierten ihre Hafen-Nachbarn. Kurzerhand taten sich die Beteiligten zusammen und planten das erste Hildesheimer Familien-Hafenfest.
Das dürften die Verantwortlichen im
Hafen um so lieber feiern, als sich kürzlich neue Perspektiven für die Anlage
aufgetan haben: Wie berichtet sind die
Chancen auf den Ausbau des Stichkanals
und damit auch auf das Wachstum des
Hafens wieder deutlich gestiegen.
Infos zum Festprogramm sind auf den
Internetseiten der fünf Fest-Partner zu
finden.
Am Steuerrad für das Hafenfest (von links): Stefan Wehner, Stefan Grampe, Peter Block, Dirk Engelhardt, Rüdiger Adomeit und
Matthias Herten. Sie hoffen, dass das Wetter so gut wird wie gestern beim Pressetermin.
Foto: Caglar
Gut beraten durch den Rechtsanwalt
Anzeigen-Sonderveröffentlichung
www.hildesheimer-allgemeine.de
Nachehelicher Unterhalt vom Aussterben bedroht?
Das Unterhaltsrecht wurde
zum 1.1.2008 reformiert und ist
nunmehr seit fast neun Jahren
in Kraft. In dieser Zeit haben
die Gerichte verschiedenste
Entscheidungen
getroffen,
nach denen eins recht klar
geworden ist: Es gibt keine
Lebensstandardgarantie
(mehr). Kein Ehegatte kann
sich nach einer Trennung
darauf verlassen, dass er über
den
Ehegattenunterhaltsanspruch dauerhaft finanziell
abgesichert ist.
Trotzdem kann nach wie vor
nachehelicher Unterhalt verlangt werden z.B., weil der
Unterhaltsberechtigte gemein-
Zu Hause
lebt es sich gefährlich
Die neue Telekommunikation
macht es möglich, dass vermehrt Arbeitnehmer ihre
Arbeit nicht in der Betriebsstätte des Arbeitgebers ausüben, sondern von zu Hause
aus arbeiten. In dem privaten
Arbeitszimmer wird ein Telearbeitsplatz eingerichtet, so
dass von dort auf die EDVAnlage des Arbeitgebers
zugegriffen werden kann.
same Kinder betreut, weil er
wegen Alters oder Krankheit
nicht mehr arbeiten kann, oder
weil er schlicht ein geringeres
Einkommen als der andere
Ehegatte
hat.
Keinesfalls
besteht ein nachehelicher
Unterhaltsanspruch nur dann,
wenn ein Ehegatte aufgrund
der gemeinsamen Lebensführung Nachteile erlitten hat.
Mit Ausnahme des Anspruchs
auf Unterhalt wegen Kinderbetreuung kann aber jeder nacheheliche Unterhaltsanspruch
der Höhe nach begrenzt werden, wenn ein zeitlich unbeschränkter oder nach den ehelichen
Lebensverhältnissen
Während es in der Vergangenheit anerkannt war, dass
der Weg von einem Büro in
die Betriebskantine unter den
Schutz der Unfallversicherung fällt, weil die Nahrungsaufnahme der Erhaltung der
Arbeitskraft dient, gilt dies
nicht für Gänge vom Homeoffice zur privaten Küche.
Rechtsanwaltskanzlei Bitter
Ana-T. Bitter
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Fachanwältin für Erbrecht
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Ana.-T. Bitter Fachanwältin für Familien- und Erbrecht,
Mediatorin und Rechtsanwältin.
bemessener
Unterhaltsanspruch unbillig wäre. Bei der
Billigkeitsentscheidung hat das
Gericht sämtliche Umstände
des Einzelfalls wie z.B. die Dauer der Pflege oder Erziehung
eines gemeinsamen Kindes, die
Dauer der Ehe und die Gestaltung von Haushaltsführung
und Erwerbstätigkeit während
der Ehe abzuwägen.
So können nun selbst kranke
Ehegatten nicht mehr darauf
hoffen, dass sie dauerhaft
Unterhalt von Ehegatten erhalten werden. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass auch ein solcher
Anspruch zeitlich befristet
oder der Höhe nach begrenzt
werden kann. Argumentiert
wird hier mit dem Umstand,
dass die meisten Erkrankungen
nicht ehebedingt sind, sondern
auf die gesundheitliche Konstitution eines jeden Betroffenen
fußen, sodass es auch gerecht
sei, wenn die finanziellen Einbußen aufgrund des Gesundheitszustandes langfristig von
dem erkrankten Ehegatten
getragen werden.
Auch der Altersunterhaltsanspruch
ist
einschränkbar.
Altersunterhalt kann derjenige
Ehegatte verlangen, der aufgrund seines Alters zu einem
bestimmten Zeitpunkt seinen
Lebensunterhalt nicht mehr
durch eigene Erwerbstätigkeit
decken kann. Eine feste Altersgrenze besteht hier nicht. Es
kommt vielmehr auf die
Umstände des Einzelfalls an,
wobei insbesondere die bisherige berufliche Tätigkeit des
Betroffenen Berücksichtigung
findet. Selbstverständlich gilt
für einen Hochleistungssport-
ler eine andere, frühere Altersgrenze als für einen Büroangestellten.
