Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis FACHTAGUNG ZUM NEUEN KINDESUNTERHALTSRECHT Freitag, 16. September 2016 Kongresshaus Zürich Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883 [email protected] · www.irp.unisg.ch FACHTAGUNG ZUM NEUEN KINDESUNTERHALTSRECHT THEMEN UND ADRESSATENKREIS Am 1. Januar 2017 tritt das am 20. März 2015 teilrevidierte Kindesunterhaltsrecht (AS 2015 4299 ff.) in Kraft. Zusammen mit der bereits Mitte 2014 in Kraft getretenen Sorgerechtsreform und dem durch die Rechtsprechung weiterentwickelten übrigen Unterhaltsrecht wird es ebenfalls Konsequenzen für den nachehelichen Unterhalt haben. Weitere indirekte Auswirkungen auf die Berechnungen von Unter haltsforderungen kann in Scheidungsfällen auch das am 1. Januar 2017 in Kraft tretende neue Recht der beruflichen Vorsorge (BBl 2015 4883 ff.) haben. Die Auswirkungen auf die gesamten Unterhalts leistungstransfers zwischen allen Betroffenen sind weit erheblicher und komplexer, als dies im Gesetz gebungsprozess absehbar war. AnwältInnen und BeraterInnen, RichterInnen und MitarbeiterInnen von KESB und Sozialarbeit werden aber schon anfangs 2017 gefordert sein, sofort die richtigen Massnahmen einzuleiten und Entscheidungen zu treffen. ZU DEN EINZELNEN REFERATEN UND DISKUSSIONSBEITRÄGEN 1. Zum Referat «Übersicht über die ZGB-Reform vom 20. März 2015» (Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser) Zentraler Punkt der Neuerung ist der Betreuungsunterhalt. Damit ergeben sich aber auch Ver schiebungen der Interessenlagen in anderen Bereichen, was zu einer Vielzahl weiterer Fragen, nament lich auch im Prozessrecht und im Kindesschutz, führt. Zudem enthält die Revision weitere Punkte. Das Referat gibt einen Überblick über die betroffenen Rechtsgebiete. 2. Zum Referat «Kindesunterhalt nach neuem Recht: Grundlagen und Berechnungen» (Prof. Annette Spycher und Oberrichter Daniel Bähler) Insbesondere der Betreuungsunterhalt stellt für Anwenderinnen und Anwender Neuland dar, zumal der Gesetzgeber sich auf allgemeine Angaben beschränkt hat und die verschiedenen in die Revision eingeflossenen Zielsetzungen nicht widerspruchsfrei in Einklang zu bringen sind. Das Referat bezweckt aufzuzeigen, wie der Betreuungsunterhalt in bestehende Berechnungsmethoden eingepasst werden kann und wo besondere Vorsicht in der Umsetzung geboten ist. 3. Zum Podium «Herausforderungen des neuen Rechts für die Anwaltschaft» (Lic. iur. Christine Arndt und Dr. iur. Gian Brändli) Bis die Gerichte ihre Praxis gefestigt haben, besteht für die Anwälte eine grosse Unsicherheit dazu, wie die Anträge zum Kindesunterhalt zu stellen und zu begründen sind. Im Austausch mit den Referenten sollen Ansätze zu Vorgehensweisen aufgezeigt und besprochen werden. 4. Zum Podium «Herausforderungen des neuen Rechts für erstinstanzliche Gerichte und KESB» (Lic. iur. Anita Heer und Dr. iur. Patrick Fassbind) In dieser Podiumsdiskussionsrunde stehen im Vordergrund u.a.: Besondere Anforderungen an die for melle und die materielle Verfahrensleitung, Koordination mit anderen Verfahren, Fragen der Über prüfung früherer Entscheidungen, gegenseitige Beeinflussung der Regelungen betr. elterliche Sorge/ Betreuungsumfang/Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Zusammenarbeit Gericht/KESB, Genehmigung von Kindesunterhaltsvereinbarungen. 5. Zum Referat «Anwendung des neuen Kindesunterhaltsrechts im internationalen Verhältnis» (Prof. Dr. iur. Rodrigo Rodriguez) Im internationalen Verhältnis stellen sich mit den neuen Bestimmungen des ZGB Eltern und Kind (auf den drei Ebenen Gerichts- und Behördenzuständigkeiten, anwendbares Recht, Anerkennung und Voll streckbarerklärung von Entscheiden und Massnahmen) neue Aspekte und Probleme, vor allem auch wegender neu geschaffenen Abhängigkeiten von Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen. Hinzu kommt, dass Abänderungen altrechtlich getroffener Unterhaltsvereinbarungen und -entscheidungen im grenzüberschreitenden Verhältnis besonders aufwändig sind. Nicht zuletzt stellen sich auch neue Probleme im Zusammenhang mit dem Inkasso über die Grenze. TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE TAGUNGSLEITUNG Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Ivo Schwander ehem. Professor an der Universität St.Gallen, Rechtskonsulent, Zürich REFERIERENDE Lic. iur. Christine Arndt Rechtsanwältin, CAS Familienrecht, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, Partnerin bei Langner