Cafe Max Standard, Gz. MagIbk-661-GBA-BAV-BÄG

Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Carolin Schüssling
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, 12.09.2016
ZI. MagIbk/661/GBA-BAV-BÄG/1 (CS)
Anichstraße 2
Redolfi GmbH – Cafe Max Standard
Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
Kundmachung
Die Redolfi GmbH hat um die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung der
Betriebsanlagengenehmigung am Standort Anichstraße 2 angesucht.
Beschreibung der geplanten Änderungen:
Das seit langer Zeit bekannte Cafe „Sir Max“ wird neu übernommen und im Zuge dessen neu
ausgestaltet und erhält den neuen Namen „Max Standard“.
Über dieses Ansuchen wird auf Grund des § 356 Gewerbeordnung 1994 der Augenschein und
die mündliche Verhandlung gemäß den Bestimmungen der §§ 40 bis 44 des allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBI. 1991/51 i.d.g.F. für
Dienstag, den 04.10.2016
anberaumt.
Die Amtsabordnung tritt um 14:30 Uhr in 6020 Innsbruck, Anichstraße 2, zusammen.
Den Parteien steht es frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur
Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen
und allfällige Einwendungen vorzubringen. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie
nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde
oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt.
Die Pläne (Projektsbehelfe) liegen bis zum Verhandlungstage beim Amt für Bau-, Wasser-,
Gewerbe- und Anlagenrecht Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Eingang Fallmerayerstraße
1, 4. Stock, Zimmer 4140, von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr, zur Einsichtnahme auf.
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT80 2050 3000 0000 5009, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe
Sollte es Ihnen innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, Einsicht zu nehmen, wird um
telefonische Vereinbarung eines Termins (Tel. 0512/5360/4140) gebeten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen der Akteneinsichtnahme eine detaillierte
Erläuterung des Projektes nicht möglich ist. Zu diesem Zweck findet die mündliche Verhandlung
an Ort und Stelle statt.
Für die Bürgermeisterin
Mag. Egger e.h.
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Auinger
Ergeht an:
A) die Amtssachverständigen
1. den gewerbetechnischen Sachverständigen, Herr Kriechhammer, hier, per e-mail
2. die Bau- und Feuerpolizei, z.H. Herrn Ing. Schranz, per e-mail: post.baupolizei
3. die Magistratsabteilung V, Gesundheitswesen, per e-mail: post.gesundheitswesen
4. die Magistratsabteilung V, Lebensmittelaufsicht, per e-mail:
post.lebensmittelaufsicht.markwesen
5. das Arbeitsinspektorat Innsbruck, zu Zl. 051-1235/2-14/16, z.H. Herrn Ing.Tschiderer, per
e-mail: [email protected]
B) die Nachbarn und sonstigen Beteiligten
6. die Magistratsabteilung I, Allgemeine Servicestelle, hier, mit dem Ersuchen, beiliegende
Kundmachung im Gegenstandsobjekt (Anichstraße 2) sowie in den Objekten
 Anichstraße 1, 2a, 3
 Maria-Theresien-Straße 20, 22, 24, 32
anzuschlagen und den Anschlag anher bekanntzugeben.
C) den Genehmigungswerber:
Redolfi GmbH
z.H. Herrn Patrick Redolfi
Anichstraße 2
6020 Innsbruck
unter Beifügung der Stellungnahme des
gewerbetechnischen Sachverständigen
D) den Planer:
OME Objektmanagement Erlacher GmbH ,
per e-mail: [email protected]
samt oa. Beilage
Seite 2 von 3
Retouren an MA III – Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht
An die
Magistratsabteilung I
Allgemeine Servicestelle
SachbearbeiterIn
Telefon
Fax
Email
hier
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Gewerbe- und Betriebsanlagen
Mag. Carolin Schüssling
+43 (0) 512/5360-3202
+43 (0) 512/5360-1729
[email protected]
Innsbruck, am 12.09.2016
Zl.MagIbk/661/GBA-BAV-BÄG/1 (CS)
Anichstraße 2
Redolfi GmbH – Cafe Max Standard
Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
mit der Bitte zugefertigt, beiliegende Bekanntmachung 2 Wochen an der Amtstafel anzuschlagen
und – versehen mit dem Anschlagvermerk – wieder anher zu übermitteln.
1 Beilage
Im Auftrag
Seite 3 von 3