Wenn aber die Rentenansprüche der Ehegatten aufgrund
Scheidung durch den sogenannten Versorgungsausgleich
angeglichen wurden, geht die
Rechtsprechung mittlerweile
davon aus, dass mit Rentenbezug in der Regel kein nachehelicher
Unterhaltsanspruch
mehr besteht.
Begründet wird diese Rechtsprechung mit dem Argument,
dass die ehebedingten Nachteile, die ein Ehegatte z.B. aufgrund geringerer Erwerbstätigkeit während der Ehe im
Hinblick auf den Aufbau einer
eigenen Altersvorsorge erlitten
hat, über den Versorgungsausgleich
kompensiert sind. Da beide
Ehegatten über den Versorgungsausgleich bereits betreffend ihre Versorgung im Alter
gleichgestellt wurden, sei die
weitere Gewährung nachehelichen Unterhalts regelmäßig
unbillig. Aus der Erfahrung der
Verfasserin heraus sind gerade
Ehefrauen, die mehrere Jahrzehnte lang verheiratet waren,
die Leidtragenden einer solchen Rechtsprechung und laufen Gefahr, in den Bereich der
Altersarmut durch deutliche
Absenkung der finanziellen
Lebensgrundlagen zu rutschen.
Sollte in einem solchen Fall der
nacheheliche
Unterhaltsanspruch festgelegt sein (z.B.per
Gerichtsurteil, Vergleich oder
notarieller Urkunde), ist dringender Handlungsbedarf gegeben und sollte der Anwalt des
Vertrauens konsultiert werden.
Das
Bundessozialgericht
(BSG) hat nunmehr entschieden, dass Unfälle, welche
einem Arbeitnehmer auf dem
Weg vom Homeoffice zur privaten Küche zustoßen, nicht
unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, da der
Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf
einem Betriebsweg befand.
Bei dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche handelt es
sich nach dem Urteil um einen
Unfall, welcher im persönlichen Lebensbereich vorgefallen ist. Zur Begründung führte
das BSG aus, dass der Arbeitnehmer den Weg nicht
zurückgelegt habe, um eine
versicherte
Beschäftigung
auszuüben, sofern er einer
typischen, eigenwirtschaftlichen, nichtversicherten Tätigkeit nachgegangen ist. Der
Arbeitnehmer im Homeoffice
unterscheidet
sich
von
Beschäftigten in Betriebsstätten außerhalb der eigenen
Wohnung dadurch, dass er
bei der Ausübung seiner
Arbeit keinen betrieblichen
Vorgaben
und
Zwängen
unterliegt. Eine arbeitsrechtliche Vereinbarung, wonach
der Arbeitnehmer berechtigt
ist, Arbeit im sogenannten
Homeoffice durchzuführen,
führt nach der Ansicht des
BSG´s zwar dazu, dass eine
Verlagerung von den Unternehmen dienenden Verrichtungen in den häuslichen
Bereich erfolge. Eine den
betrieblichen Interessen dienende Arbeit in der eigenen
Wohnung nimmt dieser Wohnung jedoch nicht den Charakter der privaten, nichtversicherten Lebenssphäre. Die
in der privaten Lebenssphäre
innewohnenden Risiken sind
dabei nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den
Arbeitnehmer selbst zu verantworten.
Welf Spörlein L.L. M.,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Sozialrecht.
Zur Begründung führt das
BSG weiter aus, dass es den
Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung
nicht
möglich sei, außerhalb der
Betriebsstätten ihrer Mitglieder, präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen zu
ergreifen. Wegen der fehlenden Eingriffsmöglichkeit sei
es daher auch sachgerecht,
dass vom häuslichen und
damit persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko, den Versicherten und
nicht der gesetzlichen Unfallversicherung mit der die
Unternehmerhaftung abgelöst werden soll, zuzurechnen.
Nicht ganz so streng hat das
BSG geurteilt, als es um die
Bewertung einer Weihnachtsfeier ging. Bisher war es
Voraussetzung
für
das
Bestehen des Unfallversicherungsschutzes, dass an der
Weihnachtsfeier auch der
Chef teilnahm. Diese Rechtsprechung hat das BSG nunmehr jedoch aufgegeben.
Für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes
bei
einer betrieblichen Veranstaltung sei es Voraussetzung,
dass die Veranstaltung im
Einvernehmen
mit
der
Betriebsleitung
stattfindet
und alle Mitarbeiter der
Abteilung eingeladen sind
und die Teamleitung daran
teilnimmt. Auf die Anzahl der
Teilnehmer an der Feier komme es hingegen nicht an.
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern, fördern nach
Ansicht des BSG´s das
Betriebsklima und stärken
den
Zusammenhalt
der
Beschäftigten untereinander.
Aus diesem Grunde fallen
entsprechende Veranstaltungen unter den Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung.
Anzeigen-Sonderveröffentlichung Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Freitag, 16. September 2016
HERZOG
BIENDARRA
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LL.M. Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Sozialrecht
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