Arndt Rechtsanwälte AG, Zürich [email protected] Oberrichter Daniel Bähler Fürsprecher, Obergericht des Kantons Bern [email protected] Dr. iur. Gian Brändli Rechtsanwalt, Associate bei Bär & Karrer, Zürich [email protected] Dr. iur. Patrick Fassbind Advokat, MPA, Lehrbeauftragter an der Universität Bern, Leiter und Spruchkammervorsitzender der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt [email protected] Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St.Gallen, Direktor am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten FAA-HSG, nebenamtlicher Bundesrichter [email protected] Lic. iur. Anita Heer Advokatin, Zivilgerichtspräsidentin Basel-Stadt [email protected] PD Dr. iur. Rodrigo Rodriguez Rechtsanwalt, Titularprofessor an der Universität Bern, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg, Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz, Bern [email protected] Prof. Dr. iur. Annette Spycher, LL.M., Lehrbeauftragte an der Universität Bern, Partnerin Kellerhals Carrard, Bern [email protected] ORGANISATORISCHES TAGUNGSORT Die Tagung findet am Freitag, 16. September 2016, im Kongresshaus Zürich, Claridenstrasse 7, Zürich statt. KOSTEN Die Kosten betragen CHF 560.–. Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Begrüssungskaffee, das Stehbuffet am Mittag einschliesslich Mineralwasser und Kaffee, die Pausengetränke sowie die Getränke im Plenum. AN- UND ABMELDUNGEN Bitte melden Sie sich online: www.irp.unisg.ch, per Mail: [email protected] oder per Post: Institut für Rechts wissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen an. Bei Abmeldungen, die nach dem 1. September 2016 erfolgen, werden CHF 350.– in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 8. September 2016 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteil nehmende sind willkommen. BESCHEINIGUNG Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. CREDITS FachanwältInnen SAV Familienrecht erhalten gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Familienrecht 7 Credit Points bei persönlicher Teilnahme am gesamten Programm. DURCHFÜHRUNGSVORBEHALT Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden Gründen einzelne Referate oder Referierende kurz frisrig durch andere zu ersetzen oder ganz ausfallen zu lassen. Kann eine Veranstaltung nicht durchge führt werden, erhalten die angemeldeten Personen spätestens zwei Wochen vor dem Durchführungstermin eine persönliche Informations-Email. Kleinere Änderungen im Veranstaltungsprogramm werden laufend auf www.irp.unisg.ch publiziert. PROGRAMM Ab 08.15 Begrüssungskaffee 09.00 – 09.30 Übersicht über die ZGB-Reform vom 20. März 2015 Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser 09.30 – 10.10 Kindesunterhalt nach neuem Recht: Grundlagen und Berechnungen I Prof. Dr. iur. Annette Spycher / Oberrichter Daniel Bähler 10.10 – 10.30 Kaffeepause 10.30 – 11.50 Kindesunterhalt nach neuem Recht: Grundlagen und Berechnungen II 11.50 – 13.00 Mittagessen 13.00 – 14.00 Herausforderungen des neuen Rechts für die Anwaltschaft – Ergänzungen und Podiumsbeiträge Lic. iur. Christine Arndt / Dr. iur. Gian Brändli 14.00 – 15.00 Herausforderungen des neuen Rechts für erstinstanzliche Gerichte und KESB – Ergänzungen und Podiumsbeiträge Lic. iur. Anita Heer / Dr. iur. Patrick Fassbind 15.00 – 15.25 Kaffeepause 15.25 – 16.05 Anwendung des neuen Kindesunterhaltsrechts im internationalen Verhältnis Prof. Dr. iur. Rodrigo Rodriguez 16.05 – 16.35 Schlussfolgernde Gedanken Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Prof. Dr. iur. Annette Spycher / Oberrichter Daniel Bähler Anmeldung zur Veranstaltung (1244.) FACHTAGUNG ZUM NEUEN KINDESUNTERHALTSRECHT Freitag, 16. September 2016, Kongresshaus Zürich Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: 1. 2. Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: E-Mail: Telefon: o Anmeldebestätigung (nur per E-Mail) oTeilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per E-Mail (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teilnahmebedingungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum:Unterschrift: * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden z ugänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen. Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Universität St.Gallen Bodanstrasse 4 · 9000 St.Gallen Tel. +41 71 224 2424 · Fax +41 71 224 2883 [email protected] · www.irp.unisg.ch
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