Programm

Institut für Rechtswissenschaft
und Rechtspraxis
FACHTAGUNG ZUM NEUEN
KINDESUNTERHALTSRECHT
Freitag, 16. September 2016
Kongresshaus Zürich
Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis
Universität St.Gallen
Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen
Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883
[email protected] · www.irp.unisg.ch
FACHTAGUNG ZUM NEUEN KINDESUNTERHALTSRECHT
THEMEN UND ADRESSATENKREIS
Am 1. Januar 2017 tritt das am 20. März 2015 teilrevidierte Kindesunterhaltsrecht (AS 2015 4299 ff.) in
Kraft. Zusammen mit der bereits Mitte 2014 in Kraft getretenen Sorgerechtsreform und dem durch die
Rechtsprechung weiterentwickelten übrigen Unterhaltsrecht wird es ebenfalls Konsequenzen für den
nachehelichen Unterhalt haben. Weitere indirekte Auswirkungen auf die Berechnungen von Unter­
haltsforderungen kann in Scheidungsfällen auch das am 1. Januar 2017 in Kraft tretende neue Recht der
beruflichen Vorsorge (BBl 2015 4883 ff.) haben. Die Auswirkungen auf die gesamten Unterhalts­
leistungstransfers zwischen allen Betroffenen sind weit erheblicher und komplexer, als dies im Gesetz­
gebungsprozess absehbar war. AnwältInnen und BeraterInnen, RichterInnen und MitarbeiterInnen von
KESB und Sozialarbeit werden aber schon anfangs 2017 gefordert sein, sofort die richtigen Massnahmen
einzuleiten und Entscheidungen zu treffen.
ZU DEN EINZELNEN REFERATEN UND DISKUSSIONSBEITRÄGEN
1. Zum Referat «Übersicht über die ZGB-Reform vom 20. März 2015»
(Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser)
Zentraler Punkt der Neuerung ist der Betreuungsunterhalt. Damit ergeben sich aber auch Ver­
schiebungen der Interessenlagen in anderen Bereichen, was zu einer Vielzahl weiterer Fragen, nament­
lich auch im Prozessrecht und im Kindesschutz, führt. Zudem enthält die Revision weitere Punkte. Das
Referat gibt einen Überblick über die betroffenen Rechtsgebiete.
2. Zum Referat «Kindesunterhalt nach neuem Recht: Grundlagen und Berechnungen»
(Prof. Annette Spycher und Oberrichter Daniel Bähler)
Insbesondere der Betreuungsunterhalt stellt für Anwenderinnen und Anwender Neuland dar, zumal
der Gesetzgeber sich auf allgemeine Angaben beschränkt hat und die verschiedenen in die Revision
eingeflossenen Zielsetzungen nicht widerspruchsfrei in Einklang zu bringen sind. Das Referat bezweckt
aufzuzeigen, wie der Betreuungsunterhalt in bestehende Berechnungsmethoden eingepasst werden
kann und wo besondere Vorsicht in der Umsetzung geboten ist.
3. Zum Podium «Herausforderungen des neuen Rechts für die Anwaltschaft» (Lic. iur. Christine Arndt und Dr. iur. Gian Brändli)
Bis die Gerichte ihre Praxis gefestigt haben, besteht für die Anwälte eine grosse Unsicherheit dazu, wie
die Anträge zum Kindesunterhalt zu stellen und zu begründen sind. Im Austausch mit den Referenten
sollen Ansätze zu Vorgehensweisen aufgezeigt und besprochen werden.
4. Zum Podium «Herausforderungen des neuen Rechts für erstinstanzliche Gerichte und KESB»
(Lic. iur. Anita Heer und Dr. iur. Patrick Fassbind)
In dieser Podiumsdiskussionsrunde stehen im Vordergrund u.a.: Besondere Anforderungen an die for­
melle und die materielle Verfahrensleitung, Koordination mit anderen Verfahren, Fragen der Über­
prüfung früherer Entscheidungen, gegenseitige Beeinflussung der Regelungen betr. elterliche Sorge/
Betreuungsumfang/Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Zusammenarbeit Gericht/KESB,
Ge­nehmi­gung von Kindesunterhaltsvereinbarungen.
5. Zum Referat «Anwendung des neuen Kindesunterhaltsrechts im internationalen Verhältnis»
(Prof. Dr. iur. Rodrigo Rodriguez)
Im internationalen Verhältnis stellen sich mit den neuen Bestimmungen des ZGB Eltern und Kind (auf
den drei Ebenen Gerichts- und Behördenzuständigkeiten, anwendbares Recht, Anerkennung und Voll­
streckbarerklärung von Entscheiden und Massnahmen) neue Aspekte und Probleme, vor allem auch
­wegen­der neu geschaffenen Abhängigkeiten von Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen. Hinzu
kommt, dass Abänderungen altrechtlich getroffener Unterhaltsvereinbarungen und -entscheidungen im
grenzüberschreitenden Verhältnis besonders aufwändig sind. Nicht zuletzt stellen sich auch neue
Probleme im Zusammenhang mit dem Inkasso über die Grenze.
TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE
TAGUNGSLEITUNG
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen,
Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG,
nebenamtlicher Bundesrichter
Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Ivo Schwander
ehem. Professor an der Universität St.Gallen, Rechtskonsulent, Zürich
REFERIERENDE
Lic. iur. Christine Arndt
Rechtsanwältin, CAS Familienrecht,
Lehrbeauftragte an der Universität Zürich,
Partnerin bei Langner Arndt Rechtsanwälte AG,
Zürich
[email protected]
Oberrichter Daniel Bähler
Fürsprecher, Obergericht des Kantons Bern
[email protected]
Dr. iur. Gian Brändli
Rechtsanwalt, Associate bei Bär & Karrer,
Zürich
[email protected]
Dr. iur. Patrick Fassbind
Advokat, MPA, Lehrbeauftragter an
der Universität Bern, Leiter und
Spruchkammervorsitzender der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Basel-Stadt
[email protected]
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
Professor für Privat- und Handelsrecht
an der Universität St.Gallen,
Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit
und Arbeitswelten FAA-HSG,
nebenamtlicher Bundesrichter
[email protected]
Lic. iur. Anita Heer
Advokatin, Zivilgerichtspräsidentin Basel-Stadt
[email protected]
PD Dr. iur. Rodrigo Rodriguez
Rechtsanwalt, Titularprofessor an der
Universität Bern, Lehrbeauftragter an der
Universität Freiburg, Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz, Bern
[email protected]
Prof. Dr. iur. Annette Spycher, LL.M.,
Lehrbeauftragte an der Universität Bern,
Partnerin Kellerhals Carrard, Bern
[email protected]
ORGANISATORISCHES
TAGUNGSORT
Die Tagung findet am Freitag, 16. September 2016, im Kongresshaus Zürich, Claridenstrasse 7, Zürich
statt.
KOSTEN
Die Kosten betragen CHF 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Be­grüssungs­­kaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Pausengetränke
sowie die Getränke im Plenum.
AN- UND ABMELDUNGEN
Bitte melden Sie sich online: www.irp.unisg.ch, per Mail: [email protected] oder per Post: Institut für Rechts­
wissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen an.
Bei Abmeldungen, die nach dem 1. September 2016 erfolgen, werden CHF 350.– in Rechnung gestellt,
bei Abmeldungen nach dem 8. September 2016 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatz­teil­
nehmende sind willkommen.
BESCHEINIGUNG
Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt.
CREDITS
FachanwältInnen SAV Familienrecht erhalten gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Familienrecht
7 Credit Points bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm.
DURCHFÜHRUNGSVORBEHALT
Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurz­
frisrig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Kann eine Veranstaltung nicht durchge­
führt werden, erhalten die angemeldeten Personen spätestens zwei Wochen vor dem Durchführungstermin eine persönliche Informations-Email. Kleinere Änderungen im Veran­stal­tungs­programm werden
laufend auf www.irp.unisg.ch publiziert.
PROGRAMM
Ab 08.15
Begrüssungskaffee
09.00 – 09.30
Übersicht über die ZGB-Reform vom
20. März 2015
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
09.30 – 10.10
Kindesunterhalt nach neuem Recht:
Grundlagen und Berechnungen I
Prof. Dr. iur. Annette Spycher /
Oberrichter Daniel Bähler
10.10 – 10.30
Kaffeepause
10.30 – 11.50
Kindesunterhalt nach neuem Recht:
Grundlagen und Berechnungen II
11.50 – 13.00
Mittagessen
13.00 – 14.00
Herausforderungen des neuen Rechts
für die Anwaltschaft – Ergänzungen und
Podiumsbeiträge
Lic. iur. Christine Arndt /
Dr. iur. Gian Brändli
14.00 – 15.00
Herausforderungen des neuen Rechts
für erstinstanzliche Gerichte und KESB –
Ergänzungen und Podiumsbeiträge
Lic. iur. Anita Heer /
Dr. iur. Patrick Fassbind
15.00 – 15.25
Kaffeepause
15.25 – 16.05
Anwendung des neuen Kindesunterhaltsrechts im internationalen Verhältnis
Prof. Dr. iur. Rodrigo Rodriguez
16.05 – 16.35
Schlussfolgernde Gedanken
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
Prof. Dr. iur. Annette Spycher /
Oberrichter Daniel Bähler
Anmeldung zur Veranstaltung (1244.)
FACHTAGUNG ZUM NEUEN KINDESUNTERHALTSRECHT
Freitag, 16. September 2016, Kongresshaus Zürich
Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*:
1.
2.
Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen:
E-Mail:
Telefon:
o Anmeldebestätigung (nur per E-Mail)
oTeilnahmebestätigung
INFOS
Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts:
o per Post
o per E-Mail (Newsletter)
Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert:
Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die ­­Teil­nahme­be­din­gungen gemäss diesem Programm.
Ort/Datum:Unterschrift:
* Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden z­ u­gänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.
Institut für Rechtswissenschaft
und Rechtspraxis
Universität St.Gallen
Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen
Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883
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